Isoliertechnik BT C6
Südkreuz III
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Deckblatt Bauherr: Rondus Dritte Immobilienbesitz GmbH Co. KG c/o HinesImmobilien GmbH Joachimsthaler Straße 1 10623 Berlin Architekt Bauteil Nord: Nöfer Gesellschaft von Architekten mbH Binger Straße 64 14187 Berlin Architekt Bauteil Süd: Tchoban Voss Architekten GmbH Rosenthaler Straße 40-41 10178 Berlin Projekt: Berlin Suedkreuz III Gotenstraße 29-33 / Ella-Barowsky-Straße, 10829 Berlin, Tempelhof-Schöneberg Bauteil C6 - HLS Grundausbau Leistungsbeschreibung: Technische Anlagen KG 410 - KG 420 - KG 430 - KG 470
Deckblatt
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) AVB Allgemeine Vorbemerkungen Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Herstellung der HLS-Technik im Grundausbau für mehrgeschossige Gebäude für das Projekt >Südkreuz III< (SK3) mit allen erforderlichen Leistungen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung benannten Leistungsinhalte gehören zum Leistungsumfang des AN. Werden Leistungen durch den AG oder Dritte erbracht, wird in dieser Leistungsbeschreibung explizit darauf hingewiesen. Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsinhalte und allgemeine Projekt- und Leistungsanforderungen sind durch den AN im Rahmen seiner Leistungserbringung zu berücksichtigen. Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsanforderungen sind jedoch nicht abschließend und vollumfänglich. Dementsprechend gehören auch alle Leistungen, die nicht explizit benannt oder detailliert beschrieben sind zum Leistungsumfang des AN, sofern sie zur Erfüllung der durch diese Leistungsbeschreibung beschriebenen Projektziele erforderlich sind. Der von dieser Leistungsbeschreibung umfasste Leistungsgegenstand bezieht sich auf die HLS-Technik des Gebäudes C6. Allgemeine Projektbeschreibung, Baufeld gesamt Das Baugrundstück >Südkreuz III< (SK3) liegt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, an der Ella-Barowsky-Straße 48-61 / Gotenstraße 26-33. Auf dem ca. 19.265 m² großen Grundstück entsteht ein Quartier mit Büro- und Wohnbebauung und einer gemeinsam nutzbaren Tiefgarage. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-100 VE. Das Grundstück war vormals mit Werkstätten und Gewerbegebäuden bebaut. Die nicht überbauten Flächen waren weitestgehend für Parkplätze und Zufahrten versiegelt. Östlich des Grundstücks erstreckt sich die Gotenstraße. Im Süden grenzt das Grundstück an die Ella-Barowsky-Straße. Im Bestand werden Gotenstraße und Ella-Barowsky-Straße von Wohnbebauung gesäumt. In Teilen ist auch Gewerbe angesiedelt. Im Westen grenzt das Grundstück an einen für Schulbetrieb genutztes Gebäude (ehem. TESKE-Schule) mit neu errichteten Freianlagen und einem Sportplatz. Westlich des Baugrundstücks schließt direkt ein städtischer Kinderspielplatz an - der zum Zeitpunkt der Leistungen ggf. noch in der Errichtung bzw. Fertigstellung ist. Auf der nördlichen Grundstücksgrenze schließt ein Bahndamm mit Gleisen der DB an (S-Bahn, Personen- und Güterverkehr). Mit dem Projekt SK3 sollen ca. 50.500 m² (GF) Büro- und Gewerbeflächen und ca. 290 Mietwohnungen mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit ca. 280 PKW-Stellplätzen entstehen. Fahrradstellplätze sind im Erd- und Untergeschoss und in den Außenanlagen angeordnet. Das Baufeld wird in zwei Planbereiche unterteilt. Das Baufeld Nord wird von NÖFER Architekten beplant, das Baufeld Süd von TCHOBAN VOSS Architekten. Das Teilgrundstück Nord hat eine Fläche von ca. 11.415 m² und das Teilgrundstück Süd eine Fläche von ca. 7.850 m². Das Gesamtobjekt gliedert sich in die nachfolgenden sieben Gebäude: A1, A2, B3, B4, C5, C6, D7. Die Gebäude A1, A2, B3, B4 sind dem Baufeld Nord zugeordnet. Die Gebäude C5, C6, D7 sind dem Baufeld Süd zugeordnet. Die Gesamtfläche (Brutto-Geschossfläche) beträgt ca. 74.870 m². Unter allen Gebäudeteilen (siehe Übersicht) befindet sich ein Untergeschoss in dem im Wesentlichen eine Tiefgarage mit ca. 280 Pkw-Stellplätzen und 260 Fahrradstellplätzen, Technikflächen sowie Funktions- und Lagerräume angeordnet sind. Baufeld Süd Insgesamt entstehen im Baufeld Süd (Bauteile C5, C6, D7) oberirdisch ca. 29.320 m² (Brutto-Geschossfläche) Büro- und Gewerbeflächen und ca. 109 Mietwohnungen. Bauteile C5 und C6: Der südliche Teil der Blockrandbebauung wird als Bürokomplex errichtet (Bauteil C5 und C6). Die beiden Bauteile C5 und C6 verfügen über insgesamt 7 oberirdische Geschosse, davon zwei rückversetzte Obergeschosse. Bauteil D7: Die Blockrandbebauung (Wohngebäude, Bauteil D7) verfügt über insgesamt 8 oberirdische Geschosse, davon ein rückversetztes Obergeschoss. Grundstücksgröße:ca. 11.415 m² Projekthöhe: - ± 0,00 = +44,00 ü. NHN = OKFF EG Nutzungen C5&C6: Dach: Technik, einschl. PV-Anlage, intensive und extensive Begrünung1.-6. OG: Büro, Mitarbeiterräume mit sozialen Funktionen,EG: Lobby, Büro, Gewerbe etc.,1. UG: Tiefgarage, Technik-, Lager-, Funktionsräume Zertifizierungen Für das Projekt SK3 hat der AG folgende Nachhaltigkeitsziele definiert: Ziel ist es, ein zukunftsorientiertes und kreislauffähiges Gebäude zu bauen. Zentraler Fokus im Projekt ist eine emissionsarme, ressourcenschonende und kreislauffähige Bauweise. Insbesondere die Verringerung der CO2-Emissionen in der Konstruktion werden in konkreten Vorgaben gezielt adressiert, regelmäßig geprüft und optimiert. Weiterhin sollen verstärkt rezyklierte und rezyklierbare Materialien sowie halogenfreie Dämmungen zum Einsatz kommen. Um einen geschlossenen Kreislauf sicherstellen zu können, werden diese möglichst sortenrein und mit reversiblen Fügetechniken verbaut. Eine planungs- und baubegleitende LCA dient als Planungs- und Dokumentationstool für die Kreislauffähigkeit. Um Transportwege so gering wie möglich zu halten, sollen gezielt lokale Unternehmen und Hersteller einbezogen werden. Für das Projekt sind demnach u.a. folgende Projektziele definiert: DGNB-Neubausystem 2018 Wohnen (Bauteil D): PlatinDGNB-Neubausystem 2018 Büro (Bauteile C): PlatinQNG für Wohnen (Bauteil D): Plus-SiegelQNG für Büro (Bauteil C): Plus-SiegelEU-Taxonomie: Konformität für Neubau nach Umweltziel 1 Insbesondere hat der AN den vom AG für die Durchführung der Zertifizierungen beauftragten Auditor zu unterstützen und ihm alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und Nachweise zu übergeben. Die eingereichten Nachweise werden von der Zertifizierungsstelle im Rahmen der Konformitätsprüfung sorgfältig überprüft. Die Anlage des DGNB-Auditors ist zu beachten. Dem AN ist bekannt, dass die angewandten Bauverfahren, verwendeten Bauprodukte und Baustoffe relevant für das Erreichen der Zertifizierung sind. Der AN hat daher ausschließlich für die Erreichung der Zertifizierung geeignete Bauverfahren, Bauprodukte oder Baustoffe zu Einsatz zu bringen. Die in diesem Zusammenhang bestehenden Anforderungen an die Dokumentation und Freigabe sind Leistungen des AN. Auf die Leistungspflichten gemäß der >Leistungsbeschreibung für ausführende Firmen<, der ES EnviroSustain GmbH, vom 15.08.2024, gem. Anlage, wird verwiesen. Projektbearbeitung Die Bearbeitung der von dieser Leistungsbeschreibung umfassten Leistungen erfordert beim AN eine durchgängige hohe planerische und handwerkliche Erfüllungsqualität. Vom AN sind folgende allgemeine Zielstellungen zu beachten und umzusetzen: proaktive und eigenverantwortliche Koordination aller Ausführungsleistungen sowie Schnittstellenproaktive und eigenverantwortliche Kooperation und kontinuierliche Förderung aller Ausführungsleistungen Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Korrespondenz sowie beizubringende Unterlagen wie z.B. Protokolle, Pläne, Gutachten, Qualitätsbescheinigungen, Zertifikate etc. sind in deutscher Sprache zu verfassen. Das für die Korrespondenz mit dem AG eingesetzte Personal - insbesondere Führungspersonal, Projektleitung, einschl. deren Stellvertreter - müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen. Projektkommunikation Der AN wird mit dem AG und dem vom AG beauftragten Planern vertrauensvoll und in hoher Kooperation zusammenarbeiten. Der AG wird die Projektbeteiligten zu regelmäßigen Projektbesprechungen bzw. Projektbegehungen einladen. Der AN ist verpflichtet, an den Besprechungen und Begehungen teilzunehmen, sofern die Leistungen des AN betroffen sind. Die Bauleitung des AN nimmt an den wöchentlichen Koordinations-/Schnittstellenbesprechungen teil und wirkt an der Umsetzung der Projektziele mit. Die Bauleitung des AN ist fachlich qualifiziert und bevollmächtigt. Zusätzlich zu den voraussichtlich wöchentlichen Baustellenbesprechungen werden Koordinationsbesprechungen mit dem AG im Rahmen eines separaten Jour-Fixes abgehalten. Der Jour-Fixe muss von einem fachlich qualifizierten Bauleiter begleitet werden und findet ebenfalls jeweils wöchentlich statt. Der AN ist verpflichtet, Protokolle des AG bzw. dessen Objektüberwachung sorgfältig zu kontrollieren und etwaige Bedenken hinsichtlich des Protokollinhaltes umgehend nach Erhalt schriftlich bekannt zu geben. Der AN wird seinen bevollmächtigten Beauftragten in die Projektbesprechungen entsenden. Sofern dieser verhindert ist und andere Mitarbeiter/ Beauftragte von dem AN in Projektbesprechungen entsandt werden, gelten diese als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Die Koordinierung der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Gewerke und Einzelleistungen ist ausschließlich Aufgabe des AN. Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, inhaltlich, technisch und zeitlich abzustimmen, den anderen Gewerken ist ausreichend Zeit zur Montage zu gewähren. Für das Projekt ist durch den AN eine eigens für die Kommunikation im Projekt eine Projekt-E-Mail einzurichten, auf die die für die Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen des AN relevanten Personen der vertragsgegenständlichen Leistung Zugriff haben. Die Betreffzeile im E-Mail-Schriftverkehr ist nach Vorgabe des AG zu führen. Es wird auf das Organisationshandbuch verwiesen. Bautagesberichte Bautagesberichte sind täglich zu erstellen. Die Berichte einer Kalenderwoche sind der Objektüberwachung des AG am zweiten Werktag der darauffolgenden Kalenderwoche zu übergeben. Die Form der Bautagesberichte mit der Objektüberwachung des AG zu Beginn abzustimmen. Folgende Inhalte sind mindestens zu erfassen: Name und Anschrift des Auftragnehmerslaufenden NummerierungDatumWetterdaten, jeweils für vormittags und nachmittags: Temperatur, Niederschläge, WindArbeitszeitArbeitskräfte und eingesetzte Geräte, einschl. NachunternehmereinsatzBeschreibung der ausgeführten Leistung, mit Ortsangabe (mindestens Gebäude und Ebene)Anlieferung von Stoffen und Bauteilen, BauelementenBesondere Ereignisse: Überwachung Prüfingenieur, Begehung SiGeKo, Besuch Bauamt oder sonstige Behörden Vertragsrelevante Vermerke und Anmerkungen sind in den Bautagesberichten nicht zu erfassen. Bautagesberichte von Nachunternehmern werden nicht akzeptiert, auch nicht als Anlage. Die Inhalte sind vom AN in die eigenen Berichte zu integrieren. Die Bautagesberichte sind durch den Bauleiter zu unterschreiben; sie werden von der Objektüberwachung des AG zur Kenntnis genommen und stichprobenhaft geprüft und ggf. kommentiert. Umweltschutz, Grundwassergefährdende Stoffe Der AN führt alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Landschaft und der Umwelt während der Bauzeit durch. Hierzu gehört auch die Beachtung sämtlicher Vorschriften für Lärmschutzeinrichtungen an Maschinen und ähnlichen Geräten, die auf der Baustelle verwendet werden. Die einschlägigen Lärmschutzverordnungen sind durch den AN vollumfänglich umzusetzen. Grundwassergefährdende Stoffe dürfen auf den Baustelleneinrichtungsflächen und dem Baufeld nicht transportiert und gelagert werden. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Die Koordination zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfolgt durch einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo) nach der BaustellV. Der SiGePlan nach § 3 BaustellV ist einzuhalten, die gemäß Baustellenverordnung notwendigen Angaben sind dem SiGe-Koordinator zu übermitteln. Dem AN obliegt die Pflicht, sich vom SiGePlan in geeigneter Weise hinreichend Kenntnis zu verschaffen und seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer vor Aufnahme der Arbeiten entsprechend einzuweisen. Die Einweisung ist zu protokollieren. Das Protokoll ist von den im Auftrag des AN auf der Baustelle tätigen Personen zu unterzeichnen. Durch den AN sind die nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu erstellende Dokumente zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen vor der Bauausführung an den SiGeKo zur Kenntnis zu übermitteln. Durch den AN ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für die Belange des SiGeKo einzusetzen und zu benennen. Bei Sicherheitsbegehungen ist dem SiGeKo eine verantwortliche Person zur Begleitung beizustellen. Angezeigte Mängel sind schriftlich sowie sofort nach Zugang von Meldungen durch den SiGeKo bzw. die Objektüberwachung des AG freizumelden. Bei besonderen Vorkommnissen, wie beispielsweise einem Besuch des Ordnungsamtes oder Unfällen, ist der SiGe- Koordinator sowie der AG umgehend (schriftlich) zu informieren. Der Koordinator erhält von allen sicherheitsrelevanten Planungsabläufen (Ausführungsplanung, Montagekonzeption, Terminplan und dgl.) jeweils ein aktuelles Exemplar sowie die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter und Arbeitsanweisungen des AN bzw. des Herstellers. Dieses ist auf der Kommunikationsplattform Pave einzustellen. Der AN verpflichtet sich auch mit den angrenzenden Baumaßnahmen abzustimmen (Austausch Telefonnummern, Information über Gefahrenschwerpunkte und dgl.) Dies ist zu dokumentieren und dem Koordinator zu übergeben. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die sich aus den geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind durch AN eigenverantwortlich umzusetzen und laufend auf Wirksamkeit zu überprüfen und mit Ausführungsfortschritt an ggf. veränderte Anforderungen anzupassen. Hierzu zählen insbesondere das Herstellen der Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen im Zuge der Erstsicherung und Belassung zum Mitbenutzen durch andere AN über die eigene Benutzungsdauer hinaus. Rauchverbot Im gesamten Baustellenbereich (Gebäude und Flächen der Baustelleneinrichtung) - insbesondere in allen geschlossenen Räumen - gilt ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur in gesondert gekennzeichneten Raucher-Bereichen zulässig. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot erfolgt Baustellenverweis in Verbindung mit der Verhängung eines Hausverbots gegen die betreffenden Personen. Nahrungsaufnahme und alkoholische Getränke Das Essen und Trinken ist nur im Bereich der Tagesunterkünfte gestattet. In allen anderen Baustellenbereichen ist die Nahrungsaufnahme untersagt! Die Einnahme von alkoholischen Getränken ist im gesamten Baustellenbereich, einschl. zur Baustelle gehörenden Tagesunterkünfte, untersagt. Organisation der Baustelle Zur Organisation der Baustelle wird ggf. ein AN Baustellenlogistik durch den AG eingesetzt. Dieser regelt und überwacht auf Grundlage der Logistikplanung die Prozesse der Baustellenlogistik im Abgleich mit den Arbeiten auf der Baustelle. Der AN Baustellenlogistik teilt die vorhandenen Ressourcen (Lagerflächen, Verkehrswege, spätere Bauaufzüge, Entsorgung, Entladestellen, Baustrom, Bauwasser, Baustellenbeleuchtung, etc.) im Sinne der bestmöglichen Baustellenabwicklung den einzelnen Auftragnehmern zu. Die Einzelheiten werden in der Baustellen- und Logistikordnung umfassend beschrieben und sind durch den AN zu berücksichtigen. Die Zuteilung der vorhandenen Ressourcen wird durch den AN Baustellenlogistik entsprechend den sich im Projektverlauf veränderten Anforderungen laufend angepasst. Der AN kann daher nicht davon ausgehen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen über die gesamte Dauer seiner Leistungserbringung uneingeschränkt und zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Nutzung der Ressourcen ist für den AN, bei Einsatz eines AN Logistik, kostenpflichtig. Die Höhe der Kostenbeteiligung regelt der Vertrag. Der AN hat seine Anforderungen in den Gesamtablauf der Baumaßnahme zu integrieren. Die Materialien sind auf Grund der beengten örtlichen Gegebenheiten "just-in-sequenze" bzw. "just-in-time" anzuliefern und umgehend an den Einbauort zu verbringen. Alle Anlieferungen von Bauteilen und Bauelementen sind im Vorfeld gemäß dem vom AG vorgegebenen Prozess mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Der AN hat Sorge zu tragen, dass von ihm verursachte Verunreinigungen - auch im öffentlichen Straßenraum - stets und sofort beseitigt werden. Grundlegend ist durch den AN zu beachten, dass durch knappe Flächenressourcen innerhalb des Baukörpers und in der Baustelleneinrichtung die logistischen Rahmenbedingungen des Baufeldes und bei der Bauausführung gesamt als anspruchsvoll einzuordnen sind. Durch den AN ist daher von erschwerten Bedingungen im Rahmen der Andienung, Organisation und Abwicklung der Baustellenlogistik auszugehen. Dies hat der AN bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Die Weisungen des AN Baustellenlogistik sind im Sinne der Sicherstellung einer geordneten Bauabwicklung zu beachten und zu befolgen. Zugang, Zufahrt auf das Baufeld, Parken Die Zugänge zur Baustelle und zu Gebäuden, Arbeitsbereichen müssen auch den anderen an der Ausführung der Baumaßnahme Beteiligten zur Verfügung stehen. Sie dürfen daher nach Rücksprache mit der Objektüberwachung des AG nur kurzfristig und im Ausnahmefall, wie etwa bei der Anlieferung von Material, blockiert werden. Der Zutritt zur Baustelle ist ggf. nur mit gültigen, personengebundenen Baustellenausweisen an zentralen Zugangsanlagen zulässig. Die Baustellenausweise werden nach entsprechender Beantragung durch den AN Baustellenlogistik ausgegeben und sind für den AN kostenpflichtig. Eine Zufahrt auf das Baufeld ist - nach vorheriger Genehmigung durch den Auftragnehmer Baustellenlogistik - grundsätzlich nur Transportfahrzeugen zum Zwecke des An- und Abtransports von Material für die Erfüllung der Leistungspflichten des AN gestattet. Fahrzeugverkehr für Personentransport sind auf dem Baufeld grundsätzlich nicht zulässig. Wird Material angeliefert oder abtransportiert, so ist das Transportfahrzeug in kürzester Zeit zu ent- und/oder zu beladen und wieder aus dem Baufeld herauszufahren. Auf dem Baufeld stehen keine Parkflächen für Fahrzeuge des AN zur Verfügung. Auch besteht für den AN kein Anspruch auf Parknutzung von Flächen innerhalb des Baufeldes. Das gilt auch für dem AN als Logistikfläche zugeordnete Flächen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne vorherige Information vom Baugrundstück auf Kosten des Besitzers entfernt/ abgeschleppt. Die Kosten für das Entfernen des Fahrzeugs, Bestellen des Abschleppfahrzeugs und mögliche Behinderungen in der Baustellenabwicklung trägt der AN. Arbeitszeiten Die Leistungen des AN sind innerhalb des zulässigen behördlichen Zeitrahmens an Werktagen (Montag bis Samstag) zu erbringen. An Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle gemäß den gesetzlichen Regelungen geschlossen. Über den zulässigen behördlichen Rahmen hinausgehende Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) sind bei den zuständigen Behörden durch den AN zu beantragen. Der AG ist hierüber zu informieren. Vorhaltezeiten beginnen mit deren Benutzbarkeit frühestens an dem Tag, zu dem die Benutzbarkeit / Gebrauchstauglichkeit vom AG oder der Objektüberwachung des AG abgerufen wurde und diese vorhanden ist. Einrichtung der Baustelle Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren, sofern dies für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlich ist. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an den AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung durch den AG zu treffen. Grundsätzlich erfolgt die Einrichtung der Baustelle nach der übergeordneten BE- und Logistikplanung des AG. Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind mit Bezug zum Logistikplan des AG unter Angabe des Verwendungszweckes und des Nutzungszeitraums an den AN Baustellenlogistik sowie die Objektüberwachung des AG rechtzeitig zu kommunizieren und abzustimmen. Der AN hat hierbei eine laufende, vorausschauende und aktive Koordination seiner Anforderungen mit Bezug zu den Logistikvorgaben sicherzustellen. Fläche Baustelleneinrichtung, Bauzaun Der AG hat mit dem zuständigen Bezirksamt für die gesamte Dauer der Projektrealisierung eine Abstimmung über die Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung im öffentlichen Straßenraum abgeschlossen. Diese Flächen bilden zusammen mit dem Baugrundstück die seitens des AG an den AN maximal zur Verfügung gestellten Flächen für die Baustelleneinrichtung, inkl. Verkehrsflächen - begrenzt auf das Baufeld Süd. Die Beantragung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) erfolgen durch den AG. Alle aus der Sondernutzungserlaubnis und der VRAO geforderten verkehrlichen und sonstigen Maßnahmen außerhalb der Flächen für die Baustelleneinrichtung sind zu beachten, z.B. Verkehrszeichen, Wegeführung. Alle im Zusammenhang mit der VRAO resultierenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des AN gehen zu Lasten des AN. Die Kosten von Sondernutzung für die Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Straßenraum über die durch den AG beantragten Flächen sind durch den AN zu tragen. Der AG wird dem AN diesbezüglich die entsprechenden Gebührenrechnungen des Bezirksamtes weiterberechnen oder von der vereinbarten Vergütung in Abzug bringen. Die Beschaffung von darüber hinaus gehenden Anforderungen an Inanspruchnahme von Flächen, inkl. Beantragung und Kostentragung erforderlicher Sondernutzungserlaubnisse oder sonstiger Nutzungsvereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern, ist Sache des AN. Der AN ist verpflichtet, die von ihm exklusiv genutzten Flächen und Einrichtungen der Baustelleneinrichtung durch wirksame Maßnahmen gegen Betreten und Befahren durch Unbefugten zu schützen. Dies gilt insbesondere auch für die Zeiten der Arbeitsruhe (Wochenende, nachts, Sonn- und Feiertage). Vor Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Straßenraum hat der AN eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Flächen durchzuführen und zu dokumentieren. Über den Umfang wird sich der AN proaktiv und eigenverantwortlich mit der zuständigen Behörde abstimmen. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu stellen. Umfahrungsstraße, Quartiersweg Für die Erleichterung der logistischen Bedingungen gestattet der AG dem AN die Mitbenutzung der Umfahrungsstrasse von der Zu-/Ausfahrt Bahndamm/Gotenstraße bis zur Zu-/Ausfahrt Ella-Barowsky-Straße. Der AN kann nicht davon ausgehen, dass ihm die Umfahrungsstraße im Rahmen seiner Leistungserbringung ununterbrochen zur Verfügung steht. Die Mitbenutzung ist auf die Durchfahrt von Baustellenverkehr beschränkt. Eine Nutzung der Umfahrungsstraße für ruhende Nutzungen (z.B. Lagerfläche, Containerstellplätze) außerhalb der dem AN zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungsfläche ist damit nicht verbunden. Dem AN ist bekannt, dass der Quartiersweg auch dem Baufeld Nord dient. Im Gegenzug wird der AN seinerseits entlang der ggf. ihm auf der Umgehungsstraße zugeordneten Baustelleneinrichtung am Gebäude D7 und C6 die ungehinderte Durchfahrt von Baustellenverkehr durch Dritte gestatten. Hierfür wird der AN in diesem Bereich ständig eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern sicherstellen. Die Umfahrungsstraße grenzt im nördlichen Bereich unmittelbar an ein Grundstück mit Betriebs-/Gleisanlagen der Deutsche Bahn. Der AN hat sich für die Benutzung der Flächen über bestehende Sicherheitsanforderungen an bzw. in der Nähe von Anlagen der Deutsche Bahn eigenverantwortlich zu informieren und die entsprechenden Anforderungen im Rahmen seiner Nutzung umzusetzen. Container AN Die Organisation, Beschaffung, der Transport, die Aufstellung und der Unterhalt von Containeranlagen für Material- und Tagesunterkünfte des AN, einschl. seiner Nachunternehmer, sind Sache des AN Logistik. Der AG wird dem AN Logistik für die Ausstellung seiner Container entsprechende Flächen zuweisen. Der Bedarf an Material- und Unterkunftscontainern innerhalb ist gegenüber der Bauüberwachung des AG und dem AN Logistik anhand von Material-, Maschinen-/Gerätelisten sowie durch Personaleinsatzkalkulationen durch den AN nachzuweisen. Die Beschaffung von darüber hinaus gehendem Bedarf an Flächennutzung für Container, inkl. Beantragung erforderlicher Sondernutzungserlaubnisse oder sonstiger Nutzungsvereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern, ist Sache des AN. Im gesamten Baustellenbereich besteht Übernachtungsverbot. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Nutzung der Container erfolgt im Betreibermodell durch den AN Logistik. Der AN muss die Container direkt beim AN Logistik mieten. Die Konditionen sind dem Logistikhandbuch zu entnehmen. Lager- und Logistikflächen Die Organisation, Einrichtung und der Unterhalt von Lager- und Logistikflächen innerhalb der durch den AG für die Dauer der Leistungserfüllung zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind Sache des AN Logistik. Die Beschaffung von darüber hinaus gehendem Bedarf an Flächennutzung für Lager- und Logistikflächen, inkl. Beantragung erforderlicher Sondernutzungserlaubnisse oder sonstiger Nutzungsvereinbarungen, ist Sache des AN. Für die Lagerung von Materialien sind die Zugangs- und Sicherheitsvorkehrungen für alle Stapellagen zu berücksichtigen. Kontinuierlicher Lagerabbau bei sinkendem Bedarf gegen Bauende ist vorzusehen, um Platz für Nachfolgegewerke zu schaffen. Eventuell notwendige logistische Arbeitsunterbrechungen sowie mehrmalige An- und Abfahrten, bedingt durch den Bauablauf, berechtigen nicht zu Mehrforderungen und sind in die Pauschale einzukalkulieren. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen müssen eigene tragbare Feuerlöscher vorhanden sein. Medienversorgung Baustrom: Für die Baustromversorgung stehen auf dem Baufeld im Außenbereich Baustromverteiler für die Benutzung für alle AN zur Verfügung. Die Weiterführung von Stromanschlüssen zum Arbeitsbereich bzw. Verwendungsort ist Sache des AN. Beim Einsatz von Kabelverlängerungen sind die einschlägigen Sicherheitsnormen zu beachten. Die Beteiligung des AN an den Verbrauchskosten regelt der Vertrag. Bauwasser: Für die Bauwasserversorgung stellt der AG auf dem Baufeld im Außenbereich eine Zapfstelle zur Benutzung für alle AN zur Verfügung. Der Weitertransport zum Verwendungsort ist Sache des AN. Der Anschluss und die Verlegung von Schläuchen innerhalb der Baukörper darf nur mit Zustimmung durch die Objektüberwachung des AG erfolgen. Die Beteiligung des AN an den Verbrauchskosten regelt der Vertrag. WC-Anlagen: Eine WC-Anlage wird durch den AG zur Mitbenutzung für alle AN auf dem Baufeld bereitgestellt. Die Beteiligung des AN an den laufenden Unterhaltskosten regelt der Vertrag. Anschlüsse Telekommunikation: Fernsprech- bzw. Internetanschlüsse werden nicht durch den AG gestellt und sind Sache des AN. Baustellenbeleuchtung: Die allgemeine Baustellenbeleuchtung zur Ausleuchtung von allgemeinen Baustelleneinrichtungsflächen und Fluchtwege im Außen- und Innenbereich erfolgt durch den AG. Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb des Baukörpers ist Sache des AN. Abfälle, Entsorgung: Abfälle sind im Rahmen der Möglichkeiten zu vermeiden. Die Sammlung, Trennung und Entsorgung aller im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung entstehenden Abfälle und Materialrückführungen werden über das Logistikhandbuch geregelt. Es wird derzeit von einer Full-Service-Entsorgung ausgegangen. Bei der zentralen Full-Service-Entsorgung wird die Entsorgung und Verwertung durch einen einzubindenden Entsorgungsdienstleister (AN Logistik) durchgeführt. Für die TGA- und Ausbaugewerke wird der gesamte Vorgang, von der Abfallsammlung und Reinigung in den Arbeitsbereichen sowie der Transport aus dem Gebäude durchgeführt. Für das Neubauvorhaben Südkreuz III (Baufeld Süd) ist ein zentrales Entsorgungskonzept mit einer zentralen Entsorgungseinrichtung für die Entsorgung der anfallenden Baustellenabfälle geplant. Der AN hat die dafür vom AG bzw. AN Logistik zugewiesenen Flächen zu benutzen. Bei der Entsorgung sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Abfallrecht und im Bereich Kreislaufwirtschaft einzuhalten. Alle Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung für ausführende Firmen DGNB-Neubausystem 2018, QNB plus, Taxonomie, von EnviroSustain, gemäß ANLAGE, sind vollumfänglich umzusetzen. Gerüste und Hebezeuge, temporäre Konstruktionen des AN Bauseits gestellte Gerüste (z.B. Arbeits-, Schutz-, Raumgerüste) stehen nicht zur Verfügung. Die Planung und Ausführung für die zur Leistungserfüllung des AN erforderlichen Gerüste, Hebezeuge, Montagerüstungen und Montage-/ Bauzwischenzustände sind Sache des AN. Alle zur Ausführung der eigenen Leistung erforderlichen Gerüste, temporäre oder ablaufbedingte Konstruktionen, Hilfskonstruktionen, Sicherheitskonstruktionen, Zwischenbauzustände, Provisorien, Ab- und Durchsteifungen, Hebezeuge, Höhentechnik oder sonstige hierzu zählende Aufwendungen sind im Leistungsumfang des AN zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere auch: Krananlagen, Hebezeuge, Montagehilfen, AbstützungenHebebühnenRollrüstungenSchutz- und ArbeitsgerüsteTrag-, Montage-, Hilfs- und sonstige Gerüste und HilfskonstruktionenSicherheits- und Geländerkonstruktionen und AbsturzsicherungenEinrichtungen zur Materialbeförderungalle provisorischen- oder Interimsmaßnahmen, Zwischenbauzuständealle für eine Kranaufstellung erforderlichen Maßnahmen zur Fundamentierung/Standflächenvorbereitung, einschl. erforderlicher statischer Bemessungen und Nachweise, auch für temporäre Anbindungen / Verankerungen am Gebäude nach Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. Das Auf- und Abstellen der Arbeitsbühnen muss in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erfolgen. Notwendige statische Berechnungen, Nachweise und Genehmigungsverfahren für Gerüste sind Teil der Leistung des AN. Die eigenen Gerüste und Hilfskonstruktionen sowie provisorische Kranfundamente bzw. verdichtete Standflächen sind nach Beendigung der Arbeiten abzubauen und vollständig zu entfernen. Sämtliche Verankerungsmittel sind beim Abbau zu entfernen. Die eigenen Gerüste und alle damit verbundenen Leistungen sind für die Leistungen des AN entsprechend der Ausführung vorzuhalten. Es ist Sache des AN, die Aufstellbereiche während der Montage zu sichern und eine fachgerechte Gerüstverankerung sicherzustellen. Erschwernisse aufgrund der örtlichen Situation sind zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass zum Montagezeitpunkt fertiggestellte Untergründe durch geeignete, lastverteilende Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu schützen sind. Der AG behält sich vor, außenseitig am Gebäudekörper je Gebäude an geeigneter Stelle einen Bauaufzug zur Benutzung durch alle Gewerke zu installieren und zu betreiben. Bauseitige Kräne stehen nicht zur Verfügung. Bohrungen / Dübelanweisung Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten zu erkundige, in welchen Bauteilen gebohrt werden darf. Es sind die Bohr- und Dübelanweisungen des Tragwerkplaners zu beachten. Als grundsätzliche Vorgaben gelten: Stahlbetondecken: Eine Verdübelung ist grundsätzlich bei allen Decken möglichRandabstände oben + unten von 5cm sind einzuhaltenRandstecker sind im Bereich Wohnen alle 15cm und im Bereich Büro alle 10cm vorhanden Stahlbetonwände: Seitliche Randabstände, zu Ecken oder freien Rändern, von mind. 10cm sind einzuhaltenSchlitzungen oder Bohrungen durch Wandartige Träger sind immer im Einzelfall abzustimmen (gilt nicht nur für Fassaden, sondern generell) Mauerwerkswände: Je nach verwendeten Steinformat ist die Dübelanzahl je Stein begrenztVerdübelung ist im Stein, und nicht in der Fuge, auszuführen (Fugenbild beachten)Umlaufende Randabstände von mind. 10cm sind einzuhalten Stahlbetonstützen: Eine Verdübelung ist grundlegend möglichBei hochbewehrten Stützen sind Dübelgassen vorzusehen (1-2-reihig). Dies betrifft im Wesentlichen die 2-geschossigen Stützen. Stahlbetonunterzüge: Mindestrandabstand von 10cm bei normalen RandunterzügenMindestrandabstand von 20cm bei Abfangträgern Nachträgliche Kernbohrungen sind, bei allen Bauteilen, immer im Einzelfall abzustimmen. Fehlbohrungen in Betonbauteilen sind umgehend der Objektüberwachung des AG per Fotonachweis mitzuteilen. Die Art und der Umfang der etwaigen Schadensbeseitigung ist durch den AG bestätigen zu lassen. Die Kosten für eine erforderliche qualifizierte Schadensbeseitigung durch Dritte sind vom Verursacher zu tragen. Arbeiten in Fluchtwegen Mit Übergabe des Baufeldes bzw. Bereichen davon, spätestens jedoch mit Aufnahme der Vertragsleistungen geht die Verkehrssicherungspflicht der vom AN genutzten Bereiche des Baufeldes in die Verantwortung des AN über. Beim Arbeiten im Bereich von Fluchtwegen (z.B. Treppenhäuser) ist die bauseits vorhandene Fluchtwegsituationen mit einzubeziehen. Es ist zu gewährleisten, dass zu keinem Zeitpunkt Fluchtwege (z.B. Treppenhäuser) unzulässig blockiert werden. Werden bauseitige Sicherungsmaßnahmen entfernt (z.B. Geländer), ist für Ersatzmaßnahmen zu sorgen. Wenn durch den AN in Abstimmung mit dem SiGeKo oder nach Zustimmung durch die Objektüberwachung des AG einzelne Fluchtwege verändert oder gesperrt werden, sind durch den AN entsprechend angepasste zusätzliche Hinweisschilder gut sichtbar anzubringen, die auf die geänderte Fluchtwegsituation hinweisen. Vergabeprozess Der Auftraggeber behält sich das Recht der freien Vergabe vor. Er behält sich des Weiteren das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Angebote einzuholen und mit einzelnen Firmen Vergabe- und Preisverhandlungen zu führen. Angebotsgrundlage Die Leistungsbeschreibung bestehend aus: Baugenehmigung Die  Ausführungs-  und  Detailplanung  des Ingenieurbüros Gewerkleistungsbeschreibung / Erläuterungsbericht Technisches Verhandlungsprotokoll Alle Rechtsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bis zur Abnahme jeweils  aktuellen  Fassung. Insbesondere  bzw. ebenso - soweit die anerkannten  Regeln  der Technik  nicht  weitergehen - alle  EU-Vorschriften,  alle  technischen  Vorschriften  -  wie  DIN-Vorschriften  -  und  Normen, alle  einschlägigen  Gewerbe-  und  Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen  Vorschriften  zum  Umweltschutz  und  zur  Arbeitssicherheit,  die  Unfallverhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Sachversicherer sowie die Anschlussbedingungen der örtlichen Versorgungsträger und der Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Stromversorgungsunter-nehmen, in der bis zur Abnahme jeweils aktuellen Fassung. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teile B und C (VOB/B und VOB/C) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei unvereinbaren Widersprüchen in den Vertragsbestandteilen ist der AN verpflichtet, den AG bei der Angebotsabgabe der davon betroffenen Leistungen auf den Widerspruch hinzuweisen und den AG aufzufordern, eine Entscheidung über etwaig vom nach Ziff. 1.6 maßgeblichen Vertragsbestandteil abweichende Art oder abweichenden Umfang der tatsächlich geforderten Leistungen zu treffen. Preisermittlung Die Preisermittlung ist anhand der nachstehenden Leistungsbeschreibung vorzunehmen unter Berücksichtigung der Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen! Die Unkenntnis dieser Verhältnisse berechtigt den Bieter nicht zu irgendwelchen Nachforderungen! Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen ganz oder teilweise zu streichen, ebenso die einzelnen Titel getrennt nach Bauteilen zu vergeben. Dies ändert nicht die Einheitspreise. Angebot Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle Arbeiten, die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technisch einwandfreien Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind. Bei Angebotsabgabe ist darauf zu achten, dass die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sich immer auf eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der Anbieter feststellen, dass einzelne Positionen dies nicht ausdrücklich ausweisen, so gilt das Zuvorgesagte und ist im Anschreiben zum Angebot zu erwähnen. Alle Nebenleistungen, die zur gebrauchsfähigen Fertigstellung der Lieferungen und Leistungen benötigt werden, auch wenn nicht im Sinne der VOB, sind mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Ausführungsänderungen Sämtliche Ausführungsänderungen der nachstehenden Lieferung und Leistung sind nur mit Benachrichtigung und schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers statthaft. Vor Baubeginn ist der Bauablauf/Koordinierung sowie die konstruktive Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Massenänderungen Änderungen der Massen, auch über 10 %, sind vorbehalten. Sie berechtigen nicht zur Erhöhung der Einheitspreise. Zusatzleistungen werden vom Auftraggeber nur anerkannt, wenn der Auftraggeber durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen, die im Vertrag vorgesehenen Leistungsinhalte im wesentlichen Umfang verändert. Für geänderte Leistungen wird ein neuer Preis vor der Ausführung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Verlangen die Preisermittlungen zur Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Hauptkostenangebotes und eventueller Nachträge, auch bei Pauschalaufträgen, entfallen zu lassen bzw. aus dem Auftragsvolumen herauszunehmen und anderweitig zu vergeben. Die Kosten der entfallenen Positionen werden nicht vergütet und berechtigen auch nicht zur Geltendmachung von entgangenem Gewinn. Herausnahme und Reduzierung der Leistungen sind einvernehmlich festzustellen. Terminsituation Es gelten die aktuellen Terminpläne. Unabhängig davon müssen bestimmte Zwischen- bzw. Vorabtermine vom Auftragnehmer (AN) eingehalten werden, wie z.B. das Einlegen von Installationen in Schächte, Vorinstallationen, zu überdeckende Installationen etc. Eine - auch wiederholte - Unterbrechung der Arbeiten führt nicht zu Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Dieses gilt auch bei Unterbrechung der Arbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung. Aufgrund des nicht zu gefährdenden Bauablaufs behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen auch in verschiedenen Zeitabschnitten ausführen zu lassen. Mit den Angebotspreisen abgegolten ist die Anforderung des Auftraggebers zur Sicherung von relevanten Fertigungsterminen zur beschleunigten Ausführung von Installationsarbeiten verteilt auf mehrere Schichten pro Werktag (6.00-22.00 Uhr), ohne Nachtarbeit. Leistungsänderungen und Nebenangebote Sollten seitens des Auftragnehmers (AN) Einwände technischer Art gegen die ausgeschriebenen Leistungen bestehen, so ist der Auftraggeber davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Durch mangelnde Prüfung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Der Auftragnehmer (AN) ist angehalten, evtl. eigene Vorschläge für eine kostenmäßig günstigere Gestaltung der ausgeschriebenen Leistungen zu unterbreiten. Diese sind als Nebenangebot parallel zum vorliegenden Angebot einzureichen. Die Vergleichbarkeit der Nebenangebote mittels EDV (Dateiformat GAEB) ist vom Auftragnehmer (AN) zu gewährleisten. Die Kalkulation ist genau nach der Gliederung der Ausschreibung vorzunehmen. Unvollständig oder überhaupt nicht gegliederte Angebote führen zum Ausschluss des Alternativangebotes. Ansonsten gelten die im Angebot ausgeschriebenen Qualitäten.
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV) ATV Allgemeine Technische Vorbemerkungen Errichtungsvorschriften Für die Ausführung der Leistungen gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden Normen und sonstigen einschlägigen Richtlinien und Vorschriften in jeweils gültiger Fassung wie: Technische Anschlussbedingungen des örtlichen VersorgersLandes-Bauordnung;Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie deren Umsetzung in der BauordnungDIN, VDE, VDI - Vorschriftendie Unfallverhütungsvorschriften (UVV);die Sicherheitsvorschriften des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS);die Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnungen;sonstige anerkannte Regeln der Technik. Erzeugnisse / Produkte Die beschriebenen Qualitäten sind Mindestforderungen. Von der Ausschreibung abweichende Materialien dürfen nur eingebaut werden, wenn hierüber die schriftliche Zustimmung des Auftraggeber (AG) vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer (AN) nachzuweisen. Spätestens sechs Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt eine Bemusterung der Installationsgeräte. Werden Nachteile nicht im Angebotsstadium dargelegt und erst bei der Inbetriebnahme der Anlage offenkundig, so ist der Auftraggeber (AG) berechtigt, einen kostenlosen Austausch gegen das ausgeschriebene Fabrikat zu verlangen. Ein Schadenersatzanspruch besteht auch dann, wenn durch die alternativ ausgeführte Technik höhere Betriebskosten entstehen. Auf Verlangen der Auftraggebers und/oder dessen Erfüllungsgehilfen sind kostenlos zur Ausführung vorgesehene und alternative Muster vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zur Auskunft über die Herkunft von Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers Baumuster verlangen, die vom Auftragnehmer kostenfrei zu liefern sind. Unberücksichtigte Muster, Warenproben, Abbildungen oder dergl. müssen innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer auf seine Kosten wieder abgeholt werden. Der Auftraggeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen übernehmen über diese Frist hinaus keine Haftung für Verluste. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass für die von ihn eingebauten Anlagenteile, während der Dauer der Gewährleistungszeit,  Ersatzteile geliefert werden. Ausführungsbestimmungen Die Materialien und Stoffe (Befestigungskonstruktionen), die zum Befestigen der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers am Baukörper notwendig sind, sind Bestandteil der jeweiligen Ausführungsposition. Befestigungen am Baukörper (einschl. Bohren), temporäre Montagehilfen und deren Rückbau sind Sache des Auftragnehmers. Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht gestattet. Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein Korrosionsschutzanstrich verlangt / erforderlich, müssen sich Grund- und Deckanstriche in unterschiedlicher Farbe nachweisen lassen. Montageunterlagen Der Auftragnehmer hat Montagepläne und Montageunterlagen zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden. Die vom Auftragnehmer mit CAD-Programm zu erstellenden Montagepläne und -unterlagen werden dem Auftraggeber zur Genehmigung in der Austauschplattform Pave (www.pmgnet.de/pave) abgespeichert. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Montageunterlagen beinhalten u.a. folgende Darstellungen auf Grundlage der Bestands- und Revisionszeichnungen: Geräte, Bauteile und Leitungen maßstäblich, vermaßt zum Baukörper, Höhenangaben der Leitungen, bezogen auf Unter- bzw. Oberkante des unisolierten Rohres entsprechend der   endgültigen Koordination mit den NebengewerkenMontage- und Detailzeichnungen; dazu zählen ferner:Anlagenbezeichnungen mit LeistungsdatenMontage- / KoordinationshinweiseSymbolliste (Legende)Höhenangaben mit eindeutigem, durchgängigem Bezug (+ 0,00)DimensionenSchaltschemata sowie Abwicklungen, in die alle Leistungsdaten einzutragen sind Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Maszstab 1:50 gewählt, Zentralen, Schächte und Installationsschwerpunkte im Maszstab 1: 20, erforderliche Details in geeigneter Darstellungsweise (Isometrie, Explosionszeichnung, Schnitt, Ansicht usw.). Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format,  max. DIN A0, Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2, funktionsbezogene Pläne, Verfahrensfließschemata, Schaltpläne im Format DIN A 4. Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montageunterlagen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer bestimmte Anlagenteile auch in Wandabwicklungspläne eintragen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Er hat während der Montage seine Pläne unaufgefordert und fortlaufend dem Stand der tatsächlichen Ausführung anzupassen. Die Montage ist ausschließlich anhand freigegebener Montagezeichnungen durchzuführen! Montageablauf Die Montage hat grundsätzlich nach dem Bauzeitenplan und dem Baufortschritt entsprechend zu erfolgen. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden. Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten von anderen Gewerken entstehen, berechtigen gegenüber dem Auftraggeber nicht zu Forderungen. Die Auftragnehmer haben sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren. Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt besonders für schwierig einzubringende Aggregate und für Einrichtungsgegenstände. Der Auftragnehmer hat die volle Garantie für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Leistungsverzeichnis-Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Baustelleneinrichtung Die in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben Leistungsanforderungen enthalten alle Baustelleneinrichtungen, die zur abnahmefähigen Erstellung der Bauleistung erforderlich sind. Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Aufwendungen für die nicht vom AG bereitgestellte und vorgehaltene Baustelleneinrichtung Leistungsbestandteil des AN. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung, Herstellung, Vorhaltung, Betreibung und Beseitigung (auf Anweisung der Objektüberwachung des AG) von: nicht auf Leistungspositionen bezogene Baumaschinen, Geräte, Werkzeuge und Betriebsstoffe und -mittel:Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.)Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und EinrichtungenBaustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. erforderliche Hub- und Transportgeräte (Hinweis: bauseitige Krane stehen nicht zur Verfügung) Abdeckungen von Öffnungen die durch den AN hergestellt wurden erforderliche Absperrungen und Absicherungen, wie Schutzgeländer an Absturzkanten und dergleichen sowie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für öffentliches Straßenland bei Inanspruchnahme durch den AN Schachtscheine, Sperrgenehmigungen, sowie sonstige Genehmigungen, die zur pflichtgemäßen Vertragserfüllung notwendig sind, einholen. Die Leistungen sind in allen Bereichen auszuführen. Leistungsbestandteil des AN ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäude- und Baufeldzugänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber in den Anforderungen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. Statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Kränen, Gerüsten, Montageunterstützungen u. dgl. sind einzukalkulieren. Im Falle von Witterungseinflüssen, die sich ungünstig auf die Baumaßnahmen auswirken (Kälte, Regen etc.) ist durch entsprechende wirksame Maßnahmen sicherzustellen, dass die Leistungserbringung im Außenbereich weiterhin fachgerecht erfolgen kann (z.B. Sicherstellung der Einhaltung von Mindest-Verarbeitungstemperaturen). Soweit nicht für bestimmte Leistungen (z.B. Bedarfsleistungen für das Räumen der Baustelle) gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen sämtlicher Ab- schnitte des Leistungsverzeichnisses.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
1 Grundausbau (Treppenhaus, TG, Foyer, ...)
1
Grundausbau (Treppenhaus, TG, Foyer, ...)
1. 1 3-410-0 Abwasser- / Wasser- / Gasanlagen
1. 1
3-410-0 Abwasser- / Wasser- / Gasanlagen
1. 2 3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
1. 2
3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
1. 3 3-430-0 Lufttechnische Anlagen
1. 3
3-430-0 Lufttechnische Anlagen
1. 9 Brandschutz
1. 9
Brandschutz
2 Zentrale Anlagentechnik - Heizungszentrale
2
Zentrale Anlagentechnik - Heizungszentrale
Base group ZZ.001.0
2. 1 3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
2. 1
3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
3 Mieterausbau Büro (Musteretage C6)
3
Mieterausbau Büro (Musteretage C6)
Alternative group ZZ.001.1 to ZZ.001.0
3. 1 3-410-0 Abwasser- / Wasser- / Gasanlagen
3. 1
3-410-0 Abwasser- / Wasser- / Gasanlagen
3. 2 3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
3. 2
3-420-0 Wärmeerzeugungsanlagen
3. 3 3-430-0 Lufttechnische Anlagen
3. 3
3-430-0 Lufttechnische Anlagen

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