Estrich
Studentenstadt Freimann
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Baubeschreibung Projekt: Generalsanierung Studentenwohneim Haus 9 und 12, MSS Studentenstadt Freimann Haus 9 Christoph-Probst-Str. 16, 80805 München Haus 12 Christoph-Probst-Str. 8, 80805 München Die 616 Apartments im Haus 9 verteilen sich auf insgesamt 22 Geschosse mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca.18.600 m². Alle Appartements haben eine Kochnische, eine Fertigbadzelle mit Dusche und WC. Das Haus 9 wird oberirdisch durch zwei außenliegende Sicherheitstreppenhäuser im Norden und Süden (vom EG bis zum 20.OG) vertikal erschlossen. Das nördliche Sicherheitstreppenhaus wird bis ins 21. OG geführt. Darüber hinaus gibt es ein zentral gelegenes Treppenhaus in der Nähe der Aufzugsgruppe vom 19. OG bis zum 21. OG. Weiter wird das Gebäude vertikal durch drei mittig im Gebäude positionierte Personenaufzüge erschlossen. Das Haus 12 weist im Bestand 428 Apartments auf, die sich über 12 Stockwerke erstrecken. Die BGF beträgt im Bestand ca. 11.600 m². Alle Apartments haben eine Kochnische, eine Fertigbadzelle mit Dusche und WC. Das Gebäude 12 wird oberirdisch durch zwei Sicherheitstreppenräume vertikal erschlossen, welche über den mittig angeordneten Flur aus zugänglich sind. Das UG ist ebenfalls über die zwei Treppenhäuser erreichbar. Die zwei Ausgänge zur Geländeoberfläche sind über den Mittelflur zu erreichen. Das Dachgeschoss von Haus 12 ist zusätzlich über den Treppenraum verbunden. Die horizontale Erschließung der Geschosse erfolgt in der Regel über notwendige Flure.
Baubeschreibung
ZTV Estrich ZTV Estrich 1. Allgemeines Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung  darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18353 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis, Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u.dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. 4.2. Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. 4.3 Dämmungen Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u.dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen. Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. 4.4. Heizestrich Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen. Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Bei Heizestrich ist eine Unterbrechung der Arbeiten zwischen Verlegung der Dämmung und dem Einbau des Estrich in die Einheitspreise einzurechnen. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Pläne und Unterlagen werden ausschließlich elektronisch, als pdf, dwg oder Modell, zur Verfügung gestellt.
ZTV Estrich
Leistungsumfang Sollte eine der beschiebenen Estrichsorten nicht zu Ihrem Leistungsumfang gehören, lassen Sie des einfach frei und bieten das an, was sie ausführen können. Die Estrichsorte ist noch nicht endgültig festgelegt. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Bietern im Zuge der Verhandlung.
Leistungsumfang
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.01 Schleifen Unebenheiten abschleifen, Schleifgut entsorgen.
01.__.01
Schleifen
O
1.00
01.__.02 Korrosionsschutz Bewehrung frei liegenden Bewehrung der Bodenplatten oder Decken mit Korrosionsschutzmittel behandeln, Einzelflächen bis 0,25 m² Haus 9 20 St 0 Haus 12 20 St 0
01.__.02
Korrosionsschutz Bewehrung
400.00
St
02 Verbundestrich Zement
02
Verbundestrich Zement
Base group ZZ.001.0
02.__.01 Verbundestrich CT-C30-F5-V25 Zementestrich (CT) nach DIN 18560/DIN EN 13813, einschichtig, als Verbundestrich, mit Randdämmstreifen, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc. Vorbereitung des Untergrundes, Reinigung und Haftgrund sind in diese Position einzurechnen. Erforderliche Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm². Untergrund: Betonsohle Druckfestigkeitsklasse: C30 Biegezugfestigkeitsklasse: F5 Haftzugfestigkeitsklasse: B 1,5 Estrichnenndicke: 25 mm Oberfläche abgerieben zur Aufnahme von elastischen/ textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen. Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen. Die Fugen sind entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen. Haus 9 13.192,43 m² Haus 12 7.649,06 m²
02.__.01
Verbundestrich CT-C30-F5-V25
10,841.49
02.__.02 Verbundestrich CTF-C25-F5-V20 Zementfließestrich (CTF) nach DIN DIN EN 13813, einschichtig, als Verbundestrich, mit Randdämmstreifen, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc. sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten liefern, höhengerecht einbauen. Vorbereitung des Untergrundes, Reinigung und Haftgrund sind in diese Position einzurechnen. Erforderliche Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm². Untergrund: Betonsohle Druckfestigkeitsklasse: C25 Biegezugfestigkeitsklasse: F5 Estrichnenndicke: 20 mm Oberfläche eben zur Aufnahme von elastischen/ textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen. Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen. Die Fugen sind entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen
02.__.02
Verbundestrich CTF-C25-F5-V20
10,000.00
03 Alternativ: Verbunbdestrich Anhydrit
03
Alternativ: Verbunbdestrich Anhydrit
Alternative group ZZ.001.1 to ZZ.001.0
03.__.01 Verbundestrich CAF-C25-F5-V20 Calziumsulfat-Fließestrich (CAF) nach DIN DIN EN 13813, als Verbundestrich, mit Randdämmstreifen, Verlegung auf waagerechtem Untergrund mit fachgerechten Anschlüssen an vorhandene Wände, Mediendurchführungen, Stützen etc. sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten liefern, höhengerecht einbauen. Vorbereitung des Untergrundes, Reinigung und Haftgrund sind in diese Position einzurechnen. Erforderliche Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm². Untergrund: Betonsohle Druckfestigkeitsklasse: C25 Biegezugfestigkeitsklasse: F5 Estrichnenndicke: 20 mm Oberfläche eben zur Aufnahme von elastischen/ textilen Belägen, Fliesen-/ Platten- und Natursteinbelägen oder Holz- und Parkettbelägen. Die Ebenheit des Estrichs ist nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3 auszuführen. Die Fugen sind entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen. Die Fugenanordnung ist vorab mit der Bauleitung festzulegen. Haus 9 13.192,43 m² Haus 12 7.649,06 m²
03.__.01
Verbundestrich CAF-C25-F5-V20
20,841.49
04 Zulagen, Einheitspreise
04
Zulagen, Einheitspreise
04.__.01 Zulage A1 Randstreifen Zulage zum Schaumstoffranddämmstreifen für die Ausführung eines A1-Randdämmstreifens. Im Bereich der Wohnungstüren darf der Randdämmstreifen max. 8 mm dick sein. Lage: Treppenhaus, Geschoßflur Haus 9 5.030,0 m 2 Haus 12 2.174,7 m 5
04.__.01
Zulage A1 Randstreifen
7,204.77
m
04.__.02 Randschalung Zulage für das Abschalen des Estrichs an freien Enden.
04.__.02
Randschalung
O
1.00
m
04.__.03 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
04.__.03
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h

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