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Unit price EUR
Net total EUR
Deckblatt PB-W ID-Nr. BV / LV: 119275 /
64846 (P24249 Ern.
Gebläsetechnik)
L e i s t u n g s v e r z e i
c h n i s
Bauleistung: Spezialtiefbauarbeiten,
Rohbauarbeiten
0 Bauvorhaben: Klärwerk Waßmannsdorf
Erneuerung der Gebläsetechnik
Straße am Klärwerk 4
12529 Schönefeld
Auftraggeber: Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Anstalt des Öffentlichen
Rechts
Planung und Bau Werke
10864 Berlin
Das vorliegende Leistungsverzeichnis schließt ab mit der
Angebotssumme : EURO 0,00 netto
0,00 MwSt 19 %
0,00 brutt
o
Deckblatt PB-W
1 Leistungsbeschreibung 1 Leistungsbeschreibung
1 Leistungsbeschreibung
1.1 Allgemeine Beschreibung (Projektbeschreibung) 1.1 Allgemeine Beschreibung (Projektbeschreibung)
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) beabsichtigen, die Gebläsetechnik auf dem Klärwerk Waßmannsdorf zu erneuern.
Im Rahmen der vorliegenden Vergabeeinheit VE 01.1 werden dafür erforderliche Spezialtiefbau- Erd- und Rohbauarbeiten sowie die Umverlegung und Neuverlegung des Regenwasserkanales (Dachentwässerung) ausgeführt.
1.1 Allgemeine Beschreibung (Projektbeschreibung)
1.2 Leistungsspezifische Baubeschreibung 1.2 Leistungsspezifische Baubeschreibung
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind u. A.
- Erdarbeiten zur Freilegung der bestehenden Leitungen
- Spezialtiefbauarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Umverlegung und Neuverlegung des Regenwasserkanales
1.2 Leistungsspezifische Baubeschreibung
1.3 Angaben zum Werk 1.3 Angaben zum Werk
1.3 Angaben zum Werk
1.3.1 Adresse 1.3.1 Adresse
Klärwerk Waßmannsdorf
Straße am Klärwerk 4
12529 Schönefeld
1.3.1 Adresse
1.3.2 Lage / Anfahrt 1.3.2 Lage / Anfahrt
Die Baustelle der ausgeschriebenen Leistungen befindet sich auf dem Gelände des Klärwerkes Waßmannsdorf. Das Klärwerk Waßmannsdorf befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Waßmannsdorf. Das Klärwerk Waßmannsdorf liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER).
1.3.2 Lage / Anfahrt
1.3.3 Zufahrt zum Werk 1.3.3 Zufahrt zum Werk
Die Baustelle kann über die vorhandenen Betriebsstraßen des Klärwerks bis zur Aufbaustelle erreicht werden. Ein- und Ausfahrt sind beschrankt und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird vom im Kontrollhaus anwesenden Sicherheitspersonal kontrolliert. Der Auftraggeber stellt für das Betreten der Baustelle oder Betriebsanlagen Baustellenausweise aus. Alle gewerblichen AN erhalten Tagesausweise, die morgens beim Pförtner abzuholen und abends bei der Ausfahrt wieder abzugeben sind. Die Ausweise sind vom AN rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme durch Vorlegen von Listen der am Bau Beteiligten schriftlich bei der Örtlichen Bauüberwachung zu beantragen.
1.3.3 Zufahrt zum Werk
1.3.4 Verkehrswege im Werk 1.3.4 Verkehrswege im Werk
Aufbaustellen für die Leistungen sind die bestehende Gebläsestation und die benachbarte Heizzentrale.
Das Baufeld wird vom Klärwerksgelände durch einen Bauzaun getrennt. Zufahrt für Arbeiten in dem Gebäude über Hauptzufahrt, Zufahrt für die Arbeiten im Außenbereich über vorh. Fäkalschlammannahmestation.
Der Betrieb des Klärwerkes darf durch die Nutzung der Bau- und Betriebsstraßen auf keinen Fall gestört werden. Daher hat die Abwicklung der Baumaßnahme in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
1.3.4 Verkehrswege im Werk
1.3.5 Kampfmittelfreigabe 1.3.5 Kampfmittelfreigabe
Gemäß Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes beim Zentraldienst der Polizei Brandenburg, Reg.Nr. 201427650005, vom 14.08.2018 (siehe Anlage 4 und 5) wird die Kampfmittelfreiheit bescheinigt.
Bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit erforderlich.
1.3.5 Kampfmittelfreigabe
1.3.6 Besondere Belastungen aus Emissionen
sowie besondere klimatische und betriebliche Verhältnisse 1.3.6 Besondere Belastungen aus Emissionen sowie
besondere klimatische und betriebliche Verhältnisse
1.3.6.1 Emissionen / Betriebliche Verhältnisse
Die Bau- und Erweiterungsarbeiten an oder in abwassertechnischen Anlagen stellen gem. TRBA 220 nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der BioStoffV dar und sind in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen. Das Austreten von Abwasser, Schlämmen und sonstigen gasfreisetzenden Stoffen der Abwasserbehandlung ist möglich. Sauerstoffmangel ist in der Umgebungsluft möglich.
Multigaswarngeräte sind beim Begehen von Behältern, Tiefteilen, Pumpwerken, Schächten, Kellern, Gerinnen, Becken, Gruben usw. mitzuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle Aufwendung einschließlich der Unterweisung des Personales sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat die Unterweisung seines Personals gegenüber dem AG nachzuweisen.
Während der Bauzeit ist mit Geruchsbelästigungen zu rechnen.
1.3.6.2 Hochwasser / Überschwemmung
Das Baufeld und die Arbeitsbereiche liegen Außerhalb der festgesetzten Über-schwemmungsgebiete.
1.3.6.3 Schutzgebiete
Die Baustelle liegt nicht in besonderen Schutzgebieten. Es liegen, außer den üblichen gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der Technischen Richtli-nie - Baustelleneinrichtung und -ordnung (WS1001), Kapitel 4 keine besonderen Beschränkungen wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur- und Landschafts-schutzes vor.
1.3.6.4 Bauschutzbereich Flughafen Berlin-Schönefeld
Das Klärwerk Waßmannsdorf liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Berlin-Schönefeld (BER). Bezüglich des Kranbetriebes sind aus dem Betrieb des benachbarten Flughafens folgende Einschränkungen und Auflagen zu beachten:
- Eine Hindernisbefeuerung ist für Krane über +72 m ü. NN Höhe
erforderlich.
- Der Einsatz von Kränen und Mobilkränen ist ab einer Höhe von
+72 m ü. NN antragspflichtig beim Ministerium für Infrastruktur
und Landesplanung (MIL), Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV),
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Die
Aufwendungen für die Erlangung der Genehmigung sind in die
Baustellengemeinkosten einzurechnen.
1.3.6 Besondere Belastungen aus Emissionen
sowie besondere klimatische und betriebliche Verhältnisse
1.3.7 Untergrundverhältnisse 1.3.7 Untergrundverhältnisse
Der Untergrund beschränkt sich auf in den vorangegangenen Baumaßnahmen aufgefüllten und verdichteten Boden.
Der Bericht zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen,
H1-2110-G-02, 27.10.2021, liegt der Ausschreibung als Anlage 2 bei.
1.3.7 Untergrundverhältnisse
1.3.8 Kantine, Wohnunterkünfte 1.3.8 Wohnunterkünfte
Wohnunterkünfte aller Art dürfen auf dem Klärwerksgelände und auf der Baustelleneinrichtungsfläche nicht aufgestellt werden.
1.3.8 Kantine, Wohnunterkünfte
1.3.9 Zentrale Sanitärcontaineranlage 1.3.9 Zentrale Sanitärcontaineranlage
Eine zentrale Sanitärcontaineranlage von Seiten des Auftraggebers steht nicht zur Verfügung.
1.3.9 Zentrale Sanitärcontaineranlage
1.3.10 Zentraler Sanitätscontainer 1.3.10 Zentraler Sanitätscontainer
Ein zentraler Sanitätscontainer steht nicht zur Verfügung.
1.3.10 Zentraler Sanitätscontainer
1.4 Angaben zur Baustelle 1.4 Angaben zur Baustelle
1.4 Angaben zur Baustelle
1.4.1 Lage 1.4.1 Lage
Als Information zu diesem Punkt sind die Baustelleneinrichtungspläne Nr. 725_82_1000_5_060_04 und -05 zu beachten. Die BE-Fläche wird auch von anderen Gewerken, welche gleichzeitig auf der Baustelle sind, genutzt.
1.4.1 Lage
1.4.2 Zufahrt zur Baustelleneinrichtung 1.4.2 Zufahrt zur Baustelle
Für die vom AN zu errichtenden Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen stellt der Auftraggeber die entsprechend gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Flächen für Material und Mannschaftscontainer sind in Plan Nr. 725_82_1000_5_060_04 und -05 dargestellt.
Zufahrt für Arbeiten in dem Gebäude über Hauptzufahrt, Zufahrt für die Arbeiten im Außenbereich über vorh. Fäkalschlammannahmestation.
Das Klärwerk ist durch befestigte Betriebsstraßen voll erschlossen. Die Betriebsstraßen sind für Schwerlastverkehr geeignet. Der laufende Klärwerksbetrieb darf durch die Nutzung der Bau- und Betriebsstraßen auf keinen Fall gestört werden. Daher hat die Abwicklung der Baumaßnahme in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Geschwindigkeit auf dem Werksgelände ist auf 10 km/h begrenzt.
Container für Material, Magazingebäude und sonstige Baustelleneinrichtungsteile dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen der Baustelleneinrichtung und nur für die Dauer des abgestimmten Bauzeitenplanes nach Zuweisung durch die örtliche Bauüberwachung aufgestellt werden.
1.4.2 Zufahrt zur Baustelleneinrichtung
1.4.3 Baustellensicherung 1.4.3 Baustellensicherung
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden durch mobile Bauzäune vom übrigen Klärwerksgelände abgegrenzt.
Der Schutz der Baustelleneinrichtungsfläche des AN obliegt allein dem Auftragnehmer.
1.4.3 Baustellensicherung
1.4.4 Wasser, Abwasser, Strom auf der BE 1.4.4 Wasser, Abwasser, Strom im Bereich der Baustellenfläche
Trinkwasser- und Betriebswasserversorgung
Die zur Verfügung gestellten Hydranten werden in Absprache mit dem AN vom GÜ/AG gekennzeichnet.
Die Beschaffung von Wasser ab den Anschlussstellen ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Entfernung zu den Entnahmestellen kann Plan Nr. 725_82_1000_5_060_04, Baustelleneinrichtung, entnommen werden. Die Entnahmestelle liegt am nördlichen Ende der Gebläsestation.
Die Zuleitungen zu seinen Entnahmestellen und die Entnahmestellen selbst hat der AN herzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Montagearbeiten wieder zurückzubauen. Die Kosten hierfür sind in die Pauschale der BE einzurechnen.
Die Verbrauchskosten für Trinkwasser übernimmt der AG.
Stromversorgung
Die Stromversorgung für die Baustelle erfolgt aus vorhandenem Baustromverteiler oder aus Steckdosenkombinationen auf dem Gelände des Klärwerks. Die Entfernung zum vorhandenen Baustromverteiler kann Plan Nr. 725_82_1000_5_060_04, Baustelleneinrichtung, entnommen werden.
Ausschließlich nach Freigabe durch den GÜ dürfen vom AN benötigte Betriebsmittel, Klein- oder Endverteiler an bauseitig vorhandene Baustromverteiler oder Steckdosenkombinationen angeschlossen werden.
Entnahmen aus Werkssteckdosen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der GÜ. Im Bereich der Gebläsestation sind Baustromverteiler vorhanden, die vom AN verwendet werden dürfen, wenn es vom GÜ ausdrücklich freigegeben worden ist und wenn dies den Klärwerksbetrieb nicht beeinträchtigt. Es gelten die Vorschriften
"BWB-WS 14050 ZTV Baustrom" Ziffer 4.2.
Aufbau und Betrieb von Baustromverteilungen des AN richten sich nach den für Baustellen gültigen DIN VDE-Bestimmungen (unter anderem VDE 0100), den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV-Information 203-006, früher BGI 608), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den jeweils zutreffenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Es gelten die Vorschriften der "BWB-WS 14050 ZTV Baustrom"
Auf die Erfordernisse allstromsensitiver Fehlerstromschutzeinrichtungen beim Anschluss elektronischer Betriebsmittel, die im Fehlerfall glatte oder nahezu glatte Gleichfehlerströme erzeugen (z. B. Frequenzumrichter), wird ausdrücklich hingewiesen.
Sämtliche Verteiler und Betriebsmittel sind dem GÜ vor dem Einsatz zur Freigabe vorzustellen. Hinsichtlich der Erst-, Wiederholungsprüfungen, Kabelführung und zu verwendender Kabeltypen auf der Baustelle siehe "BWB-WS 14050 ZTV Baustrom"
Während der gesamten Dauer der Baumaßnahme hat der AN eine Liste der eingesetzten Verteiler und Betriebsmittel auf der Baustelle zu führen und tagesaktuell zu halten. Dieser Liste sind sämtliche Prüfprotokolle (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung mindestens alle vier Wochen) der aktuellen und der vorangegangenen Geräteprüfungen beizufügen. Diese Dokumente sind vor Erstanschluss und im Folgenden bei Änderungen unaufgefordert sowie zusätzlich auf Verlangen dem GÜ vorzulegen.
Gemäß der beiliegenden "BWB-WS 14050 ZTV Baustrom" wird der AN für die von ihm errichtete Baustromanlage Anlagenbetreiber gemäß DIN VDE 0105-100 (Anlagenverantwortlicher). Auf die Sicherstellung des Personenschutzes wird hiermit besonders hingewiesen.
Bauseits ist die Beleuchtung der Straßen zu und um die Baufelder sichergestellt. Für die ausreichende Ausleuchtung der Arbeitsbereiche, auch im Baufeld und der Baustelleneinrichtungs- und Zusatzflächen, hat der AN selbst Sorge zu tragen und seinen Mitarbeitern die entsprechenden Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.
Das Herstellen, Unterhalten, Betreiben und der Rückbau aller vom AN für seine Baustromversorgung errichteten elektrischen Betriebsmittel sind nach Abstimmung mit der Örtlichen Bauüberwachung Sache des AN.
Die Verbrauchskosten für elektrische Energie übernimmt der AG.
Abwasser
Ein zentrale Sanitärcontaineranlage von Seiten des Auftraggebers steht nicht zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt Sanitäreinrichtungen für seinen Bedarf im Bereich der Baustelleneinrichtung auf. Eine Vergütung erfolgt gemäß LV-Position "Baustelleneinrichtung".
Darüber hinaus erforderliche sanitäre Einrichtungen im Baubereich und die damit verbundene Abwasserentsorgung sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN kann das Abwasser kostenfrei im Klärwerksgelände einleiten. Der AG gibt dem AN eine entsprechende Einleitstelle vor.
1.4.4 Wasser, Abwasser, Strom auf der BE
1.4.5 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle 1.4.5 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Auf die Koordinationspflicht des AN gegenüber parallel ablaufenden Baumaßnahmen wird hingewiesen:
- vorab VE 01.4 Erdverlegte Leitungen
- VE 01.2 Metallbau- und Schlosserarbeiten,
- VE 01.3 Trockenbauarbeiten, ,
- VE 02 Betriebstechnische Ausrüstung
- VE 03 TGA mit zugehöriger EMSR
- VE 04 Energietechnik
- VE 05 Prozessleittechnik
- VE 06 Brandmeldeanlage
- Mauer-, Maler- und Estricharbeiten werden durch Rahmenvertragsfirmen des AG
ausgeführt
Alle hiermit verbundenen Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.4.5 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
1.4.6 Hauptmesspunkte 1.4.6 Hauptmesspunkte
Die Hauptmesspunkte (mindestens 5 Festpunkte) werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergeben. Die Sicherung und Unterhaltung ist Sache des Auftragnehmers. Die Absteckung der Bauwerke ausgehend von diesen Hauptmesspunkten ist Sache des AN.
1.4.6 Hauptmesspunkte
1.4.7 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Koordination, Abhängigkeiten vom Klärwerksbetrieb 1.4.7 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Koordination,
Abhängigkeiten vom Klärwerksbetrieb
Für die Baumaßnahme wird durch den AG ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt.
Gefährdungen, die sich für die Mitarbeiter ergeben können, sind durch die verantwortlichen Mitarbeiter von AG und AN gemeinsam, unter Einbeziehung des Arbeitsablaufplanes, zu ermitteln. Wurden Gefährdungen ermittelt, müssen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden. Der AN erstellt hierzu eine Gefährdungsbeurteilung
Zur Ermittlung von Gefährdungen und zum Festlegen von Maßnahmen sind durch den AN Sicherheits-Checks durchzuführen und zu protokollieren.
Dieses Konzept ist über die Dauer der Baumaßnahmen fortzuschreiben und stets zu aktualisieren.
1.4.7 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Koordination, Abhängigkeiten vom Klärwerksbetrieb
1.4.8 Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 1.4.8 Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Der gleichzeitige Einsatz verschiedener Arbeitnehmer unterschiedlicher Gewerke und der Einsatz von Nachunternehmern erfordern den Einsatz eines Koordinators für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.
Dieser Koordinator wird vom Auftraggeber gestellt. Er erstellt einen entsprechenden Schutzplan und eine Baustellenordnung und ist im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme hierfür Ansprechpartner der einzelnen Unternehmer.
Der Auftraggeber hat die wesentlichen Forderungen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen) und des Sicherheits- und Gesundheitsplans in einer Baustellenordnung zusammengefaßt. Diese wird dem AN zur Kenntnis gebracht und ist für alle seine am Bau beteiligten Mitarbeiter, seine Lieferanten und Subunternehmer verbindlich.
Von jedem Auftragnehmer sind vor Aufnahme seiner Arbeiten bei Eingriff in den Bestand folgende Formblätter auszufüllen:
- Montageanzeige (Formular AE03 VO)
- Erlaubnisschein für Arbeiten in gefährlichen Bereichen (Formular
wird von der ÖBÜ bei Bedarf vorbereitet)
- Gefährdungsermittlung, Sicherheitshinweise (Formular Nr. V35208)
Die Vorschriften und Ergänzungen innerhalb der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sowie gesetzliche Vorschriften und Verordnungen (z. B. Arbeits- und Umweltschutzgesetze,) haben Vorrang vor dieser Baustellenordnung.
Jeder Auftragnehmer hat jedoch in eigener Verantwortung seine Nachunternehmer nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) selbst zu koordinieren. Dies betrifft auch die Hinweise und Maßnahmen (z.B. Gaswarngeräte), die aus den beschriebenen „Besonderen Belastungen aus Immissionen“
(Ziffer 1.3.6) resultieren.
Auf der Baustelle besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung. Hierzu gehören Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste und sonstige arbeitsbedingte Ausrüstungen.
Es werden Sicherheitsbegehungen hinsichtlich der Einhaltung und Wirksamkeit festgelegter Schutzmaßnahmen durchgeführt. Die Begehungen finden unregelmäßig statt.
1.4.8 Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
1.4.9 Besprechungen 1.4.9 Besprechungen
Es sind regelmäßige Baubesprechungen in einem einwöchigen Turnus vorgesehen, zu denen der Auftragnehmer geladen wird. Zu den Besprechungen hat der Auftragnehmer einen bevollmächtigten Vertreter (Projektleiter, Bauleiter) kostenfrei zu senden.
1.4.9 Besprechungen
1.5 Angaben zur Ausführung 1.5 Angaben zur Ausführung
1.5 Angaben zur Ausführung
1.5.1 Baubeschreibung 1.5.1 Baubeschreibung
1.5.1.1 Umbau Heizzentrale
Die Heizzentrale liegt zwischen Gebläsestation und Hauptschalthaus. Die Heizzentrale besteht aus 3 Geschossen. Das Erdgeschoss wird als Lager genutzt, im darunterliegenden Kellergeschoss befinden sich ebenfalls Lagerräume und Kabeltrassen mit Verbindung zur Gebläsestation und dem Hauptschalthaus. Im Obergeschoss ist über dem Lager die RLT-Zentrale angeordnet. Das derzeitige Lager soll künftig zu elektrotechnischen Betriebsräumen zur Aufstellung der neuen Trafos und der neuen Schaltanlagen umgebaut werden.
1.5.1.2Allgemeine Bau- und Verfahrensbeschreibung
Auf dem Klärwerk Waßmannsdorf werden durch die in der Gebläsestation aufgestellten Gebläse die 8 Belebungsbecken der Linien 5 bis 12 der biologischen Reinigungsstufe mit Druckluft versorgt. Zukünftig erfolgt die Druckluftversorgung über moderne magnetgelagerte Gebläse, die die vorhandenen Aggregate in der Gebläsestation ersetzen werden.
Für die Aufstellung der für den Betrieb der Gebläse notwendigen elektrotechnischen Anlagenkomponenten wie Transformatoren und Niederspannungsschaltanlagen werden die erforderlichen elektrotechnischen Betriebsräume im EG und UG der benachbarten Heizzentrale neu errichtet.
1.5.1.3Objektnummern und Ortskennzeichen
Durch die BWB wurden die Objektnummern der vorhandenen Gebläsestation und der Heizzentrale vorgegeben:
Gebläsestation2250
Heizzentrale3705
Das gemäß AKS-Tool-Liste zu verwendende V-Bezeichnungsform lautet =L71.
1.5.1.4Geplante Maßnahmen Bautechnik
Nachfolgend werden die geplanten Maßnahmen der Bautechnik für den Umbau in der Heizzentrale beschrieben. Um die Arbeiten im laufenden Betrieb durchzuführen,
sind die zeitlichen Vorgaben des Terminplanes (Anlage 7) zu beachten. Mehraufwendung für die kleinteiligen Arbeiten in zeitlich voneinander getrennten Arbeitsschritten werden gemäß Leistungspositionen vergütet.
1.5.1.5Umbau Heizzentrale
Zur Aufnahme der elektrotechnischen Ausrüstung für die neuen Turboverdichter werden im EG und KG der Heizzentrale die folgenden neuen Räume erstellt:
- Traforaum T15 +12HZ241
- Traforaum T16 +12HZ242
- Traforaum T17 +12HZ243
- Traforaum T18 +12HZ244
- NS-Raum 12CA-SSA I
- NS-Raum 12CA-SSA II
- NS-Raum 12CB-SSA I
- NS-Raum 12CB-SSA II
- Kabelraum +12HZ141
- Kabelraum +12HZ142
- Kabelraum +12HZ143
- Kabelraum +12HZ144
Erdgeschoss
Traforäume T15 +12HZ241, T16 +12HZ242, T17 +12HZ243 und T18 +12HZ244
Im vorhandenen Magazin im Erdgeschoss der Heizzentrale werden die geplanten Trafo- und NS-Räume durch den Bau von Wänden und Decken als Trockenbaukonstruktion vom verbleibenden Raum abgetrennt. Die Trockenbauarbeiten werden bauseitig ausgeführt.
In den 4 Traforäumen wird jeweils ein neuer Trafo aufgestellt, jeder Traforaum erhält die lichten Abmessungen L x B x H = 3,90 x 3,00 x 2,86 m. Im Bereich der Traforäume wird in der Decke zwischen UG und EG unterhalb der Trafos jeweils ein Deckendurchbruch L x B = 1,50 x 1,50 m erstellt, der mit Gitterrosten (bauseitig) abgedeckt wird. Die Gitterostebene, die Trafoschienen der Trafos und auch die verbleibende Deckenplatte ruhen jeweils auf einer Stahlkonstruktion, die die Lasten in die Bodenplatte UG ableitet. Die Stahlkonstruktion ist für die Traforäume T15 und T16 auf vier Stützen (HEA100) gesetzt. Für die Traforäume T17 und T18 sind aufgrund der Lage der Öffnung nur auf einer Seite 2 Stützen (HEA100) geplant, auf der anderen Seite wird die Stahlkonstruktion an der genüberliegenden Wand befestigt. Die Stahlkonstruktionen werden bauseitig ausgeführt.
Für die Lüftung der 4 Traforäume werden an der Außenwand der Heizzentrale insgesamt 4 neue Zuluftschächte mit einem lichten Querschnitt von jeweils 1,50 x 1,73 m vorgesehen. Die Zuluftschächte erhalten Wände aus Stahlbeton und reichen von der Bodenplatte UG bis zur OK Gelände. Im UG werden in den Außenwänden die erforderlichen Wanddurchbrüche B x H = 1,50 x 1.50 m zu den Traforäumen hergestellt. Den unteren Abschluss der Lüftungsschächte bildet eine Kiesschicht, in der eindringendes Niederschlagswasser versickern kann. Die Lüftungsschächte enden 0,25 m über Geländeoberkante mit einer Gitterrostabdeckung. Auf die Anordnung eines Regenschutzes aus Edelstahl wie bei den benachbarten vorhandenen Entrauchungsschächten wird bei den Zuluftschächten verzichtet. Die Zuluftschächte und die Gitterrostebene unter den Trafos stellen in Verbindung mit der technischen Entlüftung der Traforäume die Raumlüftung sicher. Über die geplanten Lüftungsschächte erfolgt im Brandfall auch die natürliche Entrauchung der Traforäume.
Die Anordnung der Traforäume erfolgt so, dass vor den Traforäumen jeweils ein lichter Abstand zu den vorhandenen Stützen von 2,26 m verbleibt.
Niederspannungsräume 12CA-SSA I,12CA-SSA II, 12CB-SSA I und 12CB-SSA II
Die geplanten Niederspannungsräume erhalten die folgenden lichten Abmessungen
- NS-Raum 12CA-SSA I: L x B x H = 5,70 x 2,75 x 2,85 m
- NS-Raum 12CA-SSA II: L x B x H = 5,70 x 2,75 x 2,85 m
- NS-Raum 12CB-SSA I: L x B x H = 5,70 x 2,80 x 2,85 m
- NS-Raum 12CB-SSA II: L x B x H = 5,70 x 2,80 x 2,85 m
Alle 4 Räume sind jeweils über eine einflügelige Stahltür T30RS B x H = 1,50 x 2,20 m zugänglich. Die natürliche Entrauchung dieser Räume erfolgt im Brandfall durch Öffnen der Türen zum angrenzenden Magazin im EG.
Die Entrauchung des Magazins erfolgt weiterhin über die vorhandenen Entrauchungsschächte 2, 3 und 4 mit dem lichten Querschnitt von L x B = 1,75 x 1,50 m und die vorhandenen Entrauchungsöffnungen. Die Entrauchungsöffnungen und Jalousieklappen der Entrauchungsschächte 2 und 3 müssen aufgrund der geplanten Traforäume auf einen lichten Querschnitt von B x H = 1,5 x 0,8 m verkleinert werden (Bestand B x H = 1,5 x 1,5). Zum Ausgleich dieses Flächenverlusts wird an der Außenwand ein neuer Entrauchungsschacht 5 einschließlich Entrauchungsöffnung und Jalousieklappe mit einem lichten Querschnitt von B x H = 1,5 x 1,5 m erstellt. Die vorhandene Zuluftöffnung des Magazins im Zuluftschacht 1 wird durch den Traforaum T15 überbaut und verschlossen. Die Zuluft-Nachströmung wird im Brandfall durch die Feuerwehr durch Öffnen der Außentüren gewährleistet.
Der zusätzliche Entrauchungsschacht 5 erhält den lichten Querschnitt von L x B = 1,70 x 1,72 m. Der Entrauchungsschacht erhält Wände aus Stahlbeton und reicht von der Bodenplatte UG bis zur OK Gelände. Den unteren Abschluss bildet eine Kiesschicht, in der eindringendes Niederschlagswasser versickern kann. Der Entrauchungsschacht endet 0,25 m über Geländeoberkante mit einer Gitterrostabdeckung.
Die Anordnung der Niederspannungsräume erfolgt so, dass vor den NS-Räumen jeweils ein lichter Abstand zu den vorhandenen Stützen von 1,32 m verbleibt. Die lichte Durchgangsbreite zwischen dem NS-Raum 2 und dem Traforaum T18 ergibt sich mit 1,71 m.
Trockenbauarbeiten, Türen, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Maler- und Estricharbeiten werden bauseitig ausgeführt.
Kellergeschoss
Kabelräume +12HZ141, +12HZ142, +12HZ143, +12HZ144 unter den Traforäumen
Im vorhandenen Lager im Kellergeschoss der Heizzentrale werden die im EG geplanten Wände der Traforäume durch den Bau von zusätzlichen raumhohen Wänden aus Stahlbeton fortgeführt und vom verbleibenden Raum abgetrennt. Es ist vorgesehen die Wände zuerst bis ca. 50 cm unter UK Decke in herkömmlicher Weise zu betonieren. Anschließend wird die Schalung für den oberen Bereich hergestellt und über Kernbohrungen in der Decke mit selbstverdichtenden Vergussbeton aufgefüllt. Aufgrund der vorhandenen Trennwand in diesem Bereich muss die Größe der Räume jedoch bedarfsgerecht angepasst werden, sodass die Größe der Traforäume im EG und der Kabelräume im UG nicht übereinstimmt.
Die 4 Kabelräume sind im Kellergeschoss jeweils über eine einflügelige Stahltür T30RS B x H = 0,90 x 2,20 m zugänglich. In den Kabelräumen +12HZ143, +12HZ144 liegen die vorhandenen Entrauchungsöffnungen des KG mit einem lichten Querschnitt von jeweils 1,5 x 1,5 m. Diese dienen der Entrauchung des Lagers und bleiben in ihrer Funktion erhalten. Hierzu wird innerhalb der Kabelräume jeweils ein Entrauchungskanal mit entsprechendem Querschnitt brandschutztechnisch vom Kabelraum abgetrennt und bis zur neuen Trennwand zwischen Kabelraum und Lager geführt. In der Trennwand wird der Entrauchungskanal mit einem Gitter abgedeckt. Die vorhandenen Lüftungsjalousien 1,5 x 1,5 m in der Außenwand bleiben in ihrer Funktion erhalten.
Im Kabelraum +12HZ141 liegt die vorhandene Zuluftöffnung zur Entrauchung des Lagers im KG mit einem lichten Querschnitt von 1,5 x 1,5 m. Diese Zuluftöffnung wird künftig zur Lüftung des Trafos T15 dienen. Als Ersatz der Zuluftöffnung zur Entrauchung des Lagers im KG wird eine neue Zuluftöffnung mit dem gleichen Querschnitt von 1,5 x 1,5 m an der Außenwand der Heizzentrale gebaut. Hierzu ist ein neuer Entrauchungsschacht 1 mit Jalousieklap-pen und Öffnung mit einem lichten Querschnitt von 1,75 x 1,73 m vorgesehen.
Um die Entrauchung des Kellergeschosses zu gewährleisten, wird zusätzlich zu den vorhandenen Entrauchungsschächten auch der geplante Entrauchungsschacht 5 einschließlich Entrauchungsöffnung und Jalousieklappe genutzt. Beide Öffnungen erhalten jeweils einen lichten Querschnitt von 1,5 x 1,5 m.
Die Kabelzuführung zu den Niederspannungsräumen im EG erfolgt von unten durch die Decke KG jeweils über Kernbohrungen, die nach Kabelverlegung brandschutztechnisch verschlossen werden.
Vorraum 1
Über den vorhandenen Vorraum 1 ist die Treppe 2 über einflügelige Türen erreichbar. Aufgrund der geplanten Lüftungskanäle für die NS-Räume 12CA-SSA I und 12CA-SSA II wird die Tür zwischen Lager und Vorraum 1 in ihrer Funktion eingeschränkt. Die Tür wird daher rück-gebaut und die Türöffnung zugemauert, verputzt und gestrichen. Die neue Türöffnung B x H = 1,01 x 2,19 m wird auf der Westseite des Vorraums 1 hergestellt und mit einer T30-Tür verschlossen.
Maschinenfundamente und Durchbrüche
Für die gebäudetechnische und elektrotechnische Installation werden im UG, EG und OG der Heizzentrale die erforderlichen Maschinenfundamente und Durchbrüche erstellt. In der vorhandenen Decke zwischen KG und EG sind dies im Bereich der NS-Räume jeweils 2 Deckendurchbrüche B x H = 0,30 x 0,50 m für die Lüftungskanäle.
Für die Abluftführung aus den Traforäumen ist kein zusätzlicher Durchbruch durch die Dachdecke erforderlich, hierfür kann die vorhandene Deckendurchführung der nicht mehr genutzten Abblasleitung genutzt werden.
Für die Verlegung der Kabel von den Schaltanlagen in der Heizzentrale zu den Gebläsen in der Gebläsestation müssen in der Trennwand zwischen beiden Gebäuden im UG der Heizzentrale insgesamt 8 Wanddurchbrüche B x H = 0,45 x 0,50 m hergestellt werden. Aus statischen Gründen muss zwischen den Wanddurchbrüchen jeweils ein Wandstück von 0,30 bzw. 0,25 m Breite verbleiben. Um bei der Herstellung der Durchbrüche möglichst wenig Bewehrung zu zerstören, sollte im Vorfeld die Lage der Bewehrung vor Ort festgestellt werden.
Türen, Metallbau- und Schlosserarbeiten, Maler- und Estricharbeiten werden bauseitig ausgeführt.
1.5.1.6Außenanlagen
Die Andienung der Gebläsestation und der Heizzentrale erfolgt weiterhin über die bestehenden Betriebsstraßen auf der Westseite der Gebäude. Ein Neubau von Verkehrsanlagen und Außenanlagen erfolgt nicht. Auf der Ostseite des Gebäudes werden die Außenanlagen nach dem Neubau der Lüftungs- und Entrauchungsschächte und der erdverlegten Kabelschutzrohrtrasse wiederhergestellt.
1.5.1.7Erdverlegte Trassen
Für den Neubau der Lüftungs- und Entrauchungsschächte muss die vorhandene Kabelschutzrohrtrasse zur Fäkalienannahmestation auf der Ostseite der Gebäude umverlegt werden. Der Umschluss der Kabeltrasse zur Fäkalienannahmestation wird ca. 2 Tage dauern. Die Außerbetriebnahme der Station wird im Vorfeld mit dem Betrieb abgestimmt. Die erdverlegten Trassen werden bauseitig hergestellt.
1.5.1.8Baugruben und Erdbau
Für die Herstellung der neuen Lüftungs- und Entrauchungsschächte auf der Ostseite der Heizzentrale wird die dortige Geländeanschüttung am Gebäude abgetragen. Die vorhandene Anschüttung mit einer Oberkante von 48,90 m NHN wird bis auf das vorhandene Geländeniveau von 45,12 m NHN abgetragen und im Bereich der Fäkalschlammannahme zwischenge-lagert. Zur Reduzierung der Verbauhöhe wird im Bereich der Baugruben bis auf ein Arbeitsplanum von 44,20 m NHN abgegraben.
Zur Sicherung der Baugruben kommt eine Trägerbohlwand zum Einsatz, diese wird frei auskragend ausgebildet. Die Baugruben mit einer Sohlhöhe von 39,80m NHN liegen oberhalb des Grundwasserspiegels, so dass keine Anforderungen an die Dichtigkeit des Baugrubenverbaus bestehen.
Der überschüssige bzw. nicht verwendbare Erdaushub werden abgefahren, wieder verwertbarer Erdaushub wird seitlich gelagert und für die Wiederverfüllung verwendet.
1.5.1 Baubeschreibung
1.5.2 Baubereich / Baustellenfläche 1.5.2 Baubereich / Baustellenfläche
Als Baubereich ist der Bereich der Baustelle einschließlich aller Zufahrten, Baustraßen, Lagerplätze sowie Baustelleneinrichtungsfläche definiert. Mannschaftscontainer und Baustelleneinrichtung können räumlich im Bereich der Flächen gemäß Plan Nr. 725_82_1000_5_060_04 und -05 errichtet werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind innerhalb des Baubereiches gemäß Baustellenübersichtsplan auszuführen.
1.5.2 Baubereich / Baustellenfläche
1.5.3 Ausführungstermine 1.5.3 Ausführungstermine
Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die genannten Ausführungsfristen eventuell Schichtarbeit erfordern. Anfallende Mehrkosten aus Schichtarbeit, Samstagsarbeit oder die über die gesetzliche Mindestarbeitszeit hinausgehende Überstundenvergütung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren bzw. mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
1.5.3 Ausführungstermine
1.5.4 Anforderung von Ausführungsplänen 1.5.4 Anforderung von Ausführungsplänen
Der Auftragnehmer erhält die Ausführungspläne als PDF-Datei. Die Kosten für die Vervielfältigungen sind vom AN zu tragen.
1.5.4 Anforderung von Ausführungsplänen
1.6 Besonderheiten bei der Ausführung 1.6 Besonderheiten bei der Ausführung
1.6 Besonderheiten bei der Ausführung
1.6.1 Allgemeines 1.6.1 Allgemeines
Die Baustelle grenzt an in Betrieb befindliche Klärwerkseinrichtungen. Der Auftragnehmer muss deshalb Baustelle und Baustelleneinrichtung so anlegen und absichern, dass Gefährdungen sowohl für Betriebsangehörige des Auftraggebers als auch für Personal des Auftragnehmers durch den Baubetrieb sowie z. B. durch eingeschränkte Zugänge zu Baulichkeiten, Geräten und Maschinen der bestehenden Kläranlage ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten.
Benachbarte Bauwerke, Maschinen, Anlagenteile, Rohrleitungen usw. sind vor jeglicher Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Sämtliche Arbeiten sind erschütterungsarm durchzuführen.
1.6.1 Allgemeines
1.6.2 Regelungen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1.6.2 Regelungen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Vorgaben der vorliegenden Ausschreibung nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem Auftraggeber in deutscher Sprache vorzulegen.
Für alle Geräte, Verbraucherprodukte und technische Arbeitsmittel sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die nationale Umsetzung mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und der Maschinenverordnung (9. ProdSV) verbindlich anzuwenden. Kosten hierfür und für die Erbringung aller hiermit verbundenen Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Im Zuge der Europäisierung der bauaufsichtlichen Zulassungen für bauordnungsrechtlich geforderte Bauteile sind ausschließlich Bauteile zu berücksichtigen, bei denen eine zeitnahe Überführung in den Rahmen der Europäischen Normen gewährleistet wird
1.6.2 Regelungen für Mitgliedstaaten der Europäischen Union
1.6.3 Angebotspreise 1.6.3 Angebotspreise
Mit den Angebotspreisen sind alle in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen abgegolten.
1.6.3 Angebotspreise
1.6.4 Normen und Richtlinien 1.6.4 Normen und Richtlinien
Vertragsbestandteil werden alle DIN-Normen und Richtlinien in der drei Wochen vor Angebotsabgabe gültigen Fassung (falls nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung vorgeschrieben ist), soweit sie dem Leistungsverzeichnis, den "Besonderen Vertragsbedingungen" und den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" nicht widersprechen.
Besonders hingewiesen wird auf die VOB 2019 Teil B und C mit Ergänzungsband 2023.
Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe gesondert nachzuweisen.
Die Positionen in denen der Bieter von den angegebenen Normen abweicht sind auf separater Anlage zum Angebot aufzulisten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Die Auflistung der Positionen und der Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
1.6.4 Normen und Richtlinien
1.6.5 Ausgeschriebene Materialien, Fabrikate und Hersteller 1.6.5 Ausgeschriebene Materialien, Fabrikate und Hersteller
Während der Ausführung werden keine anderen Materialien, Fabrikate und Hersteller als die im Auftrag vereinbarten zugelassen.
Bei Produkten unterschiedlicher Hersteller muss die Systemverträglichkeit nachgewiesen werden.
Es dürfen keine Materialien verwendet werden, die gesundheits- und/oder umweltunverträgliche Stoffe enthalten bzw. abgeben können. Sollten Produkte nur mit solchen Stoffen auf dem Markt angeboten und somit lieferbar sein, ist ein Nachweis über diese Inhaltsstoffe vorzulegen.
Die "Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung EBV) ist für alle Leistungen im Spezialtiefbau / Erdbau / Wasserhaltung zu berücksichtigen.
Seitens der BWB gibt es verschiedene Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen und Bauprodukten und Verwendungsverbote von Produkten mit bestimmten chemischen Bestandteilen. Diesbezüglich wird auf die Technischen Richtlinie - Baustelleneinrichtung und -ordnung (WS1001), Kapitel 4 ausdrücklich verwiesen.
1.6.5 Ausgeschriebene Materialien, Fabrikate und Hersteller
1.7 Unterlagen 1.7 Unterlagen
1.7 Unterlagen
1.7.1 Auswahl vergaberelevanter technischer Dokumente 1.7.1 Auswahl vergaberelevanter technischer Dokumente
Folgende Technische Richtlinien und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Berliner Wasserbetriebe sind Bestandteil des Auftrages, sofern in der Ausschreibung keine anderen Angaben gemacht werden:
WS 1001_2014-12 BWB-TR-BAEINuORD,
Technische Richtlinie Baustelleneinrichtung und -ordnung
WS 1002_2014-11 BWB-TR-SICH, Technische Richtlinie Sicherheit auf der Baustelle
WS 1012_2023-12 Vorsorgender Bodenschutz bei Baumaßnahmen
WS 12000_2021-01 BWB-TR-DOKU,
Technische Richtlinie Dokumentation für Klärwerke und OWA Tegel
WS 14050_2017-01 ZTV Baustrom, ZTV für den Bezug von Baustrom und den Einsatz
von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zur
Ausführung von Bauarbeiten in den Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsanlagen sowie den Betriebs-stellen der
Berliner Wasserbetriebe
- Betriebsanweisung gemäß §12 BioStoffV - Umgang mit biologischen
Arbeitsstoffen
- Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftragnehmer (MHB),
(07.04.2016)
- Hinweise zur Informationssicherheit für Externe (MHB), (05.05.2022)
- CAD-Standard für externe Firmen und Partner der Berliner Wasserbetriebe AöR,
(06.12.2023)
1.7.1 Auswahl vergaberelevanter technischer Dokumente
1.7.2 Anlagenverzeichnis 1.7.2 Anlagenverzeichnis
Anlage Bezeichnung
1 Auswahl vergaberelevanter technischer Dokumente (siehe
Ziffer 1.7.1)
2 Bericht zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen
H1-2110-G-02, 27.10.2021
3 Stellungnahme Ersatzbaustoffverordnung vom 30.11.2023
4 Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit vom 14.09.2018
5 Kampfmittelfreiheit - Flurstückkarte Klärwerk Waßmannsdorf
6 Fotodokumentation
7 Terminplan
1.7.2 Anlagenverzeichnis
1.8 Planverzeichnis 1.8 Planverzeichnis
Nachfolgend aufgeführte Planunterlagen sind Ausschreibungsgrundlage und liegen den Ausschreibungsunterlagen als PDF-Datei bei.
Plan Nr.Bezeichnung
Lagepläne
- 725-82-1000-5-020-01Übersichtslageplan
- 725-82-1000-5-060-01Gebläsestation
- 725-82-1000-5-060-02Rohr- und Kabeltrassen
- 725-82-1000-5-060-04Baustelleneinrichtungsplan
- 725-82-1000-5-060-05Baustelleneinrichtungsplan
Gebläsestation, Detailpläne
- 725-72-2250-5-200-01Fugenausbildung
- 725-72-2250-5-200-05Erdverlegte Rohrleitungen
Heizzentrale
- 725-82-1000-5-060-03Aushubplan, Lageplan und Schnitte
- 725-72-3705-5-115-01Grundriss, Kellergeschoss +42,30
- 725-72-3705-5-115-02Grundriss, Erdgeschoss +44,75
- 725-72-3705-5-115-03Grundriss, Erdgeschoss +47,00
- 725-72-3705-5-115-04Grundriss, Obergeschoss +49,45
- 725-72-3705-5-115-05Grundriss, Draufsicht +55,00
- 725-72-3705-5-115-06Schnitt A-A & B-B, Keller-, Erd- und Obergeschoss
- 725-72-3705-5-115-07Schnitt C-C & D-D, Keller-, Erd- und Obergeschoss
- 725-72-3705-5-115-08Schnitt E-E & F-F, Keller-, Erd- und Obergeschoss
Heizzentrale, Rohbaupläne
- 725-72-3705-5-225-01Rohbauplan Grundriss +42,30
- 725-72-3705-5-225-02Rohbauplan Deckenuntersicht +42,60
- 725-72-3705-5-225-03Rohbauplan Grundriss +44,75
- 725-72-3705-5-225-04Rohbauplan Deckenuntersicht +46,15
- 725-72-3705-5-225-05Rohbauplan Grundriss +47,00
- 725-72-3705-5-225-06Rohbauplan Grundriss +49,45
- 725-72-3705-5-225-07Rohbauplan Schnitte A-A, B-B
- 725-72-3705-5-225-08Rohbauplan Schnitte C-C, D-D
- 725-72-3705-5-225-09Rohbauplan Schnitte E-E, F-F
- 725-72-3705-5-225-10Rohbauplan Schnitte G-G, H-H
- 725-72-3705-5-225-11Rohbauplan Schnitt I-I
Heizzentrale, Bewehrungspläne
- 725-72-3705-5-230-01Grundrisse und Schnitte
Lüftungsschächte - KG bis OG
- 725-72-3705-5-230-02Innenwände Kellergeschoss
Erdverlegte Leitungen
- 725-82-1000-5-060-02Rohr- und Kabeltrassen
- 725-82-2250-5-430-02Erdverlegte Rohrleitungen - Dachentwässerung
Stücklisten
- 2250_02Stückliste Dachentwässerung
1.8 Planverzeichnis
Ausführungsbeschreibungen 0. Ausführungsbeschreibungen
Nachfolgend aufgeführte Ausführungsbeschreibungen gelten in allen LV-Bereichen. In den betroffenen LV-Positionen wird darauf jeweils Bezug genommen.
Verzeichnis:
Ausführungsbeschreibung
- 1: Erdarbeiten
- 2: Beton- und Stahlbetonarbeiten
- 3: Schalung
- 4 - 11: entfällt
- 12: Aussparungen und Einbauteile
- 13 - 18: entfällt
- 19: Abbrucharbeiten
Ausführungsbeschreibungen
1 1. Erdarbeiten
[1]
1. Erdarbeiten
E
Umbau Heizzentrale Umbau Heizzentrale
Umbau Heizzentrale
1 Umbau Heizzentrale
1
Umbau Heizzentrale
Regenwasserkanal Regenwasserkanal
Regenwasserkanal
1.10 Regenwasserkanal
1.10
Regenwasserkanal