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Baubeschreibung Das Bauvorhaben Storkower Str. ist ein schlüsselfertigen Neubau mit 240 modular hergestellten 1 - 2 Zimmer - Appartements für Studenten.
Das Gebäude ist komplett unterkellert, hat 7 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss.
Im Keller sind Fahrradstellplätze und Gemeinschaftsräume untergebracht.
Die Zufahrt erfolgt über die Storkower Str. 220
Baubeschreibung
ZTV Bodenbeläge ZTV Bodenbeläge
1. Allgemein
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird bei der Vertragsverhandlung festgelegt.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.
Klebstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Bei allen Arbeiten sind die Verlege-, Verarbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller einzuhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegliedert nach Verwendungsort die technische Unterlagen, / Datenblätter für alle verwendeten Materialien - Grundierung, Kleber, Spachtelmasse, Belag, Erstpflegemittel - sowie die Pflegeempfehlung zu übergeben.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
ZTV Bodenbeläge
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.01 Fugen schließen-klammern Schließen von Rissen, Schein- und Arbeitsfugen im Estrich mit einem 2-Komponenten-Spezialharz.
Die Risse sind ca. 2/3 der Estrichdicke einzuschneiden und mit einem leistungsstarken Industriesauger auszusaugen.
Zusätzliche Quereinschnitte, Einbau und Verguss von Rissklammern / Wellenverbindern.
Unmittelbar nach dem Einbringen des Spezialharzes ist der verharzte Bereich unter Verwendung von Quarzsand - Körnung 0,3 bis 0,8 mm - im Überschuss abzustreuen.
UG 10,00 m²
konventionelle Appartements 10,00 m²
Flure, allg. Räume EG-DG 390,0 m²
0
01.__.01
Fugen schließen-klammern
410.00
m
01.__.02 Randstreifen abschneiden Abschneiden und Entsorgen von überstehenden Randdämmstreifen.
UG 141,72 m
konventionelle Appartements 400,14 m
Flure, allg. Räume EG-DG 1959,5 m
7
01.__.02
Randstreifen abschneiden
2,501.43
m
01.__.03 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 1-k-PU-Grundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 2,5% Restfeuchte
Fabrikat: UZIN PE 414 BiTurbo, Murexin Silan-Feuchtigkeitssperre MS-X 2, Thomsit R 740 o.glw.
01.__.03
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5%
O
1.00
m²
01.__.04 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 2--Epoxidharzgrundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 5% Restfeuchte
Fabrikat: Thomsit R 755 o.glw.
01.__.04
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5%
O
1.00
m²
01.__.05 Türen anspachteln Großflächiges Anspachteln von ca. 5 mm Höhenunterschied im Anschlussbereich von einflügeligen Türen.
Lage: Badtüren monolithische Appartements
01.__.05
Türen anspachteln
13.00
St
01.__.06 Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 2 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 2 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 5 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
01.__.06
Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
01.__.07 Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 4 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 4 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 7 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
01.__.07
Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
02 Belag, Sockel
02
Belag, Sockel
02.__.01 PVC-Belag GerflorCreation 55, inkl. Vorbereitung Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC, heterogen, mit Oberflächenvergütung, als Planken, Aufladungsspannung im Begehversuch max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 4 dB, Brandverhalten Klasse B1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben.
Europäische Klassifizierung: 33, 42
Dicke: 2,5 mm
Nutzschicht: 0,55 mm
Format: ca. 18/122 cm bzw. nach Wahl des AG
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Gerflor Creation 55, Bloom UNI TAUPE 0868 o.glw.,
angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
Lage: Flure, Treppenhaus, Gemeinschafts- und Abstellräume, Hausmeister
UG 178,04 m²
konventionelle Appartements 0,00 m²
Flure, allg. Räume EG-DG 1534,1 m²
1
02.__.01
PVC-Belag GerflorCreation 55, inkl. Vorbereitung
1,712.14
m²
02.__.02 PVC-Belag Summer Oak, inkl. Vorbereitung Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC, heterogen, mit Oberflächenvergütung, als Planken, Aufladungsspannung im Begehversuch max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 4 dB, Brandverhalten Klasse B1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben.
Europäische Klassifizierung: 33, 42
Oberfläche: Holzdekor, Steindekor
Dicke: 2,5 mm
Nutzschicht: 0,55 mm
Format: ca. 18/122 cm
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Ultimo Summer Oak 24244 o.glw.,
angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
Lage: konventionelle Appartements
UG 0,00 m²
konventionelle Appartements 304,5 m²
1
konventionelles Zimmer App. 87,01 m²
1-03 bis 6-03
02.__.02
PVC-Belag Summer Oak, inkl. Vorbereitung
391.52
m²
02.__.03 Sockelleiste HDF+Kunststoffummantelung mit Dichtlippen 15/60 Sockelleiste mit HDF-Kern und Kunststoffummantelung, flexibler Weichlippe oben und unten liefern und an Wänden aus Beton, Mauerwerk und Gipskarton verkleben.
Leiste auf Bodenbelag aufgesetzt.
Ecken gestanzt oder mit Formteilen, Stöße mit Verbinder und Abschlüsse mit Endkappen ausführen.
Farbe: weiß
Querschnitt: 15/40 mm
Fabrikat: Dölken S60 flex life Top, Bolta SL 60 o.glw.
Lage: alle Räume mit Vinylbelag
UG 141,72 m
konventionelle Appartements 400,14 m
Flure, allg. Räume EG-DG 1959,5 m
7
(Positionsmenge abzüglich Fensteranschluss)
02.__.03
Sockelleiste HDF+Kunststoffummantelung mit Dichtlippen 15/60
2,501.43
m
02.__.04 Bodenabschlussschiene Edelstahl höhengleich Bodenbelagsabschlussprofil als Edelstahl-Winkel-Profil liefern und an Übergängen zu anderen Bodenbelägen höhengleich mit dem Bodenbelag einbauen.
Lage: offene Enden des Belages Gemeinschaftsraum UG und Elt-Räume OG
UG 30,4 m
4
konventionelle Appartements 0,00 m
Elt-Räume EG-DG 8,08 m²
02.__.04
Bodenabschlussschiene Edelstahl höhengleich
38.52
m
02.__.05 Verfugen Türzargen Unteren Abschluss von Türzargen im Bereich von Kunststoff- und Holzbelägen dauerelastisch verfugen. (2 Stück pro Tür).
UG 0 St
konventionelle Appartements 13 St
Flure Modultüren EG-DG 23 St
0
02.__.05
Verfugen Türzargen
243.00
St
02.__.06 Verfugung An- und Abschlüsse Anschluss an bodentiefe Fenster / Balkontüren und vorhandene Winkelschienen bzw. Bodenbelag, Übergang des Bodenbelages im Bereich der Wohnungseingangstür über einem 80 mm dicken Randstreifen dauerelastisch im Farbton passend zum Bodenbelag herstellen.
In dieser Position enthalten ist das Auskratzen der Randstreifen zum Herstellen der erforderlichen Tiefe für die Verfugung.
UG 2,20 m
konventionelle Appartements 43,70 m
Flure, Modultüren EG-DG 262,2 m
4
02.__.06
Verfugung An- und Abschlüsse
308.14
m
02.__.07 provisorische Abdeckung Haftvlies Provisorische Abdeckung des fertigen Belages mit Haftvlies.
Der Ausbau und die Entsorgung erfolgt bauseits.
02.__.07
provisorische Abdeckung Haftvlies
1,300.00
m²
02.__.08 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
02.__.08
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
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