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Net total EUR
Baubeschreibung Das Bauvorhaben Storkower Str. ist ein schlüsselfertigen Neubau mit 240 modular hergestellten 1 - 2 Zimmer - Appartements für Studenten.
Das Gebäude ist komplett unterkellert, hat 7 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss.
Im Keller sind Fahrradstellplätze und Gemeinschaftsräume untergebracht.
Die Zufahrt erfolgt über die Storkower Str. 220
Es sind lediglich die Türen der allgemeinen Bereiche einzubauen. Dir Türen in den Modulen sind bereist eingebaut, ausgemommen, die Tür zwischehn den Doppelmodulen.
Baubeschreibung
ZTV Innentüren ZTV Innentüren
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich, kostenlos und ohne Aufforderung täglichvorzunehmen. Dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen. Der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18355, 18357 und 18360 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Ergänzend zu den in der VOB/C aufgeführten Normen gelten:
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 mit allen Beiblättern Schallschutz im Hochbau
- DIN 18095 Rauchschutz
- DIN EN 1634-1 Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- und Abschlusseinrichtungen
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben und dem Stand der Technik entsprechen.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen.
Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein.
Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
4. Angaben zur Ausführung
Durch den AN ist auf Grundlage der übergebenen Unterlagen eine Türliste anzufertigen und fortzuschreiben. Die Türliste ist rechtzeitig vor Bestellung dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Zargen und Türblätter werden mit einem zeitlichen Abstand montiert. Daher sind mindesten 2 Anfahrten in die Angebotspreise einzurechnen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Alle Mitarbeiter auf der Baustelle haben einen gültigen Personalausweis, eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei sich zu tragen. Aus Personalkontrollen können keine Rechte abgeleitet werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellet. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runter zu laden. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat alle für seinen Leistungsumfang erforderlichen Leistungen zu erbringen und die notwendigen Unterlagen dem AG zu übergeben. Die Kosten dafür sind mit den angebotenen Einheitspreise der einzelnen Positionen abgegolten.
7. Lage- und Ortsangaben
Lage-, Orts- und Materialangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage und Fabrikate der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
ZTV Innentüren
01 Zargen
01
Zargen
1 Stahlzarge 2-teilig liefern und einbauen
[1]
Stahlzarge 2-teilig liefern und einbauen
E
01.__.01 Stahlzarge 2-teil. 0,76/2,135/0,125 liefern, einbauen Stahlzarge 2-teilig wie beschrieben liefern und einbauen,
Öffnungsmaß
Breite: 0,76 m
Höhe: 2,135 m
Wand: Gipskarton bis 125 mm
Tür
0-10-B
1-08-B
2-08-B
3-08-B
4-08-B
5-08-B
6-08-B
01.__.01
Stahlzarge 2-teil. 0,76/2,135/0,125 liefern, einbauen
R
7.00
St
01.__.02 Stahlzarge 2-teil. 0,885/2,135/0,125 liefern, einbauen Stahlzarge 2-teilig wie beschrieben liefern und einbauen,
Öffnungsmaß
Breite: 0,885 m
Höhe: 2,135 m
Wand: Gipskarton bis 125 mm
Tür
0-04-B
0-05-B
0-06-B
0-03-B
0-07-B
0-02-B
0-01-B
-1-S10-1
-1-S11-1
-1-S11-B
01.__.02
Stahlzarge 2-teil. 0,885/2,135/0,125 liefern, einbauen
R
10.00
St
01.__.03 Stahlzarge 2-teil. 1,01/2,135/0,125 liefern, einbauen Stahlzarge 2-teilig wie beschrieben liefern und einbauen,
Öffnungsmaß
Breite: 1,01 m
Höhe: 2,135 m
Wand: Gipskarton bis 125 mm
Tür -1-S10-2
01.__.03
Stahlzarge 2-teil. 1,01/2,135/0,125 liefern, einbauen
R
1.00
St
02 Türblätter
02
Türblätter
2 Beschreibung Röhrenspantürblatt - Eingaben bearbeiten
[2]
Beschreibung Röhrenspantürblatt - Eingaben bearbeiten
E
02.__.01 Röhrenspantürblatt 0,885/2,135 Röhrenspantürblatt wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig
Rohbaumaß:
Breite: 0,885 m
Höhe: 2,135 m
Tür -1-S11-1
02.__.01
Röhrenspantürblatt 0,885/2,135
R
1.00
St
3 Beschreibung Röhrenspantürblatt Feuchtraum gepürft
[3]
Beschreibung Röhrenspantürblatt Feuchtraum gepürft
E
02.__.02 Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 0,76/2,135 geprüftes Röhrenspanfeuchtraumtürblatt wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig
Rohbaumaß:
Breite: 0,76 m
Höhe: 2,135 m
Tür
0-10-B
1-08-B
2-08-B
3-08-B
4-08-B
5-08-B
6-08-B
02.__.02
Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 0,76/2,135
R
7.00
St
02.__.03 Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 0,885/2,135 geprüftes Röhrenspanfeuchtraumtürblatt wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig
Rohbaumaß:
Breite: 0,885 m
Höhe: 2,135 m
Tür
0-04-B
0-05-B
0-06-B
0-03-B
0-07-B
0-02-B
0-01-B
-1-S10-1
-1-S11-B
02.__.03
Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 0,885/2,135
R
9.00
St
02.__.04 Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 1,01/2,135 geprüftes Röhrenspanfeuchtraumtürblatt wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig
Rohbaumaß:
Breite: 1,01 m
Höhe: 2,135 m
Tür -1-S10-2
02.__.04
Röhrenspantürblatt Feuchtraum geprüft 1,01/2,135
R
1.00
St
03 Türen komplett
03
Türen komplett
4 Beschreibung Schallschutztür, 2-teil. Stahl-UZ
[4]
Beschreibung Schallschutztür, 2-teil. Stahl-UZ
E
03.__.01 Schallschutztür 37/32dB 0,885/2,135 2-teil. Stahl-UZ Schallschutztür mit 2-teil. Stahlzarge wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig,
Schalldämmmaß (Laborwert) Rw,P: 37 dB
im eingebauten Zustand: 32 dB
Öffnungsmaß:
Breite: 0,885 m
Türhöhe: 2,135 m
Wanddicke: i.M. 260 mm, von 100 - 350 mm
Tür
0-03-1
0-02-2
0-02-1
0-01-2
0-01-1
1-03-1
2-03-1
3-03-1
4-03-1
5-03-1
6-03-1
03.__.01
Schallschutztür 37/32dB 0,885/2,135 2-teil. Stahl-UZ
R
11.00
St
03.__.02 Schallschutztür 42/37dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2 Schallschutztür mit 2-teil. Stahlzarge wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig,
Schalldämmmaß (Laborwert) Rw,P: 42 dB
im eingebauten Zustand: 37 dB
Einbruchschutz: RC2
Brandschutzanforderung: dicht schließend
Öffnungsmaß:
Breite: 1,01 m
Türhöhe: 2,135 m
Wanddicke: bis 210 mm
Tür
1-08-0
2-08-0
3-08-0
4-08-0
5-08-0
6-08-0
03.__.02
Schallschutztür 42/37dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2
R
6.00
St
03.__.03 Schallschutztür 47/42dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2 Schallschutztür mit 2-teil. Stahlzarge wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig,
Schalldämmmaß (Laborwert) Rw,P: 47 dB
im eingebauten Zustand: 42 dB
Einbruchschutz: RC2
Brandschutzanforderung: dicht schließend
Öffnungsmaß:
Breite: 1,01 m
Türhöhe: 2,135 m
Wanddicke: bis 210 mm
Tür
0-02-0
0-01-0
0-31-0
1-31-0
2-31-0
3-31-0
4-31-0
5-31-0
6-31-0
03.__.03
Schallschutztür 47/42dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2
R
9.00
St
03.__.04 Schallschutztür 47/42dB 1,06/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2 Schallschutztür mit 2-teil. Stahlzarge wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig,
Schalldämmmaß (Laborwert) Rw,P: 47 dB
im eingebauten Zustand: 42 dB
Einbruchschutz: RC2
Brandschutzanforderung: dicht schließend
Öffnungsmaß:
Breite: 1,06 m
Türhöhe: 2,135 m
Wanddicke: bis 210 mm
Tür
0-04-0
0-05-0
0-06-0
0-03-0
0-07-0
03.__.04
Schallschutztür 47/42dB 1,06/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2
R
5.00
St
03.__.05 T30-RS 47/42dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2 Brand- / Rauchschutztür mit 2-teiliger Stahlzarge wie beschrieben,
Drehflügel, einflügelig,
Schalldämmmaß (Laborwert) Rw,P: 47 dB
im eingebauten Zustand: 42 dB
Brandschutzanforderung: T30 RS
Einbruchschutz: RC2
Öffnungsmaß:
Breite: 1,01 m
Türhöhe: 2,135 m
Wanddicke: bis 200 mm
Tür 0-10-0
03.__.05
T30-RS 47/42dB 1,01/2,135 2-teil. Stahl-UZ RC2
R
1.00
St
04 Zulagen
04
Zulagen
04.__.01 Unterschnitt Baustelle, Zulage Zulage für das Kürzen der Türblätter auf der Baustelle, soweit technisch möglich, zum Herstellen bis 2 cm Unterschnitt.
04.__.01
Unterschnitt Baustelle, Zulage
O
1.00
St
04.__.02 WC-Beschlag, Zulage Zulage für die Ausführung der Türen mit WC-Beschlag passend zur ausgeschriebenen Drückergarnitur.
Tür
0-04-B
0-05-B
0-06-B
0-03-B
0-07-B
0-02-B
0-01-B
1-08-B
2-08-B
3-08-B
4-08-B
5-08-B
6-08-B
-1-S10-1
-1-S10-2
-1-S11-B
04.__.02
WC-Beschlag, Zulage
16.00
St
04.__.03 Wechselgarnitur, Zulage Zulage für die Ausführung Drückergarnituren von Türen ohne Anforderungen mit Wechselgarnitur.
Tür
0-10-B
0-04-0
0-05-0
0-06-0
0-03-0
0-07-0
0-02-0
0-01-0
0-31-0
1-08-0
1-31-0
2-08-0
2-31-0
3-08-0
3-31-0
4-08-0
4-31-0
5-08-0
5-31-0
6-08-0
6-31-0
04.__.03
Wechselgarnitur, Zulage
21.00
St
04.__.04 Wechselgarnitur, Zulage Brandschutztür Zulage für die Ausführung Drückergarnituren von Türen mit Brandschutz- und Schallschutzanforderungen mit Wechselgarnitur.
Tür 0-10-0
04.__.04
Wechselgarnitur, Zulage Brandschutztür
1.00
St
04.__.05 Spion, Zulage Zulage für die Ausstattung der Türen mit Spion mit Weitwinkeloptik von ca. 200°, ca. 13 mm Durchmesser, Blickwinkel 190 Grad, mit innenliegender Abdeckblende, Farbe Standard nach Wahl des AG.
Einbau auch in Schallschutztüren, auch wenn dies in den Zulassungen dieser Türen nicht berücksichtigt ist.
Tür
0-04-0
0-05-0
0-06-0
0-03-0
0-07-0
0-02-0
0-01-0
1-08-0
2-08-0
3-08-0
4-08-0
5-08-0
6-08-0
04.__.05
Spion, Zulage
13.00
St
05 Türmontage
05
Türmontage
05.__.01 Türmontage Im Modul gelagerte Zarge und Türblatt in vorhandene Öffnung einbauen, einschließlich Lieferung aller Befestigungsmittel für die Zage.
Türblatt mit vorhandenem Material komplettieren und einhängen.
Lage: Doppelappartement 1. bis 6. OG, im 1.OG Tür 1-01-2 und 1-02-2, 2.-6.OG genau darüber
05.__.01
Türmontage
12.00
St
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