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WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 -22 - 85540 Haar
Instandsetzung und Sanierung eines denkmalgeschützen Altbaus im Jugendstilpark Haar mit 8 Wohneinheiten, 13 Stellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage (nicht Teil der Maßnahme)
ALLGEMEIN
Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in 85540 Haar in der Apfelwiese 18 - 22, auf dem Flurstück 261/67.
Die Bebauung ist Teil des Essembles "Jugendstilpark" und richtet sich nach dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 190 vom 26.04.2017 (Nr. des Landratsamtes München 0016/2014/BL) und der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Haar.
Das Gesamtbauvorhaben umfasst 1 denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Mietwohnungen, von 2 - 4-Zimmerwohnungen mit Freianlagen und insgesamt 13 Tiefgaragenstellplätzen in einer benachbarten Tiefgarage, diese (TG Stellplätze) sind nicht Teil des Bauvorhabens.
Das Gebäude wird gem. Art. 2 Abs. 3 und Abs. 4 BayBO in Gebäudeklasse 4 eingestuft.
Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt als ein Bauabschnitt mit Bauende/Fertigstellung 01.03.2028 und Mietbeginn 31.03.2028
GEBÄUDE
Das ehemalige Klinikbestandsgebäude ist voll unterkellert und verfügt über 1 Vollgeschoss EG und zwei Dachgeschosse 1.OG und 2.OG, die über ein Treppenhaus erschlossen werden.
Die Kelleraußenwände inkl. Sockel im Erdgeschoß der Gebäude sind in Stampfbeton errichtet. Die oberirdischen Außenwände sind in Ziegel errichtet und verputzt und werden nach Farbkonzept gestrichen.
Die Bestandswände sind in Ziegel und Decken in Beton (Steineisendecke) oder Holz (Holzbalkendecke) errichtet, neue Bauteile werden in Stahlbeton bzw. Ziegel oder Trockenbau hergestellt.
Die im Bereich der Wohnungen vorhandenen tragenden Trennwände sind in Ziegel hergestellt, nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise (Metallständerwand/Trockenbau).
Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton mit schwimmenden Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung und Bodenbelag (Parkett/Fliesen).
Die Treppenhauswände vom Unter- bis 2. Obergeschoss werden verputzt, geschliffen und gem. Farbkonzept gestrichen.
Fenster in Holz und in Anlehnung an das Erscheinungsbild der Erstellungszeit.
In dem Kellergeschoss ist der Heizungsraum, der Elektroraum und der Hausanschlussraum sowie die Mieterkeller untergebracht.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über Fernwärme.
Das Schmutzwasser wird dem öffentlichen Kanal der Stadt Haar zugeführt.
Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück in Sickerschächte geleitet.
Es ist jeder Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet. Die Abtrennung der einzelnen Kellerabteile untereinander erfolgt über ein Trennwandsystem.
WE15099 Stilhaus Apfelwiese 18 - 22 - 85540 Haar
300 Bauwerk Baukonstruktion
300
Bauwerk Baukonstruktion
Vorbemerkungen Allgemeine Grundlagen zur Bauleistungs-/ Qualitätsbeschreibung
Die Ausschreibung basiert auf der VOB Ausgabe September 2019 und Ergänzungsband 2023
Der AN wird mit der vollständigen Realisierung, inkl. Abbruch und Altlastensanierung, des historischen Wohngebäudes und der Außenlagen als GU beauftragt.
Art, Umfang und Ziel der durch den AN zu erbringenden Leistung als Komplettleistung inkl. der Beratungsleistungen, und Bauleitungen auf Grundlage der Werkplanung (Architekt, Tragwerksplaner und HLSE sowie sämtl. Nachweise).
In den nachfolgenden Beschreibungen werden immer komplett betriebsfertig installierte und angeschlossene Leistungen beschrieben, vom Auftragnehmer ist die schlüsselfertige, bezugs- und betriebsbereite Herstellung der Baumaßnahme einschl. der Außenanlagen zu übergeben.
Die vom Auftraggeber übergebene Eingabe- und Werkplanung und die dazugehörige Baubeschreibung gilt als gleichwertig. Bei Widersprüchen, gilt der jeweils höhere und detailliertere Stand.
Im Pauschalangebot sind alle erforderlichen Bauleistungen und vorbereitenden Maßnahmen sowie baubegleitende Leistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Herstellung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Termine
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt:
Baubeginn: 12.10.2026
Fertigstellung/Bezug: 31.03.2028
Für die Bemusterung der Materialen finden gemeinsame Termin statt, die vom Auftragnehmer rechtzeitige bekannt zu geben sind.
Angebotspreisabfragen
Bei sämtlichen Angebotspreisabfragen handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer.
Planungsleistungen
Im Planungsumfang sind alle erforderlichen Planungsleistungen, Beratungsleistungen sowie sämtliche Leistungen zur Abnahmen von Prüfungen und Bescheinigungen durch Prüfingenieure/-sachverständigen für die schlüsselfertige Errichtung enthalten, siehe auch Pos. 700.
Die Kosten der Prüfstatik ist nicht Leistungsumfang des Auftragnehmers, jedoch deren Koordination.
Abstimmungen gem. Ausführungn der Baugenehmigung
Im Rahmen der Ausführung müssen einzelne Maßnahmen mit der Genehmigungsbehörde bzw. der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Diese Aufgabe fällt in den Verantwortungsbereich des Unternehmers.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Abstimmungen:
Konzept für die Sanierung der bauzeitlichen Türen (Innen- und Außentüren)
Abstimmung der Fertigungspläne der neunen Außen und Innentüren (Querschnittszeichnungen M 1:1, Ansicht M 1:10)
Für die Restaurierung der bauzeitlichen Bestandsteile der Treppenläufe aus Holz, die Holztreppengeländer und die Handläufe in dem alten Treppenhaus ist ein Maßnahmenkatalog vorzulegen und abzustimmen.
Abstimmung der Fertigungspläne der neuen Fenster (Querschnittszeichnungen M 1:1, Ansicht M 1:10)
Konzept für die Farbfassungen anlaog der Farbgebung der bereits sanierten Gebäude.
Lage der Fallrohre
Spätestens alle 2 Monate ab Baubeginn Vorlage eines Berichtes zum Stand der Bauarbeiten
Spätestens alle 2 Monate ab Baubeginn ist dem LRA ein Beicht über den aktuellen Stand der Bauarbeiten im Bereich des Denkmals vorzulegen.
8.Alle Maßnahmen an der historischen Bausubstanz sind über Fotos und Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist nach Abschluss der Arbeiten den Denkmalbehörden vorzulegen.
Normen und DIN
Die Ausführung des Bauvorhabens hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen gültig zum Zeitpunkt der Abnahme zu erfolgen.
Brandschutz
Das Brandschutzkonzept von BSSP Brandschutzplan vom 08.07.2025 muss beachtet und eingehalten werden. Eine Fortschreibung wird erstellt und nachgereicht. die maßgebenden Qualitäten in den Werkplänen und Details sind abgestimmt.
Wärmeschutz
Die Berechnungen und Vorgaben von BZS vom 12.05.2026 hinsichtlich des Wärmeschutzes sind zu beachten und einzuhalten, insbesondere der Bauteilkatalog vom 12.05.2026. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz GEG vom 01.01.2024. Des Weiteren gelten falls nicht näher beschrieben hinsichtlich des Wärmeschutzes das GEG sowie die flankierende Norm DIN 4108-6 / DIN V 4701, in der zur Baugenehmigung gültigen Fassung.
Schallschutz
Die Vorgaben des Bauakustikkonzepts von BZS vom 24.06.2026 sind zu beachten und einzuhalten. Darüber hinaus ist jener Schallschutz geschuldet, der sich aus der vereinbarten Bauausführung (Schallschutznachweis und Schalltechnische Untersuchung zum Schutz gegen Außenlärm) bei einwandfreier Bauausführung erzielen lässt, jedoch mind. nach DIN 4109-2020, Teil 5.
Sonstiges
Kommunikationssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Ein deutschsprachiger Bauleiter und Polier wird gefordert. Die Baustelle ist permanent zu besetzen. Bitte beachten Sie die Hinweise der VOB 2019 zu diesem Punkt.
Vorbemerkungen
300.330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.330
Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen
300.340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
300.340
Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen
300.350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen
300.350
Decken/Horizontale Baukonstruktionen
300.360 Dächer
300.360
Dächer
300.380 Baukonstruktive Einbauten
300.380
Baukonstruktive Einbauten
300.390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
300.390
Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
400 Bauwerk Technische Anlagen
400
Bauwerk Technische Anlagen
Vorbemerkungen Die Ausführungspläne werden vom AG zur Verfügung gestellt. Für die Kalkulation liegt die Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung vor. Evtl. Tektur Pläne sind vom AG anzufertigen und einzureichen.
Entwässerungseingabeplanung sowie Genehmigung und Berechnungen/Schemen werden nachgereicht.
Sonstige Anträge zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sind mit die Projektleitung und dem planenden Ingenieur abzustimmen und vollverantwortlich durchzuführen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Die behördlich geforderten Abnahmen sind rechtzeitig zu beantragen, die für die Abnahme erforderlichen Unterlagen sind anzufertigen. Die Kosten für die Abnahmen sind einzukalkulieren.
Alle Montageunterlagen des GUs müssen vom AG und dem beratenden Ingenieur vorgelegt werden. Erst nach erfolgter Genehmigung kann mit den Montagearbeiten begonnen werden.
Der GU verpflichtet sich, das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuell baulichen Änderungen auf der Baustelle anzupassen.
Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
Der GU übernimmt die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage und hat das gesamte Projekt verantwortlich zu überprüfen. Änderungen müssen
grundsätzlich vom AG und dem beratenden Ingenieur genehmigt werden, und zwar vor Montagebeginn.
Erstellt der GU Montagezeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem AG voll verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der AG keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist grundsätzlich auf eine einwandfreie Zugänglichkeit und Wartung bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechselungsarbeiten zu achten.
Bei der Montage ist darauf zu achten, dass im UG möglichst eine Mindestlichte von 2,05m unter Rohren, Kanälen, Leitungen; Kabelrinnen etc. erhalten bleibt. Dies gilt auch für erforderliche Befestigungsstiele, Träger, Unterstützungskonstruktionen, Rohrschellen, etc.
Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist zu führen. Jede Art von Rohren und Kanälen is vor dem Einbau gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu versehen.
Körperschallschutzmaßnahmen:
Die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 einschl. Beiblatt 2 vom Januar 2018 sind zu beachten (erhöhter Schallschutz! 27 dB(A) für haustechnische Anlagen!)
Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm befestigt werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus geeigneten Materialien.
Brandschutzmaßnahmen:
Alle Durchführungen durch Brandabschnitte sind nach den gängigen Vorschriften (BayBO, MLAR) auszuführen
Leistungsabgrenzung der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
Zur Vertragsleistung der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär gehört hierbei:
- fristgerechte Erarbeitung aller Schaltpläne und Kabellisten
- Dimensionierung (neue VDE-Vorschrift 0100 beachten)
- Positionspläne
- Zusätzliche Angaben vor Ort über Ausführung und Anordnung von Schalt- und Regelgeräten
- Lieferung und Montage Fabrikats spezifischen Zubehörs.
Zur Vertragsleistung HLS gehört:
Verlegen der Kabel und Leitungen gemäß den Angaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär. Einführen und Absetzen derselben, Anklemmen jedoch durch HLS-Firmen.
Bei der Preisfindung ist zu berücksichtigen, dass die Anlagen strangweise gefüllt, abgedrückt und wieder entleert werden müssen. Prüfdruck = 4,0 bar (Heizung) bzw. 10 bar (Sanitäre Anlage) über 24 Stunden. Über die Druckproben ist jeweils ein Protokoll zu fertigen und der Projektleitung zu übergeben.
Bei der Kalkulation ist darauf zu achten, dass wg. der geringen Kellerhöhe die Kreuzungen der Rohrleitungen nur im Wandbereich ausgeführt werden können. Dadurch ergeben sich längere Anbindungen für die Steigstränge.
Bestandspläne bestehend aus:
1. Grundrissplänen
2. Aufstellungsplänen
3. Prinzipschaltplänen
4. Regel- und Schaltschemata
Die Bestandspläne sind digital als pdf und dwg an den Bauherrn zu übermitteln.
Sonstige Bestandsunterlagen:
Vom GU sind folgende Bestandsunterlagen zu liefern:
- Geräteverzeichnis mit Angabe der Daten lt. Leistungsbild bzw. Listennummer.
- Betriebsanleitung
- Wartungsvorschriften
- Garantiekarten
- Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen.
- Anlagen- und Funktionsbeschreibung.
- Ersatzteilliste
- Kopie behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkstatt-Teste.
Sämtliche Unterlagen (1-fach) sind in Mappen geordnet bei der Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn zu übergeben.
Eine Materialliste HLS ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Vorbemerkungen
400.410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
400.410
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
400.420 Wärmeversorgungsanlagen
400.420
Wärmeversorgungsanlagen
400.430 Raumlufttechnische Anlagen
400.430
Raumlufttechnische Anlagen
400.440 Elektrische Anlagen
400.440
Elektrische Anlagen
400.450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
400.450
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
500 Außenanlagen und Freiflächen
500
Außenanlagen und Freiflächen
Vorbemerkungen Außenanlagen und Freiflächen 1. Vertragsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen:
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), insbesondere Teil C (DIN 18299 ff.)
Bayerische Bauordnung sowie Satzungen und Gestaltungsrichtlinien der Stadt Haar
Auflagen aus Genehmigungen (Baumbestandsplan, Freiflächengestaltungsplan)
Normen und Regelwerke:
VOB/ C DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/ C DIN 18315: Oberbauschichten ohne Bindemittel
VOB/ C DIN 18318: Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
VOB/ C DIN 18320: Landschaftsbauarbeiten
DIN 18916: Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917: Rasen und Saatarbeiten
DIN 18919: Entwicklungs- und Unterhaltspflege von Grünflächen
DIN 18920: Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RAS-LP 4: Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4:
Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baumaßnahmen
DIN 1986-100, EN 752: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Richtlinien und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausführung ( z.B. ZTV Pflaster-StB, ZTV SoB-StB, ZTV Ew-StB)
FLL- Regelwerke (z.B. Dachbegrünungen, Baumpflege)
Produkt- und Verarbeitungshinweise der Hersteller
2. Stoffstromkonzept
Trennung und Entsorgung:
Aushub- und Abbruchmaterialien sind nach Möglichkeit zu sortieren. (z.B
Bodenaushub, mineralischer Bauschutt, Bestandspflaster, Grünschnitt) und
entsprechend geltender Abfallvorschriften zu entsorgen.
Je nach Kontamination und Materialart sind Bodenaushub und Baustoffe nach den Vorgaben des Landratsamtes München bzw. der kommunalen Abfallbehörde zu behandeln.
Dokumentationspflicht:
Für den Abtransport oder die Aufbereitung bestimmter Abfälle sind ggf.
Begleitscheine oder Entsorgungsnachweise erforderlich. Diese sind vom Auftragnehmer (AN) zu führen und bei Bedarf dem Auftraggeber (AG) und Behörden vorzulegen.
Je nach Kontamination und Materialart sind Bodenaushub und Baustoffe nach den Vorgaben des Landratsamtes München bzw. der kommunalen Abfallbehörde zu behandeln.
3. Koordination
Bauzeitenplan:
Die Reihenfolge der Arbeiten (Baumschutzarbeiten, Erdarbeiten, Leitungsverlegung, Tragschichten, Pflanzungen usw.) ist in einem Bauzeitenplan festzuhalten.
Saisonale und witterungsbedingte Aspekte (z.B. Frostperioden, Vegetationszeiten) werden berücksichtigt.
Schnittstellen mit anderen Gewerken:
Freianlagen dürfen in der Regel erst nach Abschluss wesentlicher Hochbauarbeiten (z.B. Fassade, Rohbau) sowie Installation der haustechnischen Außenleitungen begonnen werden, um Beschädigungen an fertiggestellten Flächen zu vermeiden.
Arbeiten an Fassaden oder Putzarbeiten sind abzuschließen, bevor empfindliche Platten- oder Pflasterbeläge in direkter Fassadennähe eingebaut werden.
4. Schnittstellen
Übergänge zum öffentlichen Bereich:
Diese sind unter Umständen mit den zuständigen Behörden (Stadt Haar) abzustimmen
Das Entwässern von Grundstücksflächen auf öffentlichen Grund ist nicht zulässig.
Versorgungsleitungen:
Der AN muss sich über Lage und bestand aller Sparten (Strom, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation informieren, Leitungsschutz beachten und ggf. Leitungsträger koordinieren)
Grenzsteine und Markierungen:
Amtliche Grenzsteine sind vom AN vor Baubeginn zu sichern; Überbauen oder Entfernen ist verboten
Werden Grenzpunkte beschädigt, sind diese auf Kosten des AN neu zu vermessen und zu setzen
4. Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Bestandsvegetation
Diese darf nur außerhalb der Vogelbrutzeiten vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden; Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigungen, die ggf. durch den AN einzuholen sind.
Boden- und Wurzelschutz
Unnötige Befahrung und Verdichtung sind zu vermeiden, ggf. sind flächige
Bodenschutzmatten einzusetzen
Im Kronenbereich von nach Genehmigungsplan geschützten Bäumen darf nur von Hand abgegraben werden. Die ökologische Bauleitung ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten rechtzeitig zu informieren
5.Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Öffentlicher Raum und Verkehrsflächen
Das Lagern von Erdaushub oder Baustoffen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur mit Genehmigung der Stadt Haar zulässig
Öffentliche Gehwege und Fahrbahnen sind stets sauber zu halten; Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen
Übergänge zu öffentlichen Verkehrsflächen (z.B. Bordsteinabsenkungen) sind mit der zuständigen Abteilung bei der Stadt Haar abzustimmen
6.Dokumentation
Prüf- und Nachweispflichten
Verdichtungsnachweise (Lastplattendruckversuche)
Pflanzlisten, Herkunftsnachweise und Zertifikate (z.B. für Saatgut, Baumschulpflanzen)
Überwachungs- und Prüfberichte zur Güte der eingebauten Baustoffe (Asphalt, Pflaster, Beton etc.)
Vorbemerkungen Außenanlagen und Freiflächen
500.510 Erdbau
500.510
Erdbau
500.520 Gründung, Unterbau
500.520
Gründung, Unterbau
500.530 Oberbau, Deckschichten
500.530
Oberbau, Deckschichten
500.560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
500.560
Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
500.570 Vegetationsflächen
500.570
Vegetationsflächen
700 Baunebenkosten
700
Baunebenkosten
700.710 Übertragene Bauherrenaufgaben
700.710
Übertragene Bauherrenaufgaben