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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für alle Gewerke
sobald nicht anders in Vertragsunterlagen vom AG beschrieben:
A.01 Allen am Bau beteiligten Firmen wird bis zur Fertigstellung aller
Arbeiten, d. h. bis zur Gebrauchsabnahme die Zeit- und flächenbegrenzende
Mitbenutzung vorhandener Anlagen gestattet.
A.02 Höhe der Umlagen seitens AG
- für Bauwasser und Baustrom (vgl. Teil B, § 3.4): 0,6 %.
- für Baureinigung und Bauschuttbeseitigung (vgl. Teil B, § 3.5): 0,5 %
- für Bauleistungsversicherung (vgl. Teil B, § 13.1): 0,25 %
A.03 Stromverbrauch für Heizzwecke ist für alle am Bau Beteiligten
strengstens untersagt. Bei Mißbrauch werden von der Bauleitung dem
Verursacher, rückwirkend zum 1.Tag der Einrichtung der Baustelle der
jeweiligen Firma die Stromkosten (über Nennleistung des/der Geräte/s
über 24 Stunden) von der nächsten AZ bzw. SR abgezogen.
Die erforderlichen Arbeitstemperaturen im Gebäude und die Art der
Beheizung soweit erforderlich, werden im Vergabegespräch
zwischen AN und AG besprochen und geregelt.
A.04 Die Bau-Grundleuchtung wird, soweit erforderlich,
bauseits vom Gewerk TGA hergestellt.
Die jeweilige Arbeitsplatzbeleuchtung ist von jeder Firma in eigener
Verantwortung vorzusehen.
A.05 Alle weiteren Maßnahmen für die Einrichtung, für den Schutz, für
die Vor- und Unterhaltung sowie Räumung der Baustelle obliegen, soweit
in den Vertragsbedingungen und dem LV nicht anders ausgewiesen ist, dem
jeweiligen Auftragnehmer. Hieraus entstehende Kosten sind in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
A.06 Für die Unterbringung der Bauarbeiter sind Unterkunftsräume, den
Vorschriften und Anforderungen der zuständigen Behörden entsprechend,
vom jeweiligen Auftragnehmer zu stellen.
A.07 Baustellenlogistik:
Es wird darauf hingewiesen, daß im Baustellenbereich
Parkmöglichkeiten für Pkw und Nutzfahrzeuge nur begrenzt
zur Verfügung stehen.Hierzu ist vor Angebotsabgabe die
Baustelle eigenverantwortlich zu besichtigen.
Der Lastenaufzug ist während der Baumaßnahme zu schützen.
Die erforderliche Planung der Baustellenlogistik ist Sache
eines jeden Auftragnehmers und in den Einheitspreisen
zu berücksichtigen.
A.08 WC-Anlagen werden vom AN für die Zeit der
auszuführenden Leistungen geliefert,vorgehalten und unterhalten.
A.09 Auf der Baustelle ist stets auf größte Sauberkeit zu achten!
Bauschutt, Baumüll, Verpackungsmaterial und Sondermüll sind gemäß den
Richtlinien von der jeweiligen Firma selbst abzufahren und zu entsorgen.
A.10 Jede am Bau tätige Firma hat täglich seine Arbeitsbereiche
eigenverantwortlich zu säubern und den anfallenden Schutt gem.
A12 zu entsorgen.
Im Falle von Nichteinhaltung dieser Forderung wird die Bauleitung sofort
zu Lasten der entsprechenden Firma eine Reinigung veranlassen. Die
Kosten werden dem Verursacher angelastet und von der nächsten
Zahlungsanforderung einbehalten.
A.11 Einmessungen sämtlicher Maße, die zur einwandfreien und
vollständigen Leistungserbringung erforderlich sind, sind Sache eines
jeden Auftragnehmers.Die Maße sind den Ausführungszeichnunegn zu entnehmen.
A.12 Jeder Auftragnehmer hat seine Arbeiten gegen Niederschlag und
Oberflächenwasser zu schützen.
Winterbaumaßnahmen
Die erforderlichen Arbeitstemperaturen sind entsprechend der Herstellervorschriften
der zu verarbeitenden Materialien einzuhalten.
A.13 Für genehmigungspflichtige Baubehelfe wie Gerüste, Abfangungen,
Anmietungen von öffentlichen Grund, Sperren von Straßen und dergl. hat
der Auftragnehmer vor der Ausführung die Genehmigung des Auftraggebers
bzw. der zuständigen Behörden einzuholen. Alle hierfür erforderlichen
Unterlagen, Anträge und Genehmigungen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig
zu erbringen bzw. zu erfüllen. Der Bauleitung sind Kopien zur Verfüguing zu stellen.
A.14 Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen. Vom Auftraggeber
oder Dritten zur Verfügung gestellte Flächen sind nach der Räumung im
früheren Zustand zurückzugeben, wenn keine andere schriftliche Regelung
vorgesehen wurde.
A.15 Das Bauvorhaben befindet sich in der Stendaler Str. 24,
in 12627 Berlin Hellersdorf.
Die Baustelle ist vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Mehrkosten welche sich aus der Örtlichkeit für die Baustellenlogistik oder
sonstiges ergeben, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet.
A.16 Die Baustelle ist zu den angrenzenden Gründstücken, sofern keine
Mauern vorhanden sind, mit einem ca. 2 m hohem Bauzaun von dem
AG eingegrenzt. soweit dieses erforderlich ist.
Die Baustellenzufahrt/-zugang wird dann mit einem Tor geschlossen. Die jeweils zum
Feierabend letzte Firma ist dafür verantwortlich, daß das Tor
geschlossen wird. Die Diebstahlsicherung bleibt in der Zuständigkeit
eines jeden Auftagnehmers.Zusätzlich wird eine Bauwesenveersicherung
vom AG abgeschlossen.Siehe auch Punkt A 02
A.17 In den einzelnen Positionen des nachfolgenden LV's sind alle
Leistungen zu berücksichtigen, die zur jeweiligen fertigen,
funktionsfähigen Maßnahme gehören, auch wenn diese nicht näher
beschrieben bzw. aus den Planungsunterlagen nicht oder nur teilweise
ersichtlich sind.
A.18 In den LV-Texten vorgegebenen Fabrikate gelten als vereinbart, wenn
vom Anbieter keine anders lautenden Angaben gemacht werden.
A.19 An den stattfindenden Baubesprechungen dürfen nur Vertreter der
Auftagnehmer teilnehmen, die auch entscheidungsbefugt sind.
Bei Abwesenheit einzelner Gewerke, gelten die von der Bauleitung
getroffenen und protokollierten Vereinbarungen
der Baubesprechungen auch für die nicht Anwesenden als bindend.
Die Protokolle gelten als Vertragsbestandteil..
A.20 Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz
gegen Baulärm in der neuesten Fassung hingewiesen.
A.21 Es bleibt dem Bauherren vorbehalten, Lose, Positionen oder Titel
ganz oder teilweise aus dem LV entfallen zu lassen, ohne daß der
Auftragnehmer Mehrkosten geltend machen kann.
A.22 Alle Preise sind für die Dauer der Gesamtbauzeit als Festpreise
anzubieten.
A.23 Bautagebuch:
Vom Auftragnehmer sind auch dann, wenn keine Tagelohnarbeiten
ausgeführt worden sind, Tagesberichte im zu führenden Bautagebuch
anzufertigen mit Angabe der ausgeführten Arbeiten und Anzahl
(namentliche Nennung) des eingesetzten
Personals. Die Berichte und das Butagebuch sind der Bauleitung
wöchentlich vorzulegen.
A24 Stundenlohnarbeiten werden vom AG gesondert
angeordnet und dürfen erst nach schriftlicher Auftragserteilung
durchgeführt werden.
Bei Stundenlohnarbeiten sind auf besonderen Berichten die
Leistungen täglich aufzuführen und von der Bauleitung bestätigen zu
lassen. Die Abrechnung dieser Leistungen hat mit seperaten Rechnungen
oder innerhalb der Abschlagsrechnungen, jedoch spätestens monatlich zu
erfolgen.
Anteilige Kosten für Aufsichtspersonen sind in die
Stundenlohnsätze einzurechnen.
Die Stundenlohnsätze sind einschl. aller Leistungszulagen,
Lohnnebenkosten, Auslösungen, Fahrgelder und dergl. anzugeben.
Die Materialkosten sind einschl. aller Transportkosten frei
Verwendungsstelle abgeladen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die Namen und die genauen
Berufsbezeichnungen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die ausgeführten Arbeiten sehr
detailliert zu beschreiben. Einschl. Uhrzeit mit Beginn und Ende,
verbrauchtes Material, genutzte Werkzeuge/Maschinen usw.
Weitere Angaben sind gem. Vorbemerkung "ZTV Stundenlohnarbeiten" zu berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV Stundenlohnarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden vom AG gesondert angeordnet und dürfen erst nach schriftlicher Auftragserteilung durchgeführt werden. Nicht schriftlich angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten sind auf besonderen Berichten die Leistungen täglich aufzuführen und von der Bauüberwachung oder AG bestätigen zu lassen. Die Abrechnung dieser Leistungen hat mit seperaten Rechnungen oder innerhalb der Abschlagsrechnungen, jedoch spätestens monatlich zu
erfolgen.
Anteilige Kosten für Aufsichtspersonen sind in die Stundenlohnsätze einzurechnen.
Die Stundenlohnsätze sind einschl. aller Leistungszulagen, Lohnnebenkosten, Auslösungen, Fahrgelder und dergl. anzugeben.
Die Materialkosten sind einschl. aller Transportkosten frei Verwendungsstelle abgeladen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die Namen und die genauen Berufsbezeichnungen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die ausgeführten Arbeiten detailliert zu beschreiben. Einschl. Uhrzeit mit Beginn und Ende, verbrauchtes Material, genutzte Werkzeuge/Maschinen usw.
ZTV Stundenlohnarbeiten
Kalkulationsgrundlagen für Baustelleneinrichtung Kalkulationsgrundlagen für Baustelleneinrichtung:
Folgenden Angaben sind zu beachten:
WC-/Sanitärräume stehen sehr begrenzt im KG zur Verfügung, somit sind WC-Anlagen im LV asl Bedarf berücksichtigt; Lagerung innerhalb des Gebäudes, KG-Lieferzone vorgesehenLagerbereiche stehen begrenzt zur Verfügung, weitere Lagerung innerhalb der Flächen zulässig, sobald die Baumaßmahmen nicht behidnert sind, nach Rücksprahe mit AG und Hauswart, Lieferzone im KG (LKW bis 4,0m hoch) darf vollständig benutzt werden, in Rücksprache mit Hauswart, Gebäudemanagement und AG, Abtrennung und Sicherung der einzelnen Elemente, besonders Container z.B. mittels Zaun (im LV berücksichtigt) ist zu berücksichtigen,ein Aufzug innerhalb des Gebäudes zwischen KG und EG zur Verfügung, max. Belastung: 9000kg.
Die hiermit ausgeschriebenen Punkte bzgl. Baustelleneirichtung gelten für alle Untergewerke KG300-KG400.
Weiteren Details können mit AG und Gebäudemanagement abgestimmt werden.
Sofern nicht gesondert vergütet/beschrieben, sind alle Punkte bzgl. Baustelleneinrichtung für die
Ausführung der eigenen Leistungen für alle Untergewerke seitens des ANs in Pos. 01.01.01 Baustelleneinrichtung 12 Wo einzukalkulieren.
Kalkulationsgrundlagen für Baustelleneinrichtung
Kalkulationsgrundlagen bzgl. Arbeitshöhen Kalkulationsgrundlagen bzgl. Arbeitshöhen:
Lichtraumhöhe im EG&KG ist gem. Ausschreibung, Ausführungsplanung und LV bekannt (im EG bis ca. 5,50m >3,50m, im KG &Lieferzone von 5,50m bis 6,80m>3,50m).
Somit gilt für alle Baumaßnahmen im Deckenbereich EG&KG, dass die Arbeitshöhe >3,50m ist.
Der entsprechenden Mehraufwand ist in der einzelnen Positionen einzukalkulieren (auch wenn die Raumhöhe im Langtext nicht nochmals wiederholt ist) und wird nicht gesondert vergütet.
Die einzelnen dazurelevanten ausgeschriebenen Positionen bzgl. Rollgerüste, Hebe- und Arbeitsbühnen sind zu beachten.
Restliche Werkzeuge sind unter der Baustelleneinrichtungsposition einzukalkulieren.
Kalkulationsgrundlagen bzgl. Arbeitshöhen
01 KG300
01
KG300
01.08 Durchbrüche und Schlitzarbeiten
01.08
Durchbrüche und Schlitzarbeiten