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Allgemeine Baubeschreibung Zweckbestimmung
Im Vorgriff auf die Entwicklung und Erweiterung zu einem dann 3-zügigen Grundschul-Standort wird seitens des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg derzeit die Investitionsmaßnahme "Mensagebäude in modularer Holzbauweise, dfk.Mensa" zur Gewährleistung des gesetzlich vorgeschrieben kostenfreien Schul-Mittagessen an Grundschulen umgesetzt. Die akute Notwendigkeit ist durch das Schulamt des Bezirks bestätigt. Auf dem Grundstück der Stechlinsee-Grundschule und des sich anschließenden Spielplatzes ist das Gebäude der Mensa geplant. Die Versorgung der Grundschule findet derzeit noch in der Lehrküche im Tiefparterre des denkmalgeschützten Altbaus statt.
Zielplanung
Der Gebäudeteil der die dienenden Räume beherbergt (Sozialräume für das Mensapersonal, die Küche sowie die WCs und die Gebäudetechnik) wird als Prototyp für den Einbau in die DFK 2 - Typen-Schulbauten konzipiert.
Grundstück
Das Grundstück liegt im Friedenauer Teil des Rheingau-Viertels, im Westen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, nur etwa 1.000 m außerhalb des Stadtbahn-Rings. Die Umgebung ist geprägt von überwiegend gründerzeitlich errichteten Schulbauten einerseits sowie - ebenfalls oft aus der Gründerzeit stammenden - mehrgeschossigen Wohnungsbau, meist in Form einer Blockrandbebauung.
Bauwerk-Baukonstruktion
Es ist ein kompakter, nichtunterkellerter Baukörper geplant. Das eingeschossige Gebäude verfügt über einen L-förmigen Grundriss, die maximalen äußeren Abmessungen betragen 28 x 24 m, die BGF beträgt 575 m², die Geschosshöhen betragen 3,45 m im Bereich der Küche und der Nebenräume sowie 4,39 m im Speisesaal. Durch einen Einschnitt im Baukörper entsteht ein überdachter Außenbereich, er markiert den Eingang und bietet zugleich Schutz bei Wind und Wetter.
Grundriss
Der Hauptzugang über den Windfang führt direkt in den Speisesaal. Linker Hand - hinter der Trennwand mit dem Ausgabenbereich - liegt der Küchenbereich, rechter Hand ist der Speisesaal mit 164 Sitzplätzen. Weiter geradeaus werden über einen Flur die WCs sowie das Stuhllager und Technikräume erschlossen. Der Bauteil mit den dienenden Räumen (Sozialräume für das Mensapersonal, die Küche sowie die WCs) wird als Prototyp für den Einbau in die DFK 2 - Typen-Schulbauten konzipiert.
Bauart
Das Gebäude wird in Holzbauweise errichtet. Lediglich die Fundamente, die Bodenplatte sowie der Sockelbereich der geschlossenen Wände sind aus Beton. Die Holzstile in den Wänden werden für Wärme- und Schallschutz mit mineralischer Dämmung ausgefacht oder verglast. Das Raster beträgt 2,50 m (= 4 x 0,625 m). Die Flachdachkonstruktion besteht aus Brettschichtholz bzw. Hohlkastenträger-Elementen. Der gedämmte Dachaufbau erhält ein Gründach, die Fassadenverkleidung (Holz) ist hinterlüftet.
Bauwerk - Baukonstruktion
Baugrube:
Aufgrund der Nichtunterkellerung des Gebäudes wird eine Baugrube zur Herstellung des Gebäudes im klassischen Sinne nicht erforderlich, lediglich für die Erstellung der Streifen- und Einzelfundamente sowie für Versorgungsleitungen werden Grabungen notwendig. Die Tiefe beträgt zwischen wenigen Zentimetern bis etwa einen Meter Tiefe.
Gründung:
Das Gebäude wird frostfrei mittels Streifen- und Einzelfundamenten gegründet. Der untere Abschluss erfolgt über eine unterseitig gedämmte Stahlbetonbodenplatte. Aufgrund des Geländeverlaufes werden zur Optimierung der Gründungsgeometrie die Streifenfundamente abgetreppt ausgeführt. Dort wo konstruktiv erforderlich, wird eine Stahlbetonaufkantung hergestellt.
Außenwände:
Die Außenwände des Speisesaals sind verglast, dahinter zurückgesetzt stehen die Holzstützen und Holzträger für das Dachtragwerk. Die Nebenräume haben überwiegend geschlossene Außenwände aus vorgefertigten Holzständerwänden (Elementbreite 2,50 m) deren Randstiele lastabtragend sind. Die Fassade wird mit einer Lückenschalung aus Holzlamellen verkleidet.
Innenwände
Die tragenden und aussteifenden Innenwände sind aus 16 cm starken Brettsperrholzwänden. Im Zentrum des Speisesaals werden vier Brettschichtholzstützen mit umlaufend zwischen ihnen angeordneten Brettschichtholzträgern zur Lastabtragung der Sheddach Konstruktion errichtet. Nichttragende Innenwände als Raumabschlusswände werden in Trockenbauweise aus Metallständern mit einer Beplankung aus Zementbauplatten errichtet.
Dach
Die Dachdecken werden als Brettsperrholzplatten über dem westlichen und nördlichen Gebäudeteil und als Holzkastenelemente über dem östlich gelegenen Speisesaal ausgeführt. Zwischen diesen Bereichen besteht ein Höhensprung (entlang der Achse 4/A-G sowie G/4-6). Im Zentrum des Speisesaals spannt eine Sheddach-Konstruktion in Nord Süd Richtung. Zwischen den schrägen Öffnungen werden biegesteif ausgebildete Sparren errichtet. Der Dachaufbau ist extensiv begrünt, der Abflussbeiwert C beträgt 0,5.
Bauwerk - Technische Anlagen
Wasser
Anfallendes Schmutzwasser wird in den bestehenden Schmutzwasserkanal der Schule eingeleitet. Das Küchenabwasser wird davor über einen Fettabscheider geführt. Das Regenwasser vom Dach wird über 5 Fallpunkte erfasst und in Richtung Norden, im Bereich des Spielplatzes, in Sickerschächten geleitet. Das Trinkwasser wird über den Anschluss der Schule geholt. Die Trinkwarmwassererzeugung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer.
Wärmeversorgung
Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Fernwärme über
die Bestandsschule. Die Beheizung des Speisesaals erfolgt mittels Fußbodenheizung, der Küche mittels der Lüftungsanlage und der Nebenräume über Radiatoren.
Lüftung
Für die Be- und Entlüftung der Küche wird ein Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung errichtet. Das Gerät wird auf dem Dach platziert. Die Luftverteilung dort erfolgt über eine Lüftungsdecke. Für den Speisesaal wird eine mechanische Grundlüftung vorgesehen die im Sommer zur Nachtauskühlung des Speisesaals genutzt werden kann. Die mechanische Grundlüftung kann bei Bedarf durch Lüften über die Fenster bzw. das Sheddach ergänzt werden. Auch die Sanitärräume erhalten eine Lüftungsanlage.
Stromversorgung
Die Stromversorgung erfolgt in Form eines neuen Hausanschlusses von Stromnetz Berlin aus der Rheingaustraße heraus. Zusätzlich wird eine PV-Eigenstromversorgungsanlage realisiert. Im Haustechnikraum wird der neue Hausanschlusskasten montiert. Die Küche erhält eine eigene separate Unterverteilung im Bereich der Anlieferung.
Allgemeinbeleuchtung
Jeder Raum erhält mindestens eine Deckenleuchte, für die wesentlichen Räume wurde die Einhaltung gesetzlicher und arbeitsschutzrechtlicher Mindestbeleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten geprüft. Die Spülküche und der Kochbereich sowie der Bereich der Essensausgabe und Kasse werden mit einer Lüftungsdecke ausgestattet, welche eine integrierte LED-Beleuchtung aufweist.
Sicherheitsbeleuchtung
Das Mensagebäude ist nicht als Schulgebäude klassifiziert und benötigt daher keine Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Außenbeleuchtung
In Abstimmung mit der Architektur werden LED Fassaden-Einbauleuchten bündig in die Holzfassade des Gebäudes eingesetzt.
Blitzschutz
Gemäß VdS 2010 gilt es für Schulen eine Blitzschutzanlage der Klasse III (15x15 Maschenweite) einzusetzen.
Elektroakustische Anlagen / Sprachalarmierung
Es wird eine Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN VDE 14675 bzw. 0833 Teil 4 zur Alarmierung der Personen im Haus gemäß Schulbaurichtlinie errichtet. Die Anlage dient zur Alarmierung bei Brand, AMOK und für Durchsagen bzw. Pausensignal. Für eine geländeübergreifende Alarmierung im AMOK Fall, wird die Anlage mit der Bestandsanlage vernetzt.
Gefahrenmelde-, Alarm- und Hausalarmanlagen
Für die Mensa wird eine Hausalarmzentrale über ein Ringleitungssystem mit Einzelmelderidentifikation vorgesehen. Die Auslösung eines Druckknopfmelders aktiviert die Sprachalarmanlage (SAA). Die Hausalarmanlage wird zusammen mit der SAA in einem Raum installiert (gemäß MVTB 2021). Die Alarmierung der Hausalarmanlage erfolgt über die Sprachalarmanlage, Hupen kommen nicht zum Einsatz. Bis auf einen einzigen automatischen Melder im Technikraum des Standortes der HAA/SAA, werden ausschließlich nichtautomatische Melder (Druckknopfmelder) im Gebäude vorgesehen.
Einbruchmeldeanlage
Es ist eine Einbruchmeldeanlage für die Außenabsicherung der Mensa vorgesehen. Die Türen werden mit Magnet- und Riegelschaltkontakt gesichert. Der Innenbereich wird mit Bewegungsmeldern überwacht. Am Hauptzugang und separat am Küchenzugang (Anlieferung) wird die berührungslose Scharfschalteinrichtung (Transponder) mit dem entsprechenden Sperrelement in der Tür vorgesehen.
Übertragungsnetze / Datenverkabelung
Es wird eine strukturierte Verkabelung für Daten und Telefon aufgebaut. Hierbei werden zwei physikalisch getrennte Netze (bis zum Datenverteiler), für die Verwaltung und die Schüler aufgebaut. Der Hauptverteiler wird für den Server und Telefonverteiler vorgesehen. Die Anbindung des Servers ans öffentliche Netz wird durch das Hauptgebäude realisiert. Die einzelnen Arbeitsplätze werden mit dem Server direkt verbunden. Jeder Arbeitsplatz erhält Anschlüsse für Daten und Telefon.
Außenanlagen
Die Höheneinordnung des Mensa-Neubaus orientiert sich an der Schulhofhöhe entlang der Zufahrt von der Rheingaustraße. Die Fußbodenhöhe der Mensa liegt dann ca. 1,20m über dem derzeitigen Niveau des Spielplatzes. An der Südwest-Ecke des Neubaus wird der Eingang zur Küche auf dem Niveau des Schulhofes angebunden werden. Daran schließt sich entlang der Westfassade eine Rampe gemäß DIN 18040 an, die den Spielbereich barrierefrei an den Schulhof anbindet. Alle Ausgänge aus der Mensa sind stufenfrei an die Außenanlagen angebunden. An der Nord-Ost-Ecke des Gebäudes schließt sich eine Terrasse barrierefrei an die Mensa an. Eine groß zügige Freitreppenanlage führt hier auf das Niveau des Spielplatzes. unterhalb der Freitreppe öffnet sich eine kleine Platzfläche, die mit Baumpflanzungen mit Rundbänken sowie Tischtennisplatten ausgestattet wird. Nord-westlich des Neubaus werden Sickerschächte eingegraben in denen das aufgefangene Regenwasser vom Dach geleitet wird.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben zur Baustelle
Der Bieter hat sich im Zuge der Angebotserarbeitung über die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer zumutbaren Ortsbesichtigung zu informieren. Nicht erkennbare Umstände verbleiben im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Lage und Fläche Grundstück / Zuwegung Grundstück
Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Rheingaustraße. Die Angaben zur Verkehrssituation und Beschaffenheit dienen der Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Einrichtung der Baustelle (Bauzaun, Sanitärcontainer und Fußgängerpassage) erfolgt durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung. Die hierfür benötigten Flächen stehen gemäß Baustelleneinrichtungsplan auf dem Grundstück nur begrenzt und unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes sowie der Rettungswege zur Verfügung.
Die bestehenden Bäume sind gemäß den einschlägigen Vorschriften zu schützen. Besondere Schutzmaßnahmen sind gesondert zu vergüten.
Flächen für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf zusätzliche Flächen besteht nicht, soweit nicht gesondert vereinbart.
Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Zur Materiallagerung stehen dem Auftragnehmer begrenzt temporäre, nicht witterungsgeschützte Lagerflächen zur Verfügung. Die Nutzung ist im Einzelnen mit der Objektüberwachung des Auftraggebers abzustimmen.
Weitergehende Anforderungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Einschränkungen, die über das übliche Maß hinausgehen, können eine Behinderung darstellen.
Baustelleneinrichtungsplan
Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Baustelleneinrichtungsplan hat vorläufigen Charakter und ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat einen eigenen Baustelleneinrichtungsplan rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Parken / Rettungswege
Das Parken ist ausschließlich im öffentlichen Straßenraum gestattet, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist als Anlieferungs- und Rettungsweg vorgesehen und entsprechend freizuhalten.
Lagerplätze
Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung und sind im Einzelnen mit der Objektüberwachung abzustimmen. Darüberhinausgehende Anforderungen sind gesondert zu vergüten.
Aufenthalts- und Lagerräume (verschließbar)
Verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Erforderliche Einrichtungen sind vom Auftragnehmer im Rahmen der Nebenleistungen gemäß DIN 18299 bereitzustellen.
Sanitäranlagen
Ein Sanitärcontainer wird zur Mitbenutzung bereitgestellt. Aufstellung, Vorhaltung, Unterhaltung und Reinigung erfolgen durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung.
Eine Verpflichtung anderer Auftragnehmer zur unentgeltlichen Übernahme dieser Leistungen besteht nicht. Etwaige anteilige Kostenumlagen sind gesondert zu regeln.
Bauzaun
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird durch einen Bauzaun gesichert.
Gerüste und Hebezeuge
Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen sind bereitzustellen, soweit es sich um Nebenleistungen gemäß DIN 18299 handelt. Besondere Anforderungen oder über das übliche Maß hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Die Wahl und der Einsatz der Geräte und Maschinen obliegen dem Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Anforderungen.
Baustrom, Bauwasser
Die Lage, Art und Anschlusswerte für Baustrom, Bauwasser und Abwasser ergeben sich aus dem Baustelleneinrichtungsplan. Anschlüsse werden in der vorgesehenen Form bereitgestellt.
Die Verteilung zu den jeweiligen Verbrauchsstellen gehört zu den Nebenleistungen, soweit keine besonderen Anforderungen vorliegen.
Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Transporteinrichtung / Montageöffnung
Das Gebäude ist eingeschossig. Der Transport von Materialien und Bauteilen hat ausschließlich über die vorhandenen Türöffnungen zu erfolgen. Fenster- und sonstige Öffnungen stehen nicht als Einbringöffnungen zur Verfügung.
Erforderliche zusätzliche Maßnahmen sind vor Ausführung abzustimmen und gesondert zu vergüten.
Abfallbeseitigung und Baureinigung
Der Auftragnehmer ist zur Beseitigung der bei seinen Leistungen anfallenden Abfälle im Rahmen der Nebenleistungen verpflichtet. Darüberhinausgehende Entsorgungsleistungen sind gesondert zu vergüten.
Zur Minimierung von Brandlasten sind Abfälle regelmäßig zu entfernen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Das Verunreinigen des Baugeländes sowie das Einleiten von verunreinigtem Wasser ist unzulässig.
Material und Werkzeuge sind getrennt von Abfällen zu lagern und zu sichern.
Verkehrswege sind sauber zu halten. Verunreinigungen, insbesondere im öffentlichen Bereich, sind durch den Verursacher zeitnah zu beseitigen.
Baugrund
Es gilt das beigefügte Baugrundgutachten. Nicht erkennbare Abweichungen verbleiben im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Kampfmittel
Gemäß der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 04.10.2021 ist eine Kampfmittelbelastung des Baufeldes nicht auszuschließen. Die Luftbildauswertung liefert keine konkreten Anhaltspunkte für Kampfmittel auf dem Baufeld selbst, jedoch wurden in benachbarten Bereichen Hinweise festgestellt. Für die Flächen im Maßnahmenbereich gilt daher das für Berlin übliche Restrisiko.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei sichtbaren oder vermuteten Kampfmitteln unverzüglich die Bauleitung zu informieren und die Arbeiten einzustellen, bis die weiteren Maßnahmen durch den Auftraggeber abgestimmt sind. Alle Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen.
Baumschutz
Auf dem Grundstück vorhandene Bäume sind während der Bauarbeiten zu schützen. Arbeiten im Wurzel- und Kronenbereich sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Besondere Maßnahmen sind gesondert zu vergüten.
Besondere Umstände - laufender Schulbetrieb
Das Gebäude ist während der Bauzeit in Nutzung. Auf die Belange der Nutzer ist Rücksicht zu nehmen. Zugänge sind freizuhalten.
Lärmintensive oder störende Arbeiten sind rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen und abzustimmen.
Maßnahmen zur Staub- und Lärmminderung sind im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Darüberhinausgehende Anforderungen sind gesondert zu vergüten.
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Baustelle ist gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Der Auftragnehmer hat die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
Die Baustellenordnung gilt für alle Beteiligten.
Schlussregelung
Leistungen, die über die üblichen Nebenleistungen gemäß DIN 18299 hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Leistungen umfassen im wesentlichen Arbeiten nach:
ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
ATV DIN 18334 "Zimmer- und Holzbauarbeiten"
ATV DIN 18335 "Stahlbauarbeiten"
ATV DIN 18336 "Abdichtungsarbeiten"
ATV DIN 18338 "Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten"
ATV DIN 18339 "Klempnerarbeiten"
ATV DIN 18340 "Trockenbauarbeiten"
ATV DIN 18355 "Tischlerarbeiten"
ATV DIN 18357 "Beschlagsarbeiten"
ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten"
ATV DIN 18361 "Verglasungsarbeiten"
ATV DIN 18364 "Korrosionsschutzarbeiten"
ATV DIN 18451 "Gerüstarbeiten"
Ausführungsvorschriften
Alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der bauaufsichtsrechtlichen, gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen sowie umweltrechtlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen, soweit es sich um Nebenleistungen gemäß DIN 18299 handelt. Darüberhinausgehende oder projektspezifische Anforderungen sind gesondert zu beschreiben und zu vergüten.
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen geeignetes und ausreichendes Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen. Er hat die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine sicherzustellen.
Bauleitung
Der vom Auftragnehmer gestellte Bauleiter ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung und für die übertragenen Leistungen entscheidungsbefugt. Der Bauleiter oder ein benannter Vertreter ist während der Ausführung der Leistungen im erforderlichen Umfang vor Ort vorzuhalten. Der Bauleiter muss der deutschen Sprache mächtig sein und befugt sein, Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und umzusetzen.
Vom Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung werden regelmäßig, in der Regel wöchentlich, Baubesprechungen durchgeführt. Der Auftragnehmer hat im erforderlichen Umfang daran teilzunehmen. Ein darüberhinausgehender Aufwand ist gesondert zu vergüten.
Koordinierung
Die Reihenfolge der Arbeiten ist mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit vor- und nachfolgenden Gewerken gemäß § 4 VOB/B zu koordinieren. Übliche Abstimmungen, Mitwirkungen und Anpassungen an den Bauablauf gelten als Nebenleistungen gemäß DIN 18299. Darüberhinausgehende Koordinationsleistungen, insbesondere bei Störungen, Behinderungen oder geänderten Bauabläufen, sind gesondert zu vergüten.
Bauzeitplan
Der voraussichtliche Leistungszeitraum ergibt sich aus dem beigefügten Bauablaufplan. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beauftragung einen detaillierten Bauablaufplan vorzulegen, soweit dies für seine Leistung erforderlich ist. Der Bauablaufplan ist so darzustellen, dass Abhängigkeiten, Schnittstellen und zeitliche Abläufe erkennbar sind. Fortschreibungen sind bei wesentlichen Änderungen des Bauablaufs vorzunehmen.
Arbeitszeiten
Die Ausführung hat unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Immissionsschutzes, zu erfolgen. Einschränkungen aufgrund behördlicher Auflagen sind zu beachten.
Verschlussfreigabe
Vor dem Verschluss von Bauteilen, in denen Leistungen Dritter integriert sind, ist eine Abstimmung mit den beteiligten Auftragnehmern und der Objektüberwachung erforderlich. Die Abstimmung ist rechtzeitig vor Ausführung herbeizuführen.
Vermessung
Der Auftraggeber stellt Bezugspunkte (z. B. Höhenpunkte, Achsen) zur Verfügung. Die Einmessung erfolgt auf dieser Grundlage. Übliche Vermessungsleistungen zur Ausführung und Eigenkontrolle gelten als Nebenleistungen gemäß DIN 18299. Darüberhinausgehende Vermessungsleistungen, insbesondere durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder für besondere Genauigkeitsanforderungen, sind gesondert zu vergüten. Vorhandene Vermessungspunkte sind zu sichern.
Maße, Maßtoleranzen, Aufmaß
Alle Maße sind vor Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen. Abweichungen sind unverzüglich der Objektüberwachung anzuzeigen. Die in den Unterlagen angegebenen Maße sind Sollangaben. Sämtliche für die Leistung erforderlichen Messarbeiten gelten als Nebenleistungen. Aufmaße sind prüffähig und nachvollziehbar zu erstellen und vorzulegen.
Arbeitsgeräte und Baubehelfe
Die Wahl der Arbeitsgeräte und Baubehelfe obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Anforderungen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Schutzmaßnahmen, Sicherheitshinweise
Übliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der eigenen Leistungen, angrenzender Bauteile und Dritter sind Nebenleistungen gemäß DIN 18299. Darüberhinausgehende Maßnahmen, insbesondere bei besonderen Gefährdungen oder erhöhten Anforderungen, sind gesondert zu vergüten.
Brandschutzmaßnahmen
Der Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten hat gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen. Feuergefährliche Arbeiten sind vor Durchführung anzuzeigen und abzustimmen. Übliche Sicherungsmaßnahmen gelten als Nebenleistungen. Zusätzliche Maßnahmen, insbesondere Brandwachen über das übliche Maß hinaus, sind gesondert zu vergüten.
Umweltschutz
Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind einzuhalten, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich genannt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Zusätzliche projektspezifische Anforderungen sind gesondert zu vergüten. Konkrete Grenzwerte gelten nur, soweit diese behördlich vorgegeben sind.
Staubschutz
Staubschutzmaßnahmen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Staubentwicklung ist auf das technisch mögliche Minimum zu reduzieren. Besondere Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Absaug- oder Einhausungssysteme, sind gesondert zu vergüten.
Witterungsschutz und Sicherungsmaßnahmen
Übliche Witterungsschutzmaßnahmen zur Sicherung der eigenen Leistungen und von Zwischenbauzuständen sind Nebenleistungen gemäß DIN 18299. Offene oder gefährdete Bereiche sind gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Besondere Maßnahmen, insbesondere aufwendige Einhausungen oder Wetterschutzkonstruktionen, sind gesondert zu vergüten.
Gefahranalyse / SiGeKo
Die Zusammenarbeit mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfolgt gemäß Baustellenverordnung. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind gesondert zu vergüten.
Personalmeldungen
Meldepflichten bestehen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen. Zusätzliche projektbezogene Anforderungen sind gesondert zu vereinbaren.
Rauchverbot / Ordnung
Die Baustellenordnung ist einzuhalten. Anweisungen des Auftraggebers zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sind zu befolgen.
Stoffe, Bauelemente, Erzeugnisse
Die Lieferung sämtlicher zur Herstellung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Stoffe und Bauteile ist Bestandteil der Leistung. Lohn-, Transport- und Nebenkosten sind einzukalkulieren, soweit es sich um Nebenleistungen handelt. Soweit Materialien vorgegeben sind, sind gleichwertige Produkte zulässig, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Baustoffe sollen im Rahmen marktüblicher und technisch verfügbarer Lösungen umweltverträglich sein. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Bemusterung
Bemusterungen sind rechtzeitig und in Abstimmung mit der Objektüberwachung durchzuführen. Ablehnungen von Mustern sind zu berücksichtigen, soweit sie sachlich begründet sind. Mehrfache Bemusterungen sind nur geschuldet, soweit vertraglich vereinbart.
Dokumentation
Rechtzeitig vor Ausführung sind die erforderlichen Produktunterlagen vorzulegen. Die Projektdokumentation ist im vertraglich vereinbarten Umfang zu übergeben. Diese umfasst insbesondere Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Wartungsunterlagen und Bestandsunterlagen. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Die Aufwendungen für die Dokumentation sind nur insoweit in die Einheitspreise einzukalkulieren, wie sie vertraglich geschuldet sind.
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Zusätzliche Angaben zur Baustelle / Ausführung Der Bauleiter des AN hat an der wöchentlichen Bausitzung mit der Objektüberwachung und dem
AG teilzunehmen.
Angaben zur Baustelle / Baustelleneinrichtung
Flächen Baustelleneinrichtung AN/ AG
Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN stehen nur begrenzt auf dem Baufeld zur Verfügung. Auf der BE-Fläche stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung. Diese sind mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Den Zeitpunkt der Wegnahme der
Baustelleneinrichtung, auch von Teilbereichen, bestimmt die Objektüberwachung des AG in
Abstimmung mit dem Unternehmer.
Lagerplätze
Lagerflächen stehen begrenzt zur Verfügung. Die Lagerflächen sind im Einzelnen mit der
Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Aufenthalts- und Lageräume (verschließbar)
(Verschließbare) Aufenthalts- und Lageräume stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Die hierfür nach DIN anfallenden Aufwendungen sind entsprechend "-Kosten" bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Sanitäranlagen
Ein Sanitärcontainer wird zur Mitbenutzung durch Dritte bereitgestellt. Die Reinigung erfolgt durch den AN - Baustelleneinrichtung.
Baustrom
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan
Bauwasser
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan
Bauzaun
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan
Gerüste und Hebezeuge
Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Aufwendungen für Zwischenbauzustände
(Montagezustände), Gerüste und Hebezeug, die über die beschriebenen Leistungen hinaus gehen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Gerüste sind Dritten kostenlos zur Mitbenutzung zu überlassen, bis zum Ende der eigenen Leistungen. Der Abbau der Gerüste ist mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen, damit ggf. rechtzeitig Gerüste durch Dritte errichtet werden können.
Die Wahl und der Einsatz der Geräte und Maschinen sind Sache des Auftragnehmers und sind
in die jeweiligen Leistungspositionen mit einzukalkulieren.
Absturzsicherung/ Verkehrssicherung
Absicherung von Baugruben, Verschluss von Öffnungen, sowie seitliche Absturzsicherungen während der Ausführungs- und Vertragslaufzeit sind durch den AN, mit geeignetem Material herzustellen und sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Schutz von Bauteilen
Der AN hat ohne besondere Berechnung Maßnahmen zum Schutz seiner Arbeiten gegen Beschädigungen zu treffen, für Schäden haftet der AN. Dies gilt für den Schutz offen gelegter Flächen und für den Schutz der eigenen Leistung.
Für Schäden und Folgeschäden haftet der Unternehmer.
Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und zu reinigen.
Der AN hat Abfall (Schutt und Müll) aus dem Bereich des AG (betrifft auch Abfall Vorgewerke) bis zu einer Menge von 1 m3 mit zu entsorgen.
Verschluss von Öffnungen
Verschluss von Öffnungen in der Decke während der Ausführungs- Vertragslaufzeit durch AN, mit geeignetem Material.
Art, Lage, Maße, Dauer von Gerüsten
Der AN hat für die Erbringung seiner Leistungen bis zur Montage der vorgefertigten Holztafelbauelemente, eigenverantwortlich Gerüste zu stellen.
Das Stellen der Gerüste erfolgt im Anschluss an die Montage der vorgefertigten Holztafelbauelemente, abschnittsweise, gem. Baufortschritt, durch den AN.
Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu
berücksichtigen und - soweit erforderlich auch die Bestimmungen der Bauaufsicht.
Art, Lage, Tragfähigkeit von Anschlagpunkten Rüstung
Das Gerüst muss an der Fassade befestigt werden. Die Befestigung erfolgt mind. jede zweite Gerüstlage, in Abständen von ca. 3,60m mittels Einzelanschlagpunkten (ca. 6 kN je Anschlagpunkt).
Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke
Gründungstiefe: bis ca. -0,8 m ab OK Gelände, Teilbereiche bis ca. -1,60 m ab OK Gelände
Sohlplatte und Absenkungen für HLS-Raum und Aufzugsunterfahrt, kein Lastabtrag aus
benachbarten Bauwerken, kein Verbau, zu bearbeitende Fläche besteht aus einer sandigkiesige
Auffüllungsschicht, überwiegend im gleichmäßigen Niveau.
Art, Lage Ausbildung benachbarter Bauteile
Auf dem Baufeld sind keine benachbarten Bebauungen vorhanden.
Lärm und Schadstoffe
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle in einem Wohngebiet liegt und die
Arbeiten während des Schulbetriebs stattfinden. Die Arbeitszeiten müssen den gültigen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind Werktags im Zeitraum zwischen 07.00 und 20.00 Uhr zugelassen. Der Lärmpegel darf max. 60dB(A) für Mischgebiete nicht
überschreiten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten.
Eine Verminderung des Lärm- und Schadstoffeintrages während der Baumaßnahme hat durch den Einsatz von lärm- und schadstoffreduzierten Baufahrzeugen und Maßnahmen wie den Einsatz von Wasser bei trockener Witterung zu erfolgen.
Die gesetzlichen Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die an die Bauflächen angrenzenden Bereiche nicht durch die Bautätigkeit beeinträchtigt werden und keine unnötigen Emissionen auf die Umgebung einwirken.
Der Umgang mit wasserschädlichen Stoffen, z. B. Schmierölen, Schalungsmitteln etc., hat mit
besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Diese Leistungen zählen zu Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausschreibung umfasst hauptsächlich nachfolgende Arbeiten:
- Erstellen des gesamten Holz-Rohbaus mit Holzrahmenbau-Außenwänden, Stützen, Balken,
Brettsperrholz- Rippenelementdecken und tragenden Innenwänden aus Massivholzelementen
bis zum Raumabschluss
- Dachtragwerk
- Fenster und Außentüren
- Abhangdecke im Flur
- Innenverkleidung der Außenwände mit Dreischichtplatte
Alle Positionen umfassen die Lieferung und Erstellung.
Unfallschutz eigene Leistung
Es sind stets ausreichende Maßnahmen zum Unfallschutz zu treffen.
- Öffnungen sind trittsicher abzudecken oder durch geeignete Absturzsicherungen zu versehen,
- Materialien, Werkzeuge und ähnliches sind nicht in den Laufwegen zu platzieren bzw. stets zu
Sichern
Schutzmaßnahmen
Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen:
Der AN ist allein für einen Witterungsschutz verantwortlich. Bauseits ist kein Wetterschutzdach
vorhanden. Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind
unverzüglich zu sichern.
Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist zu verhindern.
Schutz Oberflächen
Die Eigene Leistung, insbesondere endbehandelte Oberflächen, sind ausreichend zu schützen,
die Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist entsprechend in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Toleranzen
Es gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, mit erhöhten Anforderungen gem. Tabelle 3.
Es gelten für die Außenwände aus Holz und Holzwerkstoffen die Grenzabweichungen der DIN
18203-3
Aufmaß
Die in der Planung angegeben Maße dienen der Orientierung und sind stets am Bau zu prüfen.
Arbeitsablauf
Holzbau- Raumabschluss
- Einmessen / Prüfung der Vorleistung Rohbau
- Erstellen eines 3D- Aufmaßes
- Fassadenplanung, inkl. erf. Prüfumläufe Architekt und Prüfingenieur
- W+M-Planung, inkl. erf. Prüfumläufe Architekt und Prüfingenieur
- Erstellen eines Witterungsschutzkonzept
- Element- und Fertigungsplanung
- Fertigung Elemente, inkl. werkseitiger Einbau der Fenster
- Einmessen und Montieren der Fassadenanker vor Ort
- Montage vorgefertigte Elemente
- nachträgliche Fassadenanschlussarbeiten
Angaben zur Ausführung
Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen,
für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Ausführung
Die gesamte Konstruktion ist winddicht (außen) und luftdicht (innen) herzustellen. Alle
gewerkeinternen Anschlüsse und Eckausbildungen, sowie Anschlüsse, speziell, die an angrenzenden Bauelemente vorangegangener Gewerke, anderer Bauart und anderer
Materialität, sowie alle Eckausbildungen (innen- und Außenecken) und Aussparungen und Durchdringungen sind gemäß dieser Anforderung herzustellen.
Um einen zügigen Raumabschluss zu gewährleisten wird ein hoher Grad an Vorfertigung angestrebt. Insbesondere die Außenwandelemente sind zwingend inkl. beidseitiger Beplankung und ausgedämmt vorzufertigen. Es wird angestrebt auch die Fensterelemente werkseitig zu
montieren.
Sich aus der Elementplanung ergebende Elementstöße sind mit allen Schichten zu Verschließen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Blower-Door-Test
Durch den AG wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Leckagen etc. sind durch den AN kostenfrei nachzubessern. Sollten weitere Blower-Door-Tests, bei Nichtbestehen des 1. erforderlich sein, trägt der AN alle Kosten für die erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Dokumentationen.
Holzschutz
Holzschutz nach DIN 68800 als vorbeugende Holzschutzmaßnahmen. Der vorbeugende
bauliche Holzschutz für den gesamten Holzbau ist nach DIN 68800-2 auszuführen. Auf den chemischen Holzschutz soll nach DIN 68800-3 verzichtet werden, wobei durch den AN die Einhaltung der DIN 68800 gewährleistet sein muss.
Für alle verwendeten Hölzer ist eine PEFC- oder FSC-Zertifizierung nachzuweisen.
Dämmung
Das Herstellen und wind- und luftdichte, sowie durchtrittsichere Schließen von Löchern für die
Holzfaser-Einblasdämmung in richtiger Lage und entsprechender Zahl ist in den einzelnen
erforderlichen Schichten der zu dämmenden Elemente vom AN eigenverantwortlich zu kalkulieren und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat die Menge und Größe der einzelnen Gefache und Felder der zu dämmenden Elemente eigenverantwortlich zu kalkulieren.
Fenster
Herstellung, Lieferung und Montage von vertikal- und horrizontal eingebauten Fenstern, Fenstertüren, Fensterelementen, Außentüren und Dachflächenfenstern gem. DIN 18055 in Holzbauweise, inkl. Oberflächenbehandlung, Verglasung und sonstigen Zusatzeinrichtungen.
Bauteilanschlüsse/-verbindungen
Statische Verbindungen HOLZ an HOLZ werden gemäß gesonderter Position extra vergütet.
Sonstige konstruktive Verbindungen sind mit in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Statische Verbindungen HOLZ an STAHLBETON bzw. HOLZ an STAHL werden gemäß gesonderter Position extra vergütet.
Ausführung + Gebäudegeometrie
Besondere Anforderungen werden an die Fluchten der einzelnen Kanten und Abschlüsse gestellt, sowie an den Formverlauf der Bauteile. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass zur Herstellung der einwandfreien Fluchten + Formen zusätzliche Maßnahmen und
Hilfskonstruktionen notwendig sind. Diese sind Leistungsbestandteil. Aus der Gebäudegeometrie resultierende Schrägschnitte von Decken, angeschrägte
Wandverbindungen, geneigte Oberkante von Wänden u.ä. sind in die entsprechenden Bauteilpositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Prüfung Vorleistung/ Einmessen
Das Ergebnis des Aufmaßes ist in der Elementplanung/ Fertigung zu berücksichtigen.
Rohbautoleranzen sind in der Werkplanung und im Montagekonzept zu berücksichtigen.
Konstruktionspläne, Werkstattzeichnungen:
Vom AN sind für dessen Leistung umfangreiche Konstruktions-, Element- und Detailpläne,
Ausführungsstatiken für die Fassade, nebst Werkstattzeichnungen zu erbringen. Diese
Planungsleistungen sind in der separaten Position "Technische Bearbeitung" zu kalkulieren.
Baulogistik
Durch den AN ist eigenverantwortlich eine detaillierte Bauablaufplanung zu erstellen und durch
die BÜ freigeben zu lassen. Dieser Logistikplan hat die einzelnen Bauabschnitte zu berücksichtigen und hat die
- Sicherung von Zwischenbauzuständen,
- W+M-Planung, Element- und Fertigungsplanung, Montageabläufe Baustelle
- Witterungsschutz etc.,
aufzuzeigen.
Sicherungsmaßnahmen
Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind unverzüglich zu
sichern. Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem
geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist stets zu verhindern.
Anforderung an Brand- und Wärmeschutz
Brandschutz
- Außenwände: feuerhemmend, fh, F30-B
- Dach: harte Bedachung, teilw. Feuerhemmend
Wärmeschutz
- Außenwände: U= 0,12 W/m2K
- Dachdecke: U= 0,11 W/m2K bzw. U= 0,09 W/m2K
- Fenster: U= 0,90 W/m2K
- Pfosten- Riegel Fassade: U= 0,9 W/m2K
- Eingangstür: U= 1,4 W/m2K
Schnittstellenregelung - Holzbau / Tragwerksplanung / Werk- und Montageplanung
Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegende BPU-Statik des Auftraggebers stellt die maßgebende globale Tragwerksplanung und Systemgrundlage dar.
Sie ist als vorbemessene und nicht elementierte Statik zu verstehen und definiert die maßgebenden Lastannahmen, Tragwerksprinzipien und geometrischen Randbedingungen des Bauwerks.
Eine Ausführungs- oder Elementierungsstatik ist hierin nicht enthalten.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der BPU-Statik die vollständige Werk- und Montageplanung einschließlich der werkseitigen Elementierung eigenverantwortlich zu erarbeiten.
Hierzu gehören insbesondere:
- statische Nachweise der elementierten Bauteile
- Nachweise der Anschlussdetails und Verbindungsmittel
- Nachweise der Lastweiterleitung aus der Elementierung in das Tragwerk
- Nachweise für Montagezustände und Bauzustände
- Nachweise für Hilfskonstruktionen und temporäre Aussteifungen
- konstruktive Ausbildung der werkseitigen Systemlösung
Die durch die Elementierung entstehende Systemausbildung gilt als eigenständiges statisches Teiltragwerk des Auftragnehmers.
Änderungen oder Abweichungen von der BPU-Statik sind nur nach vorheriger Freigabe durch den Tragwerksplaner des Auftraggebers zulässig.
Die Verantwortung des Auftragnehmers erstreckt sich ausschließlich auf die aus der gewählten Ausführungssystematik resultierenden statischen Nachweise.
Die BPU-Statik bleibt unverändert Vertragsgrundlage für das globale Tragwerkskonzept.
Schnittstellen andere Gewerke
Schnittstelle Statik
Das Tragsystem besteht aus Stützen und Unterzügen aus Holz, verdeckt befestigt. Die Decke liegen über Stahlwinkel oder frei auf Unterzügen auf den Unterzügen innerhalb der Außenwandkontruktion auf.
Die max. Durchbiegungen der Träger sind in der Statik angegeben.
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über aussteifende Innenwände (BSP) und aussteifende
Außenwände (Holztafelkonstruktion), sowie der Deckenausbildung (BSP) in Teilscheiben.
Die Befestigung der aussteifenden Außenwände ist gem. Vorgaben Statik in der W+M-Planung des AN nachzuvollziehen und zu realisieren.
Für die Befestigung der nicht aussteifenden Außenwände sind Winkel gem. Vorgaben der Statik in der W+M Planung des AN nachzuvollziehen und zu realisieren.
Konstruktive Anschlüsse nicht lastabtragender Bauteile sind vom AN gem. eigener Technischen Bearbeitung einzukalkulieren.
Die Fassade ist in Holztafelbauweise mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Außenwandbekleidung geplant. Eine elementweise Vorfertigung, inkl. werkseitiger Einbau der Fenster ist vorgesehen und vom AN Fassade/ Holzbau in der Elementplanung zu
berücksichtigen. Maßtoleranzen sind elementweise zu berücksichtigen und auszugleichen.
In die Holzfassade werden Fenster, Türen und eine Pfosten-Riegel- Konstruktion.
Schnittstelle AN Baustelleneinrichtung
- Die allgemeine Baustelleneinrichtung erfolgt durch den AN Baustelleneinrichtung und wird für
die gesamte Bauzeit und für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt. Folgende
Einrichtung wird Bauseits gestellt:
- Umzäunung der BE Fläche (einschl Tore)
- Bauwasser
- Baustrom
- Sanitärcontainer
Schnittstelle AN Rohbau
- Anschluss Wände, Stützen an Bodenplatte und Streifenfundamente EG (AN Rohbau)
Schnittstellen AN Elektro:
- Montage von Leerrohren/ Schlitzen in der Vorfertigung: AN Holzbau
- Kernbohrungen in den vorgefertigten Holzbauteilen
- Kabelführung für Außenleuchten und Sensoren
- Kabelführung in BSP-Elementen (unter Beplankung)
- Blitzschutz: Es werden Kunststoffummantelte Ableiter vom AN Elektro in der Hinterlüftungsebene der Holzfassade verbaut. Die Holzfassade ist für die Verlegung Blitzableiter offen zu halten und nachträglich zu schließen
- Fensterantrieb inkl. Anschlusskabel und liefern Kopplung
- Fensterantriebsteuerung, Schalter, Anschluss der Kupplung
Schnittstelle AN Heizung
- Kernbohrungen in den vorgefertigten Holzbauteilen
Schnittstelle AN Lüftung
- Kernbohrungen in den vorgefertigten Holzbauteilen
- Montage von Leerrohren/ Schlitzen in der Vorfertigung
Schnittstelle AN Sanitär
- Kernbohrungen in den vorgefertigten Holzbauteilen
Schnittstelle Dach an TGA- Installationen:
- Durchführung Medium
Gerüst:
Durch den AN Holzbau wird ein Fassadengerüst für nachträgliche Arbeiten an der Fassade
gestellt. Das Gerüst dient gleichzeitig als Absturzsicherung für die Arbeiten auf dem Dach.
Eignungs- bautechnische Nachweise, W+M Planung
Für alle verwendeten Materialien und Bauteile sind sämtliche Nachweise vorzuhalten und dem
AG spätestens zur Abnahme oder auf Verlangen digital, geordnet und entsprechend
gekennzeichnet zu Übergeben.
Vor Beginn ist eine W+M-Planung gemäß der ausgewiesenen Positionen zu erstellen und
rechtzeitig mit der Planung abzustimmen.
Gleichwertigkeitsnachweise
In den Positionstexten benannte Produkte wurden als Planungsfabrikate herangezogen und
können durch gleichwertige Produkte ersetzt werden. Die gleiche Eignung des angebotenen
Werkstoffes muss im Zuge der Werk- und Montageplanung nachgewiesen werden.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigte ist in der
Ablaufplanung des AN ein Zeitraum vom mind. 2 Wochen anzusetzen.
Für alle zu liefernden Stoffe hat der Auftragnehmer erforderliche Güte- und Liefernachweise
dem Auftraggeber zu übergeben.
Angaben einzusetzende Materialien
Nachweise Material - Tragkonstruktion
Holz, Brettschichtholz, technisch getrocknet, auf 20% Holzfeuchte Brettschichtholz Stützen=
GL28h, Balken= GL28c,
Hölzer, deren Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft unter 20% beträgt.
Nachweis der nachhaltigen Forstwirtschaft nach FSC, PEFC oder gleichwertig wird gefordert
und ist dem Angebot beizulegen.
Stahl
Alle Stahlteile müssen mindestens eine Grundbeschichtung gem. Korrosivitätskategorie C1 u.a.
nach DIN EN ISO 12944 erhalten. Diese ist bei allen Stahlteilen in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Stahlteile im Außenwandquerschnitt bzw. im Außenbereich erhalten einen Korrosionsschutz durch Beschichtungssystem der Korrosivitätskategorie C3 u.a. nach DIN EN ISO 12944, Schutzdauer lang oder alternativ: Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung
Korrosivitätskategorie C3 u.a. nach DIN EN ISO 14713, Schutzdauerklasse VH
Oberfläche Brettsperholz/ Stützen und Unterzüge
- Sichtbar verbaut: Sichtqualität A, Ansichtsfläche geschliffen und lasiert, Farbe gem. Angaben
Architekt (heller Farbton), Beschichtung wird gesondert vergütet.
- Nicht sichtbar verbaut (nachträgliche Bekleidung): Nicht-Sicht-Qualität C
Nachweise Material - Außenwand
Holz
Konstruktionsvollholz, technisch getrocknet, auf 15% Holzfeuchte (+-3%). Hölzer, deren
Holzfeuchte im verbauten Zustand dauerhaft unter 20% beträgt.
Holzart: Nadelholz NH C24
Nachweis der nachhaltigen Forstwirtschaft nach FSC, PEFC oder gleichwertig wird gefordert
und ist dem Angebot beizulegen.
Dämmung Holzfaserdämmplatte
Wärmedämmschicht als Außenbeplankung auf den Hölzern aus feuchteunempfindlichen
Holzfaserdämmplatten, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,045 W/(mK),
Mineralwolle
Wärmedämmschicht aus Mineralwolle, nicht brennbar, gem. AbZ. Für den Einbau in
Außenbauteile GK 0 u.a. nach DIN 68800-2, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: U= 0,035
W/mK u.a. nach DIN EN 13162, nichtbrennbar, Klasse A1 u.a. nach DIN EN 13501-1, Schmelzpunkt >1000°C.
Stahl
Alle Stahlteile müssen mindestens eine Grundbeschichtung gem. Korrosivitätskategorie C1 u.a.
nach DIN EN ISO 12944 erhalten. Diese ist bei allen Stahlteilen in die entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren.
Stahlteile im Außenwandquerschnitt bzw. im Außenbereich erhalten einen Korrosionsschutz durch Beschichtungssystem der Korrosivitätskategorie C3 u.a. nach DIN EN ISO 12944, Schutzdauer lang oder alternativ: Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung
Korrosivitätskategorie C3 u.a. nach DIN EN ISO 14713, Schutzdauerklasse VH
Nachweise Material - Fenster / Außentüren
CE-Zeichen
Systemnachweis eines zugelassenen Prüfinstitutes für das zur Ausführung kommende Produkt.
RAL-Gütezeichen
als Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle, wie sie im Zusammenhang mit Leistungserklärung und CE-Zeichen für Fenster u.a. in EN 14351-1 gefordert wird.
Benennung der vorgesehenen Prüfinstitute für eventuell erforderliche Zusatz- oder Sonderprüfungen.
Nachweis für die Erfüllung der in dieser Ausschreibung geforderten energetischen Werte
Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
sowie die Vorgaben u.a. der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu
berücksichtigen.
Chemischer Holzschutz u.a. nach DIN 68800:
Es ist ein Bläueschutz gefordert, darüber hinaus ist kein zusätzlicher chemischer Holzschutz
gefordert.
Die für den Schutz gegen holzverfärbende (Bläue) und/oder holzzerstörende Pilze eingesetzten
Mittel müssen eine BAuA-Registriernummer haben und, sofern zugelassen, eine
Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Oberflächenbehandlung Holzteile:
Falls erforderlich hat die Holzschutzmittelbehandlung allseitig, auch beim Leistenmaterial, zu erfolgen. Die vollständige Oberflächenbehandlung der Fenster ist komplett im Werk auszuführen.
Es sind die Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittelhersteller anzuwenden.
Der Auswahl des Beschichtungssystems ist das Merkblatt HO.01 "Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster und -Haustüren", Tabelle 1 zugrunde zu legen.
Oberfläche Aluminium
Die Beschichtung ist nach den gültigen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen
aus Aluminium der GSB-International (GSB AL 631), bzw. den QUALICOAT-Vorschriften auszuführen.
Die Aluminium-Profile sind aus EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität und gemäß DIN EN 755 und
DIN EN 12020 anzubieten. Die Ausführung muss nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den anerkannten Regeln der Technik und den Angaben des Systemgebers erfolgen.
Oberflächenschutz Aluminium:
Wenn der Auftragnehmer für den vorübergehenden Oberflächenschutz Schutzlack oder selbstklebende Folien einsetzen will, müssen diese mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, die Folien müssen UV-Beständig und Verwitterungsresistent sein. Weiter muss sichergestellt sein, dass sich das eingesetzte Material rückstandslos entfernen lässt.
Bemusterung
Sämtliche fertigen Oberflächen, Ausführungen und Materialien sind mit Handmustern zu bemustern, auch wenn diese nicht als gesonderte Position in der Ausschreibung aufgeführt sind.
Sich hieraus ergebende Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Wartung und Pflege
Vom Auftragnehmer sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer
dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den Auftraggeber zu erstellen, die aus Produktinformationen, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen.
Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten:
Produktinformationen / Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) / Wartungsanleitung / Reinigung und Pflege / Instandhaltung.
Die Benutzerinformationen sind dem Auftraggeber in schriftlicher und elektronischer Form (als PDF auf Datenträger) nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Abrechnung
Die Abrechnung hat durch eine kumulierte Rechnung zu erfolgen. Sämtliche Mengen sind durch
Aufmaße, Lieferbelege und sonstige Nachweise nachvollziehbar zu belegen.
Zusätzliche Angaben zur Baustelle / Ausführung
02 Vorarbeiten
02
Vorarbeiten
02.__.__.01 Baustelleneinrichtung, einrichten Einrichten der Baustelle mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:
Die Pauschale umfasst die Baustelleneinrichtung für folgende Leistungen:
- Holzbauarbeiten
- Fenster / Türen
- Metallbauarbeiten Pfosten-Riegel-Fassade
- Metallbauarbeiten OL Sheddächer
- Dachabdichtungsarbeiten
- Dachdeckungsarbeiten
- Klempnerarbeiten
Für die Baustelleneinrichtung steht nur begrenzt Fläche zur Verfügung (s. Baustelleneinrichtungsplan).
Bauzeit entsprechend Grobablaufplan
- Lager- und Arbeitsplätze
- Tagesunterkünfte
- Lagerräume, Werkstatt, Magazin,
Unterstelleinrichtungen
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge
- Begehbare Abdeckungen
- Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken,
unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur
Übergabe
Folgende Leistungen der allgemeinen
Baustelleneinrichtung sind bauseits:
- Installation von Baustrom, Bauwasser, Bauabwasser
einschl. Verteilung und Anschlussleitung
- Baustellenbeleuchtung
- Schutzwände, Bautüren
- Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung
zur Verkehrssicherung
- Bautafel
- Gehwegüberfahrt
- Sanitäreinrichtungen
- Bürocontainer / Bauleitung
- Bauzaun
Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das
Einrichten der Baustelle gesonderte Positionen im
Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des
Leistungsverzeichnisses.
02.__.__.01
Baustelleneinrichtung, einrichten
1.00
Stk
02.__.__.02 Baustelleneinrichtung, vorhalten Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der
Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten,
Pacht, Gebühren und dgl. zur Erbringung der eigenen Leistung.
Bauzeit entsprechend Grobablaufplan
02.__.__.02
Baustelleneinrichtung, vorhalten
18.00
Wo
02.__.__.03 Baustelleneinrichtung, beräumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dgl. räumen. Verunreinigungen beseitigen.
Unterhaltung, Reinigung und Wiederinstandsetzung aller
benutzten Zufahrtswege und sonstigen innerhalb und
außerhalb der Baustelle in Anspruch genommenen
Flächen, einschl. Beibringen der Nachweise über die
ordnungsgemäße Wiederherstellung.
Vor Beginn der Nutzung sind Zustand und Umfang der in Anspruch genommenen Flächen gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.
Die Wiederherstellung betrifft ausschließlich die durch den AN im Rahmen seiner Leistung genutzten, vertraglich zugewiesenen Flächen.
Die einzuholende Bescheinigung muss eine Erklärung
enthalten, dass der Eigentümer oder Baulastträger bezüglich der Wiederinstandsetzung keine Forderungen gegenüber dem AG geltend macht.
02.__.__.03
Baustelleneinrichtung, beräumen
1.00
Stk
02.__.__.06 Werk- und Montageplanung, PR Fassade Werk- und Montageplanung der Fassadenelemente inklusive der Beschreibung und der Benennung der Materialien, der Oberflächenbehandlung und -Beschichtung sowie der Darstellung sämtlicher Befestigungselemente und Darstellung der Anschlüsse:
im Maßstab 1:20 oder genauer für alle Ansichten, Grundrisse und Schnitte sowie
im Maßstab 1:2 oder genauer für alle Details und Anschlüsse an den Baukörper.
Ausarbeitung der W+M Planung entsprechend den Anforderungen einer ausführungsreifen Werk- und Montageplanung.
Die Planung ist zur Abstimmung und Prüfung dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung und Freigabe durch den AG erfolgt ausschließlich hinsichtlich der vertraglichen Anforderungen und stellt keine Übernahme der Planungsverantwortung des AN dar.
Änderungen aufgrund berechtigter Anforderungen des AG sind einzubauen. Änderungen infolge unvollständiger oder fehlerhafter AN-Planung sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Nach Klärung und nach Abschluss der Prüfung sind die Änderungen in die Zeichnungen einzuarbeiten und die gleichgestellte Planung dem AG zu übergeben.
Digitale Übergabe im bearbeitbaren Originalformat sowie als PDF mit Revisionsstand.
Prüf- und Freigabezeiten des AG oder Prüfingenieurs verlängern die Ausführungsfristen entsprechend, soweit sie nicht vom AN verursacht sind.
02.__.__.06
Werk- und Montageplanung, PR Fassade
L
1.00
psch
02.__.__.07 Statik, Glasstatik und Ermittlung des Glasaufbaus, PR Fassade Erstellung und Vorlage der statische Berechnung der Profile, der Verglasungen und der Fassadenelemente und deren Verankerung sowie die Ermittlung und der Nachweis der erforderlichen Glasdicken und des Glasscheibenaufbaus der verschiedenen Gläser.
Die vom Auftraggeber gewünschten formalen Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Die vom Auftraggeber genannten Glasaufbauten entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Die statischen Nachweise des AN erfolgen auf Grundlage der vom AG vorgegebenen Anforderungen, Lastannahmen und Systemrandbedingungen.
Eine Prüfung oder Freigabe der Nachweise durch den AG
berührt nicht die Verantwortlichkeit des AN für seine
eigenen Berechnungen.
Die Nachweise sind in prüfbarer Form 6 Wochen nach der Beauftragung zur Prüfung vorzulegen.
02.__.__.07
Statik, Glasstatik und Ermittlung des Glasaufbaus, PR Fassade
L
1.00
psch
02.__.__.08 Werk- und Montageplanung, OL Sheddach Werk- und Montageplanung der Fassadenelemente inklusive der Beschreibung und der Benennung der Materialien, der Oberflächenbehandlung und -Beschichtung sowie der Darstellung sämtlicher Befestigungselemente und Darstellung der Anschlüsse:
im Maßstab 1:20 oder genauer für alle Ansichten, Grundrisse und Schnitte sowie
im Maßstab 1:2 oder genauer für alle Details und Anschlüsse an den Baukörper.
Ausarbeitung der W+M Planung entsprechend den Anforderungen einer ausführungsreifen Werk- und Montageplanung.
Die Planung ist zur Abstimmung und Prüfung dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung und Freigabe durch den AG erfolgt ausschließlich hinsichtlich der vertraglichen Anforderungen und stellt keine Übernahme der Planungsverantwortung des AN dar.
Änderungen aufgrund berechtigter Anforderungen des AG sind einzubauen. Änderungen infolge unvollständiger oder fehlerhafter AN-Planung sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Nach Klärung und nach Abschluss der Prüfung sind die Änderungen in die Zeichnungen einzuarbeiten und die gleichgestellte Planung dem AG zu übergeben.
Digitale Übergabe im bearbeitbaren Originalformat sowie als PDF mit Revisionsstand.
Prüf- und Freigabezeiten des AG oder Prüfingenieurs verlängern die Ausführungsfristen entsprechend, soweit sie nicht vom AN verursacht sind.
02.__.__.08
Werk- und Montageplanung, OL Sheddach
L
1.00
psch
02.__.__.09 Statik, Glasstatik und Ermittlung des Glasaufbaus, OL Sheddach Erstellung und Vorlage der statische Berechnung der Profile, der Verglasungen und der Fassadenelemente und deren Verankerung sowie die Ermittlung und der Nachweis der erforderlichen Glasdicken und des Glasscheibenaufbaus der verschiedenen Gläser.
Die vom Auftraggeber gewünschten formalen Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Die vom Auftraggeber genannten Glasaufbauten entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Die statischen Nachweise des AN erfolgen auf Grundlage der vom AG vorgegebenen Anforderungen, Lastannahmen und Systemrandbedingungen.
Eine Prüfung oder Freigabe der Nachweise durch den AG
berührt nicht die Verantwortlichkeit des AN für seine
eigenen Berechnungen.
Die Nachweise sind in prüfbarer Form 6 Wochen nach der Beauftragung zur Prüfung vorzulegen.
02.__.__.09
Statik, Glasstatik und Ermittlung des Glasaufbaus, OL Sheddach
L
1.00
psch
02.__.__.12 Handmuster Pfosten-Riegel-Konstruktion Handmuster Pfosten-Riegel-Konstruktion zur Festlegung
der Oberflächenqualität,
Verbindung Anschluß Pfosten-Riegel, einschl.
Dichtungen, Klemmleiste und Deckschale,
Verbindung Einsatzelement inkl. Verglasung,
Mindestgröße B x H: 0,5 x 0,5 m
02.__.__.12
Handmuster Pfosten-Riegel-Konstruktion
1.00
Stk
02.__.__.13 Handmuster Konstruktion Sheddach Handmuster Konstruktion Sheddach zur Festlegung
der Oberflächenqualität,
Verbindung Anschluß, einschl. Dichtungen, Klemmleiste und Deckschale,
Verbindung Einsatzelement inkl. Verglasung,
Mindestgröße B x H: 0,5 x 0,5 m
02.__.__.13
Handmuster Konstruktion Sheddach
1.00
Stk
05 Metallbauarbeiten
05
Metallbauarbeiten
05.01 Metallbauarbeiten Pfosten-Riegel-Fassade
05.01
Metallbauarbeiten Pfosten-Riegel-Fassade
05.02 Metallbauarbeiten OL Sheddächer
05.02
Metallbauarbeiten OL Sheddächer
08 Wartung
08
Wartung
08.__.__.01 Wartungsvertrag nach AMEV Wartungsvertrag nach AMEV,
Kosten für die, in Abständen von maximal 12 Monaten
erforderliche Prüfung RWA-Anlage, motorisiert, inklusive sämtlicher Mechanik und
Wartung der elektrischen Antriebstechnik und Anbauteilen auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktion. Servicepaket für Wartung und Prüfung nach ASR A1.6, DIN 18232 sowie nach Herstellerangabe.
Einschließlich aller für die Aufrechterhaltung der
Gewährleistung notwendigen Arbeiten
Wartung und Prüfung von NRA-Anlagen,
Jährliche Prüfung und Wartung insbesondere der:
RWA
- Wartung zur Gewährleistung eines zuverlässigen und
sachgemäßen Betriebs der Entrauchungsanlagen
- Funktion aller Anlagenteile laut Dokumentation - Anschlüsse und Leitungen- automatische Rauch- und Wärmemelder- Rauchabzugsöffnung und Antriebe
- Energieversorgung- Ansteuereinrichtungen
- bauliche/örtliche Veränderungen, insbesondere an der
Rauchabzugsöffnung
- Anlagenteile mit begrenzter Lebensdauer ggf. Auswechseln
Die jährliche Prüfung und Wartung darf nur von einem
Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der halbjährliche Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen und durch den Betreiber aufzubewahren.
Wartungsintervall: Jährlich
Wartungszeitraum 1 bis 4 Jahre nach mängelfreier Abnahme
- Kostenlose Bereitstellung und Fu¨hrung der Prüfunterlagen
- Anbringen der Prüfplakette
Anlagengröße:
1 Zentrale
9 Öffnungsflügel in der Fassade
5 Öffnungsflügel in der Fassade im Oberlicht
Mit dem Einheitspreis sind ferner alle Nebenkosten, z.B. Fahr- und Transportkosten einschließlich das Auf und- Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge, abgegolten.
Hinweis:
Dem LV ist ebenfalls ein Instandhaltungs- und Wartungsvertrag zum Ausfüllen beigefügt.
Dies ist zwingend auszufüllen und zu bepreisen.
Der Preis wird in der Wertung für die Laufzeit von 4 Jahre berücksichtigt.
Ausführungsort: Pfosten Reigel Fassade und Dachoberlicht
Abrechnung pro Wartungintervall
08.__.__.01
Wartungsvertrag nach AMEV
4.00
Stk
08.__.__.02 Jährliche Wartung der Anschlageinrichtungen durch einen Jährliche Wartung der Anschlageinrichtungen durch einen
Sachkundigen gem. DGUV-Grundsatz 312-906 einschl.
Die (jährliche) Prüfung und Wartung darf nur von einer
Fachkraft oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen und dem AG digital zu übergeben.
Wartungsintervall mind. Jährlich
Wartungszeitraum 1 bis 4 Jahre nach mängelfreier Abnahme.
Mit dem Einheitspreis sind ferner alle Nebenkosten, z.B. Fahr- und Transportkosten einschließlich das Auf und- Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge, abgegolten.
Hinweis:
Dem LV ist ebenfalls ein Instandhaltungs- und Wartungsvertrag zum Ausfüllen beigefügt.
Dies ist zwingend auszufüllen und zu bepreisen.
Der Preis wird in der Wertung für die Laufzeit von 4 Jahre berücksichtigt.
Abrechnung pro Wartungintervall
08.__.__.02
Jährliche Wartung der Anschlageinrichtungen durch einen
4.00
Stk
09 Stunden- und Materialsätze
09
Stunden- und Materialsätze
09.__.__.01 Stundensatz, Facharbeiter Arbeiten, die nicht in den ausgeschriebenen Positionen enthalten sind, werden nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt und im Stundenlohn abgerechnet.
Die Ausführung ist täglich durch unterschriebene Stundennachweise zu dokumentieren und der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten ohne vorherige Anweisung oder ohne ordnungsgemäßen Nachweis werden nicht vergütet.
09.__.__.01
Stundensatz, Facharbeiter
1.00
h
09.__.__.02 Stundensatz, Helfer Arbeiten, die nicht in den ausgeschriebenen Positionen enthalten sind, werden nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt und im Stundenlohn abgerechnet.
Die Ausführung ist täglich durch unterschriebene Stundennachweise zu dokumentieren und der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen.
Stundenlohnarbeiten ohne vorherige Anweisung oder ohne ordnungsgemäßen Nachweis werden nicht vergütet.
09.__.__.02
Stundensatz, Helfer
1.00
h