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1 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
ZVB - ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.1 Diese Vorbemerkungen sind
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZVB.
Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind.
1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennahmen oder Fabrikate angegeben, Gleichwertigkeitnachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat.sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn vom AG genehmigt.
1.5 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze
unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstundenor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Besteht die Gefahr, daß der Auftragsnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die
Erbringung von Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur einwandfreien und fristgemäßen Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, daß er die Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend ansieht.
1.7 Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, daß mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.
Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen.
1.8 Das Angebot wird ausschließlich dann geprüft, wenn auch Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
1.9 Sämtliche Preise sind Nettopreise.
1.10 Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos.
1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen.
Der Beauftragung ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG
ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet.
2. BESONDERE HINWEISE
Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen:
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze,
Anwendung, Prüfung
- DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke
- DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten
Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder
Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen.
Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten
anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach
Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens
innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne
Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des
Auftragnehmers räumen zu lassen.
Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich
erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes
ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen,
so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt
der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten
anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und
gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu
erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis
vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits
aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung
des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird
ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder
von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die
hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet.
3. ABRECHNUNGS-HINWEISE
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungsvorschriften der VOB, Teil C, in der jeweils bei
Vertragsabschluß gültigen Fassung.
4. STUNDENLOHNSÄTZE
Meister /Std. ..........
Techniker /Std. ..........
Lehrling im 3. Lehrjahr /Std. ..........
Lehrling im 2. Lehrjahr /Std. ..........
Lehrling im 1. Lehrjahr /Std. ..........
Vorarbeiter /Std. ..........
Facharbeiter /Std. ..........
Fachwerker /Std. ..........
Helfer /Std. ..........
5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage
hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme.
Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung
gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme.
Hat der AN die Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der
vertraglichen Leistungen zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise hinsichtlich der Fertigstellung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung, bzw. des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen.
Der AG ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 5% der jeweils
begründeten Abschlagszahlung und der begründeten Schlusszahlung als
Sicherheit einzubehalten.
Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft ist
möglich.
Abweichend von § 13 Absatz 4 Nr.1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist
für Mangelansprüche 5 Jahre und 3 Monate.
6. SONSTIGES
6.1 Freistellungsbescheinigung
Der Bieter hat eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen
Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen.
Soweit dies nicht schon bei der Angebotsabgabe geschehen ist, hat der
Bieter unverzüglich nach Vertragsabschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der Bieter verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die Freistellungsbescheinigung dem AG unverzüglich anzuzeigen.
Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung widerrufen oder zurückgenommen, ist der AG berechtigt, die zu entrichtende Steuer vom Werklohn einzubehalten.
6.2 Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
Arbeitnehmerentsendegesetz, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
und Beiträge für der Berufsgenossenschaft
Der Bieter erklärt, dass er allen Verpflichtungen zur Einhaltung der
Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes uneingeschränkt nachkommt.
Insbesondere versichert der Bieter, das Mindestentgelt an seine
Mitarbeiter und die Beiträge an die Sozialkassen (SOKA-BAU usw.) nach
den einschlägigen Tarifverträgen zu zahlen und darauf zu achten, dass
diese Verpflichtungen auch die von ihm gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B
zulässigerweise beauftragten Nachunternehmer erfüllen. Der Bieter
stellt den AG von etwaigen Ansprüchen von Behörden,
Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, berufsständigen
Vereinigungen und Verbänden frei, die im Zusammenhang mit der
Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Bieters oder der von diesem
beauftragten Nachunternehmer nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die
gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 AÜG.
Der Bieter versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur
Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur
Berufsgenossenschaft in der Vergangenheit eingehalten hat und auch in
Zukunft einhalten wird.
Der Bieter ist verpflichtet, dem AG mit jeder Abschlagsrechnung,
sowie mit der Schlussrechnung jeweils eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherungen über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum
gesamten Sozialversicherungsbeitrag und einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen.
Stellt der Bieter die vorgenannten Unterlagen dem AG nicht, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der AG
berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom
Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des AG durch Sozialversicherungsträgern und / oder
Berufsgenossenschaften entspricht. Im Zweifel soll die angemessene
Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen festgelegt werden.
Kommt der Bieter den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist der
AG berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und dem Bieter nach
fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.
Der Bieter erteilt dem AG nach Vertragsabschluß eine Vollmacht zur
Einholung von Auskünften und insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der SOKA-Bau und für den NU zuständigen Berufsgenossenschaft.
6.3 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der Bieter trägt sowohl bei dem Einsatz eigener Mitarbeiter, wie auch
bei dem gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B zulässigen Einsatz von
Nachunternehmern die volle Verantwortung in rechtlicher und
wirtschaftlicher Hinsicht, dass bei der Baumaßnahme keine illegalen
Arbeitskräfte beschäftigt werden und keine Schwarzarbeit im Sinne des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
geleistet wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitskräfte, auch eventueller Nachunternehmer über sämtliche behördlichen Genehmigungen verfügen und entsprechend versichert sind und keine Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vorliegen. Der Bieter hat dies dem AG auf
Verlangen nachzuweisen. Sollte der Bieter gegen die vorstehenden
Verpflichtungen verstoßen, ist der AG vorbehaltlich weitergehender
Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der
betreffenden Verpflichtungen mit Kündigungsandrohung zu setzen und
ihm nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.
Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden sie Vertragsbestandteil.
Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Ort, Datum Unterschrift/Stempel
ZVB - ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Planunterlagen zur Angebotserstellung Planunterlagen zur Angebotserstellung:
Auszug Funtionale Leistungsbeschreibung
Architektenpläne:
- Deckenspiegel
Grundrisse
Schnitte
Wandtypen - Übersicht Maler
Planunterlagen zur Angebotserstellung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
1. 2 Malerarbeiten im Innenbereich
1. 2
Malerarbeiten im Innenbereich
1. 3 Malerarbeiten im Außenbereich
1. 3
Malerarbeiten im Außenbereich
1. 4 Arbeiten auf Nachweis
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Arbeiten auf Nachweis
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