Zimmerer-u. Holzbauarbeiten
Stadthagen, IGS Schaumburg
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ZTV Zimmer-/Holzbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zimmer-/Holzbauarbeiten 1   Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister Studiengemeinschaft Holzleimbau e. V. BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Holzbau Deutschland - Institut e. V., Informationsverein Holz e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister:  Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 - Außenwandbekleidugen aus Holz (03/2023) Mappe Technik im Zimmererhandwerk - Teil 3 Regelausführungen, Kapitel 02 "Außenwandbekleidungen" Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister:  Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 - Balkone und Terrassen 2020) Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL/2020), für Gebäudeklasse 4 und 5 2   Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung sowie bei Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung der tangierenden Leistungen anderer Gewerke Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung erfragt bei Erfordernis der AN beim AG Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung vor Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben sollen. Alle sichtbar verbleibenden Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten vorzusehen. 3   Ausführung und Konstruktion 3.1   Allgemeine Grundlagen Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an hölzernen Bestandskonstruktionen festgestellt werden, die über das in der Beauftragung festgelegte Maß hinausgehen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Vor Beseitigung über den Auftrag hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein Aufmaß hierüber als Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen. Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden auch an verdeckt liegenden Kabeln und Leitungen. Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver Holzschutz für vom AN einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese vom AN einzubauen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen bzw. zu fasen. Holzverbindungen sind stets metallischen Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im Außenbereich darf nur in konstruktiv unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit metallische Verbindungsmittel ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die Hölzer einzusenken und mit Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein sichtbares Verbleiben von Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in optisch untergeordneten Bereichen (nicht ausgebauten Dachböden, Ställen, etc.) zulässig. 3.2   Stoffe/Materialien/Anforderungen - soweit in den LV-Positionen  nicht anders beschrieben          gilt wie folgt: 3.2.1   Abbund / Abbinden - Traditioneller Abbund, Zeichnerischer Abbund, Rechnerischer Abbund,    Computergestützter Abbund / Vorbereiten von Holzkonstruktionen: Aufmaß Abbundplan als Grundlage des Abbunds Hölzer maßgerecht anreißen - Ab- und Einschnitte, Schrägen und Winkel, Zapfen, Zapfenlöcher, Bohrlöcher, Sparrenlage, Lage von Achsen, Lage von Wänden, Lage von Pfetten, Lage von Pfosten, Lage von Riegeln, Lage von Einbauteilen millimetergenauer Zuschnitt Bearbeitung Kennzeichnung probeweiser Zusammenbau Dachausmittlung Schiftung 3.2.2   Holzfeuchte, gem. DIN 4074-1, DIN 1052, DIN 18 334    Bauschnittholz, Nadelholz </=20%    Brettschichtholz (BSH), Nadelholz 12% +/-2%         Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz 15% +/-3% 3.2.3   Nutzungsklasse, gem. DIN EN 1995-1-1    Bauschnittholz, Nadelholz = NK 1,2 und 3    Brettschichtholz (BSH), Nadelholz = NK 1 und 2    Konstruktionsvollholz (KVH), Nadelholz = NK 1 und 2 3.2.4   Maßtoleranzklasse, gem. DIN EN 336    Querschnittsabmessungen                  1 (sägeraue Hölzer)                          2 ( gehobelte Hölzer)    </= 100mm                                                +3/-1mm                                               +/-1mm    > 100mm - </= 300mm                              +4/-2mm                                              +/- 1,5mm 3.2.5   Sortierklasse DIN 4074 und Festigkeitsklasse DIN EN 338    Bauschnittholz - Nadelholz, Trocken sortiert    Fichte   S10                     C24    Tanne   S10                     C24    Kiefer   S10                     C24    Lärche   S10                     C24    Brettschichtholz - Nadelholz    GL 24c = 24N/mm2 bei 350kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau)    GL 24h = 24N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (h= homogener Aufbau)    GL 28c = 28N/mm2 bei 380kg/m3 Rohdichte (c= kombinierter Aufbau)    Konstruktionsvollholz - Nadelholz, Trocken sortiert    C24, C24M - sichtbarer Bereich (Si/gehobelt und gefast) und nicht sichtbarer Bereich          (NSi/egalisiert und gefast)),    für Kanthölzer - S10 TS (trocken sortiert), entspricht C24    Kennzeichnung KVH ohne Keilzinkenverbindung, DIN EN 14081-1:    CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der          Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche          Produkteigenschaften    Kennzeichnung KVH mit Keilzinkenverbindung, DIN EN 15497    CE-Zeichen, Herstellerkennung, Jahr der Erstprüfung des Herstellers, Nummer der          Leistungserklärung, Datierter Normverweis, Bezeichnung des Produkttyps, wesentliche          Produkteigenschaften 3.2.6   Baustoffklasse DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1    Bauschnittholz, Nadelholz B2 (normalentflammbar)    Brettschichtholz, Nadelholz D-s2, d0 (normalentflammbar)    KVH Fichte D-s2, d0 (normalentflammbar)    Kennzeichnung der Leistungseigenschaften nach DIN EN 13501-2    R = Tragfähigkeit    E = Raumabschluss    I = Wärmedämmung 3.2.7    Oberflächen    Bauschnittholz, Nadelholz = sägerau oder egalisiert, Kanten gefast    Brettschichtholz, Nadelholz = Industrie-Qualität / egalisiert; Sicht-Qualität / gehobelt und gefast -          Hobelschläge bis 1mm Tiefe zulässig; Auslese-Qualität / gehobelt und gefast - Hobelschläge bis          0,5mm Tiefe zulässig    KVH Si = sichtbarer Bereich / gehobelt und gefast    KVH NSi = nicht sichtbarer Bereich / egalisiert und gefast 3.2.8   Holzschutz - DIN 68800 in allen seinen Teilen Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen. Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen. Konstruktiver Holzschutz, gem. DIN 68800-2 - vorbeugende bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Dauerhaftigkeit (außen und innen) sind schon in der Planung von Holzbauteilen zu berücksichtigen. Zum Holzschutz nach DIN 68800-2 gelten auch die Gebrauchsklassen (GK) von Holzbauteilen nach DIN EN 335.  Die Vorgaben zum bauliche Holzschutz hängen auch davon ab, wie die Holzbauteile verbaut werden und welchen Einflüssen sie ausgesetzt sind. DIN 68800-3: Chemischer Holzschutz ist in Innenräumen zu vermeiden. Soweit der AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt, übergibt er dem AG unaufgefordert die Bescheinigungen über den Hersteller des Holzschutzmittels die Aufwendungsmenge die Art des Holzschutzmittels mit Prüfprädikaten das Überwachungszeichen das Datum der Einbringung, das Einbringungsverfahren berücksichtigte Gebrauchsklasse Unterschrift des ausführenden Betriebs und bringt diese an tragenden Konstruktionen an solcher Stelle vor Ort an, dass sie auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind. Die Mindestanforderungen an Holzschutzmittel (Prüfprädikate) ist abhängig von der Gebrauchsklasse: GK - Beanspruchung - erforderlicher Holzschutz - Prüfprädikat Holzschutzmittel - Holz der Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN EN 350-2 Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend­ nachzubehandeln. Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen und Regelwerke sollen, soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den nationalen deutschen Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt der geringstmögliche chemische Holzschutz als vereinbart. Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln erforderlichen Vorleistungen sind als Nebenleistungen vom AN vorzusehen. 3.2.9   Wärmedämmungen Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen systembezogenen Maßnahmen an alle flankierenden und durchdringenden Bauteile anzuschließen. Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend festgelegt, ist als mindeste Qualität von Wärmedämmungen Steinwolle mit einem Flammpunkt von > 1.000 °C vorzusehen, Glaswolle ist nur bei ausdrücklichem Leistungsbeschrieb zulässig. "Mineralwolle" ist insofern in der Leistungsbeschreibung als Steinwolle zu verstehen. Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine Detailzeichnungen vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über diesen und der außenliegende Bereich der obersten Decke sowie die Gaubenfronten im vorderen Abschluss als Mindestumfang zu dämmen. Soweit Zwischensparrendämmungen hinterlüftet ausgeführt werden, sind bei der Bemessung von Lüftungsöffnungen die Querschnittsminderung durch Insektenschutzgitter und die Durchbiegung der Konstruktion zu beachten. Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sollen Konterlatten mindestens 38 mm hoch sein. Auf Ringbalken, Schräggurten, Firstpfetten etc. sind Wärmedämmungen zur Vermeidungen von Wärmebrücken einzubauen. Dämmungen in Steildächern sind, auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen, so einzubauen, dass das Abgleiten verhindert wird. Soweit ein Rieselschutz erforderlich ist, soll dieser nach technischer Möglichkeit als Vlies anstelle einer Folie ausgeführt werden. 3.2.10   Dampfbremsen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe: diffusionsoffen:   0,50 m < sd, Dampfbremse:   0,50 m < sd < 1.500 m, Dampfsperre:   sd > 1.500 m. Dampfsperren und Dampfbremsen sind mit minimaler Anzahl von Durchdringungen herzustellen, die Anzahl und Art von Befestigungsmitteln sind hierauf abzustellen. Alle Anschlüsse an flankierende Bauteile sind abzudichten, ggf. sind auch die Durchdringungen von Befestigungsmitteln einzudichten. Soweit Dampfsperren von Installationen, Schalterdosen, Kabeln etc. durchdrungen werden, sind diese nach Herstellervorgabe wind- und dampfdicht an die Dampfsperren anzuschließen. Soweit nicht nur Teilbereiche, sondern gesamte Ausbauten vom AN mit einer Dampfsperre versehen werden, weist der AN die Luftdichtigkeit seiner Ausführungen durch Blower-Door-Tests, als Bestandteil seiner zu erbringenden Leistung, rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten zur raumseitigen Bekleidung der Dampfsperren nach. Der AN ist zahlungspflichtig. Befestigungselemente, die Flächendichtungen im Ausnahmefall durchdringen, sind abzudichten. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Der AN führt alle Anschlüsse an Fenster- und Fassadenelemente aus bzw. prüft bauseitig vorhandene Anschlüsse auf Dichtigkeit, sodass er alleinig für die Dichtigkeit der von ihm erstellen Leistungen verantwortlich ist. 3.2.12   Treppen Ein statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen erfolgt im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN. Hierbei sind alle Holzbauteile nicht nur in Bezug auf statische Erfordernisse, sondern auch gegen Knarzgeräusche aus Durchbiegung zu bemessen. Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarzgeräuschen zu entgraten. Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten: alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen, in Faserrichtung, zu überdecken die Antrittsstufe von Treppen soll als Kastenstufe ausgebildet werden Geländerstäbe sind einzuzapfen Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden wandseitige Befestigungen müssen nicht sichtbar erfolgen Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogen auszuführen 3.2.13   Windrispenband gemäß DIN 1052 Befestigung:   min. 2 Ankernägel / Kammnägel pro Kreuzungspunkt am Sparren, plus                zusätzlicher Verankerung am Fußpunkt Nägel:      Kammnägel neutral mit Zulassung, 4 x 50mm, verzinkt oder          Ankernägel magaziniert KMR, 4 x 50mm, verzinkt Spannen:   mit Spezialgerät Rand-/Achsabstände:   gem. DIN 1052 3.2.14   Verbindungsmittel Leistungsbestandteile für Holzschrauben: Einmessen der Positionierung Vorbohren Schraube setzen Einschrauben mit Drehmomentvorgabe Schraubprotokoll ETA-Zulassung Konstruktiv erforderliche Holzverbindungsmittel d>6mm/L>100mm, die nicht in der Statik oder den Positionsplänen angegeben sind, werden über eine gesonderte Pauschalposition abgerechnet. Schrauben d<6mm und L<100mm sind gemäß DIN 18334 als Nebenleistung mit einzurechnen.
ZTV Zimmer-/Holzbauarbeiten
ZTV Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten 1   Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2   Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte, einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten, Tür- und Fensterlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchtürterminals, statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Vermeidung vonKnarrgeräuschen aus Durchbiegung (Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarrgeräuschen zu entgraten; Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen), Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte, Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen, ggf. Kabel mit losen Enden zum bauseitigen Aufklemmen in Typ und Adernanzahl einlegen, konstruktive Maßnahmen für behindertengerechte, Ebenengleiche Ausgänge an Terrassen. Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durchzuführen; soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach DIN EN 14677 durchzuführen. 3   Ausführung und Konstruktion 3.1   Allgemeine Hinweise Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle mit Angebotsabgabe vom AN zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig. Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung. Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen durch eingebaute Materialien und Stoffe gelten als wesentlicher Mangel. 3.2.4   Verglasungen Die Kanten nicht gerahmter Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG-, VSG- und Floatglas-Scheiben werden die Kanten feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. 3.2.7   Innenfensterbänke Innenfensterbänke sind grundsätzlich als vorgezogene Leistung zu gesondertem Termin nach Aufforderung durch die Bauleitung zu montieren und vom AN gegen Beschädigung durch Folgegewerke wie Putzer und Maler umfänglich durch vollflächige Ummantelung zu schützen. Innenfensterbänke sind mit vorderen und seitlichen Überständen von jeweils ca. 3 cm vorzusehen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Wenn Innenfensterbänke nicht vor dem Verputzen der Laibungen eingesetzt werden, sind alle Wandanschlüsse nachträglich örtlich passig zu schneiden. Dauerelastische Versiegelungen zur optischen Überdeckung von Anschlussfugen sind untersagt, soweit nicht anderweitig abweichend geregelt. Innenfensterbänke bis zu einer Länge von 3,00 m sind ungeteilt einzubauen, längere Fensterbänke sind unter Bezugnahme auf die Achsen der Fensterelemente zu teilen. Die Befestigung von Innenfensterbänken erfolgt verdeckt als Klebebefestigung. Innenfensterbänke mit Dekoroberfläche erhalten stirnseitig eine Bekleidung aus demselben Dekor. Kunststoff-Endkappen sind als Stirnseitenabdeckung nicht zulässig. Innenfensterbänke sind grundsätzlich kipp- und trittsicher auszuführen. 3.2.8   Tischlerarbeiten für den Außenbereich Im Außenbereich einzubauende kammergetrocknete Hölzer sind vor dem Einbau ausreichend lange abgedeckt im Freien zu lagern, um die später einwirkende Luftfeuchtigkeit rechtzeitig vor ihrer Verarbeitung aufnehmen zu können. Alle ggf. anfallenden Aufwendungen zum Nachhobeln, Nachjustieren, Kürzen usw. aus nachträglich gequollenen Hölzern gehen zulasten des AN. Soweit Schalungen, Verkleidungen, Bohlentüren etc. im Außenbereich nicht ohnehin aus Nut- und Federschalungen hergestellt werden, sind die einzelnen Bretter oder Bohlen zuvor genannter Bauteile mittels wasserfest verleimter eingenuteter Federn untereinander zu verbinden. Für die Verbindung bewitterter hölzerner Außenbauteile sind zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit reine Holzverbindungen einzusetzen, soweit auf Metallverbindungen unter Berücksichtigung angemessenen Aufwands verzichtet werden kann. Als metallische Befestigungsmittel sind im Außenbereich ausschließlich Edelstahlschrauben mit Torx-Schraubkopf zulässig. Sichtbar verbleibende Flächenschalungen sollen genagelt (und nicht geschraubt) ausgeführt werden, wobei die Nagelköpfe nach Möglichkeit unter überdeckten Bereichen oder Deckleisten liegen sollten. Sichtbar verbleibende Nagelköpfe sind in Flächenschalungen mindestens 3 mm tief einzusenken. Schnell wachsende Weichhölzer wie Fichte und Tanne sind im bewitterten Außenbereich nur bei ausdrücklicher Beschreibung zulässig, andernfalls sind langsamer wachsende, resistentere Hölzer wie Lärche vom AN zu verbauen. Eckverbindungen mittels "Minizinken" d. h. Keilverzinkung von Eckverbindungen im Außenbereich sind ebenso unzulässig wie Holzverbindungsmittel (Dübel, Lamelle) aus Buchenholz. Alle Holzbauteile im Außenbereich sind mit entsprechenden Überständen und Tropfkanten auszuführen. Soweit AG-seitig hiervon abweichende Ausführungen planerisch vorgegeben sind, weist der AN den AG ausdrücklich hierauf hin. 3.3   Türen Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Sind in Tür- oder Fensterlisten Profil- sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Eckstöße von Bekleidungen und Vorleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Vorleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. In der Altbausanierung sind bei Demontagearbeiten mit anschließender Türerneuerung die Bestandsdübel ggf. in der Türlaibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Hülsen von Blendrahmenschrauben sollen in der Wand verbleiben. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.3.1   Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau, und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3.2   Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. 3.3.3   Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.3.4   Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.3.5   Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherzustellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.3.6   Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Feststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nicht rostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordern (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 3.3.7   Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 117° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer   AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale   AN, Lieferung + Einbau FSA   AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder   AN, Zuführung 230 V bis zur Tür   AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA   AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder   AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder   AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster   AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung   AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme   AN. 3.3.8   Kraftbetätigte Türen Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Kraftbetätigte, ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb    AN, Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen    AN, Lieferung + Einbau Bedienterminal    AN, Lieferung + Einbau Sensorleiste (n)    AN, Zuführung 230 V bis zur Tür    AG (Elektrogewerk), Unterputz-Taster und Kabelzuführung   AG (Elektrogewerk), Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme   AN. 3.3.9   Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
ZTV Tischlerarbeiten
2 Bauteil A - Erweiterungsbau
2
Bauteil A - Erweiterungsbau
2.2 Zimmer-/Holzbauarbeiten
2.2
Zimmer-/Holzbauarbeiten
4 Trafogebäude
4
Trafogebäude
Hinweise Allgemein: Alle Maße laut Ausführungsplänen. Werk- und Montageplanung, Fertigungs-statik, Wärmeschutznachweis und Brandschutz-KMF-Nachweis sind Bestandteil der Leistung. Alle Nachweise zur Genehmigung beim AG einreichen. Hinweis zur Leistungsabgrenzung: Die Tragkonstruktion des Trafogebäudes ist bereits vollständig errichtet. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich: Wandbekleidung aus Holz Lieferung und Montage der Fassadenbekleidung einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion. Befestigung auf den vorhandenen Stahlbeton- und Holzständerwänden. Außentüren / Toranlagen und Fenster Lieferung und Einbau gemäß Leistungsverzeichnis. Verkleidung bestehender Stahltüren Bekleidung der vorhandenen Stahltüren mit derselben Holzfassade wie unter Punkt 1, einschließlich Anschluss- und Befestigungsarbeiten.
Hinweise
4._._.01 Holzvorhangfassade Trafogebäude (einschossig,?H?=?3,44?m) Außenbekleidung, vorgehängte hinterlüftete Fassade Geneigte Vorhangfassade aus Weißtanne-Profilbrettern, N/S-Seite Deckmaß 134?×?27?mm, O/W-Seite Deckmaß 140?×?27?mm, verdeckte Schraubnut und verdeckte Verschraubung, auf KVH-Unter- und Konterlattung mit Insektenschutz; Lasur silikatisch, Farbton gem. AG. Leistungsumfang Fassadenbretter Weißtanne, astfrei, Nut?+?Feder mit verdeckter Schraubnut, N-/?S-Seiten: Deckmaß 134?×?27?mm | O-/?W-Seiten: Deckmaß 140?×?27?mm, Kanten 2?mm gefast, Oberfläche microgeriffelt/feingesägt. Werkseitige Längenaufteilung gem. Fassadenfelder: Feld?1???248,5?m, Feld?2???0,955?m Die Gesamthöhe der Fassadenverkleidung beträgt 3,44?m. Ausbildung einer Tropfkante am Fußpunkt jeden Fassadenfeldes, durch schrägschneiden der Fassadenbretter. Oberfläche Lasierende Behandlung mit silikatischer (mineralischer) Vergrauungslasur Silikatische Vergrauungslasur für Holz (feingesägt, microgeriffelt, sägerau) im Außenbereich ohne Zusatz von Konservierungsstoffen und Lösemitteln, Farbton nach Angabe AG, nach Bemusterung durch AN u. Freigabe durch AG Zweimalige Oberflächenbehandlung mit silikatischer Vergrauungslasur, nicht filmbildend/diffusionsoffen mit einem sd-Wert von < 0,02 m. Lasierende, silikatische Holzbehandlung nach Herstellervorschrift unverdünnt industriell mit Vacumat/Bretterstreichautomat applizieren. Handwerklich mit Pinsel, Kurzfloorwalze oder Airlessgerät (andere Spritzverfahren auf Anfrage) applizieren. Die effektive Behandlungsfläche entspricht in der Regel der Sichtfläche. Eine Oberflächenbehandlung mit einer silikatischen Vorvergrauungslasur simuliert eine natürliche, vergraute, patinierte Holzoberfläche und stellt weder einen Holzschutz nach DIN 68800 noch eine Beschichtung nach DIN EN 927 dar. Ohne Zusatz von Weichmachern, Lösungsmitteln und Filmschutzmitteln. Trocknungszeit einhalten. - Leitprodukt: KEIM - Lignosil-Verano oder gleichwertig Angebotenes Erzeugnis: ...................................................... Unterkonstruktion Schräge Lattung KVH 25–70?×?40?mm auf Baukörper, Neigung 1-1,5°. Konterlattung KVH 35?×?35?mm, Achsmaß =?625?mm, Edelstahl-Verschraubung. Zubehör & Nebenleistungen Windsperrbahn-Übergang, Tropfkantenprofile, Edelstahlschrauben V4A, Anschluss- und Randbretter, Fugendichtbänder, Profilbretter für Leibungen und Attika, TGA-Durchdringungen =?160?mm Ø im Preis enthalten
4._._.01
Holzvorhangfassade Trafogebäude (einschossig,?H?=?3,44?m)
103.66
m2
4._._.02 Zulage: Befestigung Holzunterkonstruktion auf Stahlbetonwänden Zulage: Befestigung Holzunterkonstruktion auf Stahlbetonwänden Zulage für Befestigung einer Holzunterkonstruktion auf Stahlbetonwänden Herstellen einer tragfähigen, Befestigung einer Holzunterkonstruktion  auf Stahlbetonwänden in einer Höhe von ca. 344?cm Leistungsumfang: Vorbohren, kraftschlüssiges Verschrauben oder Dübeln der Holzunterkonstruktion KVH Unterlegen von Trennlage (z.?B. EPDM- oder Bitumenstreifen) zur Vermeidung von Feuchteeintrag Ausführung umlaufend an der Stahlbetonwänden (gemäß Detail AG) Verschraubung mit bauaufsichtlich zugelassenen Verbindern (z.?B. Edelstahl-Schraubanker oder Bolzenanker) Anarbeiten an vorhandene oder geplante Bekleidungen/Fassadenschichten Besonderheiten: Diese Zulageposition ist nur erforderlich, wenn die UK direkt auf Beton (und nicht auf Holz- oder Fassadenschichten) befestigt wird. Abrechnung: nach m².
4._._.02
Zulage: Befestigung Holzunterkonstruktion auf Stahlbetonwänden
47.00
m2
4._._.03 Eckausbildung – Vertikale Holzlisenen in der Gebäudeecke Eckausbildung – Vertikale Holzlisenen in der Gebäudeecke -?Grundprinzip laut Detailplan - Holzlattung ohne Neigung Die letzte reguläre Lisene jeder Fassadenflucht endet 16,3?cm vor der fertigen Außenkante. Die sichtbare Ecke bekommt kein Lisene-Profil; stattdessen wird sie wie die normalen Fassadenfelder beplankt: 7,5?cm Holzfeld (wie Vorhangfassade nur ohne Schrägstellung). Abschluss durch ein rechteckiges Holz-Eckprofil 6,7?×?6,7?cm, Lasur und Vorbehandlung identisch der Fassadenbekleidung. Visual (quadratische Ansicht): | Lisene | 7,5?cm Holzfeld | 67?mm Eckprofil | 7,5?cm Holzfeld | Lisene | Hinterlüftung =?20?mm bleibt umlaufend erhalten, selbst am Eckprofil; Insektenschutz Edelstahlgewebe Masche 2?mm. Dampfoffene Windsperre über Eck 90° überlappt?=?100?mm, mit Systemband verklebt. ?Abrechnung & Leistungsumfang Abrechnungseinheit:?laufender?Meter Fassadenecke (Außenkantenlinie). Im Einheitspreis enthalten: – Letzte Lisene-Feld (16,3?cm Versatz) – kompletter Schichtaufbau 7,5?cm?+?Eckprofil?67?mm?+?7,5?cm – Unterkonstruktion, Schraub-/Dichtmaterial, Insektenschutz – Lasur, Endholzversiegelung, Stumpfstöße, Fuge. Bemusterung durch AN, Freigabe durch AG?– jedes Eckprofil +?Gesamtanordnung vorzulegen
4._._.03
Eckausbildung – Vertikale Holzlisenen in der Gebäudeecke
13.76
m
4._._.04 Abschlussbohle als Attikarand zwischen Holzlisenen Abschlussbohle als Attikarand zwischen Holzlisenen Abschlussbohle oberhalb Holzlisenen unterhalb der Attikaabdeckung Liefern und montieren einer Abschlussbohle im Bereich der Attika oberhalber vertikalen Holzlisenen. Abmessung: 80?×?240?mm (d/h) Holzart: Weißtanne, astfrei, technisch getrocknet Oberfläche: 2-seitig microgeriffelt/feingesägt, Kanten gefast Werkseitige Behandlung mit silikatischer (mineralischer) Vergrauungslasur, Farbton gem. Vorgabe AG Montage verdeckt befestigt an den senkrechten Holzlisenen (z.?B. durch Rückverschraubung oder verdeckte Edelstahlwinkel) Ausführung umlaufend im oberen Fassadenbereich direkt unter der Attikaabdeckung Stoßausbildung, Hirnholz endversiegelt Anschluss an benachbarte Fassadenschichten passgenau herstellen Besonderheiten: Maßliche Koordination mit den Lisenen (Achsmaß 1,30?m), Höhe gemäß Fassadenschnitt Nicht tragend, rein gestalterisches Fassadenelement Fertigung, Lieferung, Befestigungsmittel, Farbbehandlung, Zuschnitt, Montage und Schutzmaßnahmen im Preis enthalten Abrechnung: nach eingebauter Länge (lfm) der Abschlussbohle entlang der Fassade.
4._._.04
Abschlussbohle als Attikarand zwischen Holzlisenen
41.64
m

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