Fenster u. Türen
Stadthagen, IGS Schaumburg
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ZTV Fenster, Außentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fenster, Außentüren 1   Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. 2   Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden. Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben, erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten. Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. 3   Ausführung und Konstruktion 3.1   Hinweise zur Ausführung und Konstruktion 3.1.1   Allgemeines Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen: Konstruktionstiefe, Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile, Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen, Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen, Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten. Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig. Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen. Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen. Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen. Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen. Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen. Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern. Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen. 3.2   Anforderungen an die Konstruktion 3.2.1   Windwiderstandsfähigkeit Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen. 3.2.2   Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen. 3.2.3   Wärmeschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard. 3.2.4   Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens = 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten. Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung. 3.2.5   Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen. 3.2.6   Schallschutz Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Außentüren und Fenster. Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln). Der AN weist unaufgefordert die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte für die Fenstersysteme, wie auch für die Verglasungen nach. Die Vorhaltemaße von i. d. R. mind. 2 dB (bei zu öffnenden Elementen), bzw. mind. 1 dB (bei festverglasten Elementen) als Differenz zwischen Prüfstandswerten und zu erwartenden Baustellenwerten sind bei den Nachweisen für Rahmensysteme, Verglasungen/Ausfachungen wie auch die Gesamtsysteme in den Nachweisen zu beachten und auszuweisen. 3.2.7   Mechanische Festigkeit Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen. 3.2.8   Einbruchhemmung Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen. Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627. 3.3   Nachweise Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO), Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion), Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden, Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht, Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente. 3.4   Werkstoffe 3.4.1   Holz Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten. Zur Anwendung kommende lamellierte und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen. 3.4.2   Stahl/Edelstahl Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen. Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein. Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden. Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen. 3.4.3   Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 3 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten. 3.4.4   Kunststoffe Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein. Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. 3.4.5   Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. 3.4.6   Dichtstoffe Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen. 3.4.7   Dichtungsprofile Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.5   Profilausbildung 3.5.1   Profilausbildung Holz Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden. 3.5.2   Profilausbildung Holz-Metall-Fenster Falls nicht anders beschrieben, sind Profile mit versetzten Ansichtsflächen zwischen Flügel und Rahmen anstelle flächenbündiger Profile anzubieten. 3.5.3   Profilausbildung Kunststoff Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten. 3.6   Rahmenverbindungen 3.6.1   Rahmenverbindungen Kunststoffprofile Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben. 3.6.2   Rahmenverbindungen Metallprofile Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen. 3.6.3   Falzausbildung/-dichtungen Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 3.7   Oberflächen 3.7.1   Oberfläche Stahl Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen. Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen. 3.7.2   Oberfläche Holz 3.7.2.1   Chemischer Holzschutz Nach DIN EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß DIN EN 350 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert. Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden. Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung. 3.7.2.2   Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche. Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich: = 30 µm    auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind, = 50 µm    im Baukörperanschlussbereich, = 80 µm    bei lasierender Beschichtung, = 100 µm    bei deckender Beschichtung. Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen. Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen. Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen. 3.8   Glas/Verglasung 3.8.1   Glasleisten Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen. 3.8.2   Sonnenschutzglas Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften  größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen. 3.8.3   Einscheibensicherheitsglas Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen. 3.8.4    absturzsichernde und splitterschützende Verglasung Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen. 3.8.5   Floatglas und Weißglas Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC. 3.9   Einbau 3.9.1   Allgemeines Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff vom AN abzudichten. 3.9.2   Befestigung Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1"Verzeichnis der nicht rostenden Stähle"- herzustellen. Der AN prüft mit Objektaufmaß die Öffnungsgrößen und resultierenden Fugenbreiten, um seine Befestigungsmittel erforderlichenfalls gegen Abscheren bei größeren Fugenbreiten zu dimensionieren. Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 3.10   Anschlussfugen zum Baukörper Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen. Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an. Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen. 4   Türen Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig. 4.1   Zargen Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig. Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen. Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen. 4.2   Unterer Abschluss Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des Türenherstellers ausgeführt ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an. Alle bodentiefen Fenster- und Aussentürelemente sind vom AN so zu bemessen, dass die Anforderungen der ZVDH-Planungshilfe "Barrierefreie Übergänge" erfüllt sind. Dies beinhaltet nicht-profilierte Profilbreiten von >50mm als Anschlussflanschbreite für die Eindichtung im Bodenbereich in einer Höhe von >150mm oberhalb späterer Belagshöhe ebenso, wie die nachträgliche (nach Ausführung Abdichtungsarbeiten im Fußpunkt) Anbringung von Sonnenschutz-Führungsschienen. 4.3   Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 4.4   Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen. 4.5   Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach DIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam. 4.6   Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt. Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden. Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Fordert der AG Rastfeststeller an Brand- und Rauchschutztüren ohne FSA, meldet der AN hiergegen Bedenken an. Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 4.7   Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117 °. Feststellanlagen sind standardmäßig als in Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen, Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer   AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale   AN, Lieferung + Einbau FSA   AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder   AN, Zuführung 230 V bis zur Tür   AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA   AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder   AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder   AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster   AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung   AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme   AN. 4.8   Kraftbetätigte Türen Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H = 70 mm, mit integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb    AN Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen    AN Lieferung + Einbau Bedienterminal    AN Lieferung + Einbau Sensorleiste (n)    AN Zuführung 230 V bis zur Tür    AG (Elektrogewerk) Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung   AG (Elektrogewerk) Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme   AN 4.9   Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Ovalerosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen. Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 4.10   Außenfensterbänke Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen. Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben. Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung und in einem Mindestgefälle von 5° auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig. Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit. Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren. Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster, Außentüren
2 Bauteil A - Erweiterungsbau
2
Bauteil A - Erweiterungsbau
2.3 Fenster, Außentüren
2.3
Fenster, Außentüren
4 Trafogebäude
4
Trafogebäude
FENSTER FENSTER
FENSTER
Ausführungsbeschreibung Holz-Alufenster Alle nachstehend genannten Holz-Aluminiumfensterelemente sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten. Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 1 und Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten. Technische Anforderungen Holz-Aluminiumfenster - Siehe Pläne Nr: 360/361 Bauwerk/Lage des Gebäudes Höhe über Gelände:   max. 3,67 m über Gelände - OK Attika Bauwerksanschlüsse und Einbau Anschlussfugen:   gem. RAL-Einbaurichtlinie Vorleistung Rohbau:   Holzständerwände Fassadenbekleidung:   geneigte Vorhangfassade - Vertikale Holzlattung Rahmen Material Rahmen:   Weißtanne astfrei, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen Material Deckschale:   Aluminium, eloxiert Farbton ähnlich RAL 7048 Perlmausgrau, kantige Optik mit 90 Grad-Ecken Oberfläche Holzrahmen:   Grundierung mit Additiv Whitener Imprägnierlasur, Klarlack 2K, matt. Bemusterung durch AN u. Freigabe durch AG, alle Sichtseiten. Flügellage:   zurückversetzte, nicht rahmenbündige Flügel Dichtungen:   2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz Scheibe Verglasung:   3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar g-Wert Scheibe:   <  0,50 Einbruchschutz:   RC 2 N gem. DIN EN 1627 Bauphysik Uw-Wert:   U-Wert < 0,9 W/m2*K       Transmissionsgrad Verglasung tv > 0,7       Farbwiedergabe Ra > 0,95 Beschläge Montage/Lage:   verdeckt montiert, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, Zuschlagsicherung bei Kippfunktion Griffe & Drücker:   Edelstahl fein gebürstet, matt für Fenster:   Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion, FSB 1108 oder glw., für Knäufe FSB 1076 oder glw. mit aufliegender ovaler Rosette Bemusterung Durch AN und Freigabe durch AG.
Ausführungsbeschreibung Holz-Alufenster
AUßENTÜREN AUßENTÜREN
AUßENTÜREN
4._._.05 Fenster-/Türleibungsverkleidung 3-seitig (OSB?3?15?mm) Dreiseitige Verkleidung mit 15?mm OSB-3-Platte bei Leibungstiefe 120?mm;  Fensterdichtbänder inneninkl. Plattenmaterial OSB-3, 15?mm, Nut/Feder, Emissionsklasse?E1. Plattenbreite passend auf Leibungstiefe 120?mm zugeschnitten; sichtbare Kanten gefast R?1?mm. Befestigung Verschraubung in Stiel?80?×?200?mm bzw. Rähm?80?×?200?mm (bereits vorhanden). Edelstahlschraube Ø?4,0?×?60?mm, Abstand 150?mm?/?Rand 40?mm. Fensterdichtband Innen umlaufend BG-2 dampf-/luftdicht Bandbreite gemäß Leibungstiefe Ausführung Schraubköpfe bündig, Fuge Leibung???Fensterrahmen =?4?mm. OSB-Fugen mit luftdichtem Butylband 60?mm überklebt. Nebenleistungen Aufmaß, Zuschnitt, Verschnitt =?5?%, Kleinmaterial, Reinigung.
4._._.05
Fenster-/Türleibungsverkleidung 3-seitig (OSB?3?15?mm)
21.00
m
4._._.06 Innenfensterbank aus Holz Innenliegende Fensterbank, massive Weißtanne 16?cm breit?×?20?mm stark, mit rückseitigem Fugendichtband; kraftschlüssige Verschraubung auf vorhandenem Rähm 80?×?200?mm + Eckausbildung 35 mm. Material und Oberfläche Massive Weißtanne, astfrei, 25?mm stark, 160?mm breit. Sichtkanten rund?R?˜?3?mm. Zweifacher Auftrag eines offenporigen 2-K-Klarlacks?(matt); Hirnholz zusätzlich grundiert. Befestigung Verdeckte Verschraubung in den vorhandenen Rähm?80?×?200?mm. Edelstahlschrauben?Ø?4?×?60?mm, Senkbohrung?45°, Schraubenabstand max.?250?mm. Fugendichtung Rückseitig vorkomprimiertes Fugendichtband BG?2, 30?×?10?mm, umlaufend. Seitlicher und hinterer Anschluss mit farbgleicher Silikonfuge, Fugenbreite =?3?mm. Ausführung Brett 2?mm unter Fensterfalzhöhe zurückgesetzt (Platz für Spachtel?/?Belag). Fuge Brett???Fensterrahmen max.?4?mm, verspachtelt. Nebenleistungen Aufmaß, passgenauer Zuschnitt (inkl. Gehrungen), Verschnitt?=?5?%, Schrauben, Fugendichtband, Silikon, Reinigung der Fläche, Schutzfolie bis Abnahme. Abrechnung Laufmeter je Fensterbreite
4._._.06
Innenfensterbank aus Holz
4.26
m
4._._.07 Holz/Alu-Verbundfenster, 1flg Holz/Alu-Verbundfenster mit äußerer Alu-Deckschale hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 2. Montage nach RAL-Einbaurichtlinien. 3-fach-Verglasung U-Wert = 0,9 W/m²K Leistungsbestandteile Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie Fensterelement Verglasung Beschlag komplett Bemusterung Technische Anforderungen U-Wert Rahmen:   < 1,2 W/m2*K U-Wert Scheibe:   < 0,6 W/m2*K (3-fach) g-Wert Scheibe:   ca. 53 % Uw-Wert:   < 0,85 W/m2*K (nach ISO 10077-1) Konstruktion Beschlag:   1-mal DK, Teilung:   1-flg. DK - DIN LINKS Größe(BxH):   142,0x168,5 cm Rahmenmaterial:   Holz, Weißtanne astfrei, Grundierung mit Additiv    Whitener Imprägnierlasur, Klarlack 2K, matt Bautiefe:   mind. 96 mm Deckschale:   Aluminium, eloxiert Farbton ähnlich RAL 7048    Perlmausgrau, kantige Optik mit 90 Grad-Ecken Geometrie:   zum Rahmen flächenversetzter Flügel Dichtungslagen:   1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung Brüstung:   95 cm von OK FFB Angaben nach DIN 18055 Einbruchhemmung:   RC 2 N Beschlag Material:   Edelstahl fein gebürstet, matt Beschlag Gehflügel innen - Bandseite - FSB 1108 Fenstergriff, aufliegende Rosette oval oder glw. Einbauort:      Trafogebäude
4._._.07
Holz/Alu-Verbundfenster, 1flg
3.00
St
4._._.08 Abdeckleisten aus Aluminium – Anschluss Fensterrahmen???Holzlisenen Fensterverkleidung seitlich Profil & Oberfläche Aluminium?Blech 2,0?mm AlMg3, gekantet nach Werkplanung des AN. Sichtflächen eloxiert E6/EV1, Farbton ähnlich RAL?7048 Perlmausgrau; Bemusterung und Freigabe AG. Fügung & Befestigung Befestigung verdeckt am Fensterprofil /?Holzlisene mit Edelstahlschrauben M5?Senkkopf blank, Abstand =?600?mm. Stöße =?2?m Länge, rückseitig mit Aufdopplungsblech 1,5?mm hinterlegt. Dichtung Kompriband schwarz, 15?×?10?mm, BG-1, vorkomprimiert; in Schattenfuge 15?mm zurückgesetzt verklebt. Sichere Schlagregendichtung =?600?Pa nach DIN?18545. Montage- & Nebenleistungen Aufmaß, Zuschnitt, Kantung, Entgraten, Einclipsen Dichtband, Montage, Silikonversiegelung (Farbton passend) an Stoßstellen. Reinigung, Abdeckung, Übergabe Prüfprotokoll. Abrechnung AL-FV ? Laufmeter links?+?rechts (2?×?Rahmenhöhe). Kleinverschnitt =?5?% im EP enthalten.
4._._.08
Abdeckleisten aus Aluminium – Anschluss Fensterrahmen???Holzlisenen
10.08
m
4._._.09 Obere Fensterabdeckung – gekantetes Aluminium-Lochblech mit Insektenschutz Profil & Oberfläche Aluminium-Lochblech 2,0?mm AlMg3, Rundloch?Ø?5?mm / RV?8, gekantet nach Werkplanung AN (Tropfkante?+?angerollte Hinterlüftung). Sichtflächen eloxiert E6/EV1, Farbton ähnlich RAL?7048 Perlmausgrau; Bemusterung???Freigabe AG. Insektenschutz Edelstahl-Gaze Masche?1,2?×?1,2?mm, schwarz; rückseitig punktgeschweißt bzw. geklammert, umlaufend in Lochblechfalz gefasst. Fügung & Befestigung Verdeckte Schraubleisten (Alu?30?×?3?mm), Edelstahlschrauben M5?Senkkopf, Abstand =?500?mm. Stöße =?2,0?m überlappt 30?mm, hinterlegt mit Zusatzblech. Hinterkante Kompriband BG-1 15?×?10?mm, 15?mm zurückliegend. Montage / Nebenleistungen Aufmaß, Zuschnitt, Kantenentgratung, Einsetzen Insektenschutz, Montage, Silikonversiegelung Farbe passend. Reinigung & Schutz bis Abnahme. Abrechnung Laufmeter je Fensterbreite (nur obere Leiste). Kleinverschnitt?=?5?% im EP.
4._._.09
Obere Fensterabdeckung – gekantetes Aluminium-Lochblech mit Insektenschutz
4.26
m
4._._.10 Massivholz-Plattentür gedämmt, außen Aufdopplung mit vertikaler Holzlattung Einflügelige Außentür?1,26?×?2,635?m, Massivholz-Stockzarge und Plattenflügel mit Massivholzdeckplatte Weißtanne, lasiert; U-Wert?=?0,9?W/m²K. Außenseitige Aufdopplung aus vertikaler Fassadenlattung analog Vorhangfassade. Türsystem einbruchhemmend RC?2?N, inkl. barrierefreiem Gleitschienentürschließer, Schließfolgeregler und absenkbarer Bodendichtung. Türblatt und Zarge Stockzarge Massivholz 80?×?120?mm, dreiseitig umlaufend. Plattenflügel 68?mm: beidseitig Massivholzdeckplatte 20?mm, Kern aus Querfurnierschicht?+?PU-Dämmung, Flügelgewicht ca.?48?kg. Holzart Weißtanne astfrei, Grundierung Silikat-Whitener, Endlasur Vergrauung (Farbton nach Bemusterung AG). Wärme- und Bauphysik Flügel-/Zargekonstruktion mit thermisch getrenntem Bodenschluss, Dämmeinlage PUR?=?0,030?W/mK. Nachweis U-Wert =?0,90?W/m²K (Berechnung nach EN?10077-1, Hersteller beilegt). Fassadenanbindung Außen Aufdopplung: vertikale Lattung 140?×?27?mm (Weißtanne, Lasur identisch Vorhangfassade), unsichtbar verschraubt. Leibungsanschluss luft- und schlagregendicht: BG-1/-2-Band innen?/?außen, Kompriband 15?×?10?mm in Schattenfuge 15?mm zurückliegend. Beschläge und Ausstattung Aufliegender Gleitschienentürschließer bandgegenseitig, Kräfteinstellung EN?3–6, barrierefrei nach DIN?18040 =?47?N. Schließfolgeregler integriert. Einsteckschloss Klasse?3, Wechselgarnitur Drücker/Drücker, PZ-Vorrichtung, 3-fach Bolzen-Sicherungszapfen, 3-teilige Einbohrbänder Ø?20?mm. Absenkbare Bodendichtung (mechanisch, Hub?=?10?mm). 3 Stk. 2-teilige Türbänder, 200 × 16 × 5 mm; Sonderausführung: Türband-Drehpunkt + 55 mm herausgezogen. Einbruchhemmung Türblatt, Zarge, Beschläge nach DIN?EN?1627 RC?2?N; Nachweis Prüfzeugnis beifügen. Holz-/Beschlagverschraubungen gemäß Widerstandsklasse, Schrauben Ø?6?mm, Länge 80?mm Edelstahl?A2. Nebenleistungen Aufmaß, Fertigungszeichnung, Werkstatt- und Montageplanung. Lieferung, Einbau, Ausrichten, dauerelastische Dichtfugen, Endreinigung, Entsorgung Verpackung. Übergabe Prüf- und Wartungsanleitung; Funktions-/Schließprobe mit Bauleitung. Abrechnung Vergütung pro komplett montierter Türanlage inklusive aller Beschläge, Abdichtungen, Lasur und Aufdopplung. Keine gesonderte Vergütung für Verschnitt, Schrauben, Dichtstoffe oder Einstellarbeiten.
4._._.10
Massivholz-Plattentür gedämmt, außen Aufdopplung mit vertikaler Holzlattung
1.00
St
4._._.11 Verkleidung bestehender Außentüren mit Holzbekleidung Bekleidung der bereits eingebauten Außentüren (Metall) mit der gleichen Holzfassade wie am Gebäude, ohne Schrägstellung, gemäß Ausführungsplan Nr. 360. Leistungsumfang Lieferung und Montage einer geeigneten Unterkonstruktion (Alu- oder Holzlattung, korrosionsgeschützt), gemäß Fassadendetail. Befestigung der Holzbekleidung auf der Unterkonstruktion mit nicht sichtbaren Edelstahlbefestigern; Befestigung an Türrahmen bzw. Türblatt ohne Beeinträchtigung der Türfunktionen. Holzart, Profilgeometrie, Oberfläche und Farbton identisch zur Fassadenbekleidung; vertikale Anordnung, nicht geschrägt. Ausbildung eines freien optischen Querschnitts = 0,40 m² zur Belüftung (z. B. Schlitzbild in den Fugen); Nachweis des Querschnitts durch Werkplanung. Kantenbearbeitung, Tropfkanten und Hinterlüftung entsprechend Fassadendetail ausführen. Anschlüsse, Blenden und Abdichtungen an Leibung, Sturz und Schwelle in Holz bzw. Blech im EP enthalten. Schutz der Metalloberflächen vor Kontaktkorrosion (Trennlage). Endreinigung, Funktionsprüfung der Türen, Oberflächenschutz während Bauphase. Werk- & Montageplanung Der Auftragnehmer (AN) erstellt alle Detail- und Werkzeichnungen inkl. Nachweis des Lüftungsquerschnitts und legt sie dem Auftraggeber (AG) zur Freigabe vor. Fertigung erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG. Abrechnung Einheit: Stück (St.) pro vollständig verkleideter Außentür, inkl. Unterkonstruktion, Befestigung und aller Nebenleistungen. Aufmaß nach tatsächlicher Anzahl ausgeführter Türverkleidungen.
4._._.11
Verkleidung bestehender Außentüren mit Holzbekleidung
2.00
St
4._._.12 Sicherheitstüren (RC 2) Trafogebäude (DIN L außen öffnend) Abmessungen Baurichtmaß: 1 235 × 2 630 mm (B × H) Blattstärke 68 mm, 3-seitig gefälzt, Blechstärke 1,5 mm. Gefahrenseite = Bandseite, Tür geht nach außen auf (DIN L). Ausführung Oberfläche verzinkt und grundiert (keine Endlackierung). 3 Stk. 2-teilige Türbänder, 200 × 16 × 5 mm; Sonderausführung: Türband-Drehpunkt + 55 mm herausgezogen. Zusätzliche Aussteifungen. Panikschloss mit Wechsel, Sicherheitsrosette (1 Stk.), ohne Knauf; Bandgegenseite Halbdrücker (Kurzschild, unsichtbare Befestigung). Profileckzarge mit Gummidichtung GZN, Bohrungen Ø 10,5 mm für Leibungsmontage, 1 Stk. Sicherungszapfen. Mechanischer Türfeststeller (Bandgegenseite innen), selbstständig einrastend. Deckblech verstärkt für bauseitige UK (Holzverkleidung), Einniet M12 im Türblatt und Zarge; Erdungsband. Lüftungsgitter oben und unten, je 800 × 1 000 mm; Dachlamellen stochersicher, hinterlegtes Lochblech. Friesbreite 197 mm / Sockelhöhe 204 mm / oberer & mittlerer Fries 200 mm. Wetterschenkel, Anschlagschiene mit Dichtung, zusätzliche Befestigungslasche. Montage inkl. Justage, Abdichtung, Dübel / Schrauben, Endabnahme.
4._._.12
Sicherheitstüren (RC 2)
1.00
St
4._._.13 Sicherheitstüren (RC 2) MS + NS (DIN R außen öffnend) 1-flg. Sicherheitstür, RC 2, Abmessungen Baurichtmaß: 1 195 × 2 630 mm (B × H) Blattstärke 68 mm, 3-seitig gefälzt, Blechstärke 1,5 mm. Gefahrenseite = Bandseite, Tür geht nach außen auf (DIN R). Ausführung Oberfläche verzinkt und grundiert (keine Endlackierung). 3 Stk. 2-teilige Türbänder, 200 × 16 × 5 mm; Sonderausführung: Türband-Drehpunkt + 55 mm herausgezogen. Zusätzliche Aussteifungen. Panikschloss mit Wechsel, 2 PZ nebeneinander (Bandseite), 2 Stk. Sicherheitsrosetten, ohne Knauf; Bandgegenseite Halbdrücker (Kurzschild, unsichtbare Befestigung). Profileckzarge mit Gummidichtung GZN, Bohrungen Ø 10,5 mm Leibungsmontage, 1 Stk. Sicherungszapfen. Mechanischer Türfeststeller (Bandgegenseite innen), selbstständig einrastend. Deckblech verstärkt für bauseitige UK (Holzverkleidung), Einniet M12 im Türblatt und Zarge; Erdungsband. Lüftungsgitter oben und unten, je 800 × 1 000 mm; Dachlamellen stochersicher, hinterlegtes Lochblech. Friesbreite 177 mm / Sockelhöhe 204 mm / Frieshöhe 200 mm. Wetterschenkel, Anschlagschiene mit Dichtung, zusätzliche Befestigungslasche. Montage inkl. Justage, Abdichtung, Dübel / Schrauben, Endabnahme.
4._._.13
Sicherheitstüren (RC 2)
1.00
St
4._._.14 Holzbekleidung für beide Sicherheitstüren (RC 2) Holzbekleidung beider montierter Sicherheitstüren (Pos. Trafo / Pos. MS+NS) mit identischer Profilierung, Holzart und Oberflächenbehandlung wie die Fassadenbekleidung. Leistungsumfang Unterkonstruktion aus korrosionsgeschütztem Aluminium oder Holzlatten, Abstand = 60 cm, Trennlage zu Metalltürblatt. Holzprofil vertikal, ohne Schrägstellung, Breite und Stärke gemäß Fassadenprofil; Sichtfuge 6 – 8 mm. Befestigung verdeckt mit Edelstahlschrauben; Befestigung am Türblatt/Zarge ohne Beeinträchtigung der Türfunktionen (RC-2-Konformität wahren). Ausbildung eines freien optischen Querschnitts = 0,40 m² je Tür (z. B. Schlitzbild oder Lamellenfeld) unter Einhaltung der Lüftungsgitterflächen; Nachweis des Querschnitts durch Werkplanung. Kantenbearbeitung, Tropfnase, Hinterlüftung = 20 mm; Schutz der Schnittkanten. Anschlüsse an Zarge, Sockel und Sturz in Brettware oder Aluminiumwinkel (pulverbeschichtet RAL 7048) inkl. Dichtbänder. Endreinigung, provisorischer Oberflächenschutz bis Bauende. Werk- & Montageplanung AN erstellt Detailzeichnungen und Berechnung des freien Querschnitts und legt sie dem AG zur Freigabe vor. Fertigung erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG. Abrechnung Einheit: Stück (St.) pro vollständig verkleideter Tür, inklusive Unterkonstruktion, Befestigung, Lüftungsfeld und sämtlicher Nebenleistungen.
4._._.14
Holzbekleidung für beide Sicherheitstüren (RC 2)
2.00
St
4._._.15 Schwingtor­element Trafo­gebäude Torrahmen und Torblatt •?Stahlrahmen umlaufend 70?×?40?×?2,5?mm, Torblatt einschalig, verstärkt durch horizontale Streben 40?×?30?×?2?mm. •?Rahmen gelocht Ø?4?mm /?10?mm im 30?mm-Raster (Entwässerung und Befestigung). •?Oberzarge 160?mm hoch, vorbereitet für Laufrollenaufnahme. Füllung •?Aufliegende Brettschalung Weißtanne; Deckmaß, Oberflächenbearbeitung und Lasur identisch Vorhangfassade; Dicke 27?mm. •?Bretter verdeckt verschraubt in Stahlquersprossen; Endholz zweifach lasiert. Inkl. seitlicher Paneele mit gleicher Holzbekleidung wie die übrige Fassade. Die Paneele umlaufen das Tor dreiseitig (beidseitig und oben) und haben eine Breite von 13 cm inklusive Unterkonstruktion. Oberflächenbeschichtung •?Stahlrahmen und Verstärkungsstreben hochwertig pulverbeschichtet nach Vorgabe AG (Farbton RAL 7048 Perlmausgrau). •?Korrosionsschutzaufbau: Strahlen Sa?2½, Zinkrichtige Grundierung 60?µm, Pulverdeckschicht Polyester 80?µm. Befestigung in Holzständerwand •?Einsetzen in bauseitig angelegte Öffnung; Verschraubung durch Rahmenlaschen Ø?8?×?160?mm in Stiel 80?×?200?mm. •?Hohlraumausfüllung PU-Montageschaum B2, luft-/schlagregendichte Fuge BG-1?/?-2 Band. Zusätzliche Holzkonstruktion für Antrieb •?Querholz 80?×?200?mm im Holzdeckenraster eingeschraubt; Breite je 1,20?m links?/?rechts der Öffnung für Laufschienen-/Antriebskonsole. •?Befestigung mit Vollgewinde Ø?8?×?260?mm, Abstand 40?cm. Beschläge und Antrieb •?Federwellenpaket, Doppellaufschiene, Stahl-Laufrollen kugelgelagert. •?Elektroantrieb 230?V Kettenantrieb, Notentriegelung innen; Verdrahtung bis Tor-Klemmdose. •?Sicherheits-Endschalter, Soft-Start/Stop, Not-Handkurbel. Nebenleistungen •?Aufmaß, STATIK-Nachweis Befestigung, Werkstatt-/Montageplanung. •?Lieferung, Einbau, Justage, Funktionsprüfung, Übergabe Wartungsanleitung. •?Reinigung, Verpackungsentsorgung. Abrechnung Pauschal je vollständig montiertem Tor inkl. Füllung, Beschläge, Antrieb, Zusatzhölzer, Abdichtungen und Pulverbeschichtung.
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Schwingtor­element Trafo­gebäude
1.00
St
Außen Fensterbänke Außen Fensterbänke
Außen Fensterbänke
4._._.16 Außenfensterbank, Alu, T= bis 260mm Außenfensterbank aus gekantetem Aluminiumblech eloxiert. Leistungsumfang Ausführung mit seitlicher Aufkantung unter- und rückseitige Abdichtung Anti-Dröhn-Beschichtung Material:   Aluminiumblech eloxiert Oberfläche:   RAL-7048 Perlmausgrau Blechstärke:   3 mm Ausladung/Tiefe:   ca. 200 mm Zuschnitt:   bis 340 mm
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Außenfensterbank, Alu, T= bis 260mm
4.26
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