Estricharbeiten NEU
Stadthafen Leipzig Neubau Servicegebäude
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1 BF 1 - Servicegebäude
1
BF 1 - Servicegebäude
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN ALLGEMEINES ------------------------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN18 353 - Estricharbeiten - DIN 18560 - Estriche im Bauwesen - DIN 18164 - Schaumkunststoffe - DIN 18165 - Faserdämmstoffe - DIN 4102 - Brandschutz - DIN 4108 - Wärmeschutz - DIN 4109 - Schallschutz - Unfallverhütungsvorschriften Für alle Estricharbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-   sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien   und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten   zu informieren, insbesondere sind die Transportent-   fernungen,  der Einsatz von Geräten, Hilfsmitteln etc.   im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-   wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den   in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-   aten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese   mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer   Begründung anzumelden. - Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre sowie   im Randbereich verlaufende Heizleitungen sind in das   Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fachgerecht   einzuarbeiten. Entstehende Zwischenräume sind satt   und dicht mit einer gebundenen Trockenschüttung   auszufüllen und die Leitungen vollflächig mit der oberen   Lage der Dämmschicht abzudecken.   Ausführung unter Berücksichtigung des geforderten   Schallschutzes und Wärmeschutzes bei bauseitiger   Rohrisolierung. Diese Leistung ist in die Einheitspreise   einzukalkulieren. - Sofern Rohrleitungen, kunststoffummantelte Kabel und   sonstige Einbauten in und auf den Rohbetondecken   montiert sind, müssen diese gegen Beschädigungen   während der Estrichherstellung mit geeigneten   Abdeckungen geschützt werden. - Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen,   Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den   Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen Bauleitung   herzustellen und auszuführen, ohne besondere Vergütung. - Aussparungen und Leitungskanäle in Form von  Ver-   tiefungen innerhalb der Bodenplatte bzw. Geschoss-   decke sind, soweit zulässig, vor Verlegung des Estrichs   mit z.B. trittfesten Dämmstoffen zu verfüllen. - Frei über offene Aussparungen verlegte Dämmschichten   und Estriche werden von der örtlichen Bauleitung nicht abgenommen. - Fugen über Bauwerksfugen (Bewegungsfugen; zur   Formänderung des Estrichs in alle Richtungen) sind   nach einem Fugenplan in Absprache mit der Bauleitung   anzulegen. Bei Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu   unterbrechen. Bewegungsfugen mit einer Breite > 10 mm   müssen mit entsprechenden Fugenprofilen ausgebildet   werden. - Das Ausrichten und Eindichten der durch die   TGA Gewerke eingebauten Entwässerungsrinnen,   Bodenabläufe, Rinnen- Sockel- Kombinationen oder   sonstiger Einbauten einschließlich durchdringender   Bauteile sind Teil der Leistung des AN.   Die Anschlussbereiche der Rinnen und Einbauten zum   Estrichaufbau sind mit Epoxidharzmörtel gemäß   Planungsvorgabe zu verfüllen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
1. 1 Vorbereitende Maßnahmen
1. 1
Vorbereitende Maßnahmen
1. 2 Schwimmender Zementestrich
1. 2
Schwimmender Zementestrich
2 BF 2 - Kanuhaus
2
BF 2 - Kanuhaus
2. 1 Vorbereitende Maßnahmen
2. 1
Vorbereitende Maßnahmen
2. 2 Schwimmender Zementestrich
2. 2
Schwimmender Zementestrich