Elektrotechnik
Stadt Solingen / Grundschule Bogenstraße / SG
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundstück und Bauwerk Das Grundstück liegt in Solingen, Stadtteilt Ohligs, Bogenstraße 16 Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die schlüsselfertige Erstellung eines Erweiterungsneubaus der "Grundschule Bogenstraße" mit einer Einfeld-Sporthalle und einer Mensa nebst Außenanlagen. Das Gebäude befindet sich in Hanglage, wodurch im Untergeschoss eine Sporthalle samt Nebenräumen entstehen. Im Erdgeschoss befindet sich der Luftraum der Sporthalle sowie der Mensabereich. Im 1. Obergeschoss entsteht eine Technikzentrale sowie weitere Schulräume Ergänzend wird ein Bestandsgebäude grundliegend saniert. Die Schule ist für Zeit der Arbeiten an einen anderen Standort ausgegliedert, sodass hier wärend der Arbeiten keine Schulaktivitäten stattfinden. Die Bauherrin ist das Gebäudemanagement der Stadt Solingen. 2. Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien zu berücksichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaflichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. Für die angebotenen Leistungenübernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt  sind. In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw . mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären. 3. Termine gemäß Deckblatt 4. Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben vor aus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. 5. Zu betrachtende Vorschriften und Unterlagen: a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe d) VOB/C, neueste Ausgabe e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, -  Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik , wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift des Angebots. _____________________________ Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom MIU bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des MIU zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei denn, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt. Allgemeines Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüberhinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen). Baustelleneinrichtung Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der MIU benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der MIU in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer (MIU) erhält vom Auftraggeber (HU) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind. Die Planung des HU ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des MIU für die vom Auftraggeber (HU) beigestellten Planungsunterlagen sind von MIU prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom MIU mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den MIU, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vom MIU anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Angaben zur Ausführung Die Fachbauleitung des MIU nimmt an den regelmäßigen Baubesprechungen teil. Der MIU hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der MIU hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom MIU alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der HU keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom MIU verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom MIU hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der MIU das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der MIU hat auf Verlangen des HU nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der HU Qualitätsprüfungen verlangen, die der MIU nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der MIU hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom HU oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der MIU die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der MIU vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des HU und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der MIU haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom MIU eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen. Montagehinweise Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Das Gewerk Elektrotechnik montiert an den geplanten Stellen Potentialausgleichschienen. Ab dort verkabelt jedes Haustechnische Gewerk die notwendigen Potentialausgleich-leitungen eigenständig, und schließt diese entsprechend an. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sofern nicht anders vereinbart, verlegt das Gewerk Elektro die Spannungsversorgung bis zu den Komponenten der Gewerke HSLK und GA, die Gewerke HSLK und GA legen die Kabel auf. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den MIU vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger als 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den MIU ist dies sicherzustellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI-Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den MiU geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten. Einheitlichkeit von Geräten Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen. Brandschutzmaßnahmen Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem MIU vom HU zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den MiU auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem HU zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom MIU zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten HU-seits ausgeführt. Sollten die vom MIU angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem HU zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom MIU werden im Zuge der W+M-Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der MiU hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den HU schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen. Befestigungen und Konsolen Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- /Kabeltrassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Deckendurchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A 1/A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom MIU eigenverantwortlich zu kontrollieren. Planportal Der Miu ist verpflichtet die Planunterlagen auf Catenda nach Codierung des AG hochzuladenen Genehmigungsunterlagen Der MiU ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem HU erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme). Qualitätsüberwachung und -prüfung Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellenden Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Besonders zu beachten sind: Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur, wenn erforderlich)Schweißnahtprüfung (nur, wenn gesondert vereinbart)Herstellerbescheinigungen/ WerkzeugnisseWerks- und LabortestsInbetriebnahmeNachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und   der geforderten LeistungsdatenAbschnittsweise Funktionsprüfung vor OrtFunktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen   Lastbedingungen (Nennlast, Teillast,   Sommer-/ Winterbetrieb) vor Ort nach Fertigstellung   und vor Übergabe. An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem HU und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten.AbnahmeDie Abnahme regelt sich im Übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung.Aufmass (Planaufmass) / LeistungsnachweiseBei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens:Aufmasspläne (M 1:50) mit MaßangabenStücklisten mit PositionsangabenFotodokumentation für später nicht mehr einsehbare BauteileMarkierte Aufmasspläne Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen. Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfallen die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Anerkennung des Bieters Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des HU durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen. ...................................................... Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand: 02/2023
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV)
Hinweis BMA, SAA, Uhren Die Brandmeldeanlage, Sprachalamierungsanlage und Uhrenanlage wird bauseitig vergeben. Es werden Kabelzuglisten zur Verfügung gestellt, nach denen die Installation durch den AN Elektrotechnik ausgeführt werden. Die Kabelmassen hierfür sind im vorliegenden LV erfasst, und werden abschließend mit Pauschaliert. Die Kabel sind bis auf 10 cm an die Kopmponenten zu installieren. Die Verantwortung für die Funktionsfhogkeit des Kabelnetzes obliegt dem AN Elektrotechnik. Die Monatge der Komponenten BMA, SAA und Uhren, sowie dessen Inbetriebnahme ist nicht im Umfang AN Elektrotechnik enthalten.
Hinweis BMA, SAA, Uhren
01 KGR 441 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01
KGR 441 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
Hinweis Trafoanlage Die Trafoanlage befindet sich im Außenbereich Der Nachunternehmer Elektrotechnik schließt seine Kabel niederspannungsseitig an die Trenner betriebsfertig an. Die Kabel sind in der Kostengruppe 444 berücksichitgt.
Hinweis Trafoanlage
02 KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen
02
KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen
02.01 Photovoltaikanlagen
02.01
Photovoltaikanlagen
02.02 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
02.02
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
03 KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
03
KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen
03.01 Verteilungen
03.01
Verteilungen
03.02 Geräte zum Einbau in Verteilungen
03.02
Geräte zum Einbau in Verteilungen
03.03 NSHV
03.03
NSHV
04 KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
04
KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
04.01 Kabel und Leitungen
04.01
Kabel und Leitungen
04.02 Verlegesysteme
04.02
Verlegesysteme
04.03 Dosen und Zubehör
04.03
Dosen und Zubehör
04.04 Schalt- und Installationsgeräte
04.04
Schalt- und Installationsgeräte
05 KGR 445 Beleuchtungsanlagen
05
KGR 445 Beleuchtungsanlagen
05.01 Innenbeleuchtung
05.01
Innenbeleuchtung
05.02 Aussenbeleuchtung
05.02
Aussenbeleuchtung
06 KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
06
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
06.01 Potentialausgleich
06.01
Potentialausgleich
07 KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
07
KGR 449 Starkstromanlagen sonstiges
07.01 Brandschutz
07.01
Brandschutz
07.02 Klemmarbeiten
07.02
Klemmarbeiten
07.03 sonstiges
07.03
sonstiges
07.04 Stundensätze
07.04
Stundensätze
07.05 Baustrom
07.05
Baustrom
08 KGR 452 Such- und Signalanlagen
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KGR 452 Such- und Signalanlagen
08.01 Sprechanlagen Audio-Video
08.01
Sprechanlagen Audio-Video
08.02 Lichtrufanlagen
08.02
Lichtrufanlagen
08.03 Uhrenanlage
08.03
Uhrenanlage
09 KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
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KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
09.01 RWA Anlagen
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RWA Anlagen
10 KGR 457 Übertragungsnetze
10
KGR 457 Übertragungsnetze
10.01 Leitungsnetz
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Leitungsnetz
10.02 Komponenten und Bauteile
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Komponenten und Bauteile

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