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01 VORBEMERKUNGEN
01
VORBEMERKUNGEN
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundstück und Bauwerk
Das Grundstück liegt in Solingen, Stadtteilt Ohligs, Bogenstraße 16
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die schlüsselfertige Erstellung eines Erweiterungsneubaus der "Grundschule Bogenstraße" mit einer Einfeld-Sporthalle und einer Mensa nebst Außenanlagen. Das Gebäude befindet sich in Hanglage, wodurch im Untergeschoss eine Sporthalle samt Nebenräumen entstehen. Im Erdgeschoss befindet sich der Luftraum der Sporthalle sowie der Mensabereich. Im 1. Obergeschoss entsteht eine Technikzentrale sowie weitere Schulräume
Ergänzend wird ein Bestandsgebäude grundliegend saniert.
Die Schule ist für Zeit der Arbeiten an einen anderen Standort ausgegliedert, sodass hier wärend der Arbeiten keine Schulaktivitäten stattfinden.
Die Bauherrin ist das Gebäudemanagement der Stadt Solingen.
2. Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien
zu berücksichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaflichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
Für die angebotenen Leistungenübernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw . mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären.
3. Termine
gemäß Deckblatt
4. Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben vor aus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Es ist zu beachten, dass die Gewährleistung 128 Monate nach Abnahme durch den Bauherrn beträgt.
5. Zu betrachtende Vorschriften und Unterlagen:
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe
d) VOB/C, neueste Ausgabe
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik , wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind,
berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift des Angebots.
_____________________________
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen gemäß FLB, BB und Genehmigung Als Planungsgrundlage ist dem Hersteller Optigrün geplant.
Folgende Unterlagen sind zu berüchsichtigen:
- Entwässerungsplanung
- VOB
- DIN / EN
- UVV
- Anerkannte Regeln der Technik
- Baugenehmigung
Grundsätzlich ist bei Unstimmigkeit immer die hochwertige Anforderung einzuhalten.
Zudem sind die Anforderungen aus der FLB zu beachten.
Folgende Anmerkungen zu den einzelen Dächer sind umzusetzen:
Extensiv begrüntes Dach mit Solarhalterungen
Pflanzliste
Normalsträucher ab 40-50cm Wurzelraumdicke – Wuchshöhe 200-500 cm -> evtl. punktuell
Amelanchier lamarckii
Cornus mas
Rosa canina
Spiraea x arguta
Syringa vulgaris
Zwergsträucher ab 25-30cm Wurzelraumdicke – Wuchshöhe 80-200 cm -> punktuell
Amelanchier ovalis
Berberis thunbergii 'Atropurpurea Nana'
Deutzia gracilis
Euonymus alatus
Ribes alpinum
Rosa pimpinellifolia
Spiraea japonica
Zwergsträucher ab 15-20cm Wurzelraumdicke – Wuchshöhe 20-100 cm -> in Gruppen 3-5 Stck
Berberis thunbergii 'Kobold'
Berberis thunbergii 'Bagatelle'
Caryopteris clandonensis
Cytisus decumbens
Daphne cneorum
Genista pilosa
Spiraea decumbens
Syringa meyeri 'Palibin'
Flachballen Stauden -> flächige Verteilung, in Gruppen
Achillea millefolium
Achillea tomentosa
Ajuga reptans
Allium caeruleum var. Bulbiferum
Allium montanum
Allium sphaerocephalon
Alyssum montanum
Anthemis tinctoria
Arabis caucasica
Aster alpinus
Delosperma deleeuwiae
Delosperma nubigenum
Draba aizoides
Geranium sanguineum
Hieracium aurantiacum
Lavandula angustifolia
Lavandula angustifolia 'Hidcote Blue'
Phlox subulata 'Emerald Cushion Blue'
Phlox subulata 'White delight'
Salvia nemorosa
Saponaria ocymoides
Thymus serpyllum
Thymus vulgaris
Viola odorata
Flachballen Gräser -> flächige Verteilung, in Gruppen
Melica ciliata
Stipa tenuissima
Technische Vorbemerkungen gemäß FLB, BB und Genehmigung
Techn. VB Dachbegrünung 12/2016 Technische Vorbemerkungen für das Gewerk Dachbegrünung
Für Materialien und Ausführungen gelten die nachstehenden Anforderungen und Qualitätsmerkmale
- "Richtlinien für Dachbegrünungen", neueste Fassung Hrsg.:FLL-Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung / Landschaftsbau
- "Dachgärtnerrichtlinien", neueste Fassung Hrsg.: Deutscher Dachgärtner-Verband e.V.
- "Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtung" -Flachdachrichtlinien-, neueste Fassung
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsverbände
Vertragsbestandteil wird eine 10-jährige Garantie für die Durchwurzelungsfestigkeit der Wurzelschutzbahn, Nachweis gemäß FLL-Prüfverfahren, neueste Fassung. Nachweis der Alterungsbeständigkeit der Wurzelschutzbahn durch eine anerkannte Prüfanstalt für Kunststoffe.
Wurzelschutzfolien bzw. wurzelfeste Abdichtungen sind mit chemisch und biologisch im ph-Bereich 1-12 beständigen Trenn-/Schutzlagen, Flächengewicht mind. 300 g/m2, abzudecken.
Die Dränschicht muß entsprechend den Anforderungen DIN 4095 filterstabil sein und die ermittelte Niederschlagsmenge unter der vorgesehenen Auflast dauerhaft ableiten. Kennwerte gemäß FLL. Der Nachweis ist auf Anforderung zu leisten.
Die verwendeten Substrate müssen widerstandfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein und die Kennwerte gemäß FLL einhalten.
Bei windexponierter Lage und bei geneigten Dachflächen ist die Substratschicht bis zum Schluß der Pflanzdecke vor Erosion zu schützen.
Während der Bauzeit sind Beschädigungen der Dachabdichtung, z.B. durch herabfallende Gegenstände, Begehen, punktuelle Materiallagerungen etc. zu vermeiden. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind vorzusehen und einzukalkulieren. Kommt es dennoch zu Beschädigungen, sind diese fachgerecht zu beheben bzw. beheben zu lassen.
Vor Beginn der Begrünungsarbeiten ist eine sorgfältige Kontrolle der Dachabdichtung (z.B. durch Augenschein, Wasserprobe) durchzuführen, bei getrennter Ausführung der Gewerke Dachabdichtung/ Dachbegrünung als eine gemeinsame Abnahme, wobei festgestellte Mängel vor Beginn der Begrünungsarbeiten schriftlich zu melden sind.
Stand: 12/2016
Techn. VB Dachbegrünung 12/2016
VB zur Preisfindung, TEXT, 02/00 Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten:
a) Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materi-
alien einschl. Transport, Transporteinrichtungen
sowie aller Geräte
b) Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials
c) Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeits-
gängen.
d) Sämtliche Arbeitssicherheitsrelevanten Maßnahmen
e) Die Ausführung findet in mehreren Zeitlich versetzten Abständen statt
Bei zusätzlichen Alternativangeboten sind zur Prüfung
der Gleichwertigkeit zur Ausschreibung in jedem Fall
Vertikal- und Horizontalschnitte, evtl. Detailzeichnun-
gen oder notwendige Prüfzeugnisse sowie sonstige
relevante Unterlagen beizulegen.
Stand: 14.12.2000
VB zur Preisfindung, TEXT, 02/00
02 Gebäude 9 Neubau Dachbegrünung
02
Gebäude 9 Neubau Dachbegrünung
Leistungsbeschreibung des Bauherrn Extensive Dachbegrünung
Bei dem auf den Hauptdachflächen (D 1-3) auszuführenden Dachbegrünungssystem handelt es sich um eine Kombination aus extensiver Dachbegrünung mit einer ins Begrünungssystem integrierten Modulstütze für bauseitige PV-Module. PV-Modulsystem als auflastgehaltenes System ohne Dachdurchdringung. Die Photovoltaikaufständerungen wird mit der Last des Gründachaufbaus lage- und windsogsicher fixiert. Die Ausführung der eigentlichen PV-Anlagenmodule erfolgt in der TGA-
Beschreibung.
Gründachsystem mit einer Entwässerung über Festkörperdränage (FKD) und einer Extensivbegrünung durch Sprossenaussaat.
Extensives Dachbegrünungssystem
Systemaufbau mit Europäischer Technische Zulassung ETA-13/0668 - Bausätze für Dachbegrünung.
Gewicht 160 kg/m²
Systemhöhe ab 8 cm
Dachneigung 5-8 %
Vegetationsform Sedum
Wasserrückhalt 50 - 60 %
Wasserspeicher ca. 25 l/m²
Ausbildung des Sauberkeits-Randstreifens aus Kies als Sicherheits- und Dränagerand gemäß der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie entlang der Dachan- und - abschlüsse, um Lichtkuppeln, Dachdurchdringungen und Kontrollschächte. Diese Bereiche werden von Pflanzen und Systemerde in ca. 30 - 50 cm Breite freigehalten.
Die Leistung der extensiven Dachbegrünung beinhaltet neben der Fachgerechten Ausführung die Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege.
Fertigstellungspflege für Extensivbegrünung bei Ansaat nach den Richtlinien der FLL / ÖNORM L 1131 bis zur Abnahme der Flächen. Die Abnahme erfolgt nach den Richtlinien der FLL / ÖNORM L 1131 bei einem projektiven Deckungsgrad von 60 %.
Entwickungspflege nach Abnahme der Fertigstellungspflege. Ausführung gemäß DIN 18919 und der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie bis zur Erreichung von 90 % Flächendeckung. Ein fortlaufendes Protokoll über die durchgeführten Arbeiten und den Zustand der
Dachbegrünung ist zu führen und dem Bauherren vorzulegen.
Fabr./Typ: Optigrün, Solargründach FKD
oder gleichwertig
Leistungsbeschreibung des Bauherrn
02.01 Dachbegrünung
02.01
Dachbegrünung
03 Pflege
03
Pflege
03.01 Fertigstellungspflege
03.01
Fertigstellungspflege
03.02 Entwicklungspflege
03.02
Entwicklungspflege
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