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Net total EUR
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
o.glw. - oder gleichwertig
IB - Ingenieurbüro
(x) - gültig
() - ungültig
1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle
'Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Gewerk 50314 Verbauarbeiten
(Trägerbohlverbau) für den ersten Bauabschnitt BA1.
Allgemeine Beschreibung der Leistung siehe LV / Anlagen zum LV.
'
Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten.
Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes
Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders beschrieben.
Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein.
Die als Anlage beiliegenden
Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
1.3 Termine
Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt.
Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen.
Hinweis:
Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet.
Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung).
Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden.
1.4 Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen.
Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core.
Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine geschuldete Nebenleistung.
1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen)
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe
'2019 '
d) VOB/C, Ausgabe
'2019 '
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der
Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen
Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes.
1.6 SiGe-Plan
Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
1.7 Preisstellung
Die Angebotspreise sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen.
Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind.
Es ist die
'Komplettleistung 'zu kalkulieren.
Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet.
1.8 Nebenleistung
Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist.
Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten.
Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur-
gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken
durch den Vermesser.
Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist.
Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht .
Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen.
Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten.
Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes.
Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen.
1.9 PSA und Kleingeräte
Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung)
hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.).
Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden.
Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis.
1.10 Vermessung
Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB.
Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten.
Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend
für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen.
Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke
darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen.
1.11 Fassaden-Gerüste
Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13)
Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen.
1.12 Sauberkeit auf der Baustelle
Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen.
Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche,
Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk.
1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste
Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB)
Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet.
Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln.
1.14 Aussparungen
Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet.
1.15 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach
den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt.
Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch-
sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt.
Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits-
ablauf ist unbedingt einzuhalten.
Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des AN.
1.16 Aufmaß
Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver-
antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und
Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch.
1.17 außervertragliche Arbeiten
Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen.
Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig.
1.18 Wartezeiten
Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung
gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden
nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit.
1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat.
Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist.
Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen.
1.20 Teilkündigung
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu.
1.21 Bürgschaften
Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren.
Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden.
Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten.
Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert.
1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen
siehe Technische Vorbemerkungen
'(X) 'entfällt
1.23 Lean-Management
Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt.
Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt.
Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt.
Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt.
Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich.
Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung.
Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt.
Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8).
Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche
( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung. Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen.
.............................................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
Hinweis Bauabschnitte Hinweis zu den Bauabschnitten
Das BV wird in 3, zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten,
ausgeführt. Infos dazu sind den Auszügen der FLB, dem
Abbruchkonzept sowie dem Baulogistikkonzept zu entnehmen.
Diese Unterlagen sind rein informativ, als Leistungsbeschreibung
gilt lediglich das folgende LV.
Dieses LV betrifft lediglich den BA1.
Siehe hierzu die beiliegende Verbauskizze
"802246_Skizze Verbau BA1.pdf"
Hinweis Bauabschnitte
Hinweis Arbeits- / Bohrebene Die Verbauarbeiten starten nach dem oberirdischen Abbruch.
Die Arbeitsebenen für das Bohr- / Ankergerät werden bauseits
durch den Abbruchunternehmer aus Abbruchschutt hergestellt,
der in die Keller verfüllt wird.
Nach Herstellung der Trägerbohrungen kann mit dem unterirdischen Abbruch begonnen werden.
Für die Ankerbohrungen bei Verbau V1 wird ebenfalls
eine tiefer liegende Arbeitsebene aus Bauschutt durch den
Abbruchunternehmer im Zuge des unterirdischen Abbruchs
zur Verfügung gestellt.
Hinweis Arbeits- / Bohrebene
01 Kampfmittelsondierungen BA1
01
Kampfmittelsondierungen BA1
01.0010 Baustelleneinrichtung Kampfmittelsondierungen + Dok. An- und Abtransport sowie Vorhaltung der
erforderlichen Geräte, Wekzeuge und sonst-
iger Betriebsmittel, die zur Durchführung
der Detektionsbohrungen erforderlich sind.
Vorhalten sämtlicher Sicherheitseinrichtungen.
inkl. der folgenden Leistungen gemäß neuer Kampfmittelverordnung:
An- und Abmelden der Räumstelle bei den zuständigen Behörden gem.
§ 14 SprengG. Die An- und Abmeldung muss gem. der Vorgaben des
SprengG bei den folgenden Behörden erfolgen:
- Gewerbeaufsicht/Staatliches Amt für Arbeitsschutz des Bundeslandes,
in dem die Räumstelle liegt.
- KMRD des Bundeslandes, in dem die Räumstelle liegt.
- Örtliche zuständige Ordnungsbehörde.
Die Abrechnung erfolgt einmalig pauschal für die gesamte
Räummaßnahme.
Erstellen der Räumstellendokumentation.
Die Dokumentation muss folgende Unterlagen beinhalten:
- Bautagesberichte.
- Bohrlochlisten mit Auswertungsergebnissen.
- Zwischen-/Abschlussberichte.
- Lageplan der Bohrlochdetektion.
Die Abrechnung erfolgt pauschal je zeitlich zusammenhängendem
Detektionseinsatz lt. bauseitiger Vorgabe.
Die Dokumentation wird dem Auftraggeber per E -Mail übermittelt.
01.0010
Baustelleneinrichtung Kampfmittelsondierungen + Dok.
1.00
Stk
01.0020 Sondierbohrungen d120mm, Vollbohrschnecke Sondierbohrung / Vollbohrschnecke:
Durchmesser 120 mm,
Bodenklasse: 3-5
Einfussbereich Durchmesser 1,50 m
als vorbereitetende Maßnahme zur Tiefendetektion,
in Abstimmung mit dem Staatlichen Kampfmittel-
beseitigungsdienst.
Bohrlöcher mit Kunststoffrohr oder Nichtmetallrohr
(Innendurchmesser 60 mm) versehen und nach
Tiefendetektion entfernen. Verfüllen der Bohrlöcher
mit Bohrgut, überschüssiges oder kontaminiertes
Bohrgut ist durch AG zu entsorgen.
Leitungsfreigabe bzw. Einweisung erfolgt durch
den AG.
inkl. der folgenden Leistungen gemäß neuer Kampfmittelverordnung:
Kampfmitteldetektion mittels Z-Gradiometer
Auswertung der Detektionsdaten auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern.
Die Abrechnung erfolgt pauschal je lfm.
01.0020
Sondierbohrungen d120mm, Vollbohrschnecke
252.00
m
01.0030 Probebohrungen im Aufschuttbereich Probebohrungen in dem Aufschuttbereich als Sondier-
bohrung bzw. Tastbohrung / Vollbohrschnecke:
Durchmesser:120 mm,
Bodenklasse:3-5
Bohrtiefe:Dicke der Aufschuttschicht
Anzahl: 6 Stück /pro geplanter Verbauträger
(Bohrdurchmesser Trägerbohrung 60cm)
Ausführung als Tastbohrung, wenn im Aufschuttbereich
aufgrund der Zusammensetzung der Bodenfremdbestandteile
keine Aussage zu Kampfmitteln bei der Detektion getroffen werden kann.
Verfüllen der Bohrlöcher mit Bohrgut, überschüssiges oder
kontaminiertes Bohrgut ist durch den AG zu entsorgen.
Leitungsfreigabe bzw. Einweisung erfolgt durch
den AG.
01.0030
Probebohrungen im Aufschuttbereich
O
1.00
m
01.0040 Zulage Durchbohren Trümmerschutt Zulage für das Durchbohren von Trümmer-
schutt und sonstigen Aufschüttungen, die
einen erhöhten Bohrwiderstand darstellen,
als Zulage pro Bohrmeter.
01.0040
Zulage Durchbohren Trümmerschutt
O
1.00
m
01.0050 Durchbohren von Asphalt/Verbundsteinpflaster Durchbohren von Asphaltbelägen / Verbund-
steinplaster bis ca. 20 cm Stärke
inkl. Unterbau an jedem Bohransatzpunkt des
Straßenbereichs im Durchmesser der anschließ-
enden Sondierbohrung.
01.0050
Durchbohren von Asphalt/Verbundsteinpflaster
O
1.00
Stk
02 Trägerbohlverbau BA1
02
Trägerbohlverbau BA1
02.0010 BE Drehbohrgerät für Trägerbohrungen An- / Abtransport, Auf- / Abbau folgender Geräte:
- 1 Drehbohrgerät
- sonstige Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel
für das Herstellen der Trägerbohrungen.
inkl. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten
02.0010
BE Drehbohrgerät für Trägerbohrungen
1.00
Stk
02.0020 BE Ziehgerät An- / Abtransport, Auf- / Abbau folgender Geräte:
- 1 Ziehgerät
- sonstige Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel
für das Ziehen der Träger nach Abschluss der
Arbeitsraumverfüllung.
inkl. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten
02.0020
BE Ziehgerät
2.00
Stk
02.0030 BE Ankergerät An- / Abtransport, Auf- / Abbau folgender Geräte:
- 1 Ankerbohrgerät
- sonstige Maschinen und Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel
für das Herstellen der Rückverankerung für den
Trägerbohlverbau.
inkl. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten
02.0030
BE Ankergerät
1.00
Stk
02.0040 Verbaustatik und Plan (ohne Prüfkosten) Technische Bearbeitung und prüffähige Ver-
baustatik nach bauseitiger Übergabe der
relevanten Bodenkennwerte (qb,k; qs,k; Es),
Prüfung und Prüfgebühren bauseits.
einschl. Ausführungsplan bzw. Rammplan,
Abstimmung mit Bodengutachter und Trag-
werksplaner des Gebäüdes.
02.0040
Verbaustatik und Plan (ohne Prüfkosten)
1.00
pau
02.0050 Prüfgebühr Verbaustatik Prüfgebühr für Verbaustatik
02.0050
Prüfgebühr Verbaustatik
1.00
pau
Hinweis Verbau V1 Der Verbau V1 liegt an der Grenze zum BA2.
Daher sind ggf. die Anker rückzubauen, was als Bedarfsposition
anzubieten ist.
Hinweis Verbau V1
02.0060 V1: Rückverankerter Trägerbohlverbau, bis ca. 5,6 m Trägerbohlverbau wie folgt herstellen:
- mit Rückverankerung
- freie Höhe (OK Baugrubensohle bis GOK)
'bis ca. 5,6' m
- hindernisfreie Böden, Bkl 3 bis 5
- bemessen auf aktiven Erddruck, ohne Sonderauflasten
- inkl. Herstellen Holzausfachung
Holz verbleibt im Boden
(Ausbau Holz bis 1,5 m u GOK wird gesondert vergütet)
- Vorhaltung
'20 ' Wochen
- Träger werden komplett gezogen, wieder verladen
und abgefahren
Abgerechnet wird die Verbaufläche (Sichtfläche)
laufende Meter Verbauachse * mittlere freie Höhe
Vom Bieter auszufüllen:
Kalkulierter Abstand der Verbauträger:
Kalkulierter Träger-Typ:
Träger-Länge (freie Höhe + Einbindetiefe):
02.0060
V1: Rückverankerter Trägerbohlverbau, bis ca. 5,6 m
304.00
m2
02.0070 Injektionsanker komplett ausbauen + entsorgen Injektionsanker komplett ausbauen + entsorgen
inkl. Verpressstrecke
inkl. der Zulage für die Herstellung der Rückverankerung des Verbaus mit rückbaubaren Injektionsankern.
Abrechnung pro Stk Anker.
02.0070
Injektionsanker komplett ausbauen + entsorgen
O
1.00
Stk
Hinweis Verbau V2 Der Verbau V2 dient lediglich zum Abbruch des Bestandskellers
des Trakes A / Hauptschule im Bereich der Falckensteinstr.
Der Verbau liegt auf öffentlichem Grundstück.
Die Versorgungsleitungen in diesem Bereich tangieren die
Verbauachse und müssen daher umverlegt werden (bauseits).
Der Neubau ist nicht unterkellert.
Nach dem Abbruch des Bestandskellers wird die Abbruchgrube
bis ca. 47,00 m NHN mit verdichtungsfähigem Material
kraftschlüssig verfüllt. Danach können die Träger wieder gezogen
werden.
Hinweis Verbau V2
02.0080 V2: Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis ca. 3,3 m Trägerbohlverbau wie folgt herstellen:
- frei eingespannt / ohne Rückverankerung
- freie Höhe (OK Baugrubensohle bis GOK): bis ca. 3,3 m
- hindernisfreie Böden, Bkl 3 bis 5
- bemessen auf aktiven Erddruck, ohne Sonderauflasten
- inkl. Herstellen Holzausfachung
Holz verbleibt im Boden
(Ausbau Holz bis max. 2,0 m u GOK wird gesondert vergütet)
- Vorhaltung
'6 ' Wochen
- Träger werden komplett gezogen, wieder verladen
und abgefahren
Abgerechnet wird die Verbaufläche (Sichtfläche)
laufende Meter Verbauachse * mittlere freie Höhe
Vom Bieter auszufüllen:
Kalkulierter Abstand der Verbauträger:
Kalkulierter Träger-Typ:
Träger-Länge (freie Höhe + Einbindetiefe):
02.0080
V2: Frei eingespannter Trägerbohlverbau, h bis ca. 3,3 m
96.00
m2
02.0090 Zulage Erschwernis Holzeinbau bei Abbruch Verbauholz im Zuge des Abbruchs der Kelleraußenwand
als Erschwernis einbauen, als Zulage
02.0090
Zulage Erschwernis Holzeinbau bei Abbruch
96.00
m2
02.0100 Verlängerte Vorhaltung Verbau Grundvorhaltungszeit Trägerbohlverbau V1: 20 Wochen
Grundvorhaltungszeit Trägerbohlverbau V2: 6 Wochen
Nach Ablauf der Grundvorhaltungszeit wird pro m² und
Woche für eine verlängerte Vorhatung des Verbaus eine Zulage
berechnet.
02.0100
Verlängerte Vorhaltung Verbau
W
5.00
m2Wo
02.0110 Verbauträger ca. 1,5 m tief abbrenen u. entsorgen Verbauträger, die nicht gezogen werden können,
ca.
'1,5 ' m tief abbrenen, ausbauen und entsorgen.
02.0110
Verbauträger ca. 1,5 m tief abbrenen u. entsorgen
O
1.00
Stk
02.0120 Zulage für verlorene Träger Zulage für verlorene Verbauträger, falls diese
nicht gezogen werden können.
Abrechnung pro Tonne Stahl
02.0120
Zulage für verlorene Träger
O
1.00
to
02.0130 Zulage Tieferführung Verbau bei Schächten t=1,50m Lokal begrenzte Tieferführung des Trägerbohlverbaus, wenn
Aufzugunterfahrten, Pumpensümpfe oder andere Schächte
unmittelbar neben dem Verbau liegen.
Tiefe Schacht:
'1,50 ' m
Abrechnung pro Stk Schacht u. Tieferführung
02.0130
Zulage Tieferführung Verbau bei Schächten t=1,50m
O
1.00
Stk
02.0140 Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone mit dreiteiligem
Seitenschutz herstellen.
02.0140
Holzschutzgeländer auf der Verbaukrone
84.00
m
02.0150 Rückbau Holzausfachung max. h=2,0 m u GOK Holzausfachung bis max. ca.
'2,0 ' m u GOK ausbauen,
Material fachgerecht entsorgen.
Holzausbau über Seilschlingen oder von Hand.
02.0150
Rückbau Holzausfachung max. h=2,0 m u GOK
168.00
m2
02.0160 Rückbau Holzausfachung -2,0 m bis BGS Holzausfachung von 2,0 m u GOK bis zur Baugrubensohle
komplett ausbauen, Material fachgerecht entsorgen.
Holzausbau von Hand, nur in Bereichen mit
Arbeitsraum => 60 cm.
02.0160
Rückbau Holzausfachung -2,0 m bis BGS
O
1.00
m2
02.0170 Schutz Befestigung Falckensteinstr. beim Ziehen Träger Beim Ziehen der Träger ist im Bereich Falckensteinstr. auf
einer Länge von ca. 29 lfdm die Befestigung der
öffentlichen Fläche zu schützen.
Vorgehen nach Wahl des AN (z.B. mit Stahlplatten)
02.0170
Schutz Befestigung Falckensteinstr. beim Ziehen Träger
1.00
pau
02.0180 Kolonnenstunden Bohrhindernisbeseitigung Kolonnenstunden für Bohrhindernisbeseitigung
02.0180
Kolonnenstunden Bohrhindernisbeseitigung
O
1.00
h
02.0190 Zulage Hindernisbohrung d=60cm MW Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehenden
Hindernissen aus Mauerwerk.
Bohrdurchmesser d=60cm
Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0190
Zulage Hindernisbohrung d=60cm MW
O
1.00
m
02.0200 Zulage Hindernisbohrung d=60cm Beton Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehenden
Hindernissen aus Beton ohne Bewehrung.
Bohrdurchmesser d=60cm
Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0200
Zulage Hindernisbohrung d=60cm Beton
O
1.00
m
02.0210 Zulage Hindernisbohrung d=60cm Stahlbeton Zulage für die Hindernisbohrung bei bestehen-
den Hindernissen aus Stahlbeton.
Bohrdurchmesser d=60cm
Abgerechnet wird lfd. Meter Bohrung.
02.0210
Zulage Hindernisbohrung d=60cm Stahlbeton
O
1.00
m
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