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BAUBESCHREIBUNG UND VORBEMERKUNGEN 1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
1.1 Liegenschaft
Das Grundstück der Martin-Koellen-Schule befindet sich im Stadtteil Köln-Kalk, zwischen Hachenburger Straße (Nordseite) und Emser Straße (Südseite).
Die Schule liegt in einem urban geprägten Mischgebiet mit angrenzender Wohnbebauung sowie der öffentlichen Grünfläche des Humboldtparks.
An der Straße An der Pulvermühle liegt der zweite Bestandsschulhof.
Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Hachenburger Straße 11.
1.2 Baubeschreibung
Im Zuge der Maßnahme wird die Schulanlage um einen Erweiterungsbau für den offenen Ganztag mit Mensa sowie um eine neue Sporthalle ergänzt. Die Außenanlagen werden funktional und gestalterisch neu geordnet und an die zukünftigen Nutzungsanforderungen angepasst.
Die Umsetzung erfolgt während des laufenden Schulbetriebs.
Der Planungsumfang umfasst ca. 3.410 m² Freianlagen und gliedert sich in folgende Teilbereiche: den Schulhof mit Basketballfeld, Verkehrs- und Stellplatzflächen sowie einem Zugang zur Erschließung der Sporthalle im östlichen Bereich sowie Dachflächen mit Begrünungs- und Aufenthaltsfunktionen.
Die zentrale Erschließung erfolgt über den Schulhof, welcher als neuer Mittelpunkt des Gebäudeensembles sämtliche Zugänge bündelt, und die innere Organisation der Anlage bestimmt. Die Sporthalle wird für schulische und externe Nutzungen getrennt erschlossen, wodurch eine unabhängige Nutzung außerhalb der Schulzeiten ermöglicht wird. Die Feuerwehr- und Wartungserschließung erfolgt weiterhin über die Hachenburger Straße. Die Toreinfahrt hier sowie für den Altbestand auf dem alten Schulhof weiter westlich ist zu verbreitern.
Der Schulhof wird neu gefasst. Die Flächen werden überwiegend mit Betonsteinpflaster in kleinen Formaten hergestellt, ergänzt durch Aufenthaltsbereiche mit wassergebundener Wegedecke. Fahrradstellplätze werden in teilversiegelten Flächen (Rasenliner) angeordnet. Als zentrale Spiel- und Aufenthaltsangebote sind u. a. ein Basketballfeld, eine Boulderwand mit Fallschutzbelag (EPDM) sowie verschiedene Sitz- und Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Ergänzend werden Schulgartenflächen und Hochbeete aus dem Bestand integriert.
Die östlich gelegenen Flächen werden als Verkehrs- und Stellplatzflächen ausgebildet, überwiegend ausgeführt mit rechteckigen Betonsteinpflaster im Ellbogenverband. Hier entstehen PKW-Stellplätze, barrierefreie Stellplätze sowie Ladeinfrastruktur. Die Stellplätze werden überwiegend teilversiegelt ausgeführt (Rasenliner), um den Versiegelungsgrad zu minimieren.
Sowohl auf dem Schulhof als auch auf dem Parkplatz sind vorhandene Bestandsbäume zu integrieren und zu schützen.
Die Dachflächen der Neubauten werden als extensive und intensive Begrünung mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen ausgebildet. Neben begrünten Dachflächen werden Aufenthaltsbereiche in Form von Dachterrassen mit Plattenbelägen hergestellt, in Bauweise mit Stelzlagern bzw. Ausgleichsschicht. Diese werden über Geländer gesichert und teilweise mit Möblierung ausgestattet. Darüber hinaus werden Technikflächen sowie Photovoltaikanlagen in Kombination mit der Extensivbegrünung integriert.
Der Müllstandort im Schulhofbereich wird unter Öffnung der Zaun- und Maueranlage westlich auf dem alten Schulhof neu angeordnet. Der Zugang erfolgt über die Straße "an der Pulvermühle".
Das Entwässerungskonzept sieht eine zweiteilige Regenwasserrückhaltung mit gedrosselter Abgabe an den öffentlichen Kanal vor, die in Form von eingedichteten Rückhaltekörpern umgesetzt wird. Die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels offener sowie geschlossener Entwässerungsrinnen, Punkt- und Straßenabläufen sowie Fassadenrinnen.
Es sind technische Anlagen wie Fettabscheider, Leitungen und Schächte in die Freianlagen zu integrieren. Für die Bewässerung der Vegetationsflächen sind manuelle Zapfstellen vorgesehen; automatische Bewässerungssysteme sind nicht Bestandteil der Planung.
Die Beleuchtungsanlagen bestehend aus Mastleuchten sind im Rahmen der Freianlagen auszuführen. Ergänzend sind Energiepoller, Ladeschränke sowie Vorbereitungen für E-Mobilität umzusetzen. Der Leistungsumfang umfasst hierbei die Verlegung von Kabelschutzrohren, Fundamentierungen und i.T. Aufstellung der Anlagen.
Es sind Vegetationsflächen mit Pflanzung von Bäumen, Solitärsträuchern, Stauden und Gräsern im Plangebiets und unter Berücksichtigung der Bestandsvegetation herzustellen.
1.3 Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Durch den Auftragnehmer sind Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung der Freianlagen zu erbringen.
Dies umfasst insbesondere:
Erd- und Abbrucharbeiten Herstellung befestigter Flächen Herstellung von Vegetationsflächen Lieferung und Einbau von Ausstattungselementen, i.T. inkl. Werkplanung Entwässerungs- und Beleuchtungsarbeiten Baukonstruktionen (Mauern, Einfassungen) Herstellung von PV-Unterkonstruktion auf begrüntem Dach, inkl. Werkplanung Im notwendigen Rahmen sind Abstimmungen mit den am Bau beteiligten Unternehmen zu führen. Dies betrifft unter anderem Schnittstellen im Bereich von Entwässerungsanschlüssen/ Elektrotechnische Einbauten/ Fassadenarbeiten.
2. Baustelle
2.1 Adresse
Martin-Koellen-Schule
Hachenburger Straße 11
51105 Köln
2.2 Bauausführung im Bestand
Der Ausbau der Außenanlagen erfolgt während des laufenden Schulbetriebs und im Parallelbetrieb zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus. Es ist besondere Rücksicht auf den Schulbetrieb zu nehmen, um Lärm, Staub und Sicherheitsrisiken für Schüler*Innen und Personal zu minimieren.
Während der Baumaßnahme ist durchgängig ein Zugang zum Schulgebäude (Bestand) zu gewährleisten. Weiter sind die Flächen für die Feuerwehr auf dem Schulhof durchgehend bzw. in Abstimmung mit der Feuerwehr freizuhalten. Dies ist entsprechend bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
2.3 Verkehrssituation
Die Baustelle liegt im innerstädtischen Bereich mit eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten und beengten Verhältnissen. Der Schulbetrieb ist verkehrstechnisch zu berücksichtigen.
2.4 Zufahrt zur Baustelle
Die Baustelle ist über die Emser Straße sowie über die Hachenburger Straße erreichbar. Beides sind Straßen mit Einrichtungsverkehr. Von Norden und Osten erfolgt die Anfahrt über die B55. Von Westen und Süden ist die Anfahrt über die A4 möglich. Innerhalb des Stadtteils führt die Zufahrt über die Rolshover Straße oder die Gremberger Straße Richtung Baustelle.
Die Zufahrt auf das Gelände kann zu den jeweiligen Teilbereichen über die Hachenburger Straße im Norden des Bearbeitungsgebietes, sowie über die Emser Straße im Süden erfolgen.
An der Idsteiner Straße im Norden ist zudem ein fußläufiger Zugang möglich.
2.5 Bodenverhältnisse
Im Baustellenbereich wurden bis in Tiefen zwischen 2,30 m und 3,90 m unter Flur künstliche Geländeanschüttungen (Aufschutt) angetroffen. Diese bestehen aus heterogenen Böden mit teils bindiger ("lehmiger") und nicht bindiger (sandig-kiesiger) Kornverteilung und beinhalten unterschiedliche und z.T. hohe Fremdanteile wie Bauschutt, Ziegelreste und Beton.
Der gewachsene Boden (bindige Schwemmlöss- und Hochflutablagerungen, schwach feinsandige, tonige Schluffen) unterhalb der Auffüllungen reicht bis in Tiefen zwischen 3,70m und 4,80m unter Flur.
Weitere Informationen zu den Bodenverhältnissen sind dem beiliegendem Bodengutachten zu entnehmen.
2.6 Herstellung der Dachflächen
Für die Herstellung der Dachflächen wird kein Kran oder vergleichbares Hebegerät durch den Auftraggeber gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Maschinen und Geräte für den Transport der Baumaterialien auf die Dachflächen eigenständig zu organisieren. Hierzu zählen alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Materialtransports.
Ein vertikaler Transport über die Treppenhäuser im Neubau ist nicht gestattet.Der Transport ist durch den Bieter eigenverantwortlich mit der örtlichen Bauleitung sowie den anderen an der Ausführung beteiligten Firmen und dem Baulogistiker abzustimmen.
Die anfallenden Kosten für die Bereitstellung der Geräte sowie deren Einsatz sind vom Auftragnehmer zu tragen und in das Angebot einzukalkulieren.Hieraus resultierende notwendige Nutzung alternativer / längerer Transportwege auf der Baustelle führen nicht zu einer Mehrvergütungspflicht des Auftraggebers.
Der Transport ist durch den Bieter eigenverantwortlich mit der örtlichen Bauleitung sowie den anderen an der Ausführung beteiligten Firmen und dem Baulogistiker abzustimmen.
LASTANNAHMEN / ABDICHTUNG / DÄMMUNG DECKEN
Die Einbrinung des Materials mit geeigneten Transporteinheiten (kleineren Bigbacks oder andere Verbringungseinheiten) sind entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Die Durchführung von Bauarbeiten auf den Dachflächen hat möglichst erschütterungsarm zu erfolgen.
Alle zu unterbauenden Flächen werden als Umkehrdach ausgebildet und harte EPS-Bodenplatten als Dämmmaterial verwendet.
Im EG (Eingangsbereich) befindet sich die bituminöse Abdichtung unterhalb der Dämmung.
Auf den Dachflächen ist die Abdichtung über der Dämmung als zweilagige Bitumenabdichtung vorgesehen.
In allen Fällen ist die Abdichtung / Dämmung durch den AN zu schützen und nicht zu beschädigen.
2.6 Vegetation und Baumschutz
Bestehender Baumbestand ist zu erhalten und gemäß DIN 18920 zu schützen.
Die Baustelle wird während der Bauausführung von einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) betreut.
Die Anweisungen der ökologischen Baubegleitung im Rahmen ihres Aufgabenbereichs sind zwingend zu beachten und umzusetzen. Etwaige Maßnahmen oder Einschränkungen im Bauablauf, die sich aus den Vorgaben der ÖBB ergeben, sind durch die ausführenden Firmen zu berücksichtigen und einzuhalten.
Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit der ÖBB und Bauüberwachung erfolgen. Dies ist entsprechend bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
2.7 Bestandschutz
Vorhandene Gebäude, Leitungen und Anlagen sind zu schützen.
Beschädigungen sind unverzüglich zu beheben (ohne zusätzliche Vergütung).
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Leitungspläne der Ver- und Entsorgungsträger einzuholen und zu überprüfen.
3. Baustellenorgansiation
3.1 Allgemeine Baustellenorganisation
Der AN hat:
ausreichende Lagerlogistik zu organisieren Bauzeiten mit der Bauleitung abzustimmen regelmäßige Abstimmungen wahrzunehmen Baustellenflächen effizient zu nutzen Begrenzte Lagerflächen sind zu berücksichtigen.
3.2 Baustellenbetrieb:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeitszeit auf der Baustelle immer ausreichend deutschsprachige Arbeitskräfte anwesend sind. Der AN verpflichtet sich während der Zeit, in der er seine Leistung erbringt, mit qualifiziertem Personal an Besprechungen teilzunehmen. Die regelmäßigen und außerordentlichen Besprechungen werden vom AG oder dessen Vertreter einberufen und protokolliert.
Baustellenbesprechungen mit dem Bauherrn, Fachplanern und AN Vertretern werden wöchentlich in den Räumlichkeiten des AG abgehalten. Die Festlegung des Besprechungstages erfolgt nach Angabe. Sind der Bauleiter oder die Fachbauleiter selbst verhindert an den Besprechungen teilzunehmen, so müssen vom AN mit entsprechenden Vollmachten ausgestattete, qualifizierte Vertreter entsandt werden.
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen und diese mindestens wöchentlich dem AG in Kopie zu übergeben. Diese Bautagesberichte müssen alle für die Vertragserfüllung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise:
Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigen Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige Vorkommnisse. Von allen wichtigen Maßnahmen auf der Baustelle, insbesondere vom Beginn aller wichtigen Teilleistungen sowie bei staub-, lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten, ist der AG rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.3. Baustelleneinrichtung
Der Ablauf der Arbeiten ist seitens des AN so zu organisieren, dass innerhalb der Baustelle ausreichende Lagerflächen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Flächen können nicht bereitgestellt werden.
Just-in-Time-Anlieferungen, Abstimmung über mögliche Lagerplätze auf dem Baufeld und welche Fläche in Betrieb bleiben müssen, muss der AN unmittelbar nach Auftragserteilung Abstimmungen mit dem AG treffen und dies anhand von Plänen darstellen sowie im Bauzeitenplan darstellen. An- / Abtransporte sind unter Berücksichtigung des Platzbetriebes durchzuführen.
Das Parken auf dem Baugelände mit Montagefahrzeugen ist nicht möglich. Hiervon sind Transportfahrzuege zum BE- und Entladen ausgenommen. Das Befahren und Parken auf der Baustelle mit Privatfahrzeugen und das Übernachten auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Die gesamte Baustelleneinrichtung der Freianlagen anteilig für die Herstellung der Freianlagen anliefern, aufbauen, über die Bauzeit vorhalten und rückbauen ist in dem Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Darunter zählt das Anfahren und der Aufbau aller zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge.
Umzäunungen, Sanitäranlagen, Verkehrs - , Hinweis -, Schutz -und Sicherheitseinrichtungen sowie Verkehrszeichen gemäß StVO und anderer Vorschriften sowie Baustellenbeleuchtung werden durch die übergeordnete Baustellenlogistik bereitgestellt.
Aufgrund des Baustellenfortschritts der Freianlagen ist es notwendig, dass Bauzäune versetzt werden müssen. Dies ist in den Einheitspreisen des LV`s entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Ca. 50% der Baustelle sind mit dem Bestandszuan umrandet.
3.4 Baubesprechung
In der Bauphase des Projekts werden die Belange der Baustelle regelmäßig zwischen dem AN, seinen Projekt- und Bauleitern und dem AG und seinen Fachleuten erörtert und abgestimmt.
In der Phase der Inbetriebnahme werden gesonderte Abstimmungen zur Inbetriebnahme der Anlagen und Geräte geführt.
Es ist eine Musterfläche mit allen prägnanten Produkten auf der Baustelle zu erstellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und müssen in die Preisbildung mit einkalkuliert werden.
Anlässlich von Bemusterungen o.ä. können Sondertermine oder Sonderabstimmungen nötig sein, die außerhalb der Routinen zwischen AN und AG vereinbart werden.
3.5 Arbeitszeiten auf der Baustelle:
Die tägliche Arbeitszeit muss sich in folgendem zeitlichen Rahmen bewegen:
· Montag-Freitag: 07:00-18:00 Uhr
· Samstag: 07:00-14:00 Uhr
3.6 Bautagebücher
Bautagebücher sind zu führen und wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen.
3.7 Fachbauleitung
Die Fachbauleitung ist vom Auftragnehmer für seine Leistungen zu erbringen, in die Einheitspreise einzukalkulieren und namentlich zu nennen.
3.8 Behinderungen
Auch offenkundige Behinderungen sind vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
3.9 Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften
Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Die Beauftragung entbindet den AN nicht von seiner Aufsichtspflicht und seinen Sicherungspflichten. Durch den SiGeKo finden regelmäßige Begehungen und Einweisungen statt. Es ist Pflicht des AN, hieran mit fachkundigem Personal teilzunehmen. Festgestellte Sicherheitsmängel sind unverzüglich zu beseitigen und schriftlich frei zu melden.
Insbesondere ist es eine Pflicht des AN, vollständig an der Eingangsunterweisung durch den SiGeKo teilzunehmen. Die Baustellenordnung, der Sicherheits- und der Gesundheitsschutzplan sind durch den AN einzuhalten und anzuerkennen. Für die eigenen Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und vorzuhalten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Für die Einhaltung aller von den Aufsichtsbehörden, den Berufsgenossenschaften und den Fachverbänden vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Schutzvorrichtungen ist der AN verantwortlich.
3.10 Entsorgung
Für die Beseitigung aller Verunreinigungen (Abfälle/ Verpackungsmaterialien/ Holzpaletten etc.) stellt der AG eigene Container zur Verfügung. Die sortenreine Befüllung der Container erfolgt über den AN. Die Entsorgung von Asphalt/ Boden/ Betonreste/ Fundamente wird über das LV gesondert erfasst und abgerechnet, sofern diese nicht Bestandteile einer Pauschalierung sind.
Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Köln in der aktuell gültigen Fassung sowie die Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen. Bauabfälle sind entsprechend § 8 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) möglichst an der Anfallstelle getrennt zu erfassen oder als Gemisch einer Sortieranlage zuzuführen. Im Fall der Beseitigung unterliegen diese dem Anschluss- und Benutzungszwang nach der o. g. Satzung. Sämtliche anfallenden Transportgebühren, Einholen von Genehmigungen, Führen der Entsorgungsnachweisverfahren etc., sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer verpackt/ verlädt, transportiert und entsorgt alle anfallenden Abfälle gemäß den Vorgaben des Auftraggebers bzw. des Entsorgers / der Entsorgungsanlage und örtlicher Bedingungen und stellt die nötigen Transportbehältnisse und -kapazitäten. Auf die Pflicht zur elektronischen Nachweisführung (eANV) bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wird verwiesen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist durch den Auftragnehmer als Transporteur verbindlich anzuwenden und durchzuführen. Die Container- und Fahrzeuggestellung und die Transportlogistik ist Sache des Auftragnehmers. Verzögerungen und Stillstandszeiten, die durch unzureichende Transportkapazitäten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
3.11 Lärm-, Erschütterungs- und Staubschutzmaßnahmen
Es sind nur Verfahren, Geräte und Anlagen zugelassen, die sicherstellen, dass in der umliegenden Bausubstanz keine Erschütterungen entstehen, die mit Überschreiten der Grenzwerte der DIN 4150 Teil 3 verbunden sind. Alle Arbeiten müssen staubarm gemäß Berufsgenossenschaftlicher Information BGOI 5047 ausgeführt werde.
Alle Arbeiten müssen lärmarm gemäß Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz ausgeführt werden. Sollten die zulässigen Immissionsrichtwerte um mehr als 5dB überschritten, werden durch den AN Maßnahmen zur Minderung zu treffen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) enthält dazu Hinweise (Einhausung von Geräten, Schallschutzschirme, schallabsorbierende Materialen usw.).
Lärmintensive Arbeiten sind grundsätzlich außerhalb der gesetzlich zulässigen Ruhezeiten sowie - soweit technisch und organisatorisch möglich - unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs auszuführen.
Arbeiten, die mit außergewöhnlicher oder besonders störender Lärmentwicklung verbunden sind, sind aufgrund des laufenden Schulbetriebs dem Auftraggeber rechtzeitig vor ihrer Ausführung anzumelden und mit diesem abzustimmen.
Der AN hat sämtliche für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitsverfahren gerätetechnisch nach dem Aspekt der geringstmöglichen Lärm- und Staubbelästigung der umgebenden Gebäude zu bestücken. So ist der Einsatz von Walzenfräsen, Pressluft-oder Elektro- Bohrhämmern grundsätzlich untersagt. Schlagbohren ist nur bis zu einem Durchmesser von 12mm erlaubt! Größere Bohrungen sind grundsätzlich mittels geräuscharmer Nassbohrmaschine/ Kernbohrmaschine auszuführen.
Zur Vermeidung von Staub sind grundsätzlich Fertigmörtel für Putz- und Estricharbeiten zu verwenden, das Mischen vor Ort ist nicht zulässig. Reinigungsarbeiten sind nur mit Staubsaugern mit geeigneten und funktionsfähigen Filtern zulässig. Fegen ist zunächst grundsätzlich nicht gestattet. Sollte aus technischen Gründen Fegen unumgänglich sein, sind geeignete Staubbindemittel zu verwenden. Solche Arbeiten sind rechtzeitig vorher beim AG anzuzeigen.
3.12 Verfahren bei Arbeiten und Absperrungen im öffentlichen Straßenraum
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Beginn seiner Bauleistung schriftlich beim Amt für Verkehrsmanagement das Zustimmungsverfahren einzuleiten. Die Anträge müssen in der angegebenen Reihenfolge gem. den Vorgaben des Amtes erfolgen.
4. Termine
4.1 Ausführungzeitraum
Baubeginn: Gem. Terminplanung Nesseler Bau
4.2 Bemusterungstermin
Die ausgeschriebenen Fabrikate gelten als Richtmaterialien für die durch den AN durchzuführende Bemusterung. Die Bemusterung der Materialien im Außenbereich ist frühzeitig mit dem AG abzustimmen um Lieferzeiten einzuhalten. Sollten abweichende Fabrikate durch den AN bemustert werden, sind die Gleichwertigkeitsmerkmale wie auch Unterschiede schriftlich darzustellen. Die Mehr- oder Minderkosten für die Bemusterung abweichender Fabrikate sind vor dem Bemusterungstermin aufzuzeigen und zu begründen.
5. Bemusterung
Generell sind alle Oberflächen-Materialien im Rahmen einer Bemusterung durch den AG festzulegen. Hierzu zählen alle sichtbaren Elemente, wie z.B. Entwässerungseinrichtungen, Einbauten, Einfassungen sowie Oberflächenbeläge. Stahlkonstruktionen sind im Rahmen einer Werk- und Montageplanung dem AG zur Sichtung vorzulegen. Folgende Mindestanforderungen sind im Rahmen der Bemusterung zu beachten: Oberflächenbeläge sind mittels Musterflächen mit einer Mindestgröße von je 1 m² inkl. Einfassung zu veranschaulichen. Hierzu zählen insbesondere Farbasphalt-, EPDM- sowie Pflasterflächen. Die Oberflächenbeläge gem. Positionsbeschreibung sind gleichwertig als Musterfläche herzustellen. Pflanzen sind auf Wunsch des AG in der Baumschule zu besichtigen und gemeinsam auszusuchen. Sollte ein derartiger Termin zum Zeitpunkt der Pflanzenauswahl nicht gewünscht sein, sind die Pflanzen anhand von Bildern zu bemustern.
Die Ausführung der wiederherzustellenden öffentlichen Flächen erfolgt auf Basis einer durch die Stadt Köln gesichteten Planung.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme der Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Vegetationsflächen. Die Abnahme der Vegetationsflächen erfolgt nach der einjährigen Fertigstellungspflege.
Im Anschluss an die Fertigstellungspflege erfolgt eine 2-jährige Entwicklungspflege der Vegetation. Eine endgültige Übergabe und Abnahme gem. Grünhandbuch der Stadt Köln der Vegetation(-sflächen) erfolgt nach Beendigung der E-Pflege.
F-Pflege-Abnahme: hier erfolgt lediglich eine Abnahme auf Vollzähligkeit der Pflanzen sowie eine Anwuchskontrolle gem. DIN 18915
Besonderheiten:
Gerüstarbeiten Bestandsdachsanierung
Das in Betrieb befindliche Bestandsgebäude der Martin-Köllen-Schule wird aufgrund der Dach- und Fassadensanierung zeitweise eingerüstet sein. Es wird damit gerechnet dass das Gerüst spätestens im August 2027 zurückgebaut wird. Dies ist beim Bauablauf entsprechend zu berücksichtigen.
Unterführung Schulhof/Parkplatz
Im Zuge der Baumaßnahme wird zwischen dem zukünftigen Parkplatz und dem Schulhof ein überdachter Durchgang hergestellt, der das Neubaugebäude mit dem bestehenden Nachbargebäude am Kopf der Idsteiner Straße verbindet. Der Durchgang weist eine lichte Breite von ca. 5,00 m, eine lichte Durchfahrtshöhe von ca. 2,75 m sowie eine Länge von ca. 10,00 m auf.
Der überdachte Durchgang ist bei der Planung und Durchführung der Außenanlagenarbeiten in besonderem Maße zu berücksichtigen. Während der Bauausführung sind sämtliche Maßnahmen so zu koordinieren, dass Beschädigungen an den angrenzenden Bauwerken sowie am Durchgang ausgeschlossen werden. Insbesondere sind geeignete Schutzmaßnahmen für Bauteile, Oberflächen und Konstruktionen vorzusehen und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Erforderliche Schutz-, Sicherungs- und Abstimmungsmaßnahmen sind in die Kalkulation einzubeziehen und werden nicht gesondert vergütet.
BAUBESCHREIBUNG UND VORBEMERKUNGEN
SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG
Schnittstelle Erdbau
AN Freianlagen:
- Bodenaushub mit Abtransport von unbrauchbaren Bödenund Tragschichten inkl. Entsorgungskosten
- Lieferung, Einbau und verdichten von Füllböden außerhalb der Baugrube
- Lieferung und Einbau von vegetationsfähigen Füllboden und Substraten
- Herstellen von Böschungen
Schnittstelle Entwässerung
AN Freianlagen
- Herstellen und Verfüllen von Leitungsgräben
- Lieferung und Einbau von Rohrleitungen für Schmutz und Regenwasser
- Lieferung und Einbau von Schachtbauwerken
- Lieferung und Einbau von Entwässerungseinrichtungen und Revisionsschächten
- Lieferung und Einbau von Rückhaltebauwerken
- Lieferung und Einbau von Fettabscheider und Hebeanlage
- Wurzelfeste Dachbdichtung liegt beim Hochbau
- Dachabläufe liegen bei der TGA
Schnittstelle Elektrotechnik
AN Freianlagen
- Herstellen und Verfüllen von Kabelgräben mit Sandbett
- Lieferung und Verlegung von Kabelleerohren gem. Ausführungsplanung (nicht überall erforderlich)
- Herstellung von Fundamenten für elektrifizierte Ausstattungselemente gem. LV
- Lieferung und Montage von Leuchten, E-Ladestruktur und weiteren elektrifizierten Ausstattungselementen
- Lieferung und Montage von Unterkonstruktion der PV-Anlage
- Jegliche Anschlussarbeiten erfolgen über ELT
Schnittstelle Baukonstruktionen
AN Freianlagen
- Lieferung und Einbau von Betonfertigteilen zum Herstellen von Mauerabwicklungen, Sitzbänke und
Treppenanlagen
- Lieferung und Einbau der Einfriedungen der Dachterrassen
Schnittstelle Wegearbeiten
AN Freianlagen
- Liefern und Herstellen neuer befest. Oberflächen inkl. Oberbau aus Betonpflaster
- Liefern und Herstellen neuer befest. Oberflächen inkl. Oberbau aus EPDM-Belag
- Herstellen neuer befest. Oberflächen inkl. Oberbau aus Asphalt
- Herstellen von Einfassungen aus Stahlkanten und Betonbordsteinen
- Herstellen von Markierungsarbeiten
Schnittstelle Einbauten und Spielgeräte:
AN Freianlagen
- Lieferung und Einbau von Sitzbänken, Abfallbehälter, Sportgerät, etc.
Schnittstelle Vegetation:
AN Freianlagen
- Lieferung und Einbau von Gehölzen, Stauden und Gräser, inkl. Fertig- und Entwicklungspflege
SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNG
TEIL 1: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN 1. Allgemeines
Neben der VOB/C und den allgemein "anerkannten Regeln der Technik" liegen der Ausschreibung insbesondere folgende DIN-Normen, Richtlinien, ZTV und Merkblätter - jeweils in der aktuell gültigen Fassung
zugrunde:
DIN-Normen:
DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel
DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt
DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 Bodenarbeiten
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN 13198 Betonfertigteile
DIN 18040 Barrierefreies Bauen
DIN 18127 Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
DIN 1338 Pflastersteine aus Beton
DIN 1339 Platten aus Beton
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
FLL-Richtlinien:
FLL - Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
FLL - Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege
FLL - Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen
FLL - Baumkontrollrichtlinie: Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen
FLL - Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte
FLL - Baumuntersuchungsrichtlinien
FLL - Übergangsbereiche Fassadensockel
FLL - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken
FLL - Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen
Merkblätter der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen:
- Merkblatt über Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr-
(Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen)
- Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster und Plattenbelägen-
(Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen)
- Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
- R SBB Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
ZTV in der jeweils gültigen Fassung:
ZTV SoB-StB
ZTV A-StB
ZTV BEA-StB
ZTV Ew-StB
ZTV Pflaster-StB
ZTV Asphalt-StB
ZTV E-StB
ZTV Fug-StB
ZTV SA
ZTV T-StB
ZTV VZ
ZTV Baum-StB
ZTV Baumpflege
ZTV Wegebau
TEIL 1: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN
TEIL 2: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN 2. Stoffe, Bauteile
2.1 Güteüberwachung
Alle Gütevorschriften für Baustoffe sind genau zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor, in angemessenem Umfang die Entnahme von zur Verwendung vorgesehenen oder bereits eingebauten Baustoffen und deren Prüfung nach diesbezüglichen Bestimmungen zu verlangen.
2.2 Baustoffe und Baumaterialien
Bei allen Arbeiten sind nachweislich ausschließlich umweltfreundliche und gesundheitsverträgliche Produkte entsprechend den geltenden gesetzlichen Grenzwerten zu verwenden. Nur noch befristet zulässige Produkte und Verfahren sind ausgeschlossen.
2.3 Oberbodenlieferung
Für die Oberbodenlieferung ist ein Herkunftsnachweis notwendig. Beimischungen von Klärschlamm oder Müllkomposten sind nicht zulässig. Die Gütenachweise der Herkunft, Schadstofffreiheit, Anteil der org. Substanz hat vor Ausführungsbeginn zu erfolgen und sind vom AG/der Bauleitung freigeben zu lassen.
Gütenachweise für die Pflanzenverträglichkeit des gelieferten Oberbodens ist durch ein aberkanntes Prüflabor zu liefern.
Nachzuweisen sind:
-Humusgehalt
-PH-Wert
-Nährstoffversorgung (N,P,K,Mg, Spurenelemente)
-Einstufung nach EBV
Die Bodenprobe ist vom Gutachter auf der Baustelle vom
angelieferten Oberboden zu nehmen und auf Kosten des AN zu beproben. Die Kosten sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
TEIL 2: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN
TEIL 3: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN 3. Ausführung
3.1 Geländebearbeitung
Vor Ausführung der Arbeiten ist sich über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, u.ä. bei der AG bzw. der örtlichen Bauleitung der AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu informieren
3.2 Verwendung anderer Materialien
Vor der Verwendung anderer Materialien als den in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen, müssen deren gleichwertige Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung von der AG eingeholt werden.
3.3 Materialprüfung
Der AG behält sich Materialprüfungen vor; bei negativem Ergebnis trägt der AN die Kosten der Prüfung. Bei Verwendung nicht einwandfreier Materialien ist der AG berechtigt, Beseitigung und Neuvornahme oder Minderung der Vergütung zu verlangen.
3.4 Nebenleistungen/einzukalkulierende Leistungen
In der Leistungsbeschreibung sind eingeschlossen alle Nebenleistungen gemäß VOB/C. Diese sind als Nebenleistung ohne besondere Vergütung zu erbringen und in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Werk- und Montageplanungen für einzelne Leistungen sind die in Einheitspreise einzukalkulieren.
3.5 Schutz der Bauleistungen
Die Unterhaltung der Bauleistungen während der Baudurchführung, der besondere Schutz der Bauleistung, im Besonderen der Schutz von fertigen Oberflächen für eine evtl. vorzeitige Benutzung bis zur Übergabe des fertigen Bauwerks an der AG, die Unterhaltung des Schutzes und die spätere Beseitigung sind ausschließlich durch den AN zu erbringen.
3.6 Entsorgungsnachweise
Die bei der Bauausführung anfallenden Stoffe, ausgenommen Aushhubböden (siehe hierzu Vorbemerkungen Erdarbeiten), sind auf eine vom AN zu wählende Deponie- oder Recyclinganlage zu entsorgen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist vom AN für alle Entsorgungsmassen zu erbringen. Die Bezeichnung der Deponien / Recyclinganlagen für Bauschutte, Unrat und Müll sowie organische Materialien ist durch den AN mit der Angebotsabgabe verbindlich anzugeben.
3.7 Inanspruchnahme fremden Eigentums (Flächenanmietung etc.)
Der AN trägt die Kosten für die Inanspruchnahme fremden Eigentums bspw. für erforderliche Flächen der Baustelleneinrichtung und für Lagermöglichkeiten über die von der AG evtl. zur Verfügung gestellten Flächen hinaus, sowie von Straßengelände, Bürgersteigen usw. einschließlich der evtl. Wiederinstandsetzungsarbeiten daran. Die erforderlichen Genehmigungen sind vom AN zu erwirken.
3.8 Straßenabsperrungen, Umleitungen
Straßenabsperrungen, Umleitungen, Bauzäune usw. hat der AN mit der zuständigen Behörde und der AG zu klären. Den Aufbau, die Instandhaltung und Wartung oder sonstige Aufwendungen diesbezüglich übernimmt der AN auf seine Kosten. Ihm obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Revisionsunterlagen:
Erstellung einer Bestandsdokumentation mit Bestandsplänen, bestehend aus Abrechnungszeichnungen und
Neubestandsunterlagen der Baumaßnahme sind nach DIN 2425/ DIN 18702 in digitaler Form anzufertigen und an den AG im Rahmen der Abschlussdokumentation zu übergeben.
Die digitalen Zeichnungen sind im DXF/DWG-Format zu liefern, sofern vom AG nichts anderes festgelegt
wurde. Die Unterlagen sind der örtlichen Bauleitung spätestens zur Abnahme zu übergeben.
Vorgaben:
Lagepläne M 1:250 nach Vermessung RAS - Verm. 2, Lagesystem ETRS 89, Höhensystem DHHN 2016
Einzutragen sind die neuen Grün- und Verkehrsflächen, Pflanz und Rasenflächen, Solitärpflanzen,
Hochstämme und Bestandsbäume, Geländehöhen, inkl.Zufahrten.
Ausbaubreiten und höhen, die gesamten Ver- und Entsorgungsleitungen und Ingenieurbauwerke mit
allen Abmessungen lagegerecht sowie die Rohrsohlhöhen und Geländehöhen (mindestens alle 25 m).
Erfassung sämtlicher baulicher Anlagen, Dokumentation der unterschiedlichen Baustoffe (Betonstein- und
Natursteinpflaster, Rinnen, Markierungen, Schächte, Abläufe, Borde, Einbauten, Schilder, Bänke, Leuchten,
Abfallbehälter und dergleichen) Angaben aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücks-,Flur-,und Gemarkungsgrenzen einschließlich deren Bezeichnung) sind nachrichtlich aus der Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK) zu übernehmen.
TEIL 3: TECHN. VORBEMERKUNGEN AUSSENANLAGEN
ZTV Eigensch. u. Verwendung von Materialien ZTV Eigenschaften und Verwendung von Materialien (Anforderungen Nachhaltigkeit)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgeblichen Normen und Regelwerke der entsprechenden Leistungsbereiche. Hier aufgeführt sind hauptsächlich weitergehende Vorgaben und Erläuterungen.
Freigabe
Es dürfen nur durch den Auftraggeber oder Architekten freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technischen Datenblätter und (falls erforderlich) der Sicherheitsdatenblätter. Diese sind zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf mindestens 28 Tage vor Beginn des Einbaus vorzulegen. Bei Unklarheiten über den Einsatz eines Produktes ist unbedingt vor dem Einbau Rücksprache mit der Bauleitung des Auftraggebers zu halten.
Stahl / verzinkter Stahl
Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Alle übrigen Bauteile aus Stahl sind werkseitig vor Einbau ausreichend gegen Korrosion durch Feuerverzinkung zu schützen, so nicht in der jeweiligen Position ausdrücklich eine andere Qualität vermerkt ist. Die entsprechenden Oberflächen des Stahls müssen Normreinheitsgrad SA 3 (metallisch blank) nach DIN 55 928 T4 entsprechen. Feuerverzinken als Korrosionsschutz in ca. 450°C nach DIN 50 976 muss mit Mindestschichtdicken in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 bis 85 Mikrometer als flächenbezogene Zinkauflage von 360 bis 610g/m2 erfolgen. Sämtliche Bohrungen und Schweißnähte sind vor Verzinken der Stahlkonstruktion durchzuführen. Die für die Feuerverzinkung notwendigen Profilöffnungen bzw. Bohrungen sind bei sichtbaren Bauteilen mit dem Auftraggeber bzw. dem Architekten abzusprechen und festzulegen. Verformungen, die beim Feuerverzinken eingetreten sind, sind kalt zu richten. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen und Schweißstellen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 im Werk durch thermisches Spritzen, auf der Baustelle durch Zinkstaubbeschichtung umgehend erfolgen.
Edelstahl / nichtrostender Stahl
Ohne besondere Angabe sind Teile aus Edelstahl bzw. nichtrostendem Stahl mindestens in Werkstoffgüte 1.4301 herzustellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende, insbesondere legierte Bauteile, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung der vorbeschriebenen Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Holz- und Holzwerkstoffe
Es dürfen keine nicht zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern eingesetzt werden. Es sind so weit möglich Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus mitteleuropäischen oder einheimischen Wäldern einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für Bauholz.
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis dieser Anforderungen ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines FSC- oder PEFC-Zertifikats (sowie das dazugehörige CoC-Zertifikat) oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
Holzlieferungen unterliegen den Vorschriften der DIN-Güte- und Massenbestimmungen und müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Bauschnittholz für Konstruktionen muss mindestens Schnittklasse B entsprechen und die Gütemerkmale der Normalklasse nach DIN 68365 haben. Konstruktiv erforderliche Kanthölzer sind kerngetrennt zu liefern und einzubauen. Festverwachsene Äste sind zulässig, Ausstöpselungen sind unzulässig. Vorgeschriebene Holzstärken sind einzuhalten. Alle Kanten sind zu brechen oder zu fasen, Oberflächen sind zu egalisieren.
Alle Hölzer sind in trockenem Zustand einzubauen, um £ 15% (um = 12% ± 3%). Sichtbare Holzteile sind, sofern nicht anders angegeben, zu hobeln. Bei allen gehobelten Kanthölzern und bei Holzwerkstoffen sind die angegebenen Maße Fertigmaße. Zapfen werden bei Holzlängen nicht berücksichtigt.
Der konstruktive/bauliche Holzschutz ist in vollem Umfang auszuschöpfen. Im Außenbereich nur zugelassene Holzschutzmittel, von denen keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen ausgehen. Anstriche müssen den Richtlinien der Gütegemeinschaft Holz oder gleichwertiger Art entsprechen, der Nachweis ist durch Prüfzeugnis einer amtlich zugelassenen Materialprüfstelle zu führen.
Abfallvermeidung und -beseitigung
Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren.
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten.
Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass kein mit den in Zelle 50-59 beschriebenen R-Sätzen ("Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.") gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt. Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich vor unnötigen Verdichtungen zu schützen.
ZTV Eigensch. u. Verwendung von Materialien
ZTV Pflanzung und Pflanzenlieferung ZTV Pflanzung und Pflanzenlieferung
Die Lieferung hat gemäß FLL-Gütebestimmungen für Baumschulen und FLL-Gütebestimmungen für Stauden zu erfolgen.
Transporte, Verpackungen sowie das Abladen, Zwischenlagern, Verteilen bzw. ggfs. erforderliches Einschlagen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Sicherung der Pflanzen gegen Wildverbiss ist ebenfalls Nebenleistung, solange das LV keine gesonderten Positionen dafür vorsieht.
Die Lieferbaumschule und -Staudengärtnerei ist namentlich zu benennen.
Lieferbaumschule:
'.................................................'
vom Bieter auszufüllen
Lieferstaudengärtnerei:
'.................................................'
vom Bieter auszufüllen
Pflanzung
Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreier Witterung vorgenommen werden. Pflanzabstand der einzelnen Pflanzen zueinander sowie Entfernungen zu Wege/Straßen, Nachbargrundstücken sind nach Pflanzplan bzw. den örtlichen Angaben des AG und den behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Pflanztermine sind abhängig von der Pflanzenart, dem Baufortschritt, der Witterung und der Jahreszeit. Aus dem im Bauablauf ggfs. nachträglichen Pflanzen des Pflanzenmaterials resultierende Mehraufwendungen (u.a. für Verkehrssicherung, BE, etc.) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bei abweichendem Pflanztermin aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, ist die Vorbereitung der Gehölze für eine sogenannte Sommerpflanzung durch die beliefernde Baumschule sowie entsprechend zusätzliche Wässerungsgänge einzukalkulieren, es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Vor bzw. unmittelbar nach der Pflanzung sind Gehölze fachgerecht gem. DIN 18916 zurückzuschneiden.
Das Lockern der Pflanzflächen nach den Pflanzarbeiten und herstellen der Gießränder sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Pflanzenlieferung
Die Pflanzen werden vor der Lieferung durch den AG in der durch den AN ausgewählten Baumschule ausgewählt und ausgebunden (Bäume und Gehölze).
Der AG behält sich vor, die Pflanzenlieferung in mehreren Einzellieferungen entsprechend den Pflanzabschnitten abzurufen.
Pflanzenlieferung und Beginn der Pflanzarbeiten sind dem AG durch den AN frühzeitig, mind. jedoch zwei Kalenderwochen vorher anzuzeigen.
Die Verfügbarkeit der Pflanzen wird vom Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist die Bauführung umgehend zu verständigen. Dabei sind ihr entsprechende
Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen.
Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden von der Bauleitung des AG festgelegt.
Pflanzen übernehmen
Mengen, Arten, Sortierung und Qualität sind nach den Lieferpositionen und den BDB-Gütebestimmungen zu überprüfen. Die Pflanzen sind leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggfs. einzuschlagen.
Bei der Anlieferung erfolgt durch die Bauführung und des Ausführungsbetriebes eine Prüfung der Pflanzen auf evt. Schäden. Sollten die Pflanzen nicht der ausgeschriebenen Qualität sowie den aktuellen Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen nach FLL entsprechen, wird deren Abnahme verweigert. Es ist dann ohne zusätzliche Transportkosten Ersatz zu liefern.
Bei Abnahme verpflichtet sich der AN die Gewährleistung für die gelieferten Pflanzen bis zur Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zu übernehmen. Dies gilt nicht für etwaige Schäden, die auf die Pflanzung oder die Pflege vor Ort zurückzuführen sind.
Es dürfen nur sortenechte, fehlerfreie und gut bewurzelte Pflanzen der Güteklasse A geliefert werden. Nicht angewachsene Pflanzen werden nach Ablauf der Fertigstellungspflege für den AG kostenfrei ersetzt.
Die Abnahme der Pflanzung erfolgt nach Beendigung der Fertigstellungspflege. Die Abnahme ist vom AN schriftlich zu beantragen. Die Abnahme der nachgepflanzten Pflanzen erfolgt erst nach Ende einer weiteren abgeschlossenen Vegetationsperiode.
Schäden durch Trockenheit, Kälte, Pflanzenschädlinge und Pflanzkrankheiten gelten nicht als Schäden höherer Gewalt, diese sind dem AG anzuzeigen.
Die Pflanzen sind nach erfolgter Pflanzung ausreichend zu wässern. Das benötigte Wasser wird bauseitig gestellt und ist über außenliegende Zapfstellen zu erreichen.
Die Pflanzung erfolgt teilweise in geneigten Flächen gemäß Topographie der Lagepläne.
ZTV Pflanzung und Pflanzenlieferung
Vorbemerkungen Abbruch- und Erdarbeiten Vorbemerkungen Abbruch- und Erdarbeiten
Der Bodenaushub ist ausschließlich Erdfeucht zu lösen und abzutransportieren. Eine Staubentwicklung ist zu vermeiden. Das Bewässern des Bodens inkl. Lieferung des Wasser ist einzukalkulieren.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung ist unmittelbar nach der Ablieferung in Form von Wiegescheinen und Begleitscheinen mit Angabe der Abfallbezeichnung, Haufwerksnr., KFZ Kennzeichen, Abfallschlüssel, Erzeuger, Beförderer, Menge in t, Datum der Übergabe und Abtragungsortes zu erbringen. Die Begleit-/Übernahmescheine müssen vollständig unterschrieben sein. Es werden nur Originale akzeptiert. Die Transport- und Deponiegebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Eine Vergütung für den Transport im Projektgebiet sowie notwendige Umlegung von Bodenmieten erfolgt nicht und ist in den EP einzukalkulieren.
Die Wiegescheine sind tabellarisch zu erfassen.
Die Abrechnung für das Lösen und Laden aller Bodenaushubpositionen erfolgt nach Auf-/ Abtragsprofilen.
Ein Faktor von 2,0 to/m³ als Umrechnungsfaktor zur Plausibilitätsprüfung von Aushub und Transport/Entsorgung gilt als vereinbart.
Maße, die für die Abrechnung nötig sind, müssen aus Zeichnungen oder Handskizzen unmittelbar zu ersehen sein.
Der erhöhte Aufwand für Arbeiten im Bereich von Gebäuden, von Gebäudefassaden in einem Streifen bis zu 1m, Lichtschächten, Dachüberständen und um geschützte Bäume ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Die Zwischenlagerflächen sind sehr begrenzt. Eine Lagerung ist im beengten Baufeld vorgesehen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Arbeiten sind so zu planen, dass mit dem zur Verfügung stehenden Platzangebot innerhalb des Baubereiches zurechtgekommen wird.
Die Erdarbeiten u. a. mit dem Bodenaushub sind in nicht zusammenhängenden Flächen auszuführen. Die Hinweise in der Baubeschreibung sind zu berücksichtigen.
Es kann zu Massenverschiebungen von Abfuhr/ Entsorgung und Lieferung von Böden kommen.
Weitere Anforderungen / Hinweise aus der Baugenehmigung:
Zur Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten dürfen nur
Materialien verwendet werden, welche die Vorsorgewerte nach Anhang
2 Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung einhalten.
(8 6 BBodSchG)
Für das Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien, die nicht vom
Grundstück stammen, ist vorab grundsätzlich die Zustimmung der
Unteren Umweltschutzbehörde einzuholen.
Der Einbau von Recyclingmaterial oder Stoffen wie Stahlschlacke,
Hochofenschlacke, Bauschutt, Straßenaufbruch, Bergematerial, MVA-
Asche sowie Reststoffen aus Steinkohlekraftwerken ist unzulässig.
(8 6 BBodSchG i. V. m. 8 12 Abs. 8 BBodSchV, 8 52 Abs. 1 WHG, 8 35
Abs. 1 und 4 LWG)
Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine chemische
oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers zu besorgen ist.
Dies ist unter anderem dadurch zu gewährleisten, dass nur natürliche,
nicht zur Eluierung neigende Baustoffe verwendet werden. (88 5 Abs. 1
und 48 Abs. 2 WHG, Anlage A 44. und 59. zur WSG Vo Flehe)
Vorbemerkungen Abbruch- und Erdarbeiten
Vorbemerkungen Leitungs- und Kanalarbeiten Vorbemerkungen Leitungs- und Kanalarbeiten
Für die Verlegung und Prüfung der Abwasserleitungen und -kanäle gilt die DIN EN 1610.
Die Rohre sind mittels Lasergerät lage- und höhenmäßig auszurichten.
Der Boden ist in der Leitungszone beiderseits der Rohre gleichzeitig einzubauen und zu verdichten.
Der Sand in den Zwickelbereichen ist sorgfältig von Hand zu verdichten.
In der Leitungszone und in der Hauptverfüllung ist der Boden in höchstens 30 cm starken Schichten einzubauen.
Das Verfüllen der Baugrube durch Abkippen der Bodenmassen vom Lkw ist nicht zulässig.
Bei Verwendung von maschinellen Verdichtungsgeräten neben und über den Rohren ist die ZTV A-StB zu beachten.
Die Grabensohle darf durch die Arbeiten nicht nachteilig verändert werden.
Punktförmige Auflagerung der Rohrmuffen ist nicht zulässig.
Hierfür müssen in der Grabensohle ggf. in geeigneter Weise Vertiefung hergestellt werden.
Die Verlege- und Montageanleitungen der Hersteller sind zu beachten.
Der durch diese Vorgaben entstehende Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die profil- und fachgerechte Herstellung und Verdichtung der Leitungszone ist in die jeweiligen Positionen der Rohre einzukalkulieren.Die Lieferung des Materials zur Rohauflagerung und- ummantelung erfolgt in einer eigenen Position.
Die nachfolgend beschriebenen Entwässerungsleitungen müssen den folgenden Kriterien entsprechen:
Abwasserkanal für Regenwasser, aus PP (Polypropylen)-Rohren DIN EN 1852-1, homogenes Vollwandrohr, mit Steckverbindung, Rohrende mit Muffe,
Nenn-Ringsteifigkeit SN 8 DIN EN ISO 9969, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 15 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand.
Abrechnung:
Das Aufmaß des Aushubs und Einbaus von Boden und
Auffüllungen hat rechtzeitig und gemeinsam mit dem AG zu erfolgen.
Wenn nicht vom AG anders festgestellt, gilt für die Abrechnung nachfolgender Positionen Folgendes:
Die Baugrubenbreiten wird mit den Mindestgrabenbreiten nach DIN EN 1610 als Einzelgräben festgelegt.
Die Baugrubentiefe ist der Abstand vom Erdplanum bzw. Unterkante Oberbodenabtrag bis Unterkante Baugrube.
Vorbemerkungen Leitungs- und Kanalarbeiten
Vorbemerkungen Betonfertigteile und Fundamente Vorbemerkungen Betonfertigteile und Fundamente
Hinweise zur Oberfläche:
Alle Sichtflächen in Sichtbeton;
Farbe: hellgrau glatt;
Sichtbetonklasse Mauerwinkel: SB02;
Sichtbetonklasse Sitzblöcke: SB03;
Sichtbetonklasse Treppen: SB02
Bei allen Winkelstützen gilt standardmäßig: Die Rückseite die obersten 20cm ebenfalls als Sichtfläche in Sichtbeton ausbilden; Kopfseiten standardmäßig in Sichtbeton
Als Qualitätsrichtlinie für Optik und Oberfläche gilt das Merkblatt Sichtbeton DBV incl. Merkblatt Nr.1 FDB über Sichtbetonflächen von FT als vereinbart;
die Verwendung von Weißzement behält sich der AG vor;
Zusätzlich gilt: Ausblutungen, Grate und Schalungsversatz unzulässig; Kanten 3 mm angeschliffen; es ist exakt auf die angegebene Kantenausbildung zu achten; das Zuschlagmaterial ist farblich auf die Betonoberfläche abzustimmen.
Die Oberfläche wird vor Ausführung / Bestellung durch den AG oder seine Beauftragten bemustert. Für Betonfertigteile im sichtbaren Bereich ist eine Werk- und Montgaeplanung zu erstellen, einzueichen und durch den AG freigeben zu lassen.
Hinweise zur Ausführung, Betongüte und Expositionsklassen:
Abmessungen variierend gem. Angabe in Position;
DIN EN 15258; C 35/45 (LP); XC4/XD3/XF4; WA; zusätzliche Nachbehandlung durch entsprechende Lagerung in Klimahallen erforderlich; Gesteinskörnung darf maximal 0,02 Gew.-% an quellfähigen
Bestandteilen organischen Ursprungs enthalten; Cmin = 4 cm; p = 5 KN/m²
10er Mauerwinkel nur in XC1-XC3, XF1, XA1 . Standartbetongütre C30/37
Einbauhinweise:
Keine Versetzhilfen; die Werksteine sind mit geeignetem Gerät (Versetzzange, Vakuumgerät etc.) ohne Versetzspuren einzubauen;
an den Fugen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen Abplatzungen zu vermeiden;
die Einzellängen der Werksteine sind unterschiedlich und richtet sich nach den geplanten Abschnitten unter Berücksichtigung von ca. 5 mm Fuge oder nach Wahl des AG.
Im Abstand von 8m sind durchgehend Bewegungsfugen in Betonfundament und in den Fertigteilen durch Trennschicht aus Bitumenpappe einzubauen.
Rückseitig sind die Fugen mit 10 cm breiter, verklebter Schweißbahn abzudichten.
Vorbemerkungen Betonfertigteile und Fundamente
Vorbemerkungen Zaunanlagen Werk- und Montageplanung inkl. statischem Nachweis für alle Toranlagen mit Zaun des Titels 06 anfertigen und zur Freigabe durch die Objektüberwachung des Bauherrn vorlegen, Übergabe im dwg- und pdf -Format und in Papierform.
Die Werk- und Montageplanungen sind 8 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Bauteilabhängige Elemente sind unmittelbar nach Einbau des Bezugsbauteils zu messen und anzufertigen. Hierfür sind 4 Wochen zu Vorlage zur Freigabe angesetzt.
Vorbemerkungen Zaunanlagen
01 Erdgeschoss
01
Erdgeschoss
01.01 Abbrucharbeiten, Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Abbrucharbeiten, Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Entwässerungsarbeiten
01.03
Entwässerungsarbeiten
01.04 Elektrische Anlagen
01.04
Elektrische Anlagen
01.05 Oberflächenbeläge
01.05
Oberflächenbeläge
01.06 Baukonstruktion
01.06
Baukonstruktion
01.07 Einbauten in Außenanlagen
01.07
Einbauten in Außenanlagen
01.08 Vegetationstechnik
01.08
Vegetationstechnik
01.09 Pflanzlieferungen
01.09
Pflanzlieferungen
Auschnitt Fertigstellungs-/Entwicklungspflege aus FLB Es ist eine 1-jährige Fertigstellungs- und eine 2-jährige Entwicklungspflege gemäß dem Grünhandbuch der Stadt Köln für die vom AN geplanten Bäume, Pflanzen und Grünflächen einschließlich Bewässerung (nur für Bäume und Sträucher) anzubieten. Sie umfasst das Lockern, der Pflanzfläche, das Abtrennen und Entsorgen von unterwünschtem Aufwuchs, das Düngen im Frühjahr, das Entfernen von Anfall und Steinen. Die Pflege umfasst 2 Schnitte der zurückschneidenden Hecken oder Sträuchern und Bäume pro jahr. Mäharbeiten und Bewässerungsarbeiten an Rasenflächen müssen nur in der Fertigstellungspflege bis zur Gesamtabnahme aller Leistungen durchgeführt werden.
Bei der Fertigstellungs-/Entwicklungspflege ist das Grünhandbuch der Stadt Köln zu beachten.
Auschnitt Fertigstellungs-/Entwicklungspflege aus FLB
01.10 Fertigstellungspflege
01.10
Fertigstellungspflege
01.11 Entwicklungspflege
01.11
Entwicklungspflege
01.12 Zusatzarbeiten Müllkäfig
01.12
Zusatzarbeiten Müllkäfig
01.13 Zusatzarbeiten Feuerwehrzufahrten
01.13
Zusatzarbeiten Feuerwehrzufahrten
01.14 Stundenlohnarbeiten
01.14
Stundenlohnarbeiten