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Projektbeschreibung 1. Grundstück und Bauwerk
Das Grundstück liegt am Niehler Kirchweg 120 in Köln-Nippes und grenzt unmittelbar an den Toni-Steingass-Park im Norden und Osten sowie einem neu errichteten Berufskolleg im Süden.
Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine Realschule, bestehend aus einem dreigeschossigen Bestandsgebäude mit einem Untergeschoss und einem Kriechkeller, welches um einen Verbindungsriegel und eine Sporthalle erweitert werden soll sowie einem fünfgeschossigen Neubauriegel mit einem Unter- bzw. Souterraingeschoss und einer Tiefgarage. Im nördlichen Bereich wird ein eingeschossiges Hausmeistergebäude errichtet.
Die Zufahrt zur Baustelle ist nur vom Niehler-Kirchweg aus möglich. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem in Betrieb befindlichen Berufskolleg und dem daraus resultierenden hohen sicherheitstechnischen Anforderungsprofil ist eine Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsströme zwingend erforderlich und darf durch die Bauarbeiten grundsätzlich nicht gestört werden.
Stellplätze für PKW und andere Fahrzeuge stehen auf dem Baustellengelände nicht zur Verfügung.
2. Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, uns diese vor Angebotsabgabe mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Ansprüche aus fehlender Ortskenntnis sind grundsätzlich ausgeschlossen.
In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien zu berücksichtigen und anzubieten. Unsere Planung erfolgt modellorientiert und im Rahmen eines BIM Prozesses koordiniert, d.h. die ausgeschriebenen Fabrikate sind grundlegender Bestandteil unserer Planungs- und Ausführungsvorgaben. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese nur als Nebenangebot zulässig und an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten mindestens gleichwertig sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen. Des Weiteren müssen alle Produkte in der anliegenden Liste der bewerteten Bauprodukte nach Mokros aufgeführt sein. Wird ein anderes Produkt angeboten, welches nicht in der Liste aufgeführt ist, sind alle Produktdatenblätter und die Angaben zu den Inhaltsstoffen beim genannten Sachverständigenbüro über den AG einzureichen, um die Eignung der Materialien nach den vorstehenden Maßgaben durch das Sachverständigenbüro prüfen lassen zu können. Ebenso muss auf Verlangen eine Probe des Produktes übergeben werden.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben und zur Erbringung des Werkerfolgs erforderlich sind, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw. mit dem im Anschreiben angegebenen technischen Bearbeiter zu klären.
3. Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden verbindlich bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
4. Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
5. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe
d) VOB/C, neueste Ausgabe
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe
in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebots.
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Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand: 2025
Projektbeschreibung
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom AN bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei den, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt.
Allgemeines
Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüber hinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen).
Baustelleneinrichtung
Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der AN benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der AN in in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) eine Ausführungsplanung. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der AN, dass die Planunterlagen ausreichend sind. Eventuell notwendige Details für die Ausführung erarbeitet der AN selbständig.
Die Planung des AG ist als Standard zu übernehmen. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des AN für die vom Auftraggeber (AG) beigestellten Planungsunterlagen sind von AN prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren.
Angaben zur Ausführung
Der AN hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig die Bauletung zu informieren. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom AN alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der AN das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der AN hat auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der AG Qualitätsprüfungen verlangen, die der AN nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der AN hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom AG oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der AN vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des AG und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der AN haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom AN eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen.
Montagehinweise
Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. Die gesamten haustechnischen Anlagen sind nach DIN VDE0100 Teil 410, an den Hauptpotentialausgleich anzuschließen. Hierfür sind sämtliche galvanische Brückenelemente vorzusehen. Verkabelungen sind, wenn nicht besonders im LV beschrieben, im ELT-Teil enthalten. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den AN vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten.
Einheitlichkeit von Geräten
Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen.
Brandschutzmaßnahmen
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem AN vom AG zu Verfügung gestellten Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles sind durch den AN eigenständ umzusetzen. In den Ausführungsplänen werden Brandschotts zeichnerisch nicht dargestellt. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den AN auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem AG zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken.
Befestigungen und Konsolen
Zur Aufhängung und Befestigung der Kabeltralssen, Steigeleitern, Verteiler etc., sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig.
Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Genehmigungsunterlagen
Der AN ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme).
Qualitätsüberwachung und -prüfung
Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellendem Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet mit dem vom AG zur verfügung gestellten Qualitätsmanagement NQ zu arbeiten.
An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem AG und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten.
Abnahme
Die Abnahme regelt sich im übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung.
Aufmass (Planaufmass) / Leistungsnachweise
Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens:
Aufmasspläne (M 1:50) mit MaßangabenStücklisten mit PositionsangabenFotodokumentation für später nicht mehr einsehbare BauteileMarkierte Aufmasspläne
Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen.
Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfallen die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolg, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anerkennung des Bieters
Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen.
......................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZtV)
01 KGR 454 Elektroakustische Anlagen
01
KGR 454 Elektroakustische Anlagen
01.01 Einführungstext
01.01
Einführungstext
01.02 Zentrale
01.02
Zentrale
01.03 Peripherie
01.03
Peripherie
01.04 Zusatzfunktionen
01.04
Zusatzfunktionen
01.05 Digitale Sprechstellen
01.05
Digitale Sprechstellen
01.06 Lautsprecher (EN 54-24)
01.06
Lautsprecher (EN 54-24)
01.07 Sonstiges
01.07
Sonstiges
01.11 Verkabelung
01.11
Verkabelung
02 KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02
KGR 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.01 Einführungstext
02.01
Einführungstext
02.02 Zentrale
02.02
Zentrale
02.04 Melder
02.04
Melder
02.05 Ansaugrauchmelder
02.05
Ansaugrauchmelder
02.06 Alarmierung
02.06
Alarmierung
02.07 Steuerungen
02.07
Steuerungen
02.08 Feuerwehr
02.08
Feuerwehr
02.09 Instandhaltung
02.09
Instandhaltung
02.10 Sonstiges
02.10
Sonstiges
02.11 Verkabelung
02.11
Verkabelung
04 KGR 456 Einbruchmeldeanlage
04
KGR 456 Einbruchmeldeanlage
Hinweis Fabrikat der Planung ist Telenot, es steht dem Bieter frei etwas anderes, gleichwertiges anzubieten.
Hinweis
04.__.0010 Einbruchmeldezentrale Einbruchmeldeanlage
bestehend aus:
Universelle Zentrale Incl. Netzgerät 5,4 A
-2 Batterien bis max. 2x40 Ah,
-incl. 4 Ringe, max. 2000 Meter,
-3 serielle Schnittstellen
-Unterlagentasche
VdS-Anerkennung
Möglichkeit für
Zusätzliche Anschaltung von
4 Ring-, oder 8 Stichleitungen
SEMO 1 Schnittstellenmodul
mit 2seriellen 20 mA- Schnittstellen.
20 mA- Schnittstelle zur Anschaltung von
externen Komponenten.
RS 485- Schnittstelle zur Anschaltung
von externen Komponenten.
Ansteuerung zur überwachten Ansteuerung von Externsignalgebern.
Thermodrucker mit Aufwickelvorrichtung,
Einbauausführung.
Anschaltung für Blockschlösser
bzw. einer geistigen Schalteinrichtung
Ansteuerung der Übertragungsein-
richtung ÜE
Hintergrundspeicher für 250 Ereignisse
Softwarepaket für Zentrale
Anlage ausgelegt für den Anschluss der im folgenden beschrieben Komponenten. Dies bezieht sich auch auf die abgefragten EP Positionen.
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0010
Einbruchmeldezentrale
1.00
Stk
04.__.0020 Digitales AWUG Automatisches Wähl- und
Übertragungsgerät - Einbaumodul
zur Übertragung von Gefahrenmeldungen, technischen Alarmen oder Zuständen über das Fernsprechnetz
Überwachung, Sabotage- und Blockadefreischaltung, Routineruf programmierbar, Betriebspannung 10,5-29 VDC.
mit VdS-Anerkennung
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0020
Digitales AWUG
1.00
Stk
04.__.0030 Erweiterungsmodul CXF 16/8
Das Erweiterungsmodul CXF erweitert die
Übertragungseinrichtungen comXline 1516, 2516 und 3516
um 16 Meldelinieneingänge und 8
Fernschalt-Relaisausgänge. Eine CXF-Platine lässt sich
direkt auf die ÜE-Platine aufstecken. Weitere 11
Erweiterungsmodule diesen Typs können über den com2BUS
bis zu 1000 m von der Übertragungseinrichtung abgesetzt
werden.
In der Summe lässt sich die Übertragungseinrichtung auf
insgesamt 200 Meldelinien und 97
Fernschalt-Relaisausgänge erweitern.
Der kombinierte Betrieb mit dem Erweiterungsmodul CXB
und CXF an einer ÜE ist möglich.
- 16 widerstandsüberwachte Meldelinien
- 8 Fernschalt-Relaisausgänge
- Potenzialfreier Wechsler 60 V / 1 A
- Abmessungen (BxHxT) 155x61x20 mm
- Stromaufnahme in Ruhe ca. 12 mA bei 13,5 V DC, je
weitere Meldelinie ca. 0,7 mA
- Versorgungsspannung 10,2 V DC bis 30 V DC
100072538
Hersteller/Anbieter: TELENOT ELECTRONIC GMBH
oder gleichwertig
liefern, und betriebsfertig montieren
04.__.0030
Erweiterungsmodul
1.00
Stk
04.__.0040 Abgesetzte Bedieneinheit Bedieneinheit
für Einbruchmeldezentrale als abgesetztes
Anzeige- und Bedientableau. Mit Summen- anzeigen (Alarme, Störungen), Meldungs- anzeigen (Überfall, Einbruch, Sabotage, Störungen), div. Abfragemöglichkeiten (Melder- Auslösezuständen, Alarm- und Störungsmeldungen, Detailabfrage mit Hilfefunktion), Verschiedene Bedienberechtigungen (Betreibercode),
Internprogramme ein-/ausschalten, Intern- Reset, Zeitscharfschaltung (ZSS)
und Anschlussmöglichkeit eines externen
zusätzlichen Lautsprechers. Gehäuse
aus ABS- Kunststoff mit 2x16- stelliger
LCD- Anzeige und Tastenfeld sowie Sabotageüberwachung durch Gerätekontakt
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0040
Abgesetzte Bedieneinheit
1.00
Stk
04.__.0050 Optisch-, akustischer Signalgeber akustisch/optisch, 4 programmierbare Töne
12 V und 24 V, mit integriertem Tongenerator
und Blitzleuchte, Kunststoffgehäuse
mit VdS-Anerkennung
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0050
Optisch-, akustischer Signalgeber
3.00
Stk
04.__.0060 Akustischer Signalgeber außen 4 programmierbare Töne, 12 V und 24 V
mit integriertem Tongenerator, Kunststoffgehäuse
mit VdS-Anerkennung
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0060
Akustischer Signalgeber außen
1.00
Stk
04.__.0070 Akustischer Signalgeber innen Sirene zur Montage als separater Signalgeber
mit direkter Anschaltung an den EMA Bus.
Einstellung Lautstärke Schalldruck
max. 100 db(A). Farbe weiß.
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0070
Akustischer Signalgeber innen
O
0.00
Stk
04.__.0080 Scharf- Unscharfschalteinrichtung Schalteinrichtung Auswerteeinheit zur Schalteinrichtung
von Einbruchmeldeanlagen. Anschluss-
möglichkeit für Eingabeeinheit, Codetas-
tatur, Sperrelement, Schließblechkontakt
und Magnetkontakte. Verbindung zur
Einbruchmeldezentrale über EMA Bus
Code-Tastatur 3x4 Matrix
Codetastatur
mit integrierter Eingabeeinheit
und Sichtschutz, IP65
incl. Rahmenverstär-
kung und Sichtschutz
für Codetastatur.
liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0080
Scharf- Unscharfschalteinrichtung
3.00
Stk
04.__.0090 Netzverschlusskoppler Netzverschlußkoppler
zum Anschluß an den EMA Bus
dient zur Anschaltung aller
GLT- Komponenten der Blockschloßtür,
wie
- Scharfschalteeinrichtung
- Geistige Schalteinrichtung
- Verschluß- und Öffnungsüberwachung
- Flächenschutz
- Überfallmeldeschloß
mit insgesamt 5 Primärleitungseingängen,
- 2x Schaltausgang für Blockschloßanzeige
- 1x Steuerausgang für Blockmagnet
- 1x Primärleitung für Sabotageüberwachung
mit integriertem Anschlußverteiler
2x20DA und integriertem Summer zur
Signalisierung von Revisionsalarmen
Sabotageüberwachung durch Deckelkontakt
Gehäuseausführung in Aufputzmontage
oder Unterputzmontage.
Installation als Ring- oder Stichelement an beliebiger Stelle eines Lokalen Sicherheits Netzwerkes.
Technische Daten
- Betriebspannung
- LSN- Teil: +10 V ... +33 V
- restliche Kopplerfunktionen:
+8 V ... +30 V
- Stromaufnahme
- LSN- Teil: 3,5 mA
- restliche Kopplerfunktionen:
- Leerlauf
- max. 50 mA bei +8 V
- max. 40 mA bei +12 V
- max. 30 mA bei +30 V
- Voll-Last:
- max. 315 mA bei +8 V
- max. 230 mA bei +12 V
- max. 105 mA bei +30 V
- Anschaltmöglichkeit - Gleichstrom-
primärleitungen
- Primärleitung 1 bis 4:
als Überfall-, Einbruch-,
Sabotage- oder Verschlussgruppe
- Primärleitung 5: Blockschloss/oder
Geistige Schalteinrichtung
- Primärleitung 6: als Überfall-,
Einbruch-, Sabotage- oder
Verschlussgruppe oder für
Geistige Schalteinrichtung
- Endwiderstände
- Primärleitung 1 bis 4:
R= 12,1kOhm 1%
- Primärleitung 5:
R = 12,1 kOhm 1% (scharf),
R = 12,1 kOhm //
3,92 kOhm (unscharf)
- Primärleitung 6: (Überfall,
Einbruch, Sabotage) (Log. Schalt-
einrichtung):
- R = 12,1 kO +1%scharf/nicht
gültig, 12K1 II 3K92 +1% unscharf/
gültig
- Überwachungstoleranz bei PL 1 - 4
(ggf. PL 6): 40% vom Endwiderstand
- Ansprechzeit: PL 1 - 6 < 200 ms
- Steuerausgänge
- max. Strom: 20 mA
- max. Spannung: 8 V
- max. Leitungswiderstand:
2 x 10 Ohm
- Kurzschlussfestigkeit: 2 s
- Blockschlossmagnet
- max. Strom: 60 mA
- max. Spannung: 12 V
- max. Leitungswiderstand:
2 x 5 Ohm
- Kurzschlussfestigkeit: 2 s
- Raumklima: DIN 40040 R14
- zul. Umgebungstemperatur:
0° C .. +55° C
- Gehäuse
- Unterteil: Kunststoff
- Deckel: Kunststoff
- Farbe: grauweiß (RAL 9002)
- Gewicht: Ca. 450 g
- Abmessungen:
(H x B x T) 215 x 160 x 35,5 mm
- Schutzart: IP 30
- Umweltklasse: II (VdS 2110)
04.__.0090
Netzverschlusskoppler
2.00
Stk
04.__.0100 Transponder passend zum System betriebsfertig liefern
.
04.__.0100
Transponder
120.00
Stk
04.__.0110 Bewegungsmelder Kombination aus Infrarot und Ultraschall- detektion und zusätzliche Abdecküberwachung.
Überwachungsbereich bis 50 Quadratmeter.
mit VdS-Anerkennung
Klasse C
Liefern und betriebsfertig montieren
04.__.0110
Bewegungsmelder
62.00
Stk
04.__.0120 Sperrelement inkl. Bausatz für Montage auf Zarge/Tür.
mit VdS- Anerkennung
Klasse C
liefern und montieren
04.__.0120
Sperrelement
O
0.00
Stk
04.__.0130 Einbaumagnet- und Riegelkontakt Einbaumagnetkontakt
zur Öffnungsüberwachung von Fenster
oder Türen (geeignet auch zur kombinierten Öffnungs- und Verschlussüberwachung von Fenstern). Einbau stirnseitig,Anschlusskabel 6m, inkl. Magnet und Montagematerial.
VDS Klasse C
Liefern und betriebsfertig montieren
Fabrikat: BOSCH oder gleichwertig
04.__.0130
Einbaumagnet- und Riegelkontakt
O
0.00
Stk
04.__.0131 J-Y(St)Y 4x2x0,8 einziehen in Teillängen liefern und auf vorhandene Pritschen und Wannen verlegen, bzw. in Leitungsführungskanäle oder Leerrohre einziehen und betriebsfertig anschliessen.
04.__.0131
J-Y(St)Y 4x2x0,8 einziehen
1,032.50
m
04.__.0140 Busankoppler 4 konventionelle Kontakte Koppler zur Anschaltung von konventionellen
Kontakten an den EMA Bus.
Liefern und betriebsfertig montieren.
04.__.0140
Busankoppler 4 konventionelle Kontakte
4.00
Stk
04.__.0150 Insgemeinkosten - Planung und Konzeption der Anlage
- Teilnahme an Abstimmungsgesprächen
bezüglich der EMA mit dem Bauherrn
- Dokumentation der Anlage
- Programmierung, Inbetriebnahme
und Einweisung
04.__.0150
Insgemeinkosten
1.00
pau
04.__.0160 Prüfung externer Kontakte Prüfung und Übernahme von bauseitig
installierter Kontakte
04.__.0160
Prüfung externer Kontakte
10.00
Stk
05 KGR 453 Zeitdienstanlagen
05
KGR 453 Zeitdienstanlagen
05.01 Uhrenanlagen
05.01
Uhrenanlagen
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