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01 Heizungstechnische Anlagen
01
Heizungstechnische Anlagen
Geltende Richtlinien, Planungsgrundlagen Der AN hat eigenverantwortlich die notwendigen Planungs- und Ausführungsleistungen,
welche für die betriebsfertige Errichtung für das Gewerk Wärmeversorgungsanlagen
erforderlich sind, zu erstellen. Bei der Planung der heizungstechnischen
Anlage sind im Wesentlichen die bekannten DIN und EN-Normen, (u.a.
12828, 18380, 12831, 4108, 4109), VDI-Empfehlungen, DVGW-Arbeitsblätter
und das Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen. Wand- und Deckendurchführungen
mit brandschutztechnischen Anforderungen erhalten Rohrabschottungen entsprechend
der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP). Sämtliche Geräte
und Armaturen sind mit Bezeichnungsschildern, Rohrleitungen mit Richtungspfeilen
und einer Aufschrift des Durchflussstoffes zu bezeichnen. Die Rohrleitungen müssen
entsprechend der DIN 2403 und den Vorgaben des AG gekennzeichnet sein und
zwar neben den Absperrventilen, an Kreuzungspunkten und bei Richtungswechsel,
vor und hinter Wänden und Abtrennungen usw. Die Fließrichtung und die Art des
Durchflussmediums sind alle 5 m in der Zentrale, ansonsten alle 15 m vorzuse -
hen. Durch Pfeile ist die Strömungsrichtung anzugeben. Es ist besonders auf die
Zugänglichkeit von Anlagenteilen zu achten. Strangleitungen (Nutzereinheiten)
müssen schnell und ohne Hilfswerkzeug
absperrbar sein. Alle Anlagenteile müssen für Wartungsarbeiten gut zugänglich
sein (gut zugänglich ist ein Bereich, bei dem eine Kugel mit mindestens einem
Durchmesser von 60 cm zu dem Wartungsbereich geführt werden kann).
In der Zentrale muss ein laminiertes farbiges Strangschema der Wärmeversorgungsanlagen
mit seinen Einzelheiten gut sichtbarausgehängt sein (Ventile mit
gleicher Bezeichnung wie vor Ort; Verteilernetz; Dimensionierung; Raumnummern).
Die Zeichnung ist auch in digitaler Form als DWG CAD Zeichnung auszuhändigen
(die Vorgaben des AG sind zu beachten). Zusätzlich ist ein laminiertes farbiges
Schaltschemata der Rohrgewerke in den Technikzentralen aufzuhängen. Die
Regelung der Wärmeerzeugungsanlagen erfolgt über eine eigene Anlagenregeleinrichtung,
eine Zugriffsmöglichkeit auf diese Regelung ist von der Technikraum EG.
Die Regelung der Heizungsanlage muss dem Stand der Technik wiederspiegeln. Alle
technischen Geräte (z. B. Pumpen, Wärmeübergabestation etc.) müssen auf die
Regelung der Heizungsanlage aufgeschaltet sein. Alle internen Störungen, die zu einer
bleibenden Abschaltung des Gerätes führen und der Ausfall der Versorgungsspannung/
Steuerspannung, müssen als Sammelstörung über Smartlink Kontakt zum
Bauherren gesendet werden.
Geltende Richtlinien, Planungsgrundlagen
Berechnungen Durch den AN sind die erforderlichen Berechnungen zur Anlagenauslegung und Dimensionierung
anhand der abschließend fixierten Rahmenbedingungen durchzuführen.
Für die Berechnung der Normheizlast muss die DIN EN 12831
(einschließlich nationalem Anhang) in der aktuellsten Fassung angewendet werden.
Auf die Leistungsreserven für die Zusatz-Aufheizleistung wird bewusst verzichtet.
Bei der Ermittlung der Normheizlast sowie der Bemessung von statischen
Heizflächen und raumlufttechnischen Anlagen für die einzelnen Räume der Bauteile
sind Raumtemperaturen von 20°C zu berücksichtigen. Bei der Planung und Ausführung
der Wärmeversorgungsanlage sind durch den AN alle Möglichkeiten der Energieeinsparung
zu berücksichtigen und aufzuzeigen. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit
derartiger Anlagen ist von der tatsächlich zu erwartenden Nutzungsdauer
der Anlage und der zu erwartenden Energieeinsparung in diesem Zeitraum
auszugehen.
Berechnungen
01.01 Wärmeerzeugungsanlagen
01.01
Wärmeerzeugungsanlagen
01.02 Wärmeverteilnetze
01.02
Wärmeverteilnetze