Elektrische Anlagen
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01 Elektrische Anlagen
01
Elektrische Anlagen
Allgemeines, Technische Vorbemerkungen Grundlage der Planung ist der nachfolgend beschriebene Ausstattungsstandard. Die Planung und Installation vom AN, haben nach den allgemein gültigen Richtlinien und Normen und den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik zu erfolgen. Hier wird u.a. folgende Vorschriften hingewiesen. VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1kV VDE 0102 Leitsätze für die Berechnung der Kurzschlussströme VDE 0105 Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen VDE 0108 Vorschriften für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen VDE 0618-1 Bestimmungen für das Einbeziehen von Rohrleitungen in Schutzmaßnahmen von Starkstromanlagen VDE 0800 Bestimmungen für Fernmeldeanlagen und 0833 VDE 0185 Blitzschutzanlagen-Bestimmungen VDE 0510 Bestimmungen für Batterieräume VDE 0532 Bestimmungen für Transformatoren VDEW-Richtlinie für das Einbetten von Fundamenterder in Gebäudefundamenten TAB Technische Anschlussbedingungen des örtlichen Energieversorgers in allen Teilen DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb, aktueller Stand (falls BMA behördlich gefordert) EN 12464 Arbeitsstättenbeleuchtung Teil 1 und 2 (Innen und Außen) EN 50083 Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen EN 61936-1 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV Arbeitsstättenrichtlinien Landesbauordnung Vorschriften/ Richtlinien der zuständigen Feuerwehr (falls BMA behördlich gefordert) Maschinenschutzgesetz, soweit es die Elektroanlage betrifft. UVV-Unfallverhütungsvorschriften EltBauVO Verordnung über Betriebsräume für elektrische Anlagen Aktuelle Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)
Allgemeines, Technische Vorbemerkungen
01.__.0010 Überspannungsschutz der elektrischen Anlagen Bei der Errichtung bzw. beim Einbau von Überspannungsschutzgeräten in elektrischen Anlagen sind die einschlägigen VDE-Bestimmungen / Richtlinien zu beachten, wie nachfolgend z. B. aufgeführt: DIN 57100 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt (VDE 0100) DIN 57160 Bestimmungen für die Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln (VDE 0160) DIN 57800 Bestimmungen für die Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen VDE 0800 einschl. Informationsanlagen DIN 57845 Bestimmungen für den Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Überspannung VDE 0845
01.__.0010
Überspannungsschutz der elektrischen Anlagen
1.00
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01.__.0020 Erdungs- und Blitzschutzanlage Maßgebend für den Bau und Betrieb der auszuführenden Erdungs- und Blitzschutzanlage sind die nachfolgenden Vorschriften und Anweisungen, welche zu beachten sind: DIN 48801 Blitzschutzanlage – Leitungen, Schrauben und Muttern DIN 48826 Dachleitungsstützen für Blitzableiter DIN 50975 Korrosionsschutz – Zinküberzüge durch Feuerverzinken - Richtlinien DIN 50976 Korrosionsschutz – Durch Feuerverzinken auf Einzelteile aufgebrachte Überzüge Anforderungen und Prüfung DIN 57185-1 Blitzschutzanlage – Allgemeines für das Errichten DIN 57185-2 Blitzschutzanlage – Errichten besonderer Anlagen DIN 18014 Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation die anerkannten Regeln der Technik die VDE-Bestimmungen die VDI-Richtlinien die VDS-Richtlinien die Arbeitsstätten-Richtlinien sämtliche Arbeits- und Merkblätter die Auflagen und Vorschriften der baubegleitenden und bauüberwachenden Behörden die Vorschriften der Ver- und Entsorgungsunternehmen die Verlege- und Montagevorschriften der Hersteller die Beschreibungen in den Vorbemerkungen die Vorschriften der örtlichen Feuerwehr die Allgemeinen Blitzschutzbestimmungen des Ausschusses für Blitzableiterbau (ABB)
01.__.0020
Erdungs- und Blitzschutzanlage
1.00
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01.__.0030 Allgemein Alle Anlagenkomponenten sind dauerhaft zu beschriften. Hierzu gehört insbesondere die Stromkreisbezeichnung/Datendosenbelegung. Sämtliche Abdeckrahmen sind, falls am Installationsgerät nicht möglich, mit einem Beschriftungsfeld auszuführen. Die Montage der Starkstromanlage wird ausschließlich nach den Montage- und Detailplänen durchgeführt, die der Auftragnehmer in Eigenverantwortung nach den Ausführungsplänen (Grundlagen) unter Beachtung des entstehenden Gebäudekomplexes herzustellen hat. Termine und Absprachen mit Nachunternehmern sind eigenverantwortlich durchzuführen. Die beschriebenen Vorgaben zu den Elektroanlagen gelten vorbehaltlich zusätzlicher Forderungen aus der Baugenehmigung und des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Forderungen werden grundsätzlich Vertragsbestandteil, sofern bei Vertragsabschluss bekannt oder gemäß Baurecht gefordert.
01.__.0030
Allgemein
1.00
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01.__.0040 Abnahme und Prüfung Durch den AG wird eine förmliche Abnahme gemäß VOB, Teil B - § 12 Abs. 4 verlangt. Zur Abnahme sind vom AN folgende Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren: · Sicht- und Funktionsprüfungen der vom AN errichteten Anlagen mit Protokoll · Messung der Erdungswiderstände an allen Trennstellen mit Messprotokoll · Messungen gem. DIN VDE 0100-600 einschl. Erstellung von Prüfprotokollen u.a. Messung der Wirksamkeit der angewandten Schutzmaßnahmen, Schleifen- und Widerstandsmessung, Isolationsmessung, Prüfung des Potentialausgleiches, Messung der Beleuchtungsstärken mit Protokoll und Fotodokumentation · Einweisung des AG und des Nutzers in den Betrieb und die Wartung der elektrischen Einrichtungen während der normalen Arbeitszeit, einschl. Erstellung des Einweisungsprotokoll, von allen Beteiligten (Nutzer) unterzeichnet. Die Einweisung kann mehrfach erfolgen. · Übergabe sämtlicher Wartungsangebote für wartungspflichtige bzw. -bedürftige Anlagen · Übergabe der Revisionsunterlagen gem. DIN 18382 und DIN 18384 (Punkt 3.4.2 Dokumentation), zunächst digital zur Freigabe, anschließende Ausfertigung gem. v. g. Norm
01.__.0040
Abnahme und Prüfung
1.00
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01.__.0050 Revisionsunterlagen Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist Leistungsbestandteil des AN und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Revisionsunterlagen (Bestandszeichnungen) sind gem. DIN 18382 und DIN 18384 (Punkt 3.4.2 Dokumentation) zu erstellen. Zusätzlich zur dort benannten Ausfertigung sind die Unterlagen in aktueller Fassung, 1-fach, in deutscher Sprache, digital im Word-, Excel-, PDF-, bzw. DWG / DXF- Format (CAD-Dateien) auf einem digitalen Datenträger (z.B. USB-Stick, DVD, etc.) dem AG zu übergeben, spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlagen.
01.__.0050
Revisionsunterlagen
1.00
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01.__.0060 Hinweis zur Bauausführung Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat die allg. bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse einzureichen. Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung sämtlicher gem. technischer Prüfverordnung abzunehmender Anlagenteile der Elektroanlage durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgen.
01.__.0060
Hinweis zur Bauausführung
1.00
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01.01 Elektrische Energieversorgung
01.01
Elektrische Energieversorgung
01.02 Eigenstromversorgungsanlagen
01.02
Eigenstromversorgungsanlagen
01.03 Niederspannungsschaltanlagen
01.03
Niederspannungsschaltanlagen
01.04 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04
Niederspannungsinstallationsanlagen
01.05 Beleuchtungsanlagen
01.05
Beleuchtungsanlagen
01.06 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.06
Blitzschutz- und Erdungsanlagen