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01 Elektrische Anlagen
01
Elektrische Anlagen
Allgemeines, Technische Vorbemerkungen Grundlage der Planung ist der nachfolgend beschriebene Ausstattungsstandard. Die
Planung und Installation vom AN, haben nach den allgemein gültigen Richtlinien und Normen
und den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik zu erfolgen. Hier wird u.a.
folgende Vorschriften hingewiesen.
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
bis 1000 V
VDE 0101 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
über 1kV
VDE 0102 Leitsätze für die Berechnung der Kurzschlussströme
VDE 0105 Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen
VDE 0108 Vorschriften für das Errichten und den Betrieb elektrischer Anlagen
VDE 0618-1 Bestimmungen für das Einbeziehen von Rohrleitungen in Schutzmaßnahmen
von Starkstromanlagen
VDE 0800 Bestimmungen für Fernmeldeanlagen und 0833
VDE 0185 Blitzschutzanlagen-Bestimmungen
VDE 0510 Bestimmungen für Batterieräume
VDE 0532 Bestimmungen für Transformatoren
VDEW-Richtlinie für das Einbetten von Fundamenterder in Gebäudefundamenten
TAB Technische Anschlussbedingungen des örtlichen Energieversorgers in allen
Teilen DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht
DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb, aktueller Stand
(falls BMA behördlich gefordert)
EN 12464 Arbeitsstättenbeleuchtung Teil 1 und 2 (Innen und Außen)
EN 50083 Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste
EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
EN 61936-1 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen
über 1 kV
Arbeitsstättenrichtlinien
Landesbauordnung
Vorschriften/ Richtlinien der zuständigen Feuerwehr (falls BMA behördlich gefordert)
Maschinenschutzgesetz, soweit es die Elektroanlage betrifft.
UVV-Unfallverhütungsvorschriften
EltBauVO Verordnung über Betriebsräume für elektrische Anlagen
Aktuelle Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)
Allgemeines, Technische Vorbemerkungen
01.__.0010 Überspannungsschutz der elektrischen Anlagen Bei der Errichtung bzw. beim Einbau von Überspannungsschutzgeräten in elektrischen Anlagen
sind die einschlägigen VDE-Bestimmungen / Richtlinien zu beachten, wie nachfolgend
z. B. aufgeführt:
DIN 57100 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt (VDE
0100) DIN 57160 Bestimmungen für die Ausrüstung von Starkstromanlagen
mit elektronischen Betriebsmitteln (VDE 0160)
DIN 57800 Bestimmungen für die Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen
VDE 0800 einschl. Informationsanlagen
DIN 57845 Bestimmungen für den Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Überspannung
VDE 0845
01.__.0010
Überspannungsschutz der elektrischen Anlagen
1.00
psch
01.__.0020 Erdungs- und Blitzschutzanlage Maßgebend für den Bau und Betrieb der auszuführenden Erdungs- und Blitzschutzanlage
sind die
nachfolgenden Vorschriften und Anweisungen, welche zu beachten sind:
DIN 48801 Blitzschutzanlage – Leitungen, Schrauben und Muttern
DIN 48826 Dachleitungsstützen für Blitzableiter
DIN 50975 Korrosionsschutz – Zinküberzüge durch Feuerverzinken - Richtlinien
DIN 50976 Korrosionsschutz – Durch Feuerverzinken auf Einzelteile aufgebrachte Überzüge
Anforderungen und Prüfung
DIN 57185-1 Blitzschutzanlage – Allgemeines für das Errichten
DIN 57185-2 Blitzschutzanlage – Errichten besonderer Anlagen
DIN 18014 Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation
die anerkannten Regeln der Technik
die VDE-Bestimmungen
die VDI-Richtlinien
die VDS-Richtlinien
die Arbeitsstätten-Richtlinien
sämtliche Arbeits- und Merkblätter
die Auflagen und Vorschriften der baubegleitenden und bauüberwachenden Behörden
die Vorschriften der Ver- und Entsorgungsunternehmen
die Verlege- und Montagevorschriften der Hersteller
die Beschreibungen in den Vorbemerkungen
die Vorschriften der örtlichen Feuerwehr
die Allgemeinen Blitzschutzbestimmungen des Ausschusses für Blitzableiterbau (ABB)
01.__.0020
Erdungs- und Blitzschutzanlage
1.00
psch
01.__.0030 Allgemein Alle Anlagenkomponenten sind dauerhaft zu beschriften. Hierzu gehört insbesondere die
Stromkreisbezeichnung/Datendosenbelegung. Sämtliche Abdeckrahmen sind, falls am
Installationsgerät nicht möglich, mit einem Beschriftungsfeld auszuführen.
Die Montage der Starkstromanlage wird ausschließlich nach den Montage- und Detailplänen
durchgeführt, die der Auftragnehmer in Eigenverantwortung nach den Ausführungsplänen
(Grundlagen) unter Beachtung des entstehenden Gebäudekomplexes herzustellen
hat.
Termine und Absprachen mit Nachunternehmern sind eigenverantwortlich durchzuführen.
Die beschriebenen Vorgaben zu den Elektroanlagen gelten vorbehaltlich zusätzlicher Forderungen
aus der Baugenehmigung und des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Forderungen
werden grundsätzlich Vertragsbestandteil, sofern bei Vertragsabschluss bekannt
oder gemäß Baurecht gefordert.
01.__.0030
Allgemein
1.00
psch
01.__.0040 Abnahme und Prüfung Durch den AG wird eine förmliche Abnahme gemäß VOB, Teil B - § 12 Abs. 4 verlangt.
Zur Abnahme sind vom AN folgende Maßnahmen durchzuführen und zu dokumentieren:
· Sicht- und Funktionsprüfungen der vom AN errichteten Anlagen mit Protokoll
· Messung der Erdungswiderstände an allen Trennstellen mit Messprotokoll
· Messungen gem. DIN VDE 0100-600 einschl. Erstellung von Prüfprotokollen u.a.
Messung der Wirksamkeit der angewandten Schutzmaßnahmen, Schleifen- und
Widerstandsmessung, Isolationsmessung, Prüfung des Potentialausgleiches, Messung
der Beleuchtungsstärken mit Protokoll und Fotodokumentation
· Einweisung des AG und des Nutzers in den Betrieb und die Wartung der elektrischen
Einrichtungen während der normalen Arbeitszeit, einschl. Erstellung des Einweisungsprotokoll,
von allen Beteiligten (Nutzer) unterzeichnet. Die Einweisung kann mehrfach
erfolgen.
· Übergabe sämtlicher Wartungsangebote für wartungspflichtige bzw. -bedürftige Anlagen
· Übergabe der Revisionsunterlagen gem. DIN 18382 und DIN 18384 (Punkt 3.4.2 Dokumentation),
zunächst digital zur Freigabe, anschließende Ausfertigung gem. v. g.
Norm
01.__.0040
Abnahme und Prüfung
1.00
psch
01.__.0050 Revisionsunterlagen Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist Leistungsbestandteil des AN und ist in den Einheitspreisen
zu berücksichtigen. Die Revisionsunterlagen (Bestandszeichnungen) sind
gem. DIN 18382 und DIN 18384 (Punkt 3.4.2 Dokumentation) zu erstellen. Zusätzlich zur
dort benannten Ausfertigung sind die Unterlagen in aktueller Fassung, 1-fach, in deutscher
Sprache, digital im Word-, Excel-, PDF-, bzw. DWG / DXF- Format (CAD-Dateien) auf einem
digitalen Datenträger (z.B. USB-Stick, DVD, etc.) dem AG zu übergeben, spätestens
zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlagen.
01.__.0050
Revisionsunterlagen
1.00
psch
01.__.0060 Hinweis zur Bauausführung Alle Durchbrüche für elektrische Leitungsanlagen durch Decken und Wände mit Brandschutzanforderung
sind brandschutztechnisch zu verschließen und entsprechend zu
kennzeichnen. Der Auftragnehmer hat die allg. bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse
einzureichen. Vor der Inbetriebnahme muss eine Prüfung sämtlicher gem.
technischer Prüfverordnung abzunehmender Anlagenteile der Elektroanlage durch einen
anerkannten Sachverständigen erfolgen.
01.__.0060
Hinweis zur Bauausführung
1.00
psch
01.01 Elektrische Energieversorgung
01.01
Elektrische Energieversorgung
01.02 Eigenstromversorgungsanlagen
01.02
Eigenstromversorgungsanlagen
01.03 Niederspannungsschaltanlagen
01.03
Niederspannungsschaltanlagen
01.04 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04
Niederspannungsinstallationsanlagen
01.05 Beleuchtungsanlagen
01.05
Beleuchtungsanlagen
01.06 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.06
Blitzschutz- und Erdungsanlagen