To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektbezeichnung:Neubau Grundschule Michaelisschule
Straße:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Graf-Stauffenberg-Straße 19
PLZ:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~49124
Ort:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Georgsmarienhütte
Auftraggeber:Stadt Georgsmarienhütte
Straße:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Oeseder Straße 85
PLZ:~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~49124
Ort: Georgsmarienhütte
Projektbezeichnung:Neubau Grundschule Michaelisschule
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
2.1 Angaben zur Leistungsbeschreibung
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
2.2 Leistungserbringung
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind komplett herzustellen. Es sind alle für den geschuldeten Erfolg notwendigen Leistungen und Nebenleistung zu erbringen.
Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die Erbringung einer vollständigen, funktionsfähigen Leistung inkl. aller Kosten für Material, Nebenarbeiten sowie für Liefern, Vorhalten und Abtransport der zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nötigen Geräte, Hebezeuge und Montagehilfsmittel, einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste, wenn sie nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen nicht bauseits gestellt werden.
Die Forderung nach Vollständigkeit bezieht sich auf alle Positionen und Zulagen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wenn er der Ansicht ist, oder erkennbar ist, dass in der vorliegenden Leistungsbeschreibung einzelne Leistungen nicht enthalten sind, die zur vollständigen, funktionsfähigen und gebrauchsfertigen Fertigstellung seiner Arbeiten gehören, diese Leistungen in seiner Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und entsprechend anzubieten. Unklarheiten im Leistungsumfang sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Alle Leistungen sind fachgerecht im Sinne einer Qualitätssicherung zu erbringen. "Qualität" wird definiert als die Eigenschaft einer fertigen Leistung, die an sie gestellte Forderungen dauerhaft zu gewährleisten. Dies ist der geschuldete Erfolg des Vertrages und gilt ausnahmslos für alle Leistungen und Teilleistungen.
2.3 Baustelle
Baubesprechungen finden auf Verlangen der Bauleitung statt, in der Regel wöchentlich zu einem bestimmten Termin, hierfür ist ein Bauleiter des Auftragnehmer zu benennen. Der zeitliche Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit auf und im Umfeld des Baugrundstücks und der Baustelle verantwortlich.
Die Verkehrssicherungspflicht auf und im Umfeld der Baustelle obliegt allein dem Auftragnehmer. Er kann sich weder auf eine etwaige Bauleitung des Auftraggebers noch auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator berufen.
Bereiche, in denen eine Bautätigkeit ausgeübt wird, oder welche nicht fertig und/oder nicht freigeben oder übergeben sind, sind wirksam und dauerhaft abzusperren sowie gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Der Bauherr und von ihm autorisierte Personen dürfen jederzeit das Baugrundstück betreten. Die Bedingungen der VOB/B § 4, Nr. 1 (2) bis (4) bleiben hiervon unberührt.
Der AN sorgt für die allgemeine Ordnung auf der Baustelle und regelt das Zusammenwirken aller von ihm beauftragten Unternehmer sowie aller weiteren, im Umfeld der Baustelle tätigen Auftragnehmer.
Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass der Betrieb nicht gestört wird.
Sicherung vor Vandalismus, Diebstahl und mutwilliger Zerstörung. Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, das Gebäude zu schützen. Inwieweit er eine Sicherung vor mutwilliger Zerstörung, Diebstahl und Vandalismus vorsieht, ist seine Sache. Vom Auftragnehmer vorgesehene Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
2.4 Ortsbesichtigung
Es wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über die Lage, Verkehrsanbindung, Transportmöglichkeiten, Beschaffenheit, Umgebungsbedingungen, Arbeitsbedingungen, Lagermöglichkeiten zu erkundigen
2.5 Vermessung
Messtechnische Maßnahmen (wie das Einmessen von Zwischenachsen sowie das Anlegen von Wänden etc.) sind vom Auftragnehmer selbst zu veranlassen und werden nicht gesondert vergütet. Messpunkte und Markierungen anderer Unternehmer haben keine Gültigkeiten. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus evtl. resultierende Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Bauseits werden dem Auftragnehmer zwei Achsen und ein Höhenpunkt zur Verfügung gestellt.
2.6 Für alle Baustoffe sind vor dem Einbau entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen.
2.7 Lieferung und Montage
Alle in den Positionen beschrieben Leistungen umfassen die Montage und Lieferung der dazugehörigen Stoffe, wenn in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben ist (siehe auch VOB/C, DIN 18299, Pkt. 2.1.1).
2.8 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Den Anordnungen SIGEKO (Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator) gemäß Baustellenverordnung ist Folge zu leisten. Durch Nichtbefolgung hervorgerufene Stillstände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Anfallende Kosten werden diesem in Abzug gebracht. Die Einweisung durch den Sigeko ist an alle Mitarbeiter weiterzugeben. Die Gefährdungsanalyse hat vor Beginn der Arbeiten schriftl. zu erfolgen.
2.9 Schulbetrieb
Die Arbeiten werden im laufenden Schulbetrieb ausgeführt. Es ist mit erhöhtem Koordinationsaufwand zu rechnen. Mehrkosten für den genannten Umstand sind in allen Leistungen zu berücksichtigen und mit den angebotenen Preisen abgegolten.
2.10 Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
2.11 Spätestens 28 Kalendertage nach der Auftragserteilung ist der Bauleitung des Auftraggebers ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Anfangs- und Endzeiten, Maßnahmen bzgl. Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben.
2.12 Die Gebäude Jugendtreff und Michaelisschule sollen parallel gebaut werden.
2.13 Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
01 Fassadenarbeiten Schule
01
Fassadenarbeiten Schule
01. 1 Faserzement
01. 1
Faserzement
01. 2 Aluminium
01. 2
Aluminium
02 Fassadenarbeiten Jugendtreff
02
Fassadenarbeiten Jugendtreff
02. 1 Faserzement
02. 1
Faserzement
02. 2 Aluminium
02. 2
Aluminium