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00 Betonkerntemperierung und Zubehör
00
Betonkerntemperierung und Zubehör
Terminkriterien In dem TU-Projekt sind wir aktuell in der Planung der LP3.
folgende Termine sind weitergehend geplant:
- Bauantragsstellung: 09/2026
- Rohbauarbeiten: 02/2027 bis 12/2027
Für die Ausführung der im LV-beschriebenen Leistungen ist in 3 Betonierabschnitte der Bodenplatte aufgeteilt
1) Achse B-E
2) Achse E-I
3) Achse I-M
Die Ausführung erfolgt voraussichtlich im März/April 2027 (Verlegung der Rohrleitungen) und in Abstimmung mit dem Rohbauer.
Im Jahr 2028 erfolgt die restliche Montage der Verteiler etc.
Je Abschnitt ist eine Verlegedauer von 2-3 Arbeitstage vorgesehen.
Terminkriterien
Optimierungsmöglichkeiten Sofern Sie zur aktuellen Leistungsbeschreibung und beigefügter Planung Optimierungsmöglichkeiten sehen, bitte wir Sie im Sinne des Wettbewerbs diese als Nebenangebot anzubieten.
Dies wird Inhaltlich in den Verhandlungsbesprechungen gemeinsam besprochen.
Optimierungsmöglichkeiten
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu 1. Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen:
Hinweis zum Gesamt-LV:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
o.glw. - oder gleichwertig
IB - Ingenieurbüro
(x) - gültig
() - ungültig
1.1 Besonderheiten der Baustelle, Ortstermin
Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten.
Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AG vergütet (siehe Deckblatt der Ausschreibung).
1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes
Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders angegeben ist.
Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein.
Die als Anlage beiliegenden
Neubaupläne, der Amtliche Lageplan, das Konzept zur Herstellung der Baugrube vom IB Kempen Krause, das geotechnische Gutachten vom Geotechnischen Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann Gmbh, die Tabelle mit der Übersicht der Bewehrungsmengen der Bohrpfähleinkl. Angaben zu Ankern, Gurtungen, etc, der aktualisierte Baugrubensicherungsplan vom IB Kempen Krause, sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
1.3 Termine
Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt.
Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen.
Terminverschiebungen oder Arbeitsunterbrechungen ganz gleich aus welchem Grund führen nicht zu Bauzeitverlängerungen und Nachforderungen.
1.4 Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen.
1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe 2015
d) VOB/C, Ausgabe 2015
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der
Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen
Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes.
1.6 SiGe-Plan
Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungs-protokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
1.7 Preisstellung
Die Angebotspreise sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen.
Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind.
Es ist die
'Komplettleistung ' zu kalkulieren.
Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet.
1.8 Nebenleistung
Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist.
Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur-
gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken
durch den Vermesser.
Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist.
Das Einweisen und das Auf- und Abladen von Material und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren.
Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes.
1.9 PSA und Kleingeräte
Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung)
hat der AN selber zu stellen.
1.10 Vermessung
Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB.
Auf der Baustelle wird zur Vermessung elektrooptische Tachymetrie eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.), die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte durch den AN zum Anlegen der Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.11 Gerüste
Das Auf- , Abbauen und Vorhalten von Arbeitsgerüsten
bis zu einer Belaghöhe von 3,0 m Höhe wird nicht ge-
sondert vergütet.
Die für die Arbeiten notwendigen Schutzgerüste oder
Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit herzu-
stellen und bis zum Abschluss der Arbeiten vor zu halten.
Beschädigungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen.
1.12 Sauberkeit auf der Baustelle
Der Arbeitsplatz ist besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den vom AN gestellten Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. (Müllentsorgung)
1.13 Absturzschutz
Die für die jeweiligen Arbeiten nötigen Schutzgerüste
oder Absturzsicherungen sind für die jeweilige Bauzeit
herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu
unterhalten.
Absturzschutz für Fremdfirmen werden gesondert vergütet.
1.14 Aussparungen
Das Aussparen und spätere Schließen aller Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet.
1.15 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach
den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt.
Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch-
sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt.
Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits-
ablauf ist unbedingt einzuhalten.
Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu preislichen Mehrforderungen.
1.16 Aufmaß
-Aufmaße sind täglich vorzulegen.
1.17 außervertragliche Arbeiten
Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG dem Grunde nach zu beginnen.
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Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand 03/2026
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundstück und Bauwerk
Das Grundstück liegt in Bonn Bad-Godesberg, Kurfürstenallee 7a in zweiter Reihe hinter bereits bestehender Gebäudekubatur
Bei der Bauaufgabe handelt es sich um den Rückbau des schadstoffbelaasteten Bestandsgebäudes und anschließendem Neubau für ein ganzjährig nutzbares Multifunktionsbad. Das neue Hallenbad soll mit dem folgenden Raumprogramm errichtet wer-
den: Neben einem 25-Meter-Schwimmerbecken sind ein Multifunktionsbecken, ein Lehr- und ein Kinderbecken vorgesehen. Ergänzt wird das Schwimmangebot durch einen ca. 330 m² großen Saunabereich mit Ruheraum und Außengelände sowie durch entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräume. Das Hallenbad soll einen Teil des großen Bedarfs der Bad Godesberger Schulen an Schwimmzeiten abdecken.
Das neue Kurfürstenbad liegt auf einem städtischen Grundstück im Stadtbeztirk Bad Godesberg. Es wird begrenzt durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Kurfürstenallee 6,7 und 8, den Grundstücken der Friedrich-Ebert-Straße 60-62 sowie dem rückwärtig angrenzendem Redoutenpark. Angrenzend als Nachbarn befinden sich u.a. ein Seniorenheim, zwei Kindergärten und eine Musikschule.
Ansicht vorne
Ansicht Rückseite
Als Bauherrschaft tritt die Bundesstadt Bonn, Sport- und Bäderamt, in Erscheinung. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn (Sport- und Bäderamt). Das Bestandsgebäude „Kurfürstenbad“ befindet sich auf dem hintergelegenen Grundstücksbereich und ist bergseitig in ein-, zweigeschossiger und talseitig in zwei-, dreigeschossiger Bauweise mit Flachdach ausgeführt.
Die Andienung der Baustelle kann somit nur über die Kurfürstenallee erfolgen. Aufgrund der beengten Zufahrt/Ausfahrt zwischen Musikschule und Kindergarten zum Baufeldund der anliegenden Straßen ist eine Andienung mit Sattelzügen oder Hängenzügen nur nach Anmeldung bei der Bauleitung möglich.
2. Allgemeine Grundlagen des Angebots
Wichtiger Hinweis
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen.
In Ihrem Angebot sind grundsätzlich die geforderten Materialien (Herstellerneutral sofern nicht explizit beschrieben) zu berücksichtigen. Wenn von Ihnen andere als im LV ausgeschriebene Produkte verwendet werden, sind diese an den entsprechenden Stellen anzugeben. Diese Produkte sollten zu den ausgeschriebenen Produkten gleichwertig oder höherwertiger sein und zu einer besseren und wirtschaftlicheren Lösung führen.
Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaflichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung zwangsläufig ergeben, hat er einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
In Zweifelsfällen sind die Leistungsabgrenzungen schriftlich mit dem Angebot abzugeben bzw. mit dem im Anschreiben angegebenen techn. Bearbeiter zu klären.
3. Termine
---siehe oben Terminkriterien----
4. Qualität und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden.
Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
5. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
a) Technische Vorbemerkungen
b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen
c) VOB/B (DIN 1961), neueste Ausgabe
d) VOB/C, neueste Ausgabe
e) Technische Vorschriften für Bauleistungen
- Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
- Unfallverhütungsvorschriften,
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe
in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebots.
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Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand: 03/2026
Allg. Vorbemerkungen - Neubau Kurfürstenbad
Technische Vorbemerkungen Betonkerntemperierung Bodenplatte 1 Geltung
Diese Vorbemerkungen enthalten die objekt- und systemspezifischen Festlegungen für die thermische Aktivierung der Bodenplatte und gelten für alle Positionen dieses Titels. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen der Vergabeunterlagen. Bei Widersprüchen gelten die Festlegungen dieses Vortextes vorrangig.
Die Leistung ist nach VOB/C, ATV DIN 18380 und ATV DIN 18299 auszuführen. Ergänzend gelten in der jeweils gültigen Fassung:
- DIN EN 1264-4
- DIN EN ISO 11855-5
- DIN 4726
- DIN 16892 / DIN 16893 sowie DIN EN ISO 15875-1 und -2
- DIN EN 13670
- DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang
- Verlege- und Montagerichtlinien des Systemherstellers
Gelten für einzelne Teile mehrere, sich widersprechende Vorschriften, so ist die endgültig anzuwendende Vorschrift im Einvernehmen mit dem AG und dem benannten Planer schriftlich festzulegen.
2 Gegenstand und Funktion der Anlage
Die Bodenplatte des Gebäudes wird thermisch aktiviert. Hierzu werden Kunststoffrohrregister in die Stahlbeton-Bodenplatte eingebaut. Die Betonmasse wird dadurch als thermischer Speicher nutzbar: Über die Register wird der Bodenplatte Wärme zugeführt (Beladung) und bedarfsweise wieder entzogen (Entladung über eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe). Die Anlage dient der Lastverschiebung und der Spitzenlastreduzierung, nicht der Raumtemperierung; eine raumweise Regelung findet nicht statt.
Aus der Funktion als Speicher ergibt sich ein gleichmäßiges, niedriges Temperaturniveau nahe der Raumtemperatur. Die Register werden ganzjährig sowohl mit Über- als auch mit Untertemperatur gegenüber dem Bauteil betrieben.
3. Objektspezifische technische Daten
Bauteil Bodenplatte, Stahlbeton, d =
50 cm
Einbaulage der Rohre oberhalb der untersten
Bewehrungslage
Systemrohr PE-Xa 25 × 2,3 mm
Verlegeabstand 20 cm
Aktivierte Fläche ca. 1.280 m²
(Planungsstand)
Anzahl Kreise 32 Stück
Fläche je Kreis ca. 40 m²
Volumenstrom je Kreis ca. 460 l/h
Registerrohrlänge je Kreis ca. 200 m
Heizkreisverteiler 8 Stück mit je 4 Kreisen
Freie Überlänge je Rohrende 2,0 m über OK Rohbetonplatte
Auslegungsleistung (Entladung) ca. 65 W/m²
Zulässige Betriebsparameter max. 70 °C / 6 bar
Rohr
Anwendungsklasse und Klasse 4 nach DIN EN ISO
zul. Betriebsdruck: 15875-1; 6 bar
Die genannten Mengen entsprechen dem Planungsstand der Ausführungsplanung und sind vom Bieter anhand der beigefügten Pläne zu prüfen. Maßgebend für die Ausführung sind die freigegebenen Verlege- und Bewehrungspläne.
4 Einbaulage und Ausführungsart
Die Register werden - abweichend von der klassischen Decken-Betonkerntemperierung mit Rohrlage in der Nullspannungszone - unmittelbar oberhalb der untersten Bewehrungslage verlegt und auf dieser befestigt. Ausführung, Befestigungstechnik und Montageablauf entsprechen damit einer Industrieflächen- bzw. Industriebodenheizung.
Die untere Bewehrungslage dient als Rohrträger. Zusätzliche Trägermatten, Systemträgerelemente, Aufzugsträger oder Abstandhalter zum Anheben der Rohrebene sind nicht erforderlich und werden nicht vergütet.
Die Betondeckung der Bewehrung bleibt unverändert. Die Rohre dürfen die Bewehrung nicht anheben und nicht auf die Schalungsebene durchgedrückt werden.
Eine Vorfertigung von Registermodulen ist zulässig, jedoch nicht gefordert; sie wird nicht gesondert vergütet.
5 Rohr- und Systemfestlegung
Rohr aus PE-Xa (peroxidisch bzw. hochdruckvernetztes Polyethylen) nach DIN 16892 / DIN 16893 bzw. DIN EN ISO 15875-2, Abmessung 25 × 2,3 mm. Sauerstoffdicht nach DIN 4726, Sauerstoffsperrschicht wasserunlöslich; Anwendungsklasse 4 nach DIN EN ISO 15875-1 / ISO 10508 bei 6 bar.
Verlegung aus Ringbund. Da jeder Kreis stoßfrei zu verlegen ist, ist eine Ringbundlänge zu wählen, die die größte Kreislänge einschließlich Anbindeleitungen abdeckt.
Mehrschicht-Verbundrohre mit metallischen Anteilen sind nicht zugelassen.
Schutzrohre aus Polyethylen, gewellt, Wärmefestigkeit 90 °C, passend zur Rohrabmessung.
Rohr, Fittinge und Verbindungskomponenten sind aus einem herstellerzertifizierten System eines Herstellers zu verwenden; die Systemgewährleistung des Herstellers ist nachzuweisen. Verteiler, Armaturen, Schutzrohre und Befestigungsmittel sind fabrikatsoffen und müssen die in den Positionen beschriebenen Anforderungen erfüllen. Werden Verteiler eines anderen Herstellers eingesetzt, erfolgt der Kreisanschluss über Klemmringverschraubungen des Rohrherstellers.
Die Lagerung der Ringbunde hat geschützt vor UV-Einstrahlung, Verschmutzung und mechanischer Beschädigung zu erfolgen. Eine Verlegung bei Temperaturen unter +5 °C ist nur nach ausdrücklicher Herstellerfreigabe zulässig.
6. Rohrverbindungen
Rohrverbindungen innerhalb des Betonbauteils sind unzulässig. Jeder Kreis ist ohne Stoß vom Verteiler bis zum Verteiler zu führen.
Verbindungen außerhalb des Betonbauteils ausschließlich mit der Schiebehülsen- bzw. Presstechnik des jeweiligen Systemherstellers oder mit Systemklemmverschraubungen am Verteiler.
Reparaturverbindungen nach Beschädigung sind nur mit vorheriger schriftlicher Freigabe der Fachbauleitung, nur mit zugelassenen Verbindern und nur bei maßlicher Einmessung und Dokumentation zulässig.
Klemmringverschraubungen sind mit geteilten Kompressionsringen und Stützhülsen des Rohrherstellers auszuführen.
7 Verlegung und Befestigung
Verlegung mäander- bzw. doppelmäanderförmig mit annähernd gleichen Registerlängen je Kreis; Verlegeabstand 20 cm.
Befestigung auf der unteren Bewehrungsmatte mit Kunststoff-Kabelbindern oder kunststoffummanteltem Rohrbinder im Abstand von max. 50 cm. Unbeschichteter Bindedraht ist nicht zugelassen; spitze Drahtenden sind von den Rohren fernzuhalten oder abzubiegen.
Mindestbiegeradien des Systemherstellers sind einzuhalten; Umlenkungen erfolgen am Feldrand.
Mindestabstand der Rohre zu Bauteilkanten, Aussparungen und Durchbrüchen: 5 cm.
Tabuzonen und rohrfreie Zonen (Stützenbereiche mit hoher Bewehrungsdichte, Vertiefungen, Aufzugsunterfahrt, Grundleitungen, Fundamentverstärkungen, Bohrbereiche des Betreibers) sind gemäß freigegebener Verlegeplanung von der Belegung freizuhalten.
Kreuzungen mit Zulagebewehrung sind auf kürzestem Weg unter 90° auszuführen und bei Bedarf mit Schutzrohr zu versehen.
8. Bewehrung
Die Bewehrung darf durch die Rohrverlegung weder in ihrer Lage verändert noch beschädigt werden; die Betondeckung darf nicht reduziert werden. Ein Durchtrennen, Verbiegen oder Versetzen von Bewehrungsstäben ist unzulässig. Die Rohre dürfen die Bewehrung nicht anheben und nicht auf die Schalungsebene durchgedrückt werden.
Werden nach der Verlegung Zulageeisen eingeschoben, sind Sichtkontrolle und Dichtheitsprüfung des betroffenen Abschnitts zu wiederholen; der Innendruck ist währenddessen aufrechtzuerhalten.
9 Fugen, Durchführungen und Rohrenden
Bewegungs-, Bauwerks- und Arbeitsfugen sowie Grenzen von Betonierabschnitten dürfen nur an den planerisch festgelegten Stellen und nur im Schutzrohr gekreuzt werden. Passstücklänge mindestens 1,0 m (beidseitig je 50 cm).
Die Ausfädelung der Anbindeleitungen erfolgt oberseitig aus der Bodenplatte über Schutzrohrbögen, lagesicher auf der Bewehrung fixiert und gemäß Verlegeplanung eingemessen.
Je Vor- und Rücklauf ist eine freie Überlänge von mindestens 2,0 m über Oberkante Rohbetonplatte vorzuhalten.
Nach der Betonage sind die freien Rohrenden zurückzuziehen, aufzurollen, hochzubinden und gegen Beschädigung im Baubetrieb zu sichern. Sie dürfen nicht auf dem Rohboden verbleiben.
Rohrenden sind bis zum Anschluss verschlossen zu halten und dauerhaft, wisch- und wetterfest entsprechend der Kreisnummerierung der Verlegeplanung zu kennzeichnen.
Nicht genutzte Schutzrohre sind nach der Betonage dauerhaft zu verschließen.
10. Kennzeichnung
Rohrenden sind bis zum Anschluss verschlossen zu halten und dauerhaft, wisch- und wetterfest entsprechend der Kreisnummerierung der Verlegeplanung zu kennzeichnen. Die Kreise sind an den Verteilern dauerhaft, wisch- und wetterfest zu kennzeichnen.
An jedem Verteiler ist ein laminiertes, lichtecht farbig angelegtes Kreisschema mit Kreisnummerierung und Zuordnung der versorgten Bauteilbereiche dauerhaft anzubringen.
Sämtliche Bezeichnungen müssen zwischen LV, Beschilderung, Zeichnungen, Listen, Protokollen und Schemata übereinstimmen.
11. Verlegeplanung
Auf Grundlage der Ausführungs-, Schal- und Bewehrungspläne erstellt der AN seine Verlege- und Montageplanung mit:
Lage und Verlegeabstand der Register Kreiseinteilung mit Kreislängen und Kreisnummerierung Anbindeleitungen und Verteilerstandorten Rohrdimensionen Fugenquerungen Höhenlage der Register in Bezug auf die Bewehrungslagen rohrfreien Zonen und Tabuzonen
Die Planung ist vor Ausführung von der Fachbauleitung und der Tragwerksplanung schriftlich freigeben zu lassen. Korrekturen aus dem Freigabeverfahren sind zu übernehmen.
12. Dichtheitsprüfung und Druckhaltung
Die Dichtheitsprüfung erfolgt gemäß DIN EN 1264-4, Abschnitt 4.2.3, mit ölfreier Druckluft bzw. Inertgas. Die Norm lässt Wasser und Druckluft gleichermaßen als Prüfmedium zu; die Festlegung auf Druckluft erfolgt projektbezogen mit Rücksicht auf die Frostgefahr während der Rohbauphase sowie zur Vermeidung wassergefüllter Register über die gesamte Rohbauzeit. Eine Prüfung mit Wasser ist nicht zulässig; die Register verbleiben bis zur Übernahme durch das Folgegewerk ungefüllt.
Vor jeder Betonage ist je Kreis eine Dichtheitsprüfung mit einem Prüfdruck von 6 bar durchzuführen. Nach einer Temperaturausgleichszeit von mindestens 30 Minuten ist der Druck über eine Prüfdauer von mindestens 120 Minuten konstant zu halten. Die Lufttemperatur ist zu Beginn und am Ende der Prüfung zu erfassen und bei der Bewertung des Druckverlaufs rechnerisch zu berücksichtigen. Prüfdruck, Prüfdauer, Temperaturen und Druckverlauf sind je Kreis zu protokollieren.
Abweichende Vorgaben des Systemherstellers zu Prüfdruck und Prüfmedium sind vor Ausführung anzuzeigen und mit der Fachbauleitung abzustimmen; die Systemgewährleistung bleibt hiervon unberührt.
Die Register sind während des gesamten Betoniervorgangs unter Prüfdruck zu halten; das Manometer muss jederzeit einsehbar sein. Ein Druckabfall ist unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen; die Betonage des betroffenen Abschnitts ist zu unterbrechen.
Nach Abschluss des Betoniervorgangs ist der Druck auf den Standdruck von 3 bar zu reduzieren und dieser bis zur Übergabe an das Folgegewerk aufrechtzuerhalten.
Es sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Druckluft zu treffen (Druckbegrenzung, Absicherung des Prüfbereichs).
13. Zustandsfeststellung und Freigabe zur Betonage
Vor jedem Betoniervorgang ist eine gemeinsame Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zwischen AN, Fachbauleitung und Rohbauunternehmer durchzuführen und schriftlich zu protokollieren.
Die Freigabe zur Betonage erfolgt ausschließlich schriftlich durch die Fachbauleitung. Voraussetzung der Freigabe sind das Protokoll der Dichtheitsprüfung sowie die Lagedokumentation des betreffenden Abschnitts. Ein Betonieren ohne vorliegende Freigabe geht zu Lasten des AN.
14. Lagedokumentation
Vor jeder Betonage ist die verlegte Rohrlage je Betonierabschnitt lückenlos fotografisch zu dokumentieren. Die Aufnahmen müssen mit Bezug zu Achsen bzw. Bauteilkanten eindeutig zuordenbar sein (Maßstabsreferenz, Achsschilder im Bild).
Die Fotodokumentation ist Bestandteil der Revisionsunterlagen. In den Bestandszeichnungen sind die Rohrlage und die rohrfreien Zonen mit Bezugsmaßen zu Achsen bzw. Bauteilkanten eindeutig zu kennzeichnen, da die Leitungen dauerhaft verdeckt liegen und die Zeichnungen Grundlage für spätere Bohr- und Befestigungsarbeiten des Betreibers sind.
15. Revisionsunterlagen
Der Bieter übergibt nach Fertigstellung der Leistung und vor Schlussrechnungsstellung die Revisionsunterlagen an den AG.
Dieser gibt dazu die Anforderungsliste bekannt.
Technische Vorbemerkungen Betonkerntemperierung Bodenplatte
01 Betonkerntemperierung und Zubehör
01
Betonkerntemperierung und Zubehör
01.01
01.01