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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Es gilt die VOB Teil B und C.
1. Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück Schildberg 84 befindet sich ein freistehendes zweigeschossiges Gebäude mit Anbau. Das Gebäude ist unterkellert und hat ein flachgeneigtes Satteldach.
2. Angaben zur Baustelle Baustellenzufahrt
Die Baustelle wird über den Schildberg angefahren.Das Gebäude liegt auf einem Eckgrundstück an einem Kreisverkehr.Es gib einen Bürgersteig.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Parkplatz.
Baustelleneinrichtung
Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen oder Grundstücke an diesen Schäden durch Verschulden des Auftragnehmers ein, so ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber dafür schadensersatzpflichtig.
Die Mitbenutzung vorhandener Hebezeuge und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen zu vereinbaren.
Öffentliche oder private Flächen
Werden bei der Einrichtung und im Betrieb der Baustelle Flächen der Gehwege in Anspruch genommen, so ist ausreichend Gehwegbreite für Rollstuhlfahrer freizuhalten und vor und hinter der Baustelle zum Bordstein anzurampen.
Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder private Flächen bzw. Anlagen für die Abwicklung der Bauarbeiten in Anspruch, so hat er dies dem Auftraggeber vor Beginn der Nutzung rechtzeitig anzuzeigen und notwendige Genehmigungen rechtzeitig beim jeweiligen Eigentümer einzuholen und zu sichern.
Transport Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts - und Lagerräume werden nicht zur Verfügung gestellt und müssen vom Auftragnehmer gestellt werden. Die Kosten dafür sowie der allgemeine Transport auf der Baustelle sind in den Postionen einzukalkulieren.
Lagerflächen Lagerplätze stehen auf dem Grundstück nur begrenzt zur Verfügung. Die Nutzung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauüberwachung möglich. Der als Lagerfläche benutzte Be- und Entladebereich ist mit reißfesten Bauplanen abzudecken, Materialien sind auf Bohlen zu lagern. Alle Lagergüter sind nach Beendigung der Arbeiten rückstandsfrei zu entfernen.
Säubern der Baustelle Der gesamte Baubereich (Baustelle, Einrichtungs- und Lagerflächen) ist mind. wöchentlich bzw. bei Bedarf und zusätzlich auf Verlangen der Bauüberwachung von sämtlichen anfallenden Schutt und dergleichen zu säubern, aufzuräumen und abzufahren.
Baustellenräumung Die Baustelle ist so bald wie möglich zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Wasser/Strom/ Toilette
Anschlüsse werden durch den AG eingerichtet und unterhalten. Die Verbrauchskosten werden durch den AG getragen.
Ein Baustromanschluss mit 32A, 16A und 230 Volt-Anschlüssen wird zur Verfügung gestellt. Die weitere Verteilung auf der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer.
Wasser kann auf dem Grundstück entnommen werden.
Eine Baustellentoilette wird vom Bauunternehmer gestellt.
3. Angaben zur Ausführung
Feuergefährlichen Arbeiten Bei Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren ist eine formale Schweißerlaubnis nach DGUV 100-500. Gesonderten Hinweisen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Ausführungsbedingungen
Der Ausführungsbeginn ist für Herbst 2025 geplant.
Ausführungsunterlagen
Ausführungspläne liegen der Ausschreibung unmaßstäblich an.
s. Anlagenverzeichnis
Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen.
Hinweis:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen".
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
01 Gerüste/Sicherheitseinrichtungen
01
Gerüste/Sicherheitseinrichtungen
01.__.0001 Absturzsicherung, Seitenschutzgeländer, Dachrand Seitenschutzgeländer im Dachrandbereich als Absturzsicherung liefern und an/auf vorh. Tragkonstruktion montieren, während der Montage der Dachbleche vorhalten und nach Abschluss wieder demontieren. Gesamte Konstruktion gem. DIN 4402 und UVV der Berufsgenossenschaften.
Vorhaltung in gesonderter Position.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__.0001
Absturzsicherung, Seitenschutzgeländer, Dachrand
20.00
m
01.__.0002 Schutzgeländer beseitigen, h=1,0 m Schutzgeländer beseitigen, aus Holz, Höhe 100 cm.
01.__.0002
Schutzgeländer beseitigen, h=1,0 m
20.00
m
02 Demontage
02
Demontage
02.__.0001 Lichtkuppel rund 1.OG ausbauen Liochtkuppel rund inkl. Zubehör, Anschlüsse etc.
ausbauen und in Container lagern und entsorgen, Element aus Kunststoff/Glas/Metall,
Maße D=~1550 mm, mit Isolierverglasung,
02.__.0001
Lichtkuppel rund 1.OG ausbauen
1.00
St
02.__.0002 provisorische Abdeckung
02.__.0002
provisorische Abdeckung
1.00
St
03 Lichtkuppel
03
Lichtkuppel
03.__.0001 LAMILUX Lichtkuppel Ø 150 cm rund, Kunststoffverglasung, dreischalig, opal Thermisch getrennte wärmebrückenfreie LAMILUX
Lichtkuppel Ø 150 cm rund, geprüft nach DIN EN 1873, oder
gleichwertig,
() lüftbar (Motoröffner erforderlich)
inkl. wärmegedämmten Aufsatzkranz aus GFK der
Bestellgröße:
150 cm
Systembeschreibung (PC gegen Hagel)
Wärmeschutz des Lichtkuppelsystems
Der Wärmedurchgangskoeffizient Ur,ref nach DIN EN 1873
(Stand 2014) des Lichtkuppeloberteils muss <= 1,5 W/(m²
K) (für eine Referenzlichtkuppel Durchmesser 1,20 cm)
betragen und entsprechend rechnerisch nachgewiesen
werden.
Der Nachweis für den Wärmedurchgangskoeffizienten des
Lichtkuppeloberteils ist nach den anerkannten Regeln
der Technik gemäß DIN EN 1873 (Stand 2014) für die
tatsächliche Lichtkuppelgröße zu führen.
Um die Gefahr von Oberflächenkondensat und
Schimmelbildung sowie um Wärmeverluste zu reduzieren,
ist die Konstruktion umlaufend thermisch getrennt in
TIP-Technologie, als komplett wärmegedämmtes
Gesamtsystem auszuführen. Der Nachweis der thermischen
Trennung ist anhand von Konstruktionsdetails und
Isothermenberechnungen beizufügen.
Nachhaltigkeit
Der Bieter muss für das Produkt eine umfassende Öko-
Bilanz (EPD - Module A1 - D) von der Herstellung bis
zur Entsorgung nachweisen können.
Dichtungssystem
Mehrstufiges Doppeldichtungssystem bestehend aus einer
äußeren Dichtebene mit rundumlaufender Ausführung.
Verglasung
Verglasung mit opalen die Blendwirkung reduzierenden
Kunststoffglaskuppelschalen dreischalig mit umlaufendem
Kunststoffdistanzprofil.
Außen- und Innenschalen in opaler Ausführung.
Ausschmelzbare Fläche
Ausführung der Verglasung als ausschmelzbare Fläche
gemäß DIN 18230
Wärmeschutz
Der Ut - Wert der Verglasung nach EN 673 muss <= 1,8
W/(m² K) betragen.
Gewähltes System: 5-schalig, U=1,0 W/(m²K)
Die Verglasung ist im Einfassrahmen so zu lagern, dass
die infolge der Wärmedehnung zu erwartenden Bewegungen
der Verglasung ohne Beschädigung aufgenommen werden
kann. Ein Durchschrauben der Verglasung ist deshalb
nicht zulässig.
Energiedurchlass
Der Energiedurchlass der Verglasung g muss ca. 59%
betragen
Aufsatzkranz
Verbundaufsatzkranz (Sandwichkonstruktion) als
geschlossener torsionssteifer Verbundquerschnitt aus
glasfaserverstärktem Polyesterharz,
Aufsatzkranzhöhe:
() 30 cm, 6 cm Wandstärke
weiß durchpigmentiert, mit Wärmedämmung aus PU-
Hartschaum und ebenem,
elastischem Einklebeflansch. Aufsatzkranz mit umlaufend
angeformter Aufkantung mind. 15mm hoch für gesicherten
Schlagregenschutz.
Der U-Wert des Verbundaufsatzkranzes muss <= 0,68 W/(m²
K) betragen.
Brandweiterleitung
Die Forderung nach Begrenzung der Brandweiterleitung im
Bereich der Durchdringung nach DIN 18234 Teil 4 muss
durch das eingesetzte System erfüllt werden und ist
nachzuweisen.
Bei Einsatz des angebotenen Kuppel- und
Aufsatzkranzsystems können deshalb folgende
Zusatzmaßnahmen nach DIN 18234 entfallen:
·Umlaufend 50 cm breiter und 5 cm hoher schwerer
Oberflächenschutz durch Kiesschüttung der Korngruppe
16/32 ähnlich DIN 4226 Teil 1.
·Bei einer Aufkantungshöhe von mindestens 25 cm über
Abdichtungsebene: eine am Aufkantungskopf durchgehende,
in der senkrechten, die hochgezogene Dachbahn
mindestens 8 cm überdeckende Blech- oder GFK
Einfassung.
Lichtkuppel und Aufsatzkranz sind werkseitig komplett
vormontiert und verriegelt.
Technische Daten des angebotenen Systems:
Angebotene Größe der Lichtkuppel: Durchmesser
150 cm
Angebotener Ur-Wert nach DIN EN 1873 (Stand 2014) des
Lichtkuppeloberteils: 1,0 W/(m²K)
Ut-Wert der Verglasung nach EN 673: W/(m²K)
Energiedurchlassgrad g: %
Höhe des angebotenen Aufsatzkranzes: 30 cm
U-Wert des Verbundaufsatzkranzes: 0,66 W/(m²K)
Lichtkuppel und Aufsatzkranz komplett vormontiert:
('....x.....') ja
() nein
liefern und montieren
Angebotenes Fabrikat: Komplett liefern, incl. Abladen, incl. Dachtransport
03.__.0001
LAMILUX Lichtkuppel Ø 150 cm rund, Kunststoffverglasung, dreischalig, opal
1.00
Stk
03.__.0002 Spindelhubantrieb, 230V Solo, 1000N LAMILUX Elektrischer Spindelhubantrieb Typ Jo100,
oder gleichwertig,
Nennbetriebsspannung: 230 V DC (nach DIN EN 60742),
inkl. Lüftungsnetzteil und Konsole,
Hub (abhängig von OKD-Maß):
500 mm (bei Durchmesser 150 cm)
OKD-Maß Lichtkuppel / Flachdach Fenster Durchmesser: 50cm
Nennstrom: 0,8 A
Nennkraft: 1000 N
Geschwindigkeit: ca. 200 mm/min
Schutzart: IP 65 (geprüft nach DIN VDE 0470)
Farbe: Aluminium
Durchmesser Motorgehäuse: 35 mm
Anschlusskabellänge: ca. 1,5 m
Angebotenes Fabrikat: Montage, einschl. EL-Anschluss und Verkabelung bauseits.
03.__.0002
Spindelhubantrieb, 230V Solo, 1000N
1.00
Stk
03.__.0003 Lüftertaster UP Lüftertaster mit Kontrolleuchte
in Unterputzausführung liefern.
Anschluss von max. 6 EM solo oder 3 EM-2
tandem in Parallelschaltung möglich.
03.__.0003
Lüftertaster UP
1.00
Stk
03.__.0004 Schlüsseltaster UP Schlüsseltaster UP
230 V - Schlüsseltaster, in UP-Ausführung
Schutzart: IP 20
Farbe: weiß
03.__.0004
Schlüsseltaster UP
1.00
Stk
03.__.0005 Dachabdichtung ergänzen, Bitumen, 2-lag., auf
Stb. Vorhandene Dachabdichtung an Lichtkuppel ergänzen/anarbeiten, einschl. Dampfsperre
Untergrund: Betondecke mit Warmdach
Abdichtungslagen: 2,
Art der Abdichtung: Bitumenbahn,
Die Abdichtung ist am Aufsetzkranz
der Lichtkuppel hochzuführen
Anschlusshöhe gemäß den Flachdachrichtlinie
03.__.0005
Dachabdichtung ergänzen, Bitumen, 2-lag., auf
Stb.
1.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
04.__.0001
Facharbeiterstunden
16.00
h
04.__.0002 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Helferstunden.
04.__.0002
Helferstunden
16.00
h
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