To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1. Projekt/ Ort:
Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine
Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG
48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
1.2 Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter
Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen
werden anderen Nutzungen zugeführt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen
überwiegend im gesamten Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben.
Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur
Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über
Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist im Sommer 2025 mit den vorbereitenden Maßnahmen erfolgt. Die Gebäudehülle
bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf
Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die
bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt.
1.3 Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen
ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm
jedoch gering zu halten und die SEP zu beachten.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu
betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit
besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere
Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die
mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung
anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der
betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den
AG durchzuführen.
1.4 SigeKo
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet
alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der
Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von
der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und
Unfallverhütungsvorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über
den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich
festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss
das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei
Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen.
Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der
SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für
Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht
ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60
Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im
Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für
Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG
3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im
3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 22
Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und
Sitzmöglichkeiten
3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung
3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung
Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen
besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der
örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich.
Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren.
Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time
Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im
eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar.
3.2 Baustrom/Bauwasser
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für
die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung
von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN.
Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende
Stromanschluss ist begrenzt.
Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen
Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass
sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach
Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den
Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten
Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert.
3.3 Parken von Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach
vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne
Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer
bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser
Verpflichtung zu sorgen.
Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und
der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und
-stellplätze sind generell freizuhalten.
3.4 Hinweise und Verbote
Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten.
MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen.
Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer
zu entfernen!
RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden!
BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum
Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von
Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen
Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der
Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem
Betreten der Baustelle zu behindern.
4. Bauausführung
4.1 Verantwortlicher Bauleiter
Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor
Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer
dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein.
4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung
Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll
gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem weit über die
VOB-Bestimmungen hinausgehenden sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial-
und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl.
öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung
durch die Bauleitung.
Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der
Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten
werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende
öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen!
4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber.
4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der
Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der
Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei
Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen
festzulegen.
4.5 Baubesprechungen
In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht,
solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der
Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein!
5. Ausführungstermine
Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu
vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung,
Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben
beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine
Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Vorbemerkungen
2 Umbaukonzept - Bauphasenplanung Der Umbau des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb der Verkaufsstätte.
Die Arbeiten können daher nicht am Stück erfolgen.
Es wurde hierzu vom Büro WBRE und den Planungsbeteiligten ein Umbaukonzept (Bauphasenplanung) erarbeitet, welches den Bauablauf strukturiert.
Insbesondere ist die Verkaufsstätte elektrotechnisch - mit Einschränkungen- durchgehend zu versorgen.
Die elektrotechnische und sicherheitstechnische Versorgung ist durchgehend sicherzustellen und Provisorien zu berücksichtigen bzw. in die EP´s einzukalkulieren.
Die zentralen Lüftungsanlagen werden vorgezogen umgebaut und ausgetauscht in diesem Zuge ist auch die elektrotechnische Erschliessung an die neuen Anlagentechnik anzupassen und zu versorgen.
Die 3 Trafostationen bleiben im Bestand erhalten.
Die NSHV-AV Basler bleibt im Bestand erhalten und hier werden Abgänge frei die umgenutzt werden.
Die NSHV-AIK wird neu aufgebaut und die AV und SV Schaltanlagen werden getrennt.
Die AV-Schaltanlage bleibt im UG die SV-Schaltanlage kommt auf das Dach im Bereich der NEA.
2 Umbaukonzept - Bauphasenplanung
2.1 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau Die Installationen im Gebäude unterteilen sich in Grundausbau und Mieterausbau.
Für eine Zuordnung der Leistungen wurden Schnittstellen abgestimmt.
Verkaufsflächen P&C
keine Arbeiten vorgesehen
Verwaltung P&C
Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA
Mietflächenausbau erfolgt durch Mieter
Büroeinheiten
Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL
Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter nach Vorgaben Mieter. Mieter bringt aktive Technik bei der Datentechnik.
Longstay-Appartments
Grundausbau: Hauptstromversorgung; Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL
Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter nach Vorgaben Mieter.
Fitness
Grundausbau: Hauptsteiger und Haupttrassierung sowie MÜK und BMA ggf. SIBEL
Hebeanlagen Sanitärtrakt durch Vermieter einschl. elektrischen Anschluss von MÜK über separate Sicherungsabgänge.
Mietflächenausbau erfolgt durch Mieter
Im Bereich der Mietfläche UG befindet sich eine Mittelspannungstrasse vom Netzversorger Stromnetz Berlin. Diese bleibt im Bestand vorhanden.
2.1 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau
3. Allgemeine technische Vorschriften 3. allgemeine Technische Vorschriften
3.1 Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI- und VDE- Richtlinien sowie Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik.
3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Der Auftragsnehmer hat nach den erhaltenen Entwurfs- und /oder Ausführungsunterlagen die Werk- und Montagepläne einschl. erforderlicher Teil- und Detailzeichnungen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung und einwandfreie Funktion und Leistung der kompletten Anlage.
Das Erstellen dieser Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen:
- müssen dem neusten Planungsstand des Bauwerks entsprechen,
- sind entsprechend den Verwendungszwecken projektgebunden zu kennzeichnen,
- sind mit einem Firmenkopf zu versehen,
- sind zu nummerieren
- und sind mit der Unterschrift des verantwortlichen
Projektleiters oder dessen Vertreter zu versehen.
Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig in 1-facher Ausführung zur Freigabe vorzulegen:
- 1-fach Papier
- 1-fach Daten (PDF-Format)
Die Planunterlagen sind rechtzeitig auf den Planserver/Projektraum des AG hochzuladen und Änderungen sind fortzuschreiben. Soweit nicht anders in den nachfolgenden Positionen beschrieben.
Im Einzelnen gehören dazu:
Grundrisszeichnungen mit Schnitten und Detailansichten
Stromlaufpläne, Adressierungspläne, Aufbauzeichnungen von Verteilungen, Stücklisten, Klemmenpläne und Belegung, Funktionsbeschreibungen.
Übersichtsschaltpläne, Anlagenschemata, Funktionsfließschemata oder Beschreibungen, Ausführungspläne, Leistungslisten
Berechnungen - allgemein
Leitungsberechnung / Querschnittsbemessung
Klemmenpläne
3.3 Liefer- und Leistungsgrenzen
Bevor Schächte geschlossen werden, sind die Montageleistungen abzunehmen bzw. zu dokumentieren (Foto).
Bei technischen Gewerken:
Elektroanschlussarbeiten für andere Gewerke mit Einschleifen, Absetzen und Verschraubungen sind vom Gewerk Elektro auszuführen. Kabel und Leitungen werden nach Angaben des Gewerkes ebenfalls durch das Gewerk Elektro verlegt. Die im HLS-Gewerk ausgeschriebenen Kabel und Leitungen werden durch den Auftragnehmer HLS verlegt. . Es erfolgt eine gemeinsame Inbetriebnahme.
3.4 Bemusterung
Für sämtliche Objekte, Leuchten, Installationsgeräte und alle anderen Bauteile hat vor Bestellung und Montage eine Bemusterung zu erfolgen. Eine Freigabe durch den Bauherrn ist vor Bestellung erforderlich. Die Bemusterung ist in die nachfolgenden EP´s einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet.
Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen wurden der Planung zugrundegelegt. Von diesen kann abgewichen werden, wenn die technische Gleichwertigkeit seitens de Anbieters gewährleistet wird und eine Bemusterung stattgefunden hat.
Eine Freigabe vom Bauherrn ist hierbei zwingend notwendig.
Der AN hat in Abstimmung mit der Bauleitung die Teile zu beschaffen, auf der Baustelle für ca. 1. Woche zwischenzulagern/vorzuhalten und nach der Bemusterung abzutransportieren.
Vom AN sind die Bestellzeiten für die Muster an die Fachbauleitung durchzustellen.
Von den bemusterten/verabschiedeten Mustern ist vom AN ein Protokoll zu erstellen.
3.5 Messungen
Der Auftragnehmer wird unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlagen die Funktionskontrollen aller Anlagenteile durch Messungen nach VDE 0100 T600 inkl. Protokollierung nachweisen.
Jede Kabelstrecke der Informationstechnik ist nach erfolgter Verlegung und Konfektionierung durch eine Messung zu überprüfen. Dies gilt sowohl für Lichtwellenleiter als auch für Kupferkabel.
3.6 Kennzeichnung der Anlagen
Sämtliche Anlageteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschriften oder zu beschildern. Die Schilder müssen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern kennzeichnen .
Alle Zentralen werden mit dauerhaften, stabilen, unter Glas (Kunststoff) befindlichen Anlagenschemen ausgestattet, die Funktionsabhängigkeit, techn. Daten, Schaltungen und Messstellen enthalten.
3.7 Messpunkte
Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit sorgfältig zu erhalten und vor jeder Änderung zu schützen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung der angebrachten Messpunkte hat durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne zu erfolgen. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf die von Architektenseite verbindlich veranlassten Messpunkte ausgeführt werden.
3.8 Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in 3-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisung wird nach folgender Gliederung aufgebaut:
Inhaltsübersicht:
Anlagenbeschreibung Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
anlagenspezifische Merkmale;
Gerätekarten.
Bedienungsanweisung
Funktion und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Norm- und Notbetrieb;
Anzeige-, Schalt-, Steuer- und Regelgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechungen;
wirtschaftlichste Betriebsart;
Störungen.
Alle Bedienungsvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Wartungsanweisung
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Schmier- und Dichtungsarbeiten;
Spezialwerkzeuge;
vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Prüfungen;
Art und Zeitfolge von Überwachungen Inspektionsübersicht / -tabelle; der jeweilige Wartungsumfang des zutreffenden Bauteils wird detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sog. Inspektionstabelle aufgelistet.
Ersatzteilaufstellung
Reserveeinrichtungen; Tabelle über die dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile.
Als solche Teile kommen in Frage:
Lager, Motoren, Armaturen, Regler, Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nr.;
Typ: Fabrikat-Nummer; Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste
Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
3.9 Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben:
- 3-fach Papier
- 1-fach Daten (PDF-Format)
Die Zeichnungen werden farbig angelegt und mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen. Sie erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Im Einzelnen sind das die Pläne wie bei Werk- und Montagezeichnungen aufgeführt.
Alle Unterlagen sind als Revisionszeichnungen zu kennzeichnen.
Die vorgenannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sowie die Revisionsunterlagen sind elektronisch auf CD im Dateiformat pdf zu erstellen. CAD-Zeichnungen zusätzlich im Dateiformat dwg.
3.10 Abnahmen
Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten, dass eine behördliche Abnahme erfolgen kann.
Sollten Sachverständigenabnahmen notwendig und /oder gefordert sein, sind diese vor der behördlichen Abnahme durchzuführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur behördlichen Abnahme vorzulegen. Die Beauftragung des Sachverständigten erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt außerdem die Koordination und unterstützt die Sachverständigerabnahme durch Bereitstellung eines fachkundigen Mitarbeiters.
Die Abnahme erfolgt im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden und kann nur erfolgen, wenn einwandfreie gültige Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt, eingestellt und einreguliert sowie mit Bezeichnungsschildern versehen und in Betrieb genommen ist.
Voraussetzung der Abnahme durch den Auftraggeber ist unter anderem die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigenabnahmen sowie die Behördlichen Freigaben zum Betrieb der Anlagen des Bauvorhabens.
Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, etwaige Mängel sind hierin aufzunehmen und innerhalb von 15 Werktagen zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll ist in 3-facher Ausführung zu liefern. Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert. Die Abnahme ist dann neu anzumelden.
Die Abnahme gilt auch dann nicht als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistungen mehr als 6 Tage aus besonderen Gründen (z.B. Notbeheizung im Winter) in Benutzung genommen hat. Ist trotz schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage nicht in einem einwandfreien technischen Zustand und somit eine neue Kontrolle und Überprüfung erforderlich, so können die hierdurch entstehenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgesetzt werden.
Für alle Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auch dann die volle Gewährleistung, wenn verborgene Mängel bei der Abnahme nicht beanstandet wurden.
3.11 Inbetriebnahme und Einweisung
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Anlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie Leistungen welche in Nachbeauftragung ausgeführt wurden.
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen.
Eine zweite Einweisung erfolgt nach ca. 8-10 Wochen nach störungsfreiem Betrieb der technischen Anlagen des Bauvorhabens während des nutzungsbestimmten Betriebes des Bauwerkes. Es ist jeweils ein separates Protokoll anzufertigen.
3.12 DGNB Zertifizierung
Weiterhin soll das Projekt nach DGNB Gold zertifiziert werden. Im Zuge der Ausführung hat der Auftragnehmer entsprechend erforderliche Nachweise und Zertifikate zusammenzustellen und dem DGNB Auditor zuzuarbeiten. Weiterhin sind die entsprechenden Inbetriebnahmen/Funktionsprüfungen etc. nach den DGNB Standarts durchzuführen, zu unterstützen und mitzuwirken.
Die Aufwendungen zur DGNB Zertifizierung werden nicht gesondert vergütet und mit den Positionen der Ausschreibung abgegolten.
3.13 Sonstiges
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen.
Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Büro:
MN Mörbitz/Nordhorn Ingenieure GmbH
Gohliser Straße 13
04105 Leipzig
Tel.: 0341/96 27 48 - 0
zur Verfügung.
Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar sind oder widersprüchlich dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lassen, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, die zur nicht fachgerechten Montage führen, sind vom Auftragnehmer kostenlos auszubessern.
3. Allgemeine technische Vorschriften
4 Technische Vorschriften - Gewerk: Gebäudeautomation 4. Technische Vorschriften - Gewerk: Gebäudeautomation
Die nachstehenden Vorschriften, Richtlinien und Auflagen in ihrer
derzeit gültigen Fassung sind bei der Ausführung zu beachten.
4.1 Behörden und Versorgungsunternehmen
insbesondere wird hingewiesen auf die Bestimmungen
- der Bauaufsichtsbehörde
- der Energie-/Wärmeversorgungsunternehmen
- der Brandschutzbehörde
- des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes
- der Unfallverhütungsvorschriften
- der Arbeitsstättenverordnung
- der Ministerialbestimmungen
- der Landesbauordnung
- des Sachversicherers
- der Vereinigung des TÜV.
4.2 Vorschriften und Technische Regeln
Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen aktuellen DIN-
Vorschriften, VDI-, VDS- und VDE- Richtlinien, sowie die Gesetze und
Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien
überörtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen
der Bauaufsichtsbehörde, die bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften
und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins.
- Vorschriften der Deutschen Telekom
- Auflagen der Landesbauordnung
- Auflagen des EVU
- Auflagen der Feuerwehr
Es gelten die aktuellen Regeln der Technik sowie die für die Erstellung des kompletten Werkes aktuell gültigen Normen und Richtlinien.
4.3 Die in den Anlagen verwendeten Bauteile und Bauelemente müssen aus
der laufenden Fertigung stammen. Ist ihre weitere Fertigung in Frage
gestellt, so sind sie nicht mehr zu verwenden. Die Lieferung ist für 10
Jahre zu gewährleisten. Dies gilt auch für Bauelemente, die von
Unterlieferanten bezogen werden. Die Lieferung
von geeigneten Nachfolge- oder Ersatztypen ist zugelassen,
wenn dadurch dem AG keine Umbaukosten entstehen.
4.4 Die angebotenen Anlagen müssen den derzeitigen Stand der Technik
beinhalten und völlige Betriebssicherheit garantieren. Durch sinnvollen
Aufbau ist eine einfache Prüfung, Wartung und Instandhaltung zu
ermöglichen.
4.5 Vor Bestellung von Materialien, Maschinen etc. und Anfertigung von
Anlagenteilen sind vom Auftragnehmer (AN) Montagezeichnungen, die mit
den übrigen Ausbaugewerken abgestimmt sein müssen, anzufertigen und von
der Bauleitung, den betreffenden Behörden, sowie Versorgungsunternehmen
genehmigen zu lassen.
Es ist sicherzustellen, dass die einzelnen Anlagenteile durch
die vorhandenen Montageöffnungen einzubringen sind und
auch demontiert werden können.
4.6 Es wird gefordert, dass voll funktionsfähige Anlagen,
dem heutigen Stand der Technik entsprechend, angeboten
und geliefert werden.
4.7 Erforderliche Prüfatteste sind preislich in das Gesamtangebot
einzubeziehen und vor Montagebeginn bzw. Bestellung von Zusatzteilen bei
Unterlieferanten vorzulegen. Konstruktionsarbeiten, die im Zuge der
Ausführung der Anlagen erforderlich sind, werden nicht gesondert
vergütet.
4.8 Für den Transport schwerer Anlagenteile innerhalb des Gebäudes hin
zum Aufstellungsort sind entsprechend statische Vorkehrungen zu treffen.
4.9 Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten Plänen durchgeführt
werden. Änderungen gegenüber dem Stand der Pläne sind umgehend in den
vorhandenen Montageplänen des bauleitenden Monteurs und der Bauleitung
einzutragen und vor Ausführung durch die Bauleitung zu genehmigen.
4.10 Bei Durchführung seiner Arbeiten ist der AN an die Weisungen der
Fachbauleitung gebunden.
4.11 Der Unternehmer hat mit den anderen ausführenden Firmen so
zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Leistungen nicht entsteht.
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind der Fachbauleitung
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.12 Arbeiten anderer Unternehmer, die zur Erfüllung seiner Leistungen
Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen und dürfen keine
Mängel aufweisen. Wenn Unzulänglichkeiten bestehen, ist der AG
eigenverantwortlich zu informieren. Andernfalls macht der Unternehmer sich schadensersatzpflichtig.
4.13 Vor Lieferung der Gegenstände und vor Ausführung der von ihm
übernommenen Leistungen hat der AN zu prüfen, ob diese eine
ordnungsgemäße Verwendung garantieren und den allgemeinen, anerkannten
Regeln der Technik entsprechen.
4.14 Ist eine durch den Unternehmer erstellte Anlage behördlich
genehmigungspflichtig, so hat der AN die erforderlichen Genehmigungen
vor Ausführungsbeginn einzuholen. Diese Anlagen werden vom AG erst nach
Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen.
4.15 Bemusterung von Einzelkomponenten, sowie Arbeiten die im
Zusammenhang mit der Errichtung eines Musterraumes erforderlich werden,
sind mit einzukalkulieren.
4.16 Mit den anderen Ausbaugewerken müssen die Ausführung der Regelung,
Beschilderung, sowie die Art der Befestigung abgestimmt werden.
4.17
Es sind sämtliche erforderlichen Befestigungen und Unterkonstruktionen /
Abdeckungen etc. in den Preis mit einzukalkulieren.
Das Befestigungssystem muss den Anforderungen entsprechen und eine
Baumusterzulassung haben. Für Befestigungs- und Hilfskonstruktionen hat der
statische Nachweis zu erfolgen. In das Bauwerk eingebrachte Befestigungsteile und
eingeleitete Kräfte sind mit dem Statiker abzustimmen. Verankerungen mit Dübeln
sind nur mit entsprechend dem Verwendungszweck und der baurechtlichen
Sicherheit zugelassenen baumustergeprüften Ankern gemäß Verarbeitungsvorschrift
des Herstellers zu verwenden.
Das Befestigungssystem ist mit einem, dem Anwendungszweck entsprechenden
Korrosionsschutz zu versehen. Die Korrosivitätskategorien nach DIN ISO 12944 sind
zu beachten. Schnittstellen sind zu entgraten, anzufasen und mit Kaltzinkfarbe zu
streichen.
Generell ist Kanten- und Stoßschutz anzubringen.
Eine Schallentkopplung hat gemäß dem Stand der Technik zu erfolgen.
Der Gewindeüberstand bei Schraubverbindungen darf 2 - max. 5 Gewindegänge
betragen.
Gewindestabverlängerungen dürfen nur mit zugelassenen Gewinde-
muffen, mit nicht durchgehendem Gewinde und zusätzlicher, beidseitiger Sicherung
durch Kontermuttern, ausgeführt werden.
Es ist ein auf den Untergrund abgestimmtes Befestigungssystem auszuwählen. An
Trockenbauwänden ist eine Befestigung von Elektroleitungen / Kabeltrassen nur
gemäß Zulassung des Trockenbauherstellers möglich. Der AN holt rechtzeitig vor
Baubeginn die erforderlichen Nachweise ein. Es sind ggf. alternative Befestigungssysteme mit einzukalkulieren.
4.18
Der Auftragnehmer ist vor der Ausführung der Anlage
verpflichtet, mit den Auftragnehmern Bau, Heizung,
Kälte, Sanitär, Lüftung,Innenausbau, Türbauern, Fassade die Gesamtanlage zu koordinieren.
Dazu gehört auch, dass für die Montageplanung
notwendige Angaben von Fremdgewerken rechtzeitig
abgefordert werden.
4.19
Bestands-/Revisionsunterlagen
Alle Bestandsunterlagen, den tatsächlichen
Einbauzustand entsprechend, sind am Tage der Abnahme in
4-fach gehefteten Ordnern vorzulegen.
1 Ordner ist mindestens 14 Tage vor Abnahmeterminierung
dem bauleitenden Ingenieur zur Vorprüfung zu übergeben.
Ände- rungswünsche sind danach bis zum genannten Termin
einzuarbeiten. Grundsätzlich sind Pläne farbig
auszuplotten und jeweils dazu 1 CD-ROM in AUTO-CAD
System 2000 zu liefern.
Die Zeichnungen sind mit allen technischen und
funktionellen Angaben zu versehen und können auf der
Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Die
vorliegenden Bestandsunterlagen müssen in die aktuellen
Pläne eingearbeitet werden. Die kompletten Zeichnungen
müssen auch auf CD-ROM vorliegen.
Im einzelnen gehören dazu:
- Grundrißzeichnungen mit Schnitte Maßstab 1 : 50 mit
Eintragung der
Elektroinstallation, Anlagenbezeichnung mit
Leistungsdaten, Geräte mit Typen- und Größenangaben,
Art und Leistung sowie Nennweite sämtlicher
Medienanschlüsse
- Trassenpläne
- Stromlauf-, Klemm- und Belegungsplänen von Verteilern
- System- und Schemazeichnungen
- Detailzeichnungen mit Schnitten Maßstab 1 : 20
- Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-,
Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu
beschriften oder
zubeschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage,
Gerät, Leistung,
Funktion und Stellung von Stellgliedern.
- Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind nach
folgen-
der Gliederung aufzubauen:
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung
Garantiewerte
Betriebsdaten
Installationsdaten
Spezialmerkmale
Bedienungsanweisung
Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise
Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte
Sicherheitseinrichtungen Verriegelungen Entriegelungen
Betriebsunterbrechung wirtschaftlichste Betriebsart
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger
Reihenfolge auszuführen und zusammen mit den
dazugehörigen Funktionskontrollen in einer
Checklistezusammenzufassen.
Wartungsanweisung
Erläuterung der Störmeldungen
Fehlersuchtabelle
Spezialwerkzeuge
vorgeschriebene behördliche Kontrollen und
Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in
Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer
speziellenWartungsliste aufzulisten.
Grundlage für die Wartungsarbeiten bzw. Wartungslisten
sind, außer den speziellen objektbezogenen
Wartungsmaßnahmen, die entsprechenden
VDMA-Einheitsblätter 24186:
Leistungsliste über Messungen
Tabellarische Aufstellung aller Messungen
Protokolle über die durchgeführten Messungen
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkstatt-
Attest
4 Technische Vorschriften - Gewerk: Gebäudeautomation
5. Anforderungen BREEAM 5. Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema BREEAM-Zertifizierung
Für das Objekt wird eine BREEAM excellent / Bestandszertifzierung angestrebt.
Sollten Nachweise bzw. zusätzliche Anforderungen durch die Zertifizierung erforderlich werden sind diese mit den EP´s abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Anforderungen BREEAM
6. Fachbauleitererklärung 6. Fachbauleitererklärung
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende
Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu
beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen
einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er
erklärt ausdrücklich, daß er über die Haftungsbe-
stimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden
Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet
ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die
örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum
Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dies
gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen
Bauleitung des Architekten.
Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl.
durch Dritte ist für evtl. Schadensfälle neben dem
Benutzer auch der Hersteller mit verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner
Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der
Ausführung dafür zu sorgen, daß der Zustand der
Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfall-
verhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Ab-
schrankung oder Abdeckung beseitigt, weil dies für
die Arbeit erforderlich ist hat er diese beim Ver-
lassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß
herzustellen, auch wenn es sich nur um einige
Minuten handeln sollte.
Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen,
Abschrankungen, provisorische Treppengeländer und
Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der ört-
lichen Bauleitung mitzuteilen.
Als Bauleiter bestimmt:
...............................................
(Firma-Stempel)
.......................................
Datum, Unterschrift
6. Fachbauleitererklärung
7. Erklärung zur Betriebskapazität 7. Erklärung zur Betriebskapazität
Hiermit erkläre(n) ich/wir:
1. daß folgende Arbeitskräfte in meinem/unserem
Betrieb beschäftigt sind:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
.......... Zeichner .......... Lehrlinge
2. daß die Arbeitskräfte ständg in folgender Zusammen-
setzung an der Baustelle eingesetzt werden können:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
Bei Gesamt-/ Gruppenangeboten sind für die in Aussicht
genommenen Subunternehmer bzw. ARGE-Partner und deren
Arbeitskräfte analog die gleiche Erklärung beizufügen.
Der Bieter:
..........................., den .....................
......................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
7. Erklärung zur Betriebskapazität
8. Unterschriftsleistung 8. Unterschriftsleistung
Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Angebot, daß er
1. die Technischen Vorbemerkungen und
- soweit vorhanden
- auch die besonderen Bedingungen zum
Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und für die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Lieferungen sowie evtl. hiermit im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge ausnahmslos als rechtsverbindlich anerkennt; allgemeine
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters
werden nicht anerkannt.
Dies gilt auch, soweit Zusatzaufträge erteilt werden und im Rahmen dieser Zusatzauftragserteilung auf den
Ausschluß derartiger Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich nochmals hingewiesen wird,
2. die zur Arbeitsausführung notwendigen Maschinen, Geräte, Materialien und Arbeitskräfte fristgerecht
zur Verfügung stellen kann,
3. Mitglied bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft ist und die Beiträge bezahlt hat,
4. sich von der Örtlichkeit der Baustelle genau überzeugt hat und daß ihm der Umfang der
auszuführenden Arbeiten in allen Teilen bekannt ist.
................ .........................
(Datum) (Stempel und Unterschrift
des Unternehmers)
8. Unterschriftsleistung
9. Ortsbesichtigung 9. Hinweis - Ortsbesichtigung
Der Bieter muss die örtlichen Gegebenheiten zwingend
vor Angebotsabgabe besichtigen. Kosten- und
terminrelevante Erschwernisse, die erst nach
Auftragserteilung vom Bieter angemeldet werden, jedoch
schon im Vorfeld der Angebotsabgabe zu erkennen waren,
werden vom Auftraggeber generell nicht anerkannt.
Die Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
9. Ortsbesichtigung
10. Leistungsverzeichnis 10. Leistungsverzeichnis
10. Leistungsverzeichnis
11. Angaben zur Ausführung Die zum Leistungumfang erforderlichen Komponenten für die Gebäudeautomation einschließlich der Managementebene für die Gewerke Raumlufttechnik (RLT), Heizung, Sanitär und Kälte sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Leistungsgrenze ist der Schaltschrank. Die Versorgung der Schaltschränke (Einspeisung) gehört zum Elektroprojekt. Die Kabel für die Einspeisung werden über das Gewerk Elektro verlegt.
Leistungsumfang:
- Der Anschluss und Verdrahtung aller Feldgeräte (RLT-Geräte einschließlich Stellmotoren, Volumenstromregler, Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen, Mess- und Steuerglieder, Messwertaufnehmer, Wächter, Pumpen, Regelventile etc.)
- Anschluss und Verdrahtung einschließlich Kabeleinführung in die Schaltschränke der einzelnen Automationsschwerpunkte (ASP)
- Kabeleinführung, Anschluss und Verdrahtung Leistungskabel Elektro in die Schaltschränke der einzelnen ASP und die Sterschränke der Kältemaschinen, der Rückkühler, Schaltschränke der Warmwasseraufbereitung
Netzwerk Gebäudeautomation
Autarkes GA-Netzwerk, abgestimmt auf die Automationseinrichtungen zur Kommunikationsverbindung, einschließlich Übertragung der Hilfsenergie. Ausführung Komponenten nach DIN EN 50173-1, Klasse E (bis 250 MHz). Mindestanforderungen Übertragungsmedien (Kabel- und Verbindungstechnik) nach DIN EN 50173-1, Kategorie 6, geschirmt. Netzwerkprotokoll BACnet IP nach DIN EN ISO 16484-5.
Für das herstellerübergreifende Management der BACnet- und IP-Adressen ist eine B-PAT (BACnet Project Address Table) Adressierungstabelle vorzulegen, über die BACnet Netzwerknummern, IP-Adressen, Gerätenamen, BACnet MAC Adressen (MAC=Media Access Control) dokumentiert werden. Der Umfang und Tabellenvorlagen sind in der B-PAT Beschreibung der BACnet Interest Group Europe festgelegt.
Vernetzung der einzelnen Automationsschwerpunkte (ASP) untereinander über Lichtwellenleiterkabel (Multimode-Gradientenfaser 50/125 Mikrometer) derart dass die Gesamtfunktion ohn das externe IP Netzwerk autark gewährleistet ist. Das externe Netzwerk wird ausschließlich für die Verbindung zur Leittechnik und den abgesetzten Bedienplätzen genutzt.
11. Angaben zur Ausführung
12. Schalt- und Verteileranlagen Die Lage der Schalt- und Verteileranlagen und die Zuordnung der Anlagenbereiche für die einzelnen ASP ist der beiliegenden MSR-Anlagenbeschreibung und den Automationsschemata / Funktionslisten zu entnehmen. Folgende ASP sind vorgesehen:
- ASP01:Technik DA
- ASP02:Büro
- ASP03:Longstay
- ASP04:P&C
- ASP05:Fitness
- ASP06:Technik UG
Netzart und Stromversorgung
TNS-System DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100), als allgemeine Stromversorgung AV. Netzspannung 400 V AC, Umgebungstempartur 0 bis 45 Grad C, relative Umgebungsfeuchte 5 bis 90% (nicht kondensierend). Störfestigkeit DIN EN 61000-6-2 (VDE 0839-6-2) Störaussendung DIN EN 61000-6-3 (VDE 0839-6-3).
Allgemeine Anforderungen
Bauartgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombination nach DIN EN 61439-2 (VDE 0660-600-2) in Verbindung mit den Allgemeinen Festlegen nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1). Für die Prüfung stehen die in der Norm genannten drei gleichwertigen Verfahren für den Bauartnachweis (Nachweis durch Labortest, Nachweis durch Berechnungen, Nachweis durch Konstruktionsregeln) zur Verfügung. Nachweis der Konformität nach den Bestimmungen von Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU.
Für den Schutz und die Anlagenbetriebssicherheit sind im Wesentlichen DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), DIN VDE 0100 zu beachten. Wichtige Festlegungen sind u.a:
Leistungsschalter einschließlich thermischer und magnetischer Auslösung als Hauptschalter
Jede Anlage ist mit einem handbeätigten Hauptschalter auszustatten, über den die gesamte elektrische Ausrüstung im Gefahrenfall oder während der Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten freigeschaltet werden kann. Der Schalter ist für die Summe der Nennströme aller Verbraucher zu bemessen. Er muss über eine sichtbare Stellungsanzeige 0-I verfügen und in Aus-Stellung verschließbar sein. Für die Not-Aus-Funktion muss das Bedienelement des Schalters rot gekennzeichnet und mit gelb unterlegt sein.
Reparatur- und Wartungsschalter
Ausführung als Sicherheitsschalter nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), kein Kabeldurchzug. Reparaturschalter (allpolige Trennung) mit Rückmeldung. In Aus-Stellung verschließbar.
Sicherheitstrennung nach DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107)
Sicherheitsrelevante Schaltungensind gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) auszuführen
Kurzschlussschutz, Leitungsschutz
Je nach Eignung bzw. Erfordernis sind Leistungsschutzschalter, Leistungsschalter oder Motorschutzschalter einzusetzen
Motoren mit Überlastschutz
Motoren und frequenzgeregelte Antriebe mit Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD), allstromsensitiv, Fehlerstrom- Typ: B mit Rückmeldung auf die Leittechnik
Versorgung von Steuerstromkreisen mit Steuertransformatoren
alle Steuerstromkreise mit 24V (keine Stellmotoren etc. mit 230V)
alle Verbraucher des Steuerstromkreises (Schütze, Relais, Meldelampen etc. ) sind mit einem Anschluss fest mit dem N-Leiter zu verbinden
Ausführung Schaltschränke
Ausführung Schaltschränke in stehender Ausführung, stabile Profilstahl Rahmenkonstruktion, Blechverkleidungen und Abdeckungen in 2mm Stahl´blech, in verwindungssteifer Konstruktion, einschließlich außenliegender Anschlussstelle für den Schutzpotentialausgleich. Schutzart IP54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1). Sämtliche metallenen Konstruktions- und Gehäuseteile sind leitfähig miteinander verbunden. Unmittelbar hinter der Einführung in die Schaltschränke sind die Schirme der eingeführten Kabel und Leitungen mit dem Potentialausgleichssystem, über Schienen für die Schirmauflage, zu verbinden.
Allseitig geschlossen mit Fronttüren. Türen mit Gummidichtung, an der Bedienfront abschließbar. Schlösser mit Doppelbartverschluss und Vorhaltung, für spätere Nachrüstung, zum Einbau eines Halbprofilzylinders passend zur Zentralschlüsselanlage.
Kabel und Leitungen sind zug- und druckentlastet abzusetzen, einzuführen, anzuklemmen und ausreichend zu befestigen (abzufangen). Entsprechende Konstruktionen sind im Schaltschrank vorzusehen. Zur Vereinfachung des Anschlusses der Kabel ist oberhalb bzw. unterhalb der Kabel- und Leitungszugabfangung ein Rangierkanal anzuordnen.
Alle Klemmen und Geräte sind nach DIN EN 81346-2 dauerhaft zu beschriften, Geräte auf der Montageplatte und am Gerät selbst.
Als Eingangs- und Ausgangsklemmen sind für die elektrischen Leitungen Klemmleisten mit Reihenklemmen auf Tragschienen entsprechend DIN EN 60715 vorzusehen.
Verdrahtung in Elektroinstallationskanälen nach DIN EN 50085-2-3 (VDE 06004-2-3) mit Seitenschlitzen und mit Abdeckung. Werkstoff: halogenfreier Kunststoff, flammwidrig (nicht flammenausbreitend)
Schutzleiter PE und N-Leiter mit getrennten Kupferschienen, alle Leiter sind getrennt auf die N-Leiterschiene zu führen, mit N-Leiter-Trennklemmen für alle abgehenden N-Leiteradern.
Für den Einbau von Geräten und Bauteilen in den Schaltschrank sind folgende Punkte zu beachten bzw. vorzusehen:
Der Geräteeinbau hat so zu erfolgen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung durch Erwärmung, Vibration, Streufelder ausgeschlossen ist. Die Vorschriften insbesondere über die Trennung von unterschiedlichen Potentialen sind zu beachten
Beim Geräteeinbau ist auf die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu achten. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte sind zu berücksichtigen (z.B. räumliche Trennung zwischen Leistungsteil und Analog- und Digitalkomponenten, Abschirmung von Starkstrombereichen)
Alle leitfähigen Teile der Schaltschränke sind miteinander zu verbinden. An Baugruppenträgern, an Tragholmen, an schirm und Schutzleiterschienen sind alle Metallteile großflächig und impedanzarm miteinander zu verbinden und zu erden. Leitungen für Verbindungen kurz und mit großflächiger Auflage (Massebänder für Kontaktierung Schaltschranktüren).
Für nebeneinander stehende Verteilungen verschiedener Einspeisungen ist ein Schutzpotentialausgleich herzustellen.
Für den nachträglichen Einbau von Geräten ist eine Platzreserve von 20% vorzuhalten
Montage/Demontage der Geräte und Baugruppen ohne Abbau anderer Geräte möglich. Jeweils von vorn zugänglich und zu befestigen
Die für jedes Feld vorgesehene Innenbeleuchtung, Schaltung über Türkontakt und die Steckdose sind als gemeinsamer Stromkreis mit kurzschlussfester Leitung vor dem Hauptschalter angeschlossen und auch bei Abschaltung am Hauptschalter funktionsfähig. Dieser Stromkreis ist mit Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD), allstromsensitiv, Fehlerstrom-Typ: B als zusätzlicher Berührungsschutz mit Rückmeldung auf die Leittechnik auszuführen.
Auf den Schaltschranktüren sind anzuordnen: Hauptschalter, Bedienfeld der Automationsstation, Phasenlampen L1/L2/L3, Sammelstörmeldung Alarm, Sammelstörmeldung Wartung, Taster Entriegelung, Taster für Lampenprüfung, Ausführung frontseitig IP 65 (rückseitig IP20) nach DIN EN 60529 VDE 0470-1). Die Anordnung erfolgt so, dass ihre Zusammengehörigkeit leicht ersichtlicht ist.
Medlunge Schaltschränke
Je Schaltschrank ist eine Sammelstörmeldung in zwei Prioritäten (Sammelstörung Wartung, Sammelstörung Alarm) optisch anzuzeigen und als potentialfreier Kontakt auszuführen. Da Bildung der Sammelmeldungen erfolgt über die Automationsstation.
Es ist eine Lampenprüfung als Taster vorzsuehen. Bei Betätigung Taster leuchten alle Lampen in der Schaltschranktür.
Folgende Meldungensind je ASP auf die Managementeben weiterzuleiten:
Hauptschalter
Überwachung Steuerspannung 24V und Steuerspannung 230V
Überwachung Phasenfolge, Phasenausfall
Überspannungsschutz 400V AC (Typ 2)
Überspannungsschutz 230V AC (Typ 3) und Überspannungsschutz 24V AC (Typ 3)
Sammelstörung Alarm, Sammelstörung Wartung
Entriegelung
Multifunktionsmessgerät für Erfassung/Anzeige Strom, Spannung, Leistung, Stromzähler
Verdrahtung Schaltschränke
Die Schaltschrankverdrahtung erfolgt im Wesentlichen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Folgende farbliche Kennzeichnungen sind festgelegt:
Hauptstromkreis
Neutralleiter N: hellblau
Leiter der Hauptstromkreise 230 V AC/400 V AC: schwarz
Schutzleiter PE: grün-gelb
Steuerstromkreis
Leiter Steuerstromkreis für Wechselstrom 230 V AC: rot
Leiter Steuerstromkreis für Wechselstrom <48 V AC: violett
Leiter Steuerstromkreis für Gleichstrom 24 V DC: dunkelblau
Schutzleiter PE: grün-gelb
Fremdspannung
Verriegelungsstromkreis: orange
(bleiben auch nach Abschaltung Hauptschalter unter Spannung)
Peer to Peer Verbindung Automationsstationen: weiß
Messleitungen: braun
Die Wahl der Leitungsquerschnitte hat nach der thermischen Strombelastbarkeit und dem maximal zulässigen Spannungsabfall zu erfolgen. Aus mechanischen Gründen sind Mindestquerschnitte nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) festgelegt. Daten- und Signalleitungen sind geschirmt auzuführen.
Bei der Wahl der Anschlusstechnik ist die Forderung nach einer dauerhaften und gegen Selbstlösen gesicherten Verbindungsstelle ausschlaggebend.
12. Schalt- und Verteileranlagen
13. BACnet Automations- und Managementsystem Das beiliegende Lastenheft "Lastenheft für die Einrichtung von GA-Systeme mit BACnet" ist einzuhalten.
Die spätere Aufschaltung einer Cloud von Fa. aedifion ist bei der Umsetzung der Gebäudeautomation zu beachten.
Es ist ein Gebäudeautomationssystem vorgesehen, dessen Komponenten die Merkmale eines nativen BACnet-Systems nach DIN EN ISO 16484-5 aufweist. BACnet 2024, PR 30 beschreibt die Anforderung, dass die Kommunikation der einzelnen Automationsstationen unteinander zwingend über BACnet erfolgt. Eine Einbindung lediglich über BACnet Schnitstelle mit internem herstellerspezifischem Protokoll ist nicht zugelassen.
Gefordert sind Einrichtungen, Programme, Funktionen gemäß DIN EN ISO 16484-3 für Management-, Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen.
Wesentliche Anforderungen sind:
BACnet betrifft Einrichtungen oder Knoten mit Kommunikation nach DIN EN ISO 16484 als einprogrammierbare und immer verfügbare Grundeigenschaft
Zur Erzeugung der BACnet-Kommunikationsfähigkeit ist keine zusätzliche Hardware und kein zusätzlicher Dienstleistungsaufwand erforderlich.
Zur Kommunikation mit nicht-nativ BACnet-Einrichtungen ist ein physikalisches oder virtuelles Gateway erforderlich, welches in einem Device integriert sein darf
Alle BACnet Objekte verfügen für die Identifikation im Netzwerk über eine Objektbeschreibung (Objekt Property: Description) mit mindestens 80 Zeichen (eine Zeile) und/oder 256 Zeichen(ein Datensatz) und einen im Projekt festgelegten Adressierungsschlüssel Object Name (Objectname) als 35-stellige Benutzeradresse
Object Identifier (Bezeichnung der Objektinstanz) bestehend aus Objekttyp und laufender Nummer (Instanz) für diesen Objekttyp im Device. Jeder Objekttyp wird einmalig mit den geforderten Eigenschaften (Property) angelegt, Objekte gleichen Typs werden als Instanz dieses Objekttyps erzeugt/gelöscht. Eine Erweiterung um zusätzliche Property wird automatisch in alle Instanzen dieses Objekttyps übernommen
Alle Informationen der Automationseinrichtung, die mit der Leiitechnik auzutauschen sind, werden als BACnet Objekte in der Automationseinrichtung erstellt. Dazu gehören die physikalischen und kommunikativen Datenpunkte sowie Alarm- und Ereignismeldungen, Zeit- und Kalender- programme, Trendaufzeichnungen, Trenddaten, Sollwerte, Istwerte, Grenzwerte, Regelparameter, Meldungsklasse etc.
Alle entsprechenden Device Typen der Management- und Automationseinrichtungen unterstützen die zur Anzeige und Bedienung erforderlichen BACnet Objekte, Properties (Eigenschaften) und Dienste.
Mindestens zu unterstützen sind:
Peer to Peer Kommunikation zwischen Automationsstationen
Darstellung auf lokalen Bedieneinheiten der Automationsstation und auf Bedienstation der Leittechnik
Datenverwendung auf Leittechnik
Das angebotene System stellt alle Objekteigenschaften für Anzeige, Bedienung und Regelung als Daten bereit. Das native BACnet System unterstützt alle im Leistungsverzeichnis geforderten Objekt- Properties gemäß DIN EN ISO 16484, insbesondere:
Hauptwerte aller physikalischen und kommunikativen Datenpunkte mit im Projekt festgelegetn Adressierungsschlüssel bestehend aus Object Identifier (Bezeichnung der Objektinstanz), Object_Name (Objektname) als 35-stellige Benutzeradresse sowie Description (Objektbeschreibung) mit mindestens 80 Zeichen
Hauptwerte der Überwachungs- und Verarbeitungsfunktionen
Einheitlich definierbare Zustandstexte für gleichsinnige Objekte (z.B. Ein/Aus; Auf/Zu etc.) für alle stufigen Signale (BE = Binäre Eingänge, BA = Binäre Ausgänge)
Alarm- und Warngrenzen für AA = Analoge Ausgänge, AE = Analoge Eingänge
Wertänderungen von AA = Analogen Ausgängen und AE = Analogen Eingängen sind über DS-COV-A/B zu melden. Es erfolgt eine automatische Übertragung eines je Objekt zu definierenden Schwellenwertes (ereignis- orientierte Datenübertragung). Schreibender Zugriff auf den Schwellenwert für die Übertragung von Automationsstation und Leittechnik
Betriebsstundenzähler für BE = Binäre Eingänge
Schaltwechselzähler für BE = Binäre Eingänge
Regler und Regelparameter einschließlich Sollwerte, Grenzwerte
Anlagen- und Motorsteuerung
Alle relevanten Informationen (Datenpunkte, Sollwerte etc.) abbildbar als BACnet Objekt. Bereitstellung von mindestens 1000 BACnet Objekten je Automationsstation.
Alle entsprechenden Device Typen der Management- und Automationseinrichtungen unterstützen die für Alarm- und Ereignismanagment erforderlichen BACnet Objekte, Properties (Eigenschaften) und Dienste gemäß DIN EN ISO 16484, insbesondere:
Unterstützung von objektinternenMelden (intrinsic reporting), d.h. Meldungen von Ereignissen und Alarmen erfolgen auf Basis objekteigener Properties.
Austausch und Verteilung von Ereignissen und Alarmen im System. Das Gesamtsystem ist in der Lage nach entsprechenden Vorgaben Meldungen bzw. Alarme an mehrere Bedieneinrichtungen und Managementsysteme zu verteilen und darzustellen.
Bedienen von Alarmmeldungen, Störmeldungen, Wartungsmeldungen, Systemmeldungen
erzeugen von Meldungsprotokollen sortierbar nach Meldungsklasse
Festlegung von Einstellungen und deren Übertragung für Meldungsempfänger, Alarmgrenzen, Alarmunterdrückung, Alarmquittierung
Vorzusehen sind bei den BACnet Geräteprofilen:
Kalender- und Zeitfunktionen mit Anzeige und Veränderbarkeit von Betriebskalender (Tag-, Wochenprogramm, Sondertage), Nachtabsenkung
Kurvendarstellung von Messwerten über Zeitachse, Änderung Trendaufzeichnungsparameter (Zeitraster, Dauer), Neuanlage von Trendobjekten.
Alle entsprechenden Device Typen der Managment- und Automationseinrichtungen unterstützen die für Device- und Netzwerkmanagment erforderlichen BACnet Objekte, Properties (Eigenschaften) und Dienste gemäß DIN EN ISO 16484, insbesondere:
Geräte- und Netzwerkeigenschaften über BACnet abfragen und verändern
Zeitsynchronisierung aller angeschlossenen Einrichtungen
Lebenszeichenüberwachung aller angeschlossenen Einrichtungen
13. BACnet Automations- und Managementsystem
14. Automationsstation, allgemeine Anforderungen BACnet-Automationsstation zur Lösung von regelungs- und steuerungstechnischen Aufgaben mit Bedieneinheit.
Folgende Leistungsmerkmale, Anforderungen müssen mindestens realisiert werden können:
Automationsstation modular ausbaubar und anpassbar an jede Anwenderanforderung. Die Automationseinrichtungen können frei programmiert/ parametriert werden. Die vollständige Funktionsfähigkeit ist auch ohne übergeordnete Leittechnik gegeben. Alarm, Zeit-/ Kalenderprogramme, Trendfunktionen sind in den Automationseinrichtungen zu programmieren bzw. parametrieren. Trenddaten sind zwischenzuspeichern. Die Speicherung historischer Daten, Ereignisse erfolgt vorrangig auf der Leittechnik, die entsprechenden Daten werden täglich von der Automationseinrichtung auf die Leittechnik übertragen.
32 Bit Prozessor mit integrierten Webserver, Datenspeicher mindestens 2 GByte Flash, Arbeitsspeicher mindestens 128 MByte RAM.
Peer to Peer Kommunikation zwischen den Automationsstationen über BACnet IP, d,h, das gesamte Automationssystem ist über die Bedieneinheit jeder einzelnen Automationsstation bedienbar. Über BACnet IP kann von jeder Bedieneinheit die Oberflächen der Bedieneinheit einer anderen Automationsstation aufgerufen werden (Remote Control). Alle Einstellungsmöglichkeiten sind dabei ohne Einschränkungen und Zusatzgeräte verfügbar.
Lokale Verrangbedien-/Anzeigeeinrichtung (LVB) für alle Funktionen. Eine systemunabhängige LVB mit Rückmeldung Hand-/Automatikbetrieb ermöglicht einen Noteingriff bei den binären (BA) und analogen (AA) Ausgangssignalen. Die Steuerung erfolgt über Handschalter mit denen die Befehle der automatik übersteuert werden können.
Binäre Ausgangssignale mit Schalter Automatik/Hand/Aus, LED-Anzeige Hand-Betrieb/ Aus, Rückmeldekontakt Automatikbetrieb. Mit integrierter Schutzbeschaltung Freilaufdiode.
Analoge Ausgangssignale mit Schalter Automatik/Hand, Analogeingang-/Ausgang 0 (2) bis 10V und 0 (4) bis 20mA über Potentiometer einstellbar, LED-Anzeige Hand-Betrieb, Rückmeldekontakt Automatikbetrieb
Die LVB ist in den Komponenten für die binären und analogen Ausgangssignale, der Automationseinrichtungen integriert. Die LVB funktioniert durch vorrangiges Anzeigen, Schalten und/oder Stellen unabhängig von der Automationseinrichtung. Alternativ kann die LVB über Koppelrelais mit gleicher Funktionalität umgesetzt werden. einbau auf Tragschiene im Schaltschrank. Ein einbau von entsprechenden Bedieneinheitn in den Schaltschranktüren ist nicht zugelassen.
Anschluss Bedien-/Beobachtungsgerät, PC als Schnittstelle für mobile Programmiereinrichtung. Anschluss und Betrieb mobiler PC mit installierten GA-Managementsystem. Zugriff jeweils systemweit auf alle Automationsstationen im Netzwerk
Systemselbstüberwachung auf Ausfall der Datenverarbeitungseinrichtung, auf Störung der Kommunikation, auf Störung von Programmabläufen mit Ansteuerung einer Einrichtung für optische/ akustische Meldung der Störung
Datum-/ Uhrzeitsynchronisation mit systeminterner Uhr mindestens einmal täglich und nach Netzwiederkehr. Automatische Umschaltung Sommer-/Winterzeit. Anzeige der zeit in Stunden, Minuten, Sekunden, Wochentag. Ausgabe Ereignisse und Werte mit Zeitstemepel. Die Zeitauflösung beträgt max. 1s, bei Ereignissen und Werten aus dem bereich Schaltanlagen max. 0,1s.
Störmeldeunterdrückung bei Netzausfall (nur Netzausfall melden) und automatische Weideranlaufschaltung. Das Netzausfall- und Wiederkehrprogramm gewährleistet eine geordnete, stufenweise und lastabhängige Einschaltung der elektrischen Verbraucher nach einem Netzausfall
Bei wiederkehrender Netzspannung gehen die Automations- und Managementeinrichtungen automatisch ohne Neueingaben von Programmen, Parametern oder Handeingriff wieder in Betrieb. Die Betriebs- zustände aller Automationseinrichtungen und ihrer Datenschnittstelleneinheiten sowie Prozessabbilder bzw. Prozesszuständen werden automatisch abgefragt
Bei Kurzunterbrechung der Spannungsversorgung einer Anlage ist nur der Netzausfall zu melden und es sind alle sonstigen Alarmmeldungen dieser Anlage für die Dauer des Netzausfalls zu unterdrücken
Zähler für Verbrauchserfassung Medien über M-Bus als kommunikative Datenpunkte auf Automationsstation erfassbar. Über M-Bus Erfassung, Aufzeichnung und Bereitstellung von Zählwerten für Energie- und Volumenstrom. Fernauslesbarkeit über die Managementebene. Für Verbrauchs- und Energieabrechnung. Speicherung und Ausgabe von Zählwerten für frei definierbare Zeiträume. Messwerterfassung und Speicherung Momentanverbrauch zur zeitabhängigen Analyse von Energie- und Volumenströmen. Zähler die nicht über M-Bus integrierbar sind, werden als Zähl-Eingang (physikalischer Datenpunkt) für die Erfassung von Zählimpulsen in die Automationsstation eingebunden
Hardware
Automatisierungseinrichtung besteht aus Grundeinheit und Spannungsversorgung
Zentraleinheit mit Mikroprozessor, Speicher, CPU mit integrierten Webserver
Baugruppenträger, Montagesockel
Pufferung von Speicher und systemineterner Uhr für mindestens 72h
Pufferbatterie ohne Werkzeug und ohne Öffnung der CPU autauschbar.
Bemessungsbetriebsspannung 24V AC/DC
Leistungsaufnahme max. 30VA
Kommunikationsschnittstellen RS232, RS485, USB2.0
2x Ethernet-Schnittstelle, Übertragungsgeschwindigkeit 10/1000MBit/s, Anschluss RJ45. Verbindung beider Ports über internen Switch oder separate Verbindung in ein IP-Netzwerk, d.h. beide Konfigurationen sind umsetzbar.
Software für Programmierung bzw. Parametrierung
Die angebotende Software umfasst das Grundsoftwarepaket für die Programmierung bzw. Parametrierung der Anwenderprogramme der Automationseinrichtungen und die Gerätekonfiguration (Hardwareaufbau mit Verknüpfung und Adressierungen der Baugruppen). Des Weiteren ein Softwaretool mit integrierten Webserver für die Visualisierung der Bedienoberflächen mit tabellarischer und grafischer Anzeige von Anlagenbildern, Bedienelementen, Messwerten (grafisch als Trendkurven), Alarmen, Einstellwerten etc. Software einschließlich 32 Bit Betriebssystem und Lizenzgebühren sowie Lizenzvertrag.
Die Programmiersprache erlaubt die einfache Realisierung beliebiger Regelaufgaben, die Ausführung individueller Logikfunktionen und Steuer-/Regelprogramme sowie die Weiterverarbeitung von Betriebsdaten. Für die Abarbeitung komplexer Funktionen werden Unterprogramme verwendet und entsprechend verknüpft. Die Software erlaubt dabei die logische Verknüpfung von analogen und binären Größen
Programmierung nach IEC 61131-3 als Funktionsbausteinsprache (FBS) und/oder strukturierter Text (ST), d.h. beide Programmiersprachen sind möglich. FBS und ST müssen dabei innerhalb der Regelprogramme gemischt anwendbar sein. Funktionsbausteinsprache (FBS) ist eine grafisch orientierte Programmiersprache. Sie arbeitet mit einer Liste von Netzwerken, wobei jedes Netzwerk eine logische Struktur enthält, die aus logischen bzw. arithmetischen Ausdrücken, den aufruf von frei konfigurierbaren Funktionsblöcken sowie Sprung- und Return-Anweisungen besteht. Strukturierter Text (ST) ist eine Programmiersprache die aus einer Abfolge von Anweisungenmit Steuerstrukturen besteht. Beispiele sind Kontrollanweisungen als schleifen (FOR, WHILE, REPEAT) und Verzweigungen (IF, CASE). Die Definition, Dokumentation und Eingabe der Programme ist modular aufzubauen. Programme sind in Abschnitte zu gliedern, in denen jedem Programmteil eine bestimmte technologische Funktion zugeordnet werden kann.
Analoge Ein-/ausgänge von sensoren sind ohne zusätzlichen Aufwand gleichzeitig für Regelung, Steuerung, Anzeige und Grenzwertüberwachung (fest, gleitend) verwendbar.
Die Automationseinrichtung bietet die Verarbeitung folgender Regelalgorithmen:
Proportionalregelung (P)
Proportional-Integral-Regelung (PI)
Proportional-Integral-Differential-Regelung (PID)
Als Opreanden müssen Messwerte, Meldungen, Merker (Zwischenspeicher für Signalzustände und Zahlenwerte), Konstanten, Wochentage, Uhrzeit in den Regelprogrammen verarbeitet werden können.
Die Verarbeitung von Mess- und Rechenwerten sowie von logisch "1" und logisch "0" ist möglich. Endergebnisse müssen mit definierten Maßeinheiten versehen und über Datenpunktadressierung anwählbar sein. Die Programmierung ermöglicht die Realisierung und Verarbeitung von Operatoren über Funktionsbausteine mit folgenden Funktionsumfang:
Boolesche Logik (Verarbeitung von logischen Werten "1" oder "0"
Boolesche Operatoren AND (UND), OR (ODER), NICHT (Negation), NAND (NICHT-UND), NOR (NICHT-ODER)
Speicherfunktionen: Setzen, Rücksetzen, vorrangiges Setzen und Rücksetzen, Flankenauswertung
Zeitfunktionen: Einschaltverzögerung, Ausschaltverzögerung, Impulsbildung
Zählfunktionen: Vorwärtszähler, Rückwärtszähler
Vergleichsfunktionen: gleich, ungleich, größer, kleiner, größer-gleich, kleiner-gleich
Arithmetische Funktionen: Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division
Mathematische Funktionen: sind, cos, tan, arcsin, arccos, arctan, Quadrat, Quadratwurzel, Exponentialfunktion zur Basis e, natürlicher Logarithmus
Konvertierungsfunktionen: Wandlung Fest- und Gleitpunktzahlen, Absolutwertbildung, Negation
übertragen von Variableninhalten zwischen Speicherbereichen
Mittelwertbildung von Messwerten
Auswahl Min./Max. Wert
programmierte Module für komplexe Algorithmen (z.B. Fuzzy-Logik)
Im Wesentlichen müssen mindestens folgende Programme realisiert werden können:
Steuerung, Bedienung, Alarmierung der Anlage
Regelungs-, Wartungs-, Überwachungsprogramme
Diagnoseprogramme für Hardware des Automationssystems
Zeitschaltprogramme mit Standardwoche und bis zu 20 Sondereinträgen
Zählung Betriebsstunden, Energie-, Volumenströme
Reaktionsprogramme auf Alarme, Störungen (Frostschutz, Begrenzerfunktionen für Temperatur, Druck, Feuchte, Grenzwertverletzung, Überlastschutz etc.)
Netzausfall- und Netzwiederkehrprogramme
Folgesteuerungen (Ventilatoren, Wärmeerzeuger)
Messwerterfassung, Historik- und Trendprogramme (analoge, binäre Soll/Ist-Werte)
Reserve
Die Automationsstation ist komplett mit einer Reserve von 20% pro Ein- oder Ausgabefunktion auszustatten. Darin sind Auslegungsreserven für:
die Prozessorleitung
die Speicherausstattung
die Kapazität für die Einbringung von analogen/binären Ein-/Ausgangsmodulen
14. Automationsstation, allgemeine Anforderungen
15. Visualisierung und Bedienung Bedien- und Beobachtungseinrichtung für Bedienung, Anzeige, Parametrierung
und/oder Programmierung der Automationsstation als resistiver Industrie- Touchscreen für Einbau in Schaltschranktür. 32-Bit Prozessor mit Taktfrequenz von mindestens 1,3GHz, Arbeitsspeicher mindestens 1GByte RAM, Datenspeicher mindestens 16GByte Flash. Integrierter Webserver, Fernbedienung über Internet-Browser ohne herstellerspezifische Zusatzsoftware und/oder Softwarelizenzen. Dabei ist die Bedienoberfläche, das Layout und die Menüführung identisch zu der am Touchscreen.
10,1 Zoll TFT-Display, Auflösung in Pixel mindestens 1280x800, grafikfähig, zoomfähig, für Visualisierung aller Datenpunkte der Automationsstation. Schutzart frontseitig IP65 (rückseitig IP20) nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1). Lokale Anzeige von Werten und Zuständen.
Bedienen und Beobachten mit passwortgeschütztem Zugriff systemweit (Peer to
Peer) auf alle Automationsstationen im Netzwerk mit:
-Betriebsparameter, Soll- und Grenzwerte, Stellung von Stellgliedern, Ein-
/Ausschaltzeiten, Regelparameter, Anfangswerte der Betriebsstundenzählung
und Umschaltzeiten sind über die Bedieneinheit der Automationsstation, wie
auch auf der Managementebene, einstellbar.
-Zeit- und Kalenderprogramme
-Anzeige/Quittierung Alarmmeldungen , Störmeldungen, Wartungsmeldungen,
Systemmeldungen. Sortierung nach Meldungsart
-aktuelle und historische Alarme und Ereignisse, Sortierung nach Datum
-grafische Darstellung Trendkurven (mindestens 8 Stück parallel darstellbar)
15. Visualisierung und Bedienung
16. Bauart der Kabel, Leitungen, Rohre, Kabelkanäle Bei der Verlegung von Leitungen, Kabeln, Rohren ist die Installationsart den
Erfordernissen der Räume anzupassen. Für Leitungen ist als Leitermaterial Kupfer
zu verwenden. Es sind nur Materialien mit VDE-Zeichen zugelassen.
Es sind ausschließlich halogenfreie Leitungen und genügen den Anforderungen eines verbesserten (korrosions- und raucharm)
Abzweigungen von Leitungen sind nur in Abzweigdosen zulässig. Bei Schaltern nur in Abzweig-Schalterdosen.
Elektroinstallationsrohre (Kunststoff halogenfrei und Stahlpanzerrohre, feuerverzinkt), Installationskanäle, Brüstungskanäle müssen aus schwer entflammbaren, selbstverlöschenden Material bestehen. Alle Einführungen von Leitungen und Kabeln in die einzelnen Geräte sind mit Schutztüllen oder Verschraubungen zu versehen.
Kabelrinnen im Innenbereich feuerverzinkt durch Bandverzinkung nach DIN EN 10346. Die Schnittstellen der Bleche sind durch den kathodischen Korrosionsschutz bis zu einer Materialstärke von 2mm geschützt. Kabelrinnen im Außenbereich, sowie Kabeltragesysteme generell, sind feuerverzinkt durch Tauchverfahren nach DIN EN ISO 1461. Die Schnittstellen sind zum Korrosionsschutz nachzuverzinken. Bauteile wie Trennstege, Deckel etc. für den Außenbereich mit Schmelztauchveredelung mit Zink-Aluminium Auflage nach DIN EN 10346. Die Nachweise zu den geforderten Materialeigenschaften sind vor der Installation vorzulegen.
Die gesamte Elektroanlage ist mit einem separaten Schutzleiter nach DIN VDE 0100-540 auszustatten. Es ist grundsätzlich der grün/gelb - Schutzleiter mitzuführen und an den zu erdenden Teilen anzuschließen.
Nach Fertigstellung der Anlage sind Prüfprotokolle für die Elektroinstallationen mit dem geforderten Prüfumfang für eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0100-710 vorzulegen.
Die Anschlussarbeiten für Kabel und Leitungen beinhalten Ablängen, Einführen, Abdichten, Absetzen, Anklemmen und Zugentlastung sowie Auflegen der Abschirmung. Einführungen mit Zugentlastung, Knickschutz und Verschraubungen. Kennzeichnung an beiden Anschlusspunkten mit Kabelnummer und Zielbezeichnung. Alle Beschriftungen, mit den entsprechenden Schilderträgern und Befestigungsstegen, müssen öl-, säure-, und lichtbeständig sein. Bezeichnungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Das Absetzen, Einführen und Auflegen der Kabel in die einzelnen Anlagen, Geräte, Schalter etc. und sonstige Leitungsverzweigungen ist in die Einheitspreise der Komponenten einzukalkulieren.
16. Bauart der Kabel, Leitungen, Rohre, Kabelkanäle
17. EMV, Überspannungsschutz Die im Schaltschrank angeordneten Steuerungs- und Regelungskomponenten sind vor Überspannungen zu schützen. Dazu sind geeignete Überspannungsableiter zu integrieren. Diese Ableiter schalten bei einer definierten Überspannungshöhe zur Potentialausgleichsschiene durch. Nach Unterschreitung der Ansprechschwelle des Ableiters wird der normale Betriebszustand wieder hergestellt. Überspannungsschutz dreistufig, Typ 1 (Blitzschutz) in der bauseitigen Hauptverteilung. Im Schaltschrank Überspannungsableiter Typ 2 an der
Einspeisung 400V AC und Typ 3 bei den Steuerspannungen 230V AC sowie 24V
AC.
Nachweis und Vorlage Dokumentation der Konformität nach den Bestimmungen
der EMV Richtlinie 2014/30/EU.
Die Anforderungen der VDI 3551, VdS 2349, VdS 3501, DIN VDE 0100-444 sind
umzusetzen.
17. EMV, Überspannungsschutz
18. Anforderungen an den Brandschutz Verschluss von sämtlichen Wand- und Deckendurchführungen an den
Trennungen der einzelnen Brandabschnitte in brandschutztechnisch klassifizierten
Bauteilen mit bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottungen gemäß DIN 4102-
9. Die Kabelabschottungen müssen geprüft sein und über eine Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Die ständige Überwachung der verwendeten
Baustoffe ist nachzuweisen. Das Schottsystem muss für den Einbau in Wand- und
Deckendurchführungen geeignet sein. Des Weiteren muss eine Eignung für alle
Wandarten (Beton, Mauerwerk, leichte Trennwände in Gipskarton etc.) vorliegen.
Der Nachweis der Verwendbarkeit der Schottung ohne vorgeschriebene Mindestarbeitsräume an den Öffnungslaibungen und für die Verwendung aller Kabelleiter, Kabelummantelungen muss vorliegen. Eine Möglichkeit zur späteren Nachinstallation gemäß Zulassung muss gegeben sein. Verwendete Dämmschichtbilder sind ohne Nachbehandlung alterungsbeständig. Nachweis durch Prüfzeugnisse einer nach DIN 4102 zugelassenen Materialprüfanstalt (MPA). Jede Kabelabschottung ist mit einem vollständig ausgefüllten Kennzeichnungsschild dauerhaft zu kennzeichnen. Das Schild muss folgende Angaben enthalten: Art der Schottung, Feuerwiderstandsklasse, Zulassungsnummer, Hersteller, Errichter, Herstellungsjahr.
Kabeltragsysteme für den Funktionserhalt in E90 nach DIN 4102-12 als Normtragekonstruktion für alle entsprechend der Norm gefertigten und geprüften Kabel und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt. Es sind ausschließlich brandschutztechnisch geprüfte und zugelassene Befestigungssysteme zu
verwenden, Kunststoffdübel sind nicht zugelassen. Die senkrechte Kabelverlegung erfolgt direkt auf der Wand, die in der DIN 4102-12 geforderte Zugentlastung bei durchgehender senkrechter Verlegung im Abstand von max. 3,5m ist zu berücksichtigen. Die Kabelanlage für den Funktionserhalt ist nach Fertigstellung normgerecht mit vollständig ausgefüllten Kennzeichnungsschild dauerhaft zu kennzeichnen. Das Schild muss folgende Angaben enthalten: Funktionserhaltsklasse, Prüfzeugnis- Nummer, Prüfzeugnis-Inhaber, Hersteller, Errichter, Herstellungsjahr. Dem System entsprechende Prüfzeugnisse und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sind vorzulegen.
18. Anforderungen an den Brandschutz
19. Liefertermine, Angaben zu Unterlagen Dem Auftragnehmer werden Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt, jedoch ohne Werkstatt und Detailzeichnungen, d.h. nur Unterlagen gem. HOAI, Leistungsphase 5. Die Anwendung der VDI 6026 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Grundlage dieser Unterlagen hat der Auftragnehmer sofort mit der Erstellung der Montageplanung zu beginnen (siehe separate Position im Leistungsverzeichnis). Es sind Unterlagen entsprechend der gesondert aufgenommenen LV-Positionen zu liefern. Ferner sind von Auftragnehmer, unter Berücksichtigung des Bauablaufes, Terminpläne für die Abwicklung der beauftragten Leistungen aufzustellen. Ohne Kenntnis der Baugenehmigungsunterlagen darf der Auftragnehmer nicht mit der Montage der Anlagenteile beginnen.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Leistungen Montagepläne zu erstellen und dem Planungsbüro rechtzeitig vor Baubeginn 2-fach einzureichen. Diese Montagepläne sind vor dem Einreichen zur Genehmigung in Verantwortung des Auftragnehmers mit den anderen Gewerken der Haustechnik (Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Medizinische Gase, Elektrotechnik, Informations- und Nachrichtentechnik, Brandmeldeanlagen) abzustimmen. Die Montage erfolgt nach vom Planer mit Sichtvermerk und Datum versehenen Montageplänen. Ein
Anspruch auf Prüfung und Freigabe besteht nicht. Der Auftragnehmer hat einen
eigenen Terminplan auf Basis des Baustellenterminplanes aufzustellen und zur
Genehmigung vorzulegen.
Bei den Stücklisten sind mindestens vorzulegen:
Liste elektrischer Verbraucher, Überspannungsschutzgeräte, Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD)
Messwertaufnehmerliste, Ventilliste, Jalousieklappenliste, Pumpenliste, Ventilatorenliste, Volumenstromreglerliste, Brandschutzklappenliste, Entrauchungsklappenliste
Anzugeben sind alle Leistungs- und Typenbezeichnungen, Einbauort, Einbaulage, Angaben zu Steuerung und Überwachung.
Kabelplan, Kabellisten
Die Kabellisten müssen mindestens folgende Spalten enthalten:
Feldgerät, Hersteller/Typ, Benutzeradresse, elektrische Leistung, Nennstrom,
Absicherung [A], Spannung, Kabeltyp, Kabelquerschnitt, zu verlegen von, zu
verlegen nach, Kabellänge Teilstrecke
19. Liefertermine, Angaben zu Unterlagen
20. Funktionsbeschreibung, Automationsschemata/Funktionslisten Erstellung von Funktionsbeschreibungen, Fortschreibung der übergebenen Automationssschemata/Funktionslisten nach VDI3814 und DIN EN ISO 16484-3
20. Funktionsbeschreibung, Automationsschemata/Funktionslisten
21. Vorgaben für Austausch digitalisierter Daten und Dokumente CAD-dateien in dwg, Sonstige als pdf.
21. Vorgaben für Austausch digitalisierter Daten und Dokumente
01 Grundausbau
01
Grundausbau
01.01 KG481 Automationsystem
01.01
KG481 Automationsystem
01.02 KG482 Schaltschränke
01.02
KG482 Schaltschränke
01.03 KG483 Management- und Bedieneinrichtung
01.03
KG483 Management- und Bedieneinrichtung
01.04 KG 484 Raumautomationssystem
01.04
KG 484 Raumautomationssystem
01.05 Verkabelung
01.05
Verkabelung
01.06 Verlegesysteme
01.06
Verlegesysteme
01.07 Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
01.07
Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
02 Mieterausbau Büro
02
Mieterausbau Büro
02.01 KG481 Automationsystem
02.01
KG481 Automationsystem
02.02 KG482 Schaltschränke
02.02
KG482 Schaltschränke
02.04 KG 484 Raumautomationssystem
02.04
KG 484 Raumautomationssystem
02.05 Verkabelung
02.05
Verkabelung
02.06 Verlegesysteme
02.06
Verlegesysteme
02.07 Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
02.07
Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
03 Mieterausbau Longstay
03
Mieterausbau Longstay
03.01 KG481 Automationsystem
03.01
KG481 Automationsystem
03.02 KG482 Schaltschränke
03.02
KG482 Schaltschränke
03.04 KG 484 Raumautomationssystem
03.04
KG 484 Raumautomationssystem
03.05 Verkabelung
03.05
Verkabelung
03.06 Verlegesysteme
03.06
Verlegesysteme
03.07 Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
03.07
Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
05 Mieterausbau P&C / Verwaltung
05
Mieterausbau P&C / Verwaltung
05.01 KG481 Automationsystem
05.01
KG481 Automationsystem
05.02 KG482 Schaltschränke
05.02
KG482 Schaltschränke
05.04 KG 484 Raumautomationssystem
05.04
KG 484 Raumautomationssystem
05.05 Verkabelung
05.05
Verkabelung
05.06 Verlegesysteme
05.06
Verlegesysteme
05.07 Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
05.07
Programmierung und Inbetriebnahme Raumautomation
06 Mieterausbau Fitness
06
Mieterausbau Fitness
06.01 KG481 Automationsystem
06.01
KG481 Automationsystem
06.02 KG482 Schaltschränke
06.02
KG482 Schaltschränke
06.04 KG 484 Raumautomationssystem
06.04
KG 484 Raumautomationssystem
06.05 Verkabelung
06.05
Verkabelung
06.06 Verlegesysteme
06.06
Verlegesysteme
07 KG489 sonstige Gebäudeautomation
07
KG489 sonstige Gebäudeautomation
07.01 Allgemeine Arbeiten
07.01
Allgemeine Arbeiten
07.02 Demontagen und Provisorien
07.02
Demontagen und Provisorien
07.03 Durchbrüche
07.03
Durchbrüche
07.05 Stundenlohnarbeiten
07.05
Stundenlohnarbeiten
08 Wartungsarbeiten
08
Wartungsarbeiten
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt. Zur Angebotsabgabe für die Wartungs- und Inspektionsarbeiten ist die Ausschreibung zu beachten. Die in der vorgenannten Ausschreibung beschriebenen technischen Anlagen sind Grundlage zur Kalkulation dieser Position.
Der Umfang der Arbeiten wird durch die Wartungs- und Inspektionsvorgaben der jeweiligen Hersteller der Anlagen und Bauteile und den Vorgaben der
VDMA Richtlinien 24186, Teil 0 bis Teil 7 definiert.
Die Wertung des Angebotes erfolgt in Verbindung mit den Angeboten des jeweiligen TGA-Gewerks.
Die Wartungsarbeiten behält sich der Auftraggeber vor nachträglich zu beauftragen, fliessen aber vollständig in die Angebotsauswertung mit ein.
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt.
08.__.__.0010 Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr Einjähriger Wartungsvertrag (Inspektion) für das 1. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der Anlage und Erstellen des Meßprotokolls für die gesamte im LV beschriebene Anlage.
Die Wartungsarbeiten sind gem. VDMA-Richtlinien durchzuführen.
08.__.__.0010
Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
08.__.__.0020 Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 2. Betriebsjahr
08.__.__.0020
Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
08.__.__.0030 Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 3. Betriebsjahr.
08.__.__.0030
Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
08.__.__.0040 Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 4. Betriebsjahr
08.__.__.0040
Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
08.__.__.0050 Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 5. Betriebsjahr (1 Jahr nach der Gewährleistung).
08.__.__.0050
Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch