VE 5.2 Fassadenarbeiten
SST 122 | Schloßstrasse 122
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Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 1) Allgemeine Vorbemerkungen / Lärmschutz 1. Allgemeine Vorbemerkungen Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant. Bauherr: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxembourg Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme: Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird zuku¨nftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen Nutzungen zugefu¨hrt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen u¨berwiegend im gesamten Geschäftshaus. Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben. Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begru¨nte Dachterrassen geplant, die einen Blick u¨ber Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist fu¨r den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehu¨lle bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt. 2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen 1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen fu¨r Lager im Untergeschoss u. fu¨r Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum fu¨r Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im Erdgeschoss.. 2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen fu¨r Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume fu¨r Gäste/Personal im UG 3. Bu¨ronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im 3.OG 4. Beherbergungsbetrieb - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG 5. Dachterrassen  im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten 3. Ausfu¨hrungstermine Die Bauzeit ist von 06.25- 03.27 geplant. Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginn um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten fu¨r Bauzeitverlängerung durch Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausfu¨hrungszeitraums um 3 Monate ist eine Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4. Baustellenbereich Logistikkonzept ist in Bearbeitung 1.1 Ausführungsbereich Das Gebäude befindet sich an der stark frequentierten Schloßstraße (122-125), und der ruhigeren Feuerbachstraße (9/11) in 12163 Berlin, die ein Wohnbauviertel erschließt. Der Umbau des Geschäftshauses wird unterschiedliche Nutzungsformen ermöglichen. Das im EG, 1.OG und 2. OG bestehende Textilwarenhaus P&C wird im Zuge der Umnutzungsmaßnahmen teilweise saniert und die Verkaufsfäche reduziert. Die Verwaltung wird vom 3. OG nach den Umbauten im 1.- und 2.OG zum späteren mieterseitigen Ausbau als Core & Shell vorbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu den Bestandsgebäuden haben sich alle Baumaßnahmen dem Bestand unterzuordnen. Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SIGE-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer. 1.2. Lärmschutz Die Arbeiten werden in normal durch starken Strassenverkehr emmissionbelasteten Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen der gegenüberliegenden (bzw. angrenzend) Wohngebäude in der Feuerbachstrasse ist der Baulärm jedoch gering zu halten. Während des Betriebs der Verkaufsflächen EG-2.OG, Ladenöffnungszeiten 10-20 Uhr, sind geräuschintensive Arbeiten im Gebäude zu vermeiden, oder ggf. vorab abzustimmen. Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. - alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Objektüberwachung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen - durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen - die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen 1.3. Arbeitszeitunterbrechung / Komprimierung / 2 Schichtenbetrieb Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge kritischer Verkehrssituationen (Anweisung durch den Stadt Berlin oder AG) die sich aus der exponierten Innenstadtlage ergeben (z.B. Stadtfeste, Strassensperrungen für Sportveranstaltungen, Polizei- und Demonstationseinsätze), ist in den EP mit einzukalkulieren. 2) Baubeschreibung der geplanten Baumaßnahme Im Untergeschoss wird ein Fitnessstudio entstehen, die vermieterseitigen Leistungen beinhalten den Rückbau sowie haustechnische Übergabepunkte für Lüftung, Heizung- Kühlung sowie die elektrische Versorgung, die sicherheitsrelevanten Medien wie Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung sowie Alarmierung- Steuerung wird an definierten Übergabepunkten vorbereitet. Im EG - 2.OG werden die Flächen für Verkaufsräume des Textilkaufhauses P&C neu strukturiert und umgebaut, auch sind im 1.- und 2. OG die Verwaltungsräume geplant. Es werden neue Zugangstüren in der Fassade im EG für den Zugang Longstay Lobby, Zugang Fitness Lobby, Zugang Cafe, eingebaut. Im 3.-4.OG werden longstay Wohneinheiten entstehen und einzelne Fenster und Fassadenelemente erneuert. Die geplante Baumaßnahme wird in 5 Bauphasen unterteilt. Voraussichtliche Ausführungszeiträume und Maßnahmen: - Phase 1:  16.06.2025 - 27.11.2025 Phase 1 beinhaltet konstruktive und vorbereitende Maßnahmen für den Ausbau Vermieter im Erdgeschoss, 1. OG und 2. OG, Deckenschließung Decke über UG und EG, konstruktiver Abbruch mit Sicherungsmaßnahmen für den neuen Aufzug zur Erschließung der Oberen Etagen longstay,, sowie die Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Untergeschoss, Erdgeschoss, 1.- 2. OG sowie die Schadstoffentsorgung. Weihnachtsgeschäft P&C ab Ende 1. Phase - Phase 2:  01.12.2025 - 31.03.2026 In Phase 2 erfolgt im EG- 4. OG der konstruktive Abbruch von Decken für den Einbau eines Aufzugsschachts sowie der Bau des St.- B. Schachts. - Phase 3: ab 01.04.26 - 20.08.2026 Phase 3 beinhaltet die Medienversorgung, besonders der Lüftung vom UG bis zur Dachfläche- Aufstellfläche der Lüftungsgeräte Phase 4: ab 01.09.26 - 31.03.2027 Phase 4 beinhaltet den Ausbau vom Vermieter der longstay Bereiche im 3. und 4. OG sowie den Büroausbau im 2. und 3. OG Phase 5: ab 01.04.27 - 30.06.2027 Phase 5 beinhaltet den mieterseitigen Ausbau der Büros Weiteren Eckdaten: Längsseite Schlossstraße: ca. 105 m Längsseite Feuerbachstraße: ca. 85 m Geschosshöhen zwischen 3 m - 4.40 m UG bis 3.OG bzw. 4. OG Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung und Inhalten der Leistungsbeschreibung An dieser Stelle werden die übergreifenden Anforderungen an die Gewerke und Abhängigkeiten im Bauablauf aufgeführt. Diese sind in allen Gewerken entsprechend zu beachten. Die gewerkespezifischen "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" sind den Leistungstexten vorangestellt. Es ist die Gesamtleistung anzubieten. Auch getrennt voneinander übergebene Leistungsbeschreibungen (separate Dokumente) der Fachplaner sind in der Gesamtheit zu verstehen und anzubieten. Dies bedeutet, dass die in diesem Textteil enthaltenen "Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung und Inhalten der Leistungsbeschreibung" für alle Teil-LVs gültig sind und berücksichtigt werden müssen. 3. Aufbau und Erläuterung der Leistungsbeschreibung: 3.1 Bezeichnungen: Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen finden in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen Anwendung: - AG (Auftraggeber) - AN (Auftragnehmer) - OÜ (Objektüberwachung AG) 3.2 Leistungsbeschreibung: Alle Positionen sind entsprechend der Qualitätsbeschreibungen der Leitbeschreibungen, der zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, der Architektenpläne, sonstigen beiliegenden Planunterlagen, Gutachten, wie z.B. Brandschutzgutachten, etc. zu kalkulieren und auszuführen. (Übersicht beiliegende Unterlagen siehe Anlagenverzeichnis). Die Ausschreibung enthält für die Hauptleistungen Massenangaben als Kalkulationshilfe. Der AG beabsichtigt eine Beauftragung als Abrechnungsauftrag. Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Gesamtdauer der Bauzeit. Mit den Preisen sind sämtliche Maßnahmen abgegolten, die für die vollständige Leistung erforderlich sind. Der Angebotspreis deckt alle Risiken ab, die notwendig sind, um die Leistungen vollständig zu erbringen, sonst im Zuge der Leistungserbringung entstehen, oder mit denen sonst bei Projekten dieser Größenordnung üblicherweise gerechnet werden muss. Veränderungen bei Löhnen, Pauschalleistungen, Abgaben und Materialpreisen, die nach Angebotsabgabe eintreten, berechtigen den AN nicht zur Änderung der angebotenen Preise. Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, werden nicht gesondert vergütet. Wenn zur Erfüllung der vom AG vorgegebenen Terminschiene Arbeitszeiten mit Zusatzvergütung berücksichtigt werden müssen, so sind die Mehrkosten vom AN direkt mit anzubieten. Grundlage für die Kalkulation ist die Annahme einer 6-Tage-Woche mit einem Zweischicht-System, für Teilleistungen ist dabei mit Nachtarbeit zu kalkulieren. Dieses gilt für alle Erschwernis- und Behinderungsrisiken im Zusammenhang mit komplexen Bauabläufen und Abhängigkeiten. Der Angebotspreis enthält u. a. Ausführungsleistungen, sowie notwendige Entsorgungsleistungen der eigenen Leistungen und Planungsleistungen (Werk- und Montageplanung). Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Hauptleistungen und Nebenleistungen, die sich aus dem Leistungsumfang ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anlagen und Leistungsdaten, sowie die zugehörigen Zeichnungen, dienen zur Information für die Angebotsbearbeitung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit zur Ausführung. Mehr Unterlagen als die zur Angebotsausarbeitung vorgelegten Dokumente werden dem AN durch den AG zur Kalkulation nicht zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig vor Vertragsschluss werden gegebenenfalls ergänzende Unterlagen übergeben, die zusätzlich Vertragsanlage werden sollen. Alle in diesen Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung sowie den ZTV der einzelnen Gewerke und sonstigen Hinweistexten dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsanforderungen sind vom AN mit einzukalkulieren. 3.3 Rückfragen: Allgemeine und technische Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die Projektsteuerung zu richten: Waterbound Real Estate GmbH Friedrichstraße 187 10117 Berlin Ansprechpartner: Herr Reckow E-Mail: reckow@wbre.de Dies gilt auch dann, wenn es sich um Fragen an die beteiligten Fachplaner und Sonderingenieure handelt. 3.4 Angebotsabgabe: Die zum Zeitpunkt des Versandes der Leistungsbeschreibung gültigen Entwurfs- / Genehmigungspläne bzw. Ausführungspläne und Anlagen sind in den Verdingungsunterlagen enthalten. Die Vergabeunterlagen werden nicht in Papierform verteilt, sondern als Anlagenkonvolut über download Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat sein Angebot sowohl schriftlich als auch digital (als PDF-Datei und als GAEB-Schnittstelle) einzureichen. Angebote sind an folgende Anschrift zu richten: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxembourg über WBRE an: MidstadAliena Trillig Project Developer Midstad Development GmbH?Windmühlstraße 1 I D-60329 Frankfurt am Main Büro Düsseldorf Klosterstr. 30 | D-40211 Düsseldorf +49 (0) 173 465 20 20 aliena.trillig@midstad.com www.midstad.com Der Bieter erklärt mit der Unterschrift unter sein Angebot, dass er alle der Ausschreibung beiliegenden und nachgereichten Unterlagen kalkulatorisch berücksichtigt und angeboten hat. Der AN ist bis sechs Monate nach Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden. 4. Planungs- und Berechnungsleistungen: 4.1 Allgemein: Der AN schuldet eine komplette, funktionsfähige Gesamtleistung. Über die mit dieser Ausschreibung dem Bieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, Anträge, Gutachten etc. hinaus wird der AG keine weiteren Leistungen erbringen. Alle weiteren eventuell erforderlichen zusätzlichen Gutachten, Anträge, etc. einschließlich der Einholung von erforderlichen Genehmigungen, resultierend aus dem Baubetrieb bzw. der Ausführung der Leistungen des AN, hat der AN zu erbringen und einschießlich der anfallenden Gebühren einzukalkulieren. Außerdem sind vom AN ggf. Auflagen und Bedingungen der rechtskräftigen Baugenehmigung zu berücksichtigen. Diese wird dem AN zur Verfügung gestellt. 4.2 Planserver: Pläne und sonstige Dokumente sind unter Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben vom AN zu erstellen, zu benennen und im Projektkommunikationssystem strukturiert abzulegen. Die Vorgaben basieren auf allgemein gültigen und branchenbezogenen Normen und Standards sowie im Baubereich gängigen EDV-Werkzeugen, z. B. AutoCAD oder MS-Office-Produkte. Verbindliche Festlegung der Software für Planaustausch und Planerstellung ist DWG (konform AutoCAD 2007). Das System wird von dem AG gestellt und muss vom AN genutzt werden. Der Datenaustausch während der Ausführungsphase erfolgt ausschließlich über den Planserver. Sämtliche Kosten, die durch Vervielfältigung und Lichtpausen der Planunterlagen zur Nutzung durch den AN entstehen, trägt der AN. 4.3 Planprüfung: Der AG wird nach eigenem Ermessen die Durchführung der Planungs- und Baumaßnahme im Hinblick auf die Vertragserfüllung des AN laufend überprüfen, ohne dass hieraus eine Verantwortung für die Vertragserfüllung des AN entsteht. Dies entbindet den AN in keinem Fall von seiner Vertragserfüllungspflicht. Dazu erteilt der AN dem AG bzw. dessen Beauftragten laufend Einblick in den Ablauf und die Ergebnisse der Vertragserfüllung. Eine durchgehende Planfreigabe durch den AG ist nicht vorgesehen. Sämtliche zur Bauausführung erforderlichen oder sonst wie bedeutsamen (Ausführungs-) Unterlagen des AN sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Sichtung vorzulegen. Weiter sind ausreichende Zeiträume für Überarbeitung und evtl. erforderliche Wiedervorlage von Unterlagen vom AN zu berücksichtigen. Verzögerungen im Bauablauf aufgrund der Einarbeitung von gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen sind auszuschließen. Das mehrmalige Einarbeiten von Korrekturen und Auflagen ist einzukalkulieren. (Zweimaliges Einarbeiten von Änderungen in die Planung ist Grundleistung des AN. Ziel ist es regelmäßig gemeinsame Termine mit den Beteiligten durchzuführen, bei denen die Änderungsanmerkungen für die Werkstatt- und Montageplanung besprochen werden, so dass der Planfreigabeprozess verkürzt werden kann.) Setzt der AN Subunternehmer ein, so hat der AN die Planunterlagen / Nachweise seiner Subunternehmer zu prüfen bevor er diese Planunterlagen an den AG weiterleitet. 4.4 Planungs- und Berechnungsleistungen: Sämtliche notwendigen Planungs - und Berechnungsleistungen sind einzukalkulieren. Statische Nachweise, die erforderlich werden, für alle das Projekt betreffende Bauteile, Gewerke, etc., inkl. evtl. notwendiger Versuche und aller Bauzwischenzustände und Hilfskonstruktionen hat der AN prüffähig aufstellen zu lassen und rechtzeitig zur Genehmigung bei dem beauftragten Prüfbüro einzureichen. 4.5 Werkstatt - und Montageplanung: Die technische Bearbeitung umfasst die komplette Werkstatt- und Montageplanung aller Gewerke nach Erfordernis des AN, ebenso die technische Bearbeitung der Baustelleneinrichtung, inklusive Gerüstarbeiten. Grundlage für die Erstellung der Werkstatt- und Montagepläne sind die letztgültigen Ausführungspläne sowie die fachtechnische Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw. Ausführungsplänen. 4.6 Nachweise: Folgende Nachweise sind vom AN, für den AG kostenfrei, zu erbringen: - Güte der Baustoffe und Bauteile - Pflege- und Reinigungsvorschriften, d.h. Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile untereinander und mit den üblichen Reinigungs- und Pflegemitteln sowie den Reinigungsgeräten - Systemprüfzeugnisse über Konstruktion, Brandschutz- und Schallschutz - Nachweise über die Tauglichkeit der Materialien und Bauteile für die vorgesehene Verwendung (Eignungs- und Güteprüfung) - Verträglichkeit der Baustoffe, Bauteile untereinander und in Bezug auf die Untergründe - Nachweis der ausreichenden Widerstandsfähigkeit der Leistungen gegen allgemeine Umwelteinflüsse - Umweltverträglichkeit der Baustoffe und Bauteile (Schadstofffreiheit) (eine Zertifizierung ist jedoch nicht vorgesehen) - Abnahmebescheinigung nach Behördenvorschrift 4.7 Statische Nachweise: Alle Konstruktionen, auch Hilfskonstruktionen für Bauzwischenzustände (Bauzwischenzustände sind bei Maßnahmen zum Ausbau - KGR 300 nicht erforderlich), müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Erfordernissen entsprechen. Alle notwendigen statischen Nachweise hat der AN selbst zu erbringen. Als Systemstatik oder, wo notwendig, als eigene Statik. Die angegebenen Abmessungen dienen nur als Kalkulationshilfe. Die in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten Dimensionen von Konstruktionen berufen sich auf unverbindliche Vordimensionierungen. Eventuelle Änderungen die sich aus der Statik des AN ergeben, z.B. in Bezug auf Abmessungen oder auch Mehrmassen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mehrkosten sondern liegen im Risiko des AN. 5. Fabrikatsangaben / Alternativen: 5.1 Fabrikatsangaben: In den Positionen werden vom AG/ dem Planer vorgegebene Fabrikate benannt. Diese sind im Grundangebot entsprechend anzubieten. Für alle anderen Leistungen ist der AN dafür verantwortlich den Anforderungen entsprechende Produkte und Fabrikate zu wählen und anzubieten. Für die festgelegten Fabrikate kann der AN in separat zu erstellenden Nebenangeboten Alternativen anbieten, die dann im Rahmen der Vergaben zu besprechen und verhandeln sind. Falls Alternative Fabrikate nach Wahl des AN angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit durch das Beifügen von technischen Datenblättern und Infomaterial bei Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG. 5.2 Alternative Ausführungsarten: Sondervorschläge sind zugelassen, sofern sie die architektonischen und technischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Sofern der Bieter von dem Entwurf abweichende alternative Ausführungsarten in Teilleistungen ausführen möchte und dies aus wirtschaftlichen Gründen anbietet, so ist die geänderte Ausführungsart (Neben- / Sonderangebot) im Einzelnen hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit und der Risikoabschätzung sowie der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit anhand entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.) darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der Planung und sonstiger Zusatzleitungen hat der AN zu tragen. Voraussetzung für Neben- und Sonderangebote ist ein vollständig ausgefülltes Hauptangebot. Alternative Ausführungen dürfen nicht in der Grundleistung mit verpreist sein und müssen separat nachvollziehbar dargestellt werden. Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt von Mehr- und Minderleistungen sind vom AN zu erläutern und den Angebotsunterlagen beizulegen. Sondervorschläge bzw. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Den Nachweis der gleichwertigen Leistung hat der AN unentgeltlich zu führen. Bei Sondervorschlägen des AN ist der AN verantwortlich für die Genehmigungsfähigkeit. Eine Zustimmung des AG erfolgt grundsätzlich nur unter dem Genehmigungsvorbehalt. Das Systemrisiko bleibt auch bei Zustimmung des AG beim AN. 6. Ortsbesichtigung: Eine Ortsbesichtigung wird vorgeschrieben, da der AN bereits bei Angebotsabgabe über die Randbedingungen der Maßnahmen informiert sein sollte. Besichtigungen können nach vorheriger Terminabsprache mit der Projektsteuerung durchgeführt werden. Spätere Einreden auf Unkenntnis der Umbaubereiche und deren Gegebenheiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. 7. Wartungsverträge Die Leistung ist als Position in der Leistungsbeschreibung enthalten 8. Vertragsgrundlagen: 8.1 Allgemein: Alle Teile der vorliegenden Ausschreibung einschl. Bedingungen und Unterlagen des AG werden nach der Vergabe der Leistungen zum Vertragsbestandteil zwischen AG und AN. Dies gilt ebenfalls für im Laufe des Vergabeprozesses nachgereichte Unterlagen. Falls während der Vergabe Unterlagen verändert oder angepasst werden müssen, ersetzen die jüngeren Dokumente jeweils ihre älteren Vorgänger. Die in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls als Bedarfsposition bezeichneten Positionen sind zu bepreisen, aber nicht in das Gesamtangebot mit einzukalkulieren. Die angebotenen Preise für Bedarfsleistungen gelten ohne Rücksicht auf die Höhe der Mengenansätze. Der Bieter erklärt insbesondere, dass ihm alle genannten Vertragsunterlagen, Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc., bekannt sind, dass er die Ausschreibung einschließlich der Planunterlagen vollständig gelesen und verstanden und von dem Inhalt Kenntnis genommen hat und dass keine Unsicherheit in der Auslegung von Texten und Anforderungen besteht, welche zu späteren Meinungsverschiedenheiten führen könnten, respektive, dass er diese eventuelle Unsicherheit durch Rückfragen vor Angebotsabgabe, bzw. Vertragsabschluss beseitigt hat. Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen sowie über die technische Realisierbarkeit der geforderten Leistung, die volle Klarheit durch Rückfrage beim AG und Einsichtnahme in vorliegende Bauzeichnungen, Besichtigung der Zufahrtswege und deren Beschaffenheit sowie Besichtigung der Baustelle, verschafft hat. Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur einzelne Leistungen oder Nebenleistungen nicht erwähnt oder nicht weiter ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass Leistungen unter dem betreffenden Titel auch dann Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Leistungen sind komplett inklusive Nebenleistungen in das Angebot einzukalkulieren. Es wird nicht in jeder Position darauf hingewiesen. In den Fällen, wo direkt in der Position auf die Nebenleistungen hingewiesen wird, soll damit ausdrücklich auf die Dringlichkeit hingewiesen werden. Mehrkosten die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen werden nicht vergütet. Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern, Einbauen / Montieren und Inbetriebnahme" zu kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht gesondert darauf verwiesen wird. Ausnahmen werden gesondert benannt, wenn in einzelnen Positionen ausdrücklich nur das Liefern oder Einbauen beschrieben ist. Für Bestandteile der Baustelleneinrichtung gilt zudem auch das Instandhalten als Teil der Leistung des AN. Bei Einzelleistungen der Baustelleneinrichtung ist entsprechend auch der Rückbau und die Entsorgung mit einzukalkulieren. Folgende Leistungen gelten als Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet bzw. sind mit in die Preise einzurechnen: Gespräche und Abstimmungen mit dem AG, Behörden, VdS, Sachverständigen, Versorgungsunternehmen und Anbietern von Dienstleistungen (Provider) über Anlagenführung, Werkstoffwahl und sicherheitstechnische Ausrüstungen, Nachstemmarbeiten an Mauer- / Betonschlitzen und Aussparungen, sowie alle notwendigen Abdeckungen von z.B. Anlagenteilen während der Bauzeit zum Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung, die im Rahmen der Nebenleistungen erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Für gesondert abrechenbare Kosten zu Genehmigungen, Leistungen und Abnahmen und den Gebühren hierfür ist in Abstimmung mit dem AG ggf. die Schnittstellenliste Kosten AG - Mieter / -AN zu berücksichtigen. Der AG behält sich vor einzelne Teilleistungen der Leistungsbeschreibung in einem geringeren Umfang zur Ausführung kommen zu lassen, optional zu beauftragen, entfallen zu lassen oder gegebenenfalls an Dritte zu beauftragen. Abweichend von VOB/B § 2 Absatz 3 berechtigt dieses den AN nicht zur Erhöhung des Angebotes sowie zu Forderungen nach Schadensersatz. Die Gemeinkosten der Baustelle sind deshalb auf die Einzelleistungen umzulegen. Ortsangaben in der Leistungsbeschreibung dienen nur der Orientierung und sind nicht ausschließlich. Arbeiten an anderen Orten innerhalb des Gebäudes und der Freianlagen sind zu den angebotenen Preisen zu erbringen. Farbangaben dienen ebenfalls der Orientierung. Die Festlegung erfolgt durch den AG im Zuge der Bemusterung. Der AN hat alle Farbtöne nach RAL-Standardfarbkarte einzukalkulieren. Sonderfarben werden gegebenenfalls in den Leistungspositionen direkt benannt. 8.2 Widersprüche / Unklarheiten: Hinsichtlich eventueller Widersprüche und Unklarheiten bzw. Beschreibungslücken dieser Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die übrigen Vertragsgrundlagen und im Hinblick auf die tatsächlich vorgefundenen Gegebenheiten wird seitens des AG keine Verantwortung übernommen. Der AN kann sich nicht auf Widersprüche und Unklarheiten oder Erkundungslücken hinsichtlich dieser Vertragsgrundlagen berufen. Mögliche Widersprüche, Unklarheiten, Lücken hat der AN vor Vertragsabschluss mit dem AG zu klären. Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen der Architekten und Fachplaner hat der AN auf Vollständigkeit, Übereinstimmung, Mängelfreiheit und Durchführbarkeit zu prüfen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschreibung der Leistung in den einzelnen Positionen den gesamten Leistungsumfang lückenlos wiedergeben. Die Prüfung der Vollständigkeit im vorstehenden Sinne hat der AN im Rahmen der Verhandlungen zu bestätigen. Die in der Ausschreibung erhobenen Anforderungen und Qualitäten stellen Mindestforderungen dar. Sollten sich aus den anzuwendenden Eurocodes / EN- / DIN-Normen, Zustimmungen im Einzelfall, VDI-Richtlinien oder Gutachten sowie dem neuesten Stand der Technik höhere Forderungen ergeben, sind diese zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt grundsätzlich immer die jeweils höherwertige Qualität / Ausführung als vereinbart. Falls der AN der Meinung ist, dass textliche Ergänzungen zur Beschreibung der angebotenen Leistungen notwendig sind, um eine Eindeutigkeit zu erreichen, sind diese in einem separaten Anschreiben vorzunehmen. Die originale Leistungsbeschreibung ist in keiner Form zu verändern. Textänderungen oder -ergänzungen in der Leistungsbeschreibung können nicht in der Auswertung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls wird zum Vertragsschluss ein Auftrags-LV generiert, in das die gemeinsam festgelegten Anpassungen einfließen. 8.3 Verantwortung des AN: Die technischen und bauphysikalischen Anforderungen dieser Ausschreibung stellen eine qualitative Mindestanforderung dar und sind für das Angebot verbindlich. Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktrichtlinie mit dem EG- Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben: - Name und Kennung des Herstellers - Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß technischen Spezifikationen - Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres - Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle - Nummer des EG- Konformitätszertifikats 8.4 Fortschreibung der Aufgabenstellung in Kalkulation und Ausführung: Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen berücksichtigen den Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils genannten Zeitpunkt. Vor Beginn seiner auszuführenden Leistungen hat sich der AN darüber zu vergewissern, dass bzw. ob der betreffende Entscheidungsstand bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist; diesbezügliche Änderungen hat der AN bei seiner weiteren Bearbeitung entsprechend zu berücksichtigen. Spätere Kostennachforderungen, die nachweislich auf ein Versäumnis seiner Überprüfungsverpflichtung zurückzuführen sind, werden nicht vergütet. 8.5 Schriftverkehr: Formaler Schriftverkehr ist, nach Einzelvorgängen getrennt, fortlaufend durchzunummerieren. Unterschiedliche Kategorien, wie z.B. Nachtragsangebote, Behinderungsanzeigen oder Bedenkenanmeldungen sind bei der Nummerierung voneinander zu unterscheiden. 9. Ausführung: 9.1 Allgemein: Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe der Bestimmungen und Bestandteile des Vertrages nach den allgemein anerkannten und neuesten Regeln der Technik technisch einwandfrei, funktionsgerecht, gebrauchsfähig und betriebsfertig zu erstellen, so dass es zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden kann. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen, oder Abnahmen, wie z.B. TÜV-Abnahme, Prüfingenieure, etc. erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung und ohne zusätzliche Erwähnung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Der AN ist zu jedem Zeitpunkt für die Einhaltung der privat- und öffentlich-rechtlichen Belange zuständig. Alle notwendigen Einmessungen sind Sache des Auftragnehmers. Bauseits werden je Etage ein Höhenpunkt sowie zwei Gebäudeachsen zur Verfügung gestellt. Die Baustelle liegt in einem hochwertigen Stadtgebiet. Auf die bestehende Nachbarbebauung ist sowohl bei den An- und Abfahrten wie auch während der Bauausführung besonders Rücksicht zu nehmen. Das gilt für das Verhalten im Außenbereich ebenfalls wie für die Sanierungsbereiche im Inneren des Gebäudes. 9.2 Normen und Vorschriften: Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die geltenden DIN- / DIN EN- / Eurocode-Vorschriften und technischen Richtlinien, der aktuelle Stand der Technik sowie alle behördlichen Auflagen einzuhalten. Maßgebend ist der Stand zum Zeitpunkt der Ausführung. Für die Ausführung gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung insbesondere: - VDE-Bestimmungen - EMV-Bestimmungen - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinien - die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungsberufsgenossenschaft - Grundlagen und Vorschriften des baulichen Brandschutzes, insbesondere für haustechnische Anlagen - die neuesten Vorschriften und Brandschutzbedingungen der Feuerwehr, die gewerblichen, polizeilichen und baupolizeilichen Bestimmungen mit einschlägigen Weisungen sowie die BVG-Vorschriften - Technische Regeln für Aufzüge (TRA) - Landesbauordnung - Bauprüfdienste - Geräteüberwachungsvorschriften - Herstellerangaben - etc. 9.3 Baustoffe, Bauteile und Systeme: Die Baustoffe sind entsprechend der Anforderung der Einbaubereiche zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien usw. allein verantwortlich. Wendet der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 an, so ist der Nachweis durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen. Der AN sichert die Verwendung erprobter, neuer und ungebrauchter, mängelfreier, normgerechter und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Baustoffe, Bauteile und Materialien zu. Es dürfen nur asbest- und formaldehydfreie, FCKW-freie, HFCKW-freie und von sonstigen umweltschädlichen Stoffen freie Materialien eingesetzt werden. Der Nachweis hierfür ist vom AN zu erbringen (eine Zertifizierung wird jedoch nicht durchgeführt). Dem AN obliegt es, auf seine Kosten den Nachweis zu erbringen, dass die Baustoffe, Bauteile oder Materialien die geforderten Eigenschaften entsprechend der Güte-bzw. Gebrauchsüberwachung aufweisen. Dem AG sind aktuelle Prüfzeugnisse vorzulegen. Für die Ausführung der jeweiligen Konstruktionen sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Stoffe und Materialien bzw. Herstellersysteme zu verwenden. Verschwiegene Material-, Objekt- und Fabrikatsänderungen führen zum Austausch der betroffenen Bauteile. Kosten, auch Folgekosten, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Brandschutzanforderungen: Die Anforderungen an den Brandschutz sind dem Brandschutzkonzept und den Ausführungsplänen zu entnehmen. Behördliche Auflagen sind generell bindend und in der Ausführung umzusetzen. Die Vorgaben zu "brandschutztechnischen Massnahmen während der Bauzeit" sind zu beachten und umzusetzen. 13. Baustellenlogistik: 13.1 Allgemein: Der Bauablauf ist sorgfältig zu planen. Bei Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Termin- und Ablaufplan für die eigenen Leistungen in Bezug zur gesamten Baumaßnahme abzugeben. Als Vorlage für den Ausführungsterminplan gilt der Bauphasenplan des AG. Mindestangaben sollen Beginn und Ende der Gesamtbaumaßnahme sowie die Zwischentermine für die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte ausweisen. Aus diesem Plan muss der geplante Ablauf der Baumaßnahme detailliert hervorgehen. In jedem Fall sind die Bauabläufe vor Aufnahme der Arbeiten mit dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen. Nach Auftragsvergabe ist der eigene Terminplan gemäß Bauabläufen und Vorgaben des AG regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, wird der AG die Leistung an Dritte beauftragen. Die Kosten hierfür hat der AN zu übernehmen. Der erforderliche Leistungsumfang wird dabei allein vom AG festgelegt. 13.2 Baustelleneinrichtungsfläche: Im Umfeld des Gebäudes werden zur Andienung der Baustelle Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen hergerichtet, Auf der Seite Schlossstraße  wird eine Fläche zur Andienung der Baustelle, sowie mit Mulden und Container die Entsorgung der Rückbaumaterialien ermöglicht. Auf der Seite Feurbachstraße wird mit Jahresbeginn 2026 die Baustelleneinrichtung mit Aufzug und Aufenthaltscontainer eine Fläche als umzäunter Bereich eingerichtet, diese wird für den Umbau / Ausbau der Umbaumaßnahme genutzt. Mannschaftscontainer oder andere Aufenthaltsmöglichekeiten werden nicht bauseits zur Verfügung gestellt und sind durch jeden AN nach eigenem Bedarf vorzuhalten bzw. anzumieten. Ein Anspruch auf Zwischenlagerflächen für den Ausbau besteht nicht. Wenn vom AN umfangreich Flächen benötigt werden, hat der AN sich nach eigenem Bedarf eigenverantwortlich um Flächen auf öffentlichem Grund zur Installation der für seine Arbeiten erforderlichen Flächen für die Einrichtung der Baustelle zu kümmern. 13.3 Arbeitszeit: Die Arbeitszeiten sind von 8:00 bis 20:00 Uhr Über die vorgegebenen Zeiträume hinausgehende Arbeitszeiten, die gegebenenfalls notwendig werden, um die Terminvorgaben zu erfüllen, sind mit einzukalkulieren und in Bezug auf interne Abläufe in jedem Fall mit dem AG abzustimmen. Für Sondergenehmigungen ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). 13.4 Lärmschutz: Vorgaben zum Lärmschutz sind der Baustellenordnung zu entnehmen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass lärmintensive Arbeiten nicht während der Öffnungszeiten der Ladenflächen durchgeführt werden dürfen. Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Siehe hierzu auch Pkt. 1.2 der Allgemeinen Vorbemerkungen. 13.5 Schutz der eigenen und fremder Leistung: Alle oberflächenfertigen Bauteile der eigenen Leistungen sind ausreichend gegen Beschädigung zu schützen, so dass keinerlei Beschädigungen während der Bauphase entstehen können. Der Unterhalt dieser Schutzmaßnahmen ist Teil der Leistung des AN. Aufgrund der Vielzahl von parallel laufenden Maßnahmen mit Drittgewerken ist für den Unterhalt erhöhter Aufwand in Erneuerung und wiederholter Herstellung der Abdeckungen einzukalkulieren. Der Schutz und sorgsame Umgang mit bereits eingebauten Leistungen anderer Gewerke, oder zu erhaltender Bestandsbauteile ist obligatorisch. Eventuelle Beschädigungen sind umgehend vom Verursacher dem Geschädigten und dem AG zu melden, weiter ist die Schadensbeseitigung bzw. -regulierung durch den Verursacher zu veranlassen. 13.6 Umwelt- und Entsorgungsvorschriften: Die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle des AN Fassade ist Leistung des AN Baustellenlogistik. Beim Rückbau von Bauteilen ist der Ausbau und die Verbringung der Materialien in die Container/ Mulden des AN Baustellenlogistik, die sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche befinden. Die Entsorgungskosten erfolgen per Umlage. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. 13.7 Baustrom und Bauwasser: Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse werden im Aussenraum durch den AN Baulogistik zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. 13.8 Baureinigung: Die Baustelle ist laufend in aufgeräumtem Zustand zu halten. Durch die Arbeiten entstandene Verschmutzungen in- und außerhalb der Arbeitsbereiche sind umgehend zu beseitigen. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Beeinträchtigung des weiteren Baubetriebs wird nicht geduldet. 13.9 Bauaufzüge: Bauaufzüge für den Bereich Vermieter bzw. den Bereich Mieter werden ab der Bauphase 3 durch den AN Baulogistik für die Zwecke der Baustellenandienung eingerichtet. Bestehende Personenaufzüge werden nur in Abstimmung mit der OÜ teilweise für den Personentransport zur Verfügung gestellt. 13.10 Aufenthalt- und Sanitäreinrichtungen: Durch den AN Baulogistik werden Sanitäreinrichungen in Containern in der Haupt-BE-Fläche zur Nutzung durch die Gewerke eingerichtet und unterhalten. Mannschafts- und Aufenthaltscontainer werden bauseits auf Grund der geringen BE Fläche nur begrenzt zur Verfügung gestellt. Es wird für die Bauphase 1, 2 und 3 ein Bereich im 4. OG ehem. Zahnarztpraxis ein Aufenthalts- und Sanitärbereich zur Verfügung gestellt, dort wird auch die OÜ und der Besprechungsraum eingerichtet. 13.11 Umlagen: Umlagen für Bauwesenversicherung, Verbrauchs- und entsorgungskosten werden zum Vertragsschluss festgelegt. 14. SiGeKo: Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungs- vorschriften. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden. Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen. 15. Zugang / Bewachung: Die Zugangskontrolle wird über Tagesausweise geregelt bzw. kontrolliert. Die Registration erfolgt bei Betreten des Gebäudes sowie beim Verlassen. Vom AG wird keine Haftung für gestohlene Werkzeuge und Materialien sowie beschädigte Bauteile übernommen. 16. Dokumentations- und Bestandsunterlagen: (entfällt weitgehend für Baulogistik) Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form zu übergeben. 17. Werbung, Veröffentlichungen: Veröffentlichungen der Bauleistungen sind nur mit Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder sonstiger Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Alle am Bau Beteiligten werden zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Werbung seitens des AN auf der gesamten Baustelle ist generell nur mit ausdrücklicher Genehmigung seitens des AG gestattet, ansonsten wird Werbung untersagt. Der AG behält sich vor, selbst Werbung (z.B. auf den Flächen des Bauzaunes) zu installieren.
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für das Gewerk Fassadenarbeiten 1. Allgemeine Vorbemerkungen: 1.1 Gegenstand der Leistungen: Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind das Herstellen sowie die Lieferung und Montage von Fenster- und Fassadenelementen. Das Gebäude ist für die Zertifizierung nach BREEAM vorgesehen. Konstruktive Ausbildung und Leistungsumfang wie auf den Ausführungszeichnungen der Architekten dargestellt. Leistungen im Einzelnen: - Alu. Pfosten/Riegel-Fassaden - Fensterelemente - Türelemente - Sonnenschutzanlagen Art und Umfang der zu liefernden Bauteile werden nachfolgend beschrieben. Weiterhin in den Preisen zu berücksichtigen sind: - die Baustelleneinrichtung (die Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen) - der mehrmalige An- und Abtransport von Mannschaften und Material, entsprechend dem Bauablauf - Lieferung, Lagerung und Beförderung aller Materialien und Baustoffe bis zur Verwendungsstelle. In den Positioonstexten  wird zur Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie "Herstellen einschließlich Materiallieferung und Verschnitt, Verlegen, Montieren einschließlich Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet. Die angebotenen Preise beinhalten deshalb alle Kosten und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige, vollständige, ordentliche und gebrauchstaugliche Leistung einschließlich Materialien, Hilfsstoffe und Nebenleistungen. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen werden nachfolgend beschrieben. 1.2 Dokumentation: Grundsätzlich ist am Ende der Arbeiten dem AG eine Gesamt-Dokumentation zu übergeben. Der AN schuldet sämtliche zur Beurteilung der Vertragsübereinstimmung seiner Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Nachweise, endfällige Dokumentationen, etc.. Aufbau der zu erbringenden endfälligen Dokumentation nach Vorgabe des AG. Mindestens zu erbringen sind jedoch: - Vollständige Dokumentation (Einbauanleitungen, Nutzeranweisungen, Wartungs- und Bedienungsanweisungen, Reinigungsanweisungen, Zulassungen für Baustoffe und Bauarten, Prüfzeugnisse und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Funktionsbeschreibungen der Haupt- und Sonderkomponenten, Glaslisten, Paneellisten, Fabrikatslisten, Prüfbücher, ZiE (Zustimmung im Einzelfall), Sicherheitsdatenblätter, etc.) - Nachweise für Bauteile an die Anforderungen an das Tragverhalten, Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz sowie Feuchteschutz / Luftdichtigkeit gestellt sind. - Bautagebuch - Ausführungszeichnungen sämtlicher Gewerke, Ansichten und Details, die Pläne sind nach Fassadentypen zu gliedern und mit entsprechend beschrifteten Trennblättern zu versehen - Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintrag der eingebauten Verglasungen und Spezifizierung, sowie einer Aufstellung der Glasflächen nach Glasart und jeweiliger Größe - Statischer Nachweis der Fassaden - Anweisung zum Nachbestellen von Verglasungen 1.3 Fassaden-Prüfungen: Prüfungen und Nachweise gem. ZTV sind grundsätzlich mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle Prüfungen und Nachweise sind so rechtzeitig durchzuführen, dass keine Verzögerungen im Bauablauf entstehen und sind vor Ausführung dem Architekten bzw. Auftraggeber vorzulegen. Für die Konstruktionen sind alle erforderlichen Prüfungen zur Erlangung des CE- Kennzeichens durchzuführen. Statische Nachweise: Die statischen Berechnungen aller zum Leistungsumfang gehörenden Konstruktionen einschließlich der Verglasung sind eigenverantwortlich durchzuführen und dem Prüfstatiker des Projektes in prüffähiger Form rechtzeitig zu übergeben. Die Kosten für die statischen Berechnungen sind einzurechnen. Der Standsicherheitsnachweis ist gemäß DIN / DIN EN und EC zu führen. Das Verfahren ist vor Erstellung nochmals mit dem Prüfstatiker abzustimmen. Nachweise Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windwiderstand: Bauteil-Prüfungen für außerhalb der Systemprüfung liegenden Fenster- bzw. Fassadenelemente sind frühzeitig im Prüfstand eines anerkannten neutralen nationalen Institutes durchzuführen. Die Einhaltung der geforderten Werte ist nachzuweisen. Nachweise Schallschutz: Der Nachweis ist durch Vorlage von System-Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten Güteprüfstelle für Schallschutz im Hochbau zu belegen. Nachweise der Wärmeschutz-Anforderungen: Die geforderten U-Werte und g-Werte für die Rahmenprofile, Verglasung einschl. Randverbund, Paneele etc. zur Einhaltung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes sind durch Prüfzeugnisse zu belegen und in allen Fassadenbereichen differenziert einzuhalten. Sollten die Werte nicht durch Prüfzeugnisse belegt werden können, sind Nachweise durch ein anerkanntes und für die Prüfung akkreditiertes neutrales Prüfinstitut, z.B. ift Rosenheim zu führen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen. Die Einhaltung der geforderten Werte ist für den jeweiligen Fassadentyp durch Berechnungen entsprechend den einschlägigen Normen und Richtlinien nachzuweisen. Zustimmungen im Einzelfall / Bauteilversuche: Die Zustimmung im Einzelfall für nicht zugelassene bzw. nicht geregelte Bauprodukte in betroffenen Bauteilen ist vom AN eigenständig zu betreiben und kostenmäßig einschl. aller anfallenden Gebühren zu tragen. Für planerische Abweichungen von Zulassungsinhalten sind im LV Positionen enthalten. Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen inkl. dafür erforderlicher Bauteilversuche, gutachterlicher Stellungnahmen etc. zum Antrag für alle Zustimmungen im Einzelfall hat rechtzeitig zu erfolgen und ist dem AG unaufgefordert vorzulegen. 1.4 Maße und Maßtoleranzen: Die Vorgaben des Tragwerksplaners sind einzuhalten. Für den Rohbau ist davon auszugehen, dass die Herstellung nach DIN 18201, 18202 und 18203 Toleranzen im Bauwesen / Hochbau erfolgt. Bei der Vermessung sind Schrumpfungen, Setzungen und Baukörperverformungen auch in Verbindung mit Verkehrslasten zu berücksichtigen. Die Konstruktion muss Bauverformungen aus Kriechen und Schwinden, aus Verkehrslasten, Temperatureinflüssen usw. aufnehmen können. Für Längenänderungen durch Wärme ist ein Temperaturbereich nach DIN von min. -20° C bis max. +80° C zugrunde zu legen. Auf Fenster- und Türkonstruktionen dürfen keine vertikalen Verkehrslasten einwirken. Die konstruktive Ausbildung aller Anschlüsse der Fassade/Fenster zum Rohbau ist so zu gestalten, dass alle Verformungen sowohl des Baukörpers als auch der Fassade/Fenster zwängungsfrei aufgenommen werden und keine funktionsmindernden Einflüsse auf die Fassade/Fenster oder daran angrenzende Bauteile entstehen. Temperaturbedingte Materialausdehnungen sind durch eine geeignete konstruktive Ausbildung aufzunehmen. Knack- und Pfeifgeräusche müssen ausgeschlossen werden. Für die eigenen Leistungen ist das Arbeitsblatt M2 der AGI (Arbeitsgemeinschaft Industriebau) zu berücksichtigen. Die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers sind einzuhalten. Alle Maße für Fassadenbauteile sind vor Ausführung am Bau zu prüfen. Vor Beginn der Arbeiten ist zusammen mit den weiteren beteiligten Gewerken ein gemeinsames Aufmaß zu nehmen und Messmarken am Bau zu setzen, die für beide Gewerke maßgebend sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Abweichungen rechtzeitig dem Auftraggeber zu melden, so dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können. 1.5 Gerüste/Hebezeuge: Für alle Baustellentransporte und die Montage von Fassadenbauteilen sind die eigenverantwortlich zu wählenden Gerüste, Hebezeuge und Geräte in die Preise einzurechnen 1.6 Muster: Folgende Bauteile und Materialien sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Bemusterung vorzulegen: - Muster aller Gläser in mind. 50 x 50 cm Größe - Fenster- und Fassadenprofile im Maßstab 1:1, z.B als Rahmenecke - Fensterbeschläge der Flügel, einschl., der Bänder - Muster sämtlicher oberflächenbehandelten Materialien (z.B. Abdeckleisten, Anschlussbleche usw.) - Muster der Sonnenschutzanlagen (Behangstoff, Lammellen o. dgl.) Diese Musterflächen werden als Vergleichs- und Grenzmuster für die weiter zu erstellenden Flächen herangezogen. Anhand dieser Muster wird gemeinsam festgelegt welche Abweichungen: - in der Oberfläche - in der Qualität - in der Farbe/Farbtönung zulässig bzw. unzulässig sind. Es dürfen nur freigegebene Materialien verwendet und freigegebene Konstruktionen ausgeführt werden. Die Muster verbleiben bis zur Abnahme der Leistung beim AG. Die Kosten für die Bauteil-, Material- sowie Oberflächenmuster sind in die Preise einzukalkulieren. Die große Musterfassade ist in einer eigenen Position beschrieben und nicht Gegenstand dieser Beschreibung. 1.7 Schutz von Bauteilen: Es ist ein hinsichtlich der Anforderungen des Projektes geeigneter sachgemäßer Schutz z.B. durch Abkleben der Profile, einschließlich des späteren rückstandslosen Entfernens dieser Mittel, vorzusehen. 1.8 Fassaden-Reinigung: Zur Abnahme der Bauleistungen sind vor Übergabe an den Bauherrn sämtlich ausgeführte Arbeiten, gemäß dem Reinigungskonzept des Architekten, von allen Verschmutzungen und Verunreinigung innen und außen zu reinigen. Die Arbeiten dürfen nur von erfahrenen und geschulten Arbeitskräften unter Aufsicht eines Verantwortlichen, der die Reinigungsabläufe ständig überwacht, vorgenommen werden. Die Reinigungsmittelprodukte sind anzugeben. Die zugehörigen technischen Merkblätter müssen eingereicht werden. Die Anwendungsvorschriften der Herstellerfirmen gelten als verbindliche, technische Arbeitsgrundlage. 1.9 Fertigungsunterlagen / Werkplanung: Die Erstellung der firmenspezifischen Werk- und Montageplanung erfolgt mittels CAD und sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Grundlage für die Werkplanung sind die ZTV, die Funktionale Leistungsbeschreibung, die Architektenplanung, die Leitdetails sowie die aktuellen Gutachten zum Schallschutz, Brandschutz, etc. Auf evtl. Unstimmigkeiten in der vorliegenden Planung ist vor bzw. mit der Angebotsabgabe hinzuweisen. Es ist von einer Planung nach theoretischen Maßen auszugehen. Als Kontrolle ist frühzeitig ein Aufmaß vor Ort, sobald dies der Baufortschritts zulässt, vorzunehmen. Sämtliche Materialangaben, Oberflächenveredelungen, Beschläge, Griffhöhen, Verglasungsarten und Glastypen etc. sowie die komplett beschrifteten Anschlussdetails mit Befestigungen an den Baukörper bzw. die Tragkonstruktion sind in Horizontal- und Vertikal-Schnitten in allen Ebenen darzustellen. Die Zuordnung zum Baukörper muss erkennbar sein (Lage des jeweils geplanten Elementes), bezogen auf Bauachsen. Es ist eine Planliste zu führen, aus der Plan- Nr. nach Doku - Richtlinien, Erstelldatum, Inhalt, Änderungsindex, Freigabedaten (AG, Fachingenieur, Architekt) sowie sonstige Bemerkungen zu ersehen sind. Die ergänzten Planlisten sind den zur Genehmigung vorzulegenden Zeichnungen jeweils beizufügen. Alle zur Erfüllung der angebotenen Leistungsinhalte erforderlichen Leistungen sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. 2. Normen und Richtlinien: 2.1 Technische Vorschriften: Es sind alle technischen Vorschriften und Verordnungen, die für das Bauvorhaben von Belang sind, in ihrer jeweils gültigen Form zu beachten. Es gelten: - die anerkannten Regeln der Technik. - alle gültigen Europäischen Normen in der neuesten Fassung. - alle gültigen Deutschen Normen in der neuesten Fassung. - alle gültigen Richtlinien von Berufsverbänden, Berufsgenossenschaften, anerkannten Instituten (z. B. ift). - die Verarbeitungsempfehlungen und Vorschriften der entsprechenden Produkthersteller. - alle gültigen Gesetze, Verordnung, Vorschriften, Vorschriften der Unfallversicherungsträger sind einzuhalten. Mit Antrag auf Baugenehmigung ist eine Abweichung in Bezug auf die Brüstungshöhe genehmigt. Die geplanten 70 cm sind von der Behörde zugestimmt worden. 3. Statik: 3.1 Statische Nachweise: Für alle in dieser Leistungsbeschreibung genannten Konstruktionen sind eigenverantwortlich statische Nachweise zu führen und die bautechnische Freigabe herbeizuführen. Berechnungsgrundlagen für die Bemessung aller Fenster-, Fassadenelemente sowie Wandbekleidungen sind die Angaben in den Normen des Eurocode und folgende Lastannahmen: Windlasten Winddruck und aerodynamische Beiwerte sind nach  DIN EN 1991-1-4  zu berücksichtigen. Horizontallasten: Ermittlung entsprechend DIN EN 1991-1, unter Berücksichtigung der eigenverantwortlich entwickelten Konstruktionsdaten. Bei der Bemessung von Anprallasten in Brüstungshöhe ist in öffentlich zugängigen Bereichen eine waagerechte, gleichmäßige Belastung von 1,0 kN/m anzusetzen. Vertikallasten: Vertikallasten bei der Dimensionierung von Querriegeln, z.B. Scheibengewichte bei Festverglasungen entsprechend DIN EN 1991-1. Belastungen aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch z.B. durch herauslehnende Personen bei geöffneten Fensterflügeln sind zu berücksichtigen. Zulässige Durchbiegung: Die Dimensionierung der Bauteile muss unter folgenden Randbedingungen erfolgen, wobei "L" die freigespannte Länge zwischen zwei Befestigungspunkten ist. Zusätzlich zum statischen Nachweis sind entsprechend der Produktnormen für Fenster und Türen sowie für vorgehängte Fassaden die Prüfungen gemäß DIN EN 14351-1 und DIN EN 13830 Prüfungen durchzuführen. Gefordert ist die Prüfung mit der tatsächlichen Windlast gemäß DIN EN 1991-1-4. Durchbiegung als Folge der Horizontallasten: Für Profilteile z.B. von Fensterelementen und Pfosten/Riegel-Fassaden f max = max. L/200 jedoch maximal 15 mm ggf. geringere Durchbiegung unter Berücksichtigung der Verglasung. Durchbiegung an Verglasungen: Zwischen zwei Ecken eines gemeinsamen Randes: f = max. 15 mm (für Isolierglas) in Abstimmung mit der Glasindustrie. Zwischen zwei Glasrändern in der Haupttragrichtung: f = max l/100 in Abstimmung mit der Glasindustrie. Durchbiegung als Folge der Vertikallasten: Anforderungen an Riegel von Fenstern und Vorhangfassaden: Die Durchbiegung darf l/500 bzw. 3mm nicht überschreiten, je nachdem welcher der kleinere Wert ist. Befestigung am Rohbau: Alle Befestigungen am Rohbau sind mit amtlich zugelassenen Dübel-Systemen herzustellen. Befestigungen mit Schussbolzen sind unzulässig. Die Dübel- und Lasteintragungspunkte sind mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Bei den Befestigungen sind die Rohbautoleranzen, die Gebäudebewegungen und die Bewegungen der jeweiligen Fassadenelemente zu berücksichtigen. 4. Bauphysikalische und konstruktive Anforderungen: 4.1 Wärmeschutz: Für die Bemessung der Wärmeschutzeigenschaften der Fenster- und Türelemente sowie Außenwände sind anzuwenden (jeweils in allen Teilen und in letztgültiger Ausgabe): - DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) - EN ISO 10077 und DIN EN ISO 6946 - EnEV in der letzten gültigen Fassung u. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) von April 2011 - BREEAM-Gold-Label Zertifizierungsanforderungen. Die Anforderungen an den Wärmeschutz sind dem beiliegendem Wärmeschutznachweis zu entnehmen. 4.1.1 Rahmenkonstruktion Aluminium: Als Mindestanforderung gilt: Die thermische Trennung der Profilkonstruktion ist so vorzunehmen, dass die Bauteile gem. DIN 4108 und gemäß DIN EN ISO 10077 und DIN EN ISO 6946 die in den Kontruktionsbeschreibungen angegebenen Wärmeschutzwerte erreichen. Bei Abweichung von der Mindestanforderung ist die Einhaltung von Uw erf. nachzuweisen. Um den geforderten U-Wert zu erreichen sind speziell angefertigte Dämmkerne in die Profile einzusetzen, die die Profilkammern in voller Breite ausfüllen. 4.1.2 Fassadenanschlüsse zum Rohbau: Die Anschlussbereiche sind unter Verwendung von Formstücken aus Mineralfaserdämmplatten so auszubilden, dass Wärmebrücken ausgeschlossen sind. Die Dicke der Dämmstreifen darf 60 mm an keiner Stelle unterschreiten. An Unterkonstruktionen von Fassadenbekleidungen sind thermische Trennlagen einzusetzen. 4.2 Schallschutz: Für die Bemessung der Schallschutzeigenschaften der Fassadenelemente ist die DIN 4109 einzuhalten. Die geforderten Schalldämmwerte gelten für die eingebauten Fenster- und Fassadenelemente im eingebauten betriebsfertigen Zustand inkl. der Anschlüsse. Folgende Anforderungen werden gestellt: 4.2.1 Schalldurchgang von außen nach innen: Die Anforderungen an den Schallschutz sind den Positionsangaben zu entnehmen . Schallschutz: Die zu erreichenden Fenster- / Fassadendämmmaße sind in den Positionen beschrieben und betragen i.d.R. Rw,F = 32 dB, im Bereich der  Außenfassade Rw,F = 36 dB bis 39 dB 4.2.2 Flankenübertragung: Verminderung der Flankenübertragung in horizontaler und vertikaler Richtung ist dem Schallschutzgutachten von TAUBERT und RUHE zu entnehmen. Durch schalltechnisch entkoppelte (getrennte) Bauteilkonstruktionen bzw. durch Erhöhung der Masse ist die Flankenübertragung zu vermeiden. Der Anschluss von Trennwänden ist in jeder Fassadenachse (1,35 m) zu ermöglichen. Die Längsschalldämmung im Bereich von Mietertrennwänden muss ein Dn,f,w >/= 58 dB erreichen. Hier sind die vertikalen Profile zu ertüchtigen. Pfosten-Riegelfassade: Alle Pfosten sind werkseitig mit Füllmaterial so zu ertüchtigen, das eine Längsschalldämmung von Dn,f,w >/= 52 dB erreicht wird. Deckenanschluss Fassadenelemente: Längsschalldämmung (vertikal) von Geschoss zu Geschoss Dn,f,w >/= 60 dB 4.3 Wind- und Wasserdichtigkeit: Die Konstruktion der Außenwandelemente muss einen dauerhaften schlagregen- und luftdichten Raumabschluss gewährleisten. Folgende Einzelanforderungen werden gestellt: 4.3.1 Luftdurchlässigkeit: Fenster/ Fenstereinsatzelemente Die Prüfung gemäß DIN EN 1026 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt auszuführen. Es werden folgende Klassen nach DIN EN 12 207 für die nachfolgenden Fassadenelemente gefordert: Festverglasungen: Klasse 4 Fensterflügel: Klasse 3 Alle Prüfungen sind bei einem Prüfdruck von mindestens 600 Pa auszuführen. 4.3.2 Schlagregendichtheit: Fenster Die Prüfung gemäß DIN EN 1027 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt auszuführen. Es werden folgende Klassen nach DIN EN 12 208 gefordert: für Festverglasung: Klasse 9A für Fensterflügel: Klasse 8A für Türen mit allseitigem Anschlag: Klasse 8A 4.4 Feuchtigkeitsschutz und Kondenswasserbildung: 4.4.1 Profilkonstruktionen: Die Fassadenelemente sind so auszubilden, dass auch innerhalb der Profilkonstruktion und der Falzräume kein Kondensat entstehen kann bzw. im Extremfall nach außen abgeleitet wird oder schnell ablüften kann. 4.4.2 Rohbau-Anschlussbereiche: Die Anschlussausbildung zwischen Fassade und Rohbaukörper erfolgt durch CR- oder EPDM- Dichtungsfolien. Anschlussbereiche, die außenseitig durch Folie gegen Niederschlagswasser abgedichtet sind, müssen raumseitig vor der Wärmedämmung eine dampfdiffusionstechnisch höherwertige Abdichtung erhalten. 4.5 Brandschutz: Die Konstruktionen müssen aus Materialien der Baustoffklasse A1 und A2 (nicht brennbare Stoffe) bestehen, mit Ausnahme der Dichtprofile, -Stoffe und Antidröhnmaterialien (mind. B1). Die Anforderungen, die aus dem beiliegenden Brandschutzkonzept vom Ing.- Büro HHP, Nr. 20HHP-101G Zi/Pw/Sr - hervorgehen, sind einzuhalten. 4.6 Temperaturbedingte Längenänderung der Außenwandbauteile: Es muss mit einem Temperaturunterschied von -15°C bis 85°C = 100°C gerechnet werden. Sämtliche angebotenen Konstruktionen müssen gewährleisten, dass alle Temperaturbewegungen der Außenwandbauteile spannungsfrei und geräuschlos ausgeglichen werden können. 4.7 Antidröhn-Beschichtung: Blechformteile sind auf ca. 60 % der Fläche mit gespachtelten oder aufgespritzten Massen zu entdröhnen, dies gilt nur für schräg oder horizontal einzubauende Bleche (z. B. Wetterbank), nicht für vertikale Blechflächen. 4.8 Profil- Durchbiegung durch Klimadifferenzen: Die Profil- Durchbiegung durch Klimadifferenzen dürfen die Eigenschaften der Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit der Fenster- und Fassadenkonstruktionen nicht reduzieren. Die Funktion von Türen und Fenstern darf nicht beeinträchtigt werden. Trennwandanschlüsse müssen ihre schalldämmende Funktion behalten. 5. Werkstoffe und Oberflächenqualität: 5.1 Oberflächenbearbeitung - ELOXAL: Für die anodische Oxidation gelten DIN 17611 sowie DIN 17612. Die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-RG 661) für "Anodisch erzeugte Oxidschichten auf Aluminiumhalbzeug" (EURAS/EWAA), herausgegeben von der Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V., Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg 1 sind zu beachten. Farbabweichungen sind durch mindestens zwei Farbgrenzmuster zu beurteilen und festzulegen. Mindestschichtdicke der Eloxalschicht: 20 µ; der Nachweis ist zu erbringen. Schweißstellen dürfen nach der Eloxierung nicht störend in Erscheinung treten. Die Oberflächenbehandlung ist aus den Positionsangaben zu entnahmen 5.2 Oberflächenbearbeitung Pulverbeschichtung: An die Qualität der Beschichtung werden höchste Anforderungen gestellt, besonders hinsichtlich Glanzhaltung, Kreidung und Farbtonbeständigkeit. Der Beschichtungsbetrieb hat gemäß GSB und/oder Qualicoat-Vorschriften zu erfolgen. Kunststoffbeschichtung: Hochwetterfester Pulverlack auf modifizierter Polyester- Basis (Trockenbeschichtung) Farbe: RAL-Standard nach Wahl des AG siehe auch o.g. Farb- und Materialkonzept Glanzgrad: DIN EN ISO 2813: ca. 60 R'/60° Schichtdicke: min. 60 µm gem. DIN EN ISO 2360 Lichtechtheit: gem. Blaumaßstab sehr gute Lichtbeständigkeit Gitterschnittprüfung: DIN EN ISO 2409 = Gt 0 Dornbiegeprüfung: DIN EN ISO 1519 < 5 mm Erichsentiefung: DIN EN ISO 1520 > 5mm Wetterbeständigkeit: Kurzbewitterung DIN EN ISO 11341 > 90 % Restglanz, Freibewitterung: 3 Jahre Florida, 5° Süd: > 50 % Restglanz; Buchholzhärte: DIN EN ISO 2815 > 80 Schlagtiefung: DIN EN ISO 6272/Tapetest > 2,5 Nm 5.3 Bauteile aus Stahl: 5.3.1 Stahlblech, raumseitig: Stahlblechformteile, die raumseitig nicht sichtbar hinter der Dichtungsebene eingebaut werden, sind aus sendzimirverzinktem Bandstahl herzustellen. 5.3.2 Stahlteile im Außenbereich (unzugänglich): Stahlteile, die außerhalb der Wasserdichtungsebene eingesetzt werden und einer späteren Wartung unzugänglich sind, müssen aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff Nr. 1.4571, nach DIN EN ISO 10088, o. glw. hergestellt sein. Korrosivitätskategorie: C4 Schutzdauer: lang 5.3.3 Stahlteile im Außenbereich (zugänglich): Stahlteile, die außerhalb der Wasserdichtungsebene eingesetzt werden und für Kontroll- und Wartungsarbeiten jederzeit schnell zugänglich sind, erhalten einen Korrosionsschutz gemäß DIN EN ISO 12944 der Korrosivitätskategorie C4 mit langer Schutzdauer und DIN EN ISO 1461 bestehend aus: - Vorbehandlungen: Schmutzentfernung, Entfettung und Strahlen mit dem Reinheitsgrad Sa 2,5. gemäß DIN EN ISO 12944/Teil 4. Als Strahlgut darf nur silikoseungefährliches und bleifreies Material verwendet werden. - Feuerverzinkung: mind. 100 µm gemäß DIN EN 1461 - Grund-/Deckbeschichtung: mittels Polyurethan (PUR)-Beschichtung als 2-Schicht- System aus 2-Komponenten Kunststofflack auf Polyacrylat- Basis, 1 Grund- und 2 Deckbeschichtungen, als dekorative Beschichtung, Farbe RAL nach Wahl des AG. - Schichtdicke Grundbeschichtung: 80 µm im Mittel - Schichtdicke Deckbeschichtung: 2 x 80 µm im Mittel - Schichtdicke Gesamtsystem: 240 µm im Mittel Nur der letzte Deckanstrich darf auf der Baustelle erfolgen, sonst werkseitige Beschichtung. 5.4 Verankerungsteile, Verbindungsmittel: 5.4.1 Verankerungsteile im Innenbereich: Einbau raumseitig hinter der Abdichtungsebene Werkstoff: Abschnitte aus Walzstahlprofilen St 37-2, Querschnitte nach statischen Erfordernissen; Mindestmaterialdicke: 3 mm. Oberfläche: Feuerverzinkt, DIN EN ISO 1471. Montageschweißstellen sind sauber zu entzundern und durch Kaltverzinkung und 2- fachen Lackanstrich gegen Korrosion zu schützen. 5.4.2 Verankerungsteile im Außenbereich: Einbau außenseitig vor der Abdichtungsebene. Gemäß DIN 18516 sind Anker für Wandbekleidung aus korrosionsbeständigen Werkstoffen nach Zulassung herzustellen. Zu verwenden sind Ankerteile aus rostfreiem Stahl, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 nach DIN EN ISO 10088, o. glw. korrosionsbeständigen Werkstoffen. 5.4.3 Schrauben und sonstige Verbindungskleinteile: Fassadenaußenbereich: Edelstahl A 4, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571, DIN EN ISO 3506. Fassadeninnenbereich: Schrauben Edelstahl A 4, Aluminiumteile, Werkstoff und Oberfläche wie angrenzende Metallbauteile. 5.4.4 Verbindung unterschiedlicher Metallwerkstoffe: Es muss durch geeignete Trennlagen zwischen den Werkstoffen sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und andere ungünstige Beeinflussungen auftreten. 5.5 Dichtungsmaterialien: 5.5.1 Dichtprofile: Zur Halterung und Abdichtung von Verglasungen, Brüstungselementen und als Rahmendichtung innerhalb beweglicher Tür- und Fensterflügel sind ausschließlich CR (Polychloroprene)- oder EPDM (APTK)-Profile zu verwenden. Die Materialeigenschaften der Dichtprofile müssen in ihren Eigenschaften insbesondere den Anforderungen in den nachfolgend genannten Vorschriften entsprechen: Shorehärte (A) DIN 53505 Zugfestigkeit DIN 53505 Bruchdehnung DIN 53504 Druckverformung ASTM D 395 (Methode B) Wärmealterung DIN 53508 Ozonbeständigkeit ASTM D 1149 Sprödigkeit ASTM D 746 5.5.2 Dichtungsfolien: Anschlüsse zwischen Fassadenelementen und Rohbau, Dach/Attika-Abdichtungen usw. sind unter Verwendung von CR-, oder EPDM (APTK)-Dichtungsfolien herzustellen. Die Dichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck der DIN 18531 entsprechen. Die Verwendung von PVC-Folien wird untersagt. Elastische Polyethylen-Trägerfolien mit selbstklebender Kunst-Kautschuk- Bitumenbeschichtung (Bituthene-Folie) können verwendet werden. Materialeigenschaften der Dichtungsfolien entsprechend ZTV-Ziffer 5.5.1. Mindestdicke der CR- bzw. EPDM-Folien: Anschlussfolien seitlich, oben und Brüstung 1,0 mm Anschlussfolien am Fußpunkt und am Übergang zur Gebäudeabdichtung 1,2 mm Abweisfolien 0,6 mm Die Dichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen und Anstrichen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Die Eigenschaften hinsichtlich Dampfdiffusion sind entsprechend des Einsatzzwecks innen dampfdicht und außen dampfoffen zu wählen. Die Verklebung der elastischen Dichtungsfolie erfolgt nach Vorschrift des Herstellers mit Voranstrich (Primer). Die Folienkanten am Übergang zum Rohbau sind mit Nahtpaste abzudichten. Die Dichtungsfolien sind falten- und blasenfrei einzubauen. 5.5.3 Dichtungsbänder: Komprimierte Fugenbänder, gemäß DIN 18542 BG1 schlagregendicht auch im Fugenstoß bis 600 Pa. Material: Offenzelliger Polyurethan-Weichschaumstoff, imprägniert mit flammhemmend eingestelltem Kunstharz, vorkomprimiert, einseitig selbstklebend. Farbe: schwarz. Die Dimensionierung des Fugendichtungsbandes richtet sich nach der Fugenbreite und Fugentiefe. Vor dem Einlegen des Dichtungsbandes in die Fugen sind die Haftflächen zu reinigen. Dimensionierung des Bandes bei der Verlegung laut Herstellervorschrift. 5.5.4 Elastische Dichtungsstoffe: Es dürfen nur dauerelastische Dichtstoffe verwendet werden, die in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck und DIN 17361 und DIN 18540 entsprechen und keine nach DIN 52460 aggressiven Bestandteile beinhalten. Diese Art der Dichtung ist für Fugen mit Relativbewegung der angrenzenden Bauteile nicht zugelassen, es sei denn, sie wird auf den der Ausschreibung beigefügten Konstruktionszeichnungen ausdrücklich angegeben. Es werden folgende Qualitäten vorgeschrieben: Ein- und Zweikomponenten-Dichtungsmassen aus Polysulfid (o. glw.) mit einer praktischen Dehnfähigkeit von mindestens 25 % der ursprünglichen Fugenbreite. Einkomponenten-Dichtungsmasse für den inneren und Zweikomponenten- Dichtungsmasse für den äußeren Bereich. 5.6 Wärmedämmstoffe für Außenbereich: 5.6.1 Mineralfaserdämmung: Zu verwenden sind Mineralfaserdämmplatten, DIN EN13162, Anwendungstyp WAB nach DIN 4108-10, durchgehend wasserabweisend, mit Glasvlies kaschiert, im Verband stumpf und eng gestoßen in formsteifer Ausführung, nicht brennbar, Baustoffklasse A, DIN 4102, Wärmeleitfähigkeit nach EnEV Nachweis, maximal = 0,035 W/m²K (Rechenwert nach DIN 4108). Druckspannung bei 10 % Stauchung CS (10) 0,5 sigma 10 >/= 0,5 kPa DIN EN 826 Die verwendeten Dämmstoffe müssen gemäß DIN alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein. Die Dicke und die Wärmeleitfähigkeit ist dem Wärmeschutznachweis zu entnehmen. Es sind nur Mineralfaserdämmstoffe zu verwenden, die nach TRGS 905 des AGS (Ausschuss für Gefahrenstoffe) beim BMA einen Kanzerogenitätsindex KI >/= 40 aufweisen und damit frei von Krebsverdacht sind. Baustoffe müssen frei von FCKW sein. 5.6.2 XPS-Dämmung: Im Sockelbereich bis mind. 30 cm oberhalb des Geländes bzw. der Flutschutzgrenze ist Wärmedämmung aus extrudiertem Polystyrol einzusetzen. Einzurechnen ist die Anpassung der Dämmung an den Untergrund sowie an die angrenzenden Bauteile, wie Fenster, Kellerwände o. ä. Für die Verwendung im erdberührten Bereich muss die Zulassung eines Prüfinstitutes vorliegen. Zu verwenden sind XPS-Dämmplatten mit folgender Spezifikation: Fabrikat: Dow Deutschland Inc. o. glw. nach Wahl des AG Typ: Roofmate SL-A o. glw. - Anwendungstyp: WD nach DIN 13164-1 - Baustoffklasse: B1 nach DIN 4102 - Wärmeleitgruppe 040 - Wärmeleitfähigkeit: R = 0,040 W/m*K nach DIN 4108 - Diffusionswiderstandszahl: µ = 80-200 nach DIN 12086 - Linearer Wärmeausdehnungskoeffizient: 0,07 mm/m*K - Druckspannung für Dauerbelastung (Stauchung 2 % nach 50 Jahren) 0,13 N/mm² nach DIN EN 1606 - Druckspannung bei 10 % Stauchung 0,30 N/ mm² nach DIN EN 826 - Elastizitätsmodul 12 N/ mm² nach DIN 53421. 6. Beschläge: Für sämtliche Fenster- und Türelemente wird der Einbau qualitativ hochwertiger Markenbeschläge gefordert. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen: - einfache Bedienung - auf Dauer funktionssichere Wirkungsweise - dauerhafte Korrosionsbeständigkeit. 6.1 Fensterbeschläge: Die Bedienkräfte der Fensterbeschläge müssen Klasse 1 nach DIN EN 13115 entsprechen. Die Dauerfunktion der Fensterbeschläge muss Klasse 2 nach DIN EN 12400 entsprechen mit 10.000 Prüfzyklen. Die Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen muss nach EN 14 609 bzw. EN 948 nachgewiesen werden. 7. Verglasung / Paneele: Die Anforderungen an den Wärmeschutz orientiert sich an den Anforderungen an das Gesamtsystems. 7.1 Allgemeine Hinweise: Lieferung und Einbau der gesamten Verglasung gehören zum Leistungsumfang. Die Verglasung ist vorzusehen für Andruck-Trockenverglasung mittels CR- oder EPDM- Dichtungsprofilen. Isoliergläser Auszuführen sind Zweischeiben-Isoliergläser, die gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen Mehrscheiben-Isolierglas (Gütesicherung, RAL-RG 520) hergestellt sind und den Anforderungen der Ausschreibung in Bezug auf Statik, Wärmeschutz, Sonnenschutz, Schallschutz und Sicherheit entsprechen. Alle Verglasungen müssen das CE- Kennzeichen tragen. Im Randverbund sämtlicher Isolierglaseinheiten sind Hersteller, Herstelldatum, Glastyp- Bezeichnung und U-Wert sichtbar einzutragen. Für den Nachweis der statischen Eigenschaften ist für die im Projekt ausgeführten Verglasungen eine Glasstatik zu erstellen. Glasdicken Die angegebenen Glasdicken sind nur Mindestdicken und sind eigenverantwortlich vom Bieter entsprechend den statischen oder schallschutztechnischen Anforderungen zu bemessen und ggf. zu erhöhen. Auf die Anforderungen in Bezug auf Wärmeschutz, Schallschutz und Sicherheit wird gesondert eingegangen. Anforderungen aus der Verwendung als Brüstungsgläser etc. sind zu berücksichtigen. Zur Erzielung eines einheitlichen Bildes sind innerhalb zusammenhängender Fassaden gleiche Glasstärken und Aufbauten zu verwenden. Als zusammenhängend gelten ganze Fassadenseiten. Die Mindestdicke der äußeren Scheibe einer Verglasungseinheit beträgt 6 mm, unabhängig von der Statik oder der Glasart. Die angegebenen Glasdicken in der Leistungsbeschreibung bzw. in den zugehörigen Leitdetails basieren lediglich auf einer Vorbemessung und sind vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. Erscheinungsbild Generell ist bei der Verwendung von verschiedenen Glassorten an einem Bauteil die Verwendung von Gläsern eines Herstellers vorgeschrieben. Die Gläser sind in Farbe und Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen, dies gilt insbesondere auch für die Brüstungsgläser in Bezug auf die entsprechend benachbarten transparenten Gläser. Generell sind nur Beschichtungen bei Isolierverglasungen zugelassen, die auf der dem Scheibenzwischenraum zugewandten Seite liegen. Bei den Verbundsicherheitsscheiben sind farbneutrale, klar durchsichtige PVB-Folien einzusetzen. In den Fällen in denen eine Mattierung gefordert ist sind weißliche, hell- matte PVB-Folien zu verwenden. Kantenverletzungen Zusätzlich zur Kontrolle der Glaskanten bei der Herstellung sind Kontrollen beim Einbau durchzuführen. An allen Scheiben sind die Glaskanten auf Beschädigungen zu kontrollieren und das Ergebnis ist im Falle von ESG-H zu protokollieren. Scheiben mit Kantenverletzungen, die bei Floatglas (als VSG) tiefer als 15 % bei TVG tiefer als 15 % bei ESG-H tiefer als 5 % bei sichtbaren Glaskanten tiefer als 5 % der Scheibendicke ins Glasvolumen eingreifen, dürfen nicht eingebaut werden. Temperaturwechselbeständigkeit Die Verglasung ist in Verantwortung durch den AN so auszuführen, dass keine thermischen Brüche auftreten, hier insbesondere in Bezug auf die Glasart, Sonnenschutzbeschichtungen und Schlagschatten. Folgende Maßnahmen sind einzurechnen: Verwendung von beständigen Gläsern Nachweis der Eignung der gewählten Verglasungen. Absturzsichernde Vertikalverglasungen Verglaste Brüstungen, bodenebene Verglasungen sowie sonstige Vertikalverglasungen, die eine absturzsichernde Funktion übernehmen sind entsprechend der DIN 18008-4 in der neuesten Fassung zu bemessen und auszuführen. Bei Abweichung von den Regelungen der DIN 18008 ist die Zustimmung des Prüfingenieurs einzuholen. Sollten Bauteilversuche nötig werden sind diese in die Preise einzurechnen. ESG-Verglasung Alle ESG-Scheiben, die einzeln oder als Teil einer Isolierglaseinheit eingebaut werden, sind nach DIN EN 14179 und nach Bauregelliste A Teil 1 Anlage 11.11 als heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas, ESG-H vorzusehen. Als Mindestdicke von ESG-H sind 6 mm nicht zu unterschreiten. TVG- Verglasung: Die teilvorgespannten Scheiben müssen plan sein. Alle TVG-Scheiben sind, oben rechts, hintereinander, mit einem Stempel auf der Scheibeninnenseite zu kennzeichnen. Die Kanten bei TVG-Verglasung sind nach den bauaufsichtlichen Zulassungen und Herstellervorgaben mindestens jedoch gesäumt auszuführen. Als Mindestdicke von TVG sind 6 mm nicht zu unterschreiten. Verbundsicherheitsglas (VSG): Die Scheiben bestehen aus zwei oder mehreren Glasscheiben mit Folienzwischenlage(n) aus Polyvinylbutyral (PVB). Beim Verglasen ist der Rand wirksam zu schützen, damit keine Delaminierung und keine Verfärbung der Folienzwischenlage eintreten. Schallschutz Zur Erfüllung der Schallschutzanforderungen sind keine Gläser mit Gießharz und keine Schwergase zu verwenden. Abkürzungen: VSG Verbundsicherheitsglas ESG, ESG-H Einscheibensicherheitsglas TVG Teilvorgespanntes Glas 7.2 Sonnen- Wärme-Schutz-Isolierverglasung: Die vorgesehenen Glastypen sind in den Konstruktionsbeschreibungen unter Pkt. 8 beschrieben. Die Verwendung ist den Positionsangaben zu entnehmen. GT 301 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung Außenscheibe Floatglas Mittelscheibe Floatglas Innenscheibe Floatglas Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K g- Wert: 53% GT 302 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe VSG 8 mm -mind. 0.38 PVB-Folie Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 303 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe Floatglas Innenscheibe Floatglas Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 305: Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung Außenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Mitte Floatglas Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K g- Wert: 53% GT 307 Verglasung Türflügel: GT 307 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe ESG oder VSG aus TVG 8 mm -mind. 0.38 PVB-Folie für mieterseitige Folierung vorgesehen Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 308 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung für absturzsichernde Verglasungen nach TRAV. Außenscheibe ESG-H nach Glasstatik Mittelscheibe ESG-H Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik, mind. 0.76 PVB-Folie Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K g- Wert: 53 % GT 309 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung . Außenscheibe ESG bzw. TVG 8 mm, für mieterseitige Folierung vorgesehen Mittelscheibe Floatglas Innenscheibe VSG  8 mm nach Glasstatik, mind. 0.38 PVB-Folie Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K g- Wert: 53 %
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
1. Pfosten- Riegel- Konstruktionen: 1.1 Konstruktionsmerkmale Fassaden Erdgeschoss (ohne Türeinsatzelemente): Im EG werden Fassadenelemente komplett ausgetauscht. Für die Fassaden im EG wird eine Kombination aus hochwärmegedämmten Profilen mit Bautiefe 75 mm mit systemzugehörigen Türprofilen in gleicher Bautiefe kombiniert, sodass der Flügelrahmen ohne Flächenversatz zur umliegenden Rahmenebene zu liegen kommt. Fassadenprofile mit  Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer- Mitteldichtung. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern. Wärmegedämmtes, im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenes Schwellenprofi mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren. Die Position der Profile wird über selbstlehrende Endstücke definiert, die kopfseitig über Kanäle mit den Abdeckprofilen verschraubt werden. Umlaufende Mitteldichtung mit Formecken bilde die Dichtebene zwischen Fensterflügel und Blendrahmen. Zusätzlich erfolgt eine untere Abdichtung mit einer automatischen Absenkdichtung. In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert die mittels einen Rückschlagventiles eine kontrollierte Ableitung sicherstellt und außerdem eine Schlagregendichtheit bis 600Pa gewährleistet. Barrierefreie Durchgangselemente mit Nullschwelle müssen nach ift-Richtlinie BA-01/1 2018-10 eine Überrollbarkeit der Klasse 6 erreichen Uf-Wert Rahmen: 0,92 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: Klasse 9A Windlastwiderstand: Klasse C5/B5 Festigkeit mechanisch: Klasse 4 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3 Widerstandsklasse: RC2 Dichtungsebenen: 3 Stück Profilsystem Fassade: - Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig 1.2 Konstruktionsmerkmale Türeinsatzelemente: Türkonstruktion mit Bautiefe 75 mm ohne Flächenversatz zur umliegenden Rahmenebene, mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind. Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern. Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen. Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich. Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden. Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K) Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: E750 Windlastwiderstand: Klasse C3/B3 Stoßfestigkeit: Klasse 1 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8 Widerstandsklasse: RC2 Profilsystem Türeinsatzelement: - Schüco AD UP 75 oder gleichwertig 2. Konstruktionsmerkmale Umbau Fassaden Erdgeschoss (ohne Türeinsatzelemente): Im EG werden Fassadenelemente teilweise ausgetauscht, indem einzelne Fassadenpfosten- und/oder Riegel ausgetauscht, bzw. auf die erforderlichen Längen eingekürtzt werden. Verglasungen und Türeinsatzelemente werden an diesen Fassaden ausgetauscht. Für die auszutauschenden Fassadenteile wird eine Profilsystem mit Bautiefe 60 mm mit systemzugehörigen Türprofilen in mit Bautiefe 75 mm verwendet, sodass der Flügelrahmen mit einem raumseitigen Flächenversatz von 10 mm zur umliegenden Rahmenebene zu liegen kommt. 2.1 Konstruktionsmerkmale Fassadenprofile Wärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassade-System als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 60 mm. Konstruktionsmerkmale: Die Konstruktion ist, entsprechend den Füllungsdicken, mit Aluminium-Andruckprofile von aussen abzudichten und mit Deckschalen auszustatten. Eine feldweise Entwässerung ist sicherzustellen. Tragwerk: Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen. Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet. Alle Profilkanten sind gerundet. Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten. Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen. Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen. Verglasung / Einsatzelemente: Alle Glasscheiben - auch die der Einsatzelemente - sind in der gleichen Ebene angeordnet. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM haben in den Pfosten und Riegeln ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz). Außen werden zwei Einzeldichtungen aus witterungsbeständigem schwarzem EPDM mit 5 mm Höhe angeordnet. Stoßbereiche (Pfosten/Riegel) sind mit Dichtungskreuzen aus EPDM auszuführen. Segmentierte Bereiche und Dachverglasungen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Belüftung: Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz. Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen. Uf-Wert Rahmen: 1,3 W/(m²·K) Luftdurchlässigkeit: AE Schlagregendichtheit: RE1200 Windlastwiderstand: 2,0/3,0 (kN/m²) Stoßfestigkeit: Klasse I5/E5 Widerstandsklasse: RC2 Profilsystem Fassade: - Schüco FWS 60 oder gleichwertig 2.2 Konstruktionsmerkmale Türeinsatzelemente: Türkonstruktion mit 10 mm Flächenversatz zur umliegenden Rahmenebene, mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind. Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern. Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen. Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich. Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden. Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K) Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: E750 Windlastwiderstand: Klasse C3/B3 Stoßfestigkeit: Klasse 1 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8 Widerstandsklasse: RC2 Profilsystem Türeinsatzelement: - Schüco AD UP 75 oder gleichwertig 3.1 - Konstruktionsmerkmale  Fensterelemente 3. und 4.Obergeschoss Hochwärmegedämmtes Aluminium Fenstertür-System , mit 75 mm Grundbautiefe. Konstruktionsmerkmale: Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig., Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi- Doppelhohlkammer- Mitteldichtung. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern. Wärmegedämmtes, im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenes Schwellenprofi mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußboden zu montieren. Die Position der Profile wird über selbstlehrende Endstücke definiert, die kopfseitig über Kanäle mit den Abdeckprofilen verschraubt werden. Umlaufende Mitteldichtung mit Formecken bilde die Dichtebene zwischen Fensterflügel und Blendrahmen. Zusätzlich erfolgt eine untere Abdichtung mit einer automatischen Absenkdichtung. In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert die mittels einen Rückschlagventiles eine kontrollierte Ableitung sicherstellt und außerdem eine Schlagregendichtheit bis 600Pa gewährleistet. Uf-Wert Rahmen: 0,92 W/(m²K) Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: Klasse 9A Windlastwiderstand: Klasse C5/B5 Festigkeit mechanisch: Klasse 4 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3 Dichtungsebenen: 3 Stück Profilsystem Fassade: - Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig Profilsystem Fassade: - Schüco AWS 75.SI+ oder gleichwertig 4.1 - Konstruktionsmerkmale  Umbau Fensterelemente 3. und 4.Obergeschoss Wärmegedämmtes Aluminium Fenster-System mit 65 mm Grundbautiefe. Konstruktionsmerkmale: Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig. Die großvolumige Hohlkammer-Mitteldichtung wird im Bereich der Dämmzone angeordnet. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern Profilbautiefen: Bestehender Blendrahmen, Pfosten, Riegel 65 mm Flügelrahmen Neu 75 mm Uf-Wert Rahmen: 1,9 W/(m²K) Glasstärke max.: 55 mm Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: Klasse 9A Windlastwiderstand: Klasse C5/B5 Festigkeit mechanisch: Klasse 4 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 3 Dichtungsebenen: 3 Stück 5.1 Konstruktionsmerkmale Türelemente: Türkonstruktion ohne Flächenversatz zur umliegenden Rahmenebene, mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge. 5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind. Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern. Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen. Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich. Der untere Türabschluss ist schwellenlos auszubilden. Uf-Wert Rahmen: 1,4 W/(m²·K) Glasstärke max.: 53 mm Luftdurchlässigkeit: Klasse 4 Schlagregendichtheit: E750 Windlastwiderstand: Klasse C3/B3 Stoßfestigkeit: Klasse 1 Dauerfunktionsnachweis: Klasse 7 bis 8 Widerstandsklasse: RC2 Profilsystem Türeinsatzelement: - Schüco AD UP 75 oder gleichwertig 6. Konstruktionsmerkmale Sonnenschutzanlagen 6.1 Konstruktionsmerkmale Raffstoren Zur Ausführung kommen Schacht-Basis-Raffstoren mit freitragender Oberschiene  oder Schacht-Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen. Der Raffstore muss für die Integration in ein bauseitiges Wärmedämmverbundsystem geeignet sein. Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben: - Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder und zur Befestigung der Stege der Leiterkordeln zu versehen. Um den einwandfreien Lauf der Lamellen auch bei Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu gewährleisten müssen die Führungsprofile mindestens 25 mm tief sein. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Aluminium-Blech) vorzusehen. - Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 - Abschlüsse außen - erfüllen. - Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. - Für die Produkte liegen über die IVRSA e. V. Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804+A2 vor. 6.1.1. Oberschiene 59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Oberschiene nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen. Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen. 6.1.2. Oberschienenbefestigung Befestigung der werkseitig vorgefertigten Baugruppe bestehend aus Universaladapter mit Trägerlasche und Oberschienenträger durch Einschieben in die Führungsschiene. Die Anbringung des Raffstores erfolgt durch Einhängen der Oberschiene in den Oberschienenträger. Die Oberschienenträger sind so auszuführen, dass eine Körperschallübertragung unterbunden wird. Die max. Breite Hinterkante-Führungsschiene beträgt 4000 mm. Die Raffstoren müssen bis 3000 mm Breite ohne bauseitig anzubringenden Träger einsetzbar sein. Ab 2001 mm bis 3000 mm Breite ist die Aussteifungsblende vorzusehen. 6.1.3. Lamellen 60 mm breit, konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen. Der Raffstore fährt mit nach außen geschlossenen Lamellen tief und mit nach innen geschlossenen Lamellen hoch. Farben gemäß Herstellerkollektion. Es müssen mindestens 9 Farben zur Auswahl stehen, davon 4 Farben in matter Oberfläche. 6.1.4. Leiterkordel Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt und zwischen den Doppelstegen gefädelt. 6.1.5. Aufzugsbänder Aus spezialbeschichtetem, schwarzem Polyester. Das Aufzugsband wird durch nur ca. 5x9 mm große, randgebördelte Stanzungen geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen oder Stanzungen ohne Randbördelung für das Aufzugsband sind nicht zulässig. 6.1.6. Endschiene 60 mm breit, min. 15 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff für die Endschiene. In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippeln mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zu verhindern. Um ausreichende Torsionssteifigkeit zu gewährleisten sind nicht geschlossene Endschienenprofile bzw. ein Verschließen durch eine aufgeclipste Lamelle nicht zulässig. 6.1.7. Seitliche Führung Seitliche Führung durch schwarze Führungsnippel aus Kunststoff, schlagfest über 2 Ultraschallverschweißungen mit den Lamellen verbunden. Bei der Anbindung des Führungsnippels auf der Lamellenoberseite muss eine umlaufende Mindestüberlappung von 1 mm gegeben sein. Zudem müssen die Führungsnippel flächenbündig in der Lamellenoberseite eingelassen sein. Geklippte sowie Druckguss-Führungsnippel sind aufgrund einer erhöhten Gefahr des Ausreißens - Druckguss-Führungsnippel zusätzlich aufgrund einer zu hohen Geräuschentwicklung - ausgeschlossen. Lamellen werkseitig genippelt. Frontseitig einputzbare Führungsschiene mit 2K-Kunststoff-Clipprofil zur Geräuschdämmung. Die durchgehende Führungsschiene, pulverbeschichtet mit wasserableitendem Endverschluss, wird direkt auf dem Fenster befestigt. Haltermontage: Verstärkte Führungsschienen 25-50 aus stranggepresstem Aluminium mit 2K-Kunststoff-Clipprofil zur Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen Führungsschienenhalter. 6.1.8. Antrieb Verdeckt eingebauter, 230 V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind generell Motore mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Es ist eine Kabelüberlänge von 5m vorzuhalten 6.1.9. Bedienung Hoch- und Tieffahren sowie Wenden der Lamellen durch Bedienung eines Bedienschalters. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes. 6.1.10. Oberflächenbehandlung Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet auszuführen. Es müssen mindestens die Oberflächenqualitäten seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest Feinstruktur zur Auswahl stehen. Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen. Die Beschichtung muss die Qualität "GSB - Sea Proof" erfüllen. 6.1.11. Befestigung Bei Befestigung der Raffstoren auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Fabrikat: - Warema E 60 A6 S oder gleichwertig 7. Konstruktionsmerkmale Markisolette Zur Ausführung kommen Vorbau-Markisen als Markisolette 7.1. Elektroantrieb Rohrmotor 230 V, 50 Hz (Drehmoment und Leistungsaufnahme auf Anlagengröße abgestimmt), Schutzart IP 44, mit integriertem Thermoschutz und eingebautem Kondensator. Der Motor verfügt über eine mechanische Endabschaltung. Der Motor verfügt über eine positionsgesteuerte Endabschaltung in der unteren und oberen Endlage. Der Anschluss erfolgt durch eine im Motorkopf steckbare Anschlussleitung ca. 0,5 m lang mit vormontiertem Stecker STAS 3. Die entsprechende Kupplung für den bauseitigen Anschluss und das Steckerkupplungsgehäuse liegen bei. Es ist eine Kabelüberlänge von 5m vorzuhalten 7.2.1 Kastengröße 130, halbrund Halbrunder Kasten aus stranggepresstem Aluminium, Abmessung 130x130 mm, Seitenteil aus Aluminium, pulverbeschichtet. Revisionsblende halbrund, abnehmbar. 7. 2.2 Wellensystem für Kastengröße 130 Tuchwelle aus verzinktem Stahl, Durchmesser Ø85 mm, 1 mm stark. Die Befestigung des Markisentuches erfolgt mittels Kedernut, um evtl. Druckstellen durch Klemmleisten usw. zu vermeiden. Die Lagerung der Welle muss über einen federnd gelagerten Wellenkern erfolgen. Dadurch wird eine Revision des Wellensystems nach unten, ohne Demontage des Kastens (nur Revisionsblende) möglich. 7.3. Acryl-Stoff All Weather Markisentuch aus 100 % Marken-Acryl-Gewebe, spinndüsengefärbt, lichtecht, wetterecht und reißfest. Das Gewebe ist auf Nano-Basis imprägniert und dadurch schmutzabweisend, verrottungssicher, schnelltrocknend, luftdurchlässig und wasserabweisend. Farbauswahl gemäß der jeweils gültigen WAREMA Kollektion. Das Stoffgewicht beträgt ca. 300 g/m², Bahnbreite 1200 mm. Keine Brandschutzklasse. Das Markisentuch muss schadstoffgeprüft sein nach ÖKO-Tex-Standard 100. Alle Nähte und Säume sind mit PTFE (Teflon)-Nähfaden der Firma Gore® herzustellen. 7.4. Führungsschiene mit C-Nut, mit Abstand befestigt (mit Führungsschienenhalter  Abstandsmontage) Führungsschienen mit C-Nut aus Aluminium, 1-teilig, stranggepresst. Maximale Führungsschienenbreite 26 mm. Die Befestigung erfolgt mittels Aluminium-Führungsschienenhalter auf der Fassade. In der Führungsschiene befindet sich ein extrudiertes PVC-Profil zum Einclipsen in die C-Nut der Führungsschiene. Endverschluss der Führungsschiene, schwarz. 7.5. Ausfallgarnitur Aus Aluminiumprofilen, pulverbeschichtet. Fallarm den statischen Erfordernissen entsprechend aus Aluminium-Winkel-Profil, 30x20x4 mm. Die Abdruckfeder aus korrosionsbeständigem Stahl ist nahezu unsichtbar im Gelenk angeordnet. Ausfallwinkel der Fallarme kreisförmig bis max. 145°, Ausfall 550 mm. Führung der Ausfallgarnitur in den Führungsschienen mit Gleitern aus Kunststoff, wartungsfrei. Die Ausfallgarnitur ist zusätzlich bei Auftreten von Windböen arretiert. Diese Arretierung ist von der unteren Endlage der Fallarme mit ca. 145°, bis zur waagerechten Stellung mit 90° wirksam (nicht nur in der unteren Endlage). Der Drehpunkt des Fallarmes ist in der Höhe verstellbar. Aus Gründen der individuellen Einstellbarkeit der Höhe ist dies zwingend erforderlich. 7.6. Endschiene, rund für Größe 130 Runde Endschiene aus stranggepresstem Aluminium, Ø 40 mm, pulverbeschichtet oder eloxiert (optional), sichtbar oder stoffumschlungen (optional), mit Kedernut. Seitliche schwarze Kunststoff-Endstopfen, die eine sichere Führung innerhalb der Führungsschienen ermöglichen. 7.7. Leitrohr rund für Größe 130 Rundes Leitrohr aus stranggepresstem Aluminium, Ø40 mm, pulverbeschichtet. Das Leitrohr ist mittels Lagerbolzen aus Aluminium an den seitlichen Verbindungsschienen befestigt und gegen Herausfallen arretiert. 7.8 Oberflächen Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet auszuführen. Es müssen mindestens die Oberflächenqualitäten seidenglänzend, hochwetterfest Matt und hochwetterfest Feinstruktur zur Auswahl stehen. Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 50 - 120 µm auszuführen. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen. Die Beschichtung muss die Qualität "GSB - Sea Proof" erfüllen. 7.9. Befestigung Bei Befestigung der Führungsschienenhalter auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Bei Montage auf Holz müssen zusätzlich Edelstahl-Distanzhülsen mit EPDM-Dichtscheibe montiert werden. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen. 7.10. Kunststoffteile Kunststoffteile sind in Schwarz oder wie vorgenannt beschrieben anzubieten. Fabrikat: - Warema VM oder gleichwertig 8. Glastypen Folgende Glastypen sind vorgesehen. Die Verwendung ist den Positionsangaben zu entnehmen. GT 301 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung Außenscheibe Floatglas Mittelscheibe Floatglas Innenscheibe Floatglas Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K g- Wert: 53% GT 302 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe VSG 8 mm -mind. 0.38 PVB-Folie Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 303 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe Floatglas Innenscheibe Floatglas Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 305: Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung Außenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Mitte Floatglas Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 0,7 W/m²K g- Wert: 53% GT 307 Verglasung Türflügel: GT 307 Wärmschutz-Isolierverglasung als 2-fach-Verglasung Außenscheibe ESG oder VSG aus TVG 8 mm -mind. 0.38 PVB-Folie für mieterseitige Folierung vorgesehen Innenscheibe VSG 8 mm - mind. 0.38 PVB-Folie Ug- Wert: </= 1,0 W/m²K g- Wert: 53% GT 308 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung für absturzsichernde Verglasungen nach TRAV. Außenscheibe ESG-H nach Glasstatik Mittelscheibe ESG-H Innenscheibe VSG 8 mm nach Glasstatik, mind. 0.76 PVB-Folie Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K g- Wert: 53 % GT 309 Wärmschutz-Isolierverglasung als 3-fach-Verglasung . Außenscheibe ESG bzw. TVG 8 mm, für mieterseitige Folierung vorgesehen Mittelscheibe Floatglas Innenscheibe VSG  8 mm nach Glasstatik, mind. 0.38 PVB-Folie Ug-Wert: </= 0.7 W/m²K g- Wert: 53 %
1. Pfosten- Riegel- Konstruktionen:
01 Übergeordnete Leistungen
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Übergeordnete Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung für den AN
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Baustelleneinrichtung für den AN
01.02 Technische Bearbeitung
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Technische Bearbeitung
01.03 Bemusterung
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Bemusterung
02 Pfosten- Riegel- Konstruktionen
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Pfosten- Riegel- Konstruktionen
02.01 Fassaden Erdgeschoss
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Fassaden Erdgeschoss
02.02 Umbau Fassaden Erdgeschoss
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Umbau Fassaden Erdgeschoss
03 Fensterelemente
03
Fensterelemente
03.01 Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
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Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
03.02 Umbau Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
03.02
Umbau Fensterelemente 3./4. Obergeschoss
10 Türelemente
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Türelemente
10.10 Türelemente 3./4. Obergeschoss
10.10
Türelemente 3./4. Obergeschoss
20 Metallbauarbeiten/ Schlosserarbeiten
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Metallbauarbeiten/ Schlosserarbeiten
20.01 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
30 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
30.01 Wartungsangebote
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Wartungsangebote
30.02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten