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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1. Projekt/ Ort:
Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG
48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
1.2 Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen Nutzungen zugeführt Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen überwiegend im gesamten Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben. Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehülle bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt.
1.3 Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm jedoch gering zu halten.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen.
1.4 SigeKo
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen.
Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG
3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im 3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten
3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung
3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung
Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich. Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren.
Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar.
3.2 Baustrom/Bauwasser
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende Stromanschluss ist begrenzt.
Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert.
3.3 Parken von Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen.
Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und -stellplätze sind generell freizuhalten.
3.4 Hinweise und Verbote
Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten.
MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer zu entfernen!
RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden!
BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem Betreten der Baustelle zu behindern.
4. Bauausführung
4.1 Verantwortlicher Bauleiter
Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein.
4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung
Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem weit über die VOB-Bestimmungen hinausgehenden sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial- und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl. öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung durch die Bauleitung.
Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen!
4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber.
4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen festzulegen.
4.5 Baubesprechungen
In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht, solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein!
5. Ausführungstermine
Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführungshinweise
Folgende Leistungen sind zwingend in die EPs einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. Schutz- und Arbeitsgerüste, Absturzsicherungen, sowie Arbeits- und Schutzhilfen zur Erfüllung der geforderten Leistungen bis 4,50 m innerhalb des Gebäudes und an der Fassade (3./4.OG) geschossübergreifend über Standfläche, ebenso entsprechende Sicherungsmaßnahmen.
Arbeiten finden im Bestand statt, im laufenden Betrieb von P&C. Abbrucharbeiten, Entkernungen, Rohbauarbeiten und Rückbauarbeiten sind so durchzuführen, dass der verbleibende Bestand nicht beschädigt wird.
Alle Leistungen sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV, Gefahrenstoffverordnung usw.), hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten, der Arbeitssicherheit und der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung, auszuführen. Die Vorgaben der beteiligten Fachplaner sind zu beachten.
Die Entsorgungskosten trägt hierbei der AN, d.h. inkl. das Aufstellen von Containern, der Containerwechsel sowie der Transport zum nächstgelegenen zugelassenen Entsorger/Verwerter ist in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren (Entsorgung als Komplettleistung).
Nach Abstimmung mit dem AG ist eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort vor Angebotsabgabe unbedingt zu empfehlen. Maß- und Massenangaben sind vom AN zu prüfen. Behinderungen oder Erschwernisse, welche dem AN durch Unkenntnis der Örtlichkeit entstehen, werden nicht anerkannt. Die den Positionen zu Grunde liegenden Mengen, Maße und Abmessungen sind eigenständig den Plänen zu entnehmen.
Der AN hat sämtliche Planunterlagen, Brandschutzkonzept, statischen Berechnungen, Schadstoffkonzept, Logistik- und Entsorgungskonzept sowie die örtlichen Gegebenheiten bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Ebenso hat der AN auf eventuelle notwendige Bauteilöffnungen, die für die Preisbildung relevant sind, im Rahmen der Ortsbesichtigung hinzuweisen.
Die fachgerechte Zerlegung aller demontierten Bauteile (gemäß Vorschriften) in unterschiedliche Fraktionen (belastetes/unbelastetes Material) und deren getrennte Entsorgung einschließlich Verpackung, Kennzeichnung usw. sind mit einzukalkulieren, ebenso der Mehraufwand des Transportes in händelbaren Größen und Abpackungen gemäß Vorschriften. Sämtliche Einheitspreise sind inklusive des Transportes zu den eigenen gestellten Entsorgungscontainern zu kalkulieren.
Die Einheitspreise beinhalten alle erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer fixen und fertigen Leistung. Ausführung der Arbeiten und beschriebenen Leistungen in nicht zusammenhängenden Teilflächen, kleineren Einheiten und Kleinflächen sind mit einzukalkulieren, ebenso die abschnittsweise Ausführung gemäß Baufortschritt und Bauzeitenplan, nach Anweisung und Absprache durch die örtliche Objektüberwachung des AG! Arbeiten innerhalb der Verkaufsfläche müssen zwingend im Vorfeld angemeldet und genehmigt werden. Nicht rechtzeitig angekündigte Arbeiten können nur außerhalb der Ladenöffnungszeiten, innerhalb der Arbeitszeiten der P&C-Mitarbeiter durchgeführt werden.
Die Gebäude- Öffnungszeiten SST sind 08:00 - 20:30 Uhr (Betrieb P&C 10:00 - 20:00 Uhr), Arbeitszeit Wachdienst 8:00 - 18:00 Uhr.
Mehraufwendungen durch beengten Arbeitsraum und Transportwege sowie temporäre Arbeits-Behinderungen (Arbeits-Unterbrechungen/Arbeits-Wiederaufnahme) und zeitgleiches Arbeiten durch/mit Fremdgewerken sind mit einzukalkulieren ebenso die Ausführung der Leistungen zu eingeschränkten Zeiten nach Abstimmung und Vorgabe der OÜ. Im Zuge der Teil-Rückbaumaßnahmen im Deckenbereich ist die vorherige Freigabe durch die TGA (Ausbau/Rückbau EBT) unerlässlich und in die EPs mit einzukalkulieren.
Die Arbeitsbereiche bzw. Baubereiche und Zugangswege des AN sind täglich durch den AN zu reinigen. Sollten aus Brandschutzgründen Brandwachen notwendig werden, sind diese bei der Bauleitung mit einem ausreichenden Vorlauf anzumelden. Die Brandwachen werden durch den Vermieter gestellt.
Die Arbeitsflächen sind eigenverantwortlich so zu schützen, dass die Bestandsflächen (Boden, Wände, Decke) nicht beschädigt werden, der Aufwand für die Schutzmaßnahmen ist in die EPs mit einzukalkulieren!
1. Allgemeine Vorbemerkungen
03 Stahlbauarbeiten-Metallbauarbeiten
03
Stahlbauarbeiten-Metallbauarbeiten
03.010 Kleinmaßnahmen-Leistungen ohne Statik -ohne Detailplanung
03.010
Kleinmaßnahmen-Leistungen ohne Statik -ohne Detailplanung
03.020 M02 - Maßnahme 2 - Neuer Aufzug Longstay EG-4.OG
03.020
M02 - Maßnahme 2 - Neuer Aufzug Longstay EG-4.OG
03.080 M08 - Teil der Maßnahme 8.0 Rückbau Befahranlage
03.080
M08 - Teil der Maßnahme 8.0 Rückbau Befahranlage
03.090 M09 -Maßnahme 9 - Stahlträger für neue TGA-Geräte 3.OG
03.090
M09 -Maßnahme 9 - Stahlträger für neue TGA-Geräte 3.OG
03.190 M19.0 - Maßnahme 19 - Stahltreppe Innenhof 3OG
03.190
M19.0 - Maßnahme 19 - Stahltreppe Innenhof 3OG
03.220 M22.0 - Maßnahme 22 - Fluchtweg "Brücke" auf dem Dach
03.220
M22.0 - Maßnahme 22 - Fluchtweg "Brücke" auf dem Dach
03.280 M28.0 - Maßnahme 28 - neue Treppe Podest Absturzsicherung
03.280
M28.0 - Maßnahme 28 - neue Treppe Podest Absturzsicherung
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.001 Stundenlohnarbeiten
04.001
Stundenlohnarbeiten
05 Stundenlohnarbeiten für Arbeiten mit schadstoffbelasteten Material
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Stundenlohnarbeiten für Arbeiten mit schadstoffbelasteten Material
05.001 Stundenlohnarbeiten
05.001
Stundenlohnarbeiten
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