VE 08.3 Raumluft -/ Kältetechnik
SST 122 | Schloßstrasse 122
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1. Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1. Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schlossstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant. Bauherr: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte L-1330 Luxembourg 1.2  Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme: Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen Nutzungen zugeführt Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen überwiegend im gesamten Geschäftshaus. Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben. Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehülle bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt. 1.3  Lärmschutz Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm jedoch gering zu halten. Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen. 1.4 SigeKo Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden. Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen. Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer. 2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen 1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im Erdgeschoss. 2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG 3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im 3.OG 4. Beherbergungsbetrieb - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG 5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten 3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung 3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich. Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren. Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar. 3.2 Baustrom/Bauwasser Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende Stromanschluss ist begrenzt. Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss  spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert. 3.3 Parken von Kraftfahrzeugen Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und -stellplätze sind generell freizuhalten. 3.4 Hinweise und Verbote Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten. MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer zu entfernen! RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden! BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem Betreten der Baustelle zu behindern. 4. Bauausführung 4.1 Verantwortlicher Bauleiter Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein. 4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial- und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl. öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung durch die Bauleitung. Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen! 4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber. 4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen festzulegen. 4.5 Baubesprechungen In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht, solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein! 5. Ausführungstermine Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben beschriebenen  einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6. Einsatz von Kran- und Hebezeugen Für die Bauausführung auf dem Dach und den oberen Etagen erforderliche Kran- und Hebezeuge werden im Gewerk Baulogistik übergordnet für alle Gewerke vorgesehen. 7. Material- und Abfallentsorgung Die Entsorgung von demontierten Geräten, Materialen und Baubfall wird übergeordnet im Gewerk Baulogistik für alle Gewerke vorgesehen. Auf der Baustelle werden an der Stelle der Baustelleneinrichtung als auch auf den Dachflächen Abfallsammelcontainer zur Verfügung gestellt.
1. Vorbemerkungen
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung Der Umbau des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb der Verkaufsstätte. Die Arbeiten können daher nicht am Stück erfolgen. Es wurde hierzu vom Büro WBRE und den Planungsbeteiligten ein Umbaukonzept (Bauphasenplanung) erarbeitet, welches den Bauablauf strukturiert. Insbesondere ist die Verkaufsstätte lüftungstechnisch - mit Einschränkungen- durchgehend zu versorgen. Die Rauchableitung ist zu jeder Zeit sicherzustellen (über Entrauchungsventilator auf dem Dach). Der Neubau der zentralen Lüftungsverteilung der Verkaufsflächen erfolgt geplant von oben nach unten: - Außerbetriebnahme der Lüftungsanlage Verkauf 2.OG - Rückbau der Lüftungsanlage 2.OG auf dem Dach (außer Entrauchung) - Neubau der Lüftungsanlage Verkauf (RLT02) und Versorgung Verkauf 2.OG - Abtrennung 1.OG von Anlage Verkauf EG-1.OG - Anbindung 1.OG an neue Anlage - Außberbetriebnahme Anlage Verkauf EG-1.OG - Anbindung EG an neue Anlage - Rückbau der Lüfungsanlagen EG-1.OG im UG
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau Die Installationen im Gebäude unterteilen sich in Grundausbau und Mieterausbau. Für eine Zuordnung der Leistungen wurden Schnittstellen abgestimmt. Verkaufsflächen Grundausbau Lüftung: Lüftung bis Anschluss an Flächenverteilung Bestand, Einbindung Bestand (EG AIK), Anschluss Verwaltung mit VSR und SD, Anschluss Kunden-WCs EG Grundausbau Klimakälte: Installation einschließlich Inneneinheiten Büroeinheiten Mieterausbau Lüftung: Anschluss an Verteilung nach BSK, VSR und SD, Abluft WC ist Grundausbau Mieterausbau Klimakälte: Installation Inneneinheiten, Verrohrung und Regelung in Büroflächen Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter. Longstay-Appartments Mieterausbau Lüftung: Ausbau in den Appartments, Anschluss an BSK Verteilung Flur oder Anschluss an Lüftungssteiger Mieterausbau Kälte: Installation Inneneinheiten, Verrohrung und Regelung in Appartments Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter. Fitness Mieterausbau Lüftung: Anschluss an Verteilung nach BSK, VSR und SD Mieterausbau Kälte: Installation Inneneinheiten, Verrohrung und Regelung in Mietfläche
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau
2. KG400 Technische Gebäudeausrüstung
2. KG400 Technische Gebäudeausrüstung
2.1 Planungsgrundlagen 2.1 Planungsgrundlagen - Objektplanung des Architekten KBP - Ausfügungsplanung TGA des Büros MNI - Brandschutznachweis vom 18.06.2024 ff - Baugenehmigung - Schallimmissionsprognose akib in Verbindung mit - Abstimmung Entrauchungskonzeption vom 17.03.2025 - verschiedene übergebene Bestandsunterlagen TGA - Umbauphasenkonzept WBRE 2.2 Hinweis Bestandsaufnahme/Revisionsunterlagen Als Basis der Planungen wurden die im Objekt vorhandenen Bestandsunterlagen und Dokumentationen übergeben. Eine Durchsicht der Unterlagen hat gezeigt, dass diese teilweise unvollständig sind und in Teilbereichen Unterlagen fehlen. Weiterhin wurden einige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt und Gespräche mit dem FM-Verantwortlichen geführt. Im Ergebnis dessen hat sich herausgestellt, dass die Revisionsunterlagen teilweise nicht den vorhandenen Installationen entsprechen, da im Nachgang Umbauarbeiten und Ergänzungen realisiert wurden und die entsprechenden Bestandsunterlagen nicht nachgepflegt wurden. Aufgrund dessen basiert die vorgelegte Planung auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Durch die Umbauarbeiten vor Ort können sich neue Erkenntnisse und Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Planung erforderlich machen können. Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes die Bestandssituation anzuschauen. Mit Auftragserteilung wird die Kenntnis der Bestandssituation als bekannt vorausgesetzt. Themen aus Unkenntnis führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrvergütung.
2.1 Planungsgrundlagen
2.1 Technische Anlagenbeschreibung Lüftung 2.2 KG 430 Lufttechnische Anlagen 2.2.1 Anlagenübersicht Aufgrund der sich ändernden Nutzung des Gebäudes sind neue Lüftungs- und Teilklimaanlagen erforderlich. Die Aufteilung der Anlagen erfolgte bevorzugt nach Mietflächen und, in Abstimmung mit dem Bauherrn, auch mietflächenübergreifend. Neue Anlagen ersetzen zum Teil alte Anlagen (Verkauf Basler und Verkauf AIK) unter Weiternutzung der Verteilung in den Nutzungsflächen (Verkauf). Anlage 01Verkauf / Büro / Fitness (AIK) ZUL  31.060 m³/hABL  30.260 m³/h Anlage 02Verkauf / Verwaltung P&C (Basler) ZUL  64.130 m³/hABL  64.130 m³/h Anlage 03Appartements Longstay Feuerbachstraße ZUL  1.840 m³/hABL  1.840 m³/h Anlage 04Appartements Longstay Schlossstraße ZUL  2.770 m³/hABL  2.770 m³/h Anlage 05Fitness Sanitär-Umkleiden UG ZUL  2.670 m³/hABL  2.670 m³/h Anlage 06Nebenräume / Müllraum EG (Feuerbachstraße) ZUL  360 m³/hABL  800 m³/h Anlage 07Mieterkeller / Müllraum UG (Basler) ZUL  310m³/hABL  310 m³/h Anlage 08 Zuluft Kellerräume / Lager (Basler) ZUL  2.810 m³/h Anlage 09 Mieterkeller KG.35 ZUL  310 m³/h Anlage 10 Zuluft Technikräume UG (AIK) ZUL  3.850 m³/h Anlage 11 Abluft Kunden-WC EG (Basler) ABL  190 m³/h Bestandsanlagen Anlage B-1Abluft KältemaschinenraumABL 1.250 m³/h Anlage B-2Abluft AufzugsmaschinenraumABL 1.250 m³/h Anlage B-3Abluft TrafoABL 3.200 m³/h Anlage A-2Abluft SprinklerzentraleABL 600 m³/h Anlage A-6Abluft MS-NS-RaumABL 215 m³/h Anlage A-7Abluft BatterieraumABL 105 m³/h Anlage A-8Abluft TraforaumABL 3.600 m³/h Anlage A-10Abluft Kunden-WC 1./2.OGABL 155 m³/h Hinweis: Bestandsanlagen wurden zur Unterscheidung mit "B-" für Basler und "A-" für AIK bezeichnet. Die Nummerierung der Anlagen AIK folgt der Bestandsnummerierung. Die Nummerierung der Anlagen im Basler-Teil wurde neu vergeben. 2.2.3 Auslegungsgrundlagen Auslegungsgrundlage sind die vom Auftraggeber bisher formulierten Anforderungen an das Bauwerk. Energetische und sonstige Auslegungsparameter: Nachfolgende Parameter sind Grundlage der Dimensionierung: Luftgeschwindigkeit Kanalnetz: Verteilleitungen max. 4.5 m/s Hauptleitungen max. 6.0 m/s Hauptkanäle Verkauf auch > 6 m/s aufgrund baulicher Einschränkungen und Anschluss an Bestand Wärmerückgewinnunggemäß Vorgaben GEG und Ökodesign-Richtlinie sowie BEG-Richtlinien Wärmerückgewinnung mit rekuperativen Systemen (Plattenwärmetauscher, Kreislaufverbundsystem) Luftwechselraten Grundlage der Luftmengenermittlung für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche sind die raumspezifischen Anforderungen sowie die folgenden Festlegungen: Verkaufsfläche P&C12 m³/h.m²gemäß BB P&C Büro P&C40 m³/h.Pers, 8 m²/Pers, Gleichzeitigkeit 85% Büro Vermietung40 m³/h.Pers, 10 m²/Pers, Gleichzeitigkeit 85% LagerLW 2-fach 1/h WC-Räume11 m³/h.m²gemäß ASR A4.1 Appartements45 m³/h.Persgemäß DIN EN 16798 Fitness Sportraum60 m³/h je Sportler, 5 m²/Sportlergemäß DIN 18032-1 Fitness Umkl./Dusch.LW 6-fach / 8-10-fach 1/hgemäß DIN 18032-1 In allen Räumen mit Arbeitsplätzen oder wo sich Personen längere Zeit aufhalten und auf natürlichem Wege keine ausreichende Luftversorgung möglich ist, sind folgende Raumluftqualitäten mittels mechanischen Lüftungsanlagen einzuhalten: - IDA 2 gemäß DIN EN 16798 - Kategorie "II" gemäß DIN EN 15251 - Kategorie "B" gemäß DIN ISO 7730 Akustische Anforderungen Grundlage für die maximal zulässigen Schalldruckpegel der unterschiedlichen Raumtypen werden entsprechend die Anforderungen der raumspezifischen Vorgaben eingehalten. Bei raumübergreifender Lüftungsverteilung kommen Telefonieschalldämpfer zum Einsatz. Für die geplanten Lüftungsgeräte im Freien liegt eine Schallimmissionsprognose vor. Die der Prognose zu Grunde gelegten Schallwerte sind entsprechend einzuhalten. Es ist zu beachten, dass der Betrieb des Fitnessstudios 24/7 läuft. 2.2.4 RLT-Anlagenbeschreibung Die Aufteilung der Lüftungsanlagen erfolgt vorwiegend entsprechend der Mietbereiche und dem wirtschaftlichen Betrieb der Gesamtanlage. In Abstimmung mit dem Bauherrn versorgen einzelne Anlagen unterschiedliche Mietbereiche. Teilweise sind Bestandsanlagen zu berücksichtigen, die weiter genutzt werden sollen. 2.2.4.1 Anlage 01 Verkauf / Büro / Fitness (AIK) Die Anlage wird als mehrere Mietbereiche versorgende Anlage auf dem Dach - Ebene 4.OG - neu errichtet und versorgt den Verkaufsbereich EG, die Büromieteinheiten in den Obergeschossen und die Mietfläche Fitness im UG. Die Anlage verfügt über Erhitzer, Kühler und Wärmerückgewinnung (Plattenwärmetauscher). Die Zulufttemperaturen sind im Heizfall zentral mit min. 20 °C und im Kühlfall mit ca. 20°C geplant. Aufgrund der abweichenden Temperaturanforderungen der Verkaufsfläche EG kommen dort zusätzliche Kanalerhitzer aus dem Bestand zum Einsatz, die die Zuluft auf 25°C erwärmen. Im Sommer wird die Raumluft zusätzlich über Umluftgeräte gekühlt, um die Kühllasten abzuführen. Die vertikale Hauptverteilung wird erneuert und verläuft in den vorhandenen Schachtbereichen. Die Anbindung der Etagen erfolgt über Brandschutzklappen in den Schachtwänden bzw. Trennwänden der Mietbereichsflächen. Der Anschluss der Mieteineinheiten erfolgt über motorische Brandschutzklappen (Antrieb NC-normally closed), motorische, variable Volumenstromregler (Antrieb NO-normally open) bzw. Kanaldruckregler (Antrieb NO-normally open) und Nachschalldämpfer. Schnittstelle Vermieter/Mieter sind die Anschlüsse an die Nachschalldämpfer. Mietflächenausbau in den Büroflächen und Longstay-Appartments erfolgt durch Vermieter. Die Luftmengen in der Verkaufsfläche wurden in Abstimmung mit dem Nutzer auf max. 12 m³/h.m² festgelegt. In der Verkaufsetage bleibt die vorhandene Lüftungsverteilung so weit möglich erhalten. Die Luftmengen müssen an den Luftauslässen jedoch neu eingeregelt werden. Eine Abhangdecke ist, außer im Randbereich, aktuell nicht geplant. Der weitere Ausbau in der Mietfläche ist Sache des Mieters. Der Ausbau in den Mietflächen Büroeinheiten erfolgt durch den Vermieter nach Mieterwunsch. Hierfür gibt es eine Musterplanung (s. Grundriss 2.OG). In den Büros erfolgt über die Zulufteinbringung vorwiegend über Deckeninduktionsgeräte mit Heiz- und Kühlfunktion, weshalb diese Mieteinheiten durchgängig belüftet werden. Lediglich in den innenliegenden Meetingräumen ist ein Abschalten der Lüftung über VVR vorgesehen. Der Ausbau des Fitnessbereichs ist Sache des Mieters. Für die Anbindung der Lobby im EG werden vermieterseitig zwei motorische Brandschutzklappen vorgehalten, über die der Mieter eine mechanische Belüftung der Lobby vornehmen kann. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die gesprinklerte Verkaufsetagen EG, wie auch die Fitnessfläche im UG und die Büroflächen in den Obergeschossen über die Anlage entraucht. Die Anlage verfügt für den Entrauchungsfall zur Umgehung des Abluftfilters über eine Bypassschaltung. Die Anlage geht für die Verkaufsfläche gemäß MVKVO automatisch in Betrieb. Alle anderen Etagen können durch die Feuerwehr über ein Entrauchungstableau in der BMZ AIK manuell angesteuert und übersteuert werden. Eine Notstromversorgung ist für die Anlage nicht vorgesehen und nicht gefordert. Folgende Brandfallszenarien werden abgedeckt: Brandfall EG Verkauf -Anlage geht automatisch in Entrauchungsbetrieb -BSKs EG öffnen, VSR EG öffnen voll -alle anderen BSK schließen Brandfall UG Fitness -Anlage wird abgeschaltet, alle BSK schließen -Entrauchungsbetrieb für UG wird manuell ausgelöst: -BSKs UG öffnen, VSR UG öffnen voll -alle anderen BSK bleiben geschlossen Brandfall OG Büro -Anlage wird abgeschaltet, alle BSK schließen -Entrauchungsbetrieb für betreffendes OG wird manuell ausgelöst: -BSKs OG für beide Mieteinheiten*) öffnen, VSR in beiden Mieteinheiten öffnen voll -alle anderen BSK bleiben geschlossen *) das gemeinsame Entrauchen der benachbarten Mieteinheiten ist erforderlich, um einen Mindestvolumenstrom im Zentralgerät sicherstellen zu können Anlagenspezifizierung RLT 1 Verkauf / Büro / Fitness (AIK): Funktionstyp:Filtern, Heizen, Kühlen Zweck der Anlage:Außenluftversorgung mit beheizter und gekühlter Luft zur Be- und Entlüftung der Mietflächen Verkauf/Büro/Fitness Zulufttemperatur Winter:min. 20°C Zulufttemperatur Sommer:20°C bei 32°C Außentemperatur Relative Feuchte Sommer/Winter:ungeregelte Entfeuchtung, keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:31.060 m³/h Abluft-Volumenstrom:30.260 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:31.060/30.260 m³/h Geräteaufbau Zuluft:mot. Jalousieklappe, Filter F7, Schalldämpfer, Wärmerückgewinner (PWT), Erhitzer, Kühler mit Tropfenabscheider, freilaufende EC-Ventilatoren, Schalldämpfer Geräteaufbau Abluft:mot.Jalousieklappe, Filter M5, mot.Bypassklappe, freilaufende PM-Ventilatoren (FU-geregelt), Wärmerückgewinner (PWT), Schalldämpfer, mot.Jalousieklappe Anordnung Zu- und Abluft:nebeneinander Aufstellungsort:Außenbereich Dach Betriebsart:durchgängig, druckgeregelt Regelung:Komplettregelung integriert Energieversorgung:AV Schalldaten: Abluft Gerät:LwA 58,1 dB(A) Ansaug ABL:LwA 75,5 dB(A) Ausblas FOL:LwA 51,1 dB(A) Zuluft Gerät:LwA 62,2 dB(A) Ansaug AUL:LwA 50,4 dB(A) Ausblas ZUL:LwA 64,2 dB(A) 2.2.4.2 Anlage 02 Verkauf / Verwaltung (Basler) Die Anlage wird als auf dem Dach - Ebene 3.OG - stehende Anlage neu errichtet und versorgt die Verkaufsetagen EG-2.OG des Baslerteils sowie die Verwaltung P&C im 1. und 2.OG. Die Anlage ersetzt die bestehende Lüftungsanlage Verkauf 2.OG sowie die Kammerlüftungsanlagen im UG. Aufgrund der Größe wird die Anlage getrennt aus Zuluftanlage und Abluftanlage aufgebaut. Die Anlage verfügt über Erhitzer, Kühler und Wärmerückgewinnung (Kreislaufverbundsystem). Die Zulufttemperaturen sind im Heizfall mit 25 °C und im Kühlfall mit 14-16 °C (Ausblastemperatur an den Luftauslässen 16°C gemäß Baubeschreibung P&C) geplant. Die vertikale Hauptverteilung wird erneuert und verläuft in den vorhandenen Schachtbereichen vom Dach bis in das EG. Da die Verkaufsetagen, zusammen mit der Verwaltung, einen Brandabschnitt bilden, bestehen keine Anforderungen an die Schachtwände im 1. und 2.OG und an die Trennwände zur Verwaltung. Die Anbindung der Etagen erfolgt daher über luftdichte, motorische Jalousieklappen (Antrieb NO-normally closed) in den Schachtwänden und unter der Decke EG. Die Luftmengen in den Verkaufsflächen wurden in Abstimmung mit dem Nutzer auf max. 12 m³/h.m² festgelegt. In den Verkaufsetagen bleibt die vorhandene Lüftungsverteilung (Mieterausbau) so weit möglich erhalten.Der Anschluss an das Bestandsnetz erfolgt im Zuge der Vermieterleistungen. Die Luftmengen müssen an den Luftauslässen und Drosselklappen jedoch neu eingeregelt werden. Die Anbindung der beiden Verwaltungsebenen 2.OG und 1.OG erfolgt über einen elektrischen Nacherhitzer, der die Zuluft im Sommerfall auf 20°C erwärmt. Der Anschluss in den jeweiligen Etagen erfolgt über motorische Jalousieklappen (Antrieb NC-normally closed) mit luftdichtem Abschluss, motorische Konstantvolumenstromregler (Antrieb NO-normally open) und Nachschalldämpfer. Der weitere Ausbau der Verwaltungsräume ist Sache des Mieters. Brandfall und Entrauchung Gemäß MVKVO und Brandschutzkonzept wird die Anlage zur Rauchableitung verwendet. Die Anlage verfügt für den Entrauchungsfall zur Umgehung des Abluftfilters über eine Bypassschaltung. Im Brandfall ist, abweichend zur MVKVO, nur die betroffene Etage zu entrauchen. Alle anderen Brandschutzklappen schließen. Die Gesamtluftmenge richtet sich nach der größten Verkaufsetage und beträgt 45.000 m³/h. Im Brandfall werden die gesprinklerten Verkaufsetagen daher über eine dynamische Brandfallsteuerung entraucht. Die Entrauchungsmengen richten sich nach der MVKVO, werden jedoch nicht über die Geschosse zusammenaddiert. Für die Räume in der Verwaltung sind die notwendigen Entrauchungsluftmengen auf die Normalluftmengen begrenzt. Die Rauchabsaugung erfolgt über zwei Abluftklappen vor dem Lüftungsschacht je Verkaufsetage. Bei Vorhandensein einer Abhangdecke (vorr. im 1.OG und 2.OG) wird der Rauch aus dem Deckenzwischenraum abgesaugt. In der Abhangdecke werden Lufteinlassgitter in ausreichender Anzahl (ca. alle 36 m²) oder Schattenfugen über die Fläche verteilt. Die Zuluftnachströmung erfolgt über die Zuluftauslässe. Die Anlage geht gemäß MVKVO automatisch in Entrauchungsbetrieb. Die Ansteuerung erfolgt über die Brandmeldeanlage und kann über ein Entrauchungstableau in der BMZ Basler durch die Feuerwehr manuell übersteuert werden. Im Brandfall werden die betreffenden Jalousieklappen komplett (90°-Stellung) geöffnet. Die anderen Klappen bleiben geschlossen. Die motorischen Volumenstromregler der Verwaltung sind außerhalb des Regelbetriebs voll geöffnet. Sollte der Rauch über das Fahrtreppenauge in die benachbarte Etage ziehen und dort detektiert werden, so werden auch in dieser Etage die Abluftklappen zur Rauchableitung geöffnet. Über das Entrauchungstableau, welches sich in der BMZ befindet, kann die Feuerwehr darüber hinaus die Lüftung, getrennt nach Zu- und Abluft, schalten und die Klappen öffnen oder schließen. Eine Notstromversorgung ist für die Anlage nicht vorgesehen und nicht gefordert. Anlagenspezifizierung RLT 2 Verkauf und Verwaltung: Funktionstyp:Filtern, Heizen, Kühlen Zweck der Anlage:Außenluftversorgung mit beheizter und gekühlter Luft zur Be- und Entlüftung der Verkaufsflächen und der Verwaltung P&C Zulufttemperatur Winter:25°C Zulufttemperatur Sommer:14-16°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Relative Feuchte Sommer/Winter:ungeregelte Entfeuchtung, keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:63.750 m³/h Abluft-Volumenstrom:63.750 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:63.750 m³/h Geräteaufbau Zuluft:mot. Jalousieklappe, Filter F5, Schalldämpfer, KVS-Register, Erhitzer, Schalldämpfer, Kühler, freilaufende PM-Ventilatoren (FU-geregelt), Filter F7 Geräteaufbau Abluft:mot.Jalousieklappe, Filter M5, mot.Bypassklappe, freilaufende PM-Ventilatoren (FU-geregelt), Schalldämpfer, KVS-Register, mot. Jalousieklappe Anordnung Zu- und Abluft:getrennt Aufstellungsort:Außenbereich Dach Betriebsart:zeitgesteuert, druckkonstant Regelung:Komplettregelung integriert Energieversorgung:AV Schalldaten: Abluft Gerät:LwA 62,5 dB(A) Ansaug ABL:LwA 79,6 dB(A) Ausblas FOL:LwA 65,3 dB(A) Zuluft Gerät:LwA 65,7 dB(A) Ansaug AUL:LwA 65,7 dB(A) Ausblas ZUL:LwA 87,6 dB(A) 2.2.4.3 Anlage 03 Longstay Feuerbachstraße Die Appartements Longstay Feuerbachstraße im 3. OG und 4.OG werden über eine Zu- und Abluftanlage versorgt. Die Anlage wird als kombiniertes Gerät auf dem Dach - Ebene 3.OG -  aufgestellt. Die Anlage verfügt über Erhitzer, Kühler, Wärmerückgewinnung und integrierte Kälte/Wärmepumpe zur Bereitstellung von Kälte und Wärme. Die Zulufttemperaturen sind im Heizfall und im Kühlfall mit 20 °C geplant. Die Anlage läuft konstantvolumenstromgeregelt. Die Geschosse werden über außenliegende Steigekanäle angebunden. Die Geschosse sind durch motorische Brandschutzklappen getrennt. Die horizontale Hauptverteilung erfolgt geschossweise in den Flurdecken. Von dort werden die einzelnen Appartements über Brandschutzklappen, Volumenstromregler und endständige Kaltrauchsperren angeschlossen. Die Zulufteinbringung in das Appartement erfolgt über den Ausblaskasten des Gebläsekonvektors. Die Abluft wird im Bad und oberhalb der Küchenzeile über Tellerventile abgesaugt. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Die motorischen Brandschutzklappen schließen. Die Entrauchung der Appartements erfolgt über Fenster. Anlagenspezifizierung RLT 3 Longstay Feuerbachstraße: Funktionstyp:Filtern, Heizen, Kühlen Zweck der Anlage:Außenluftversorgung mit beheizter und gekühlter Luft zur Be- und Entlüftung der Appartements in den Obergeschossen Zulufttemperatur Winter:20°C (im Verkauf EG über Nacherhitzer: 25°C) Zulufttemperatur Sommer:20°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Relative Feuchte Sommer/Winter:keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:1.745 m³/h Abluft-Volumenstrom:1.745 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:1.745 m³/h Geräteaufbau Zuluft:mot. Jalousieklappe, Filter F7, Schalldämpfer, Wärmerückgewinner (PWT), freilaufender EC-Ventilator, Verdampfer/Verflüssiger, Elt-Lufterhitzer, Filter F7, mot. Jalousieklappe Geräteaufbau Abluft:mot. Jalousieklappe, Filter M5, integrierte Kälte, Wärmerückgewinner (PWT), freilaufender EC-Ventilator, Schalldämpfer, Verflüssiger/ Verdampfer, mot. Jalousieklappe Anordnung Zu- und Abluft:übereinander Aufstellungsort:Außenbereich Dach Betriebsart:durchgängig, konstant Regelung:Komplettregelung integriert Energieversorgung:AV Schalldaten: Abluft Gerät:LwA 54,4 dB(A) Ansaug ABL:LwA 66,8 dB(A) Ausblas FOL:LwA 56,9 dB(A) Zuluft Gerät:LwA 51,4 dB(A) Ansaug AUL:LwA 45,8 dB(A) Ausblas ZUL:LwA 70,8 dB(A) 2.2.4.4 Anlage 04 Longstay Schlossstraße Die Appartements Longstay Schlossstraße im 3. OG und 4.OG werden über eine Zu- und Abluftanlage versorgt. Die Anlage wird als kombiniertes Gerät auf dem Dach - Ebene 4.OG -  aufgestellt. Die Anlage verfügt über Erhitzer, Kühler, Wärmerückgewinnung und integrierte Kälte/Wärmepumpe zur Bereitstellung von Kälte und Wärme. Die Zulufttemperaturen sind im Heizfall und im Kühlfall mit 20 °C geplant. Die Anlage läuft konstantvolumenstromgeregelt. Die Hauptverteilung erfolgt außenliegend auf dem Dach. Die Appartements Achse 2.4-2.1 werden über Steigekanäle und eine horizontale Verteilung geschossweise in den Flurdecken erschlossen. Der Schachtaustritt erfolgt mit motorischen Brandschutzklappen. Vom Flur aus werden die einzelnen Appartements über Brandschutzklappen, Volumenstromregler und endständige Kaltrauchsperren angeschlossen. Die Appartements Achse 1.6-1.1 werden paarweise vom Dach erschlossen und in der Geschossdecke über eine Brandschutzklappe getrennt. Die beiden Appartements je Geschoss binden an die Steigeleitungen ohne weitere Brandschutztrennung an (sog. "Suitenlösung"), verfügen jedoch einzeln über Volumenstromregler und endständige Kaltrauchsperren. Die Zulufteinbringung in das Appartement erfolgt über den Ausblaskasten des Gebläsekonvektors. Die Abluft wird im Bad und oberhalb der Küchenzeile über Tellerventile abgesaugt. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Die motorischen Brandschutzklappen schließen. Die Entrauchung der Appartements erfolgt über Fenster. Anlagenspezifizierung RLT 4 Longstay Schlossstraße: Funktionstyp:Filtern, Heizen, Kühlen Zweck der Anlage:Außenluftversorgung mit beheizter und gekühlter Luft zur Be- und Entlüftung der Appartements in den Obergeschossen Zulufttemperatur Winter:20°C Zulufttemperatur Sommer:20°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Relative Feuchte Sommer/Winter:keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:2.770 m³/h Abluft-Volumenstrom:2.770 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:2.770 m³/h Geräteaufbau Zuluft:mot. Jalousieklappe, Filter F7, Schalldämpfer, Wärmerückgewinner (PWT), freilaufender EC-Ventilator, Verdampfer/Verflüssiger, Elt-Lufterhitzer, Filter F7, mot. Jalousieklappe Geräteaufbau Abluft:mot. Jalousieklappe, Filter M5, integrierte Kälte, Wärmerückgewinner (PWT), freilaufender EC-Ventilator, Schalldämpfer, Verflüssiger/ Verdampfer, mot. Jalousieklappe Anordnung Zu- und Abluft:übereinander Aufstellungsort:Außenbereich Dach Betriebsart:durchgängig, konstant Regelung:Komplettregelung integriert Energieversorgung:AV Schalldaten: Abluft Gerät:LwA 51,8 dB(A) Ansaug ABL:LwA 61,3 dB(A) Ausblas FOL:LwA 57,1 dB(A) Zuluft Gerät:LwA 51,0 dB(A) Ansaug AUL:LwA 42,0 dB(A) Ausblas ZUL:LwA 72,8 dB(A) 2.2.4.5 Anlage 05 Fitness Sanitär und Umkleide Für die angedachten Sanitär- und Umkleideräume der Mietfläche Fitness im UG ist eine eigene Zu- und Abluftanlage im Untergeschoss vorgesehen. Die Anlage verfügt über Erhitzer, Kühler, Wärmerückgewinnung (Plattenwärmetauscher). Die Zulufttemperaturen sind im Heizfall mit 24°C und im Kühlfall mit 20°C geplant. Die Anlage wird im Lüftungsraum der vormaligen Kammeranlage 2 aufgestellt. Die Außen- und Fortluft werden über die Außenwand im EG entnommen bzw. über dem Dach EG ausgeblasen. Hierfür werden soweit möglich vorhandene Kanäle und die vorhandene Außenluftansaugung verwendet werden. Die Gesamtluftmenge der Anlage wurde anhand einer möglichen Ausbauplanung im Zuge des Entwurfs festgelegt. Schnittstelle Vermieter/Mieter sind die Anschlüsse an die Brandschutzklappen auf der Mietflächenseite. Der Ausbau in der Mietfläche erfolgt durch den Mieter. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Zur Rauchableitung aus diesem Bereich kann die Anlage manuell im Abluftbetrieb zugeschalten werden. Die Brandschutzklappe Abluft verfügt über eine thermische Auslösung mit 95°C. Anlagenspezifizierung RLT 5 Fitness Sanitär-Umkleiden: Funktionstyp:Filtern, Heizen, Kühlen Zweck der Anlage:Außenluftversorgung mit beheizter und gekühlter Luft zur Be- und Entlüftung des Sanitär- und Umkleidebereichs im Untergeschoss Zulufttemperatur Winter:24°C Zulufttemperatur Sommer:20°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Relative Feuchte Sommer/Winter:keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:3.000 m³/h Abluft-Volumenstrom:3.000 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:3.000 m³/h Geräteaufbau Zuluft:mot. Jalousieklappe, Filter F7, Wärmerückgewinner (PWT), Erhitzer, Kühler freilaufender EC-Ventilator, Schalldämpfer Geräteaufbau Abluft:mot. Jalousieklappe, Wärmerückgewinner (PWT), freilaufender EC-Ventilator, Schalldämpfer, Filter M5 Anordnung Zu- und Abluft:übereinander Aufstellungsort:Lüftungszentrale Betriebsart:zeitabhängig, konstant Regelung:Komplettregelung integriert Energieversorgung:AV Schalldaten: Abluft Gerät:LwA 46,9 dB(A) Ansaug ABL:LwA 46,2 dB(A) Ausblas FOL:LwA 68,7 dB(A) Zuluft Gerät:LwA 50,0 dB(A) Ansaug AUL:LwA 57,6 dB(A) Ausblas ZUL:LwA 59,9 dB(A) 2.2.4.6 Anlage 06 Nebenräume + Müllraum EG (Feuerbachstraße) Die mietbereichsübergreifenden Nebenräume im EG erhalten eine Abluftanlage mit Dachventilator und Luftnachströmung über die Fassade Feuerbachstraße. Es werden der Müllraum und das Lager entlüftet, mit Luftnachströmung über die Fassade bzw. über eine Überströmbrandschutzklappe aus der Lobby TH C. Der Pausenraum Fitness sowie der Fahrradraum erhalten jeweils auf der Zuluftseite einen Rohrventilator mit gemeinsamer Außenluftansaugung und Filterung. Die Zuluft im Pausenraum ist über ein elektrisches Heizregister vor Ort nachheizbar. Im Fahrradraum erfolgt die Nachheizung über die statische Heizung im Raum. Die Abluft wird im Pausenraum und den Duschräumen abgesaugt. Zwischen den Duschräumen und dem Fahrradraum erfolgt die Überströmung über Türunterschnitte durch die vorgelagerten Umkleideräume. Der Abluftkanal wird brandschutztechnisch abgetrennt bis über Dach des 4.OG geführt. Die Anlage läuft durchgängig konstant. Für den Müllraum wird eine AUL-Nachströmleitung unterhalb der Fußbodenplatte bauseits vorgehalten. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall werden die Lüftungsanlagen abgeschaltet. Die Entrauchung der Räume erfolgt unmittelbar oder mittelbar über die Außentüren der Lobby und des Pausenraums. Anlagenspezifizierung RLT 6 Nebenräume + Müllraum EG Funktionstyp:Filtern, Heizen Zweck der Anlage:Belüftung Pausenraum Fitness, Fahrradraum mit Umkleiden und Duschen, Müllraum, Lagerraum Zulufttemperatur Winter:Pausenraum:20°C Fahrradraum:wie Außentemperatur Zulufttemperatur Sommer:wie Außentemperatur Relative Feuchte Sommer/Winter:keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:RV1 Pausenraum: 140 m³/h RV2 Fahrradraum: 220 m³/h Abluft-Volumenstrom:DV 800 m³/h Außenluftanteil:100 % Außen-/Fortluftvolumenstrom:800/800 m³/h Anordnung Zu- und Abluft:dezentral Einbauort:Rohrleitung, Dach Betriebsart:durchgängig, konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.7 Anlage 07 Mieterkeller / Müllraum (Basler) Der Müllraum UG im Baslerteil erhält eine Abluftanlage mit einem Dachventilator auf dem Dach 4.OG. Die Luftnachströmung erfolgt mittels einer Überströmbrandschutzklappe aus dem benachbarten Mieterkeller. Für die Belüftung des Mieterkellers wird das Kanal- und Leitungsnetz einer bestehenden Lüftungsanlage weiterverwendet, die diesen Bereich, ehemals Verkauf UG, entlüftet hat. Dazu wird ein neuer Kanalventilator eingebaut und die Luftströmung umgekehrt. Die zugeführte Luft stammt aus dem Lager UG (s. Anlage 08) und strömt durch den FM-Raum KG.12 und den Flur KG.05. Der Luftweg durch den FM-Raum erfolgt durch Brandschutztellerventile, die bereits im Bestand vorhanden sind. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Zur Entrauchung des Mieterkellers kann die Anlage manuell wieder zugeschaltet werden. Anlagenspezifizierung RLT 07 Mieterkeller / Müllraum Funktionstyp:Lüften Zweck der Anlage:Belüftung Mieterkeller / Müllraum Zuluft-Volumenstrom:310 m³/h Abluft-Volumenstrom310 m³/h Umluftanteil:100 % Fortluftvolumenstrom:310 m³/h Anordnung:dezentral Einbauort Zuluft / Abluft:Kanal / Leitung Betriebsart:durchgängig, konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.8 Anlage 08 Kellerräume (Basler) Für die Belüftung der Räume im Untergeschoss des Basler-Teils wird eines Zuluftanlage neu aufgebaut, da eine Überströmung aus der alten Verkaufsfläche UG entfällt. Die Abluft wird vorwiegend mit bestehenden Anlagen aus dem UG gefördert, deren Leitungswege teils über Dach verlängert werden. Im Bestand erfolgte die Belüftung des Lagerraums und angrenzender Räume durch Entnahme der Abluft aus dem Verkaufsbereich im UG und Nutzung dieser als Zuluft für die zentrale Lagerfläche. Eine separate Entrauchungsanlage ist nicht bekannt, so dass davon ausgegangen wird, dass neben der Abluftförderung die Rauchableitung im Bestand durch die Abluftanlagen B-1 Kältemaschinenraum und B-2 Aufzugsmaschinenraum erfolgte. Die Konzeption der Abluft und der Entrauchung soll erhalten bleiben. Die Zuluftanlage verfügt über einen Kanalventilator, Filterung der Außenluft und wird mit einem elektrischen Heizregister versehen. Die Außenluft wird über die Außenwand im EG angesaugt und die Zuluft über Kanalgitter unter der Decke in den Lagerraum eingeblasen. Die Zuluft dient auch als Überströmluft durch den FM-Raum und Flur zur Belüftung des Mieterkellers und des Müllraums (s. Anlage 07). Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Zur Entrauchung des Lagers kann die Anlage zusammen mit den Abluftanlagen manuell wieder zugeschaltet werden. Anlagenspezifizierung RLT 08 Kellerräume (Basler) Funktionstyp:Lüften Zweck der Anlage:Belüftung Lager UG und angrenzende Räume Zuluft-Volumenstrom:KV 2.810 m³/h Abluft-Volumenstrom2.810 m³/h (über B-1 und B-2, RLT 07) Außenluftanteil:100 % Anordnung:dezentral Einbauort Zuluft:Kanal Betriebsart:durchgängig, konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.9 Anlage 09 Mieterkeller KG.35 (Basler) Der Mieterkeller KG.35 im ehemaligen Öltanklager erhält eine Abluftanlage mit einem Rohrventilator und Anschluss an den gemeinsamen Fortluftkanal mit Anlage 05. Die Luftnachströmung erfolgt mittels einer Überströmbrandschutzklappe aus dem vorgelagerten Kellerflur. In diesen strömt Luft aus dem bestehenden Außenluftkanal, an dem auch die Anlage 05 hängt, nach. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Zur Entrauchung der Mieterkeller kann die Anlage manuell wieder zugeschaltet werden. Anlagenspezifizierung RLT 09 Mieterkeller KG.35 Funktionstyp:Lüften Zweck der Anlage:Belüftung Kellerräume Abluft-Volumenstrom:RV 150 m³/h Umluftanteil:100 % Fortluftvolumenstrom:150 m³/h Anordnung Abluft:dezentral Einbauort:Rohrleitung Betriebsart:durchgängig, konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.10 Anlage 10 Zuluft Technikräume AIK Die Technikräume im Untergeschoss Bauteil AIK verfügen im Bestand über Abluftanlagen, die erhalten bleiben: A-6 Abluft MS+NS-Raum215 m³/h (durchgängig konstant) A-7 Abluft Batterie105 m³/h (durchgängig konstant) A-8 Abluft Trafo3.600 m³/h (temperaturgesteuert, zur Entwärmung) Diese Räume haben bisher ihre Zuluft als Überströmluft aus dem Verkaufsbereich erhalten. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Die Räume werden über eine neue Zuluftanlage RLT 10 mit Frischluft versorgt. Die Außenluftansaugung erfolgt im EG über die Fassade. Der Außenluftkanal wird durch das Treppenhaus D in den Technikgang geführt. In der Geschossdecke wird eine motorische Brandschutzklappe gesetzt, sowie eine Brandschutzklappe in der Flurtrennwand. Im Außenluftkanal wird eine Filterbox G4 installiert. Mittels eines Kanalventilators erfolgt der direkte Anschluss an die bestehende BSK Traforaum. Dieser Zuluftventilator wird analog zum Abluftventilator temperaturgesteuert geregelt. Zur Versorgung der anderen Technikräume wird ein weiterer Rohrventilator an den Außenluftkanal montiert, der die Luft in den Technikflur einbläst. Der Anschluss erfolgt über eine Rückschlagklappe an den Außenluftkanal. Die Zuluft wird über ein elektrisches Heizregister beheizt, um eine Auskühlung des Technikgangs neben der Mietfläche Fitness zu verhindern. Der Ventilator läuft durchgängig konstant. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall werden die Lüftungsanlagen abgeschaltet und die motorische Brandschutzklappe wird geschlossen. Eine Entrauchung erfolgt wie im Bestand über die angrenzenden Räume. Anlagenspezifizierung RLT 10 Zuluft Technikräume AIK Funktionstyp:Filtern, Heizen Zweck der Anlage:Belüftung Technikräume im Untergeschoss (Elt. Betriebsräume, HA-Raum) Zulufttemperatur Winter:Traforaum:wie Außentemperatur Flur:15°C Zulufttemperatur Sommer:wie Außentemperatur Relative Feuchte Sommer/Winter:keine Befeuchtung Zuluft-Volumenstrom:KV Trafo: 3.600 m³/h RV Flur: 250 m³/h Außenluftanteil:100 % Anordnung Zuluft:dezentral Einbauort:Kanal, Rohrleitung Betriebsart:temperaturgesteuert, durchgängig konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.11 Anlage 11 Abluft Kunden-WC EG Die Kunden-WCs in der Mietfläche EG Verkauf erhalten eine Abluftanlage mit einem Rohrventilator. Die Fortluftleitung wird durch den Lüftungsschacht im EG über das Dach EG geführt. Der Schachtdurchtritt wird mit einer Brandschutzklappe versehen. Die Luftnachströmung zu den WC-Räumen erfolgt aus dem Verkaufsbereich. Schnittstelle zwischen Vermieter- und Mieterleistungen ist der Abluftrohranschluss im WC-Bereich. Die Anlage läuft nach Zeitprogramm konstant. Brandfall und Entrauchung Im Brandfall wird die Lüftungsanlage abgeschaltet. Anforderungen an eine Entrauchung durch diese Anlage bestehen nicht. Anlagenspezifizierung RLT 11 Kunden-WC EG Funktionstyp:Lüften Zweck der Anlage:Entlüftung WC-Räume Abluft-Volumenstrom:RV 190 m³/h Umluftanteil:100 % Fortluftvolumenstrom:190 m³/h Anordnung Abluft:dezentral Einbauort:Rohrleitung Betriebsart:zeitgesteuert, konstant Energieversorgung:AV 2.2.4.12 Sonstige Anlagen Bestand Weitere Lüftungsanlagen befinden sich im Bestand und sollen als solche belassen werden. Die bekannten Anlagen werden hier nachfolgend benannt. Anlage B-1 Abluft Kältemaschinenraum (s. auch Anlage 08) Die Abluftanlage dient der Belüftung des Aufzugsmaschinenraums und der Entlüftung des Lagers. Sie verfügt über einen Kanalventilator und wird an eine neue Fortluftleitung angeschlossen, die bis über das Dach des EG geführt wird. Die Abluft aus dem Lager strömt über eine Überströmklappe in den Kältemaschinenraum nach. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Zur Rauchableitung kann die Anlage manuell zugeschaltet werden. Anlage B-2 Abluft Aufzugsmaschinenraum (s. auch Anlage 08) Die Abluftanlage dient der Belüftung des Kältemaschinenraums und der Entlüftung des Lagers. Sie verfügt über einen Kanalventilator mit angeschlossener Fortluftleitung, welche statt durch die Außenwand im EG über Dach verlängert wird. Die Abluft aus dem Lager strömt über eine Überströmklappe in den Kältemaschinenraum nach. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Zur Rauchableitung kann die Anlage manuell zugeschaltet werden. Anlage B-3 Traforaum Basler Die Anlage dient der Entwärmung des Traforaums Basler. Sie verfügt über einen Kanalventilator mit Anschluss an den Fortluftkanal RLT 05. Die Fortluft wird über das Dach des EG ausgeblasen. Die Luftnachströmung erfolgt mittels einer Überströmbrandschutzklappe aus dem vorgelagerten Kellerflur. In diesen strömt Luft aus dem bestehenden Außenluftkanal, an dem auch die Anlage 05 hängt, nach. Die Anlage läuft temperaturgesteuert, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Anlage A-2 Abluft Sprinklerzentrale (s. auch Anlage 01) Die Anlage dient der Belüftung der Sprinklerzentrale. Sie verfügt über einen Rohrventilator mit angeschlossener Fortluftleitung, welche bis über das Dach 3.OG geführt ist. Die Luftnachströmung erfolgt über eine Überströmklappe aus der Mietfläche Fitness. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Anlage A-6 Abluft MS-NS-Raum (s. auch Anlage 10) Die Anlage dient der Belüftung der fensterlosen Elektroräume AIK sowie des HA-Raums. Sie verfügt über einen Dachventilator, der die Abluft über das Dach führt. Die Zuluftnachströmung (Außenluft) erfolgt aus dem Treppenhaus D und dem Technikflur durch Überström-Brandschutzklappen. Die Anlage läuft durchgängig konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Anlage A-7 Abluft Batterieraum (s. auch Anlage 10) Die Anlage dient der Belüftung des Batterieraums AIK. Sie verfügt über einen Rohrventilator, der die Abluft über das Dach führt. Die Zuluftnachströmung erfolgt aus dem Technikflur bzw. HA-Raum. Die Anlage läuft durchgängig, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Anlage A-8 Traforaum (s. auch Anlage 10) Die Anlage dient der Entwärmung des Traforaums AIK. Sie verfügt über einen Dachventilator, der die Abluft über das Dach führt. Die Zuluftnachströmung (Außenluft) erfolgt über die Anlage 10. Die Anlage läuft temperaturgesteuert, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet. Anlage A-10 Kunden-WC Die Anlage dient der Belüftung der Kunden-WCs AIK im 1. und 2.OG. Sie verfügt über einen Dachventilator, der die Abluft über das Dach führt. Die Luftnachströmung erfolgt aus dem Verkaufsbereich. Die Anlage läuft nach Zeitprogramm, konstant. Im Brandfall wird die Anlage abgeschaltet.
2.1 Technische Anlagenbeschreibung Lüftung
2.3 Technische Anlagenbeschreibung Kältetechnik 2.3 KG 434 Kältetechnische Anlagen 2.3.1. Leistungsabgrenzung Nachfolgend werden die technischen Einrichtungen beschrieben, welche für den Betrieb und die Funktion der einzelnen Nutzungsbereiche notwendig sind. 2.3.2. Grundlagen Architekturgrundrisse und Schnitte, Bestandsunterlagen, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Baubeschreibung, Schallschutzgutachten 2.3.3 Kältetechnische Anlagen Zusammenfassung Neben der im Bauteil Basler bestehenden Kälteversorgung, die für die neu zu errichtenden Lüftungsanlagen relevant wird, sind für Longstay-Appartements, für Büros und Verkaufsflächen P&C, für diverse Server- und Technikräume und für den Fitnessbereich im EG und UG verschiedene VRV-Einheiten zu installieren, um Heizen/Kühlen oder nur Kühlen in den betreffenden Räumlichkeiten ermöglichen zu können. Normen und Vorschriften Grundlage der Planung sind die aktuell gültigen fachgewerkspezifischen Normen, Richtlinien und Vorschriften Auslegungsgrundlagen Auslegungsgrundlage sind die vom Auftraggeber formulierten Anforderungen an das Bauwerk Kälteerzeugungsanlagen Im Zusammenhang mit der bestehenden Kälteversorgung im Bauteil Basler der Verflüssiger auf dem Dach über 2.OG zu versetzen. Diese Arbeiten erfolgen durch die Baulogistik. Die Demontage und Montage von Kälte-Leitungen an den Verflüssiger hat durch das Gewerk Kältetchnik zu erfolgen. Die Gästezimmer der LongStay-Etagen 3.-4.OG, der Verwaltungs- und Verkaufsbereich P&C und der Fitnessbereich werden über VRV-Multisplit-Systemen mit variabel geregeltem Kältemittelstrom (Variable Refrigerant Volume - VRV-Technologie) beheizt und gekühlt. Es sind mehrere Kreise mit jeweils einer Außeneinheit zu installieren, um die Kältemittelmengen gemäß DIN 378 zu begrenzen. Gästezimmer LongStay Feuerbachstraße 3.-4.OG: VRV-System zum Heizen oder Kühlen mit Außeneinheiten auf Dach über 2.OG BT Basler Gästezimmer LongStay Schloßstraße 3.-4.OG: VRV-System zum Heizen oder Kühlen mit Außeneinheiten auf Dachfläche über 3.OG BT Basler Verwaltung P&C 1.-2.OG BT Basler: VRV-System zum Heizen oder Kühlen mit Außeneinheiten auf Dach über 2.OG BT Basler Verkauf P&C EG-2.OG: VRV-System zum Kühlen und ggf. auch Heizen mit Außeneinheiten auf Dach über 2.OG BT Basler Fitnessbereich UG-EG: VRV-System zum Heizen oder Kühlen mit Außeneinheiten auf Dach über 3.OG BT AIK Darüber hinaus sind folgende dezentrale Klima-Split-Einheiten zu installieren: LongStay Feuerbachstraße UV-ELT(ggf. Server) 3./ 4.OG: mit Außeneinheit auf Dach über 2.OG BT Basler Verwaltung P&C 1.-2.OG BT Basler (Technikräume): mit Außeneinheit auf Dach über 2.OG BT Basler Serverräume der Büros 1.-3.OG: mit AUßeneinheit auf Dach über 3.OG BT AIK Die Außeneinheiten werden auf Tragkonstruktionen mit Lastverteilfüßen auf dem Dach über 2.OG BT Basler oder auf dem Dach über 3.OG BT AIK installiert. Die Zimmeretagen werden horizontal über die Etage erschlossen. Die Einführung in das Gebäude erfolgt erfolgt über Kernbohrungen in den aufgehenden Wänden. Die Leitungseinführungen sind mittels Dichtmanschetten abzudichten. Über die Gebäudeeinführungen sind Schrägbleche mit einer Kappleiste anzubringen, sodass die EInführungen nicht der direkten Witterung ausgesetzt sind. An jedem Strang hängen pro Etage mehrere Zimmereinheiten. Die Brandschottung erfolgt in den Geschossdecken und den Zimmertrennwänden. Wie bereits dargestellt werden die anderen vorbenanten Anlagen über seperate Kältekreise erschlossen Die Leitungen vom Dach werden in einem separaten Installationsschächten geführt. Die Inneneinheiten werden als Deckenkassetten oder als Kanalgeräte ausgeführt. Je nach Raum dienen diese nur zur Kühlung oder auch zur Beheizung der Räume. Die oben benannten VRV-Multisplit-System werden nachfolgend zusammen mit den Auslegungskriterien und den Regelungssystemen genauer beschrieben. Auslegungsparameter VRV-Anlagen Standort Berlin: Außentemperatur Winter:-12°C Außentemperatur Sommer:+32°C Die geforderten Raumlufttemperaturen im Heiz- und Kühlfall sind vom Vermieter benannt: LongStay-Zimmer:Winter 22°C Sommer 26°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Verwaltung P&C:Winter 21°C Sommer 26°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Verkaufsräume P&C:Winter 22°C Sommer: 22 °C (bei 32 °C Außentemperatur 10 K Differenz, maximal jedoch 28 °C innen) Fitnessbereiche:Winter 20°C Sommer 26°C bei 32°C Außentemperatur, gleitend Außeneinheiten Die Außeneinheiten sind mit Reparaturschaltern auszurüsten. Die Geräte werden mit geeigneten Unterkonstruktionen (z.B. Bigfoot-Tragsystem) auf den Dächern montiert, die die akustische Trennung gewährleisten. Die Unterkonstruktionen verfügen nach Erfordernis über beheizte Kondensatwannen. Inneneinheiten Gästezimmer Die Hotelzimmergebläsekonvektoren (Inneneinheiten) werden mit geeigneten Antivibrationsaufhängungen an der Rohdecke montiert. Zur Anwendung kommen flache Kanaleinbaugeräte für Hotelzwecke. Die Auswahl erfolgt nach den Heiz- und Kühlanforderungen für jeden einzelnen Raum, in dem sie installiert werden. An der Vorderseite der Inneneinheit wird ein ausreichend großer Lüftungskanal mit flexiblem Stutzen angeschlossen. Über das daran angebrachte Zuluftgitter, welches sich mittig zur Einheit zentral über dem Zugangsflur befindet, wird die konditionierte Zuluft eingebracht. Das Übergangsstück soll so geformt sein, dass die Luft laminar ausströmt. Die Abluft soll durch die Rückseite der Inneneinheit über ein angemessen dimensioniertes Gitter, welches sich unterhalb des Abluftauslasses befindet, geführt werden. Das Gitter selbst wird nicht an das Gerät angeschlossen. Die Gitter und Deckenplatten sollen leicht abnehmbar sein, um einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Wenn eine MF Decke installiert wird, sorgt der Auftragnehmer dafür, dass der Zugang zur der Inneninheit gewährleistet ist, ohne diese deinstallieren zu müssen. Ein Mindestabstand von 250 mm zwischen Platinensteuerung und der Wand ist für den Zugang erforderlich. Die Stromversorgung der Inneneinheit erfolgt über einen ungeschalteten, abgesicherten Zugang. Die Absicherung erfolgt zentral für alle kältetechnisch angeschlossenen Inneneinheiten im Hauptsicherungsschrank. Das Kabel ist durchgängig mit roten Kabelmarkern zu kennzeichnen und im Deckenkoffer enden zu lassen. Die Inneneinheit wird über einen Kontakt des Kartenschalters an den Fern-Ein/Aus-Schalter in den Absenkbetrieb geschalten. Das Kondensat wird über eine Kondensatleitung, abgehend von der Inneneinheit und innerhalb des Deckenkoffers an den vorhandenen Schmutzwasseranschluss des Bades angeschlossen. Das Kondensat wird bevorzugt in den WC-Spülkasten eingeleitet, alternativ an den Siphon des Waschtisches (Geräteanschluss). Verwaltung P&C Für die Verwaltung im 1. und 2.OG wird ein System zum Heizen und Kühlen installiert. Die Ausführung der Geräte ist als vierfach ausblasende Deckenkassetten unterschiedlicher Größe vorgesehen. Die Kassettengeräte sind mit Kondensatpumpen und einem Kondensatnetz, welches gegen Tauwasseranfall isoliert ist, auszurüsten. Das Kondensat wird an geeigneter Stelle in das Schmutzwassernetz eingeleitet, ggf. über Kugelsiphons. Verkauf P&C Hier werden ebenfalls Kanaleinbaugeräte installiert, die an die Rohdecke zu hängen sind. An der Vorderseite des Kanalgerätes wird ein ausreichend großer Lüftungskanal mit flexiblem Stutzen angeschlossen. Mittels Übergang von eckig auf rund (DN250) erfolgt dann der Anschluss an einen Deckendrallauslass, der sich in den Bestand einfügt, sodass die konditionierte Zuluft in den Verkaufsraum eingeblasen werden kann. Regelungstechnik LongStay Die Zimmerfernbedienungen sollen sich an der Wand zwischen Schlafzimmer und Badezimmer befinden. Die Ausführung der Fernbedienung erfolgt in weißem Kunststoff. Die Fernbedienung hat folgende Funktionen: o Ein / Aus o Ventilatorgeschwindigkeit o Temperatureinstellungen Mit der Inbetriebnahme ist sicher zu stellen, dass das Klima-Gerät korrekt konfiguriert ist, um die Raumtemperatur auf dem eingebauten Thermostat ablesen zu können. Die Fernbedienungen werden mit einem dazugehörigen übergeordneten Zentralsteuersystem, dem intelligent-touch-Manager und Erweiterungsmodulen verbunden. Das Steuersystem soll sich an einem zentralen Ort des Gebäudes befinden, wo der Facilitymanager Zugriff hat und wird auf der Wand montiert. Jedes Steuermodul und jedes Zusatzmodul erfordern eine 230V-Stromversorgung. Die Zentrlalsteuereinheiten werden über Bus-Steuerleitungen mit den Außeneinheiten und den Inneneinheiten verbunden. Die Programmierung der Zentralsteuerung und der LongStayfernbedienungen haben so zu erfolgen, dass bei Nichtbenutzung des Zimmers das installierte VRV-Innengerät automatisch auf den Economy Modus (Kartenleserkontakt) umschaltet, um einen energetisch optimierten Betrieb zu gewährleisten. Die Zentraleinheit gibt eine Sammelstörmeldung heraus, die auf das Störmeldetableau des Facilitymanagers aufgeschaltet wird. Verkauf/ Verwaltung P&C, Fitnessstudio Die Bedienelemente (Fernbedienungen) für vorgenannte Bereiche kommen zugehörig zu den VRV-Multisplit-Systemen vom Hersteller. Die folgenden Bereiche sind separat zu regulieren: - Verkauf P&C - Verwaltung P&C - Fitnessstudio Die Kabel-Fernbedienungen für jeden einzelnen Bereich sind dem Raum zuzuordnen und sollen folgende Funktionen sicherstellen: Gebläsekonvektoreinheiten Ein / Aus Lüfterdrehzahlregelung- automatisch, niedrig, mittel und hoch Modus-Auswahl Temperatureinstellung Sollwertgrenze Betriebswahltaste Die VRV-Anlagen der vorbenannten Bereiche werden, incl. der Fernbedienungen, mit den erforderlichen Einstellungen mit der Zentralregelung im Büro des Facilitymangers verbunden. Die Zentraleinheit gibt eine Sammelstörmeldung heraus, die auf das Störmeldetableau aufgeschaltet wird. Kälteverrohrung Die Kältemittelleitungen zwischen Außen- und Inneneinheiten als Sauggas- und Flüssigkeitsleitung sind aus nahtlos beruhigtem (deoxidiertem) Kupferrohr in Kälteanlagenqualität herzustellen. Das bevorzugte Verfahren zum Verbinden der Kälterohrleitungen sind formschlüssige, unter Schutzgas hartgelötete Verbindungen. Wenn keine gelöteten Verbindungen möglich sind, ist das Vulcan Lok-Ring-System zu verwenden. Sämtliche Kältemittelleitungen und Abzweige sind mit einer dampfdiffusionsdichten Isolierung aus geschlossenzelligem Weichschaum zu versehen. In notwendigen Fluren und Treppenräumen sind die Kältemittelleitung nach dem Frankfurter Modell zu ummanteln. Bei Durchdringung von Wänden mit Brandschutzanforderungen sind geeignete Brandschutzschotts gemäß Zulassung zu verwenden. Im Außenbereich sind die isolierten Leitungen mit einem Blechmantel zu versehen bzw. in einem Blechkanal zu verlegen. Dezentrale Spliteinheiten Die Server der LongStayappartements, der Büroeinheiten sowie die Technikräume der P&C Verwaltung erfordern eine unabhängige Kühlung. Die Außeneinheit soll auf dem Dach über 2.OG (BT Basler) sowie auf dem Dach über 3.OG (BT AIK) installiert werden. Die Durchdringung des Daches oder Außenwand ist F90 zu schotten. Die Leitungen sind über einen Schwanenhals auf das Dach zu führen oder mttels Wandmanschette durch die Außenwand zu führen. Die Leitungen sind im Außenbereich mit einem Blechmantel zu versehen. Durchführungen durch Bauteile mit Brandschutzanforderungen sind entsprechend zu schotten. Das Kondensat soll in die Entwässerung abgeleitet werden. Die Fernbedienung soll sich neben der Kühleinheit in einer leicht zugänglichen Höhe befinden. Es ist eine Störmeldung auf das Störmeldetableau im Büro des Facilitymanagments aufzuschalten.
2.3 Technische Anlagenbeschreibung Kältetechnik
3. Allgemeine technische Vorschriften 3.1 Vorschriften und Richtlinien Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI- und VDE- Richtlinien sowie Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die Bau- und Gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins in der jeweils gültigen Fassung sowie von den anerkannten Regeln der Technik. 3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen Der Auftragsnehmer hat nach den erhaltenen Entwurfs- und /oder Ausführungsunterlagen die Werk- und Montagepläne einschl. erforderlicher Teil- und Detailzeichnungen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung und einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage. Das Erstellen dieser Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen müssen: -dem neusten Planungsstand des Bauwerks entsprechen, -sind entsprechend den Verwendungszwecken projektgebunden zu kennzeichnen, -sind mit einem Firmenkopf zu versehen, -sind zu nummerieren -und sind mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters oder dessen Vertreter zu versehen. Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig in 2-facher Ausführung zur Freigabe vorzulegen. - 2-fach Papier - 1-fach Daten (PDF-Format) auf Wunsch sind die Daten/ Zeichnungen als DWG/DXF-Format zu übergeben. Im Einzelnen gehören dazu: -  Grundrisszeichnungen mit Schnitten -  Zentralen-Zeichnungen mit Schnitten -  Übersichtsschemata/ Anlagenschemata -  Regelschemata -  Leistungstabellen -  Berechnungen - allgemein -  Kanal- und Rohrnetzberechnung -  Stromlaufpläne -  Kabellisten -  Schaltschrank-Ansichten -  Schaltschrank-Innenaufbaupläne -  Geräte-Stücklisten -  Schilderlisten -  Klemmenpläne -  Fundamentzeichnungen mit Angabe der Entkopplungszwischenlagen 3.3 Liefer- und Leistungsgrenzen Vor dem Schließen der Aussparungen sind Rohre und sonstige Bauteile mit geeigneten Maßnahmen vom Auftragnehmer zu schützen. Die Montageleistungen sind in dieser Aussparung/ Bereich vorab fertiggestellt, z.B. Rohrleitungen gedämmt, Brandschutzbauteile zulassungskonform eingebaut und gegebenenfalls durch einen Sachverständigen abgenommen. Bei technischen Gewerken: Für den Anschluss der von Nebengewerken herangeführten Energien, Medien und Entsorgungseinrichtungen hat der Auftragnehmer an den Anschlussstellen Stutzen, Flansche, Klemmen und Verschraubungen mit Gegenstücken vorzuhalten und in Abstimmung mit dem Nebengewerk anzuschließen. Elektroanschlussarbeiten sind gemäß Leistungsbeschreibung an den vom anbietenden Gewerk gelieferten und montierten Anlagenteilen durch den Auftragnehmer selber, in Abstimmung und Koordination mit dem Gewerk Elektro, auszuführen. Die Verkabelungsziele sind vor Verlegen der Kabel vom Auftragnehmer mit den Quell- und Zielbezeichnungen des Schaltplans vor Ort zu kennzeichnen. 3.4 Kennzeichnung der Anlagen Sämtliche Anlageteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft beschriftet oder beschildert. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Die Rohrleitungen erhalten Flussrichtungspfeile und Farbkennzeichnung. Kontroll- und Steuergeräte, wie z.B. Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Die Sollwerte werden durch Beschilderung deutlich gemacht. Das Vorhandensein von Reserveeinrichtungen und deren Bezeichnung sowie Frostschutzmaßnahmen werden durch Hinweis- und Bezeichnungsschilder eindeutig gekennzeichnet. Alle Zentralen und Unterstationen werden mit dauerhaften, stabilen, unter Glas (Kunststoff) befindlichen Anlagenschemen ausgestattet, die Funktionsabhängigkeit, techn. Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. 3.5 Montageeinsatz 2.5.1  Der Auftragnehmer hat für die gesamte Montagezeit einen verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und zu benennen. Dieser muss u. A. berechtigt sein, selbständig Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu können. Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung / Fachbauleitung angesetzten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. 3.5.2   Die Arbeiten auf der Baustelle sind mit firmeneigenen Kräften zu erstellen. Das Montagepersonal muss mind. zu einem Drittel aus Stammpersonal des Betriebes bestehen. 3.5.3   Für die Beurteilung der Kapazität des Bieters sind folgende Angaben erforderlich: Vom Auftragnehmer werden insgesamt zur betriebsfertigen Übergabe der Anlage benötigt'.....'Arbeitstage Der Auftragnehmer setzt zur Abwicklung dieses Auftrags bei Bedarf gleichzeitig ein'.....'Mann Der Auftragnehmer beschäftigt in diesem Gewerk insgesamt Montagepersonal '.....'Mann Mit Angebotsabgabe sind Referenzen von vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen. 3.6  Messpunkte Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit sorgfältig zu erhalten und vor jeder Änderung zu schützen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung der angebrachten Messpunkte hat durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne zu erfolgen. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf die von Architektenseite verbindlich veranlassten Messpunkte ausgeführt werden. 3.7 Bedienungs- und Wartungsanweisungen Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Bedienungs- und Wartungsanweisung wird nach folgender Gliederung aufgebaut: Register 0:Inhaltsübersicht Register 1: Unternehmererklärung BO §57 Register 2: Anlagenbeschreibung: Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung; Garantiewerte; Betriebsdaten; Installationsdaten; anlagenspezifische Merkmale; Gerätekarten Spezialmerkmale Register 3:Bedienungsanweisung: Funktion und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Norm- und Notbetrieb; Anzeige-, Schalt-, Steuer- und Regelgeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen; Betriebsunterbrechungen; wirtschaftlichste Betriebsart; Störungen Alle Bedienungsvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst. Register 4:Wartungsanweisung: Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge; Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Prüfungen; Art und Zeitfolge von Überwachungen Inspektionsübersicht / -tabelle; der jeweilige Wartungsumfang des zutreffenden Bauteils wird detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeit- raumes nach Art einer sog. Inspektionstabelle aufgelistet. Register 5: Ersatzteilaufstellung: Reserveeinrichtungen; Tabelle über die dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile. Als solche Teile kommen in Frage: Lager, Motoren, Armaturen, Regler, Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nr.; Typ: Fabrikat-Nummer; Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten Register 6: Messprotokolle/ Inbetriebnahmeprotokolle: Luftmengen, Differenzdrücke, Temperaturen, Massströme, Betriebs- zeiten, Spülprotokolle Register 7:Prüfzeugnisse/ Abnahmebescheinigungen Bescheinigung des Anlagenerstellers über den fachgerechten Einbau, den durchgeführten Test und die einwandfreie Funktionsweise aller sicherheitsrelevanten Bauteile. Die Bescheinigung muss eine Auflistung aller dieser Bauteile aufweisen. Dieser Bescheinigung sind alle Zertifikate, bauaufsichtlichen Zulassungen, etc. dieser Bauteile beizulegen. Protokolle/ Bescheinigungen von Sachverständigen Protokolle/ Bescheinigungen von Sachkundigen Register 8:Einweisung und Überwachung Bestätigung der Einweisung des Bedienpersonals in Betrieb, Wartung und Instandhaltung Register 9:Angebot Wartungsvertrag Register 10: Revisions- und Bestandszeichnungen 3.8 Revisionsunterlagen Die Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung nach Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Zeichnungen werden farbig angelegt und mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen. Sie erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Erstellung der Zeichnungen erfolgt digital in einem CAD-Zeichnungsprogramm. Die aktuellen Grundrisse, Stand "Revision" sind vorab beim zuständigen Architekturbüro / Bauleitung anzufordern. Im Einzelnen sind das die Pläne wie bei Werk- und Montagezeichnungen aufgeführt. Alle Unterlagen sind als Revisionszeichnungen zu kennzeichnen. Die vorgenannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sowie die Revisionsunterlagen sind elektronisch auf CD im Dateiformat pdf zu erstellen und zu übergeben. CAD-Zeichnungen sind zusätzlich im Dateiformat dwg zu erstellen und zu übergeben. 3.9 Abnahmen Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten, dass eine behördliche Abnahme erfolgen kann. Sollten Sachverständigenabnahmen notwendig und /oder gefordert sein, sind diese vor der behördlichen Abnahme durchzuführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur behördlichen Abnahme vorzulegen. Die Beauftragung des Sachverständigten erfolgt direkt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination und unterstützt die Sachverständigerabnahme durch Bereitstellung eines fachkundigen Mitarbeiters. Die Abnahme erfolgt im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden und kann nur erfolgen, wenn einwandfreie gültige Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt, eingestellt und einreguliert sowie mit Bezeichnungsschildern versehen und in Betrieb genommen ist. Voraussetzung der Abnahme durch den Auftraggeber ist unter anderem die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigenabnahmen sowie die Behördlichen Freigaben zum Betrieb der Anlagen des Bauvorhabens. Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, etwaige Mängel sind hierin aufzunehmen und innerhalb von 15 Werktagen zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll ist in 3-facher Ausführung zu liefern. Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert. Die Abnahme ist dann neu anzumelden. Die Abnahme gilt auch dann nicht als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistungen mehr als 6 Tage aus besonderen Gründen (z.B. Notbeheizung im Winter) in Benutzung genommen hat. Ist trotz schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage nicht in einem einwandfreien technischen Zustand und somit eine neue Kontrolle und Überprüfung erforderlich, so können die hierdurch entstehenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgesetzt werden. Für alle Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auch dann die volle Gewährleistung, wenn verborgene Mängel bei der Abnahme nicht beanstandet wurden. 3.10 Inbetriebnahme und Einweisung Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Anlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie Leistungen welche in Nachbeauftragung ausgeführt wurden. Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen. Eine zweite Einweisung erfolgt nach ca. 8-10 Wochen nach störungsfreiem Betrieb der technischen Anlagen des Bauvorhabens während des nutzungsbestimmten Betriebes des Bauwerkes. Es ist jeweils ein separates Protokoll anzufertigen. 3.11 Sonstiges Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen. Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Büro: MN Mörbitz/Nordhorn Ingenieure GmbH Gohliser Straße 13 04105 Leipzig Tel.: 0341/96 27 48 - 0 zur Verfügung. Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar sind oder widersprüchlich dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lassen, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, die zur nicht fachgerechten Montage führen, sind vom Auftragnehmer kostenlos auszubessern.
3. Allgemeine technische Vorschriften
4. Technische Vorschriften Gewerk Lüftungstechnik 4.1 Behördliche Genehmigungen Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden ist Sache des Auftragnehmers. 4.2 Abnahmebedingungen Der Abnahme raumlufttechnischer Anlagen wird die DIN EN 12599 Ausgabe Januar 2013 zugrunde gelegt. Die "Meldung der Fertigstellung und Abnahmebereitschaft" muss nach dem Muster der DIN EN 12599 erfolgen. Auf die VDI-Richtlinien 3810 - Betreiben von raumlufttechnischen Anlagen - wird hingewiesen. Die Musterprotokolle der DIN EN 12599 für die Vollständigkeit, die Funktionsprüfung und die Funktionsmessung sind zur Abnahme vorzubereiten. 4.3 Gewerkspezifische Vorschriften, Richtlinien DIN - Vorschriften insbesondere wird hingewiesen auf: DIN EN 12831 Regeln für Berechnung des Wärmebedarfes von Gebäuden DIN EN 378 Kälteanlagen DIN 4102 Brandverhalten DIN 4109 Schallschutz DIN 18017 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster DIN 1946 Teil 1 - 7 VDI - Richtlinien insbesondere wird hingewiesen auf: VDI 2058 Beurteilung von Arbeitslärm VDI 2081 Lärmminderung bei lüftungstechnischen Anlagen VDI 2087 Luftleitungssysteme VDI 6022 Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen 4.4 Höchstzulässige Störpegel Haustechnische Anlagen sind: Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Sanitär- und Wasserinstallationen, Heizungsanlagen, Elektroinstallationen einschl. Raumbeleuchtung, Aufzugsanlagen, Rolltreppenanlagen und alle sonstigen maschinellen Einrichtungen wie Rohrpost, Kassettenförderanlagen etc., die zum Betrieb des Gebäudes notwendig sind. Sollten baurechtlich für das Bauvorhaben keine Festlegungen getroffen sein, gilt folgender max. Schalldruckpegel: Wohn- und Schlafräume < 30 dB(A) Das vorliegende Schallschutzgutachten zum BVH ist zu beachten ! 4.5 Körperschallisolationen Alle störschallerzeugenden und schwingenden Geräte, Maschinen usw. sind körperschallgedämpft zu lagern. Die Lüftungsgeräte sind auf eine körperschallgedämmt gelagerte Grundplatte, auf der dann der Ventilator mit seinen Federelementen steht und an der die Sandwichverkleidung einschl. der akustisch notwendigen Kapselung befestigt wird aufzustellen. Vom Auftragnehmer wird gefordert, dass vor Montagebeginn ein nachprüfbarer Nachweis über die gewählte Körperschalldämmung oder Schwingungsisolierung vorgelegt wird. Alle Anschlüsse an schallerzeugenden Geräten müssen so erfolgen, dass eine Übertragung hin zur Massivkonstruktion (Wände oder Decken) nicht möglich ist. Die Rohre und Kanäle müssen grundsätzlich schwingungsisoliert gelagert bzw. aufgehängt sein, wobei industriell vorgefertigte Aufhängungen bevorzugt in Frage kommen. Vom Ausführenden ist vorab der Nachweis über die akustische Wirksamkeit der von ihm gewählten Aufhängungen zu führen. 4.6 Höchstzulässige Störgeräusche im Außenbereich Entsprechend des Gebietscharakters und der Angaben des Flächennutzungsplanes der Stadt Magdeburg sind die umliegende Gebiete als Kerngebiet/ Mischgebiet einzustufen. Nach der VDE-Richtlinie "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" VDI 2058, ergeben sich vor den Fenstern zu schützender Räume folgende Werte, die nicht überschritten werden dürfen: Tagsüber (6-22 Uhr) 54 dB (A) (Immissionsrichtwert abzgl. 6 dB) Nachts (22-6 Uhr)39 dB (A) (Immissionsrichtwert abzgl. 6 dB) Abweichungen aus den behördlichen Auflagen und/oder der Baugenehmigung zum Bauvorhaben sind erstrangig zu beachten und einzuhalten. Der Schallschutznachweis mit Stand vom 25.01.2022 sowie die Schallimmissionsprognose vom 29.06.2022 sind zur weiteren Betrachtung und Montageplanung zu beachten! Diese wurden erstellt vom IB Graner Ingenieure GmbH im Auftrag der AOC. 4.7  Materialien 4.7.1  Die Anlagen haben in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein. 4.7.2  Alle Anlagenteile, auch Antriebe, sind für Dauerbetrieb auszulegen, wobei im gesamten Betriebsbereich keine Überlastung erfolgen darf. Insbesondere ist auf Betriebssicherheit, gute Bedienbarkeit, geringen Wartungsaufwand, Geräuscharmut und geringen Energieverbrauch zu achten. 4.7.3  Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. den besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen. 4.7.4  Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig. 4.7.5  Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Falls erforderlich hat der Auftragnehmer für neue und besondere Materialien und Baustoffe die Prüfungen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen. 4.7.6. Der Bieter hat die Möglichkeit gleichwertige Fabrikate anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Alternativen sind in einem gesonderten Angebot vorzulegen. Die ausgeschriebenen Fabrikate sind verbindlich, sofern keine Änderungen angeboten und beauftragt wurden. 4.8 Bauausführung 4.8.1  Sämtliche lüftungstechnischen Anlagenteile sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verunreinigungen (z.B. Gipser- und Malerarbeiten) zu schützen. Dies gilt auch bei Arbeitsunterbrechungen im Laufe der Montagen. 4.8.2.  Sämtliche Stahlteile müssen einen, dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden, Korrosionsschutz nach DIN 18 364 erhalten. Verzinkungen sind als Feuerverzinkung nach DIN 50975 auszuführen. 4.8.3.  Zur Vermeidung von Geräusch- und Schwingungsübertragung auf das Gebäude sind entsprechende Schalldämmaßnahmen zu ergreifen. Alle Befestigungen sind mit schalldämmenden Einlagen - nicht brennbar - von entsprechender Stärke zu versehen. 4.8.4.  Montageeinrichtungen Alle Montageeinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Zu den Montageeinrichtungen gehören auch alle Gerüste und Arbeitsplattformen bis 4 m Standhöhe. Der Auftragnehmer hat für die Beschaffung und den Unterhalt der Gerüste selbst zu sorgen. Die Überwachung in sicherheitstechnischer Hinsicht obliegt ihm. Werden Gerüste im Arbeitsbereich anderer Firmen erstellt, ist die Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. 4.8.5.  Der Auftragnehmer hat den von seinen Arbeiten herrührenden Schutt, Abfälle, Verpackungsmaterial etc. auf der ganzen Baustelle, also auch außerhalb der Gebäude, Lager und Arbeitsstätten, täglich zu beseitigen und abzufahren. Geschieht dies nicht, wird auf Anordnung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers gereinigt. Die jeweils gültigen Abfallsatzungen sind zu beachten. 4.8.6.  Im Bereich von Wand- und Deckenaussparungen sind die durchgeführten Luftleitungen vor dem Verschließen der Aussparungen zu isolieren. Forderungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes sind zu berücksichtigen.
4. Technische Vorschriften Gewerk Lüftungstechnik
5. Technische Vorschriften Gewerk Kältetechnik 5.1 Behördliche Genehmigungen Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden ist Sache des Auftragnehmers. 5.2 Gewerkspezifische Vorschriften, Richtlinien DIN - Vorschriften insbesondere wird hingewiesen auf: VDI 2078 Kühllastberechnung DIN 2403 Rohrkennzeichnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4140 Dämmung von betriebstechnischen Einrichtungen DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung DIN EN 378Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen DIN EN 1736Kälteanlagen und Wärmepumpen - Flexible Rohrleitungsteile, Schwingungsabsorber, Kompensatoren und Nichtmetall-Schläuche - Anforderungen, Konstruktion und Einbau; DIN EN 1861Kälteanlagen und Wärmepumpen - Systemfließbilder und Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder - Gestaltung und Symbole Sonstige Vorschriften insbesondere wird hingewiesen auf: - GEG Gebäudeenergiegesetz - die VDE-Vorschriften - die VDMA-Merkblätter - die Bedingungen des TÜV - AMEV-Broschüre 5.3 Materialien 5.3.1 Die Anlagen haben in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein. 5.3.2 Alle Anlagenteile, auch Antriebe, sind für Dauerbetrieb auszulegen, wobei im gesamten Betriebsbereich keine Überlastung erfolgen darf. Insbesondere ist auf Betriebssicherheit, gute Bedienbarkeit, geringen Wartungsaufwand, Geräuscharmut und geringen Energieverbrauch zu achten. 5.3.3 Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. der besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen. 5.3.4 Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig. 5.3.5 Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Falls erforderlich hat der Auftragnehmer für neue und besondere Materialien und Baustoffe die Prüfungen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
5. Technische Vorschriften Gewerk Kältetechnik
6. BREEAM-Zertifizierung 6. BREEAM-Zertifizierung Für das Objekt wird eine BREEAM excellent / Bestandszertifzierung angestrebt. Sollten Nachweise durch die TGA-Gewerke notwendig werden - wovon aktuell nicht auszugehen ist - sind diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
6. BREEAM-Zertifizierung
7. Fachbauleitererklärung 7. Fachbauleitererklärung Unfallverhütung Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er erklärt ausdrücklich, daß er über die Haftungsbestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dies gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen Bauleitung des Architekten. Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl. durch Dritte ist für evtl. Schadensfälle neben dem Benutzer auch der Hersteller mit verantwortlich. Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der Ausführung dafür zu sorgen, daß der Zustand der Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfallverhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Abschrankung oder Abdeckung beseitigt, weil dies für die Arbeit erforderlich ist, hat er diese beim Verlassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß herzustellen, auch wenn es sich nur um einige Minuten handeln sollte. Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen, Abschrankungen, provisorische Treppengeländer und Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der örtlichen Bauleitung mitzuteilen. Als Bauleiter bestimmt: ............................................... (Firma-Stempel) ....................................... Datum,               Unterschrift
7. Fachbauleitererklärung
8. Erklärung zur Betriebskapazität 8. Erklärung zur Betriebskapazität Hiermit erkläre(n) ich/wir: 1.  daß folgende Arbeitskräfte in meinem/unserem Betrieb beschäftigt sind:     '..........'  Ingenieure '..........'   Techniker     '..........'  Meister      '..........'   Obermonteure     '..........'  Monteure   '..........'   Helfer/Lehrl.     '..........'  Zeichner    '..........'   Lehrlinge 2.  daß die Arbeitskräfte ständg in folgender Zusammensetzung an der Baustelle eingesetzt werden können:     '..........'  Ingenieure  '..........'  Techniker     '..........'  Meister       '..........'  Obermonteure     '..........'  Monteure    '..........'  Helfer/Lehrl. Bei Gesamt-/ Gruppenangeboten sind für die in Aussicht genommenen Subunternehmer bzw. ARGE-Partner und deren Arbeitskräfte analog die gleiche Erklärung beizufügen. Der Bieter: '...........................', den '.....................' '......................................................' (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
8. Erklärung zur Betriebskapazität
9. Unterschriftsleistung 9. Unterschriftsleistung Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Angebot, daß er 1. die Technischen Vorbemerkungen und, soweit vorhanden, auch die besonderen Bedingungen zum Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und für die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Lieferungen sowie evtl. hiermit im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge ausnahmslos als rechtsverbindlich anerkennt; allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht anerkannt. Dies gilt auch, soweit Zusatzaufträge erteilt werden und im Rahmen dieser Zusatzauftragserteilung auf den Ausschluss derartiger Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich nochmals hingewiesen wird, 2. die zur Arbeitsausführung notwendigen Maschinen, Geräte, Materialien und Arbeitskräfte fristgerecht zur Verfügung stellen kann, 3. Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und die Beiträge bezahlt hat, 4. sich von der Örtlichkeit der Baustelle genau überzeugt hat und daß ihm der Umfang der auszuführenden Arbeiten in allen Teilen bekannt ist.    ................          .........................    (Datum)       (Stempel und Unterschrift                               des Unternehmers)
9. Unterschriftsleistung
10. Leistungsverzeichnis 10. Leistungsverzeichnis
10. Leistungsverzeichnis
Montage der Außengeräte Kälte Montage der Außengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufstellung der Einheiten mit entsprechendem Wartungsfreiraum auf bauseits zu   erstellenden Fundamenten  ( Lastverteilplatten) und einer Stahlunterkonstruktion des Auftragnehmers. - bei RXY... mind. 150mm Fundament-/ Unterkonstruktionshöhe    für Kondensatablauf, jedoch auch mind. 300 mm über Oberkante Dachdeckung (Z.Bsp. Bekiesung) - den Anschluss der Kältemittelleitungen - den ggf. erforderlichen Anschluss der   Kältemittelverbindungsleitungen und der   Ölausgleichsleitung zwischen mehreren   Ausseneinheit-Modulen - die Verlegung der in diesem LV ausgeschriebenen Bus- und Datenleitungen in Abstimmung   mit dem Gewerk Elektrotechnik zur Nutzung gemeinsamer Kabelwege - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den   Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw.   vom Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA..
Montage der Außengeräte Kälte
Montage der Innengeräte Kälte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte Kälte
01 Grundausbau Lüftung
01
Grundausbau Lüftung
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen Für das Heben von großen und schweren Lasten auf die Dachflächen des Gebäudes (Dachebene 3.OG und Dachebene 4.OG) ist der Einsatz eines Hebezeugs (z.B. Mobilkran) erforderlich. Der Einsatz des Hebezeugs wird über das Gewerk Baulogistik ausgeschrieben und für alle Ausbaugewerke auf Anforderung vorgehalten. Durch den Bieter sind die erforderlichen Abstimmungen und Anforderungen (technisch und terminlich) mit den am Bau Beteiligten vorzunehmen. Dies ist in die nacholgenden Positionen einzukalkulieren. Die Anzahl der Kraneinsätze soll auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Hebearbeiten sollen daher wenn möglich zusammengefasst werden.
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen
Hinweis: Zugänglichkeit Dach Schlossstrasse Für die Zugänglichkeit zum Flachdach an der Schlossstraße (über 4.OG) wird bauseits ein Zugangsgerüst von der Dachebene 3.OG vorhanden sein.
Hinweis: Zugänglichkeit Dach Schlossstrasse
01.01 Zu- und Abluftanlage RLT 01 Verkauf/Büro/Fitness
01.01
Zu- und Abluftanlage RLT 01 Verkauf/Büro/Fitness
01.02 Zu- und Abluftanlage RLT 02 Verkauf/Verwaltung P&C
01.02
Zu- und Abluftanlage RLT 02 Verkauf/Verwaltung P&C
01.03 Zu- und Abluftanlage RLT 03 Longstay Feuerbachstraße
01.03
Zu- und Abluftanlage RLT 03 Longstay Feuerbachstraße
01.04 Zu- und Abluftanlage RLT 04 Longstay Schlossstraße
01.04
Zu- und Abluftanlage RLT 04 Longstay Schlossstraße
01.05 Zu- und Abluftanlage RLT 05 Fitness UG Sanitär
01.05
Zu- und Abluftanlage RLT 05 Fitness UG Sanitär
01.06 Zu- und Abluftanlage RLT 06 Nebenräume+Müllraum EG
01.06
Zu- und Abluftanlage RLT 06 Nebenräume+Müllraum EG
01.07 Zu- und Abluftanlage RLT 07 Mieterkeller / Müllraum UG
01.07
Zu- und Abluftanlage RLT 07 Mieterkeller / Müllraum UG
01.08 Zuluftanlage RLT 08 Kellerräume / Lager
01.08
Zuluftanlage RLT 08 Kellerräume / Lager
01.09 Lüftungsanlage RLT 09 Mieterkeller KG.35
01.09
Lüftungsanlage RLT 09 Mieterkeller KG.35
01.10 Zuluftanlage RLT 10 Technikräume AIK
01.10
Zuluftanlage RLT 10 Technikräume AIK
01.11 Abluftanlage Kunden-WC EG
01.11
Abluftanlage Kunden-WC EG
01.12 Abluftanlage RLT B-1 Kältemaschinenraum
01.12
Abluftanlage RLT B-1 Kältemaschinenraum
01.13 Abluftanlage RLT B-2 Aufzugsmaschinenraum
01.13
Abluftanlage RLT B-2 Aufzugsmaschinenraum
01.14 Lüftungsanlage RLT B-3 Trafo
01.14
Lüftungsanlage RLT B-3 Trafo
02 Mieterausbau Lüftung Büro
02
Mieterausbau Lüftung Büro
02.01 Lüftungskanäle und Lüftungsleitungen
02.01
Lüftungskanäle und Lüftungsleitungen
02.02 Lüftungsbauteile und Luftauslässe
02.02
Lüftungsbauteile und Luftauslässe
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges
03 Mieterausbau Lüftung Longstay
03
Mieterausbau Lüftung Longstay
Schnittstelle Grundausbau-Mieterausbau Schnittstelle Grundausbau-Mieterausbau: appartementseitige Anschlüsse an die Lüftungsverteilung (aus dem Etagenflur oder Schacht kommend).
Schnittstelle Grundausbau-Mieterausbau
03.01 Lüftungskanäle und Lüftungsleitungen
03.01
Lüftungskanäle und Lüftungsleitungen
03.02 Lüftungsbauteile und Luftauslässe
03.02
Lüftungsbauteile und Luftauslässe
03.03 Sonstiges
03.03
Sonstiges
04 Grundausbau Kälte
04
Grundausbau Kälte
Montage der Außengeräte Montage der Außengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufstellung der Einheiten mit entsprechendem Wartungsfreiraum auf bauseits zu   erstellenden Fundamenten  ( Lastverteilplatten) und einer Stahlunterkonstruktion des Auftragnehmers. - bei RXY... mind. 150mm Fundament-/ Unterkonstruktionshöhe    für Kondensatablauf, jedoch auch mind. 300 mm über Oberkante Dachdeckung (Z.Bsp. Bekiesung) - den Anschluss der Kältemittelleitungen - den ggf. erforderlichen Anschluss der   Kältemittelverbindungsleitungen und der   Ölausgleichsleitung zwischen mehreren   Ausseneinheit-Modulen - die Verlegung der in diesem LV ausgeschriebenen Bus- und Datenleitungen in Abstimmung   mit dem Gewerk Elektrotechnik zur Nutzung gemeinsamer Kabelwege - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den   Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw.   vom Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA..
Montage der Außengeräte
Montage der Innengeräte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen Für das Heben von großen und schweren Lasten auf die Dachflächen des Gebäudes (Dachebene 3.OG und Dachebene 4.OG) ist der Einsatz eines Hebezeugs (z.B. Mobilkran) erforderlich. Der Einsatz des Hebezeugs wird über das Gewerk Baulogistik ausgeschrieben und für alle Ausbaugewerke auf Anforderung vorgehalten. Durch den Bieter sind die erforderlichen Abstimmungen und Anforderungen (technisch und terminlich) mit den am Bau Beteiligten vorzunehmen. Dies ist in die nacholgenden Positionen einzukalkulieren. Die Anzahl der Kraneinsätze soll auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Hebearbeiten sollen daher wenn möglich zusammengefasst werden.
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen
Hinweis: Zugänglichkeit Dach Schlossstrasse Für die Zugänglichkeit zum Flachdach an der Schlossstraße (über 4.OG) wird bauseits ein Zugangsgerüst von der Dachebene 3.OG vorhanden sein.
Hinweis: Zugänglichkeit Dach Schlossstrasse
04.01 Kälteanlagen Verkauf / Verwaltung P&C
04.01
Kälteanlagen Verkauf / Verwaltung P&C
04.02 Kälteanlage Longstay Feuerbach
04.02
Kälteanlage Longstay Feuerbach
04.03 Kälteanlage Longstay Schlossstraße
04.03
Kälteanlage Longstay Schlossstraße
04.04 Klimatisierung Serverräume-Büros
04.04
Klimatisierung Serverräume-Büros
04.05 Kälteanlage Fitness
04.05
Kälteanlage Fitness
04.06 Kältemittelleitungen und Isolierung
04.06
Kältemittelleitungen und Isolierung
05 Mieterausbau Kälte Büro
05
Mieterausbau Kälte Büro
Montage der Innengeräte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte
05.04 Klimatisierung Serverräume
05.04
Klimatisierung Serverräume
05.06 Kältemittelleitungen und Isolierung
05.06
Kältemittelleitungen und Isolierung
06 Mieterausbau Kälte Longstay
06
Mieterausbau Kälte Longstay
Montage der Innengeräte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte
06.04 Klimatisierung Technikräume
06.04
Klimatisierung Technikräume
06.05 Zimmerklimatisierung
06.05
Zimmerklimatisierung
06.06 Kältemittelleitungen und Isolierung
06.06
Kältemittelleitungen und Isolierung
07 Mieterausbau Kälte P&C / Verwaltung
07
Mieterausbau Kälte P&C / Verwaltung
Montage der Innengeräte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte
07.01 Kühlung P&C/Verwaltung
07.01
Kühlung P&C/Verwaltung
07.02 Kältemittelleitungen und Isolierung
07.02
Kältemittelleitungen und Isolierung
08 Mieterausbau Kälte Fitness
08
Mieterausbau Kälte Fitness
Montage der Innengeräte Montage der Innengeräte der nachfolgend beschriebenen DAIKIN-Anlagen / VRV-Systeme, Die Gerätemontage beinhaltet: - die ordnungsgemäße Aufhängung und Montage der Geräte mit Wartungsfreiraum und ggf. erforderlichen   Wartungsöffnungen - das hierzu erforderliche Befestigungsmaterial - den Anschluss der Kältemittelleitungen - die Montage und Lieferung der notwendigen elektr. Verkabelung der Anlagenkomponenten untereinander,   elektrische Zuleitung durch Gewerk Elektrotechnik, gemäß Kabelzugliste des AN - den Anschluss der Elektrozuleitungen - den Anschluss der Steuerleitungen - den Anschluss der Tauwasserleitungen - die ggf. erforderliche Montage sowie den Anschluss von Zusatzplatinen, Adaptern usw. z.Bsp. vom   Typ DAIKIN BRC.., KRP.. oder DTA.. - den ggf. erforderlichen Anschluss und die Montage von Temperatur-Fernfühler vom Typ   DAIKIN KRCS01-1 od. gleichwertig - den Einbau ggf. erforderlicher Tauwasserpumpen - die Positionierung des Luftfilters für problemlose Filterwartung
Montage der Innengeräte
08.01 Kühlung Fitness
08.01
Kühlung Fitness
08.02 Kältemittelleitungen und Isolierung
08.02
Kältemittelleitungen und Isolierung
09 Demontagen
09
Demontagen
Hinweis: Demontagearbeiten Es wird den Bietern empfohlen, sich die Bestandsanlagen vor Ort anzusehen, um den Umfang bieterseitig genauer kalkulieren zu können. Die angegebenen Materialangaben, Kanalabmessungen und Längen dienen der überschlägigen Orientierung. Die Demontagearbeiten erfolgen im Baslerteil abschnitts-/etagenweise. Vom Dach erfolgt der Transport über den Einsatz von Hebezeugen, welche von der Baulogistik gestellt werden.
Hinweis: Demontagearbeiten
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen Für das Heben von großen und schweren Lasten auf die Dachflächen des Gebäudes (Dachebene 3.OG und Dachebene 4.OG) ist der Einsatz eines Hebezeugs (z.B. Mobilkran) erforderlich. Der Einsatz des Hebezeugs wird über das Gewerk Baulogistik ausgeschrieben und für alle Ausbaugewerke auf Anforderung vorgehalten. Durch den Bieter sind die erforderlichen Abstimmungen und Anforderungen (technisch und terminlich) mit den am Bau Beteiligten vorzunehmen. Dies ist in die nacholgenden Positionen einzukalkulieren. Die Anzahl der Kraneinsätze soll auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Hebearbeiten sollen daher wenn möglich zusammengefasst werden.
Hinweis: Einsatz von Hebezeugen
09.01 Demontage RLT-Anlage Basler
09.01
Demontage RLT-Anlage Basler
09.02 Demontage RLT-Anlage AIK
09.02
Demontage RLT-Anlage AIK
09.03 Demontage Kälteerzeuger AIK
09.03
Demontage Kälteerzeuger AIK
09.04 Demontage Nebenanlagen
09.04
Demontage Nebenanlagen
09.05 Demontage Sonstiges
09.05
Demontage Sonstiges
10 Sonstiges Lüftungs- und Kältetechnik
10
Sonstiges Lüftungs- und Kältetechnik
10.01 Allgemeine Arbeiten
10.01
Allgemeine Arbeiten
10.03 Durchbrüche
10.03
Durchbrüche
10.05 Stundenlohnarbeiten
10.05
Stundenlohnarbeiten
11 Wartungsarbeiten
11
Wartungsarbeiten
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt. Zur Angebotsabgabe für die Wartungs- und Inspektionsarbeiten ist die Ausschreibung zu beachten. Die in der vorgenannten Ausschreibung beschriebenen technischen Anlagen sind Grundlage zur Kalkulation dieser Position. Der Umfang der Arbeiten wird durch die Wartungs- und Inspektionsvorgaben der jeweiligen Hersteller der Anlagen und Bauteile und den Vorgaben der VDMA Richtlinien 24186, Teil 0 bis Teil 7 definiert. Die Wertung des Angebotes erfolgt in Verbindung mit den Angeboten des jeweiligen TGA-Gewerks. Die Wartungsarbeiten behält sich der Auftraggeber vor nachträglich zu beauftragen. Sie fließen aber vollständig in die Angebotsauswertung ein.
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt.
11.__.__.0010 Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr Einjähriger Wartungsvertrag (Inspektion) für das 1. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der Anlage und Erstellen des Meßprotokolls für die gesamte im LV beschriebene Anlage. Die Wartungsarbeiten sind gem. VDMA-Richtlinien durchzuführen.
11.__.__.0010
Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
11.__.__.0020 Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 2. Betriebsjahr
11.__.__.0020
Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
11.__.__.0030 Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 3. Betriebsjahr.
11.__.__.0030
Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
11.__.__.0040 Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 4. Betriebsjahr
11.__.__.0040
Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
11.__.__.0050 Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch für das 5. Betriebsjahr (1 Jahr nach der Gewährleistung).
11.__.__.0050
Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch

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