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1. Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1. Projekt/ Ort:
Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine
Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG
48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte
L-1330 Luxembourg
1.2 Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter
Peek & Cloppenburg wird zukünftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen
werden anderen Nutzungen zugeführt Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen
überwiegend im gesamten Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben.
Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur
Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begrünte Dachterrassen geplant, die einen Blick über
Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehülle
bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf
Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die
bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt.
1.3 Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken Straßenverkehr emmissions-belasteten Innenstadtbereichen
ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des im Haus befindlichen Ladengeschäftes ist der Baulärm
jedoch gering zu halten.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu
betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit
besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere
Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die
mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
Alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung
anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der
betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den
AG durchzuführen.
1.4 SigeKo
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet
alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der
Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von
der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und
Unfallverhütungsvorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über
den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich
festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss
das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei
Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen.
Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der
SiGe-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen für
Lager im Untergeschoss u. für Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht
ständiger Aufenthaltsraum für Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60
Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im
Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen für
Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume für Gäste/Personal im UG
3. Büronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im
3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 22 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 22
Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen - im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und
Sitzmöglichkeiten
3. Baustellenbereich/ Baustelleneinrichtung
3.1 Lage der Baustelleneinrichtung und Beschreibung
Die Baustelle befindet sich an zwei großen innerstädtischen Straßen, wobei die Schlossstrasse einen
besonders starken Autoverkehr aufweist. Gleichwohl verkehrstechnisch gut erschlossen, sind aufgrund der
örtlichen Besonderheit gerade im Berufsverkehr keine oder nur sehr eingeschränkt Sperrungen möglich.
Zufahrten und Anlieferungen sind über die Feuerbachstr. zu organisieren.
Lagerflächen sind gem. Baustelleneinrichtungsplan im Bereich der eingezäunten BE-Flächen in
eingeschränktem Umfang vorhanden. Lieferungen von Material sind entsprechend als just-in-time
Lieferungen zu disponieren und mit den weiteren am Bau beteiligten zu koordinieren. Lagerflächen im
eigenen Arbeitsbereich sind nur nach Abstimmung mit der OÜ nutzbar.
3.2 Baustrom/Bauwasser
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen und außen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse für
die Baustelle und Sanitäreinrichtungen werden im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung
von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN.
Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. Der auf dem Gelände zur Verfügung stehende
Stromanschluss ist begrenzt.
Elektrische Anlagen sind nur von berechtigten Fachfirmen herzustellen. Veränderungen an elektrischen
Anlagen durch Unbefugte sind grundsätzlich verboten. Alle Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass
sie keine Gefahrenstellen darstellen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach
Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Kosten für den
Verbrauch von zur Verfügung gestelltem Bauwasser und Baustrom werden ggf. auf die am Bau beteiligten
Firmen umgelegt. Eine Festlegung hierzu wird im Vertrag verankert.
3.3 Parken von Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Baustelle ist nur zum Be- und Entladen bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach
vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ohne
Ankündigung ein Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der entsprechenden Auftragnehmer
bzw. Halter. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskräfte davon zu unterrichten und für die Einhaltung dieser
Verpflichtung zu sorgen.
Das Parken ist im Umfeld der Baustelle selbständig zu organisieren. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und
der Polizei dürfen keinesfalls behindert werden und haben in jedem Fall Vorfahrt. Feuerwehrzufahrten und
-stellplätze sind generell freizuhalten.
3.4 Hinweise und Verbote
Hinweise und Verbote auf dem Baugelände sowie innerhalb der Gebäude sind strikt zu beachten.
MÜLLVERMEIDUNGSGEBOT! Sämtliche Baustellenreststoffe sind getrennt zu erfassen und zu entsorgen.
Kaffee-to-go-Becher sind nicht Bestandteil der Baukonstruktion und keine Dämmmaterialien und sind immer
zu entfernen!
RAUCHVERBOT! Im Gebäude und auf der gesamten BE-Fläche darf nicht geraucht werden!
BAUSTELLENSICHERUNGSGEBOT! Die Baustellentore sind stets geschlossen zu halten, sowie zum
Feierabend mittels Schloss zu verschließen. Es wird ausdrücklich auf die leider hohe Anzahl von
Baustellendiebstählen in Berlin hingewiesen, jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner eigenen
Materialien und Maschinen verantwortlich. Es wird empfohlen keine transportablen Maschinen auf der
Baustelle zu verwahren. Baustellenzugänge sind auch tagsüber zu sichern, um Passanten an unzulässigem
Betreten der Baustelle zu behindern.
4. Bauausführung
4.1 Verantwortlicher Bauleiter
Der gem. § 53, BauOBln in der gültigen Fassung, zuständige und vom AN zu stellende Fachbauleiter ist vor
Beginn der Arbeiten namentlich und schriftlich zu benennen. Das gleiche gilt für den Polier/Vorarbeiter. Einer
dieser Verantwortlichen muss während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle erreichbar sein.
4.2 Sauberkeit/Schuttbeseitigung
Da die Bauarbeiten während der laufenden Geschäftszeiten stattfinden, sind alle Arbeitsstellen wirkungsvoll
gegen Straßenpassanten abzuschirmen und alle Gehwege ständig in einem weit über die
VOB-Bestimmungen hinausgehenden sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- bzw. Verpackungsmaterial-
und sonstige Beseitigung von Verunreinigungen im Gebäude und auf dem Baugrundstück, einschl.
öffentlicher Gehwege und Strassen hat ständig zu erfolgen, spätestens jedoch nach einfacher Aufforderung
durch die Bauleitung.
Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, Dritte (im Auftrage der
Bauleitung) mit der Reinigung und Schuttbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten
werden nach Ermessen der Bauleitung umgelegt. Insbesondere an die Baustelle unmittelbar angrenzende
öffentliche Gehwege sind TÄGLICH zu reinigen!
4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen
Die Absicherung des Arbeitsschutzes ist Sache des AN. Es gelten die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und die Vorschriften des Landes Berlin bei der Vergabe durch öffentl. Auftraggeber.
4.4 Bautagebücher / Bautenstandsberichte
Diese sind täglich zu führen und durch den AN mindestens einmal wöchentlich mit Angabe der
Arbeitskräfteanzahl, Art und Umfang der Leistung sowie besonderer Vorkommnisse unaufgefordert der
Bauleitung zu übergeben (digital). Dieser gilt als Nachweis über Nutzung der Baustelleneinrichtung etc. Bei
Nichtabgabe ist die Bauleitung berechtigt, abzuleitende Abrechnungssätze nach eigenem Ermessen
festzulegen.
4.5 Baubesprechungen
In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen Teilnahmepflicht besteht,
solange der AN am Bau tätig ist bzw. er dazu gesondert aufgefordert wird. Der Vertreter des AN muss der
Deutschen Sprache uneingeschränkt in Wort und Schrift mächtig sein!
5. Ausführungstermine
Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginns um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu
vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten für Bauzeitverlängerung durch Verschiebung,
Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben
beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausführungszeitraums um 3 Monate ist eine
Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Vorbemerkungen
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung Der Umbau des Gebäudes erfolgt im laufenden Betrieb der Verkaufsstätte.
Die Arbeiten können daher nicht am Stück erfolgen.
Es wurde hierzu vom Büro WBRE und den Planungsbeteiligten ein Umbaukonzept (Bauphasenplanung) erarbeitet, welches den Bauablauf strukturiert.
Der Sprinklerschutz ist in Abstimmung mit dem AG Außerbetrieb zu nehmen und anzumelden. Kompensationsmaßnahmen zum Schutz des Gebäudes sind mit dem AG abzustimmen.
1.1 Umbaukonzept - Bauphasenplanung
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau Die Installationen im Gebäude unterteilen sich in Grundausbau und Mieterausbau.
Für eine Zuordnung der Leistungen wurden Schnittstellen abgestimmt.
Verwaltung
Grundausbau:
Installation der 1. Sprinklerebene einschließlich notwendige Verrohrung (Haupt-, Verteil-, Strangleitungen)
Mieterausbau:
Installation von 2. Sprinklerebene (Abhangdecke) einschließlich notwendiger Anschlüsse und Verrohrung.
Büroeinheiten
Grundausbau:
Installation der 1. Sprinklerebene einschließlich notwendige Verrohrung (Haupt-, Verteil-, Strangleitungen)
Mieterausbau:
Installation von 2. Sprinklerebene (Abhangdecke) einschließlich notwendiger Anschlüsse und Verrohrung.
Mietflächenausbau erfolgt durch Vermieter.
Longstay-Appartments
Grundausbau:
keine Sprinklerinstallation nach BSK (bauordnungsrechtlich) notwendig.
Fitness
Grundausbau:
Installation der 1. Sprinklerebene einschließlich notwendige Verrohrung (Haupt-, Verteil-, Strangleitungen)
Mieterausbau:
Installation von 2. Sprinklerebene (Abhangdecke) einschließlich notwendiger Anschlüsse und Verrohrung.
1.2 Schnittstellen Grundausbau - Mieterausbau
2. Technische Anlagenbeschreibung 2.1 Leistungsabgrenzung
Nachfolgend werden die technischen Einrichtungen beschrieben, welche für den Betrieb und die Funktion des Bauvorhabens notwendig sind.
2.2 Grundlagen
- Objektplanung des Architekten KBP
- Ausfügungsplanung TGA des Büros MNI
- Brandschutznachweis vom 18.06.2024 ff
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- vom Auftraggeber formulierten Anforderungen an das Bauwerk
in Verbindung mit
- verschiedene übergebene Bestandsunterlagen TGA
- Umbauphasenkonzept WBRE
2.3 Hinweis Bestandsaufnahme/Revisionsunterlagen
Als Basis der Planungen wurden die im Objekt vorhandenen Bestandsunterlagen und Dokumentationen übergeben. Eine Durchsicht der Unterlagen hat gezeigt, dass diese teilweise unvollständig sind und in Teilbereichen Unterlagen fehlen. Weiterhin wurden einige Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt und Gespräche mit dem FM-Verantwortlichen geführt. Im Ergebnis dessen hat sich herausgestellt, dass die Revisionsunterlagen teilweise nicht den vorhandenen Installationen entsprechen, da im Nachgang Umbauarbeiten und Ergänzungen realisiert wurden und die entsprechenden Bestandsunterlagen nicht nachgepflegt wurden.
Aufgrund dessen basiert die vorgelegte Planung auf dem derzeitigen Kenntnisstand. Durch die Umbauarbeiten vor Ort können sich neue Erkenntnisse und Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Planung erforderlich machen können.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes die Bestandssituation anzuschauen.
Mit Auftragserteilung wird die Kenntnis der Bestandssituation als bekannt vorausgesetzt. Themen aus Unkenntnis führen nicht zu einem Anspruch auf Mehrvergütung.
2.4 Grundlagen der Feuerlöschtechnik
Klassifizierung der Sprinkleranlage
Das Gebäude besitzt eine Vollsprinklerung nach dem Brandschutzkonzept vom 18.06.2024.
Die Sprinkleranlage wird nach CEA 4001 "zur ortsfesten Brandbekämpfungsanlagen automatische
Sprinkleranlagen Planung, Installation und Instandhaltung" errichtet.
Nach Vorgabe Bauherr soll die Sprinkleranlage vom VdS anerkannten Errichtern unter Verwendung
VdS-anerkannter Bauteile und Verfahren für die Dimensionierung der Rohrleitungen, wie in Anhang G
aufgeführt, installiert werden.
Umfang Sprinklerschutz
In den neuen Büroeinheiten/Fitnessstudio wird die bestehende Sprinkleranlage erweitert bzw.
angepasst. Es wird an das bestehende Sprinklernetz angeschlossen bzw. in Bereichen umgebaut. Es muss teilweise eine vorherige Demontage erfolgen.
Die Erfordernis der Sprinkleranlage des Fitnessstudios ergibt sich aus der Größe der Nutzungseinheit
von bis zu 1.170 m² und der Rauchableitung der Nutzungseinheiten über die Lüftungsanlage sowie
dem Verzicht auf eine innere Brandwand. Daher wird für die neue Grundrisssituation ein darauf
abgestimmtes Sprinklernetz geplant und in den Bestand eingebunden.
Eine Sprinkleranlage innerhalb der Beherbergungsstätte (longstay) ist nicht vorgesehen. Hier erfolgt der Rückbau der Bestandsinstallation, dies ist jedoch nicht Leistungsumfang er Ausschreibung. Lediglich das Abstellen und Verschließen der Steiger ist im Umfang enthalten.
Ebenso wird in Teilbereichen der P & C Verwaltung das bestehende Sprinklernetz angepasst und auf
Grundlage der neuen Raumgeometrien an den Bestand angebunden. Es erfolgt in diesen Bereichen eine Anpassung der vorhandenen Gruppengrößen. Es soll eine Trennung zwischen Verwaltung und Verkauf stattfinden.
Auf den Sprinklerschutz in den Hohlräumen der Decken kann verzichtet werden, wenn die Wirksamkeit
und Betriebssicherheit der Sprinkleranlage sichergestellt ist und die Unterdecken nichtbrennbar sind.
In der derzeitigen Planung und Ausschreibung wurden die Musterplanungen und Angaben zu Abhangdecken seitens der Architektur berücksichtigt. Als Optional gekennzeichnete Abhangdecken sind nicht in die Ausschreibung mit eingeflossen. Es liegen keine Mieterausbauplanungen vor.
Bisher sind zwei separate Sprinkleranlagen/Sprinklerzentralen im Gebäude (Basler - AIK) vorhanden.
Diese sollen im Zuge des Umbaus auch so beibehalten werden.
Es werden lediglich Teilkomponenten wie Sprinklerpumpen, Alarmventilstationen, Sprinklerverteiler und
Schaltschränke ausgetauscht.
Die Wasserbevorratung (Tanks), die Druckluftwasserbehälter, Druckluftkompressor und
Druckhaltepumpen bleiben im Bestand erhalten.
Die zulässigen Ausnahmen gemäß Pkt. 4.1.1 können berücksichtigt werden.
Alle elektrischen Betriebsräume werden gemäß Pkt. 4.1.1/e + g als Bereiche eingeschätzt, in denen
vom Sprinkler abgegebenes Löschwasser eine Gefahr darstellen könnte. Sie werden vom
Sprinklerschutz ausgenommen.
Einstufung in Brandgefahrenklassen
Gemäß Anhang E CEA 4001 erfolgt die Einstufung der Ebenen nach OH - Versammlungsstätte/Einkaufszentren.
Eine Änderung der Einstufung des bauzeitlichen genehmigten Stands erfolgt nicht.
Die allgemeine Sprinklerschutzfläche beträgt pro Sprinkler maximal 12 m².
Die Sprinkler, in den als Lager gekennzeichneten Bereichen wurden mit einer max. Schutzfläche von
9 m² berücksichtigt. Hier könnten aus planungstechnischer Berücksichtigung Lager mit F90 - Qualität
errichtet werden. Diese Möglichkeit muss vom Brandschutzgutachter und dem abnehmenden
Sachverständigen für die Feuerlöschanlage verifiziert werden.
Wasserversorgung
Eine Änderung oder Anpassung der Wasserversorgung findet nicht statt.
Bei Durchdringungen durch Decken und Wände ist auf die entsprechende schallentkoppelnde Isolierung und den Brandschutz zu achten.
Trockene Feuerlöschleitungen und Entnahmestellen
Im bauzeitlich genehmigten Stand sind trockenen Steigleitungen mit Entnahmestellen in allen
oberirdischen Geschossen der Treppenräume vorhanden.
Im Kellergeschoss ist nur der Treppenraum TrR D mit einer Entnahmestelle ausgestattet. Eine
weitere Entnahmestelle befindet sich im allgemein zugänglichen Flur zwischen den Achsen 2.2.-2.3.
In den Treppenräumen TrR A und TrR B wird jeweils eine Entnahmestelle der trockenen
Steigleitungen im Kellergeschoss hergestellt.
Materialien:
- Leitungen und Formstücke für die Nassleitungen der Sprinkleranlage: geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN 10216-1, 10216-2, 10217-1, 10217-2
- Leitungen und Formstücke für die trockenen Steigleitungen: verzinktes Stahlrohr nach DIN EN 10240
2. Technische Anlagenbeschreibung
3. Allgemeine technische Vorschriften 3.1 Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen DIN-Vorschriften, VDI- und VDE- Richtlinien sowie Gesetze und Ministerialbestimmungen, Verordnungen, Bestimmungen und Richtlinien überörtlicher und örtlicher Stellen, die Unfallverhütungsvorschriften und Forderungen der Bauaufsichtsbehörde, die Bau- und Gewerbepolizeilichen Vorschriften und Bedingungen des Technischen Überwachungsvereins in der jeweils gültigen Fassung sowie von den anerkannten Regeln der Technik.
3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Der Auftragsnehmer hat nach den erhaltenen Entwurfs- und /oder Ausführungsunterlagen die Werk- und Montagepläne einschl. erforderlicher Teil- und Detailzeichnungen zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung und einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage.
Das Erstellen dieser Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Unterlagen müssen:
-dem neusten Planungsstand des Bauwerks entsprechen,
-sind entsprechend den Verwendungszwecken
projektgebunden zu kennzeichnen,
-sind mit einem Firmenkopf zu versehen,
-sind zu nummerieren
-und sind mit der Unterschrift des verantwortlichen
Projektleiters oder dessen Vertreter zu versehen.
Werk- und Montagepläne sind rechtzeitig in 2-facher Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
- 2-fach Papier
- 1-fach Daten (PDF-Format)
auf Wunsch sind die Daten/ Zeichnungen als DWG/DXF-Format zu übergeben.
Im Einzelnen gehören dazu:
- Grundrisszeichnungen mit Schnitten
- Zentralen-Zeichnungen mit Schnitten
- Übersichtsschemata/ Anlagenschemata
- Regelschemata
- Leistungstabellen
- Berechnungen - allgemein
- Kanal- und Rohrnetzberechnung
- Stromlaufpläne
- Kabellisten
- Schaltschrank-Ansichten
- Schaltschrank-Innenaufbaupläne
- Geräte-Stücklisten
- Schilderlisten
- Klemmenpläne
- Fundamentzeichnungen mit Angabe der
Entkopplungszwischenlagen
- Dokumentation am Ende des Projekts in von AG vorgegebenen Dokumentenschlüssel umwandeln
3.3 Liefer- und Leistungsgrenzen
Vor dem Schließen der Aussparungen sind Rohre und sonstige Bauteile mit geeigneten Maßnahmen vom Auftragnehmer zu schützen. Die Montageleistungen sind in dieser Aussparung/ Bereich vorab fertiggestellt, z.B. Rohrleitungen gedämmt, Brandschutzbauteile zulassungskonform eingebaut und gegebenenfalls durch einen Sachverständigen abgenommen.
Bei technischen Gewerken:
Für den Anschluss der von Nebengewerken herangeführten Energien, Medien und Entsorgungseinrichtungen hat der Auftragnehmer an den Anschlussstellen Stutzen, Flansche, Klemmen und Verschraubungen mit Gegenstücken vorzuhalten und in Abstimmung mit dem Nebengewerk anzuschließen.
Elektroanschlussarbeiten sind gemäß Leistungsbeschreibung an den vom anbietenden Gewerk gelieferten und montierten Anlagenteilen durch den Auftragnehmer selber, in Abstimmung und Koordination mit dem Gewerk Elektro, auszuführen.
Kabel und Leitungen werden nach Angaben des Auftragnehmers (Kabelzugliste) durch das Gewerk Elektro verlegt. Es erfolgt eine gemeinsame Inbetriebnahme.
Die Verkabelungsziele sind vor Verlegen der Kabel vom Auftragnehmer mit den Quell- und Zielbezeichnungen des Schaltplans vor Ort zu kennzeichnen.
3.4 Kennzeichnung der Anlagen
Sämtliche Anlageteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft beschriftet oder beschildert. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Die Rohrleitungen erhalten Flussrichtungspfeile und Farbkennzeichnung.
Kontroll- und Steuergeräte, wie z.B. Thermometer, Thermostate, Druckanzeiger usw. erhalten Markierungen, die den normalen und abnormalen Bereich farbig kennzeichnen. Die Sollwerte werden durch Beschilderung deutlich gemacht.
Das Vorhandensein von Reserveeinrichtungen und deren Bezeichnung sowie Frostschutzmaßnahmen werden durch Hinweis- und Bezeichnungsschilder eindeutig gekennzeichnet.
Alle Zentralen und Unterstationen werden mit dauerhaften, stabilen, unter Glas (Kunststoff) befindlichen Anlagenschemen ausgestattet, die Funktionsabhängigkeit, techn. Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
3.5 Montageeinsatz
2.5.1 Der Auftragnehmer hat für die gesamte Montagezeit einen verantwortlichen Fachbauleiter zu stellen und zu benennen. Dieser muss u. A. berechtigt sein, selbständig Weisungen in Empfang zu nehmen und Anordnungen in Bezug auf Ausführung und Preisvereinbarungen treffen zu können.
Aufsichtspersonal darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung / Fachbauleitung angesetzten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
3.5.2 Die Arbeiten auf der Baustelle sind mit firmeneigenen Kräften zu erstellen. Das Montagepersonal muss mind. zu einem Drittel aus Stammpersonal des Betriebes bestehen.
3.5.3 Für die Beurteilung der Kapazität des Bieters sind folgende Angaben erforderlich:
Vom Auftragnehmer werden insgesamt zur betriebsfertigen Übergabe der
Anlage benötigt.....Arbeitstage
Der Auftragnehmer setzt zur Abwicklung dieses Auftrags bei Bedarf
gleichzeitig ein.....Mann
Der Auftragnehmer beschäftigt in diesem Gewerk insgesamt Montagepersonal
.....Mann
Mit Angebotsabgabe sind Referenzen von vergleichbaren Bauvorhaben vorzulegen.
3.6 Messpunkte
Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit sorgfältig zu erhalten und vor jeder Änderung zu schützen. Eine eigenverantwortliche Überprüfung der angebrachten Messpunkte hat durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne zu erfolgen. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf die von Architektenseite verbindlich veranlassten Messpunkte ausgeführt werden.
3.7 Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisung wird nach folgender Gliederung aufgebaut:
Register 0:Inhaltsübersicht
Register 1: Unternehmererklärung BO §57
Register 2: Anlagenbeschreibung:
Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
anlagenspezifische Merkmale;
Gerätekarten
Spezialmerkmale
Register 3:Bedienungsanweisung:
Funktion und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Norm- und Notbetrieb;
Anzeige-, Schalt-, Steuer- und Regelgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechungen;
wirtschaftlichste Betriebsart;
Störungen
Alle Bedienungsvorgänge werden je Anlage in richtiger Reihenfolge aufgeführt und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammengefasst.
Register 4:Wartungsanweisung:
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Schmier- und Dichtungsarbeiten;
Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen;
vorgeschriebene behördliche Kontrollen und Prüfungen;
Art und Zeitfolge von Überwachungen
Inspektionsübersicht / -tabelle; der jeweilige Wartungsumfang des zutreffenden Bauteils wird detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeit- raumes nach Art einer sog. Inspektionstabelle aufgelistet.
Register 5: Ersatzteilaufstellung:
Reserveeinrichtungen; Tabelle über die dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile.
Als solche Teile kommen in Frage:
Lager, Motoren, Armaturen, Regler, Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nr.; Typ: Fabrikat-Nummer; Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten
Register 6: Messprotokolle/ Inbetriebnahmeprotokolle:
Luftmengen, Differenzdrücke, Temperaturen, Massströme, Betriebs- zeiten, Spülprotokolle
Register 7:Prüfzeugnisse/ Abnahmebescheinigungen
Bescheinigung des Anlagenerstellers über den fachgerechten Einbau, den durchgeführten Test und die einwandfreie Funktionsweise aller sicherheitsrelevanten Bauteile.
Die Bescheinigung muss eine Auflistung aller dieser Bauteile aufweisen. Dieser Bescheinigung sind alle Zertifikate, bauaufsichtlichen Zulassungen, etc. dieser Bauteile beizulegen.
Protokolle/ Bescheinigungen von Sachverständigen
Protokolle/ Bescheinigungen von Sachkundigen
Register 8:Einweisung und Überwachung
Bestätigung der Einweisung des Bedienpersonals in Betrieb, Wartung und Instandhaltung
Register 9:Angebot Wartungsvertrag
Register 10: Revisions- und Bestandszeichnungen
3.8 Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Zeichnungen werden farbig angelegt und mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen. Sie erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme. Die Erstellung der Zeichnungen erfolgt digital in einem CAD-Zeichnungsprogramm.
Die aktuellen Grundrisse, Stand "Revision" sind vorab beim zuständigen Architekturbüro / Bauleitung anzufordern.
Im Einzelnen sind das die Pläne wie bei Werk- und Montagezeichnungen aufgeführt.
Alle Unterlagen sind als Revisionszeichnungen zu kennzeichnen.
Die vorgenannten Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sowie die Revisionsunterlagen sind elektronisch auf CD im Dateiformat pdf zu erstellen und zu übergeben. CAD-Zeichnungen sind zusätzlich im Dateiformat dwg zu erstellen und zu übergeben.
Weiterhin sind die Unterlagen in einem vom AG vorgegebenen Dokumentenschlüssel "Betrieb" zu überführen.
3.9 Abnahmen
Die abnahmepflichtigen Anlagenteile sind vom Auftragnehmer so vorzubereiten, dass eine behördliche Abnahme erfolgen kann.
Sollten Sachverständigenabnahmen notwendig und /oder gefordert sein, sind diese vor der behördlichen Abnahme durchzuführen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zur behördlichen Abnahme vorzulegen. Die Beauftragung des Sachverständigten erfolgt direkt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt die Koordination und unterstützt die Sachverständigerabnahme durch Bereitstellung eines fachkundigen Mitarbeiters.
Die Abnahme erfolgt im Beisein des Auftraggebers oder seines Vertreters. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden und kann nur erfolgen, wenn einwandfreie gültige Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt, eingestellt und einreguliert sowie mit Bezeichnungsschildern versehen und in Betrieb genommen ist.
Voraussetzung der Abnahme durch den Auftraggeber ist unter anderem die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sachverständigenabnahmen sowie die Behördlichen Freigaben zum Betrieb der Anlagen des Bauvorhabens.
Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen, etwaige Mängel sind hierin aufzunehmen und innerhalb von 15 Werktagen zu beseitigen. Das Abnahmeprotokoll ist in 3-facher Ausführung zu liefern. Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert. Die Abnahme ist dann neu anzumelden.
Die Abnahme gilt auch dann nicht als stillschweigend erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistungen mehr als 6 Tage aus besonderen Gründen (z.B. Notbeheizung im Winter) in Benutzung genommen hat. Ist trotz schriftlicher Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage nicht in einem einwandfreien technischen Zustand und somit eine neue Kontrolle und Überprüfung erforderlich, so können die hierdurch entstehenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgesetzt werden.
Für alle Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auch dann die volle Gewährleistung, wenn verborgene Mängel bei der Abnahme nicht beanstandet wurden.
3.10 Inbetriebnahme und Einweisung
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage abzuschließen. Hierbei umfasst die Anlage alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sowie Leistungen, welche in Nachbeauftragung ausgeführt wurden.
Der Auftragnehmer hat ferner das Bedienungspersonal des Auftraggebers in der Bedienung der Anlage zu unterweisen.
Eine zweite Einweisung erfolgt nach ca. 8-10 Wochen nach störungsfreiem Betrieb der technischen Anlagen des Bauvorhabens während des nutzungsbestimmten Betriebes des Bauwerkes. Es ist jeweils ein separates Protokoll anzufertigen.
3.11 Bemusterung
Eine Bemusterung der sichtbaren Teile, wie Sprinklerkopf, Rosetten etc. ist durchzuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine vorabgestimmte Bemusterungsliste wird dem AN zur Verfügung gestellt.
3.13 Sonstiges
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Verständlichkeit hin zu überprüfen.
Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Büro:
MN Mörbitz/Nordhorn Ingenieure GmbH
Gohliser Straße 13
04105 Leipzig
Tel.: 0341/96 27 48 - 0
zur Verfügung.
Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar sind oder widersprüchlich dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lassen, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, die zur nicht fachgerechten Montage führen, sind vom Auftragnehmer kostenlos auszubessern.
3. Allgemeine technische Vorschriften
4. Technische Vorschriften Gewerk Feuerlöschtechnik 4.1 Behördliche Genehmigungen
Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Kontaktaufnahme mit den Behörden ist Sache des Auftragnehmers. Parallel zur Baugenehmigung wurde das eingereichte Entwässerungsgesuch bearbeitet und genehmigt. Die Genehmigungshinweise sind zu beachten.
4.2 Gewerkspezifische Vorschriften, Richtlinien
Richtlinie VdS CEA 4001
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind nach den aktuellen, geltenden
VdS-Richtlinien und Zulassungen auszuführen. Es dürfen nur Bauteilen eingebaut werden, die über entsprechende, gültige Zulassungen für VdS verfügen.
Die dafür erforderlichen Aufwendungen und Maßnahmen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
DIN - Vorschriften
DIN EN 12056 Entwässerungsanlagen
DIN 1986 Teil 100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 1988 Technische Regeln von Trinkwasserinstallationen
EN DIN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen - Technische Regel des DVGW
DIN 2403 Rohrkennzeichnung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 18024 Barrierefreies Bauen, Teil 2
DVGW Arbeitsblätter
insbesondere wird hingewiesen auf:
W 551
W 552
W 553
4.3 Materialien
4.3.1 Die Anlagen haben in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen. Alle verwendeten Stoffe und Bauteile müssen erster Qualität und ungebraucht (neu) sein.
4.3.2 Alle Anlagenteile, auch Antriebe, sind für Dauerbetrieb auszulegen, wobei im gesamten Betriebsbereich keine Überlastung erfolgen darf. Insbesondere ist auf Betriebssicherheit, gute Bedienbarkeit, geringen Wartungsaufwand, Geräuscharmut und geringen Energieverbrauch zu achten.
4.3.3 Soweit Materialien verwendet werden, für die Verarbeitungsrichtlinien- oder Vorschriften bestehen, sind diese Bestimmungen im Sinne der VOB, Teil C, Vertragsbestandteil. Die angebotenen Materialien und Baustoffe müssen den geltenden Bestimmungen und Richtlinien einschl. der besonderen örtlichen Vorschriften entsprechen.
4.3.4 Alle eingebauten Geräte müssen, sofern vorgeschrieben, Prüfzeichen tragen bzw. nachweislich geprüft sein. In Ausnahmefällen ist eine Klärung mit der Bauleitung notwendig.
4.3.5 Die Verwendbarkeit und Zulässigkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Bauteile hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen und bei Nichtverwendbarkeit diese sofort schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Falls erforderlich hat der Auftragnehmer für neue und besondere Materialien und Baustoffe die Prüfungen und Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
4.3.6. Der Bieter hat die Möglichkeit gleichwertige Fabrikate anzubieten.
Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Alternativen sind in einem gesonderten Angebot vorzulegen.
Die ausgeschriebenen Fabrikate sind verbindlich, sofern keine Änderungen angeboten und beauftragt wurden.
4.4 Bauausführung
4.4.1 Sämtliche sanitärtechnischen Anlagenteile sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verunreinigungen (z.B. Gipser- und Malerarbeiten) zu schützen.
Dieses gilt auch bei Arbeitsunterbrechungen im Laufe der Montagen.
4.4.2. Sämtliche Stahlteile müssen einen, dem Einbauort und der Verwendung entsprechenden, Korrosionsschutz nach DIN 18 364 erhalten.
Verzinkungen sind als Feuerverzinkung nach DIN 50975 auszuführen.
4.4.3. Zur Vermeidung von Geräusch- und Schwingungsübertragung auf das Gebäude sind entsprechende Schalldämmaßnahmen zu ergreifen.
Alle Befestigungen sind mit schalldämmenden Einlagen - nicht brennbar - von entsprechender Stärke zu versehen.
4.4.4. Montageeinrichtungen
Alle Montageeinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Zu den Montageeinrichtungen gehören auch alle Gerüste und Arbeitsplattformen bis 4 m Standhöhe. Der Auftragnehmer hat für die Beschaffung und den Unterhalt der Gerüste selbst zu sorgen. Die Überwachung in
sicherheitstechnischer Hinsicht obliegt ihm. Werden Gerüste im Arbeitsbereich anderer Firmen erstellt, ist die Abstimmung mit der Bauleitung notwendig.
4.4.5. Der Auftragnehmer hat den von seinen Arbeiten herrührenden Schutt, Abfälle, Verpackungsmaterial etc. auf der ganzen Baustelle, also auch außerhalb der Gebäude, Lager und Arbeitsstätten, täglich zu beseitigen und abzufahren. Geschieht dies nicht, wird auf Anordnung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers gereinigt. Die jeweils gültigen Abfallsatzungen sind zu beachten.
4.4.6. Im Bereich von Wand- und Deckenaussparungen sind die durchgeführten Leitungen vor dem Verschließen der Aussparungen zu isolieren. Forderungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes sind zu berücksichtigen.
4. Technische Vorschriften Gewerk Feuerlöschtechnik
5. Anforderungen BREEAM 5. Allgemeine Vorbemerkungen zum Thema BREEAM-Zertifizierung
Für das Objekt wird eine BREEAM excellent / Bestandszertifzierung angestrebt.
Sollten Nachweise durch die TGA-Gewerke notwendig werden - wovon aktuell nicht auszugehen ist - sind diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
5. Anforderungen BREEAM
6. Fachbauleitererklärung 6. Fachbauleitererklärung
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer (Bauunternehmer oder ausführende Fachfirma) ist für die Einhaltung der im Bau zu beachtenden Unfallverhütungs- und sonstigen einschlägigen Vorschriften allein verantwortlich. Er erklärt ausdrücklich, daß er über die Haftungsbestimmungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen zur Verhütung von Schadensfällen geltenden Vorschriften und Arbeitsbedingungen unterrichtet ist. Den Auftraggeber, den Architekten und die örtliche Bauleitung trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Dies gilt auch bei An- und Abwesenheit der örtlichen Bauleitung des Architekten.
Bei Mitbenutzung von Gerüsten, Bautreppen und dgl. durch Dritte ist für evtl. Schadensfälle neben dem Benutzer auch der Hersteller mit verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat sowohl bei Beginn seiner Arbeiten als auch während der gesamten Dauer der Ausführung dafür zu sorgen, daß der Zustand der Baustelle jederzeit den Erfordernissen der Unfallverhütung entspricht. Wenn ein Arbeiter eine Abschrankung oder Abdeckung beseitigt, weil dies für die Arbeit erforderlich ist, hat er diese beim Verlassen der Stelle jedesmal wieder ordnungsgemäß herzustellen, auch wenn es sich nur um einige Minuten handeln sollte. Dies gilt auch insbesondere für Gerüste, Bautreppen, Abschrankungen, provisorische Treppengeländer und Abdeckungen. Beanstandungen sind sofort der örtlichen Bauleitung mitzuteilen.
Als Bauleiter bestimmt:
...............................................
(Firma-Stempel)
.......................................
Datum, Unterschrift
6. Fachbauleitererklärung
7. Erklärung zur Betriebskapazität 7. Erklärung zur Betriebskapazität
Hiermit erkläre(n) ich/wir:
1. daß folgende Arbeitskräfte in meinem/unserem Betrieb beschäftigt sind:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
.......... Zeichner .......... Lehrlinge
2. daß die Arbeitskräfte ständg in folgender Zusammensetzung an der Baustelle eingesetzt werden können:
.......... Ingenieure .......... Techniker
.......... Meister .......... Obermonteure
.......... Monteure .......... Helfer/Lehrl.
Bei Gesamt-/ Gruppenangeboten sind für die in Aussicht genommenen Subunternehmer bzw. ARGE-Partner und deren Arbeitskräfte analog die gleiche Erklärung beizufügen.
Der Bieter:
..........................., den .....................
......................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
7. Erklärung zur Betriebskapazität
8. Unterschriftsleistung 8. Unterschriftsleistung
Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Angebot, daß er
1. die Technischen Vorbemerkungen und, soweit vorhanden, auch die besonderen Bedingungen zum Leistungsverzeichnis zur Kenntnis genommen hat und für die ausgeschriebenen Leistungen bzw. Lieferungen sowie evtl. hiermit im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge ausnahmslos als rechtsverbindlich anerkennt; allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht anerkannt.
Dies gilt auch, soweit Zusatzaufträge erteilt werden und im Rahmen dieser Zusatzauftragserteilung auf den Ausschluß derartiger Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich nochmals hingewiesen wird,
2. die zur Arbeitsausführung notwendigen Maschinen, Geräte, Materialien und Arbeitskräfte fristgerecht zur Verfügung stellen kann,
3. Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist und die Beiträge bezahlt hat,
4. sich von der Örtlichkeit der Baustelle genau überzeugt hat und daß ihm der Umfang der
auszuführenden Arbeiten in allen Teilen bekannt ist.
................ .........................
(Datum) (Stempel und Unterschrift
des Unternehmers)
8. Unterschriftsleistung
9. Ortsbesichtigung 9. Hinweis - Ortsbesichtigung
Der Bieter muss die örtlichen Gegebenheiten zwingend
vor Angebotsabgabe besichtigen. Kosten- und
terminrelevante Erschwernisse, die erst nach
Auftragserteilung vom Bieter angemeldet werden, jedoch
schon im Vorfeld der Angebotsabgabe zu erkennen waren,
werden vom Auftraggeber generell nicht anerkannt.
Die Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
9. Ortsbesichtigung
10. Leistungsverzeichnis 10. Leistungsverzeichnis
10. Leistungsverzeichnis
01 Grundausbau
01
Grundausbau
01.01 Demontage und Austausch Sprinkler
01.01
Demontage und Austausch Sprinkler
01.02 Sprinklerzentrale
01.02
Sprinklerzentrale
01.03 Sprinkler und Rohrleitungen
01.03
Sprinkler und Rohrleitungen
01.04 Elektroarbeiten und Überwachungseinrichtungen
01.04
Elektroarbeiten und Überwachungseinrichtungen
01.05 Feuerlöschkästen
01.05
Feuerlöschkästen
02 Mieterausbau Büro
02
Mieterausbau Büro
02.01 Sprinkler und Rohrleitungen
02.01
Sprinkler und Rohrleitungen
03 Mieterausbau Longstay
03
Mieterausbau Longstay
03.01 Sprinkler und Rohrleitungen
03.01
Sprinkler und Rohrleitungen
04 Mieterausbau P&C / Verwaltung
04
Mieterausbau P&C / Verwaltung
04.01 Sprinkler und Rohrleitungen
04.01
Sprinkler und Rohrleitungen
05 Mieterausbau Fitness
05
Mieterausbau Fitness
05.01 Sprinkler und Rohrleitungen
05.01
Sprinkler und Rohrleitungen
06 Nebenleistungen und Stundenlohnarbeiten
06
Nebenleistungen und Stundenlohnarbeiten
06.01 Kernbohrungen
06.01
Kernbohrungen
06.02 Mobile Arbeitsbühnen
06.02
Mobile Arbeitsbühnen
06.03 Sonderkonstruktion - Profilstahl
06.03
Sonderkonstruktion - Profilstahl
06.04 Druckprobe-Spülen-Entleeren-Füllen-Testen
06.04
Druckprobe-Spülen-Entleeren-Füllen-Testen
06.05 Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme
06.05
Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme
06.06 Bezeichnung und Kennzeichnung
06.06
Bezeichnung und Kennzeichnung
06.07 Planung und Dokumentation
06.07
Planung und Dokumentation
06.08 Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten
06.08
Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten
07 Wartungsarbeiten
07
Wartungsarbeiten
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt. Zur Angebotsabgabe für die Wartungs- und Inspektionsarbeiten ist die Ausschreibung zu beachten. Die in der vorgenannten Ausschreibung beschriebenen technischen Anlagen sind Grundlage zur Kalkulation dieser Position.
Der Umfang der Arbeiten wird durch die Wartungs- und Inspektionsvorgaben der jeweiligen Hersteller der Anlagen und Bauteile und den Vorgaben der
VDMA Richtlinien 24186, Teil 0 bis Teil 7 definiert.
Die Wertung des Angebotes erfolgt in Verbindung mit den Angeboten des jeweiligen TGA-Gewerks.
Die Wartungsarbeiten behält sich der Auftraggeber vor nachträglich zu beauftragen, fliessen aber vollständig in die Angebotsauswertung mit ein.
Die nachfolgenden Positionen der Wartung und Inspektion werden im Rahmen
eines gesonderten Wartungsvertrages beauftragt.
07.__.__.0010 Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr Einjähriger Wartungsvertrag (Inspektion) für das 1. Betriebsjahr mit einmaliger Überprüfung der Anlage und Erstellen des Meßprotokolls für die gesamte im LV beschriebene Anlage.
Die Wartungsarbeiten sind gem. VDMA-Richtlinien durchzuführen.
07.__.__.0010
Wartungsvertrag 1. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
07.__.__.0020 Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 2. Betriebsjahr
07.__.__.0020
Wartungsvertrag 2. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
07.__.__.0030 Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 3. Betriebsjahr.
07.__.__.0030
Wartungsvertrag 3. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
07.__.__.0040 Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 4. Betriebsjahr
07.__.__.0040
Wartungsvertrag 4. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
07.__.__.0050 Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr wie zuvor beschrieben, jedoch
für das 5. Betriebsjahr (1 Jahr nach der Gewährleistung).
07.__.__.0050
Wartungsvertrag 5. Betriebsjahr
O
L
1.00
psch
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