Bauschlussreinigung
Sozialgebäude EI-B Herne
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Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den Geschossen sicherstellt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über umlaufende Streifenfundamente, auf denen eine ca. 20 cm starke Bodenplatte hergestellt wird. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktionen hergestellt. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm. Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung entsprechend den energetischen Anforderungen, ein Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Visualisierung Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang berücksichtigt: -  Bauendreinigung Baustellenadresse:  Landgrafenstraße 29, 44652 Herne Ausführungsbeginn: ab 42. KW Anlagen zur Anfrage: - Grundrisse, Schnitte Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die EInheitspreise mit einzurechnen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Baugrob- und/oder Baufeinreinigung zur Bauübergabe nach Leistungsbeschreibung gemäß RAL-GZ 902 der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. Bei den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung gelten die Bestimmungen der VOB, Teil B und C. Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber auf Verlangen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen. Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Arbeiten die auf Stundenbasis abgerechnet werden, sind sofort nach Beendigung auf  Stundennachweiszetteln durch die Bauleitung zu bestätigen. Die bestätigten Stundennachweisezettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungsgrundlage sind die angebotenen Stundensätze. Der Anbieter ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel, sowie die eingesetzten Reinigungstechniken, müssen dem neuesten Stand der Technik, auch in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten die erforderlichen Erfahrungen haben und persönlich geeignet sind. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen, immer mindestens, ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.  Dazu zählen insbesondere das Bereitstellen und der Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung. Die Beseitigung des anfallenden Bauschutts wie Abfälle, Reste, Verpackungsmaterial usw. ist Sache des Unternehmers und ist, wenn nichts anderes vereinbart, täglich unaufgefordert durchzuführen. Sollte die Schuttbeseitigung unterbleiben oder nicht in der angegebenen Weise durchgeführt werden, ist die Bauleitung berechtigt, dies nach vorheriger Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig zu veranlassen. Bauseits werden keine Container, Gerüste etc. zur Verfügung gestellt, dieses obliegt dem Auftragnehmer.
Baugrob- und/oder Baufeinreinigung zur Bauübergabe nach
1 Bauendreinigung
1
Bauendreinigung
1. 10 Reinigung der Bodenfliesen Reinigen der Bodenflächen (Fliesen), inkl. Sockelbelägen, mit einem den Oberflächen abstimmten Reinigungsmittel, falls erforderlich trockene Entfernung von aufliegendem Schmutz. Kein Absäuern, dieses erfolgt bauseits. Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben. Die Pflegeanleitung der Bodenfliese ist zu beachten. Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 10
Reinigung der Bodenfliesen
220.00
1. 20 Reinigung der Wandfliesen Reinigen der Wandflächen, mit einem den Oberflächen abstimmten Reinigungsmittel. Kein Absäuern, dieses erfolgt bauseits. Falls erforderlich evtl.. Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben. Auf die elastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Die Pflegeanleitung der Wandfliesen ist zu beachten. Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 20
Reinigung der Wandfliesen
75.00
1. 30 Reinigung von Vinylboden Reinigen des Vinylbodens einschl. der Fußleisten bis zum Erreichen einer optischen Sauberkeit. Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 30
Reinigung von Vinylboden
51.00
m2
1. 40 Reinigung sonstiger Wandflächen Reinigen der Wandflächen, mit einem den Oberflächen abstimmten Reinigungsmittel. Kein Absäuern, dieses erfolgt bauseits. Falls erforderlich evtl.. Oberflächen bestehen unter anderem aus: Holz, Stahl. HPL, Glas, etc. (Türen und Tore einschl. Zargen) Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben. Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 40
Reinigung sonstiger Wandflächen
30.00
m2
1. 50 Reinigung der Glasflächen mit Rahmenreinigung Reinigen der Glasflächen witterungs- und raumseitig, einschließlich Rahmenreinigung inkl. Falz,  Glasfläche zunächst trocken und dann mit neutralem Zusatz vorreinigen. Falls erforderlich die Glasflächen mit einem Glashobel (Klinge) abhobeln und fest haftende Verunreinigungen entfernen. Glasfläche mit Einwäscher oder Schwamm endreinigen, anschließend Fensterfläche mit dem Wischer abziehen. Scheibenränder und Fensterrahmen mit Fensterleder von Wasserrückständen säubern, gegebenenfalls nachpolieren.
1. 50
Reinigung der Glasflächen mit Rahmenreinigung
52.57
1. 60 Reinigung der Sanitärgegenstände (wie WB, WC etc.) Reinigen der Sanitärgegenstände inkl. Armaturen, Drückertasten etc., mit einem den Oberflächen abstimmten Reinigungsmittel. Die Wand- und Bodenflächen sind separat erfasst, es geht rein um die Sanitärobjekte. Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben. Abrechnungsgrundlage: Stück zu reinigender Gegenstand
1. 60
Reinigung der Sanitärgegenstände (wie WB, WC etc.)
20.00
Stck
1. 70 Einbauteile und sonstige Geräte reinigen Diverse Einbauteile und -geräte bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche reinigen/entstauben. Heizkörper Steckdosen etc. Schalter etc. Leitungen, Kanäle und Anlagen von Heizungs-/ Lüftungs-/   Wasser-/ Elektroinstallationen Treppengeländer Ablage- und Arbeitstische etc.
1. 70
Einbauteile und sonstige Geräte reinigen
1.00
PSCH
1. 80 Estrich-/Betonflächen grob reinigen Estrich-/Betonoberflächen ausfegen und Grobmüll bis zum Erreichen einer optisch sauberen Oberfläche.
1. 80
Estrich-/Betonflächen grob reinigen
10.00
m2
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 10 Reinigungsfachkraft für Arbeiten zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz einer Reinigungsfachkraft. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 10
Reinigungsfachkraft für Arbeiten zum Nachweis
O
1.00
h
2. 20 Reinigungshilfskraft für Arbeiten zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz einer Reinigungshilfskraft. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 20
Reinigungshilfskraft für Arbeiten zum Nachweis
O
1.00
h