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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am
Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der
Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen
sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere
Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes
Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den
Geschossen sicherstellt.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über umlaufende
Streifenfundamente, auf denen eine ca. 20 cm starke
Bodenplatte hergestellt wird. Die tragenden Außen- und
Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt.
Nichttragende Innenwände werden als
Trockenbaukonstruktionen hergestellt.
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit
einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem
kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm
starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach
ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung
entsprechend den energetischen Anforderungen, ein
Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung.
Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage
vorgesehen.
Visualisierung
Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang
berücksichtigt:
- Bauendreinigung
Baustellenadresse: Landgrafenstraße 29, 44652 Herne
Ausführungsbeginn: ab 42. KW
Anlagen zur Anfrage:
- Grundrisse, Schnitte
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
und ist in die EInheitspreise mit einzurechnen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Baugrob- und/oder Baufeinreinigung zur Bauübergabe nach
Leistungsbeschreibung gemäß RAL-GZ 902 der
Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.
Bei den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung
gelten die Bestimmungen der VOB, Teil B und C.
Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber auf
Verlangen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter
für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß
EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen.
Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung des Bauvorhabens.
Arbeiten die auf Stundenbasis abgerechnet werden, sind
sofort nach Beendigung auf Stundennachweiszetteln
durch die Bauleitung zu bestätigen.
Die bestätigten Stundennachweisezettel müssen der
jeweiligen Rechnung beigefügt werden.
Verrechnungsgrundlage sind die angebotenen
Stundensätze.
Der Anbieter ist verpflichtet, Maschinen, Geräte,
Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu
stellen.
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel, sowie die
eingesetzten Reinigungstechniken, müssen dem neuesten
Stand der Technik, auch in Bezug auf
Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit
entsprechen.
Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter
einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten die
erforderlichen Erfahrungen haben und persönlich
geeignet sind.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen, immer
mindestens, ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Dazu zählen
insbesondere das Bereitstellen und der Gebrauch der
persönlichen Schutzausrüstung.
Die Beseitigung des anfallenden Bauschutts wie Abfälle,
Reste, Verpackungsmaterial usw. ist Sache des
Unternehmers und ist, wenn nichts anderes vereinbart,
täglich unaufgefordert durchzuführen.
Sollte die Schuttbeseitigung unterbleiben oder nicht in
der angegebenen Weise durchgeführt werden, ist die
Bauleitung berechtigt, dies nach vorheriger
Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig
zu veranlassen.
Bauseits werden keine Container, Gerüste etc. zur
Verfügung gestellt, dieses obliegt dem Auftragnehmer.
Baugrob- und/oder Baufeinreinigung zur Bauübergabe nach
1 Bauendreinigung
1
Bauendreinigung
1. 10 Reinigung der Bodenfliesen Reinigen der Bodenflächen (Fliesen), inkl.
Sockelbelägen, mit einem den Oberflächen abstimmten
Reinigungsmittel, falls erforderlich trockene
Entfernung von aufliegendem Schmutz. Kein Absäuern,
dieses erfolgt bauseits.
Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz
(Mörtel-,
Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von
Schutzfolien
und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei,
wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben.
Die Pflegeanleitung der Bodenfliese ist zu beachten.
Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 10
Reinigung der Bodenfliesen
220.00
m²
1. 20 Reinigung der Wandfliesen Reinigen der Wandflächen, mit einem den Oberflächen
abstimmten Reinigungsmittel. Kein Absäuern, dieses
erfolgt bauseits. Falls erforderlich evtl..
Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz
(Mörtel-,
Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von
Schutzfolien
und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei,
wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben.
Auf die elastischen Verfugungen ist besondere Rücksicht
zu nehmen. Die Pflegeanleitung der Wandfliesen ist zu
beachten.
Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 20
Reinigung der Wandfliesen
75.00
m²
1. 30 Reinigung von Vinylboden Reinigen des Vinylbodens einschl. der Fußleisten bis
zum Erreichen einer optischen Sauberkeit.
Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 30
Reinigung von Vinylboden
51.00
m2
1. 40 Reinigung sonstiger Wandflächen Reinigen der Wandflächen, mit einem den Oberflächen
abstimmten Reinigungsmittel. Kein Absäuern, dieses
erfolgt bauseits. Falls erforderlich evtl..
Oberflächen bestehen unter anderem aus: Holz, Stahl.
HPL, Glas, etc. (Türen und Tore einschl. Zargen)
Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz
(Mörtel-,
Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von
Schutzfolien
und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei,
wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben.
Abrechnungsgrundlage: m² Netto-Grundfläche
1. 40
Reinigung sonstiger Wandflächen
30.00
m2
1. 50 Reinigung der Glasflächen mit Rahmenreinigung Reinigen der Glasflächen witterungs- und raumseitig,
einschließlich Rahmenreinigung inkl. Falz, Glasfläche
zunächst trocken und dann mit neutralem Zusatz
vorreinigen.
Falls erforderlich die Glasflächen mit einem Glashobel
(Klinge) abhobeln und fest haftende Verunreinigungen
entfernen.
Glasfläche mit Einwäscher oder Schwamm endreinigen,
anschließend Fensterfläche mit dem Wischer abziehen.
Scheibenränder und Fensterrahmen mit Fensterleder von
Wasserrückständen säubern, gegebenenfalls nachpolieren.
1. 50
Reinigung der Glasflächen mit Rahmenreinigung
52.57
m²
1. 60 Reinigung der Sanitärgegenstände (wie WB, WC etc.) Reinigen der Sanitärgegenstände inkl. Armaturen,
Drückertasten etc., mit einem den Oberflächen
abstimmten Reinigungsmittel.
Die Wand- und Bodenflächen sind separat erfasst, es
geht rein um die Sanitärobjekte.
Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz
(Mörtel-,
Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von
Schutzfolien
und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei,
wischspuren- und schlierenfrei zu übergeben.
Abrechnungsgrundlage: Stück zu reinigender Gegenstand
1. 60
Reinigung der Sanitärgegenstände (wie WB, WC etc.)
20.00
Stck
1. 70 Einbauteile und sonstige Geräte reinigen Diverse Einbauteile und -geräte bis zum Erreichen einer
schmutzfreien Oberfläche reinigen/entstauben.
Heizkörper
Steckdosen etc.
Schalter etc.
Leitungen, Kanäle und Anlagen von Heizungs-/ Lüftungs-/
Wasser-/ Elektroinstallationen
Treppengeländer
Ablage- und Arbeitstische etc.
1. 70
Einbauteile und sonstige Geräte reinigen
1.00
PSCH
1. 80 Estrich-/Betonflächen grob reinigen Estrich-/Betonoberflächen ausfegen und Grobmüll bis zum
Erreichen einer optisch sauberen Oberfläche.
1. 80
Estrich-/Betonflächen grob reinigen
10.00
m2
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 10 Reinigungsfachkraft für Arbeiten zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung
kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet
werden. Hier: Stundensatz einer Reinigungsfachkraft.
Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der
örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG
angeordnet werden.
Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne
vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 10
Reinigungsfachkraft für Arbeiten zum Nachweis
O
1.00
h
2. 20 Reinigungshilfskraft für Arbeiten zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung
kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet
werden. Hier: Stundensatz einer Reinigungshilfskraft.
Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der
örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG
angeordnet werden.
Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne
vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 20
Reinigungshilfskraft für Arbeiten zum Nachweis
O
1.00
h