To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
1.1 Allgemeine Projektangaben
Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark"
Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9,
52074 Aachen
Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
1.2 Allgemeine Baubeschreibung
Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk.
Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren.
Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne.
1.3 Gebäudedaten
Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen.
Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet.
1.4 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind die Stahlblech- und Alurahmentüren.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben
2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu
besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können
2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl.
- keine -
2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße.
- Siehe Projektbeschreibung -
2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken.
Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten.
Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten.
2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
- Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten
.
Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren
2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.
- Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden.
2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten
2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine
- keine -
2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
- keine -
2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl.
Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen.
Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten.
Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein
2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
- keine -
2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Bauausführung
Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind.
Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden:
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
das Bundesimmissionsschutzgesetz
das Landesimmissionsschutzgesetz
die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien
die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern.
Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen.
Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen.
Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden.
Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten.
Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können.
2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können.
Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung
Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden.
2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
- keine -
2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- keine -
2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE
Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind.
Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten.
Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung
2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs
- keine -
2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise
Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen.
2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß.
2.2.9 SiGe-Koordinator
Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten.
2.2.10 Nebenleistungen
Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind:
Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG.
Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG,
Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten.
Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren.
Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung.
2.2.11 Baustellenordnung
Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV - Glas-/Rohrrahmentüren 3. ZTV - Glas-/Rohrrahmentüren
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN-Vorschriften definiert:
Zu beachten sind die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaften, des Metallbauverbandes, des Instituts für Fenstertechnik, des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau in Hadamar, sowie die Richtlinien des DIBt, Berlin.
ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten
DIN 1286-1 - Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt; Zeitstandverhalten
DIN 1286-2 - Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten; Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils
DIN 4102-18 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend.
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau
DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern)
DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau
DIN 18111 - Stahlzargen
ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18268 - Baubeschläge, Türbänder, Bandbezugslinie
DIN 18255 - Baubeschläge, Türdrücker, Türschilder und Türrosetten
DIN 18250 - Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
DIN EN 1303 Schließzylinder für Schlösser
DIN EN 12209 Schlösser und Baubeschläge
DIN EN 1527 Schlösser und Baubeschläge für Schiebetüren und Falttüren
DIN EN 1154 Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf
DIN EN 1158 Schließfolgeregler
DIN 18650-1 Automatische Türsysteme. Teil 1: Produktanforderungen und Prüfverfahren
DIN 18650-2 Automatische Türsysteme. Teil2: Sicherheit an automatischen Türsystemen
DIN EN 14637 Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Feuer-/Rauchschutztüren
DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker und Stoßplatte
DIN EN 1125 Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen
DIN 18252 Profilzylinder für Türschlösser
DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN 18263-1 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung. Teil 1:
DIN 18263-4 Türschließer mit hydraulischer Dämpfung. Teil 4: Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb)
DIN 18273 - Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung
DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen Weiter sind zu beachten DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge:Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte
DIN EN 1125 - Schlösser und Baubeschläge;
DIN EN 1292 - Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 12051 - Tür- und Fensterriegel
DIN EN 12207 - Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit
3.2 Ausführung
3.2.1 Allgemeines
Alle Türen müssen den Anforderungen nach DIN 4109 entsprechen.
Die Feuerwiderstandsdauer von Brandschutztüren wird durch Feuerwiderstandsklassen gekennzeichnet. Die Klassifizierung erfolgt nach der deutschen Norm DIN 4102-2. Die europäische Norm DIN EN 13501-2 sowie die Produktnorm DIN EN 16034 gelten entsprechend.
Vor der Bestellung der Türen ist das Prüfen aller Rohbaubreiten und Höhen vor Ort unabdingbar. Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Diese sind für das Angebot verbindlich.
Der Auftragnehmer hat vor Fertigungsbeginn Zeichnungen und Beschreibungen zu liefern. Sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggebers. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Angeboten werden sollen Türen aus systemgeprüften Stahl- und Stahlverbundprofilen. Soweit möglich sind auch hier sinngemäß die Richtlinien des i.f.t. Rosenheim für Türen aus Stahlkonstruktionen anzuwenden.
Stahl-Systeme, die den in den Planungsunterlagen gestellten Anforderungen entsprechen, sind zugelassen. Die Ansichtsbreite von den T30/RS - T90 - RS-Türen müssen gleich sein. Bautiefe, Wandstärke der Profile, Ausbildung der Dämmzone, Anordnung und Funktion der Beschläge ist im Positionsbeschrieb zusammengefasst. Der Nachweis für die Systemunterlagen, Zulassungen und Prüfzeugnisse sind auf Anforderung zu erbringen.
Verbundprofile sind nur als werkseitig hergestellte Profile zugelassen. Verbund durch Ausschäumung, Dämmstege aus PVC und im Eigenverbund hergestellte Profile sind ausgeschlossen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Schnitt- und Sägekanten sind zu entgraten.
Überstehende Schweißraupen von Stumpfnähten müssen, wenn sie statisch nicht notwendig sind, an sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden.
Die Konstruktionen für Verglasungen sind so auszubilden, dass jede Scheibe einzeln ausgewechselt werden kann.
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361 und DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Füllelemente, z. B. Glas, Platten, müssen sicher und dauerhaft befestigt werden. Beim Einbetten in aushärtende Dichtstoffe ist für festen Sitz bis zur Aushärtung zu sorgen.
Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile müssen der DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung ebenfalls nachzuweisen. Dichtprofile müssen nichthärtend sein und ihre elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten.
Dichtprofile müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. Bei der Verwendung vorkomprimierter Dichtbänder sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Es ist auf Verträglichkeit gegenüber angrenzenden Stoffen zu achten.
Beim Zusammenbau verschiedener Stoffe sind Verbindungsmittel aus korrosionsbeständigen Stoffen zu verwenden.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Meterialien zu verwenden.
3.3 Türen
3.3.1 Allgemeines
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom AN später entfernt wird. Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzfolie restlos entfernen lässt.
Das aufbringen eines Vorlaufschutzes nach Arbeitsstättenrichtlineien und Erforderniss wird vom AG gesondert beauftragt.
Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können.
Metallzargen müssen die vorgesehenen Wanddicken ausgleichen können.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das
gesamte System einschl. der Bauwerksanschlüsse, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
Türflügel sind so einzupassen, dass sie dicht schließen und schon vor der Verglasung gut gangbar sind.
Türen müssen sich leicht öffnen und schließen lassen. Die vorgesehene weitere Oberflächenbehandlung ist zu berücksichtigen. Die geschlossenen Flügel müssen gut anliegen. Die Flügel dürfen an keiner Stelle streifen.
Bei Türen mit unterem Anschlag muss die Anschlagshöhe mindestens 5mm betragen. Bei Türen ohne Anschlag darf das Maß zwischen Oberseite des Fußbodens und Unterseite der Tür 8mm nicht überschreiten.
Bei Türen mit einer absenkbaren Bodendichtung ist die Türzarge im Druckpunktbereich zu verstärken.
Türdrücker und -knöpfe an Schlössern mit einem Dornmaß unter 55mm müssen gekröpft sein.
3.3.2 Statische Anforderungen
Die Türenkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie einwirkende Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf: sich der Rahmen zwischen zwei Auflagern nicht mehr als l/200 für l ≤? 3m bzw. l/300 für l > 3m durchbiegen.
Bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten l 1 /300 bis max. 8 mm nicht überschreiten.
Die Elemente dürfen keine Kräfte aus dem Bauwerk aufnehmen. Formänderungen des angrenzenden Baukörpers dürfen nicht auf die Konstruktion einwirken.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:
DIN 1055 - 1 für Eigenlasten,
DIN 1055 - 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe,
DIN 1055 - 4 für Windlasten,
DIN 1055 - 5 für Schneelasten,
DIN 4113 für Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend
ruhender Belastung, DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegeln bei zu öffnenden Fenstern.
Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind, so sind sie im statischen Nachweis zu berücksichtigen.
3.3.3 Profile, Zargen und Türblätter
Die Metallbauleistungen umfassen auch die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen einer Grundbeschichtung nach ATV DIN 18363. Oberflächenvorbereitung und Grundbeschichtung auf Metallbauteilen aus Stahl und Aluminium, die einer Festigkeitsberechnung oder baulichen Zulassung bedürfen, sind nach ATV DIN 18364 auszuführen.
Das auszuführende Beschichtungssystem ist vorher mit dem Hersteller der zu beschichtenden Teile auf Dauerhaftigkeit abzustimmen. Die Lackschicht muss in Bezug auf Haftfähigkeit, Härte, Abriebfestigkeit, Elastizität, Kreidungsresistenz, Glanzhaltung, Farbkonstanz, Schichtdicke, Lichtbeständigkeit den Qualitätsanforderungen der für die jeweiligen Eigenschaft üblichen Prüfmethode entsprechen. Angaben zu den Farbtönen enthält die Leistungsbeschreibung.
Türblätter müssen verwindungs- und biegesteif sein. Aussparungen, z.B. Lichtöffnungen, sind rahmenartig auszusteifen. und so herzustellen, dass sie sich bei sachgemäßer Behandlung und Nutzung nicht verziehen.
Stahlhohlprofile sind aus Bandstahl herzustellen. Die Oberfläche ist verzinkt. Sie muss glatt und für die vorgesehene Beschichtung geeignet sein.
Schweißnähte der Rohrprofile sind in den nicht sichtbaren Bereich zu legen. Schnittkanten, Schweißnähte und sonstige Bearbeitungsflächen sind durch Kaltverzinkung vor dem Anstrich zusätzlich gegen Korrosion zu schützen. Stahlwalzprofile sind aus warmgewalztem Stahl herzustellen. Die Profile sind verzinkt vor Korrosion geschützt aus zu führen. Materialmindestdicke von 1,5 bis 2,0 mm entsprechend den statischen Erfordernissen. Die Flanschflächen sind näherungsweise parallel laufend.
Stahlbleche sind aus sendzimirverzinkten Blechen herzustellen. Mindestdicken für Schallabschottungen = 3,0 mm; lastabtragende Bauteile = 3,0 mm; Anschluss- und Bekleidungsteile = 2,0 mm.
Stahlunterkonstruktionen, Stahlprofile und Bleche mit Wandstärken über 4 mm (Anker) müssen feuerverzinkt sein. Alle Stahlteile der Unterkonstruktion, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Die Oberfläche ist mit einem zweimaligen Schutzanstrich zu versehen. Für Stahlteile, die nach dem Einbau im Warmbereich liegen, ist eine Flammspritzverzinkung mit zweimaligem Schutzanstrich möglich. Etwaige Schweißstellen sind in jedem Fall direkt nach der Ausführung der Schweißarbeiten mit Zinkstaub-Beschichtungsstoffen nachzubessern. Hierzu gelten in jedem Fall die Regelungen in der DIN 50976 "Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken)".
Öffnungen für Fallen, Riegel, Verschluss- und Sicherungsbolzen müssen so abgedeckt sein, dass kein Baustoff, z.B. Mörtel, in die Schließschlitze eindringen kann.
Maueranker sind so zu setzen, dass die von Bändern und Verriegelungen einwirkänden Kräfte auf den Baukörper übertragen werden.
Zargen mit geschosshohen Stützprofilen für Leichtbauwände müssen Anschlussmöglichkeiten und justierbare Befestigungen zur Decke und zum Boden gewährleisten.
Eckzargen müssen mindestens eine, Umfassungszargen mindestens zwei Distanzwinkelschienen für die Montage erhalten.
3.3.4 Türschilder und Beschläge
Es sind nur geprüfte und für die Systemkonstruktion zugelassene Qualitätsbeschläge (RAL-Gütezeichen) zu verwenden. Alle Beschläge sind unter Beachtung der Zulassungen und den entsprechenden Vorschriften des Beschlagherstellers auszuwählen. Sie müssen sicher und einwandfrei die geforderte Funktion erfüllen. Die vom Beschlaghersteller angegebenen Flügelgewichte müssen eingehalten werden.
Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet und die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Der Beschlag soll leicht und ohne großen Kraftaufwand in allen Funktionen zu bedienen sein. Um eine einwandfreie Betätigung der Beschläge zu gewährleisten, sind alle beweglichen Beschlagteile mit säurefreiem Fett einzufetten. Schraubverbindungen sind gegen selbsttätiges Lösen zu sichern. Handverletzungen bei Betätigen müssen ausgeschlossen sein. Die Beschläge müssen ausreichend gegen Fehlbedienung gesichert sein.
In Absprache mit der Bauleitung werden die Türbeschläge ggf. im Nachgang kurz vor Ferttigstellung des Gesamtgebäudes montiert. Dies ist mit einzukalkulieren.
3.3.5 Verglasung
Die Glasstärken sind nach den Vorschriften der Glashersteller, bzw. Zulassungen zu bestimmen.
Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vorschriften der Glashersteller müssen beachtet werden. Der Ausführung ist die DIN 18361 zugrunde zu legen. Die Verglasung hat mit EPDM- Dichtprofilen zu erfolgen, die an der Innen- und Außenseite der Scheiben angeordnet sind. Die Dichtprofile müssen in den Ecken dicht sein. Die Endlosmontage mit einem Stumpfstoß ist zulässig, wenn die aufnehmende Profilnut ein Umlaufen des Dichtungsfußes ermöglicht.
Über die Befestigung der Glasfalzprofile bei Türen ist ein gleichmäßig vollflächiger Anpressdruck über die gesamte Länge, bei vorgefertigten Dichtprofilen, sicherzustellen. Glasfalzprofile sind in den Ecken spaltfrei auszuführen und müssen austauschbar sein. Die Befestigung der Glasfalzprofile muss grundsätzlich über ihre ganze Länge wirksam sein.
Die Dimensionierung und Ausführung der Verglasungsklötze können den Klotzungsrichtlinien von Verglasungseinheiten der technischen Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 3 entnommen werden. Einzusetzen sind Kunststoffklötze, Klotzbrücken, imprägnierte Hartholzklötze (kein Eichenholz) oder Klötze aus gleichwertigem Material. Distanz- und Tragklötze sollen 2 mm breiter sein als die Dicke der Füllung. Längen 60 - 100 mm.
Sämtliche großflächig verglasten Türelemente (Türflügel, Seitenteile) sind gem. DIN 18040 mit geeigneten Sicherheitsmarkierungen in Abstimmung mit dem Architekten herzustellen.
3.3.6 Türdichtungen
Türanschlagdichtung aus Elastomer-Profilen, 3-seitig, schwarz, in Nuten der Profile eingelegt.
3.3.7 Türschließer und Feststelleinrichtungen
Ausführung aller Türschließer barrierefrei nach DIN 18040 (Ausnahmen: Flügel > 1.250 mm und Flügel mit Feststelleinrichtung)
- Obentürschließer, Gleitschienen-Türschließer für 1-flg. Türen nach EN 1154 mit CE-Kennzeichnung Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulische Öffnungsdämpfung sowie Schließverzögerung einstellbar, DIN-L und DIN-R verwendbar, Schließkraft EN 1-4 bis 1100 mm Türflügel Schließkraft EN 2-6 ab 1100 mm Türflügel ggf. mit Montageplatte falls erforderlich Farbe: silberfarbig
- Obentürschließer, Gleitschienen-Türschließer für 2-flg. Türen Ausführung wie zuvor beschrieben, jedoch mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung
- Gleitschienen-Türschließer für 2-flg. Türen mit elektromechan. Feststellung
Ausführung wie zuvor beschrieben, jedoch zusätzlich mit integrierter elektromechanischer Feststellfunktion (beidseitig) in der Gleitschiene nach DIN EN 1155
Betriebsspannung: 24 V Gleichstrom, Netzteil integriert Feststellbereich ca. 80-130° beim Einsatz in Brand-/Rauchschutztüren jeweils mit integrierter Rauchschaltzentrale und 2 Unterbrechungstastern mit Aufschrift "Tür schließen"
- Freilauffunktion
Wenn im Positionstext entsprechend gefordert, ist eine Freilauffunktion für das Bewegen der Tür ohne Kraftaufwand in beide Richtungen zu integrieren (freies Schwingen).
3.3.8 Beschläge an Brand- und Rauchschutztüren / Zulassung
Für sämtliche Drückergarnituren, Türschließer, Feststellanlagen, Schlösser, Schließmittel und Beschläge die an Brand- und Rauchschutztüren Verwendung finden sollen, muss ein allg. bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allg. bauaufsichtliche Zulassung bzw. ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegen. Die Einbauvorschriften für die jeweiligen Türen sind vollumfänglich zu berücksichtigen.
3.3.9 Brandschutz- Verglasungen
Sämtliche Glasausschnitte der ausgeschriebenen Brandschutztüren erhalten feuerhemmende Brandschutzverglasungen der Klassifizierung "F"
3.4 Einbau
Bauteile sind so zu befestigen und aufzulagern, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen und Bewegungen aus den Bauteilen aufgenommen werden. Befestigungselemente müssen korrosionsgeschützt sein.
Die Befestigungsstellen müssen auf die Lage der Beschläge, die Anordnung von Profilen und die Anordnung der Verklotzung bei Festfeldern abgestimmt werden. Der Abstand der Befestigungsstellen ist aus der Zulassung zu entnehmen. Die vom Befestigungsmittelhersteller vorgegebenen Randabstände und Einbautiefen sind einzuhalten. Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht zu erfolgen.
Bauteile im Innenausbau, die nach dem Einbauen einen deckenden Anstrich erhalten, dürfen sichtbar, müssen dann aber versenkt befestigt werden. Bauteile im Innenausbau, die keinen deckenden Anstrich erhalten oder vor der Montage endbehandelt wurden, sind verdeckt zu befestigen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten.
3.5 Nebenleistungen
Der Auftragnehmer muss die Elemente von Verschmutzung, die von ihm während der Herstellung oder Montage verursacht werden, reinigen.
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung:
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen.
Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen.
Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Türen nach Abschluss der Malerarbeiten.
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
3. ZTV - Glas-/Rohrrahmentüren
4. ZTV - Stahltüren 4. ZTV - Stahltüren
Für die Ausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB-B) und die allgemeinen technische Vertragsbedingungen ATV - (VOB-C) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Feuerwiderstandsdauer von Brandschutztüren wird durch Feuerwiderstandsklassen gekennzeichnet. Die Klassifizierung erfolgt nach der deutschen Norm DIN 4102-2. Die europäische Norm DIN EN 13501-2 sowie die Produktnorm DIN EN 16034 gelten entsprechend.
Es sind die Bestimmungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sowie die Normen und Richtlinien und die Verarbeitungshinweise des Systemherstellers zu beachten. Alle nicht in den Normen angegebenen Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die in der Ausschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Planungs- und Kalkulationsunterlagen des Auftraggebers angegebenen und geforderten Produkte, Systeme und Konstruktionen in entsprechenden Qualitäten sind unbedingt einzusetzen.
Bei auftretenden Zweifeln und in allen Fällen außergewöhnlicher Belastung ist es erforderlich, zusätzliche Details, Anschlüsse usw. durch Zeichnungen darzulegen und ggf. statische Berechnungen durch einen Statiker prüfen zu lassen.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie der Bauleitung unverzüglich (vor Beginn der Arbeiten) und rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Rechtzeitig heißt, dass der vorgesehene Bauablauf nicht verzögert wird und ein Eingreifen der Bauleitung möglich ist.
Hinsichtlich Fertigungszeichnungen und Maße (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1 die, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, entsprechend in die Vertragspreise einzurechnen sind. Der Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 ist einzuhalten.
4.1 Vom Auftragnehmer vorzulegende Nachweise
Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist durch Vorlage, sofern erforderlich, eines gültigen Eignungsnachweises (Systemprüfung) für das angebotene System zu führen.
4.2 Werkzeichnungen
Die werkseigenen ausführungsreifen Zeichnungen und andere erforderlichen Nachweise sind auf Grundlage der Ausführungs- und Detailpläne des Architekten zu erstellen. Dem Auftragnehmer übergebene Pläne sowie evtl. Angaben über Achsen, Fluchten und Höhe sind verantwortlich zu überprüfen auch in Bezug auf Überprüfung aller Maße an der Baustelle.
Vor Fertigung sind dem AG Musterelemente vorzulegen. Oberflächen und Beschläge sind vor Bestellung zu bemustern und schriftlich vom Bauherrn freigeben zulassen.
4.3 Normen und Richtlinien
Die Ausführung muss nach dem neusten Stand der Technik unter Beachtung aller DIN-Normen, Herstellervorschriften, Richtlinien und Prüfverfahren erfolgen. Insbesondere wird auf folgende Normen hingewiesen:
ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten
VOB/ C DIN 18357 - Beschlagsarbeiten
VOB/ C DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
VOB / C DIN 18 299 - Allgemeine Reglungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB / C DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
VOB / C DIN 18203 - Toleranzen im Hochbau
VOB / C DIN 18 363 - Maler- und Lackierarbeiten Beschichtung
Der Bieter hat die Festlegungen der geeigneten Klassifizierung unter Berücksichtigung der Einsatzempfehlungen in Abhängigkeit von Einbauhöhe und Gebäudelage vorzunehmen bzw. zu überprüfen. Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gilt die EnEV, sowie DIN 4108 in der jeweils gültigen Fassung.
4.4 Fugen, Dehnung, Verkleidung
An Verkleidungen jeglicher Art und Türblättern dürfen sich keine Umleimer oder offene Fugen im Deckfurnier abzeichnen. Das Fugenmaterial muss veränderungs- alterungsbeständig sein gegenüber UV- und Sonnenlicht, Temperatureinwirkungen, Wassereinwirkung, Fäulnis und Insekten, sowie Chemikalien und Lösungsmittel und darf keine gesundheitsschädigenden Dämpfe entwickeln.
4.5 Schutz der eigenen Leistung
Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen der eingebauten Teile und an vorhandenen Bauteilen und Einrichtungen jeder Art sowie die Sicherung von Installationen, der Wiedereinbau von Abschrankungen und Sicherungsmaßnahmen obliegt dem AN.
4.6 Schutz Leistungen Dritter
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung kostenfrei, zu schützen. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzustimmen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen und Restmaterial sind umgehend zu beseitigen.
4.7 Gerüste, Hebezeuge
Vor Benutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen hat der Auftragnehmer diese eigenverantwortlich zu überprüfen. Für sämtliche Schutz- u. Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen hat der Auftragnehmer im Umfang der VOB/C zu sorgen.
Sämtliche zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Werkzeuge, Hebezeuge, Leitern und Kleingerüste, Geräte und Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4.8 Anforderungen an den Schallschutz
Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist auf Verlangen durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen.
4.9 Anforderungen an die Einbruchhemmung
Für die Einbruchhemmung gilt DIN V ENV 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein gültiges Prüfzeugnis und einer Werksbescheinigung des Auftragnehmers nachzuweisen. Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die Anforderungen der DIN V ENV 1627 zu berücksichtigen.
4.10 Beschläge
Es sind nur bewährte Beschlagsmaterialien anzubieten bzw. zu verwenden, die in Güte und Dimensionierung den angebotenen Türen angemessen sind. Alle Beschläge, Drückergarnituren usw. sind in Behördenqualität auszuführen. Für den Einbau von Beschlägen, Schlössern, Türdrückern und Türknäufen gelten die Anforderungen gemäß DIN EN 1906.
4.11 Pflege-, Bedienungs- und Wartungshinweise
Der AN übergibt nach Fertigstellung der Leistungen die erforderlichen Pflege-, Bedienungs- und Wartungshinweise an den AG.
4. ZTV - Stahltüren
5. Positionsbeschreibungen (formale Regelungen) 5. Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der "ZTV", sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen.
Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage des kompletten Bauteils einschließlich der Anschlüsse gemäß den vorgestellten Bemerkungen/Ausführungsbeschreibungen, den Leitdetails und den Angaben der ZTV als komplette, fix und fertige Leistung.
Die Einheitspreise verstehen sich jeweils als Preis für die komplette, fix und fertige Leistung, aller Befestigungen, Deckenanschlüsse, Anschlüsse, Abschottungen, Klinkungen, Eckausbildungen und umlaufender Bauanschlüsse sowie der erforderlichen Nebenarbeiten in der geforderten Ausführung und Qualität.
Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.
5. Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
6. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme.
Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein.
Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar.
Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle.
Dazu gehören insbesondere:
Mängel:
Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich
geschuldeten Leistungen.
Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus
dokumentiert.
Zusatzleistungen:
Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch
den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und
nachvollziehbar dargestellt werden.
Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus.
Restarbeiten:
Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert
aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt.
Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet.
Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket.
Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen.
Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren.
Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen.
Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren.
Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte.
Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist.
Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden.
Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
6. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
01
Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Planung / Wartung
01.02
Planung / Wartung
02 Allgemeine Bereiche / TG
02
Allgemeine Bereiche / TG
02.01 Stahlblechtüren, Allgemeine Bereiche
02.01
Stahlblechtüren, Allgemeine Bereiche
02.02 Zubehör / Sonstiges, Allgemeine Bereiche
02.02
Zubehör / Sonstiges, Allgemeine Bereiche
03 POHA Bereiche
03
POHA Bereiche
03.01 Stahlblechtüren, POHA Bereiche
03.01
Stahlblechtüren, POHA Bereiche
03.02 Aluminium-Rohrrahmentüren, POHA Bereiche
03.02
Aluminium-Rohrrahmentüren, POHA Bereiche
03.03 Zubehör / Sonstiges, POHA Bereiche
03.03
Zubehör / Sonstiges, POHA Bereiche
04 Geförderter Wohnraum
04
Geförderter Wohnraum
04.01 Stahlblechtüren, Geförderter Wohnraum
04.01
Stahlblechtüren, Geförderter Wohnraum
04.02 Zubehör / Sonstiges, Geförderter Wohnraum
04.02
Zubehör / Sonstiges, Geförderter Wohnraum
05 LIDL
05
LIDL
05.01 Stahlblechtüren, LIDL
05.01
Stahlblechtüren, LIDL
05.02 Aluminium-Rohrrahmentüren, LIDL
05.02
Aluminium-Rohrrahmentüren, LIDL
05.03 Schiebetüren, LIDL
05.03
Schiebetüren, LIDL
05.04 Schnellauf- und Schiebetore, LIDL
05.04
Schnellauf- und Schiebetore, LIDL
05.05 Zubehör / Sonstiges, LIDL
05.05
Zubehör / Sonstiges, LIDL
06 Rossmann
06
Rossmann
06.01 Stahlblechtüren, Rossmann
06.01
Stahlblechtüren, Rossmann
06.02 Zubehör / Sonstiges, Rossmann
06.02
Zubehör / Sonstiges, Rossmann
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten: Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten:
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten