Holztüren / Tischlerarbeiten
Sonnenpark Novia-D-dorf
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1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1.1 Allgemeine Projektangaben Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark" Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9, 52074 Aachen Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf. Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. 1.2 Allgemeine Baubeschreibung Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk. Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren. Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne. 1.3 Gebäudedaten Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen. Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet. 1.4 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung sind die Holztüren- und Tischlerarbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben 2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk. Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können 2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl. - keine - 2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße. - Siehe Projektbeschreibung - 2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken. Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten. Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten. 2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen - Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten . Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren 2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt. - Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen -  wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden. 2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten 2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine - keine - 2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle - keine - 2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl. Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen. Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung  herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten. Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein 2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen - keine - 2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt. 2.2 Angaben zur Ausführung 2.2.1 Bauausführung Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind. Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden: die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft das Bundesimmissionsschutzgesetz das Landesimmissionsschutzgesetz die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV) Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern. Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen. Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen. Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden. Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten. Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können. 2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können. Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden. 2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung - keine - 2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - keine - 2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind. Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten. Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung 2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs - keine - 2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen. 2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß. 2.2.9 SiGe-Koordinator Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten. 2.2.10 Nebenleistungen Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind: Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG. Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG, Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten. Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren. Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung. 2.2.11 Baustellenordnung Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV - Holztüren 3 ZTV - Holztüren 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Die Arbeiten werden nach nach VOB Teil C ausgeführt. Zusätzlich gelten sämtliche DIN-Normen, einschlägige technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften etc., die zu einer fachgerechten Ausführung der Arbeiten maßgeblich sind und welche sich auf das Material und dessen Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme beziehen. 3.2 Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. 3.3 Ausführung 3.3.1 Allgemeines Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. Ergänzend zu den Absaugungsmaßnahmen/Sperrungen und Beschilderung der Bereiche sind entsprechend geeignete Atemschutz Masken zu tragen. Kettendübelungen sind unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, nach den Malerarbeiten einzubauen. 3.3.2 Türen Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom AN später entfernt wird. Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können. Stahlzargen müssen die vorgesehenen Wanddickenausgleichen können. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System einschl. der Bauwerksanschlüsse, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Falzdichtungen sind, nach den Malerarbeiten einzubauen. 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben oder den Prüfnachweis einer zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein. Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nicht tragendes Federband vorzusehen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. 3.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung: Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen. Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen. Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge.
3. ZTV - Holztüren
4. ZTV - Beschlagarbeiten 4 ZTV - Beschlagarbeiten 4.0 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Die Arbeiten werden nach nach VOB Teil C ausgeführt. Zusätzlich gelten sämtliche DIN-Normen, einschlägige technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften etc., die zu einer fachgerechten Ausführung der Arbeiten maßgeblich sind und welche sich auf das Material und dessen Verarbeitung nach dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme beziehen. 4.1 Stoffe, Bauteile Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen. Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile mitzuliefern und in den Preis einzurechnen. 4.2 Ausführung 4.2.1 Allgemeines - Alle Beschläge und Beschlagsteile sind nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers einzubauen. - Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller ist nicht zugelassen. - Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verschmutzung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder zu entfernen. - Beschlagteile müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion des Bauteils auf Dauer sicherstellen. - Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. - Für Eingangstüren sind nur zweitourige Schlösser zu verwenden. - Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. - Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw. 400 V auszulegen. Für Verschlüsse in Rettungswegen gelten folgende Forderungen bezüglich der Gebrauchstauglichkeit: - Panikverschlüsse dürfen nicht entgegen der Fluchtrichtung öffnen. Ausnahmefälle sind mit dem Brandschutzgutachtrer und Architekt abzustimmen. - Die Verschlüsse müssen leicht, ggf. auch von Kindern und Rollstuhlfahrern, zu öffnen sein (maximal 1,05 m über Fußboden) - Sie müssen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein - Die Verschlüsse müssen gegen Missbrauch geschützt werden oder die erfolgte Benutzung muss optisch oder akustisch (mechanisch, elektrisch, elektronisch) angezeigt werden - Die Verschlüsse müssen auch bei Stromausfall funktionieren - Die Art der Verschlüsse muss auf die potentiellen Benutzer abgestimmt sein, d.h., sie müssen sich nicht nur körperlich, sondern auch "intellektuell" leicht öffnen lassen. Bei elektronischen Verriegelungen müssen die Türen, sofern sie in Fluchtwegen liegen, durch einfache mechanische Kraftanwendung zu öffnen sein. 4.3 Beschlagslieferung und Montage 4.3.1 Die im LV  in allen Einzelheiten beschriebenen Beschlagteile gelten als ausgewählt und sind in dieser Form anzubieten, außer die Zulassung erfordert nachweisbar eine andere Ausführung. 4.3.2 Die Gleichwertigkeit der Alternativ-Vorschläge muss durch entsprechende Gutachten und Muster nachgewiesen werden. AG und Architekt behalten sich die endgültige Musterauswahl vor. Zum Einbau zugelassen sind nur die vom Bauherrn und Architekt genehmigten Muster. 4.3.3 Die Einheitspreise verstehen sich einschließlich: Lieferung und Montage Verpackung Sämtliche Nebenleistungen, die für die folgerichtige Erfassung des Beschlagsbedarfs und zur fachgerechten Abwicklung dieser Leistungen dienen. Erfassung des Beschlagsbedarfes Klärung der Funktion der Schließsysteme mit dem Nutznießer im Einvernehmen mit Architekt. Information des Bauherrn über Struktur und Funktion des Beschlags Mustervorlage auf Anforderung von Bauherrn oder Architekt. 4.3.4 Die Ermittlung und Koordinierung des Beschlagsbedarfes nach Türhersteller, Türkonstruktion, Stückzahl und Schlagrichtung sowie die Klärung sämtlicher damit verbundener technischer Einzelheiten, sind Sache des Auftragnehmers. Der hierdurch entstehende Aufwand, einschl. aller Fahrten zur Baustelle sowie eventuelle zusätzliche Kosten für die Erstellung von Zeichnungen usw., werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. 4.3.5 Der Auftragnehmer hat den Beschlagsbedarf anhand der Türenliste und der Grundrisspläne folgerichtig zu erfassen. Bestandteil seiner Leistung ist die Ausfertigung von Materialaufstellungen, abgestimmt auf den Beschlagbedarf. Aus der Raumfunktion und der Türkonstruktion ergibt sich jeweils eine bestimmte Beschlagsgruppe. 4.3.6 Grundrisspläne mit Türnummern und Türlisten sind mit den Architekten abzustimmen. Die Bestellung des Beschlagsmaterials erfolgt erst nach Rückgabe der geprüften und genehmigten Aufstellung des AN durch die Architekten. 4.3.7 Mit der Schlussrechnung sind Richtlinien über die Behandlung, Pflege und Wartung des gelieferten Beschlagmaterials zur Verfügung zu stellen. 4.3.8 Die Beschlagbestückung ist bei Feuerschutztüren (z. B. T30/1, T30/2, T90/1, T90/2) vom jeweiligen Türfabrikat und der hierfür bestehenden Zulassung abhängig. Bei hiervon abweichenden Türfabrikaten müssen entsprechend angepasste Beschlagpositionen, nach Rücksprache mit Türhersteller und Architekt, gebildet und festgelegt werden. 4.3.9 Bei Automatiktüren sind vom Bieter, unter Mitwirkung von Architekt, Festlegungen, hinsichtlich Türkonstruktion und evtl. erforderlicher Verstärkungen im Bereich des Antriebsaggregates, zu treffen. 4.3.10 Mit den Architekten und dem planenden Elektroingenieur sind alle elektrischen Anschlüsse im Bereich "Türbeschlag" zu besprechen und festzulegen. Die Standorte der Impulsgeber bei Automatiktüren sind abzustimmen. Kabelpläne und Schaltschemen sind, abgestimmt rechtzeitig, einzureichen. 4.3.11 Bei allen elektrischen Geräten, Bauteilen, Komponenten, Steuerungen usw. ist das vollständige Anschließen und Verklemmen der Kabel und Leitungen einzurechnen. Dies betrifft die Verkabelungen der Türanlagen selbst sowie die Leitungsführung von der Türanlage zur bauseitigen Schnittstelle. Diese ist bis ca. 5,00 m zu kalkulieren. Alle Leitungen von den Steuerzentralen zu Rauchschaltern, Türtastern, Magneten, Nottastern usw. sind komplett betriebsfertig verlegt einzukalkulieren. Alle Leitungen der Zentralen / Steuerungen sind auf einzelne Klemmen zu verlegen. Die elektrisch betriebenen Türen sind funktionstüchtig betriebsfertig zu montieren und in Betrieb zu nehmen. 4.4Inbetriebnahme elektrische Anlagen Sofern vom AN elektrische Anlagen geliefert werden, sind vom AN nachstehende zusätzliche Leistungen zu erbringen: Anschließen der Kabel an die gelieferte elektrischen Anlage Gemeinsame Inbetriebnahme mit dem bauseitigen Elektriker Lieferung von Schaltplänen einer gelieferten elektrischen Anlage Übergabe der Schaltpläne zur Montage an den bauseitigen Elektriker Übergabe der Schaltpläne und Ersatzteillisten in Form von Revisionsunterlagen im Ordner eingeheftet und beschriftet an die AG 4.5Kabelführungen/Steuer- und Abzweigdosen 4.5.1Kabelführungen Sämtliche Konstruktionsdurchdringungen sind mit geeigneten Gummitüllen einzudichten. Die Lage der Kabelaustrittsstelle und die Länge des Kabelüberhangs sind mit dem Elektroplaner eigenverantwortlich abzustimmen. Bei geschlossenen Konstruktionsprofilen sind sämtliche Kabelführungen verdeckt mit Leerrohrführungen auszuführen. Bei offenen Konstruktionsprofilen, bei welchen eine verdeckte Kabelführung nicht möglich ist, sind sämtliche Kabelführungen - mit LM U-Klipsprofilen oder - mit St-Leerrohren in Abstimmung mit dem Architekten mit jeweils kleinstmöglichem Querschnitt auszuführen. Generell sind sichtbare Kabelschleifen zwischen öffenbaren Elementen und der feststehenden Konstruktion jeweils bandseitig unten durch verchromte Metall-Spiralschäuche mit um 90° abgekröpften Anschraubenden zu führen. 4.5.2 Der Bieter erklärt durch Abgabe des Angebotes, dass er über die erforderlichen Fachkräfte verfügt und sich damit in der Lage sieht, die sachlich korrekte und umsichtige Abwicklung des Leistungsumgangs, unter Wahrung sämtlicher technischer Belange und unter Berücksichtigung vorstehender Einzelheiten, zu gewährleisten.
4. ZTV - Beschlagarbeiten
5. Ausführungsbeschreibung Holztür ohne Brandschutzanforderungen 5. Ausführungsbeschreibung Holztür ohne Brandschutzanforderungen T0 - Türanlage einflügelig, gem. DIN 18082 als Holztür mit zweiteiliger Stahlumfassungszarge Standardausführung: Türblatt: mind. 41 mm bzw. 50mm dick, nach Erfordernis, Massivholzrahmen umlaufend doppelt Band und Schlossverstärkung, Oberfläche mit Schichtstoff HPL beschichtet, Stärke 0,7/0,8mm, Farbton Pfleiderer U18004 Dunkelblau oder nach Wahl AG Kantenausbildung: ABS Struktur nach Bemusterung bzw. nach Wahl des AG. Absperrung mit HDF-/Hartfaserplatten 3 mm, Einlage als 1-lagiger Vollspankern bzw. nach, Schallschutzklasse: SSK2 - SSK3, Ausführung stumpf, 3-seitiger verdeckter Buche-Hartholz-Anleimer, lackiert, Beanspruchungsgruppe S, geeignet für Feuchträume Schallschutz: Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, gilt für die Türen sowie Klappen mit umlaufender Zarge die Schallschutzklasse 1. Schallschutzanforderung: Rw,P >= 32 dB Zarge: Stahlblechzarge für zweiflügelige Tür 2 mm dick, gekantet, Ecken auf Gehrung geschweisst, einschl. Zargenvergussblech nach Bedarf. Ausführung ohne Bodeneinstand Ausstanzungen für Falle und Riegel zum Nachfeilen ausgerundet, mit geschlossenem Schutzkasten, Drückerhöhe: 105 cm, Gummi-Anschlagprofile dreiseitig, Farbe und Profil nach vorzulegendem Muster. Ausführung als zweiteilige Umfassungszarge, Stahl verzinkt und für bauseitigen Anstrich mit 2K-PUR-Acryllack grundiert. Beschläge: Mind. 2 Stück/ Objekt Hinweis: Die Stahlzargen sind als besonderer Arbeitsgang vorab zu Liefern und Einzubauen. Die Türblätter werden in Abstimmung mit der Objektüberwachung zum späteren Zeitpunkt eingebaut. Alle damit verbundene Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5. Ausführungsbeschreibung Holztür ohne Brandschutzanforderungen
6. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme. Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein. Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar. Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle. Dazu gehören insbesondere: Mängel: Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus dokumentiert. Zusatzleistungen: Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und nachvollziehbar dargestellt werden. Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus. Restarbeiten: Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt. Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet. Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket. Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen. Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren. Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen. Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren. Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte. Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist. Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden. Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
6. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
01
Baustelleneinrichtung / Planung / Wartung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Planung / Wartung
01.02
Planung / Wartung
02 POHA Bereiche
02
POHA Bereiche
02.01 Innentüren inkl. Zarge, POHA Bereiche
02.01
Innentüren inkl. Zarge, POHA Bereiche
02.02 Innentürblätter, POHA Bereiche
02.02
Innentürblätter, POHA Bereiche
02.03 Wohnungseingangstüren, POHA Bereiche
02.03
Wohnungseingangstüren, POHA Bereiche
02.04 Drücker und Wechselgarnituren, POHA Bereiche
02.04
Drücker und Wechselgarnituren, POHA Bereiche
02.05 OTS-Obentürschließer, POHA Bereiche
02.05
OTS-Obentürschließer, POHA Bereiche
03 Geförderter Wohnraum
03
Geförderter Wohnraum
03.01 Innentüren inkl. Zarge, Geförderter Wohnraum
03.01
Innentüren inkl. Zarge, Geförderter Wohnraum
03.02 Innenschiebetüren, Geförderter Wohnraum
03.02
Innenschiebetüren, Geförderter Wohnraum
03.03 Wohnungseingangstüren, Geförderter Wohnraum
03.03
Wohnungseingangstüren, Geförderter Wohnraum
03.04 Drücker und Wechselgarnituren, Geförderter Wohnraum
03.04
Drücker und Wechselgarnituren, Geförderter Wohnraum
04 LIDL
04
LIDL
04.01 Innentüren inkl. Zarge, LIDL
04.01
Innentüren inkl. Zarge, LIDL
04.02 Drücker und Wechselgarnituren, LIDL
04.02
Drücker und Wechselgarnituren, LIDL
05 Rossmann
05
Rossmann
05.01 Innentüren inkl. Zarge, Rossmann
05.01
Innentüren inkl. Zarge, Rossmann
05.02 Drücker und Wechselgarnituren, Rossmann
05.02
Drücker und Wechselgarnituren, Rossmann
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten