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1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
1.1 Allgemeine Projektangaben
Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark"
Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9,
52074 Aachen
Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
1.2 Allgemeine Baubeschreibung
Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk.
Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren.
Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne.
1.3 Gebäudedaten
Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen.
Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet.
1.4 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind die Fliesen- und Plattenarbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben
2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu
besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können
2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl.
- keine -
2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße.
- Siehe Projektbeschreibung -
2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken.
Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten.
Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten.
2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
- Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten
.
Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren
2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.
- Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden.
2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten
2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine
- keine -
2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
- keine -
2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl.
Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen.
Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten.
Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein
2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
- keine -
2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Bauausführung
Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind.
Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden:
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
das Bundesimmissionsschutzgesetz
das Landesimmissionsschutzgesetz
die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien
die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern.
Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen.
Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen.
Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden.
Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten.
Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können.
2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können.
Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung
Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden.
2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
- keine -
2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- keine -
2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE
Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind.
Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten.
Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung
2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs
- keine -
2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise
Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen.
2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß.
2.2.9 SiGe-Koordinator
Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten.
2.2.10 Nebenleistungen
Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind:
Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG.
Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG,
Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten.
Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren.
Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung.
2.2.11 Baustellenordnung
Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten 3. ZTV Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten
DIN 18333 - Betonwerksteinarbeiten
DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
DIN 18352 - Fliesen und Plattenarbeiten
DIN 18156 - Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren
DIN 18157 - Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren
DIN 18158 - Bodenklinkerplatten
DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
DIN 18534 - Abdichtung von Innenräumen
DIN 51097 - Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Naßbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren, Schiefe Ebene
DIN 52100-2 - Naturstein - Gesteinskundliche Untersuchungen
DIN 52106 - Prüfung von Naturstein und Gesteinskörnungen
DIN 1164 - Zement mit besonderen Eigenschaften
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN EN ISO 10545 - Keramische Fliesen und Platten
DIN EN 197-1 - Zement - Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement
DIN EN 1308 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung des Abrutschens
DIN EN 1323 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen Platten - Betonplatten für Prüfungen
DIN EN 1324 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen
DIN EN 1346 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der offenen Zeit
DIN EN 1347 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit
DIN EN 1348 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Haftfestigkeit zementhaltiger Mörtel für innen und außen
DIN EN 12004 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung
DIN EN 12808 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten
DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Definitionen und Festlegungen
DIN EN 14411 - Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung
ZDB Merkblatt "Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich"
Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)
IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. (IVD)
Verarbitungsvorschriften der Hersteller
3.2 Ausführung
3.2.1 Qualität und Ausstattung
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte stellen den Qualitätsstandard dar. Sollten in Alternativangeboten hiervon abweichend Produkte anderer Hersteller angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Fliesen sind geeignet für die festgelegten Verkehrslasten auszuführen. Die Fliesenqualität muss dem jeweiligen Einsatzbereich gerecht werden. Die zur Ausführung kommenden Fliesen haben einer Sortierung 1. Wahl zu entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass verwendete Fliesen nicht aus verschiedenen Chargen kommen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur-u. Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen.
Die Fliesen müssen jeweils min. 1 glasierte Kante haben. Bei Verlegung der Flächen mit sichtbaren Kanten, ist die Fliese so zu verlegen, dass die glasierte Fliesenkante sichtbar ist.
Beanspruchungsgruppe IV oder unglasiert, je nach Angabe
Bewertungsgruppe der Rutschgefahr nach ArbStättV, mindestens jedoch R 9
Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse II
Prüfzeugnisse zum Nachweis der ausgeschriebenen Anforderungen sind vorzulegen, insbesondere der Nachweis über die Rutschhemmung gemäß Prüfung des BIA (Berufsgenossenschaft Institut für Arbeitssicherheit).
Alle Wand- und Bodenbekleidungen sind rechtzeitig dem Architekten und AG zur Bemusterung vorzulegen.
Sind an den vorhandenen Untergründen größere Toleranzen als die der DIN 18202 vorhanden so sind diese vor Ausführung zu benennen. An den fertigen Flächen später festgestellte Toleranzüberschreitungen, die u.U. aus dem Untergrund herrühren, liegen in der Verantwortung des AN. Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind zuvor am Bau zu nehmen.
3.2.2 Untergrund + Untergrundbehandlung
Schwimmender Zementestrich
Vor der Ausführung ist eine eigenverantwortliche Feuchtegehaltmessung des Estrichs/Untergrunds (CM-Gerät) durchzuführen und zu dokumentieren. Der Belag darf erst verlegt werden, wenn eine ausreichende Trocknung nach Herstellervorschrift erreicht worden ist. Das Abschneiden der Randdämmstreifen des Vorgewerks ist einzukalkulieren.
Zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Grundierung des Untergrundes usw., Nivellierung durch Estrichausgleichsmasse um eine optimale Oberfläche für die Verlegung der Fliesen zu erreichen, sind in die Verlegearbeiten einzukalkulieren. Entstandene Estrichrisse sind fachgerecht aufzuarbeiten.
Durch Setzungen des Gebäudes entstandener Versatz im Estrich ist durch Fließspachtelung zu nivellieren.
Der Bodenbereich in den Dusch-Bereichen ist durch Flüssigabdichtung zu versiegeln. Bei der Verlegung der Wandfliesen auf imprägnierten Gipskartonbauplatten ist eine Grundierung vorzunehmen. Anschließend Isolierung mittels Flüssigabdichtung in den spritzwassergefährdeten Bereichen.
3.2.3 Einbau und Verlegung
Im Verband oder im Fugenschnitt gemäß Verlegeplan des Architekten und/oder AG.
Fliesen sind einschließlich Kopf-, Längs- und Eckkanten, im kunststoffvergütetem Dünnbett gem. EN 12004 Klasse C2 vollsatt zu verlegen und zu verfugen. Inkl. Herstellung aller Löcher für Zapfstellen, Schalter etc. sowie Einbau, Anarbeiten an Durchdringungen, Rinnen, Zargen, Herstellung und Versiegelung von Ausschnitten für Installationen der TGA und der Kücheneinrichtungen ist einzukalkulieren.
Das armierte Mörtelbett ist in solcher Zusammensetzung zu erstellen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen im Naturstein ausgeschlossen sind. Die Kosten für die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) sind einzukalkulieren und sind mit dem Angebot abgegolten. Diese gilt auch für sämtliche Schräg- und Gehrungsschnitte. Maßhaltiger Zuschnitt für fugenlose Verlegung. Die Wandbeläge sind auf einer feuchteunempfindlichen Unterkonstruktion unsichtbar zu befestigen.
Die Fliesenbeläge werden einschließlich des Unterbaues der Wandflächen durch Randstreifen getrennt. Sockelleisten und deren Einbau sind einzukalkulieren.
3.2.4 Einbauteile
Einbau von Materialtrennschienen und Schwellenprofilen aus Edelstahl als niveaugleicher Übergang zu anderen Räumen/Belägen, die auf dem Estrich zu verdübeln sind.
Rissfreie Überbrückung der unterschiedlichen Bewegungen/Setzungen der Gebäudeteile muss gewährleistet sein. Die Fuge ist möglichst nicht sichtbar auszuführen. Der kantenfreie Ausgleich der zu erwartenden Setzungen muss gewährleistet sein.
3.2.5 Verfugung
Bewegungs- und Anschlussfugen, Installationsleitungen, Halterungen, o.ä. sowie alle Fugen, die Bewegungen aufzunehmen oder die Übertragung von Körperschall zu verhindern haben, sind elastisch auszubilden/zu verfugen. Die Fugenausfülltiefe im Verhältnis zur Fugenbreite ist der Herstellerverbrauchstabelle zu entnehmen. Zu tiefe Fugen sind mit Hinterfüllmaterial (Schaumstoffrundprofil o. ä.) entsprechend auszufüllen. Die Fugenflanken sind zuvor mit einem Voranstrich zu versehen. Die Boden/Wand-Aufkantungen sind mit einem Fugenband zu versehen, so sind Wandanschlußfugen dauerelastisch mit Silikon zu verfugen, Farbe nach Angabe des Architekten und/oder AG.
Ausführung der Verfugungsarbeiten nach Herstellung von Musterflächen und Durchführung der Bemusterung. Fugen sind -abhängig von Einsatzzweck - in minimaler Breite auszuführen, die Funktionalität darf jedoch nicht beeinträchtigt sein. Die Fugen sind gemäß Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers auszuführen.
3.2.6 Erstreinigung und Nachbehandlung
Absperrmaßnahmen sind bis zur Begehbarkeit des Belags zu errichten und vorzuhalten. Die verlegten und vorhandenen Beläge sind vollflächig und geschlossen bis eine Woche vor der Abnahme des Gebäudes durch aufgeklebte, stoßfeste Pappen zu schützen. Diese dürfen die Trocknung der Fugen und des Klebers nicht beeinträchtigen.
Die erste Reinigung ist unmittelbar nach der Verlegung durchzuführen. Dabei sollen nach dem Verfugen, Bevor die Fugen völlig erhärtet sind, die Mörtelreste mit klarem Wasser und einem Schwamm gründlich abgewischt werden, damit möglichst geringe Zementschleier zurückbleiben. Bei Bedarf ist ein geeigneter Fliesengrundreiniger zu verwenden. Nach ausreichender Durchhärtung der Verfugung ist eine fachgerechte Reinigung mit Zementschleierentferner durchzuführen.
Unglasierte Fliesen sind mit Spezialmitteln zur Verhinderung der Schmutzfestsetzung und Erleichterung der täglichen Reinigung zu behandeln. Die Verträglichkeit des Mittels mit den jeweiligen Fliesen ist zu überprüfen.
3.3 Bauphysikalische Forderungen
Falls das LV keine anders lautenden Angaben enthält, sind u.a. folgende DIN verbindlich:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
Bei der Kalkulation und Bauausführung sind die Auflagen des Bauphysikers zu beachten (s. beil. Bauteilkatalog).
3.4 Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für alle Arbeiten des AN.
Lager und Aufenthaltscontainer werden durch Baulogistiker des AG, nach schlüssiger Flächenbedarfsbenennung durch den AG, gestellt. Absprache mit Objektüberwachung und Baulogistik ist erforderlich.
Liefern sämtlicher Materialien. Die Art des Materialtransportes ist mit dem Baulogistiker und der Bauleitung abzusprechen.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Ausführen der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die -nach Abstimmung mit dem AN- von der Objektüberwachung bestimmt werden.
Anarbeiten von Estrich an abgesenkte Bodeneinläufe mit scharfkantigen und geradlinigen Kehlen sowie Herstellen von Gefälle. Dafür wird die volle Estrichdicke durchgemessen. Anlegen der erforderlichen Schwind- und Arbeitsfugen in eigener Verantwortung.
Anlegen bzw Übernahme von konstruktiven Dehnungsfugen.
Unaufgeforderte Vorlage von Prüfzeugnissen einschl. aller damit verbundenen Prüfgebühren.
Schutz der bekleideten Flächen.
Feinreinigung der Estrichflächen einschl. Abtragung von minderfesten Schichten, so dass für alle Bekleidungen ausreichende Haftung erzielt wird.
Das Abschneiden der Randdämmstreifen des Vorgewerks ist einzukalkulieren.
Alle evtl. Nacharbeitungen an den bekleideten Oberflächen, welche durch den Baustellenverkehr bzw. der weiteren Ausbauarbeiten erforderlich werden. Es bleibt dem AN überlassen, bei Weiterführung der Ausbauarbeiten die fertigen Fliesen-/Betonwerkstein- oder Naturwerksteinflächen durch entsprechende Schutzabdeckungen zu schützen.
Arbeiten in nicht rechtwinkligen Räumen ohne Zulage.
Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, werden nicht gesondert vergütet.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist einzukalkulieren.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
3. ZTV Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme.
Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein.
Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar.
Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle.
Dazu gehören insbesondere:
Mängel:
Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich
geschuldeten Leistungen.
Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus
dokumentiert.
Zusatzleistungen:
Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch
den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und
nachvollziehbar dargestellt werden.
Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus.
Restarbeiten:
Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert
aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt.
Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet.
Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket.
Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen.
Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren.
Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen.
Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren.
Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte.
Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist.
Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden.
Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 POHA Bereiche
02
POHA Bereiche
02.01 Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
02.01
Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
02.02 Abdichtungsarbeiten, POHA Bereiche
02.02
Abdichtungsarbeiten, POHA Bereiche
02.03 Betonwerksteinarbeiten, POHA Bereiche
02.03
Betonwerksteinarbeiten, POHA Bereiche
02.04 Fliesenarbeiten Böden, POHA Bereiche
02.04
Fliesenarbeiten Böden, POHA Bereiche
02.05 Fliesenarbeiten Wände, POHA Bereiche
02.05
Fliesenarbeiten Wände, POHA Bereiche
02.06 Sonstiges, POHA Bereiche
02.06
Sonstiges, POHA Bereiche
03 Geförderter Wohnraum
03
Geförderter Wohnraum
03.01 Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
03.01
Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
03.02 Abdichtungsarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.02
Abdichtungsarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.03 Betonwerksteinarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.03
Betonwerksteinarbeiten, Geförderter Wohnraum
03.04 Fliesenarbeiten Böden, Geförderter Wohnraum
03.04
Fliesenarbeiten Böden, Geförderter Wohnraum
03.05 Fliesenarbeiten Wände, Geförderter Wohnraum
03.05
Fliesenarbeiten Wände, Geförderter Wohnraum
03.06 Sonstiges, Geförderter Wohnraum
03.06
Sonstiges, Geförderter Wohnraum
04 LIDL
04
LIDL
04.01 Vorbereitende Arbeiten, LIDL
04.01
Vorbereitende Arbeiten, LIDL
04.02 Abdichtung im Verbund, LIDL
04.02
Abdichtung im Verbund, LIDL
04.03 Betonwerksteinarbeiten, LIDL
04.03
Betonwerksteinarbeiten, LIDL
04.04 Fliesenarbeiten Wände, LIDL
04.04
Fliesenarbeiten Wände, LIDL
04.05 Sonstiges, LIDL
04.05
Sonstiges, LIDL
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten