Schlosserarbeiten
Sonnenpark, Düsseldorf
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1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1.1 Allgemeine Projektangaben Bezeichnung: LaS "Leben am Sonenpark" Bauherr:        Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9,                                       52074 Aachen Lage Grundstück: Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf.                                       Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. 1.2 Allgemeine Baubeschreibung Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk. Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren. Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne. 1.3 Gebäudedaten Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen. Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet. 1.4 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung sind die Schlosserarbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben 2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk. Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße. Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können 2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl. - keine - 2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße. - Siehe Projektbeschreibung - 2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken. Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten. Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten. 2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen - Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten . Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren 2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt. - Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen -  wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht 2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden. 2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten 2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine - keine - 2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle - keine - 2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl. Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen. Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung  herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten. Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein 2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen - keine - 2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt. 2.2 Angaben zur Ausführung 2.2.1 Bauausführung Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind. Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden: die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft das Bundesimmissionsschutzgesetz das Landesimmissionsschutzgesetz die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV) Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern. Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen. Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen. Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden. Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten. Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können. 2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können. Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden. 2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung - keine - 2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - keine - 2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind. Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten. Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung 2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs - keine - 2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen. 2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß. 2.2.9 SiGe-Koordinator Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten. 2.2.10 Nebenleistungen Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind: Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG. Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG, Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten. Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren. Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung. 2.2.11 Baustellenordnung Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV - Metall- Schlosser- u. Stahlbauarbeiten 3. ZTV Metall- Schlosser- u. Stahlbauarbeiten 3.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 18360 - Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18065 - Gebäudetreppen DIN 18335 - Stahlbauarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18358 - Rollladenarbeiten DIN 18363 - Maler- u. Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18800 - Stahlbauten DIN 18799 - Steigleitern an baulichen Anlagen DIN 1623 - Kaltgewalztes Band u. Blech - Technische Lieferbedingungen - Allgemeine Baustähle DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; technische Lieferbedingungen DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen DIN EN 10219 - Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen DASt-Richtlinie 022 - Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle DIN EN 10296-2 - Geschweißte kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau u. allgemeine technische Anwendungen DIN EN 10297-2 - Nahtlose kreisförmige Stahlrohre für den Maschinenbau u. allgemeine technische Anwendungen DIN 17611 - Anodisch oxidierte Erzeugnisse aus Aluminium u. Aluminium-Knetlegierungen DIN EN 485-1 - Aluminium u. Aluminiumlegierungen - Bänder, Bleche u. Platten DIN EN 754-1 - Aluminium u. Aluminiumlegierungen - Gezogene Stangen u. Rohre DIN EN 755-1 - Aluminium u. Aluminiumlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre u. Profile DIN EN 1706 - Aluminium u. Aluminiumlegierungen - Gussstücke DIN EN 12020-1 - Aluminium u. Aluminiumlegierungen - Stranggepresste Präzisionsprofile DIN 267-2 - Mechanische Verbindselemente DIN EN 15048-1 - Garnituren für nicht vorgespannte Schraubenverbindungen im Metallbau DIN 18545 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen DIN EN 15651 - Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden u. Fußgängerwegen DIN 18055 - Kriterien für die Anwendung von Fenstern u. Außentüren nach DIN EN 14351-1 DIN 18095 - Türen - Rauchschutztüren DIN 18111 - Türzargen - Stahlzargen DIN EN 13241 - Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN EN 14351 - Fenster u. Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN EN 16034 - Türen, Tore u. Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN EN 16361 - Kraftbetätigte Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften DIN EN ISO 13920 - Schweißen - Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen DIN EN 1090 - Ausführung von Stahltragwerken u. Aluminiumtragwerken DIN EN 1993 - Eurocode 3: Bemessung u. Konstruktion von Stahlbauten DIN EN 1999 - Eurocode 9: Bemessung u. Konstruktion von Aluminiumtragwerken DIN EN ISO 9692 - Schweißen u. verwandte Prozesse - Arten der Schweißnahtvorbereitung DIN EN 10684 - Verbindungselemente - Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) DIN EN 10346 - Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen DIN EN 12206-1 - Beschichtungsstoffe - Beschichtungen auf Aluminium u. Aluminiumlegierungen für Bauzwecke DIN EN 13438 - Beschichtungsstoffe - Pulverbeschichtungen für feuerverzinkte oder sherardisierte Stahlerzeugnisse für Bauzwecke DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen DIN 24531-1 - Roste als Stufen DIN 14094-1 - Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 1: Ortsfeste Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste DIN 18799 - Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau 3.2. Ausführung 3.2.1 Qualität und Ausstattung Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte stellen den Qualitätsstandard dar. Sollten in Alternativangeboten hiervon abweichend Produkte anderer Hersteller angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen durch den AN zu übergeben. Werden zur Anfertigung von Werkstatt- oder Montageplänen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten und umgebenen Bauteilen zu entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Der zulässige Anteil der Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Befestigungsmittel müssen auf die jeweiligen Untergründe abgestimmt sein. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann von der Bauleitung des AG personenbezogen verlangt werden. Die Leistung versteht sich als komplette Herstellung, Lieferung und Montage entsprechend dem Ausschreibungstext einschließlich Zubehör. Erforderliche Anschlussfugen bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk oder Naturstein, sind fachgerecht mit einem dauerelastischen Material zu versiegeln. Stöße sind auf Gehrung auszubilden. Die Oberfläche zweier oder mehrerer gestoßener Profile müssen absolut bündig sein. Alle Schweißnähte sind als Wölb(Voll)nähte herzustellen und sauber zu verschleifen, sichtbare Schweißnähte verlaufen durchgehend. Alle edelstahlbauteile sind mit einem vorläufigen Oberflächenschutz aus einer selbstklebenden Kunststofffolie zu versehen. Diese Folie ist nur auf Anweisung der örtlichen Bauleitung zu entfernen. Die beschriebenen Bauteile wie Treppengeländer, Umwehrungen u.ä. sind vom AN statisch nachzuweisen. Für die beschriebenen Bauteile sind Montage- und- Werkpläne eigenverantwortlich zu erstellen und dem AG unaufgefordert 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten zur Freigabe vorzulegen. Zur Erstellung der Werkpläne notwendige Informationen sind rechtzeitig anzufordern. Sämtliche Positionen verstehen sich einschließlich aller zur Erstellung der Leistung notwendigen Kleineisenteile, Scheiben, Dübel, Versiegelungen, Zu - und Verschnitte etc. Alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung notwendigen Gerüste, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.2.2 Stoffe, Bauteile Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis  oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 3.2.3 Schlosserarbeiten Geländer und sonstige Umwehrungen müssen aus Sicherheitsgründen an jeder Stelle im fertigem Zustand die geforderte Höhe haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die Bauordnungen der Länder und die Arbeitsstättenrichtlinien zu beachten. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. Alle nicht verzinkten Bauteile sind mit einem Rostschutzanstrich auszuführen. In Feuchträumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden. Bei Schweißarbeiten in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Sämtliche Schweiß-Nachweise sind dem AG zu liefern. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden. 3.2.4 Preisinhalte Zusätzlich zur DIN gelten als Nebenleistung und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeitsgerüste, Hubbühnen etc., auch über 2,0 m Arbeitshöhe, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht anderweitig beschrieben. Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung. Bauseitig wird in ein 230-Volt-Anschluss bereitgestellt. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz- oder Rauchschutz Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit und der Prüfgebühren sind in die Preise einzurechnen. Die Auflagen der Baugenehmigung sind einzuhalten. 3.3. Bauphysikalische Forderungen Falls das LV keine anders lautenden Angaben enthält, sind u.a. folgende DIN verbindlich: DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Bei der Kalkulation und Bauausführung sind die Auflagen des Bauphysikers zu beachten (s. beil. Bauteilkatalog). 3.4. Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten: Mit den Einheitsspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten, sofern in den Positionen nichts Gegenteiliges beschrieben ist: Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für alle Arbeiten des AN. Lager und Aufenthaltscontainer werden durch Baulogistiker des AG, nach schlüssiger Flächenbedarfsbenennung durch den AG, gestellt. Absprache mit Objektüberwachung und Baulogistik ist erforderlich. Liefern sämtlicher Materialien. Die Art des Materialtransportes ist mit dem Baulogistiker und der Bauleitung abzusprechen. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Ausführen der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die -nach Abstimmung mit dem AN- von der Objektüberwachung bestimmt werden. Stellen, Vorhalten und Abbauen der Arbeits- und Schutzgerüste für alle Raumhöhen, soweit erforderlich. Alle Zuschneide- und Schweißarbeiten, Einzelanpassungen und Zwischentransporte. Beistellen aller Spreizdübel, Ankerlaschen und sonstiger Befestigungsmaterialien. Kleinere Stemmarbeiten im Rahmen der zulässigen Rohbautoleranzen DIN 18 201 bis 18 202. Verschleifen aller sichtbaren Schweißnähte und evtl. Beispachtelung. Entgraten aller feuerverzinkten Oberflächen, Handläufe, Geländer etc. Örtliches Feststellen und Überprüfen der Ausführungsmaße einschl. Ausgleich der Rohbau-Toleranzen nach DIN 18 201 - 18 203, Zeile 3/4. Verbindliches örtliches Aufmaß einschl. Überprüfung der Zeichnungsmaße. Anlieferung sämtlicher Stahlteile mit allseitigem Rostschutzanstrich. Streichen sämtlicher Eisenteile vor dem Einbau mit einem einwandfreien Rostschutzgrundanstrich zur Aufnahme der nachfolgenden deckenden Anstriche. Voraussetzung hierbei ist eine Sandstrahlentrostung zur Beseitigung der Walzhaut. Ausnahme bilden hierbei die feuerverzinkten Konstruktionen. Lieferung und Montage nach Bauabschnitten - nicht nach Poitionsgruppen - entsprechend Anweisungen und Baufortschritt. Soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer die notwendigen statischen Berechnungen für einzelne Konstruktionen selbst zu betreiben und beizustellen. Alle vorgegebenen Profildimensionen sind auf einwandfreie Standsicherheit zu überprüfen und, falls erforderlich, entsprechend zu verstärken. Unaufgeforderte Vorlage von Prüfzeugnissen einschl. aller damit verbundenen Prüfgebühren. Notwendige Führungsschienen für Elektroleitungen sind einzukalkulieren. Schutz der bekleideten Flächen. Arbeiten in nicht rechtwinkligen Räumen ohne Zulage. Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, werden nicht gesondert vergütet. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist einzukalkulieren. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
3. ZTV - Metall- Schlosser- u. Stahlbauarbeiten
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme. Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein. Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar. Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle. Dazu gehören insbesondere: Mängel:      Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich      geschuldeten Leistungen.      Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus      dokumentiert. Zusatzleistungen:      Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch      den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und      nachvollziehbar dargestellt werden.      Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus. Restarbeiten:      Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert      aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt. Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet. Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket. Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen. Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren. Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen. Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren. Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte. Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist. Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden. Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Allgemeine Bereiche / TG
03
Allgemeine Bereiche / TG
03.01 Geländer, Handläufe und Treppen
03.01
Geländer, Handläufe und Treppen
04 POHA Bereiche
04
POHA Bereiche
04.01 Geländer, Handläufe und Treppen
04.01
Geländer, Handläufe und Treppen
04.02 Briefkastenanlagen
04.02
Briefkastenanlagen
04.03 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
04.03
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
04.04 Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
04.04
Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
05 Geförderter Wohnraum
05
Geförderter Wohnraum
05.01 Geländer, Handläufe und Treppen
05.01
Geländer, Handläufe und Treppen
05.02 Briefkastenanlagen
05.02
Briefkastenanlagen
05.03 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
05.03
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
05.04 Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
05.04
Trennwandsysteme aus Stahldrahtgitter
06 LIDL
06
LIDL
06.01 Geländer, Handläufe und Treppen
06.01
Geländer, Handläufe und Treppen
06.02 Stahlkonstruktionen, Gitterroste
06.02
Stahlkonstruktionen, Gitterroste
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten