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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Anlagen zur Ausschreibung Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Anlagen bei:
Planunterlagen
- Baustelleneinrichtungsplan
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Detailpläne
- Höhenkoten
Statische Nachweise des IB Naefcke
- Allgemein (Rechnerischer Nachweis + Positionspläne)
- Vordach Büroeingang
- Außentreppe Büroeingang
Speziell für den Titel Innenputzarbeiten:
- TRH 2: Fotodokumentation Putzflächen nach Abschleifen des PCB-haltigen
- Unterlagen, Nachweise zu
Brandschutz, Kampfmittel, Raumakustik, Schallschutz,
Wärmeschutz
Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibung und zeichnischer Darstellung in den Anlagen bzw. zwischen Positionsbeschreibung und textlicher Erläuterung in den Anlagen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich.
Die Anlagen dienen lediglich zur Verdeutlichung bzw. zur besseren Verständlichkeit der Positionen.
Die beiliegenden Unterlagen können nicht als Bestell- oder Fertigungsgrundlage verwendet werden.
Der Bieter hat bemerkte Unvollständigkeit bzw. fehlende Eindeutigkeit in den Ausschreibungsunterlagen während der Angebotsbearbeitung dem Auftraggeber mitzuteilen oder diese an geeigneter Stelle (mit entsprechendem Hinweis) einzukalkulieren.
Anlagen zur Ausschreibung
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70 Baubeschreibung:
Projekt Umbau eines Schulgebäudes zum
Kita- und Bürogebäude
Grundstück: Schmilinskystraße 70, 20099 Hamburg
Gebäudekennwerte
BRI Bruttorauminhalt: 6.785 m³
BGF Bruttogeschossfläche: 2.340 m²
Nutzfläche (ohne Technikfläche): 2.482 m²
Höhe First: 18,50 m über Geländeoberkante
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 4, Sonderbau
Gesamtlänge: 39,50 m
Gesamtbreite: 14,50 m
Nutzung: Kita , Krippe , Büro
Planungsanlass
In dem zu beplanenden Gebäude ist momentan die Domschule St. Marien beheimatet. Die
Schule wird aus dem Gebäude komplett ausziehen und es wird die Kita St. Marin, in das
neu umgebaute Gebäude einziehen. Somit findet hier in dem Gebäude eine Umnutzung
statt.
Sanierung Außen
- Austausch und Sanierung von Fenstern, PR-Fassaden u. Türen
- Sanierung Mauerwerk, einschl. Fugen
- Fassadengerüst, Dachdeckerfanggerüste
Sanierung Innen
- Schadstoffsanierung
- Sanierung der Sanitärräume und Herstellung eines barrierefreien WCs
- Erneuerung des Trinkwassernetzes
- Erneuerung Elektro
- Umbauten für Änderungen der Raumnutzung
- Neuorganisiation des Verwaltungsbereichs / Kita / Krippenräume / Küche
- Erneuerung des Bodenbelags
- Erneuerung der abgehängten Decken
- Renovierungsarbeiten Wände
- Ergänzen von Absturzsicherungen in den Treppenräumen
- Einbau neuer Türen in den Fluren
- Integration einer Aufzuganlage
Das Gebäude
Das jetzige Schulgebäude Schmilinkystraße 70 wurde 1958 gebaut und steht neben dem
Mariendom in St Georg Nord. Das Gesamte Dom-Areal sowie das Schulgebäude selbst
gehört zum Erzbistum Hamburg.
Das Gebäude besteht neben dem Erdgeschoss aus 3 Obergeschossen und schließt mit dem
Dachgeschoss in Walmdachform ab. Durch zwei Treppenhäuser ist das Gebäude in 3 Teile
getrennt. Die Treppenhäuser verbinden, über die im mittleren Teil angeordnete Aula, die
beiden äußeren Gebäudeteile im EG miteinander. In den Obergeschossen gibt es keine
direkte Verbindung. Lediglich im 1.OG und im DG sind durch das Lehrerzimmer und der
Einliegerwohnung interne Verbindungen möglich.
Durch diese Besonderheit sind zurzeit Spüllüftungen aufgrund des Brandschutzes in den
Treppenhäusern notwendig
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über aktuell über den Schulhof. Die Haupteingänge werden verlegt auf die gegenüberliegende Seite zur Straße Am Mariendom.
Umsetzung
Die Sanierung findet in einem Bauabschnitten statt, der Schulbetrieb ist eingestellt.
Die Schadstoffsanierung erfolgt zu Beginn der Maßnahme.
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form durch den Auftraggeber erteilt. Der Architekt ist nicht befugt, Aufträge zu erteilen.
Rechnungen
Alle Rechnungen sind digital als Mail an das EBH und nebst Aufmaß bei dem Architekten bzw. Fachplaner zur Prüfung einzureichen.
Digitaler Projektraum
Die Beteiligung an und Dokumentation in einem vom Auftraggeber bereitgestellten Projektraum ist verbindlich. Der Projektraum von einem externen Anbieter wird vom AG zur Verfügung gestellt. Die Administration erfolgt über den externen Anbieter bzw. AG. Die Aufgabenstellung
des AN ist das selbsttätige Hochladen von Plänen und Planungsinhalten und des Schriftverkehrs sowie der geprüften Rechnungen. Die in Kenntnissetzung einer Projektmailadresse des Projektraums in CC des Schriftverkehrs mit Planungsteilnehmern und weiteren Projektbeteiligten ist erforderlich. Planungsinhalte Dritter, z.B. von Planungsbüros oder
anderen Gewerken, aus dem Projektraum sind zu berücksichtigen, dabei ist immer der aktuelle Planungsstand zu prüfen und zu verwenden.
Baubesprechung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen, sofern dies' nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der genaue Termin wird durch die Bauleitung festgelegt
Denkmalschutz
Der Standort Schmilinskystraße 70 steht nicht unter Denkmalschutz. Somit sind hier keine Denkmalschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber schließt keine Bauwesenversicherung ab.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine entsprechende
Versicherung für seine Leistungen abzuschließen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Gewerke in dem Gebäude werden parallel tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Ausbaufirmen abzustimmen und ggf. anzupassen.
Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Gemäß Baustellenverordnung § 5 hat der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.
Die Verständigung auf der Baustelle erfolgt in deutscher Sprache.
Den Anweisungen des für die Baustelle zuständigen Sicherheits und Gesundheitsschutz-Koordinators ist unbedingt Folge zu leisten.
Der auf der Baustelle ausliegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sige-Plan) ist zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze sind strikt einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Arbeitskräfte mit Arbeitskleidung und deutlich sichtbaren Firmennamen auszustatten. Ein Bauleiter ist namentlich zu nennen.
An der Baustelle darf nur Montagepersonal - einschl. Bauleiter - beschäftigt werden, das in die allgemeinen Sicherheitsvorschriften eingewiesen wurde. Der allgemein auf der Baustelle gebräuchliche Umgang muss verstanden werden und jeder Monteur muss sich selbst verständlich äußern können.
Die hierfür erforderliche Zeit ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Arbeitszeiten:
Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung gelten die gesetzlichen
Ruhezeiten, entsprechend sind die Arbeiten von Montag bis Freitag von
7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt.
Arbeiten, die eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich ziehen, sind
mind. 7 Tage vorab mit dem AG abzustimmen bzw. anzumelden.
Arbeiten am Wochenende sind nur nach gesonderter Absprache mit dem AG möglich.
Kampfmittelfreiheit:
Hinweis bez. Kampfmittelräumungsdienst: Für das Grundstück besteht unter dem Gebäude und in den Aussenanlagen Kampfmittelvetrdacht.
Das Grundstück bzw. ein Teil des Grundstückes ist bis zum Beginn der Maßnahme nicht vom Kampfmittelräumungsdienst freigegeben. Bei den nicht freigegebenen Flächen wird der Kampfmittelräumungsdienst baubegleitend vor Ort sein.
Dies ist in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot
einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedinungen und Allgemeine Technische Vetragsbedingungen:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der zum Abschluss des Vertrages gültigen Fassung werden Vertragsbestandteil.
Vertragsbedingungen
Ausführungszeitraum / Abschnittsweise Ausführung / Reaktionszeit Ausführungszeitraum
Ausführungsbeginn:
Juli 2026 bzw. kurzfristig nach Beauftragung
Ausführungsende:
voraussichtlich März 2027
Abschnittsweise bzw. "nicht durchgehende" Ausführung:
Für die Kalkulation ist von einer abschnittsweisen - sprich nicht durchgehenden - Ausführung auszugehen.
Aufgrund der Arbeiten im Bestand kann eine durchgehende Ausführung ohne Arbeitsunterbrechungen NICHT garantiert werden.
Bauabschnitte im herkömmlichen Sinn sind jedoch NICHT geplant.
Reaktionsfrist:
Werden (Umbau-)arbeiten oder Erweiterungen, etc. am Gerüst erforderlich, so werden diese dem AN durch die Bauleitung des AG mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Werktagen angekündigt.
Der AN muss innerhalb dieser Frist mit der Ausführung der Arbeiten beginnen und diese unverzüglich zu Ende führen.
Ausführungszeitraum / Abschnittsweise Ausführung / Reaktionszeit
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung:
Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten
Für die Baustelleneinrichtung, Mannschafts- und Materialcontainer, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Aufstellung nur nach Absprache mit der Bauleitung.
Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden.
Lager im Gebäude sind nicht gewünscht. Es dürfen keine Türen oder bautüren eingesetzt oder verschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat die Baustelle, die Lagerplätze, soweit diese von ihm genutzt werden, stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der z.Z. gültigen Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet.
Das Anlegen von Schutthaufen auf dem Gelände wird nicht toleriert.
Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).
Die Zufahrt auf den Vorplatz der Schule erfolgt von der Genslerstraße.
Der Baustelleneinrichtungsplan (Außenbereich) wird von den Architekten gestellt und vor Baubeginn mit dem Bauherrn und dem SiGeKo abgestimmt.
Ein Logistik- und Anfahrtkonzept ist in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Zufahrt und Parkplätze
Die Baustelle ist jederzeit über die Schmilinskystraße 70 , nach Absprache auch über Am Mariendom anfahrbar.
Der Transport aller Materialien innerhalb der Baustelle ist durch den AN zu organisieren und entsprechend zu kalkulieren.
Bauseits wird eine mit Schotter befestigte Zufahrt auf dem Gelände zum Haupteingang sowie zu den Ost- und Nordfassaden hergestellt. Lage und Abmessungen dieser Zufahrten sind dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Parkmöglichkeiten für PKW stehen in der Nähe der Baustelle nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Sozialräume
Für alle Gewerke wird AG ein Sanitär-Container bereitgestellt. Die darüber hinausgehende Herrichtung der Arbeitsplätze ist in die jeweilige Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und muss den Anforderungen der BG Bau für den Einsatz der eigenen Arbeitskräfte entsprechen.
Abfall, Verunreinigungen
Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Kippgebühren, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt.
Der anfallende Schutt ist unaufgefordert und arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich zu fegen bzw. abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen.
Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden.
Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt sind die "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen -Technische Regeln" der LAGA zu beachten.
Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.
Bei der Bauleitung ist ein Entsorgungsnachweis über
schadstoffbelastete Bauschutt- und Bauabfälle einzureichen.
Baustrom und Bauwasser
Bauwasser- und Baustromanschluß (400 V) werden durch entsprechende TA-Gewerke im Gebäude gestellt.
Für Heizzwecke darf kein Strom verwendet werden. Über die oben beschriebenen Leistungen hinaus benötigte Anschlüsse, sowie die Zuleitungen zu den jeweiligen Einsatzorten sind in die Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten, einschl. der Vorhaltung.
Baustelleneinrichtung
Wichtige Hinweise aus der Statik und zur Kalkulation der Einheitspreise: a) Wichtige Hinweise aus der Statik:
Zu verwendende Baustoffe:
Stahlbauteile S 235, teilweise mit Brandschutzverkleidung (F90)
Beton C20/25 bzw. gemäß Angabe in der jeweiligen Position
Betonstahl BSt 500 S (A)
Mauerwerk KS 1.8 - 12/IIa (mit Vermörtelung der Lager- und Stoßfugen, keine Dünnbettverklebung)
Fertigstürze gem. Zulassung
Stahlbauteile im Innenraum: ohne Korrosionsschutz
Stahlbauteil im Außenraum und in Außenwänden: mit Korrosionsschutz, verzinkt
b) Wichtige Hinweise zur Kalkulation der Einheitspreise:
- Sämtliche Abbrucharbeiten sind erschütterungsfrei auszuführen, d.h. Stemmen ist îm gesamten Gebäude nicht zulässig!
Sämtliche abzubrechende Bauteile sind durch Schneiden abzustrennen.
- Für sämtliche Abbrucharbeiten gilt:
Wenn in der jeweiligen Position nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind die Kosten für die Entsorgung bzw. Verwertung (inkl. Transportkosten) des Abbruchmaterials in den Einheitspreis der jeweiligen Position miteinzukalkulieren.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise der betreffenden Titel miteinzukalkulieren:
- Überprüfung der Bestandssituation
Vor Beginn der Umbauarbeiten ist der Erhaltungszustand der
vorhandenen Bauteile zu überprüfen und außerdem zu kontrollieren, ob
die in den Standsicherheitsnachweisen getroffenen Voraussetzungen
hinsichtlich der vorhandenen Bauteile auch tatsächlich zutreffen. Bei
Abweichungen der getroffenen Annahmen ist umgehend Rücksprache mit
dem Aufsteller zu halten.
- Sämtliche Aufmaßarbeiten vor Ort
- Sämtliche Einmessarbeiten
(gilt insbesondere für die Erstellung des neuen Aufzugsschachtes und die Höhenlage der neu einzubauenden Stahlträger)
- Montageabstützungen:
Vor dem Trägereinbau ist die vorhandene Stahlbetondecke fachgerecht beidseitig der Wand abzustützen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die
Absteifungen NICHT auf den vorhandenen, schwimmenden Estrich abgesetzt werden dürfen.
Auf dem Estrich sind zusätzliche Bohlen auszulegen, auf denen wiederum die Absteifungen stehen können; die
Lasten werden so in die Wände abgeleitet.
Ausführung in Abstimmung / Rücksprache mit dem Statiker.
- Ausführung von Trennschnitten beim Abbruch von bzw. beim Herstellen von Öffnungen in Wänden und Decken
Die abzubrechenden Bereiche bei Wänden und Decken dürfen ausschließlich durch Trennschnitte abgetrennt werden. Stemmen ist (aufgrund der Erschütterungen) nicht zulässig!
Wichtige Hinweise aus der Statik und zur Kalkulation der Einheitspreise:
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Alle für die in diesem LV beschriebenen Leistungen erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel wie Baubeleuchtung, Leitern, Kabeltrommeln usw.
anliefern und aufstellen,
vertragen am Einsatzort,
vorhalten über die Länge der Bauzeit sowie
abtransportieren nach Ende der Arbeiten.
Ebenfalls sind Hebezeuge, Krane, Dachdeckeraufzug, Schuttrutschen usw. inkl. Hilfsmittel wie Böcke, Rollen etc. nach eigenem Ermessen und Bedarf zu kalkulieren sowie benötigte Hilfsmittel und Provisorien für Lagerung, Einbringung und Montagesicherung der Materialien und Bauteile.
Abschnittsweises Arbeiten ist dabei zu kalkulieren.
Sollte der AN Material- oder Aufenthalts- / Pausencontainer für die Durchführung seiner Arbeiten benötigen, so sind die Kosten dafür hier einzukalkulieren, und zwar inklusive aller Nebenkosten wie Vorhaltung, Reinigung, Abtransoport usw.
Hinweis:
Ein Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse
SW09), in der obersten Ebene zum Dachfanggerüst ausgebaut, inkl. drei Treppentürme als Gerüstaufstieg,
wird bauseits gestellt.
Sanitärcontainer und ein Raum für Besprechungen werden bauseits gestellt.
Abrechung als einmalige Pauschale für Antransport, Aufbau, Vorhaltung, Abbau und Abtransport der BE,
ausschließlich für die eigene Leistung, unter Berücksichtigung der abschnittsweisen Ausführung.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0002 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung, z.B. für die Stahlträger und -stützen, etc.) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten:
- Aufmaßerstellung durch den AN vor Ort als Grundlage für die Montage- und Ausführungsplanung und Materialbestellung
Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse)
notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. Brand- und Schallschutznachweise prüffähig (z.B. für das Ausmauern und Verputzen von Stahlträgern mit F90-Anfoderung).
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf
mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG
Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage
Materialdisposition des AN
Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF.
Abrechnung als einmalige Pauschale.
01.__.0002
Technische Bearbeitung
L
1.00
psch
01.__.0003 Beschickung / Transport von Material Aller Aufwand für die Beschickung und Verteilung von Material, Baustoffen und Bauteilen innerhalb der Baustelle inkl. gegebenenfalls nötigem Zwischenlagern ist hier zu kalkulieren, soweit er die sonst üblicherweise in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen enthaltenen Aufwände übersteigt.
Insbesondere ist die Länge des Gebäudes mit nur einer Zufahrt an einem Ende des Gebäudes zu berücksichtigen sowie die Tatsache, dass Lager- und Ladeflächen nur begrenzt und nicht zentral auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.
Diesbezüglich ist der beigefügte Baustelleneinrichtungs- und Lageplan zu beachten.
Länge der Strecke, die
maximal im oder auf dem
Gebäude zu vertragen
oder verfahren ist: 50 m
Anzahl der Etagen: 4 Etagen plus Keller,
Höhe des Daches: First ca. 17,1m über Gelände
Treppen: 2 zentrale Treppenhäuser
Hinweis:
Ein Fassadengerüst (Lastklasse 4, Breitenklasse
SW09), in der obersten Ebene zum Dachfanggerüst ausgebaut, inkl. drei Treppentürme als Gerüstaufstieg,
wird bauseits gestellt.
Abrechnung als einmalige Pauschale.
01.__.0003
Beschickung / Transport von Material
L
1.00
psch
01.__.0004 Sicherungen / Wetterschutz Abdeckplanen vorhalten und bei Regenereignissen die Leistung abdecken.
Planen werden mehrfach je Bauabschnitt eingesetzt.
Es ist einzukalkulieren, dass verschlissene, undichte Planen auszutauschen sind.
Diese Leistung erfolgt abschnittsweise, der Mehraufwand ist entsprechend in die Position einzukalkulieren.
01.__.0004
Sicherungen / Wetterschutz
80.00
m2
01.__.0005 Teilnahme an Baubesprechungen Entsendung eines geeigneten bevollmächtigten Vertreters zu Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber in je nach Bedarf mehr- oder weniger regelmäßigem Turnus durchführt.
Der Teilnehmende Vertreter muss vertraglich verbindliche Aussagen und Entscheidungen treffen können, insbesondere zu Terminen und Ausführungsfristen und alle Auskünfte zum Inhalt und Fortschritt der Leistungen geben können.
Termine der Besprechungen werden jeweils in Abstimmung und abhängig vom Bautenstand von der Bauleitung des AG festgelegt und mit mindestens einer Kalenderwoche Vorlauf mitgeteilt.
Typisch wäre ein turnusmäßiger fester wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Termin.
01.__.0005
Teilnahme an Baubesprechungen
40.00
St
01.__.0006 Dokumentation Übergabe der Facharbeitererklärung und der vollständigen Dokumentation der eigenen Leistung inklusive von:
- Nachweisen zu verwendeten und eingebauten Materialien und
Produkten sowie jeweils Umweltverträglichkeitsdeklarationen
- Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen
- Belege zur fach- und umweltgerechten Entsorgung
- Gegebenenfalls Messprotokollen oder Prüfprotokollen
2-fach in Papierform, gut sortiert und leserlich im Aktenordner
Hinweis:
Liegt die vollständige Dokumentation zur Abnahme nicht vor, wird der doppelte Betrag des angebotenen Preises bei der Schlussrechnung einbehalten.
Ist die Inbetriebnahme oder Innutzungnahme des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ohne Vorlage der Dokumentation unmöglich, kann die Schlussrechnung bis zur Beibringung der Dokumentation zurückgewiesen und die Abnahme verweigert werden.
01.__.0006
Dokumentation
1.00
St
02 Mauerarbeiten
02
Mauerarbeiten
02.01 Mauerarbeiten Innenwände
02.01
Mauerarbeiten Innenwände
02.02 Mauerarbeiten Außenwände / Verblendmauerwerk ergänzen
02.02
Mauerarbeiten Außenwände / Verblendmauerwerk ergänzen
03 Neue Öffnungen / Abfangungen mit Stahlträgern
03
Neue Öffnungen / Abfangungen mit Stahlträgern
03.01 Neue Öffnungen und Abfangungen (Innenraum)
03.01
Neue Öffnungen und Abfangungen (Innenraum)
03.02 Neue Fassadenöffnungen
03.02
Neue Fassadenöffnungen
04 Neuer Aufzugsschacht, EG bis 3.OG
04
Neuer Aufzugsschacht, EG bis 3.OG
Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten:
In dem Gebäude wird in dem nicht unterkellerten Bereich zwischen Achse 4 und 5 ein Aufzug nachgerüstet, der die Geschosse EG bis 3.OG miteinander verbindet.
Die Außenabmessung des Aufzugsschachtes
beträgt ca. 2,09 m x 2,36 m.
Die Aufzugsunterfahrt wird in STB-Bauweise mit WU-Beton hergerstellt.
Ab dem EG wird der Aufzugsschacht aus KS-Mauerwerk errichtet.
Zum Leistungsumfang des AN gehört neben der Errichtung des Schachtes und der Unterfahrt auch das Herstellen der Deckenausschnitte in der Geschossdecke EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG sowie der erforderliche Erdaushub.
Leistungsumfang / Beschreibung der Arbeiten
VORLEISTUNGEN
VORLEISTUNGEN
04.__.0001 Gerüststellung Sämtliche für die Erbringung der unter diesem Titel "Neuer Aufzugsschacht EG bis 3.OG" beschriebenen Leistungen für die Erstellung des neuen Aufzugsschachtes erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste sowie sonstige Schutzmaßnahmen geben Absturz (PSA etc). werden als einmalige Pauschale über diese Position vergütet.
Antransport, Aufbau, Vorhaltung, ggf. Umbau, Abbau und Abtransport.
Vorhaltedauer nur für die Ausführung der eigenen Leistung, keine Gebrauchsüberlassung an Drittgewerke.
Abrechnung als einmalige Pauschale.
04.__.0001
Gerüststellung
1.00
Psch
04.__.0002 Absicherung an freien Deckenkanten Absicherung an freien Deckenkanten, als Sicherung gegen Absturz,
im Bereich der neu hergestellten Deckenöffnungen für den Aufzugsschacht.
Die Absicherungen sind durch den AN zu liefern und zu montieren und bis zur Erstellung des Aufzugsschacht vorzuhalten, anschließend abzubauen und abzutransportieren.
Abrechnung pro lfdm.
04.__.0002
Absicherung an freien Deckenkanten
18.00
lfdm
04.__.0003 Vermessungs- / Einmessarbeiten Für die genaue Positionierung des Aufzugsschachtes im Grundriss und die Festlegung der Höhenlage der Ankerbalken in Bezug zu den Geschosshöhen ist von einem erhöhten Aufwand für Vermessungs- bzw. Einmessarbeiten auszugehen.
Dieser erhöhte Aufwand für Vermessungs- bzw. Einmessarbeiten wird als einmalige pauschale Zulage über diese Position vergütet.
04.__.0003
Vermessungs- / Einmessarbeiten
1.00
Psch
HERSTELLEN VON DECKENÖFFNUNGEN
HERSTELLEN VON DECKENÖFFNUNGEN
04.__.0004 Herstellen von Deckenöffnungen, bxl= ca. 2,0 x 2,15 m Herstellen von Deckenöffnungen für den neuen Aufzugsschacht.
bxl= jeweils ca. 2,0 x 2,15 m.
Deckenstärke: jeweils ca. 25,5 cm
(inkl. Fußbodenaufbau in Höhe von ca. 50-70 mm, d.h. die STB-Decke hat eine Stärke von ca. 18 bis 20 cm)
Zwei Außenkanten der herzustellenden Öffnungen grenzen unmittelbar an Bestandswände (an Außenecke), zwei Außenkanten der herzustellenden Öffnung liegen mittig im Raum.
Die Deckenöffnungen sind jeweils geschossweise herzustellen, nachdem in dem darunter liegenden Geschoss die neuen Schachtwände des Aufzugs gemauert und kraftschlüssig an die Decke angeschlossen wurden (als AN-Leistung).
Gemäß Statik sind deshalb keine Abstützungen erforderlich!
Inkl. erforderlicher Trennschnitte (Stemmen ist nicht zulässig!), inkl. Korrosionsschutzbehandlung des durchtrennten Bewehrungsstahls, inkl. Auffangen/Sichern des Abbruchmaterials (Erschütterungen sind unbedingt zu Vermeiden!), Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials.
Ausführungsort:
Geschossdecke über EG, 1.OG und 2.OG.
Abrechnung pro Stück hergestellte Deckenöffnung.
04.__.0004
Herstellen von Deckenöffnungen, bxl= ca. 2,0 x 2,15 m
3.00
Stck
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
HERSTELLEN VON BODENÖFFNUNGEN
04.__.0005 Herstellen von Bodenöffnungen, bxl= ca. 3,14 x 3,50 m Herstellen von Öffnungen in der Bodenplatte unter dem EG
(der Bereich des neuen Aufzugsschachtes ist nicht unterkellert).
Breite: ca. 3,14 m (= von Innenwand zu Innenwand)
Länge: ca. 3,50 m (beginnend ab Innenkante der Außenwand)
Deckenstärke: jeweils ca. 25,5 cm
(inkl. Fußbodenaufbau in Höhe von ca. 65 mm, d.h. die STB-Bodenplatte hat eine Stärke von ca. 190 mm)
Inkl. erforderlicher Trennschnitte (Stemmen ist nicht zulässig!), inkl. Korrosionsschutzbehandlung des durchtrennten Bewehrungsstahls, inkl. Abtransport und fachgerechte Entsorgung / Verwertung des Abbruchmaterials.
Ausführungsort:
Bodenplatte unter dem EG.
04.__.0005
Herstellen von Bodenöffnungen, bxl= ca. 3,14 x 3,50 m
1.00
Stck
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
AUSHUB BIS OK BESTANDSFUNDAMENT
04.__.0006 Aushub bis OK Bestands-Fundament Nachdem die Bodenplatte unter dem EG abgebrochen wurde, ist das darunter befindliche verdichtete Erdreich bis auf Oberkante der darunter liegenden Bestandsfundamente komplett auszuheben bzw. aufzunehmen, aus dem Gebäude zu transportieren und im Baustellenbereich seitlich zu lagern (für späteren Wiedereinbau).
Die Aushubarbeiten sind im Gebäude auszuführen,
d.h. der Aushub muss mit entsprechender Sorgfalt / Vorsicht von Hand oder mit Kleingerät zu erfolgen, bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Aushubhöhe ab Unterkante Bodenplatte EG: ca. 103 cm.
Abrechnung pro cbm.
04.__.0006
Aushub bis OK Bestands-Fundament
12.00
m3
04.__.0007 Zulage, Aushubmaterial abtransportieren Zulage zur Vorposition,
für
Überschüssiges Aushubmaterial laden und zur freien Verwendung abfahren, inkl. Verwertung gem. LAGA Z0, in den EP dieser Position einzukalkulieren.
Verwertungs- bzw. Entsorgungskosten > Z = werden auf Nachweis gesondert vergütet.
04.__.0007
Zulage, Aushubmaterial abtransportieren
7.00
m3
04.__.0008 Verfüllen bis UK Bodenplatte unter dem EG Nach Erstellung der Aufzugsunterfahrt sind die Arbeitsräume zu verfüllen und zu verdichten; lagenweise und höhengerecht,
unter Verwendung des Aushubmaterials der Pos. 04.6.
Anforderung Verdichtungsgrad: gem. Angabe Statik (voraussichtlich mitteldichte Lagerung).
Ausführung im Gebäude, Art der Ausführung bzw. Verdichtungsverfahren ist vorab mit der Bauleitung und Statik abzustimmen (keine Erschütterungen im Gebäude zulässig!).
Inkl. Herstellen eines sauberen, eberen Planums.
Abrechnung nach geometrischen Maßen in eingebautem Zustand.
04.__.0008
Verfüllen bis UK Bodenplatte unter dem EG
7.00
m3
04.__.0009 Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern Füllsand für Verfüllung der Arbeitsräume zur Baustelle liefern und zum Verwendungsort transportieren.
(Einbau wird über Vorposition vergütet).
04.__.0009
Füllsand für Arbeitsraumverfüllung liefern
10.00
m3
NEUE AUFZUGSUNTERFAHRT (Statik-Pos. 60) Hinweise zum Aufzug:
Der neue Aufzug wurde im EG in der Gebäudeecke entlang der südlichen Außenwand und der tragenden Innenwand in Achse 4 positioniert, dieser Bereich ist nicht unterkellert.
D.h. der Aufzug grenzt entlang von zwei Seiten direkt an Bestand-Bauteile (KS-Mauerwerk im EG bzw. Fundamente unterhalb der Bodenplatte EG).
Die neu zu erstellenden Betonbauteile (Schachtsohle und Schachtwände) sind "press" gegen die Bestandsteile zu betonieren (als Kontaktfuge), gemäß Statik ist keine Dämmstreifeneinlage vorgesehen.
Der Aufzug verbindet das EG mit dem 3.OG.
NEUE AUFZUGSUNTERFAHRT (Statik-Pos. 60)
MAGERBETONAUFFÜLLUNG
MAGERBETONAUFFÜLLUNG
04.__.0010 Magerbetonauffüllung Magerbetonauffüllung zwischen Unterkante Bodenplatte der neuen Aufzugsunterfahrt und Oberkante der Bestandsfundamente.
Höhe: ca. 103 cm.
Grundfläche der Magerbetonauffüllung: ca. 2,40 m x 2,80 m.
Oberkante Bestandsfundamente liegt ca. 2,31 m tiefer als OK FB im Erdgeschoss.
MagerbetonaufLiefern und einbringen.
04.__.0010
Magerbetonauffüllung
7.00
m3
04.__.0011 Randabstellung der Magerbetonauffüllung Zweiseitige Randabstellung der Magerbetonauffüllung,
Höhe ca. 103 cm.
(Die Aufzugsfahrt grenzt an zwei Seiten an Bestand-Mauern oder -Fundamente, deswegen ist nur entlang von zwei Seiten eine Schalung erforderlich).
04.__.0011
Randabstellung der Magerbetonauffüllung
6.00
m2
BODENPLATTE AUFZUGSUNTERFAHRT, d= 30cm
BODENPLATTE AUFZUGSUNTERFAHRT, d= 30cm
04.__.0012 Ortbeton Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, WU Ortbeton der Bodenplatte der Aufzugsunterfahrt,
Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht,
als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2,
(Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), mit hohem Wassereindringwiderstand, WU.
Stärke Bodenplatte 30 cm.
Liefern und einbringen.
04.__.0012
Ortbeton Bodenplatte Aufzugsunterfahrt, WU
2.00
m3
04.__.0013 Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt Schalung der Bodenplatte der Aufzugsunterfahrt,
Schalungshöhe 30 cm.
04.__.0013
Schalung Bodenplatte Aufzugsunterfahrt
2.50
m2
SCHACHTWÄNDE AUFZUGSUNTERFAHRT
SCHACHTWÄNDE AUFZUGSUNTERFAHRT
04.__.0014 Ortbeton Wände Aufzugsunterfahrt, WU Ortbeton der Wände der Aufzugsunterfahrt,
obere Betonfläche waagerecht,
als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2,
natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), mit hohem Wassereindringwiderstand, WU.
Wandstärke 30 cm,
Wandhöhe (von OK Bodenplatte Aufzugsunterfahrt bis OK Geschossdecke EG): ca. 100 cm.
Liefern und einbringen.
04.__.0014
Ortbeton Wände Aufzugsunterfahrt, WU
2.00
m3
04.__.0015 Schalung Wände Aufzugsunterfahrt Schalung der Wände der Aufzugsunterfahrt,
Höhe ca. 100 cm.
(Hinweis zur Kalkulation:
Für 1 qm Wand werden 2 qm Schalung vergütet)
04.__.0015
Schalung Wände Aufzugsunterfahrt
4.00
m2
FUGENBLECHE ARBEITSFUGEN WU-BETON
FUGENBLECHE ARBEITSFUGEN WU-BETON
04.__.0016 Fugenblech Arbeitsfuge, Stahlblech verzinkt Fugenblech für Arbeitsfuge, Einbaulage vertikal, aus verzinktem Stahlblech, beidseitig mit vollflächiger Polymerbitumenbeschichtung zur Abdichtung der Arbeitsfuge Sohle-Wand,
Beanspruchung durch drückendes Wasser von außen,
einschl. sämtlicher Zubehörteile wie Steckbügel und Stoßklammern, etc., liefern und fachgerecht einbauen.
Fugenblech für WU-Beton der Nutzungsklasse A,
Blechhöhe 166mm,
Mindesteinbindetiefe 35mm,
zulässiger Wasserdruck 2 bar,
Stöße überlappend und mit Stoßklammern gesichert gemäß Einbauanweisung des Herstellers.
Die Abrechnung erfolgt nach lfdm "reiner" Wandlänge, ohne Überlappung, d.h. die Menge der Überlappung wird nicht vergütet.
Bei der Kalkulation des Einheitspreises dieser Position ist dies entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Ausgeschriebenes Fabrikat:
Dichtblech ELMCO - DB II-v 166,
mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis.
Hersteller:
Elmenhorst Bauspezialartikel, 25462 Rellingen.
Oder gleichwertiges Fabrikat.
(Für das gleichwertige Fabrikat muss ebenfalls ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorliegen).
Einbauort Fugenblech:
Waagrechte Arbeitsfuge zwischen Oberkante STB-Schachtbodenplatte Aufzugsunterfahrt (WU) und Unterkante STB-Schachtwand Aufzugsunterfahrt (WU).
04.__.0016
Fugenblech Arbeitsfuge, Stahlblech verzinkt
10.00
lfdm
04.__.0017 Zulage, Eckausbildung Fugenblech Arbeitsfuge Zulage zur Vorposition,
Eckstück für Fugenblech als Formteil, aus verzinktem Stahlblech, beidseitig mit vollflächiger Polymerbitumenbeschichtung zur Abdichtung der Arbeitsfuge Sohle-Wand,
für 90°-Innen- oder -Außenecken,
Blechhöhe 166mm,
einschl. sämtlicher Zubehörteile liefern und fachgerecht einbauen.
04.__.0017
Zulage, Eckausbildung Fugenblech Arbeitsfuge
4.00
St
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG Nachdem die Aufzugsunterfahrt hergestellt und die Arbeitsräume verfüllt wurden (s. vorherige Positionen), ist die Sohlplatte im EG wieder zu ergänzen.
Die Sohlplatte läuft stumpf / press gegen die Bestands-Wände bzw. die Aufzugsunterfahrt.
Der Anschluss an die vorhandene Sohlplatte wird über eine Zulageposition separat vergütet.
ERGÄNZEN SOHLPLATTE EG
04.__.0018 Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG Ortbeton Sauberkeitsschicht, unter Sohlplattenergänzung,
als unbewehrter Beton, Normalbeton C 8/10 DIN EN 206, DIN
1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Dicke 5 cm.
(Fläche ca. 3,14 x 3,50 m,
abzgl. Aufzugsunterfahrt 2,05 x 2,48 m).
04.__.0018
Ortbeton Sauberkeitsschicht unter Sohlplattenergänzung EG
0.50
m3
04.__.0019 Ortbeton Sohlplattenergänzung EG Ortbeton der Sohlplattenergänzung,
Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht,
als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC2,
(Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung).
Stärke Bodenplatte 25 cm.
(Fläche ca. 3,14 x 3,50 m,
abzgl. Aufzugsunterfahrt 2,05 x 2,48 m).
Liefern und einbringen.
04.__.0019
Ortbeton Sohlplattenergänzung EG
1.50
m3
04.__.0020 Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte Stirnseite der vorhandenen Sohlplatte EG (d= ca. 20 cm) gemäß Angabe Statik durch Fräsen konisch herstellen, profilieren und vornässen, zum Anschluss der Sohplattenergänzung.
Abrechnung pro lfdm Anschluss.
04.__.0020
Stirnseite vorh. Sohlplatte vorbereiten für Anschluss neue Sohlplatte
9.00
lfdm
FLÜSSIGABDICHTUNG ANSCHLUSSFUGEN
FLÜSSIGABDICHTUNG ANSCHLUSSFUGEN
04.__.0021 Flüssigabdichtung der Anschlussfugen Abdichtung der umlaufenden Anschlussfuge zwischen Sohlplatte EG und Außenkante Schachtwand Aufzugsunterfahrt:
- Abdichtung auf Basis von 1-komponentigem Polyurethanharz (PU)
- tieftemoperaturflexibel
- elastisch und rissüberbrückend
- diffusionsfähig und lösemittelfrei
- mit abZ für WU-Anwendungen bzw. für die Abdichtung von Arbeits- und Bewegungsfugen.
Die Position umfasst folgenden Leistungen:
- Systemkonforme Untergrundvorbehandlung
- PE-Rundschnur in Fuge einlegen und mit Klebeband abkleben
- Auftrag des Abdichtungsharzes inklusive Spezialvlieseinlage, unter Einhaltung der Mindestschichtdicken und der seitlichen Mindestüberdeckungen / -überlappungen
- Dokumentation.
Fugenbreite bis ca. 25mm.
Ausgeschriebenes System:
Triflex Smart Tec WU
(oder technisch gleichwertiges System).
Abrechung pro lfdm Fuge, für sämtliche vor beschriebenen Leistungen.
04.__.0021
Flüssigabdichtung der Anschlussfugen
10.00
lfdm
AUSGLEICHSSCHICHT
AUSGLEICHSSCHICHT
04.__.0022 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 15 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk,
Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm,
Mauerwerksdicke bis 15 cm.
04.__.0022
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 15 cm
2.00
lfdm
04.__.0023 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 17,5 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk,
Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm,
Mauerwerksdicke bis 17,5 cm.
04.__.0023
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 17,5 cm
20.00
lfdm
04.__.0024 Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 24 cm Ausgleichsschicht aus Mörtel, unter dem KS-Mauerwerk,
Höhe der Ausgleichsschicht bis ca. 50 mm,
Mauerwerksdicke bis 24 cm.
04.__.0024
Ausgleichsschicht Mörtel H bis 5cm, d= 24 cm
7.00
lfdm
TRAGENDES KS-MAUERWERK DER AUFZUGSSCHACHTWÄNDE
TRAGENDES KS-MAUERWERK DER AUFZUGSSCHACHTWÄNDE
04.__.0025 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 17,5 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996,
als tragende Aufzugsschachtwand,
vom EG bis ins 3.OG.
Mauerwerksdicke 17,5 cm.
Wandlänge 1: ca. 2,36 m,
Wandlänge 2: ca. 2,09 m.
Lichte Geschosshöhe (von OK Geschossdecke bis UK Geschossdecke)
im EG: ca. 307 cm,
im 1.OG: ca. 318 cm,
im 2.OG: ca. 322 cm,
im 3.OG: ca. 317 cm.
Kalksandsteinmauerwerk,
DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402,
Festigkeitsklasse 12,
Rohdichteklasse 1,8,
gemauert mit Mauermörtel IIa mit Stoß- und Lagerfugenvermörtelung.
Die Schachtwände sind jeweils bis UK vorh. Geschossdecke zu führen und dort kraftschlüssig anzuschließen (Abrechnung kraftschlüssiger Anschluss über gesonderte Position).
04.__.0025
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 17,5 cm, tragend
52.00
m2
04.__.0026 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 24 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996,
als tragende Aufzugsschachtwand,
vom 1.OG ins 3.OG.
Beschreibung wie Position 04.25,
jedoch
Mauerwerksdicke 24 cm.
Die 24 cm starke KS-Wand verläuft vom 1. OG bis ins 3. OG im lichten Abstand von ca. 70 mm zu einer Bestands-Wand, d.h. das Aufmauern dieser Wand kann jeweils nur von der Seite des Aufzugsschachtes erfolgen (Gerüststellung erforderlich, s. Position 04.1 dieses Titels).
(Im Zuge des Aufmauerns dieser Wand sind die Ankerbalken der Pos. XXX in das Mauewerk mit einzumauern bzw. einzulegen).
04.__.0026
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 24 cm, tragend
22.00
m2
04.__.0027 Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 15 cm, tragend Mauerwerk DIN EN 1996,
als tragende Aufzugsschachtwand,
im EG und im Bereich der Aufzugsunterfahrt.
Beschreibung wie Position 04.25,
jedoch
Mauerwerksdicke 15 cm.
Die 15 cm starke KS-Wand verläuft im EG und im Bereich der Unterfahrt ohne Abstand vor einer Bestands-Wand und ist mit dieser zu verzahnen.
Das Verzahnen mit der Bestandswand wird über nachfolgende Position gesondert vergütet.
Das Aufmauern dieser Wand kann nur von der Seite des Aufzugsschachtes erfolgen (Gerüststellung erforderlich, s. Position 04.1 dieses Titels).
(Im Zuge des Aufmauerns dieser Wand sind die Ankerbalken der Pos. XXX in das Mauewerk mit einzumauern bzw. einzulegen).
04.__.0027
Mauerwerk Aufzugsschacht, d= 15 cm, tragend
6.50
m2
04.__.0028 Zulage, Verzahnung mit der Bestandswand herstellen Zulage zur Vorposition:
Verzahnung mit der Bestandswand herstellen,
durch mind. 5 Stück quer gemauerte Steine qro qm Wandfläche, inkl. Herstellung der erforderlichen Aussparungen in der Bestandswand.
S. Statik Seite 106.
Die Abrechung erfolgt als Zulage zur Vorposition pro qm Wandfläche.
04.__.0028
Zulage, Verzahnung mit der Bestandswand herstellen
6.50
m2
KRAFTSCHLÜSSIGE DECKENANSCHLÜSSE
KRAFTSCHLÜSSIGE DECKENANSCHLÜSSE
04.__.0029 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 15 cm Zulage für das Herstellen von kraftschlüssigen Anschlüssen zwischen OK KS-Mauerwerk und UK vorhandene Geschossdecke, Ausführung mit MG III.
Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 15 cm.
Abrechnung als Zulage pro lfdm kraftschlüssiger Deckenanschluss.
04.__.0029
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 15 cm
2.00
lfdm
04.__.0030 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 17,5 cm Beschreibung wie Position 04.29,
jedoch
Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 17,5 cm.
04.__.0030
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 17,5 cm
20.00
lfdm
04.__.0031 Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 24 cm Beschreibung wie Position 04.29,
jedoch
Ausführung für KS-Mauerwerk mit Wandstärke bis 24 cm.
04.__.0031
Kraftschlüssiger Deckenanschluss, d= bis 24 cm
7.00
lfdm
SEITLICHE ANSCHLÜSSE AN BESTANDS-MAUERWERK
SEITLICHE ANSCHLÜSSE AN BESTANDS-MAUERWERK
04.__.0032 Zulage, seitl. Anschluss mit Maueranschlussanker Zulage zu den Pos. 04.25 und folgende:
Anschluss neu errichtetes KS-Mauerwerk als Aufzugsschachtwände an Bestands-Mauerwerk.
Ausführung mit Maueranschlussanker, aus Edelstahl,
Einbau und Anzahl pro lfdm gemäß Herstellervorschrift, in den EP dieser Position entsprechend einzukalkulieren.
Abrechnung als Zulage pro lfdm Anschluss neues MW an altes MW.
04.__.0032
Zulage, seitl. Anschluss mit Maueranschlussanker
35.00
lfdm
HERSTELLEN VON TÜRÖFFNUNGEN m
HERSTELLEN VON TÜRÖFFNUNGEN
04.__.0033 Türöffnung herstellen, b/h= 1,20 / 2,20 m Herstellen von Türöffnungen im Zuge des Aufmauern der Wände des Aufzugsschachtes:
b/h= 1,20 / 2,20 m,
in KS-Wänden 17,5 cm,
inkl. Liefern und Einbauen Flachsturz / Kalksandsteinsturz.
04.__.0033
Türöffnung herstellen, b/h= 1,20 / 2,20 m
5.00
Stck
ZULAGE - RUNDE "AUSSEN-/BAUTEILECKE"
ZULAGE - RUNDE "AUSSEN-/BAUTEILECKE"
04.__.0034 Zulage, "Runde Bauteilecke", r= ca. 17,5 cm Die 90°-Außenecke des neuen Aufzugsschachtes im EG soll abgerundet mit einem Radius von ca. 17,5 cm ausgeführt werden, s. Grundriss EG.
Es ist geplant, diese Außenecke als Betonfertigteil oder in Ortbetonweise herzustellen,
inkl. (beidseitiger) Anschluss an Mauerwerk mit Maueranschlusschiene / -anker.
Ausführung nur im EG, lichte Geschosshöhe ca. 307 cm.
Abrechung als einmalige, pauschale Zulage (= 1 Stück).
04.__.0034
Zulage, "Runde Bauteilecke", r= ca. 17,5 cm
1.00
Stck
ANKERBALKEN
ANKERBALKEN
04.__.0035 Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm,
als STB-Fertigteil geliefert oder in Ortbetonbauweise
vor Ort erstellt,
im Zuge der Erstellung des KS-Mauerwerks (d= 15 cm) der Position 04.27 exakt höhengerecht und oberflächenbündig in das KS-Mauerwerk einlegen und einmauern.
Die Ankerbalken dienen als Befestigungsuntergrund für die bauseitige Montage von Halfenschienen / Führungsschienen für den Aufzug, Höhenanlage gem. Angabe Aufzugshersteller.
Abrechnung pro Stück Ankerbalken.
04.__.0035
Ankerbalken, 15 x 24 x 217,5 cm
2.00
Stck
04.__.0036 Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm,
als STB-Fertigteil geliefert oder in Ortbetonbauweise
vor Ort erstellt,
im Zuge der Erstellung des KS-Mauerwerks (d= 24 cm) der Position 04.26 exakt höhengerecht und oberflächenbündig in das KS-Mauerwerk einlegen und einmauern.
Die Ankerbalken dienen als Befestigungsuntergrund für die bauseitige Montage von Halfenschienen / Führungsschienen für den Aufzug, Höhenanlage gem. Angabe Aufzugshersteller.
Abrechnung pro Stück Ankerbalken.
04.__.0036
Ankerbalken, 24 x 24 x 217,5 cm
4.00
Stck
ABSICHERUNG DER SCHACHTZUGÄNGE
ABSICHERUNG DER SCHACHTZUGÄNGE
04.__.0037 Absicherung der Schachtzugänge Absturzsicherung der Schachtzugänge des Aufzugsschachtes nach DIN EN 12811-11,
Ausführung als Geländer / Seitenschutz bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett.
Bohlenquerschnitt mindestens 30mm x 150mm,
Bohlen gegen Lösen und Kippen gesichert.
Die Absturzsicherung muss an der Türöffnung befestigt werden und einer horizontalen Kraft von 1000 N standhalten.
Absturzsicherung mit geringem Aufwand de- und wiedermontierbar für die Montagearbeiten der Aufzugsfirma.
Die Position beinhaltet Lieferung und Montage der Absturzsicherung.
Die Vorhaltung und Demontage erfolgt bauseits.
Die Holzbohlen werden nach Demontage bauseits entsorgt.
Die Befestigungsmittel werden dem AN nach Abschluss der Baumaßnahme (voraussichtlich Mitte 2027) zur Verfügung gestellt (Abholung durch AN beim AG nach Terminvereinbarung).
Abrechung für die Absicherung pro Schachtzugang.
04.__.0037
Absicherung der Schachtzugänge
5.00
Stck
ÖLFESTER ANSTRICH AUFZUGSCHACHT