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Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70 Baubeschreibung:
Projekt Umbau eines Schulgebäudes zum Kita- u Bürogebäude
Grundstück: Schmilinskystraße 70, 20099 Hamburg
Gebäudekennwerte
BRI Bruttorauminhalt: 6.785 m³
BGF Bruttogeschossfläche: 2.340 m²
Nutzfläche (ohne Technikfläche): 2.482 m²
Höhe First: 18,50 m über Geländeoberkante
Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 4, Sonderbau
Gesamtlänge: 39,50 m
Gesamtbreite: 14,50 m
Nutzung: Kita , Krippe , Büro
Planungsanlass
In dem zu beplanenden Gebäude ist momentan die Domschule St. Marien beheimatet. Die
Schule wird aus dem Gebäude komplett ausziehen und es wird die Kita St. Marin, in das
neu umgebaute Gebäude einziehen. Somit findet hier in dem Gebäude eine Umnutzung
statt.
Sanierung Außen
- Austausch und Sanierung von Fenstern, PR-Fassden u. Türen
- Sanierung Mauerwerk, einschl. Fugen
- Fassadengerüst, Dachdeckerfanggerüste
Sanierung Innen
- Schadstoffsanierung
- Sanierung der Sanitärräume und Herstellung eines barrierefreien WCs
- Erneuerung des Trinkwassernetzes
- Erneuerung Elektro
- Umbauten für Änderungen der Raumnutzung
- Neuorgansiation des Verwaltungsbereichs / Kita / Krippenräume / Küche
- Erneuerung des Bodenbelags
- Erneuerung der abgehängten Decken
- Renovierungsarbeiten Wände
- Ergänzen von Absturzsicherungen in den Treppenräumen
- Einbau neuer Türen in den Fluren
- Integration einer Aufzuganlage
Das Gebäude
Das jetzige Schulgebäude Schmilinkystraße 70 wurde 1958 gebaut und steht neben dem
Mariendom in St Georg Nord. Das Gesamte Dom-Areal sowie das Schulgebäude selbst
gehört zum Erzbistum Hamburg.
Das Gebäude besteht neben dem Erdgeschoss aus 3 Obergeschossen und schließt mit dem
Dachgeschoss in Walmdachform ab. Durch zwei Treppenhäuser ist das Gebäude in 3 Teile
getrennt. Die Treppenhäuser verbinden, über die im mittleren Teil angeordnete Aula, die
beiden äußeren Gebäudeteile im EG miteinander. In den Obergeschossen gibt es keine
direkte Verbindung. Lediglich im 1.OG und im DG sind durch das Lehrerzimmer und der
Einliegerwohnung interne Verbindungen möglich.
Durch diese Besonderheit sind zurzeit Spüllüftungen aufgrund des Brandschutzes in den
Treppenhäusern notwendig
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über aktuell über den Schulhof. Die Haupteingänge werden verlegt auf die gegenüberliegende Siete zur Straße Am Mariendom.
Umsetzung
Die Sanierung findet in einem Bauabschnitten statt, der Schulbetrieb ist eingestellt.
Die Schadstoffsanierung erfolgt zu Beginn der Maßnahme.
Baubeschreibung Sanierung Schmilinskystraße 70
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Aufträge
Aufträge werden nur in schriftlicher Form durch den Auftraggeber erteilt. Der Architekt ist nicht befugt, Aufträge zu erteilen.
Rechnungen
Alle Rechnungen sind im Original direkt an EBH zu senden, eine Kopie nebst Aufmaß ist bei dem Architekten bzw. Fachplaner zur Prüfung einzureichen.
Digitaler Projektraum
Die Beteiligung an und Dokumentation in einem vom Auftraggeber bereitgestellten Projektraum ist verbindlich. Der Projektraum von einem externen Anbieter wird vom AG zur Verfügung gestellt. Die Administration erfolgt über den externen Anbieter bzw. AG. Die Aufgabenstellung
des AN ist das selbsttätige Hochladen von Plänen und Planungsinhalten und des Schriftverkehrs sowie der geprüften Rechnungen. Die in Kenntnissetzung einer Projektmailadresse des Projektraums in CC des Schriftverkehrs mit Planungsteilnehmern und weiteren Projektbeteiligten ist erforderlich. Planungsinhalte Dritter, z.B. von Planungsbüros oder
anderen Gewerken, aus dem Projektraum sind zu berücksichtigen, dabei ist immer der aktuelle Planungsstand zu prüfen und zu verwenden.
Baubesprechung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen, sofern dies' nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Der genaue Termin wird durch die Bauleitung festgelegt
Denkmalschutz
Der Standort Schmilinskystraße 70 steht nicht unter Denkmalschutz. Somit sind hier keine Denkmalschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber schließt keine Bauwesenversicherung ab.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine entsprechende
Versicherung für seine Leistungen abzuschließen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Gewerke in dem Gebäude werden parallel tätig sein. Die Arbeiten sind mit dem Arbeitsablauf der anderen Ausbaufirmen abzustimmen und ggf. anzupassen.
Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Gemäß Baustellenverordnung § 5 hat der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.
Die Verständigung auf der Baustelle erfolgt in deutscher Sprache.
Den Anweisungen des für die Baustelle zuständigen Sicherheits und Gesundheitsschutz-Koordinators ist unbedingt Folge zu leisten.
Der auf der Baustelle ausliegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Sige-Plan) ist zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer bleibt verantwortlich.
Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien und alle übrigen einschlägigen Gesetze sind strikt einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet seine Arbeitskräfte mit Arbeitskleidung und deutlich sichtbaren Firmennamen auszustatten. Ein Bauleiter ist namentlich zu nennen.
An der Baustelle darf nur Montagepersonal - einschl. Bauleiter - beschäftigt werden, das in die allgemeinen Sicherheitsvorschriften eingewiesen wurde. Der allgemein auf der Baustelle gebräuchliche Umgang muss verstanden werden und jeder Monteur muss sich selbst verständlich äußern können.
Die hierfür erforderliche Zeit ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind zu dokumentieren und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Arbeitszeiten:
Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung gelten die gesetzlichen
Ruhezeiten, entsprechend sind die Arbeiten von Montag bis Freitag von
7:00 bis 20:00 Uhr festgelegt.
Arbeiten, die eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich ziehen, sind
mind. 7 Tage vorab mit dem AG abzustimmen bzw. anzumelden.
Arbeiten am Wochenende sind nur nach gesonderter Absprache mit dem AG möglich.
Kampfmittelfreiheit:
Hinweis bez. Kampfmittelräumungsdienst: Für das Grundstück besteht unter dem Gebäude und in den Aussenanlagen Kampfmittelvetrdacht.
Das Grundstück bzw. ein Teil des Grundstückes ist bis zum Beginn der Maßnahme nicht vom Kampfmittelräumungsdienst freigegeben. Bei den nicht freigegebenen Flächen wird der Kampfmittelräumungsdienst baubegleitend vor Ort sein.
Dies ist in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot
einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung:
Zugänglichkeit und Lagermöglichkeiten
Für die Baustelleneinrichtung, Mannschafts- und Materialcontainer, Materiallagerung, Gerätestellplätze usw. stehen in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Aufstellung nur nach Absprache mit der Bauleitung.
Bei der Lagerung von Baustoffen auf dem Boden sind ausreichend feste Folien auszulegen, um den Bodenkontakt zu verhindern. Belastende Baustoffe dürfen nicht in den Boden oder die Siele eingeleitet werden.
Lager im Gebäude sind nicht gewünscht. Es dürfen keine Türen oder bautüren eingesetzt oder verschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat die Baustelle, die Lagerplätze, soweit diese von ihm genutzt werden, stets sauber zu halten und den anfallenden Schutt umgehend, unter Berücksichtigung der z.Z. gültigen Bestimmungen für die Abfallbeseitigung, zu beseitigen. Die einzelnen Räume sind jeden Tag besenrein zu verlassen sowie in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht extra vergütet.
Das Anlegen von Schutthaufen auf dem Gelände wird nicht toleriert.
Über die umweltgerechte Entsorgung des evtl. angefallenen Sondermülls ist der Bauleitung ein schriftlicher Nachweis zu erbringen (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).
Die Zufahrt auf den Vorplatz der Schule erfolgt von der Genslerstraße.
Der Baustelleneinrichtungsplan (Außenbereich) wird von den Architekten gestellt und vor Baubeginn mit dem Bauherrn und dem SiGeKo abgestimmt.
Ein Logistik- und Anfahrtkonzept ist in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Zufahrt und Parkplätze
Die Baustelle ist jederzeit über die Schmilinskystraße 70 , nach Absprache auch über Am Mariendom anfahrbar.
Der Transport aller Materialien innerhalb der Baustelle ist durch den AN zu organisieren und entsprechend zu kalkulieren.
Bauseits wird eine mit Schotter befestigte Zufahrt auf dem Gelände zum Haupteingang sowie zu den Ost- und Nordfassaden hergestellt. Lage und Abmessungen dieser Zufahrten sind dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Parkmöglichkeiten für PKW stehen in der Nähe der Baustelle nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Sozialräume
Für alle Gewerke wird AG ein Sanitär-Container bereitgestellt. Die darüber hinausgehende Herrichtung der Arbeitsplätze ist in die jeweilige Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und muss den Anforderungen der BG Bau für den Einsatz der eigenen Arbeitskräfte entsprechen.
Abfall, Verunreinigungen
Alle Positionen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Kippgebühren, es sei denn, es ist im LV ausdrücklich etwas anderes vermerkt.
Der anfallende Schutt ist unaufgefordert und arbeitstäglich zu beseitigen, der Baubereich weitestgehend sauber zu halten und mindestens täglich zu fegen bzw. abzusaugen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, ist die Bauleitung befugt eine Reinigung des Baubereichs durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers bzw. gegen Umlage anzuordnen.
Schadstoffhaltige Bauabfälle sind in jedem Fall getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um die Verwertbarkeit der übrigen Abfälle nicht zu gefährden.
Bauschutt (mineralische Stoffe, wie z.B. Beton, Ziegel), Bodenaushub sowie nicht-mineralische Bauabfälle (z.B. Holz, Metall, Kunststoff) sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu entsorgen, um eine weitestgehende Verwertung zu erreichen. Im Hinblick auf die Verwertung von Bodenaushub und Bauschutt sind die "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen -Technische Regeln" der LAGA zu beachten.
Baustellenabfälle bzw. belasteter Bauschutt (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.
Bei der Bauleitung ist ein Entsorgungsnachweis über
schadstoffbelastete Bauschutt- und Bauabfälle einzureichen.
Baustrom und Bauwasser
Bauwasser- und Baustromanschluß (400 V) werden durch entsprechende TA-Gewerke in jedem Gebäude gestellt.
Für Heizzwecke darf kein Strom verwendet werden. Über die oben beschriebenen Leistungen hinaus benötigte Anschlüsse, sowie die Zuleitungen zu den jeweiligen Einsatzorten sind in die Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten, einschl. der Vorhaltung.
Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden von der Schulbewirtschaftung getragen. Es werden keine Umlagen erforderlich.
Baustelleneinrichtung
Anlagen Übersichtspläne:
AR-5-BS_-EG-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G1-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G2-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-G3-k__-315_SMY_70
AR-5-BS_-DG-k__-315_SMY_70
Vermesserpläne mit Höhenkosten EG - 3.OG
Anlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit der ausgeschriebenen Arbeiten sowie Räumen der Baustelle. Anliefern, Aufstellen und Vorhalten der für die Leistung erforderlichen Material- und ggfs. Mannschaftscontainer. An- und Abfuhr und Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Pumpen, Werkzeuge, Hilfsmittel, etc., inkl. Räumen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten. Ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle sowie das tägliche Reinigen der Arbeitsbereiche und deren Zuwegungen.
Hinweis: Ein Sanitärcontainer wird bauseits gestellt.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
St
01.__.0002 Abkleben und Schützen, sofern keine Nebenleistung Abkleben von Türzargen, Geländern, Fenstern und anderen zu schützenden Bauteilen vor Einbringen des Estrichs, soweit über die in der VOB-C beschriebenen Nebenleistungen hinausgehend. Die Abdeckmaterialien müssen dabei nach Abschluss der Arbeiten entfernt und entsorgt werden. Ausführung nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und unter schriftlicher Dokumentation / Protokollierung (als Abrechnungsgrundlage).
01.__.0002
Abkleben und Schützen, sofern keine Nebenleistung
50.00
m²
02 Abdichtungsarbeiten
02
Abdichtungsarbeiten
02.01 Abdichtungsarbeiten Sohle
02.01
Abdichtungsarbeiten Sohle
03 Estricharbeiten
03
Estricharbeiten
03.01 Estrich raumweise ausbessern
03.01
Estrich raumweise ausbessern
03.02 Estrichschlitze und Probestellen verfüllen
03.02
Estrichschlitze und Probestellen verfüllen
03.03 Estrich raumweise neu herstellen (Leichtausgleichsmörtel)
03.03
Estrich raumweise neu herstellen (Leichtausgleichsmörtel)
04 Bodenbelagsarbeiten
04
Bodenbelagsarbeiten
04.01 Boden aufarbeiten
04.01
Boden aufarbeiten
04.02 Linoleumbodenbelag
04.02
Linoleumbodenbelag
04.03 Textiler Bodenbelag
04.03
Textiler Bodenbelag
04.05 Schmutzfangläufermatte
04.05
Schmutzfangläufermatte
04.06 Sockelleisten
04.06
Sockelleisten
04.07 Trennschienen
04.07
Trennschienen
05 Bodenaufbau Aufwärmküche + PuMi-Räume
05
Bodenaufbau Aufwärmküche + PuMi-Räume
05.02 Abdichtungsarbeiten auf Rohdecke
05.02
Abdichtungsarbeiten auf Rohdecke
05.03 Estrich raumweise neu herstellen (Leichtausgleichsmörtel)
05.03
Estrich raumweise neu herstellen (Leichtausgleichsmörtel)
05.05 Epoxidharz Bodenbelag
05.05
Epoxidharz Bodenbelag
06 Sonstiges
06
Sonstiges
06.__.0001 Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister Besondere und zusätzliche Leistungen nur gegen Nachweis und in Abstimmung mit der Bauleitung.
Ausführung durch Meister
Abrechnung mittels Stundennachweisen, welche eine zweifelsfreie Zuordnung zu den ausführenden Personen sowie zu Datum und Inhalt der Arbeiten enthalten müssen und zwingend innerhalb 5 Werktagen nach Ausführung der Bauleitung des AG vorgelegt werden müssen und auf denen die Ausführung der Arbeiten durch die Bauleitung des AG bestätigt wurde.
Hinweis:
Besuche der Baustelle für Abstimmungen mit dem AG oder der Bauleitung des AG - auch außerhalb der Baubesprechungen - sind in üblichem Rahmen zu erbringen und nicht über diese Position abzurechnen, sondern in die Gemeinkosten mit einzurechnen.
06.__.0001
Zusätzliche sonstige Arbeiten Meister
10.00
h
06.__.0002 Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter Wie Position 02.01, jedoch:
Ausführung durch Facharbeiter, auch Vorarbeiter
Nachweis auf Stundenzettel
06.__.0002
Zusätzliche sonstige Arbeiten Facharbeiter
20.00
h
06.__.0003 Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer Wie Position 02.01 jedoch:
Ausführung durch Bauhelfer oder Lehrling
Nachweis auf Stundenzettel
06.__.0003
Zusätzliche sonstige Arbeiten Helfer
15.00
h
06.__.0004 Dokumentation erstellen Übergabe der Facharbeitererklärung und der vollständigen Dokumentation der eigenen Leistung inklusive von:
1a) Nachweisen zu verwendeten und eingebauten Materialien und Produkten sowie jeweils Umweltverträglichkeitsdeklarationen
1b) Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen
1c) Belege zur fach- und umweltgerechten Entsorgung
1d) Gegebenenfalls Messprotokollen oder Prüfprotokollen
Jeweils mit ausreichender Anzahl von Fotos und zusätzlicher Markierung und Numerierung im Dachplan, leicht und einheitlich nachvollziehbar, bis zu 20 dokumentierte Punkte.
Alles 2-fach in Papierform, gut sortiert und leserlich im Aktenordner
Hinweis:
Liegt die vollständige Dokumentation zur Abnahme nicht vor, wird der doppelte Betrag des angebotenen Preises bei der Schlussrechnung einbehalten.
Ist die Inbetriebnahme oder Innutzungnahme des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ohne Vorlage der Dokumentation unmöglich, kann die Schlussrechnung bis zur Beibringung der Dokumentation zurückgewiesen und die Abnahme verweigert werden.
06.__.0004
Dokumentation erstellen
1.00
St