VE70-3 PV-Segel
Smart Mobility Hub Stuttgart
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HINWEIS ZUR ANGEBOTSBEARBEITUNG HINWEIS ZUR ANGEBOTSBEARBEITUNG 1. Allgemein: Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Arbeiten: Metallbau-/ Stahlbau-/ Schlosserarbeiten PV Segel mit Unterkonstruktionen auf dem obersten Geschoss des Parkhauses 2. Losweise Vergabe Es ist keine Losweise Vergabe vorgesehen. 3. Allgemeines/Fabrikatsangaben Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. In der Leistungsbeschreibung sind, wenn gefordert, die angebotenen Produktbezeichnungen/ Herstellerangaben einzusetzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Bei den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Fabrikaten handelt es sich um Beispiel- bzw. Leitfabrikate, deren Eigenschaften bei der Planung vor allem aus technischen Gründen zugrunde gelegt wurden. Diese werden nur beispielhaft genannt und dienen den Bietern lediglich zur Erleichterung der Bearbeitung des Angebotes. Werden im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben gefordert und hat der Auftraggeber ein Leit- oder Beispielsfabrikat angegeben, so muss der Bieter nur dann ein Fabrikat benennen, wenn er ein abweichendes Fabrikat anbieten will. Werden im Leistungsverzeichnis Fabrikatsangaben gefordert und ist ein Leit- oder Beispielsfabrikat nicht angegeben, so muss der Bieter in jedem Fall ein Fabrikat benennen. Enthält das Leistungsverzeichnis Leit- oder Beispielsfabrikate, ohne dass vom Bieter Fabrikatsangaben gefordert sind, so bleibt der Bieter in der Auswahl des verwendeten Fabrikats - im Rahmen der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (siehe auch DGNB) - frei.
HINWEIS ZUR ANGEBOTSBEARBEITUNG
PROJEKT BEZOGENE HINWEISE PROJEKT BEZOGENE HINWEISE 1. Baustellenlogistik und Lage des Baugrundstücks: Das beiliegende Konzept der Baustellenlogistik ist bei der Kalkulation des Angebotes unbedingt zu beachten und einzukalkulieren. Insbesondere die Lage und die Auskragung des Gebaudes an / über die B14, die damit verbundenen Zufahrten, die eingeschränkten Lagermöglichkeiten und das Arbeiten über der B14 sind zu beachten und einzukalkulieren. Der auskragende Bereich zur B14 ist wegen des Baustellenverkehrs freizuhalten. Die Montage hat in enger zeitlicher Abstimmung mit der Baulogistik und Objektüberwachung zu erfolgen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Die Esslinger Str. ist dauerhaft als Fahrstraße (Feuerwehrzufahrt) freizuhalten.
PROJEKT BEZOGENE HINWEISE
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1 Einleitung 1.1 Planungsaufgabe Mit dem Smart Mobility Hub soll im Herzen von Stuttgart ein innovatives, gemischt genutztes Gebäude entstehen, das unter anderem nachhaltige Mobilität, City-Logistik und Sharing-Konzepte beinhaltet. Zukunft und Realität sowie Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sollen durch das neue Gebäude in Einklang gebracht werden. 2 Architektur 2.1 Städtebauliches Konzept Städtebauliche Ordnung Ziel des Entwurfs ist die Quartierskante der Leonhardsvorstadt durch ein spannungsreich gegliedertes Ensemble neuzugestalten und die Attraktivität des Stadtbausteins um das Haus für Film und Medien und das Smart Mobility Hub mit einem weiteren Baustein / Baukörper D zu erweitern. Mit einem zusätzlichen vierten Baustein besteht dadurch die einmalige Chance einer grundsätzlichen Stadtreparatur in zentraler innerstädtischer Lage, mit einem vielfältigen sich überlagernden Nutzungsangebot für eine belebte und intensiv genutzte Quartierskante. Das neu entstandene Ensemble kann zum Sinnbild für die Vision Stuttgarts werden, die Bereiche Mobilität, Lebensqualität und Stadtkultur auszusöhnen und zukunftsgerecht zu gestalten. Auf einem alle Nutzungen verbindenden Sockel rhythmisieren zwei Baukörper die Silhouette des Ensembles und greifen historischen und stadtstrukturellen Kontext auf. Das Leonhardsviertel wird an die Innenstadt angebunden. Um die Leonhardskirche entsteht mit dem Haus für Film und Medien, dem Gustav-Siegle-Haus und ein Auftakt für die Kulturmeile Stuttgarts. Die horizontale und stark trennende Wirkung des Bestandsparkhauses wird zugunsten einzeln ablesbarer vertikaler Baukörper aufgegeben. Diese offene Setzung erlaubt Blickbezüge von der Bestandsbebauung an der Esslinger Straße über die Grünanlage des Sockelbaus hin zur Kernstadt. Der modulare Aufbau des Ensembles erlaubt es im Hinblick auf eine angestrebte Umgestaltung der B14 mit erheblich verringerter Verkehrsfläche, die Kante des Sockels zu verschieben, so dass die sukzessive Arrondierung des Straßenraums auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von ASP Architekten gut möglich ist. Lageplan Schema-Schnitt 2.2 Architektonisches Konzept Eine Markthalle Urbaner Mobilität! Die starke Ausdifferenzierung der gesamten Anlage entspricht dem im Wandel begriffenen Umgang mit den Fragen zukünftiger Mobilität. Ziel des hochbaulichen Konzeptes ist es, optimale Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Mobilität zu schaffen und auf die gewünschten Veränderungen der individuellen Pkw-Nutzung baulich einfach reagieren zu können. Diese strategische Zielsetzung wird erreicht durch die Zonierung des geforderten Pkw-Stellplatzangebots in drei Bereiche: Dauerhafte Stellplätze im Untergeschoss, flexibel nachnutzbare Stellplätze im Sockel und rückbaubare Stellplätze im Parkwürfel. Um den Wandel zu sinnvolleren Mobilitätskonzepten zu beschleunigen bedarf es darüber hinaus eines adaptiv einfachen und niederschwelligen Angebots sinnvoller Alternativen, die sich an den täglichen Bewegungsabläufen orientieren. Daher sind alle multimodularen Angebote, wie das stationsgebundene Carsharing, der Lastenrad- und Transportmittelverleih, das Fahrradparken mit einer E-Ladeinfrastruktur und die Lieferboxenlogistik in der großzügigen, 5m hohen erdgeschossigen Mobilitätsmarkthalle zusammengefasst. Ein Informationsleitsystem schafft Überblick über das reichhaltige Angebot des Hubs und des ÖPNV.  Die Durchbindung zur U-Bahn-Haltestelle "Rathaus" bleibt bestehen. Die Esslinger Straße wird vom motorisierten Verkehr freigehalten. Das Smart Mobility Hub wird von der B14 angefahren. Um eine bedarfsorientierte Nutzung der Parkflächen zu ermöglichen sind zwei Zu- und Ausfahrten vorgesehen. Herkömmliches Parken findet nur noch im Untergeschoss statt. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Anteil dauerhaft bleiben wird. Das SmartMobilityHub (SMH) teilt sich im Wesentlichen in folgende Gebäudeteile: Die Tiefgarage (UG02-01), die Mobilitätsmarkthalle (EG), das Sockelgeschoss (OG01), Baukörper B - Vollholzparkwürfel (OG02-07), den Dachgarten und Baukörper C - Bürobau mit Gastronomie (OG02-04). 3 Konstruktion 3.1 Tragwerk Baukörper B & C ruhen auf einem durchgehenden Sockelgeschoss, welches zwischen Achse -2/14 auf der neu zu errichtenden Tiefgarage und zwischen Achse 14/20 auf dem Teil Rückgebauten Regenrückhaltebecken gründet. Die beiden oberen Gebäude werden als leichte Holzbauten geplant. Hierbei soll als Besonderheit die Möglichkeit geschaffen werden, Baukörper B / Parkwürfel möglichst einfach rückbauen zu können. Damit soll sich das SmartMobilityHub an eine sich verändernde Verkehrssituation anpassen können. Um das Parkhaus möglichst sortenrein rückbauen zu können, wird diesem Aspekt im tragwerkstechnischen Entwurf besondere Beachtung geschenkt. Der flächig auf einer Trennlage aufgebrachte Gussasphalt bzw. das Beschichtungssystem kann mit einfachen Mitteln abgetragen werden. Die Trennlage selbst ist auf zwischen den Hauptträgern gespannten Brettsperrholzelementen aufgebracht. Sowohl die Träger als auch die Stützen werden in BSH ausgeführt. Die Horizontalaussteifung des Skelettbaus wird über die Deckenscheiben in Kombination mit den Kernwänden von TH1 und einer Stahlausfachung auf Achse 8 sichergestellt. Baukörper C wird ebenfalls als reiner Holzbau ausgeführt. Wenngleich hier die BSP-Decken auf Baubuche Trägern und Stützen aufgelegt werden. Das in Stb.-Bauweise ausgeführte TH2 sowie der Stb.-Schacht stellen die Gebäudeaussteifung sicher. Beide Baukörper gründen auf dem als Stahlbeton- / bzw. Stahlskelettbau errichteten Erdgeschoss. Das Sockelgeschoss wird als Vierendeelträger ausgeführt. Durch die Herstellung von biegesteifen Knotenpunkten kann auf, den Fahrverkehr störende, Diagonalen verzichtet werden. Zudem wird dadurch die bis zu neun Meter weit gespannten Auskragungen Richtung B14 hergestellt. Ein weiterer Vorteil von Stahl ist neben dem geringen Konstruktionsgewicht die erhöhte Dauerhaftigkeit bezüglich der Einflüsse aus dem Straßenverkehr. Das Sockelgeschoss gründet im südlichen Bereich auf der neu zu errichtenden Tiefgarage. Im nordöstlichen Teil des Sockelbaus gründet das Sockelgeschoss auf dem neu errichteten Regenrückhaltebecken. Die Tiefgarage wird als gewöhnlicher Stahlbetonmassivbau geplant, entsprechend der Lasten dimensioniert und ausgeführt. Die Gründung ist als Flachgründung geplant, um nicht in den Grundwasserspiegel einzudringen. Sowohl TH1 als auch TH2 werden in Stahlbetonbauweise ausgeführt. TH1 befindet sich außerhalb der thermischen Hülle und erhält lediglich einen Witterungsschutz durch eine Einfachverglasung. TH2 befindet sich innerhalb der thermischen Hülle und wird über Fassadenöffnungen im Bereich von Baukörper C natürlich belichtet. Treppen und Podeste erhalten einen Belag mit Feinsteinzeug. Die Treppenläufe werden als Fertigteile, die Treppenpodeste in Ortbeton ausgeführt. Die akustische Entkopplung erfolgt über den Auflagepunkt der Treppenläufe sowie den Bodenbelag. TH3 wird in Stb-Bauweise ausgeführt und erhält ebenfalls einen Belag mit Feinsteinzeug. Auf eine akustische Trennung kann verzichtet werden. Für weitere Informationen siehe Entwurfsbericht von knippershelbig. 3.2 Fassade Die öffentlichkeitswirksame Erdgeschossfassade soll umlaufend als Pfosten-Riegel-Fassade in Holz- (Hybrid-)Bauweise ausgeführt werden. Die gleichmäßig verteilten Schiebetüren ermöglichen einen schwellenlosen Zutritt entlang der gesamten Esslinger- sowie Wagner- und Rosenstraße. An der südöstlichen Gebäudeecke lassen sich die Fassadenelemente großflächig aufschieben. Die Erdgeschossfassade entlang der B14 soll mit opaken Elementen belegt werden. Gestalterisch soll der Eindruck einer Rückseite entlang der B14 vermieden werden. Das als offene Parkgarage ausgelegte Sockelgeschoss erhält keine thermische Hülle und muss zu 1/3 geöffnet bleiben. Um die Sockelwirkung im Gesamterscheinungsbild zu stärken erhält das OG01 eine umlaufende Fassadengestaltung in Form von Fassadenbegrünung. Diese besteht aus einer troggebundenen Begrünung inkl. geschosshohen Rankhilfen. Der auf dem Sockelgeschoss "aufsitzende" Baukörper B wird ebenfalls als offene Parkgarage ausgelegt. Baukörper B erhält keine thermische Hülle und muss zu 1/3 geöffnet bleiben. Die umlaufende Begrünung besteht aus einer troggebundenen Begrünung inkl. geschosshohen Rankhilfen. Die Rankhilfen überspannen jeweils zwei Geschosse und überspielen dadurch die niedrigen Geschosshöhen des Parkwürfels. Baukörper C erhält eine thermische Hülle in Form von einer Elementfassade in Holz. Die in Holzrahmenbauweise hergestellten Elemente werden mit einem umlaufenden Fensterband versehen. Die Brüstungsfelder mit einer Holzschalung verkleidet. Die auskragenden Geschossdecken akzentuieren den Baukörper und stärken die horizontale Gesamterscheinung des Baukörpers. Alle Dachflächen werden (intensiv oder extensiv) begrünt und sorgen für eine wirksame Reduktion an Schadstoffen und eine Verbesserung des Mikroklimas. Zusätzlich wird Die Dachfläche von Baukörper C mit PV-Modulen belegt. Alle haustechnischen Anlagen werden in der Gebäudehülle integriert. 4 Energiekonzept Mit dem Smart Mobility Hub werden die Themen nachhaltiges Bauen, Klimaneutralität und Klimawandelanpassung im innerstädtischen Raum aus unterschiedlichen Richtungen adressiert: Städtebauliche Zielsetzung, Maßnahmen zur Klimawandelanpassung und der sparsame Umgang mit Ressourcen für Bau und Betrieb sind direkt den Neubauten zuzuordnende Bausteine, die durch die Planung direkt beeinflussbar sind: Die städtebauliche Anordnung der Baukörper mit der Auskragung über die B14 und damit der optischen Reduzierung der Stadtautobahn bereitet die langfristige Umgestaltung des Stadtraums der B14 zu einem Stadtboulevard vor. Die Begrünung der Dächer und Fassaden verbessert das Mikroklima im Stadtraum durch die Verdunstungskühlung und die Bindung von Feinstaub und mindert den "Heat‐Island‐Effekt" auch für das angrenzende Quartier. Die Substratschichten der Begrünung auf dem Dach und der Terrasse reduzieren den Regenwasserabfluss von den überbauten Flächen und sind damit ein wirksames Instrument gegen häufigere Starkregenereignisse. Die Gebäude werden mit dem Ziel eines minimierten ökologischen Fußabdrucks für den Bau und für den Betrieb errichtet. Die Bauweise der Obergeschosse in Holz dient über viele Jahrzehnte als CO2-Speicher und reduziert damit den CO2-Fußabdruck der aus konstruktiven Gründen notwendigen Massivbauteile und Stahlträger. Für die Fassadenmaterialien und Dämmstoffe sowie für die Glasqualität erfolgt eine sorgfältige Auswahl und Optimierung, um alle Belange des winterlichen und sommerlichen Wärmeschutzes ebenso zu berücksichtigen, wie den Inhalt an grauer Energie. Durch die Wiederverwendbarkeit der Holzkonstruktion ist darüber hinaus eine Anpassungsfähigkeit des Mobilitätshubs an zukünftige Mobilitätsformen oder sogar eine umfassende Umnutzung und ein Rückbau möglich. Auch die Büro‐ und Gewerbeflächen können aufgrund der flexiblen Grundrisse und der zugehörigen robusten und flexiblen Anlagentechnik immer wieder neu bespielt werden, sodass eine langfristige Nachhaltigkeit gegeben ist. Durch den hohen Wärmedämmstandard der Gebäude und die passiven Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz werden die Energiebedarfe für Heizung und Kühlung reduziert. Grundrisse und Fassaden werden im Hinblick auf die Nutzung von Tageslicht optimiert und tragen damit zu reduzierten Strombedarfen für die künstliche Belichtung bei. Zur effizienten Wärme- und Kälteerzeugung ist eine umschaltbare Wärmepumpe geplant, als Wärmequelle /-senke soll der Abwasserkanal herangezogen werden, in den ein Abwasserwärmeübertrager eingebaut wird. Eine PV-Anlage auf der Überdachung der obersten Etage des Holzparkhauses und auf dem Bauteil C decken bilanziell den jährlichen Betriebsstrom der Gebäude. Durch die zusätzliche Kopplung mit der Ladeinfrastruktur kann der lokal erzeugte Strom zum größten Teil direkt vor Ort genutzt werden. Eine übergeordnete Regelung optimiert die Nutzung des erzeugten Stroms abhängig vom zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Bedarf. Die Übertragungsnetze werden dadurch sowohl in Bezug auf die Einspeisung wie auch bei der Deckung des Ladestrombedarfes entlastet. Das Gebäude wird als Effizienzgebäude EG 40 errichtet. Die Erreichung der EE-Klasse oder der NH-Klasse nach BEG wird angestrebt. Die Fa. Breuninger als Bauherrin strebt eine Zertifizierung nach DGNB Standard (min.) Gold an. Mit diesen Standards werden gleichzeitig die Anforderungen des Amtes für Umweltschutz der Stadt Stuttgart erfüllt. Die Angebote zur neuen Mobilität wirken auch in das angrenzende Stadtquartier, indem die leichte Verfügbarkeit der unterschiedlichen Verkehrsmittel und Sharing-Angebote den Verzicht auf eigene PKW möglich machen und damit potenziell das Quartier vom Anwohnerparken entlasten. Auch die weiteren Nutzungen und Angebote der Mobilitätsmarkthalle (24/7 Logistik- und Einkaufsangebote) tragen zu einer Reduzierung der Wege, und folglich zur Reduktion der verkehrsgebundenen Treibhausgasemissionen bei.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ATV ALLGEMEIN Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Das Grundstück befindet sich in der Stadtmitte am Charlottenplatz - Esslinger Straße in Stuttgart Siehe auch: ENTWURFS- UND OBJEKTBESCHREIBUNG - Städtebauliche Situation Baustelleneinrichtungsplan 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. In den Schutzzeiten Werktags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist zu beachten und einzukalkulieren. ERGÄNZENDE AUFLAGEN AUS DER BAUGENEHMIGUNG: "Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) - vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 1. Sept. 1970) ist zu beachten. Insbesondere seien folgende Punkte genannt: Um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen, ist darauf zu achten, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Betrieb auf der Baustelle ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind vorzugsweise Baumaschinen mit möglichst niedrigen Schallleistungspegeln einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine - den Schallschutz der Anlieger berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen. Geräuschintensive Tätigkeiten, bei denen davon auszugehen ist, dass die Immissionsrichtwerte der AVV für den Nachtzeitraum überschritten werden, sind nur werktags in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr auszuführen. Dies gilt auch für die An- und Abfahrt der LKW zur Baustelle. Beim Betrieb auf der Baustelle, insbesondere beim Betrieb von Baumaschinen, ist darauf zu achten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm nicht überschritten werden: Gebietswerte bei: (Tag / Nacht) gemischter Nutzung (Gewerbe / Wohnen) (60 dB(A) / 45 dB(A)) vorwiegender Wohnnutzung (55 dB(A) / 40 dB(A))". 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse Siehe auch: ENTWURFS- UND OBJEKTBESCHREIBUNG - Gebäudebeschreibung / Nutzung Umgang mit dem Bestand und Schnittstellen der Gewerke untereinander HINWEIS: Sämtlich logistische Abwicklung während der Arbeiten sind vom AN auf Grundlage der Vorgaben (Baulogistikkonzept/ -handbuch, BE-Plan, Örtlichkeit, usw.) in Abstimmung mit der Baulogistik zu organisieren. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch Für den Transport auf der Baustelle ist AN selbst verantwortlich. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen Wasseranschluss und Zapfstellen, sowie Stromanschluss und Unterverteiler wird über AN Baulogistik erstellt und vorgehalten, siehe Leistungsposition. Abrechnung - über Umlage zwischen AG und AN. Siehe auch BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume. siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Siehe geologisches Gutachten / Bericht, sowie Angaben zum Regenrückhaltebecken Hier im Gewerk nicht relevant! 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Siehe geologisches Gutachten / Bericht, sowie Angaben zum Regenrückhaltebecken Hier im Gewerk nicht relevant! 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Siehe Baugenehmigung 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. siehe Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. keine zusätzlichen Angaben 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. keine zusätzlichen Angaben 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Siehe Leitungspläne, Grundstück ist freigemeldet. Rückfrage durch den AN bei den Behörden und zuständigen Stellen wird dennoch gefordert. Sonst keine Angaben. Hier im Gewerk nicht relevant! 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Siehe Leitungspläne, Grundstück ist freigemeldet. Rückfrage durch den AN bei den Behörden und zuständigen Stellen wird dennoch gefordert. Hier im Gewerk nicht relevant! 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinischtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. keine besonderen Angaben - Baustelle ist Kampfmittelfrei Hier im Gewerk nicht relevant! 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Siehe Vorschriften SiGeKo 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. keine Angaben 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. keine Angaben 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Siehe LV Texte, sonst keine Angaben 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Siehe Baulogistikkonzept/ -handbuch, insbesondere: Fassadenarbeiten Ausbauarbeiten Haustechnische Arbeiten Abdichtungsarbeiten / Gußasphaltarbeiten Verkehrsführungen 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und -beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Siehe Schnittstellenkataloge, Baulogistikkonzept/ -handbuch, insbesondere: Verkehrsführung / Baustellenverkehr unter dem auskragenden Bereich zur B14 ist frei zu halten. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Siehe Schnittstellenkataloge, Baulogistikkonzept/ -handbuch und Terminplan, 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben keine zusätzlichen Angaben 0.2.4 Art und Umfang von Leistung zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen gemäß Leistungspositionen 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Nicht bekannt, Keine besonderen Anforderungen 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. Keine besonderen Anforderungen, siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Fassaden - Gerüst Baukörper B - Parkwürfel, Dachgarten, Baukörper C: Es ist vorgesehen, dass ein Fassadengerüst gestellt wird. Im Bereich der Auskragung zur B14 wird das Gerüst an den Decken der Auskragung befestigt, so dass ein Unterfahren der Auskragung möglich ist. Diese Leistung wird durch den AN Gerüstbau ausgeführt. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. siehe 0.2.7 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerraume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe Leistungspositionen 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. siehe Anforderungen und Vorgaben von DGNB sonst keine weiteren Anforderungen 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. siehe Anforderungen und Vorgaben von DGNB sonst keine weiteren Anforderungen 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. siehe Anforderungen und Vorgaben von DGNB sonst keine weiteren Anforderungen 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Siehe ZTV Allgemein und entsprechende Leistungspositionen 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. siehe Anforderungen und Vorgaben von DGNB sonst keine weiteren Anforderungen 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. keine Angaben 0.2.16 Art, Anzahl; Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe. Siehe Leistungspositionen 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. siehe BE-Plan und Baulogistikkonzept/ -handbuch 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. Siehe Leistungspositionen 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Leistungspositionen 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Keine Angaben 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbesetigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Keine Angaben 0.2.22 Abrechnung nach bestimm/en Zeichnungen oder Tabellen. Keine Angaben - erfolgt in Abstimmung mit dem AG 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 0.5 Abrechnungseinheiten Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 1 Geltungsbereich Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 2 Stoffe, Bauteile Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 3 Ausführung Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. 5 Abrechnung Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes. Normative Verweisungen Gemäß Text ATV DIN 18299 + entsprechender ATV des Gewerkes.
ATV ALLGEMEIN
BEIGEFÜGTE ANLAGEN Anlagen zum LV Folgende Planunterlagen werden in originaler Größe elektronisch zur Verfügung gestellt. siehe separate Planlisten, sowie hier zur Übersicht: 01.1. Allg_Projektbeschreibung SMH_230125_Baubeschreibung 01.2. Organigramm_Projektstruktur SMH_HWP_QQ_ORG_Organigramm_2024-07-24 01.3. Baulogistik 01_568_LOKO_600_004_250805Baulogistikhandbuch5.0 Preis-_und_Gebührenliste_der_übergeordneten_Baustellenlogistik Vermietungskonzept_Containeranlage Fahrspuren Baustellenverkehr mit HfM 01.4. Vorgaben_DGNB 01_540_DGZE_600_000_SMH_LV-Beilage_DGNB_v.2 01_540_DGZE_600_001_Anlage_1_DGNB_V18_Tool_ENV1.2 01_540_DGZE_600_002_Anlage_2_BMS_Produktprüfungsprozess 02.1. Vertragsbedingungen_EB Breuninger_AGB - Werk+Bau - VOB - Version 11.0 - ab 01.12.2024 02.2. Preisermittlung_Eigenerklärung 221_Preisermittlung-Zuschlagskalkulation 222_Preisermittlung-Endsumme 223_Aufgliederung-Einheitspreise 124_Eigenerklärung-zur-Eignung 03. Brandschutznachweis: 01_07_549_93_76_XX_008_M_FA_BKO_S00_XXXXXX_Auflagenkatalog 01_07_549_93_76_XX_009_M_FA_BKO_S00_XXXXXX_BVZ 417900_SMH_GutachtenFassaden_240516_V1 01_07_549_93_76_XX_007_M_FA_BKO_S00_XXXXXX_rt_BSN 04. Planunterlagen Architekt Planliste Architekten 04.1 Grundrisse 1_50 gemäß Planliste Architekten 01_05_547_93_53_07_002_...._GRU_A01_XXXXXX_OG07 (Plan 1-1) 01_05_547_93_53_DA_002_...._GRU_A01_XXXXXX_DA07 (Plan 1-1) 04.2 Schnitte 1_50 01_05_547_93_53_AA_002_...._SNT_A01_XXXXXX_Schnitt AA (Plan1-2) 01_05_547_93_53_AA_002_...._SNT_A03_XXXXXX_Schnitt AA (Plan2-2) 01_05_547_93_53_BB_002_...._SNT_A01_XXXXXX_Schnitt BB - Bauk_B 04.3 Ansichten 01_05_547_93_53_NO_001_...._ANS_A03_XXXXXX_Ansicht Rosenstraße 01_05_547_93_53_OS_001_...._ANS_A00_XXXXXX_Ansicht Essl. Straße 01_05_547_93_53_SÜ_001_...._ANS_A01_XXXXXX_Ansicht Wagnerstraße 01_05_547_93_53_WE_001_...._ANS_A00_XXXXXX_Ansicht B14 04.4 Detailschnitte 01_05_547_91_53_XX_001_0_2F_UEB_S00_XXXXXX_PV-Dach + Dach TH1_Freigabe 01_05_547_93_59_XX_007_...._UEB_A00_XXXXXX_Rampen UG 251209_ZiE_VBg_Bescheid_RPT0270-2613-4_9134 05 Unterlagen Tragwerksplanung 260227_Leitdetails PV-Segel_für Ausschreibung_com 01_05_548_93_70_DA_001_B_GX_KON_A01_XXXXXX_Draufsicht 01_05_548_93_70_DA_002_B_GX_KON_A01_XXXXXX_Schnitte und Details 06 Unterlagen Haustechnik 01_05_106_91_18_07_000_F_3F_TGR_A00_XXXXXX_ELT-07-91-00 07. Zustimmung im Einzelfall - Bestandsstützen 251209_ZiE_VBg_Bescheid_RPT0270-2613-4_9134 08. Staubschutz Merkblatt über Staubminderung auf Großbaustellen, der Stadt Stuttgart vom 31.03.2010
BEIGEFÜGTE ANLAGEN
ZTV ALLGEMEIN Geltungsbereich: Die ZTV-ALLGEMEIN gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C DIN 18 299. Grundlage für das Angebot, die Lieferung der Baustoffe, die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung der Leistungen werden: LBO Landesbauordnung für Baden-Württemberg die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) - aktuelle Fassung VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) - aktuelle Fassung. Die für die jeweiligen Gewerke und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc., in Ihrer zur Ausführung jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Die Arbeiten sind gemäß Produktinformationen und unter Beachtung der einschlägigen Normen, Vorschriften und Handwerksregeln entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technikauszuführen. Technische Baubestimmungen nach DIBt die Zeichnungen der Architekten die Berechnungen und Zeichnungen der Fachingenieure die einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft. die Auflagen des SiGeKo An Auflagen ist zu beachten: Die Auflagen der Genehmigungsbehörden Auflagen von Sachverständigen, Gutachtern und Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. Baugenehmigung Planunterlagen, Freigabe: Die vom AN verwendeten Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Bevollmächtigten tragen. Nicht freigegebene bzw. überholte Pläne oder Unterlagen dürfen nicht verwendet werden und sind entsprechend eigenverantwortlich zu entfernen. Herstellervorschriften, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. Für die Verarbeitung der angebotenen Stoffe und Bauteile sind in jedem Fall die Verarbeitungsvorschriften des betreffenden Herstellers zu beachten. Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist, ist eine Kopie der zum Zeitpunkt des Einbaues gültigen Zulassung der Objektüberwachung des Auftraggebers auszuhändigen. Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen. Die vom DIBt veröffentlichen Regelungen in der neuesten Fassung der Musterbauordnung Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MV V TB) Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern sind einzuhalten Gültige Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte sind: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für das Bauprodukt (abP) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten sind: allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für die Bauart (abP) vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) Ein Verwendbarkeitsnachweis (§ 17 MBO) oder eine Bauartgenehmigung (§ 16a) ist nicht erforderlich, wenn es in diesen Fällen allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Das CE-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen. Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN. Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen. Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß Landesbauordnung durchzuführen. Der Bauherrin / Bauherren bzw. der Objektüberwachung sind nach Abschluss der Arbeiten, zusammen mit den Abnahmeunterlagen, Datenblätter und Listen der verwendeten Materialien, vor Ausführung Prüfzeugnisse, Zertifikate, bauaufsichtliche Zulassungen, Fachunternehmererklärungen, zu übergeben.
ZTV ALLGEMEIN
ADRESSEN - PLANUNGSBETEILIGTE Bauherr: E. Breuninger GmbH & Co. KG (Real Estate) Marktstraße 1-3 70173 Stuttgart Ansprechpartner: Herr Veltjens Mail: dominik.veltjens@breuninger.de Tel. +49 711 211 0 Ansprechpartnerin: Frau Weber Mail: alice.weber@breuninger.de Tel. +49 711 211 0 Projektsteuerung: HWP Planungsgesellschaft mbH Rotenbergstraße 8 70190 Stuttgart Ansprechpartner: Herr Endres Mail: HWP.SMH@hwp-planung.de Tel. +49 711 1662-213 Architekt: haas cook zemmrich - STUDIO 2050 Forststraße 9 70174 Stuttgart Ansprechpartner: Herr Wolf Mail: smh@haascookzemmrich.com Tel. +49 711 229 362 60 NU Objektüberwachung: für haas cook zemmrich - STUDIO 2050 GunoldConsult GmbH Weißtannen 5 70184 Stuttgart Ansprechpartner: Herr Gunold Mail: info@gunoldconsult.de Tel. +49 711 2736 913 NU Ausschreibung: für haas cook zemmrich - STUDIO 2050 GENKEL ARCHITEKTEN Heinrich-Baumann-Str. 7b 70190 Stuttgart Ansprechpartner: Herr Genkel Mail: genkel@genkelarchitekten.com Mobil: +49 176 1033 7689 Tragwerksplaner: knippershelbig GmbH Tübinger Str. 12-16 70178 Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Deubel Mail: smartmobilityhub@knippershelbig.com Tel. +49 711 248 393 673 Baugruben- und Verbauplanung: IMI Igor Martinoff Ingenieure Am Hohen Tore 2b 38118 Braunschweig Ansprechpartner: Herr Martinoff Mail: I.Martinoff@i-martinoff.de Tel. +49 531 121 938 8 Regenrückhaltebecken und Kanalplanung: Auwärter und Rebmann Ingenieure GmbH & Co. KG Kelterstraße 5 71032 Böblingen Ansprechpartnerin: Frau Groene Mail: Mareke.Groene@auwaerter-rebmann.de Tel. +49 7031 218 20 Bodengutachter: Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Dr. Lächler Mail: alaechler@smoltczykpartner.de Tel. +49 711 131 64 - 19 Fachplanung HKLS und ELT: pbs Ingenieure GmbH Wilhelm-Maier-Straße 10 73257 Köngen Ansprechpartner: Herr Müller (ELT) Mail: 849@pbs-ingenieure.de, Tel. 07024 80596 46 Ansprechpartner: Herr Veremeitchik (HLSK) Mail: veremeitchik@pbs-ingenieure.de Tel. 07024 80596-27 Bauphysik: knp.bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH Lichtstraße 26-28 50825 Köln Ansprechpartner: Herr C. Hämmerling Tel. +49 221 500 635 0 Verkehrsplanung: BS Ingenieure Wettemark 5 71640 Ludwigsburg Ansprechpartner: Herr Schäfer Mail: becker@bsingenieure.de Tel. +49 7141 869 27 Energieberater: Transsolar Energietechnik GmbH Curiestrasse 2 70563 Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Schulz Mail: Schulz@Transsolar.com Tel. +49 711 679 760 DGNB Auditor: Drees & Sommer SE Obere Waldplätze 11 70569 Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Ghadimi Herr Luft Mail: yasaman.ghadimi@dreso.com christian.luft@dreso.com SiGeKo: Dekra Ansprechpartner: Herr Pietsch Mail: thilo.pietsch@dekra.com
ADRESSEN - PLANUNGSBETEILIGTE
BESTÄTIGUNG AUFTRAGNEHMER "DGNB" Projekt: Smart Mobility Hub Gewerk: Schlosserarbeiten - PV- Segel Siehe auch Leistungsposition " Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB" im Titel "DOKUMENTATION - DGNB" Anforderungen zur DGNB-Zertifizierung - Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen Es ist geplant den Neubau nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zu zertifizieren. Dies erfordert die Einhaltung von Vorgaben zur Qualität hinsichtlich Umwelt-, sowie ökonomischen- und soziokulturellen Themen. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen werden Teil des Bauvertrages und sind im Angebot zu bestätigen. Der Bieter schuldet die Leistungen entsprechend den mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vereinbarten Anforderungen. Abweichungen von den vereinbarten Qualitäten und Anforderungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch den Auditor. Die erforderlichen Dokumente für die Zertifizierung sind termingerecht zur Freigabe vorzulegen. Der Bieter erklärt seine Mitwirkung an der Einhaltung der beschriebenen Ziele - gemäß Anlage "DGNB" und die entsprechende Information an die eigene Bauleitung/Bauüberwachung zur Einhaltung der Anforderung. Der Bieter erklärt, ausschließlich die durch den DGNB-Auditor freigegebenen Materialien zu verwenden. Hiermit bestätigen wir, die Kenntnis der Anforderungen und deren Berücksichtigung in unserem Angebot: _________________ ___________________ Ort, Datum Unterschrift des Bieters
BESTÄTIGUNG AUFTRAGNEHMER "DGNB"
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH Die Übergabe von Unterlagen des AG und seinen zugehörigen Planern erfolgt digital über Poolar-Server. Erstellt werden die Pläne als DWG oder DXF, sowie pdf, damit ein Datenaustausch mit allen am Bau Beteiligten möglich ist. Dies gilt für die Unterlagen des AG, sowie für die zu erstellenden Unterlagen des AN. Papierunterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt und sind durch den AN nach Bedarf selbst zu vervielfältigen. Sämtliche vom AN erstellten Unterlagen, wie Werkstatt- und Montagezeichnungen, Berechnungen, Nachweise, Dokumenta tionsunterlagen, Arbeitsvorbereitungen, Rechnungsstellung erfolgen in elektronischer Form und sind vom AN auf den Planserver vom AG einzustellen. Alle erforderlichen Aufwendungen für die oben beschriebenen Vorgaben sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH
ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten 1. Allgemeine Hinweise zu Kalkulation Alle folgenden Angaben und Vorgaben sind für die Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Kosten für deren Planung, Ausführung und ggf. erforderliche Aufwendungen sind in den angebotenen Preis mit einzukalkulieren. Abkürzungen: AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer 2. Leistungen des AN Eine prüffähige statische Berechnung, einschließlich der Detailstatik hat durch den AN zu erfolgen Diese Berechnungen, sowie Werkstatt- und Montageplanungen sind vom Prüfingenieur freigegeben zu lassen. Abstimmungen mit dem Prüfingenieur sind vom AN in den Angebotspreis einzukalkulieren. 2.1 Weitere Leistungen des AN: Sofern nicht offensichtlich tragfähig / standsicher, hat der AN prüffähige Berechnungen in nachfolgenden Fällen zu liefern: Montagezuständen beim Errichten der Bauteile nach Erfordernis Transportzuständen von vorgefertigten Bauteilen nach Erfordernis Unternehmervarianten welche von der bisherigen Planung abweichen (z.B. anderes Material, angepasstes Detail, etc.) 2.2 Ergänzende Hinweise zur Schnittstelle, siehe nachfolgende Punkte: 7. Montage-, Werkstattplanung 8. Planungsleistungen AN 9. Technische Bearbeitung 3. Abstimmung der Ausführung Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Ausführung (Materialien, Maße, Detail- und Anschlussausbildung) mit den Architekten/ Objektüberwachung abzustimmen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Nach Auftragsvergabe sind die genauen Maße festzulegen. Die Ausführungspläne sind vom AN auf Übereinstimmung mit den Detailplänen, sowie mit den örtl. Gegebenheiten zu überprüfen. Bei Abweichungen ist unverzüglich die Objektüberwachung zu informieren. Der AN hat seine Leistung, die im Zusammenhang mit Leistungen der anderen am Bau Beteiligten steht, auf fachliche und maßliche Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen unverzüglich der Objektüberwachung zu melden. 4. Baulogistik: Der vorgestellte Text "PROJEKT BEZOGENE HINWEISE", die "HINWEISE BE + SCHNITTSTELLE BAULOGISTIK" + "AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG AN" im Titel BAUSTELLENEINRICHTUNG AN, sowie das Baulogistikhandbuch mit Anlagen, wie Mietgebühren Container und Entsorgungsgebühren sind bei der Kalkualtion unbedingt zu beachten. Die Transporteinheiten sind vom AN zu planen. Sämtliche an werkseitig vorgefertigten Bauteilen oder an werkseitig aufgetragenen Beschichtungen entstandene Transport- und Montageschäden sind nach Abschluss der Montagearbeiten zu beseitigen. Der vom AN vorgesehene Montageablauf ist mit dem AG abzustimmen und rechtzeitig vor Montagebeginn der Bauleitung des AG zur Genehmigung vorzulegen. 5. Absturzsicherung siehe Leistungsposition und vorbeschriebene "PROJEKT BEZOGENE HINWEISE" und die ATV - hier zur Kalkulation Hinweis nochmals eingefügt. Fassaden - Gerüst Baukörper B - Parkwürfel und Dachgarten: Es ist vorgesehen, dass ein Fassadengerüst gestellt wird. Im Bereich der Auskragung zur B14 wird das Gerüst an den Decken der Auskragung befestigt, so dass ein Unterfahren der Auskragung möglich ist. Diese Leistung wird durch den AN Gerüstbau ausgeführt. Fassaden - Gerüst Baukörper C: Das Gerüst für das Bauteil C (Holzaußenwände, Fenster, Balkone, usw.) wird durch den AN Holzbau ausgeführt. Es ist vorgesehen, dass ein Fassadengerüst gestellt wird. Im Bereich der Auskragung zur B14 wird das Gerüst an den Decken der Auskragung befestigt, so dass ein Unterfahren der Auskragung möglich ist. 6. Aufmaß Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Die Höhenkoten und Abmessungen des Bestandes bzw. der Rohbaukonstruktion und die Lage aller Anschlusspunkte bzw. Einbauteile ist vom AN vor Ort eigenverantwortlich und frühzeitig vor Baubeginn aufzumessen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind beim Tragwerk durch den AN zu berücksichtigen. Bei Abweichungen von den in den Plänen dargestellten Abmessungen, Gegebenheiten usw. sind die Bauleitung des AG zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen oder gefertigt sein müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. HINWEIS: Der nachfolgende Punkt 12. Toleranzausgleich-Bautoleranzen ist zu beachten und ergänzt den Punkt 6. Aufmaß Das Aufmaßleistungen sind in der Position Vor Ort Aufmaß beschrieben und in der separaten Leistungsposition anzubieten. 7. Vermessungsarbeiten Ausführung sämtlicher Vermessungsarbeiten, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauteile und Konstruktionen erforderlich sind. Die Vermessungsleistungen sind in der Position Einmessarbeiten beschrieben und in der separaten Leistungsposition anzubieten. 8. Montage-, Werkstattplanung Die Pläne der Architekten beinhalten Prinziplösungen. Diese sind im Zuge der Werkstattplanung an die tatsächliche Geometrie anzupassen und entprechend in der Werkstattplanung darzustellen. Für die genaue Geometrie sind die Ausführungspläne des Architekten maßgebend. Der AN hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Angaben in den freigegebenen Übersichts-, Ausführungs- und Werkplänen aller an der Planung Beteiligten bei der Werkstattplanung und der statischen Nachweise berücksichtigt werden. Fertigung der Werkstatt- und Montagepläne der sämtlichen zur Ausführung kommenden Konstruktionen. Die genannten Unterlagen stellen die Basis für die Ausführungsplanung / Werkstattplanung des Auftragnehmers dar. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und diesen Ausschreibungsunterlagen entsprechende Ausführung nötig sind, in Form von Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen. In der Werkstattplanung sind die zulässigen Maßtoleranzen unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke und die durch Aufmaß an der Baustelle ermittelten Maße zu berücksichtigen. In den Konstruktionsplänen sind - soweit erforderlich - an den Schnittstellen zu Nachfolgegewerken (z. B. Fassade) Fertigungstoleranzen auszuweisen. Bezüglich der erforderlichen Genauigkeiten ist vom AN eine Abstimmung mit den jeweiligen Nachfolgegewerken herbeizuführen. Sämtliche Details sind in der Lage eindeutig anhand von Übersichtsplänen darzustellen. Der AN stellt sämtliche von ihm erstellten Unterlagen in geeigneten Datenformaten (.plt, .dwg, .dxf sowie Windows-Formate) dem AG sowie anderen Planungsbeteiligten nach Maßgabe des AG zur Verfügung. siehe HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH Die Werkstatt- und Montageplanung wird in einer separaten Leistungsposition abgefragt. 9. Planungsleistungen AN Planungsleistungen werden in einer separaten Leistungsposition "Montage/ Werkstattzeichnungen" abgefragt. Unter anderem sind folgende Planungsleistungen und statischen Berechnungen Leistungen des AN: Alle dargestellten Details sind als Prinzipdetails zu betrachten. Die genauen Maße, Winkel oder Neigungen sind durch die Werkstattplanung zu ermitteln. Nach der geometrischen Entwicklung der einzelnen Verbindungspunkte in der Werkstattplanung des AN erfolgen die statischen Nachweise durch den AN Planung, Lieferung und Ausführung des Korrosionsschutzes sämtlicher im Leistungsumfang des AN liegender Stahlbauteile Planung und Statischer Nachweis der Baugerüste und aller erforderlichen Baubehelfsmaßnahmen Planung und falls erforderlich statische Nachweise von Transport-, Montage- und baulichen Zwischenzuständen Die Bestandssituation ist vom AN vor Ort eigenverantwortlich und frühzeitig vor Baubeginn aufzumessen. Die Vermessung der Bestandssituation durch den AN dient als Grundlage der Werkstattplanung. Die Vermessungsergebnisse sind prüffähig zu dokumentieren. Die komplette Werkstattplanung inklusive aller für die Ausführung des Bauwerks erforderlichen Werkstatt-, Montage- und Ausführungspläne. Hierzu gehören auch alle in fester Verbindung stehenden Anschlüsse, Halterungen und Lagerungen von Konstruktionen anderer Gewerke, sowie Sekundärkonstruktionen, wie z.B. Fassadenanschlüsse, Anschlüsse der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Alle Anschlussmittel zur nachträglichen Befestigung am Rohbau, wie z. B. Dübel und zur Verschraubung mit diesen, wie z.B. Unterlegscheiben, Muttern und Verschweißungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang des AN. Ferner liegt auch der Fugenverguss an diesen Verbindungspunkten im Leistungsbereich des AN. Genehmigungs- und Ausführungsplanung von nichttragenden Bauteilen und dazugehöriger Befestigungselemente inkl. statischer Nachweise. Bei allen Leistungen hat der AN die Vorgaben der Objektplanung, z. B. hinsichtlich der zu verwendenden Materialien und der gestalterischen Ausführung der Bauteile, zu beachten. Alle Kosten für Versuche, Werkstoffbelegungen, Probestücke usw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, falls im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen. 10. Technische Bearbeitung Die Technische Bearbeitung ist in die separate Leistungsposition Montage/ Werkstattzeichnungen einzukalkulieren. Aufbauend auf den übergebenen Planungsunterlagen hat der Auftragnehmer alle weiteren Planungsleistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Änderungen der Regeldetails, die die Konstruktion oder Gestaltung des Gebäudes verändern, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG oder dessen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Falls die Preisbildung dadurch beeinflusst ist, sollen solche gewünschten Veränderungen bereits mit dem Angebot genannt, dargestellt und beschrieben werden. Alle dadurch entstehende Planungsleistungen, Nachweise, zusätzliche Kosten und Wiederholungen von bereits erbrachten Planungsleistungen der Planer des AG gehen zu Lasten des AN. Bei Änderungsvorschlägen des AN sind die erforderlichen statischen Nachweise eigenverantwortlich vom AN zu erbringen. 11. Nachweise-Dokumentation Die Dokumentation wird in einer separaten Leistungsposition "Bestandsunterlagen - Dokumentationsunterlagen" abgefragt. Der AN hat Nachweise zu erbringen für sämtliche in der Ausschreibung geforderten Anforderungen und Qualitäten durch Berechnungen, Prüfberichte / Prüfverfahren und Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Instituten. Dem AG sind die Protokolle der Eigenüberwachung des AN unaufgefordert zu übergeben. Er kann fordern, dass Eigenüberwachungsprüfungen in seiner Gegenwart ausgeführt werden. Ort und Zeitpunkt sind im gegenseitigen Einverständnis festzulegen. 12. Toleranzausgleich-Bautoleranzen Bei dem geschuldeten Ausgleich der Rohbautoleranzen sind folgende Voraussetzungen und Maßnahmen kalkulatorisch zu erfassen: Bei den Rohbaukonstruktionen ist von den zulässigen Bauwerkstoleranzen nach DIN 18202 auszugehen. Die Maßtoleranzen anderer Gewerke, die den Leistungsumfang des AN berühren, sind aufeinander abzustimmen. Notwendige konstruktive Maßnahmen für den Toleranzausgleich sind vorzusehen. Diesbezüglich verpflichtet sich der AN, eine Abstimmung mit den anderen Gewerken herbeizuführen. 13. Stahlgüte, Stahlbauteile, Korrosionschutz siehe auch nachfolgenden "HINWEIS KORROSIONSCHUTZ / OBERFLÄCHENBESCHICHTUNG" Vorgesehene Stahlgüten - Bauteil B S235 und S 355 nach statischen Erfordernissen des AN und Vorgaben der Tragwerksplanung Sämtliche Verbindungsmittel sind korrosionsgeschützt einzubauen - Edelstahl nach Erfordernis und Planung des AN. Alle Kehlnähte KN a=5 mm, sofern nicht anders angegeben. Außenbauteile aus Stahl sind feuerverzinkt mit Schichtdicken gemäß DIN EN ISO 1461 auszuführen. Oberfläche der Stahlkonstruktion gemäß Angabe Architekt. Deckanstrich und Korrosionsschutz müssen abgestimmt sein. Die verwendeten Stähle und hochfesten Verbindungsmittel sind mindestens durch Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 1090-2  zu belegen. Warmgewalzte Stahlbleche von 3-250 mm müssen nach eingeschränkten Ebenheitstoleranzen, Klasse S gemäß DIN EN 10029 gefertigt werden. Beim Zuschnitt von Stahlblechen sind im Zuge der Werkstattplanung geeignete Ausrundungen oder Eckbohrungen vorzusehen. Die Schweißeignung der eingesetzten Werkstoffe ist, soweit erforderlich bzw. in den maßgebenden Vorschriften und Zulassungen gefordert, durch chemische Analysen, Versuche und Verfahrensprüfungen nachzuweisen. Hierzu gehören unter anderem der Zugversuch, der Kerbschlagversuch, der Nachweis der Z-Güten bei Zugbeanspruchungen senkrecht zur Walzrichtung (DAST-Ri 014 / DIN EN 1993-1-10:2010-12 und DIN EN 10164) und Kreuzzugversuche bei räumlichen Spannungszuständen. Alle Stahlbauteile, die nach Fertigstellung des Gebäudes, unzugänglich sind, sind gemäß DIN EN ISO 12944 entsprechend ihrer Umgebungsbedingung für Schutzdauer "über 25 Jahre", Korrosivitätskategorie C3 gegen Korrosion zu schützen. DIN EN ISO 1461 und DIN 55633 sind zu beachten. Dies ist insbesondere auch bei Bauteilen zu beachten, bei denen die Einstufung aufgrund der Umgebungsbedingungen in eine niedrigere Korrosivitätskategorie erfolgt. Die Wahl des Korrosionsschutzsystems obliegt dem AN und ist bei der Preisbildung entsprechend zu berücksichtigen. Die Mindestanforderung an den Korrosionsschutz für Klammern und Stahlbleche bis zu einer Dicke von 3 mm liegt in Anlehnung an die DIN EN ISO 2081 bei Fe/Zn 12c. Kann das Auftreten von Kontaktkorrosion durch Metalle mit unterschiedlichem elektrochemischem Potential nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so sind geeignete konstruktive Trennungen, z.B. in Form von Kunststofftrennschichten und -hülsen, vorzusehen. Für die Dauerhaftigkeit und Wahl eines geeigneten Schutzsystems sind u.a. die geplante Instandhaltungsmaßnahmen und die Gestaltung der Bauteile und Anschlüsse (Zugänglichkeit, Verkleidungen etc.) zu berücksichtigen. Stahlhohlprofile sind, sofern sie nicht zu Entwässerungszwecken genutzt werden, dicht zu schweißen. 14. Schweißnähte, Schweißverbindungen Der AN muss im Besitz des EG-Zertifikats über die werkseigene Produktio nskontrolle (WPK) nach DIN EN 1090-1 für die Ausführungsklasse EXC 2 inkl. Schweißzertifikat sein. Die eingesetzten Schweißer müssen nach DIN EN 287-1 (Stahlschweißer) geprüft sein. Für Hohlprofilverbindungen und Verbindungen aus nichtrostendem Stahl sind nur Schweißer mit entsprechend erweiterter Qualifikation zugelassen. Siehe auch Herstellungsrichtlinie Stahlbau. Die entsprechenden Bescheinigungen der eingesetzten Schweißer sind dem AG vorzulegen. Mit den Schweißarbeiten am endgültigen Tragwerk darf erst begonnen werden, wenn ggf. erforderliche Verfahrensprüfungen erfolgreich abgeschlossen und die für das Werk und auf der Baustelle vorgesehenen Schweißer nachweislich qualifiziert sind. Dem AG sind die Protokolle der Eigenüberwachung des AN unaufgefordert zu übergeben. Er kann fordern, dass Eigenüberwachungsprüfungen in seiner Gegenwart ausgeführt werden. Ort und Zeitpunkt sind im gegenseitigen Einverständnis festzulegen. Alle Schweißnähte sind durchlaufend auszuführen. Sie müssen glatt, sauber, entgratet und ohne Einbrandkerben sein. Alle Schweißnähte, die sich im Endzustand des Bauwerks im einsehbaren Bereich befinden, sind als versenkte Nähte auszubilden, eben und kerbfrei zu verschleifen und zu verspachteln. Sofern in der Objekt- oder Ausführungsplanung keine anderweitigen Vorgaben gemacht werden, gilt für alle nachzuweisenden Nahtgüten (z.B. Stumpfnähte) DIN EN ISO 5817 sowie Bauwerksteile mit nicht vorwiegend ruhender Belastung mindestens Bewertungsgruppe B, für die übrigen Schweißverbindungen Bewertungsgruppe C. Für die Schweißnahtvorbereitungen der Verbindungen gilt DIN EN ISO 9692. Grundsätzlich sind für alle Schweißverbindungen Sichtkontrollen und Oberflächenrissprüfungen (Magnetpulververfahren und Farbeindringverfahren) durchzuführen. Ebenso sind Durchstrahlungs- oder Ultraschalprüfungen durchzuführen, wenn Zugbeanspruchungen des Grundmaterials in Dickenrichtung auftreten (Nachweis der Freiheit von Dopplungen und Terrassenbrüchen). Baustellennähte sind grundsätzlich zu prüfen. Während der Schweißarbeiten hat der AN im Werk und auf der Baustelle für die durchgehende Präsenz einer ausreichend qualifizierten Schweißaufsichtsperson (Schweißfachingenieur) zu sorgen. Überschweißungen von Korrosionsbeschichtungen und Verzinkungen sind unzulässig. Bei Luft- und / oder Bauwerkstemperaturen unter 0°C darf nur mit Einverständnis des AG und unter besonderen Bedingungen geschweißt werden. Sofern zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen und Vertragstermine erforderlich, sind notwendige Vorkehrungen zur Verbesserung der Schweißbedingungen zu treffen. Alle nicht bezeichneten Schweißnähte sind als HV-Nähte auszuführen. Sie sind so auszuführen, dass sie die volle Tragfähigkeit der anzuschließenden Bauteile bzw. Querschnitte besitzen. Alle Kehlnähte KN a=5 mm, sofern nicht anders angegeben. Bei Verwendung von nichtrostendem Stahl (Edelstahl): Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die entsprechende Nachweise über die Eignung zum Schweißen von nichtrostenden Stählen haben. Die Schweißverbindungen mit Baustählen nach DIN EN 10025 bzw. DIN EN 10210 oder DIN EN 10219 haben nach den Bestimmungen der Zulassung zu erfolgen, ebenso die erforderlichen Maßnahmen zum Korrosionsschutz. Die Nahtgüten sind nachzuweisen. Die Regelungen der DIN EN 1090-1 und DIN EN 1090-2 sind zu beachten. 15. Schraubverbindungen / -arbeiten - Befestigungsmittel/Anschlüsse Befestigungsmittel (Schrauben, Dübel, Bolzen usw.) werden in der Leistungsbeschreibung in der Regel nicht angegeben. Sie sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Normen und Vorschriften, unter Berücksichtigung der statischen und konstruktiven Einflüsse zu wählen und in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Bauteile untereinander und die Anschlüsse der Bauteile an den Rohbau sind so auszubilden, dass die Toleranzen aus dem Rohbau, aus Setzungen und Längenänderungen in allen Richtungen aufgenommen werden können, ohne dass sich die Konstruktion verformt oder durch Druck und Zug oder sonstige Formänderungen beschädigt wird. In die Einheitspreise sind sämtliche erforderlichen Verbindungsmittel konstruktiver und statischer Art (wie Kopfplatten, Fußplatten etc.) und sonstige erforderlichen Kleinteile einzurechnen, sofern keine gesonderte Position vorgegeben ist. Verbindungen von unterschiedlichen Metallen sind zur Vermeidung von Kontaktkorrosion durch geeignete Zwischenlagen (Neoprene o.ä.) zu trennen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Alle sichtbaren Schrauben, Zylinderschrauben sind mit Innenimbusschrauben, soweit statisch möglich, versenkt einzubauen. Bolzverbindungen sind mit Innengewinde, Unterlagscheibe und Senkschrauben herzustellen. Alle Muttern, Schraub- und Bolzenverbindungen sind gegen Lösen zu sichern. Verschraubungen haben geordnet zu erfolgen; es sind nur Schrauben aus V4A-Stahl (Werkstoffnummer 1.4401 oder 1.4404) zu verwenden, bzw. Befestigungsmittel müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und bauaufsichtlich zugelassen sein. 16. Bautechnische Prüfungen Die Ausführungspläne des AN werden vom AG und den beteiligten Planern auf Übereinstimmung mit deren Planung geprüft. Die zugehörigen Prüfabläufe und -termine sind einvernehmlich mit den Architekten abzustimmen. Die Ausführungsunterlagen des AN sind dem Objektplaner zur Durchsicht vorzulegen. Nach Freigabe durch den Objektplaner und Übernahme der Eintragungen der Architekten sind die Ausführungspläne dem Prüfingenieur zur Prüfung vorzulegen. Es ist die Verpflichtung des AN, alle Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung einzureichen und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen einzufordern. Vom AG und dessen Planer verlangte Korrekturen der Werkstattpläne, auch in gestalterischer Hinsicht, sind von Auftragnehmer terminlich einzukalkulieren und berechtigen ihn nicht zu Verschiebungen der Ausführungstermine sowie zu finanziellen Mehrforderungen. Alle durch die Bautechnische Prüfung entstehenden Kosten, wie z. B. Einarbeiten der Korrekturen, erneute Vervielfältigung und Abstimmungstermine sind in die Preise einzurechnen. 17. Witterungsschutz / Schutz der Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz seine Leistung, während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen und zu entsorgen. 18. Preisinhalte Die Anlieferung hat eigenverantwortlich bis an den Einbauort zu erfolgen. Die erforderlichen Montagegerüste sowie die erforderlichen Schutzgerüste, Fangnetze und Absturzsicherungen für sämtliche vom Auftragnehmer zu liefernden / einzubauenden Bauteile sind vom AN zu stellen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Transportmittel zu stellen und die dafür anfallenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Aufwendungen für evtl. Sondergenehmigungen und Sondertransporte, auch Straßensperrrungen oder Straßenmietbereiche etc. sind in den Angebotspreis einzurechnen. Befestigungsmittel sind entsprechend den statischen Anforderungen und bauaufsichtlichen Zulassungen in die jeweilige Leistungsposition einzukalkulieren, auch wenn kein Hinweis zu Befestigungsmitteln in der Position erfolgt. Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw.-Markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen. Sämtliche Konstruktionen, Ausfachungen, Unterkonstruktionsteile, Beschlagteile, Distanz- und Ausgleichsstücke usw. müssen vom AN entsprechend den Vorgaben des LV, der Zeichnungen und der firmenspezifischen Standards ermittelt und statisch dimensioniert werden. 19. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18334 gelten des Weiteren als Nebenleistung: Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. Das hohlraumfreie und kraftschlüssige Untermörteln mit Quellmörtel/Fließmörel der zu verankernden oder kraftschlüssig an Stahlbetonbauteile anzuschließenden Stahlbauteile, zum Höhenausgleich, wie z.B. Stützen, Träger, Auflagerteile. Einbau / Ausbau von Transportvorrichtungen und -anker. 20. Alternativ- und Sondervorschläge Die Ausschreibungsunterlagen sind auch für Alternativ-Angebote bindende Forderungen. Bei Alternativvorschlägen sind prüffähige technische Zeichnungen und statische Berechnungen (Vorbemessungen) den Angebotsunterlagen beizufügen, die eine Beurteilung der gestalterischen und technischen Gleichwertigkeit ermöglichen. Bei Alternativ- und Sondervorschlägen hat der AN alle dafür notwendigen Planungsleistungen zu liefern und alle dafür erforderlichen Abstimmungen eigenverantwortlich zu führen. Alle durch Alternativ- und Sondervorschläge entstehende Kosten und Wiederholungen von bereits erbrachten Planungsleistungen der Planer des AG gehen zu Lasten des AN. Alternativ- und Sondervorschläge dürfen nicht zu Terminverschiebungen führen und sind bei der Terminplanung des AN mit Angebotsabgabe zu berücksichtigen. 21. Bauüberwachung Die Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht erfolgt entsprechend den bauaufsichtlichen Bestimmungen. Der Fachbauleiter des Bieters/AN ist dafür verantwortlich, dass die Ausführung der Leistung entsprechend den geprüften Ausführungsplänen erfolgt. Die Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Ein personeller Wechsel ist dem AG frühzeitig anzuzeigen.
ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN
HINWEIS KORROSIONSCHUTZ / OBERFLÄCHENBESCHICHTUNG Stahlgüte und Beschichtung: alle Stahlteile Vorgesehene Stahlgüten - Bauteil B S235 und S 355 nach statischen Erfordernissen des AN feuerverzinkt Für Innen- und Außenbauteile: Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2, Korrosivitätskategorie C3 nach DIN EN ISO 12944-2, Schutzdauer über 25 Jahre, Korrosionsschutz nach DIN EN 1090-2, Die Wahl eines geeigneten Korrosionsschutzes obliegt dem AN. HINWEIS STAHLGÜTE EDELSTAHL Abweichungen bei Ausführung von Stahlteilen in Edelstahl sind in den Leistungspositionen vermerkt und erfasst. Detailausführungsbeschreibung Duplexbeschichtung der Stahlbauteile mit Korrosionsschutz herzustellen als Duplex-System, bestehend aus: Feuerverzinkung (Stückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461 mit zusätzlicher Acrylharzbeschichtung nach DIN EN ISO 12944-5. Für tragende feuerverzinkte Metall-und Stahlbauteile im bauaufsichtlich geregelten Bereich gelten die Anforderungen der DASt-Richtlinie 022 "Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen". Zusätzlich ist die DIN EN ISO 14713-2 anzuwenden. Aufbau des Korrosionsschutzsystems: Feuerverzinkung (Zinkschichtdicke gemäß DIN EN ISO 1461) AY-Grundbeschichtung - Schichtdicke: Bemessung durch AN AY-Deckbeschichtung - Schichtdicke: Bemessung durch AN Zugehörige System-Nr. gemäß DIN EN ISO 12944-5: G3.03 für die Korrosivitätskategorie C3, Schutzdauer: very high Es dürfen nur nach DIN EN ISO 12944-6 geprüfte Beschichtungssysteme zur Anwendung kommen. Die Vorgaben in den produkttechnischen Datenblättern der Beschichtungsstoffhersteller sind zu beachten. Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkungs- und korrosionsschutzgerecht zu konstruieren und zu fertigen. Oberflächenvorbereitung des Zinküberzuges vor dem Beschichten: SweepStrahlen, falls nicht anderweitig (z.B. im produkttechnischen Datenblatt des Beschichtungsstoffherstellers oder vom Auftraggeber) festgelegt. Alle Verbindungsmittel Edelstahl Generelle Hinweise zum Korrosionsschutz: DIN EN ISO 1461 und DIN 55633 sind zu beachten. Dies ist insbesondere auch bei Bauteilen zu beachten, bei denen die Einstufung aufgrund der Umgebungsbedingungen in eine niedrigere Korrosivitätskategorie erfolgt. Die Mindestanforderung an den Korrosionsschutz für Klammern und Stahlbleche bis zu einer Dicke von 3 mm liegt in Anlehnung an die DIN EN ISO 2081 bei Fe/Zn12c. Kann das Auftreten von Kontaktkorrosion durch Metalle mit unterschiedlichem elektrochemischem Potential nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, so sind geeignete konstruktive Trennungen, z.B. in Form von Kunststofftrennschichten und Hülsen, vorzusehen. Für die Dauerhaftigkeit und Wahl eines geeigneten Schutzsystems sind u.a. die geplante Instandhaltungsmaßnahmen und die Gestaltung der Bauteile und Anschlüsse (Zugänglichkeit, Verkleidungen etc.) zu berücksichtigen. Stahlhohlprofile sind, sofern sie nicht zu Entwässerungszwecken genutzt werden, dichtzuschweißen. Verzinkungs-Entlüftungsbohrungen nach Anforderung Feuerverzinken, in Abstimmung mit der Tragwerksplanung und den Architekten. Schichtdicke der Feuerverzinkung in Abhängigkeit zur Materialdicke und den Vorschriften zur Feuerverzinkung einkalkulieren. HINWEIS ZUR KALKULATION: Abweichungen zum Korrosionschutz sind in der jeweiligen Leistungsposition beschrieben. Be ispiele: Ausführung nur verzinkt ohne Duplexbeschichtung. Ausführung ohne Verzinkung mit Anstrich im Innenbereich
HINWEIS KORROSIONSCHUTZ / OBERFLÄCHENBESCHICHTUNG
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG AN
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BAUSTELLENEINRICHTUNG AN
HINWEISE BE + SCHNITTSTELLE BAULOGISTIK Beschreibung der Baustelleneinrichtung und Schnittstelle zum AN Logistik 1. Schnittstelle zum AN Logistik 1.1 Grundsätzlich wird die allgemeine Baustelleneinrichtung und Logistik durch einen separaten AN Baulogistik erstellt und allen beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt. Die anteiligen Kosten des AN sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Dies betrifft, einschließlich Vorhaltung und Instandsetzung: Bauzaun Bauschild Sanitärcontainer Bauwasser + Baustrom Containeranlagen Objektüberwachung, Fachingenieure + AG Verkehrssicherungen entlang des Gebäudes Verkehrssicherung innerhalb der Baustelle, Verkehrsschilder, Warnschilder, etc. Zugangskontrollen Vorbereitung Baustelleneinrichtungsflächen allgemeine Baubeleuchtung Baustraßen innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen Winterdienst, Schneeräumung der Baustelle Wasserräumung auf der Baustelle - Pumpen (nicht Tagwaser dies ist Leistung des AN Rohbau - siehe Leistungsposition) Säuberung der Baustelle Straßenreinigungsarbeiten mit Kehrwagen Sicherheitsausstattung 1. Hilfe-Punkt Feuerlöscher mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 Abdeckung o.ä. für SiGeKo Plan und Hinweise 1.2. Bauwasser und Baustrom Vom AN Baulogistik werden die Hauptanschlüsse für Baustrom und Bauwasser eingerichtet. Alle weiteren Unterverteiler und für Bauwasser und Baustrom werden vom AN Baulogistik eingerichtet und vorgehalten. 1.3 Containervermietungskonzept Containeranlagen für die ausführenden Firmen werden vom AN Baulogistik auf der Baustelle vorgehalten und sind vom AN eigenverantwortlich bei der Baulogistik anzumieten. Mietpreise - siehe Anlage Containervermietungskonzept - Baulogistik 1.4 Müllentsorgung Vom AN Baulogistik werden Schuttcontainer auf der Baustelle vorgehalten. Der anfallende Müll ist vom AN zu den Containern zu bringen und in Abstimmung mit dem AN Baulogistik zu entsorgen / zu sortieren. Die Entsorgungsgebühren werden direkt zwischen dem AN und dem AN Baulogistik abgerechnet. Gebühren - siehe Anlage Entsorgungsgebühren - Baulogistik
HINWEISE BE + SCHNITTSTELLE BAULOGISTIK
1 AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG AN
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AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG AN
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01.__.__.0001 Baustelleneinrichtung einrichten Baustelleneinrichtung wie vor in der Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung AN beschrieben, einrichten. Der Platzbedarf der Baustelleneinrichtungsfläche ist begrenzt - siehe BE Plan, d.h. die Inanspruchnahme von BE-Flächen ist mit der Baulogistik vor Stellung etwaiger Materialcontainer abzustimmen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Material: An dieser Stelle wird nochmals auf das beiliegende Konzept der Baustellenlogistik hingewiesen. Dieses ist bei der Kalkulation des Angebotes unbedingt zu beachten und einzukalkulieren. Transportwege sind dem BE-Plan zu entnehmen und entsprechend einzukalkulieren.
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Baustelleneinrichtung einrichten
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01.__.__.0002 Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position vorhalten. Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position vorhalten.
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Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position vorhalten.
20.00
Wo
01.__.__.0003 Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position räumen Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position räumen.
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Baustelleneinrichtung aus vorbeschriebener Position räumen
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01.__.__.0004 Gerüste In dieser Position sind alle notwendigen notwendigen (siehe Hinweis unten), Steiger, Rollgerüste, Hubwerkzeuge zu kalkulieren, die zur Erstellung der kompletten ausgeschriebenen Leistung notwendig sind. Liefern, aufbauen, vorhalten versetzen und abbauen. EINZUKALKULIEREN UND ZU BEACHTEN: Siehe vorbeschriebene "PROJEKT BEZOGENE HINWEISE" und die ATV - hier zur Kalkulation Hinweis nochmals eingefügt. ZUR KALKULATION: Fassaden - Gerüst Baukörper B - Parkwürfel, Dachgarten, Baukörper C: Es ist vorgesehen, dass ein Fassadengerüst gestellt wird. Im Bereich der Auskragung zur B14 wird das Gerüst an den Decken der Auskragung befestigt, so dass ein Unterfahren der Auskragung möglich ist. Diese Leistung wird durch den AN Gerüstbau ausgeführt.
01.__.__.0004
Gerüste
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STAUBSCHUTZ + IMMISIONSSCHUTZ HINWEISE ZUR KALKULATION Nachfolgende Hinweise / Anforderungen sind in den Angebotspreis und / oder Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Der AN ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zur Staubminderung (Staubminderungskonzept gem. Auflagen der Stadt Stuttgart) vor Aufnahme der Arbeiten mit dem SiGeko abzustimmen. Imissionsschutz Bei den Arbeiten sind insbesondere sind folgende Punkte einzuhalten: Luftreinhaltung Die befestigten Flächen sind entsprechend dem Verschmutzungsgrad zu säubern; dabei sind Staubaufwirbelungen zu vermeiden. Die Nähe zur benachbarten Bebauung ist zu beachten. Vom AN ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der öffentlichen Straßen und Wege durch Fahrzeuge nach dem Verlassen des Baustellenbereichs vermieden oder beseitigt werden. Beim Abladen von staubenden Materialien (nicht erdfeucht) sind Staubimmissionen nach Möglichkeit durch eine Wasserbedüsung einzudämmen und so zu vermeiden. Die Abwurfhöhe ist zu minimieren. Der Abtransport staubender Materialien darf nur in abgedeckten Transportfahrzeugen erfolgen. Das Merkblatt zur Staubminderung auf Großbaustellen der Landeshauptstadt Stuttgart ist zu beachten. Die Haufwerke zur Bereitstellung Materialien sind zu befeuchten, sofern diese, z.B. bei anhaltender Trockenheit, zu Staubimmissionen führen.
STAUBSCHUTZ + IMMISIONSSCHUTZ
01.__.__.0005 Staubschutzkonzept Staubschutzkonzept Aufstellen eines Staubschutzkonzeptes nach dem Merkblatt über Staubminderung auf Großbaustellen, der Stadt Stuttgart vom 31.03.2010 - als Anlage beigefügt. Rechtzeitige Vorlage der jeweiligen Unterlagen vor Ausführung in 3-facher Ausfertigung (Papierform) und einfach in digitaler Form beim AG, sowie den zu beteiligenden Ämtern nach Erfordernis.
01.__.__.0005
Staubschutzkonzept
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02 NACHWEISE, STATIK, MONTAGEPLANUNG
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NACHWEISE, STATIK, MONTAGEPLANUNG
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH Nachfolgend erstellte Unterlagen sind auf den Planserver des AG einzustellen, siehe Vorbemerkungen "HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH".
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH
02.__.__.0001 Statische Nachweise Der AN erhält als Grundlage für die Erstellung der Detailstatik, sowie der W+M-Planung eine freigegebene Stabstatik (LP 4), sowie Konstruktionsübersichtspläne und Leitdetails (ohne statischen Nachweis). Die freigegebene Stabstatik (LP 4) wird nachgereicht. Die Detailstatik (LP5), Werk- und Montageplanung, Berücksichtigung von Bauzuständen (soweit erforderlich) und Montagestößen (soweit erforderlich) gehört zum Leistungsumfang des AN. Eine prüffähige und genehmigungsfähige Detailstatik (alle Verbindungen und Anschlüsse), sonstige erforderliche ergänzende statische Berechnungen und die Werk- und Montageplanung ist beim Prüfingenieur einzureichen. Die Koordination mit dem Prüfingenieur bis zur Freigabe ist einzukalkulieren. Erforderliche Vorlaufzeiten und Prüffristen sind vom AN zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Stahlbaudetails sind entsprechend auszuarbeiten, Anschlüsse entsprechend auszulegen und einzukalkulieren. Schnittstellen zur bestehenden Konstruktion und anderen Gewerken sind vom AN in der Planung zu berücksichtigen. HINWEIS: Die Punkte 8. Montage-, Werkstattplanung, 9. Planungsleistungen AN, 10. Technische Bearbeitung in den ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN sind zu beachten und einzukalkulieren!
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Statische Nachweise
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02.__.__.0002 Montage/ Werkstattzeichnungen Montage/ Werkstattzeichnungen Zusammenstellen und Einreichen von prüffähigen und genehmigungsfähigen Werkstatt- und Montagzeichnungen, sowie zugehörige technische Bearbeitung auf Grundlage der dem LV beigefügten Planunterlagen und vor Ort Aufmaßen, in geeigneten Maßstäben, einschließlich der technischen Bearbeitung. Einschließlich: Integration der ELT/HLS-Werkplanung (Kabelrinnen, Aussparungen, usw) Darstellung und Einarbeitung der Schnittstellen zur PV-Dacheindeckung, Entwässerung, ELT, usw. Rinnen, Einlaufbleche, Gitterroststege - Absturzsicherungen/Sicherungssystem für sämtliche Titel und Leistungen der Ausschreibung. Vor Bestellung der Materialien und vor Beginn der Montagearbeiten sind Montagepläne inkl. Koordinationsvermerke des AN, (mind. 3 Wochen vor der vom AN benötigten Freigabe) zur Genehmigung vorzulegen. HINWEIS: Die Punkte 8. Montage-, Werkstattplanung, 9. Planungsleistungen AN, 10. Technische Bearbeitung in den ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN sind zu beachten und einzukalkulieren!
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Montage/ Werkstattzeichnungen
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02.__.__.0003 Fortschreiben der Werkstatt-/ und Montagepläne Fortschreiben der Werkstatt-/ und Montagepläne Die vom Architekten erstellten Ausführungszeichnungen und Türliste geben den Planungstand zum Zeitpunkt der Ausschreibung wieder. Montageplanung: die Montagepläne für sämtliche Titel der Ausschreibung sind fortzuschreiben und laufend zu aktualisieren. Auflagen durch die Prüfstatik sind zu übernehmen.
02.__.__.0003
Fortschreiben der Werkstatt-/ und Montagepläne
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02.__.__.0004 Einmessarbeiten Einmessarbeiten für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen. Der Auftragnehmer erhält nach Auftragsvergabe die Ausführungsunterlagen gem.VOB/B §3 Abs.1-3 in digitaler Form (als pdf u. dwg-Dateien), so dass alle notwendigen Maße erhoben werden können. Alle zur Ausführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen, darüber hinaus erforderlichen Achs- und Detailabsteckungen (auch für Einbauteile und Einlegearbeiten, etc.) sind vom Auftragnehmer aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erheben und in die Örtlichkeit zu übertragen. Für Punkte die in den Plänen nicht vermasst sind, müssen deren Koordinaten aus dem CAD-Modell entnommen und in die Örtlichkeit übertragen werden. Mit dem angegebenen Einheitspreis werden alle Aufwendungen vergütet, die notwendig sind, um die zur Ausführung erforderlichen Planungsdaten in die Örtlichkeit zu übertragen. HINWEIS: Der Punkt 7. Vermessungsarbeiten in den ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN sind zu beachten und einzukalkulieren!
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Einmessarbeiten
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02.__.__.0005 Vor Ort Aufmaß Die Bestandssituation ist vom AN vor Ort eigenverantwortlich und frühzeitig vor Baubeginn aufzumessen. Die Vermessung der Bestandssituation durch den AN dient als Grundlage der Werkstattplanung. INSBESONDERE ZU BEACHTEN - AUFMAß: Fußpunkte, mit Schraubbolzen, etc. auf denen die Stützen montiert werden Holzbau "Bestand" generell Einbauteile in den Betonkernen zum Anschluss der Träger Die Vermessungsergebnisse sind prüffähig zu dokumentieren. Für alle im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten. HINWEIS: Der Punkt 6. Aufmaß in den ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN sind zu beachten und einzukalkulieren!
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Vor Ort Aufmaß
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02.__.__.0006 Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten und mit der Objektüberwachung abgestimmten Baustelleneinrichtungsplan vor. In diesen Einrichtungsplan sind sämtliche Einrichtungen, die sein Gewerk betreffen (Zufahrten, Rampen, Sanitär, Kräne, Maschinen, Medienanschlüsse), maßstäblich einzutragen. Grundlage ist der BE-Plan und Baulogistikplan des AG. Die Vorgaben der Baulogistik sind einzuhalten und einzuarbeiten.
02.__.__.0006
Baustelleneinrichtungsplan
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02.__.__.0007 Terminplan Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten und mit der Objektüberwachung abgestimmten Terminplan für seine eigene Leistung vor. Fortschreibungen des Terminplanes sind einzukalkulieren.
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Terminplan
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02.__.__.0008 Eigenüberwachung Die ausführende Firma hat eine lückenlose Eigenüberwachung zu erbringen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse und Unterlagen sind den Dokumentationsunterlagen beizufügen. Für alle Arbeiten und Bauteile.
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Eigenüberwachung
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03 DOKUMENTATION - DGNB
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DOKUMENTATION - DGNB
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH Nachfolgend erstellte Unterlagen sind auf den Planserver des AG einzustellen, siehe Vorbemerkungen "HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH".
HINWEIS PLANSERVER - DATENAUSTAUSCH
03.__.__.0010 Bestandsunterlagen - Dokumentationsunterlagen Unmittelbar nach Fertigstellung und Abnahme und mindestens 4 Kalenderwochen vor Abgabe der Schlussrechnung ist ein vollständiger Satz der Dokumentationsunterlagen in digitaler Form und wie vor beschrieben auf dem Planserver des AG vorzulegen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten, sofern in dem jeweiligen Gewerk vorhanden und notwendig: Vorlage folgender Dokumente für alle bei diesem Bauvorhaben eingesetzten Bauprodukte: Zulassungen, Konformitätsdokument oder Prüfzeugnisse Technisches Datenblatt in aktueller Fassung mit Datumsangabe Angabe des GISCODE (berufsgenossenschaftliche Einstufung) Sicherheitsdatenblatt in aktueller Fassung mit Datumsangabe (Falls erforderlich) Angabe der Entsorgungswege mit Abfallschlüsselnummer (EAK) Leistungserklärung (DOP) Zusätzlich falls vorhanden AgBB-Zeugnis (falls erforderlich) Umweltproduktdeklaration (EPD) des IBU oder anderer Institutionen (falls verfügbar) Andere Label z.B. EC, RAL, NaturePlus, Des Weiteren, sofern im Gewerk vorhanden: Werkstattzeichnungen, sowie alle Planunterlagen Produktinformationen, Gesamtdokumentation der ausgeführten Materialien, Bauaufsichtliche Zulassungen und Herstellervorschriften Prüfzeugnisse, sämtliche bautechnische Nachweise, Erklärungen Übereinstimmungserklärungen Errichterbescheinigung Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Bestätigungen Inbetriebnahme Einweisungsprotokolle Wartungsanleitung Reinigungs- und Pflegeanleitungen Angaben zur Instandhaltung Systembeschreibung Revisionspläne Stück- und Produktlisten mit Fabr. /Typ. Kabelzuglisten, sofern erforderlich Türlisten, sofern erforderlich Für alle Beschläge, Motoren und sonstigen beweglichen Teile, die dem Verschleiß unterliegen, sind Ersatzteillisten abzugeben, sofern erforderlich Unterlagen, Inbetriebnahme, Übergabeprotokoll RWA Anlagen, sofern erforderlich. Alle bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse sind vor Ausführung der OÜ zu übergeben. Hier zu erfassen: Komplette Dokumentationsunterlagen für alle im LV erfassten Arbeiten. HINWEIS: Der Punkt 11. Nachweise-Dokumentation in den ZTV METALLBAU- / STAHLBAU-/ SCHLOSSERARBEITEN sind zu beachten und einzukalkulieren!
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Bestandsunterlagen - Dokumentationsunterlagen
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DGNB
DGNB
03.__.__.0020 Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB wie in den Anlagen: 08781_SMH_LV-Beilage_DGNB Anlage_1_DGNB_V18_Tool_ENV1.2 Anlage_2_10920_BMS_Produktprüfungsprozess beschrieben. Insbesondere sind hier einzukalkulieren: Berücksichtigung der Anforderungen an Baustoffe Berücksichtigung der Anforderungen an die Baustelle, wie (staubarm, lärmarm, etc.) Bereitstellen von Datenblättern / Unterlagen zu den gewählten Baustoffen, auch wiederholt, bei abgelehnten Baustoffen Abstimmungen mit DGNB über die Produktauswahl und die Zertifizierung in Platin
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Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB
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04 SCHLOSSERARBEITEN PV - SEGEL
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SCHLOSSERARBEITEN PV - SEGEL
04.01 PV - Segel - Dach - Stahlkonstruktionen
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PV - Segel - Dach - Stahlkonstruktionen
04.02 Rinnen, Speier, Gitterroststege
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Rinnen, Speier, Gitterroststege
05 PV-ANLAGE ZUARBEIT HAUSTECHNIK
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PV-ANLAGE ZUARBEIT HAUSTECHNIK
ALLGEMEINES Alle Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Technischen  Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und auf die VOB/C. nachstehend sind Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) genannt
ALLGEMEINES
Gewährleistungsdauer Gewährleistungsdauer Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre ab Herstellung einer mängelfreien Abnahme.
Gewährleistungsdauer
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.1 ANGEBOTSGRUNDLAGEN Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) zugrunde, die im Wesentlichen auf die nachfolgend beispielhaft genannten Vorschriften, Regeln und Normen (in der jeweils neuesten Fassung) basieren: die Bauordnung der Länder (LBO) inkl. aller mitgeltenden Verordnungen die örtlichen Bauvorschriften der genehmigenden Behörden die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG-Richtlinien) die technischen Normen der DIN EN die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) die techn. Vorschriften u. Regeln der Fachverbände VDE, VDI, VDMA, DVGW, etc. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (V OB) die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) die techn. Anschlussbedingungen der EVU´s und Telekommunikationsanbieter die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V. (VdS) die Bauproduktüberwachung entsprechend der Bauregelliste A, B und C die Einbauvorschriften von bauaufsichtlich zugelassenen Produkten (DIBt) die Herstellervorschriften für Verarbeitung und Materialqualität die Schriften der RAL-Gütegemeinschaft Daneben gelten folgende Unterlagen des Auftraggebers: die Breuninger_AGB - Werk+Bau - VOB - Version 11.0 - ab 01.12.2024 die allgemeinen technischen Vorbemerkungen (ATV) die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen (GTV) die technische Beschreibungen in den Positionen des Leistungsverzeichnis (LV) Soweit in der Angebotsphase oder beim Vertragsabschluss beim Bieter bzw . Auftragnehmer (AN) vorliegend sind folgende Unterlagen Dritter entsprechend zu berücksichtigen: die Auflagen der Baugenehmigung die Planung des Architekten und der TGA- Fachingenieure Gutachterliche Stellungnahmen Im Angebotspreis müssen ferner alle Lieferungen und Nebenleistungen enthalten sein, die zur betriebsfertigen, funktions- und abnahmefähigen Erstellung der Anlage im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen erforderlich sind. 1.2 BESONDERE LEISTUNGEN Folgende Leistungen, die laut VOB Teil C als " Besondere Leistungen " angesehen werden sind in die Einheitspreise einzurechnen: Prüfen der elektrischen Verkabelung und der Steuer- und Regelanlage, sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom AN ausgeführt werden . Funktionsmessungen bei Abnahmeprüfungen. 1.3 BEMUSTERUNG Vor Beginn der Ausführung hat der AN für sämtliche sichtbaren Teile und sonstige besonderen Bereiche kostenlos 1:1 Muster, Zeichnungen oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle technischen Daten und Details zweifelsfrei entnommen werden können. Alternativfabrikate dürfen keine Mehrkosten verursachen. Die Gleichwertigkeit muss vom AN nachgewiesen und vom AG bzw. Bauherren anerkannt und schriftlich freigegeben werden. Mit den am Bau beteiligten Gewerken (Gewerk Elektro, Gebäudeautomation, Stahlbau und Dachbegrünung) sind hinsichtlich einer einheitlichen Ausführung alle Fabrikate, Typen und Ausführungsarten abzustimmen. 1.4 ALLGEMEIN 1.4.1 BRANDSCHUTZ Leitungsanlagen, die Bereiche mit brandschutztechnischen Anforderungen durchstoßen, sind unter Berücksichtigung der LBO, LAR, LüAR etc. mit geeigneten und zugelassenen Maßnahmen in erforderlicher Qualität zu schotten. Es dürfen hierfür ausschließlich Systeme mit Allgemein Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) bzw. Allgemeine Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) verwendet werden. Die Abschottungsmethode inklusive Abstandsregel, Schacht-/Aussparungsgröße sowie einer Zuordnung der Verantwortlichkeit bei Gemischtbelegung (Kombischott) ist auszuweisen. 1.4.2 BEFESTIGUNGEN Die Befestigung von Kabeltragsystemen (Kabelrinnen , Gitterrinnen Steigetrassen), Stiehle, Konsolen oder Sonderbefestigungskonstruktionen hat generell lösbar zu erfolgen. Das Einsetzen von Schließapparaten ist verboten. Das Befestigungsmaterial (Schrauben, Dübel, etc.) muss mit bauaufsichtlicher Zulassung versehen sein. Bohrungen, insbesondere an Sichtbetonbauteilen sind mit geeigneten Werkzeugen zu bohren. 1.4.3 ZUGÄNGLICHKEIT/ANLIEFERUNG Alle Anlagenteile müssen zur Wartung und Reparatur leicht zugänglich sein. Zusätzliche Aufwendungen für die Anlieferung und das Einbringung aller größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, wie z. B. von Schaltschränken sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Die Transportwege sind aus der Werkplanung/Baustellelogistik zu entnehmen. Die Einbring- und Montagemöglichkeiten sind vor Bestellung einzelner Komponenten am Bau nochmals zu prüfen. 1.4.4 ELEKTRISCHE VERKABELUNG Sämtliche ankommende und abgehende Kraftstrom- und Steuerkabel von elektrischen Verbrauchern, Geräten, Sensoren, Aktoren und sonstigen Anschlüssen sind betriebsfertig einzuführen, aufzulegen und anzuklemmen. 1.4.5 PROBEBETRIEB Nach erfolgter Inbetriebnahme ist ein mehrwöchiger Probebetrieb unter gleichzeitiger eingehender Einweisung des Bedienungspersonals über den Betrieb und die Wartung aller technischen Anlagen durchzuführen. Hierüber hat der AN die Funktionskontrolle der Gesamtanlage zu dokumentieren und schriftliche Nachweise und Protokolle zu erstellen, die dem AG zu übergeben sind. 1.4.6 BESTANDS - UND REVISIONSPLÄNE Vom AN sind die Bestands- und Revisionspläne einschl. Wartungsintervallübersicht und komplette Anlagendokumentation nach den Vorgaben Facility-Management Fa. BREUNINGER  zu erstellen. Soweit keine separate, inhaltliche Festlegung, Organisationhandbücher oder Facility-Management Vorgaben bestehen, gilt die Empfehlung der Fachverbände BHKS, VDE bzw. VDMA unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Benutzeradressen und Verzeichnisstruktur. Weiterhin sind in den jeweiligen Technikzentralen farbig angelegte Schemen mit Glas abgedeckt anzubringen.
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO Die Ausführung erfolgt gemäß VOB, Teil C, DIN 18382 - Nieder- und Mittel- spannungsanlagen bis 36 kV Ergänzend sind außerdem folgende ATV´s zu berücksichtigen: DIN 18384 - Blitzschutzanlagen DIN 18386 - Gebäudeautomation DIN 18360 - Metallbauarbeiten 2.1 ELEKRO-INSTALLATION Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung folgender Lieferungen und Leistungen: Das betriebsfertige Verlegen der Leitungen und die betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführter Materialien und Apparate einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen. Alle erforderlichen Fräsarbeiten und Bohrungen in Mauerwerk Sämtliche Bohrungen in Beton bis Ø 30 mm sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Jedes Rohrzubehör für alle Verlegungsarten. Längenzugaben für Auslässe und Schalterverbindungen einschließlich der Leitungen und Kabel in den Kunststoffkästen, Rangierverteilern und Verteilungen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln, Rohren und dergleichen. Befestigungsmaterial wie Dübel jeder Art, Eisenbügel jeder Größe und Profilschienen, Schrauben, Gips, Zement sowie alles Kleinmaterial wie Emaille- und Isolierlack, Lötmittel, Dichtungskitt, Isolierband usw. Bei Verlegung von Leitungen im Heißasphalt sind nur Stahlpanzerrohre zu verwenden, bei Verlegung im Estrich Kunststoffpanzer- bzw. Stahlpanzerrohr. Ebenfalls sind auch keine flexiblen Kunststoffrohre bei Aufputzverlegung zu verwenden. Für sämtliche Verteilungen sind maßstäbliche Anordnungszeichnungen mit den wesentlichsten Konstruktionsdetails sowie ein Schaltbild (Einstrich-Schema) rechtzeitig anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Im Auftragsfall gilt für die Herstellung der Verteilungen neben der Leistungsbeschreibung auch die in der Anordnungszeichnung festgelegte Qualität und Ausführung. Etwaige Beanstandungen oder Änderungswünsche sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Farben der Leitungsadern sind nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen. Die Leitungen sind nach den Verlegezonen lt. DIN 18 015 waagrecht bzw. senkrecht zu verlegen. Sämtliche Schalter, Steckdosen und Lampenauslässe sind nach DIN 18015 auszuführen; Sondermaße werden getrennt angegeben. Für Schalter, Steckdosen, Lichtdrücker und Einsätze für Kombinationen darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches Markenfabrikat und einheitliche Type verwendet werden. Unterputzapparate sind für Schraubenbefestigung vorzusehen und verstehen sich preislich einschließlich Frontplatte. Alle Geräte mit Schaltkontakten wie Schütze, Treppenhausautomaten, Stromstoßschalter usw. müssen mit geeigneter, schalldämpfender Unterlage (Schwingmetall o.ä.) versehen werden, um Schaltgeräusche zu vermeiden.
II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Sauberkeit auf der Baustelle Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom Auftragnehmer genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Verkehrswege zur und innerhalb der Baustelle Müssen Fahrzeuge zum Ent- und Beladen kurzfristig abgestellt werden, so muss der Fahrer unter allen Umständen fahrbereit beim Fahrzeug bleiben. Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Diese werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen. Die eigene Baustelleinrichtung des AN ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten. Beabsichtigt der AN, von den Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Nicht genormte Baustoffe Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt. Können diese Vorraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Genehmigung des AG vor dem Einbau dieser Stoffe und Bauteile einzuholen. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen zu erstellen und 3-fach zur Genehmigung vorzulegen: Montagepläne (M. 1:50) Vom Auftragnehmer herzustellende Zeichnungen sind in einem DIN A Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0. Unfallverhütungsvorschriften Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Baden Württemberg hingewiesen. Sicherheits- und Gesundheitsplan Auf die Beachtung des auf der Baustelle aushängenden Sicherheits- und Gesundheitsplanes wird ausdrücklich hingewiesen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Arbeiten hinsichtlich der Baustellensicherheit wird durch einen benannten Koordinator nach Baustellen-Verordnung § 3 Abs. 1 vorgenommen. Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN
LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE Die Leitungen und Kabel sind nach den neuesten Vorschriften lt. DIN und TAB zu installieren. Querschnitte und Längen sind vor Bestellung vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu prüfen und die ausgeschriebenen Querschnitte eventuell anzupassen. Kabel, die zusätzlich zu den angefragten Positionen benötigt werden, sind durch Interpolation unter Berücksichtigung der Kupferpreise zu kalkulieren. Technische Forderungen: Für das Bauvorhaben muss nach der TAB des zuständigen EVU ein TN-C-S-Leitungsnetz mit Kabeln und Leitungen gemäß DIN VDE 0250 bzw. 0271 errichtet werden. Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit VDE-Zeichen verwendet werden. Auf Verlangen sind der Bauleitung Querschnittsberechnungen vorzulegen. Als Bemessungsgrundlage sind folgende Werte festgelegt: max. Strombelastbarkeit nach Sicherungselement max. Spannungsfall von Zählereinrichtung bis Endverbraucher 3% Phasenwinkel max. 0,85 Reduktionsfaktoren nach DIN VDE 0298T4 Installationszonen nach DIN 18015-3 Leiterverbinder nach VDE 0606, VDE 0609, VDE 0611 Schlitze und Aussparungen nach DIN 1053-1 Stegleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0250 Teil 201 Mantelleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0298 Teile 3 und 4 Installationsrohre VDE 0100 Teil 520, VDE 0605 Installationskanäle nach VDE 0604, VDE 0634 Verlegen kurzer Kabelstrecken nach VDE 0265, VDE 0276 Teil 603, VDE 0800 Teil 4 Strombelastbarkeit nach VDE 0298 Teil 4, VDE 0276 Teil 1000 Überlast nach VDE 0100 Teil 430 Kurzschluss nach VDE 0100 Teil 430 Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen ist generell darauf zu achten, dass der Mantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Kabel und Leitungen mit beschädigtem Mantel müssen in jedem Fall kostenneutral ausgewechselt werden. Des Weiteren ist bei der Belegung von Kabelkanälen, -trassen und -rinnen der maximale Füllfaktor zu beachten. Die Leitungsführung hat grundsätzlich entsprechend DIN 18015 waagerecht und senkrecht zu erfolgen. Alle Kabel und Leitungen sind in einer Länge zu verlegen, Muffen und Verbindungskästen sind nur bei Abzweigungen zulässig. Sämtliche Kabel und Leitungen sind am Anfangs- und Endpunkt mit einer dauerhaften Beschriftung zu versehen aus der die Kabelnummer und die Zielbezeichnung ersichtlich sind. Verlegeart A: In Rohr, Kanal / Pritsche, Brüstungskanälen, etc. Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System, ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen. Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehung und Verdrillung auszurichten und zu verlegen. Sämtliche Schwachstromleitungen sowie Schwachstromkabel innerhalb der Kabel- und Gitterrinnen sind im abgeschotteten Teil zu verlegen. In Brüstungskanälen mit Halteklammern verlegt, geordnetes System, Befestigungsabstand alle 30cm. Achtung: Auf Verlegung auf Gitterrinnen ist ein verminderter Abstand zur Decke (ca. 5cm) mit einzukalkulieren. Verlegeart B: Auf Putz mit Rohren, Abstands- oder Bügelschellen. Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System in Rohren und ab 3 Leitungen/Kabeln in Kabelkanälen. Befestigungsabstand 60cm. Alternativ kann nach Rücksprache mit der Bauleitung die Verlegung mit Abstands- oder Bügelschellen erfolgen. Verlegeart C: Auf Putz in Zwischendecken und Zwischenwänden Die Verlegung der Leitungen und Kabel erfolgt einzeln mit PVC-Schellen oder bei Anhäufungen mittels Kabelschlaufen, die Kabel und Leitungen dürfen nicht lose verlegt werden. Befestigungsabstand max. 50cm. Die Koordination mit der Deckenfirma obliegt dem AN. In Zwischenwänden mit Hohlräumen (z.B. GK-Wände) sind die Kabel und Leitungen in einem geordneten System ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen zu verlegen. Auf den notwendigen Kantenschutz ist zu achten, der Kantenschutz ist mit einzukalkulieren. Das Gleiche gilt bei Verlegung in z.B. Holzständerwänden. Verlegeart D: Unter Putz mit Mauerschlitz Bei sämtlichen Mauerwerkswänden oder ähnlichen Wänden die nachträglich verputzt werden oder sonstige Verkleidungen erhalten, sind die gesamten Kabel und Leitungen in das Mauerwerk einzufräsen bzw. einzuschlitzen. Kabel und Leitungen sind mit Kunststoffschellen zu befestigen, der Einsatz von Hakennägeln ist untersagt. Horizontale Schlitze in tragenden Wänden nur nach Absprache mit Bauleitung. DIN 1053-1 ist zu beachten, das Befestigungsmaterial ist mit einzukalkulieren. Verlegung unter Putz mit Stegleitungen NYIF ist nur nach Absprache mit der Bauleitung zugelassen Verlegeart E: In Beton Die Einlegearbeiten haben während der Rohbauherstellung in enger Abstimmung mit dem Rohbauer zu erfolgen. Die erforderlichen Verlegepläne sind vom AN selbst zu erstellen. Es sind grundsätzlich nur Schutzrohre zu verwenden. Verlegung auf der 1. Armierung bzw. in den Wandschalen und ausreichend befestigt. Der AN muss bei der Verlegung sicherstellen, dass mind. 5 cm vom Beton umschlossen sind. Bei Ortbetondecken endet die Verkabelung in Betondecken- bzw. Abzweigdosen. Bei Fertigteildecken werden die Deckenauslässe von der Deckenunterseite gebohrt und mit Deckenhaken versehen. Alle erforderlichen Bohrungen sowie sämtliche Befestigungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verlegeart F: In bauseitigem Kabelgraben oder Leerrohren Der Erdgraben, Sandaufschüttung oder Abdecksteine sowie das Verfüllen erfolgt bauseits. Die geordnete Leitungsverlegung im Erdgraben auf der Sandaufschüttung ist zu berücksichtigen. Ein PVC-Kennzeichnungsband ist 40cm unter Erdgleiche zu verlegen. Für den Einzug in ein Erdreich- Leerrohrsystem, sind geeignete Kabeleinzughilfen mit einzukalkulieren. Kalkulationshinweise-Abrechnung Die Kabel- und Leitungspreise sind frei Verwendungsart und komplett mit sämtlichem Zubehör fertig verlegt anzubieten. Leihgebühren für Kabeltrommeln und sonstige Frachtgebühren sind im Einheitspreis enthalten, ebenso das Absetzen der Kabel- und Leitungsenden. Alle Materialien des Titels liefern und komplett mit allen Systembedingten Zubehörteilen betriebsfertig montieren. Angesetzte Kupferpreise gelten für die Dauer der Vertragsbindefrist.
LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE
ZUSÄTZLICHE NORMEN ZUSÄTZLICHE NORMEN Je nach Anlagentyp zu beachtende Normen: Errichtung von Niederspannungsanlagen VDE 0100-400 (Schutzmaßnahmen) VDE 0100-500 (Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel) Prüfungen (Inbetriebnahme Prüfung) und Dokumentation VDE 0100-600 (IEC 60364-6) VDE 0105-100 (EN 50110-1) VDE 0100 - 700 (Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art) Anforderungen für Solar-PV Stromversorgungssysteme VDE 0100-712 (IEC 60634-7-712) VDE 0126-23 (IEC 62446) Blitzschutzanlagen DIN EN 62305-1 VDE 0185-305-1:2011-10 Allgemeine Grundsätze mit Berichtigung 1:2012-03 DIN EN 62305-2 VDE 0185-305-2:2013-02 Risiko-Management Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-2:2013-02 Blitzgefährdung in Deutschland Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-2:2013-02 Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-2:2013-12 Zusätzliche Informationen zur Anwendung DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3:2011-10 Schutz von baulichen Anlagen und Personen Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen zur Anwendung Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen Beiblatt 4 zu DIN EN 62305-3:2008-01 Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen Beiblatt 5 zu DIN EN 62305-3:2014-025 Blitz- u. Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme DIN EN 62305-4 VDE 0185-305-4:2011-10 Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-4:2012-10 Verteilung des Blitzstromes DIN EN 62561-1 VDE 0185-561-1:2017-12 Anforderungen an Verbindungsbauteile DIN EN 62561-2 VDE 0185-561-2:2019-12 Anforderungen an Leitungen und Erder DIN EN 62561-3 VDE 0185-561-3:2018-02 Anforderungen an Trennfunkenstrecken DIN EN 62561-4 VDE 0185-561-4:2018-05 Anforderungen an Leitungshalter DIN EN 62561-5 VDE 0185-561-5:2018-05 Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen DIN EN 62561-6 VDE 0185-561-6:2018-10 Anforderungen an Blitzzählern DIN EN 62561-7 VDE 0185-561-7:2018-10 Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung DIN V VDE V 0185-600:2008-01 Prüfung der Eignung von beschichteten Metalldächern als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems
ZUSÄTZLICHE NORMEN
VORBEMERKUNG VORBEMERKUNG Alle Blitzschutzableitungen werden an der Fassade befestigt. Die PV-Anlage wird mit der Blitzschutzanlage nur in den Bereichen, an denen die Trennungsabstände nicht eingehalten werden können, durch den AN Blitzschutzanlage mit eingebunden. In den Bereichen, in denen die Trennungsabstände eingehalten werden können, wird die Unterkonstruktion durch den AN Elektro an die Potentialausgleich angebunden. Die Montageanleitungen der Modulhersteller sind zu beachten Während der gesamten Montagezeit ist sicherzustellen, dass mindestens ein Exemplar der Montageanleitung auf der Baustelle zur Verfügung steht.
VORBEMERKUNG
05.01 PV-Anlage Baukörper B
05.01
PV-Anlage Baukörper B
06 PAUSCHALABFRAGE
06
PAUSCHALABFRAGE
06.01 Pauschale Abfrage
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Pauschale Abfrage