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01 Unterhaltsreinigung
01
Unterhaltsreinigung
Gegenstand der Leistung – Unterhaltsreinigung Gegenstand der Ausschreibung ist die laufende Unterhaltsreinigung der Unterkunftsgebäude einschließlich Sanitärbereiche, Flure sowie angrenzender Außenbereiche. Ziel ist die Sicherstellung eines dauerhaft sauberen, hygienischen und verkehrssicheren Zustands der genutzten Flächen über die gesamte Vertragslaufzeit.
Für sämtliche Reinigungsleistungen sind geeignete, ökologisch zertifizierte Reinigungsmittel gemäß EU-Ecolabel einzusetzen. Die Oberflächen müssen nach Abschluss der Reinigung frei von Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen, Staub sowie wasserlöslichen Rückständen sein.
Gegenstand der Leistung – Unterhaltsreinigung
01.__.0010 Unterhaltsreinigung der Sanitärbereiche Die Unterhaltsreinigung der Sanitärbereiche umfasst die tägliche Reinigung sämtlicher Raumzellen („Toilette“, „Dusche“ sowie „Dusche und Toilette“).
Die Bodenbeläge werden einschließlich der sichtbaren Bereiche sowie der zugänglichen Flächen unter Einrichtungsgegenständen durch zweistufiges, desinfizierendes Nasswischen gereinigt. Hierbei sind geeignete Reinigungstextilien zu verwenden; verbleibende Feuchtigkeit ist trocknen zu lassen.
Zusätzlich erfolgt die desinfizierende Reinigung aller sanitären Einrichtungsgegenstände, insbesondere Türen, Wände, Trennwände, Rahmen, Griffe, Lichtschalter, Spiegel, Ablagen, Spender, Waschbecken, Armaturen, WC-Becken, WC-Sitze und Abdeckungen, Urinale, Schamwände sowie Duschen. Abfallbehälter sind innen und außen feucht zu reinigen.
Das Reinigungsergebnis muss frei von Griffspuren, sichtbaren Verschmutzungen, Wisch- und Wasserflecken sein.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 40.
01.__.0010
Unterhaltsreinigung der Sanitärbereiche
729.00
d
01.__.0020 Unterhaltsreinigung der Flure Die Flurreinigung erfolgt täglich und umfasst zunächst die Reinigung der Schmutzfangmatten durch trockenes Absaugen. Die Unterseiten der Matten sind feucht zu reinigen und vor dem Wiedereinlegen vollständig zu trocknen.
Anschließend erfolgt die Nassreinigung der Bodenbeläge einschließlich der zugänglichen Flächen unter Einrichtungsgegenständen. Die Reinigung wird in einem Arbeitsgang mit stark entwässerten Reinigungstextilien durchgeführt. Nach der Trocknung müssen die Bodenflächen schlieren- und wischspurenfrei sein.
Zusätzlich sind horizontale Flächen bis zu einer Höhe von 1,80 m sowie sichtbare Oberflächen von Mobiliar, Türen, Rahmen, Griffen, Lichtschaltern und Beschlägen nebelfeucht zu reinigen und trocken nachzuwischen. Die Oberflächen müssen frei von sichtbaren Verschmutzungen und Griffspuren sein.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 40.
01.__.0020
Unterhaltsreinigung der Flure
729.00
d
01.__.0030 Unterhaltsreinigung der Außenbereiche Die Unterhaltsreinigung der Außenbereiche erfolgt wöchentlich und umfasst die manuelle oder mechanische Entfernung von lose aufliegenden Abfällen wie Papier, Laub oder Zigarettenkippen im Bereich der Gebäudeaufstellflächen. Die Abfälle sind ordnungsgemäß aufzunehmen und den vorgesehenen Abfallbehältern zuzuführen.
Zusätzlich sind die Aufstellflächen regelmäßig auf Bewuchs zu prüfen; vorhandener Bewuchs ist manuell zu entfernen. Der Außenbereich muss frei von sichtbaren Abfällen und Bewuchs sein.
In der Winterperiode umfasst die Leistung zudem die mechanische Entfernung von Schnee und Eis auf Eingangspodesten und Außentreppen. Die Flächen sind rutschsicher und schnee- sowie eisfrei zu halten.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 41.
01.__.0030
Unterhaltsreinigung der Außenbereiche
729.00
d
02 Entsorgung
02
Entsorgung
02.__.0010 Entsorgung Gegenstand dieser Leistung ist die ordnungsgemäße Entsorgung der im Betrieb der Unterkunftsgebäude anfallenden Abfälle. Die Entsorgung erfolgt täglich und umfasst sämtliche hierfür vorgesehenen Abfallbehälter innerhalb und außerhalb der Gebäude.
Die Leistung beinhaltet das Leeren und Entsorgen der Abfälle aus den Abfallbehältern der Sanitärbereiche sowie aus den Außenabfallbehältern vor den Unterkunftsgebäuden. Nach der Entleerung sind alle Abfallbehälter mit geeigneten, reiß- und durchstoßfesten Müllbeuteln neu zu bestücken. Zusätzlich sind vorhandene Aschenbecher im Außenbereich regelmäßig zu leeren.
Der anfallende Restmüll ist fachgerecht abzutransportieren und gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Die Entsorgungsleistung ist entsprechend der vorgesehenen Nutzeranzahl der jeweiligen Unterkunftsgebäude zu kalkulieren.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 42 bis 43.
02.__.0010
Entsorgung
729.00
d
03 Bestückung der Sanitärräume
03
Bestückung der Sanitärräume
03.__.0010 Bestückung der Sanitärräume Die Bestückung der Sanitärräume umfasst die regelmäßige Versorgung sämtlicher Raumzellen („Toilette“, „Dusche“, „Dusche und Toilette“) mit den erforderlichen Verbrauchsmaterialien. Die Leistung erfolgt täglich entsprechend der vorgesehenen Nutzeranzahl des jeweiligen Unterkunftsgebäudes.
Zu den Leistungen zählen insbesondere das Auffüllen der Toilettenpapierhalter und Toilettenreservehalter, das Bestücken der Papierhandtuchspender, der Seifenspender sowie der Desinfektionsmittelspender. Zusätzlich sind Hygienebeutelspender regelmäßig aufzufüllen.
Die Verbrauchsmengen sind nutzerabhängig zu kalkulieren. Ziel ist die durchgängige Sicherstellung der Nutzbarkeit aller Sanitärräume ohne Versorgungsengpässe.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 44.
03.__.0010
Bestückung der Sanitärräume
729.00
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04 Jährliche Inspektion nach Inbetriebnahme
04
Jährliche Inspektion nach Inbetriebnahme
04.__.0010 Jährliche Inspektion nach Inbetriebnahme Nach Inbetriebnahme der Unterkunftsgebäude ist jährlich eine umfassende Inspektion durchzuführen. Ziel der Inspektion ist die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit sowie des ordnungsgemäßen Zustands der baulichen und technischen Anlagen.
Die Inspektion umfasst Sichtprüfungen, Funktionskontrollen sowie die Bewertung des allgemeinen Zustands des Gebäudes und seiner Anlagenteile. Festgestellte Mängel oder Abweichungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.
Die Durchführung erfolgt gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken und Herstellerangaben.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 47 bis 48.
04.__.0010
Jährliche Inspektion nach Inbetriebnahme
729.00
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05 Instandsetzungsarbeiten
05
Instandsetzungsarbeiten
05.__.0010 Instandsetzungsarbeiten Die Instandsetzungsarbeiten dienen der dauerhaften Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Unterkunftsgebäude während der gesamten Nutzungsdauer. Die Leistung umfasst die Beseitigung von Schäden, Mängeln und Funktionsstörungen an baulichen und technischen Anlagen.
Hierzu zählen insbesondere schadensbedingte Reparaturen, der Austausch defekter Bauteile sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktion. Die Arbeiten erfolgen bedarfsabhängig auf Grundlage regelmäßiger Sicht-, Mess- und Funktionskontrollen.
Anfallende Abfälle im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 47 bis 50.
05.__.0010
Instandsetzungsarbeiten
729.00
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06 Wiederkehrende Prüfungen, Wartung und Inspektion der Elektroinstallation
06
Wiederkehrende Prüfungen, Wartung und Inspektion der Elektroinstallation
06.__.0010 Wiederkehrende Prüfungen, Wartung und Inspektion der Elektroinstallation Gegenstand dieser Leistung sind die wiederkehrenden Prüfungen sowie die Wartung und Inspektion der elektrischen Anlagen der Unterkunftsgebäude. Ziel ist die Sicherstellung der Betriebssicherheit, Funktionsfähigkeit und Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
Die Leistung umfasst die Erstellung und Fortschreibung eines Prüf- und Wartungsplans für die Elektroinstallation sowie die Durchführung regelmäßiger Prüfungen und Inspektionen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der Hersteller.
Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und, sofern erforderlich, im Rahmen der Instandsetzung zu beheben. Jede Prüfung und Wartung ist schriftlich zu dokumentieren.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 50 bis 52.
06.__.0010
Wiederkehrende Prüfungen, Wartung und Inspektion der Elektroinstallation
729.00
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07 Wartungsarbeiten betriebstechnischer Anlagen
07
Wartungsarbeiten betriebstechnischer Anlagen
07.__.0010 Wartungsarbeiten betriebstechnischer Anlagen Erstellung eines Planes für Prüf- und Wartungspflichten des Gebäudes und dessen technischen Anlagen (Wartung- und Inspektionsplan auf Basis der Vorgaben des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV)) Wartung und Inspektion und damit verbundene Instandsetzungsarbeiten von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden, Broschüre Nr.123 und der Wartungs- und Inspektionsvorgaben der Hersteller der verbauten Bauwerksteile (Anlagen und Anlagenteile sowie der Ausstattungsgegenstände) unter Einbeziehung der sicherheitstechnischen Bewertung.
Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 45 bis 46.
07.__.0010
Wartungsarbeiten betriebstechnischer Anlagen
729.00
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