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Baubeschreibung 1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Bolle Mobile Raumsysteme GmbH ist als Generalunternehmer mit der funktionalen, betriebsbereiten Errichtung und dem Ausbau einer zweigeschossigen Containeranlage als Unterkunftsgebäude für die Bundeswehr beauftragt. Die Bauausführung erfolgt auf dem Gelände der Graf-Aswin-Kaserne (Bayerwaldstraße 36, 94327 Bogen).
Die Ausführung erfolgt als zweigeschossige Stahlkonstruktion in Containerbauweise. Die Module werden größtenteils werkseitig durch einen Nachunternehmer vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert.
Vor Ort erfolgen insbesondere die Montage sowie die Ausbauarbeiten innerhalb der Anlage. Hierzu zählen vor allem Innenausbauleistungen sowie die technischen Ausbaugewerke, insbesondere Elektroinstallationsarbeiten.
Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen Ausbau- und Nacharbeiten an den Containern. Die Anlage wird in betriebsbereitem Zustand übergeben.
Abmessungen der Anlage: ca. 45,20 m x 14,50 m (1 Stück)
Containerabmessungen: ca. 6,058 m x 2,99 m, 6,058 m x 2,44 m sowie 2,44 m x 7,50 m
Baustelleneinrichtung:
Die Bolle Mobile Raumsysteme GmbH stellt während der gesamten Bauzeit die erforderlichen WC-Anlagen sowie die notwendigen Anschlüsse für Wasser und Strom zur Verfügung.
2. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten sind die besonderen Vertragsbedingungen der Bundeswehr.
3. Wartungsleistungen
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer mit der Instandhaltung, Inspektion und Wartung sowie Störungsbeseitigung der errichteten Anlagen und Einrichtungen zu beauftragen.
Die Beauftragung von Wartungsleistungen erfolgt optional und bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Sofern Wartungsleistungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis abgefragt sind, ist mit Angebotsabgabe ein entsprechendes Wartungsangebot vorzulegen, sofern die angebotenen Leistungen einer Wartung bedürfen.
Wenn im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die einschlägigen technischen Empfehlungen als Grundlage für die Wartungsleistungen. Weitere Angaben sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
4. Besondere Hinweise
Im Anhang der Ausschreibung befinden sich die Planunterlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Weitere Unterlagen (z. B. Statik und Wärmeschutznachweis) werden auf Anfrage digital zur Verfügung gestellt.
Baubeschreibung
01 KG 444 Überspannungsschutz (SPD)
01
KG 444 Überspannungsschutz (SPD)
01.010 Übespannungsschutz
01.010
Übespannungsschutz
02 KG 445 Sicherheitsbeleuchtung
02
KG 445 Sicherheitsbeleuchtung
02.010 Sicherheitsbeleuchtung
02.010
Sicherheitsbeleuchtung
03 KG 444 Mobile Stromversorgung und KG 445 Außenbeleuchtung
03
KG 444 Mobile Stromversorgung und KG 445 Außenbeleuchtung
03.010 Mobile Stromversorgung und Außenbeleuchtung
03.010
Mobile Stromversorgung und Außenbeleuchtung
04 KG 456 Gefahrenmeldeanlage
04
KG 456 Gefahrenmeldeanlage
Leistungsbeschreibung – Brandwarnanlage Bundeswehr (BWABw) 1 Grundlagen und Geltungsbereich
Die vorliegende Leistungsbeschreibung regelt Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation einer Brandwarnanlage Bundeswehr (BWABw) in der Gemeinschaftsunterkunft Graf-Aswin-Kaserne (Bayerwaldstraße 36, 94327 Bogen).
Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr (Bw) unterliegen keiner bauordnungsrechtlichen Pflicht zur Installation von Brandfrüherkennungsanlagen; die Bw ist jedoch gemäß § 3 Abs. 1 Musterbauordnung (MBO) verpflichtet, den Schutz von Leben und Gesundheit aller Beschäftigten und weiteren Personen sicherzustellen.
Bei anstehenden Großen und Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) sind in Gemeinschaftsunterkünften alle Aufenthaltsräume sowie deren zugehörige horizontale und vertikale Rettungswege mit einer BWABw auszustatten.
Grundlage für Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der BWABw ist die DIN VDE V 0826-2 (Überwachungsanlagen – Teil 2: Brandwarnanlagen) in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt durch
2 Allgemeine Anforderungen
2.1 Schutzziele
Die BWABw dient der Erreichung folgender Schutzziele:
· Alarmierung von Personen in einem vom Brand betroffenen Raum
· Alarmierung weiterer Personen im gesamten Gebäude
· Erleichterung der Lokalisierung des Brandherdes für die Feuerwehr durch ein BWA-Anzeigetableau im Eingangsbereich
Eine automatische Aufschaltung auf die zuständige Feuerwehr erfolgt grundsätzlich nicht.
2.2 Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich ist auf einen Alarmierungsbereich bzw. ein Gebäude beschränkt. Die BWABw ist mit der örtlichen Brandschutzordnung (BSO) Teil B zu harmonisieren.
3 Technische Anforderungen an die Systemkomponenten
3.1 Brandwarnzentrale (BWZ)
· Der Standort der BWZ ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zwischen der regionalen Bauverwaltung und dem regional zuständigen BAIUDBw KompZBauMgmt K 3 abzustimmen und unter Beachtung der Herstellerangaben auszuwählen.
· Die BWZ ist in einem technischen Betriebsraum einzubauen, zu dem nur Personal des Technischen Betriebsdienstes (BwDLZ) Zutritt hat.
· Stör- oder Alarmmeldungen sind im Klartext im Bedienfeld anzuzeigen.
· Die BWZ ist auf die Gebäudeleittechnik (GLT) aufzuschalten. Dabei sind zwei GLT-Signale weiterzuleiten:
o GLT-Meldung Betriebsstörung (Stromausfall, Batteriestörung, Anlagenstörung usw.)
o GLT-Meldung Brandalarm
· Im Rahmen der örtlichen Alarmorganisation muss eine parallele Anzeige der Stör- und Alarmmeldungen auf Kommunikationsgeräten (z. B. Diensthandys) möglich sein.
3.2 BWA-Anzeigetableau (BWAAT)
· Für die Nutzer ist zur Alarmverfolgung und Lokalisierung im Zugangsbereich des Gebäudes, idealerweise nicht mehr als 5 m von der Haupteingangstür entfernt, ein BWA-Anzeigetableau (BWAAT) anzubringen.
· Das BWAAT entspricht in Funktion und Aufbau einem Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662. Der Schriftzug „Feuerwehr-Anzeigetableau" ist dauerhaft durch die Aufschrift „Brandwarnanlagen-Anzeigetableau" zu ersetzen.
· Das BWAAT ist in einem Stahlblechgehäuse in blauer Farbe ähnlich RAL 5009 einzubauen; Montage auf oder unter Putz ist zulässig.
· Montagehöhe: gemessen von der Standfläche bis Mitte BWAAT 1700 mm (Toleranz: ‑100 / +200 mm).
· Bei Alarm muss am Bedienknopf des BWAAT „Summer ab" die Zurücksetzung der Alarmmeldung möglich sein. Gleichzeitig muss die akustische und optische Alarmierung der gesamten Anlage deaktiviert werden. Bei Wiederholung oder Eingang eines weiteren Alarms muss die akustische und optische Alarmierung wieder einsetzen, auch ohne, dass der Alarm an der BWZ zurückgesetzt wurde. Diese Funktion ist bei der Ausschreibung ausdrücklich zu fordern.
· Am BWAAT muss der ausgelöste automatische oder nicht automatische Brandmelder mit Meldernummer, Geschoss- und Raumnummer in Klartext angezeigt werden.
· Die Bedienung des BWAAT muss für die Nutzer ohne Schlüssel möglich sein.
· Unmittelbar neben dem BWAAT ist ein Wandtelefon zum Absetzen eines Notrufes zu installieren.
· Störmeldungen müssen am BWAAT angezeigt werden.
3.3 Handfeuermelder (HFM)
· Handfeuermelder sind von Anzahl und Anbringungsort so anzuordnen, dass eine Person nicht mehr als 35 m zum nächsten Handfeuermelder zurücklegen muss.
· Handfeuermelder sind vorzugsweise vor der Rauchschutz-/Brandschutztür am Übergang vom Flur in den Treppenraum oder vor einer ins Freie führenden Tür anzubringen.
· Unmittelbar neben dem BWAAT ist ein Handfeuermelder vorzusehen.
· Montagehöhe: gemessen von der Standfläche bis Mitte HFM 1400 mm (Toleranz: ‑100 / +200 mm).
3.4 Automatische Melder
· In Aufenthalts- und Schlafräumen sowie Rettungswegen sind vorzugsweise automatische Rauchmelder nach DIN EN 54-7 (Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip) einzusetzen.
· In Teeküchen und ähnlichen Bereichen mit erhöhter Wärmelast sind automatische Wärmemelder nach DIN EN 54-5 zu verwenden.
3.5 Energieversorgung
· Zur Absicherung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung ist eine Batterie (Akkumulator) vorzusehen.
· Die erforderliche Überbrückungszeit muss mindestens 72 Stunden betragen.
3.6 Interne Übertragungswege
· Die Übertragungswege sind kabelverbunden und überwacht auszuführen.
3.7 Interne Warnung / Alarmierungseinrichtungen
· Alarmierungseinrichtungen müssen akustisch und/oder optisch auf die Gefahrensituation hinweisen und sind mit der Aufschrift „HAUSALARM" zu kennzeichnen.
· Die Alarmierungseinrichtungen sind durch überwachte Übertragungswege anzusteuern.
· An der Gebäudeaußenseite, in der Nähe zum Haupteingang, ist eine Blitzleuchte und ggf. eine akustische Alarmierung vorzusehen. Bei der Anbringung ist auf eine gute Wahrnehmbarkeit innerhalb der Liegenschaft zu achten.
· Die individuelle Abstimmung der Alarmierungseinrichtungen erfolgt mit der regional zuständigen Fachaufsicht vorbeugender Brandschutz (vorbBrdSch) im BAIUDBw KompZBauMgmt sowie dem Betreiber/Nutzer.
3.8 Störmeldungen
Störungen der BWABw müssen erkannt und mit klar verständlichen Informationen an der BWZ, am BWAAT, über die GLT und parallel auf einem Diensthandy angezeigt werden.
4 Warn- und Störorganisation / Alarmorganisation
Die Alarmorganisation ist durch den Betreiber (BwDLZ) in Zusammenarbeit mit dem Nutzer und der regional zuständigen Fachaufsicht vorbBrdSch im BAIUDBw KompZBauMgmt festzulegen. Sie ist im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung bekannt zu geben und in die BSO Teil B der Dienststelle aufzunehmen.
Die Maßnahmen bei Alarm sind dem beiliegenden Schema Alarmorganisation (Anlage 5.2 zu C‑1810‑115) zu entnehmen und gebäudebezogen anzupassen. Es gilt:
1. Alle betroffenen Personen verlassen das Gebäude und begeben sich zum festgelegten Sammelplatz.
2. Bei gesicherten Erkenntnissen über ein tatsächliches Brandereignis ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.
3. Bei unklarer Lage: gefahrlose Kontrolle des Bereichs, in dem der Melder ausgelöst hat, über das Anzeigetableau.
o Kein Brand → Deaktivierung der Alarmsignale durch Taste am Anzeigetableau; Rückstellung der Anlage nur durch BwDLZ.
o Brand festgestellt oder vermutet → sofortige Alarmierung der Feuerwehr; wenn ohne Eigengefährdung möglich, Löschversuch unternehmen.
Am BWAAT ist die Kurzbedienungsanleitung (Anlage 5.1 zu C‑1810‑115) dauerhaft anzubringen und zwischen Betreiber, Nutzer und Fachaufsicht abzustimmen.
5 Inbetriebnahme und Abnahme
5.1 Inbetriebnahme
· Die vollständige und mangelfreie Montage aller Bestandteile der BWABw einschließlich des Leitungsnetzes ist durch eine Errichterbescheinigung des Errichters nachzuweisen.
· Der Inbetriebsetzung hat eine mangelfreie Inbetriebsetzungsprüfung vorauszugehen.
5.2 Abnahmeprüfung
Die Abnahme muss mindestens im Beisein folgender Beteiligter erfolgen:
· Zuständige Bauverwaltung
· Regional zuständiges BAIUDBw KompZBauMgmt
· Beteiligte Fachfirmen bzw. deren Vertreter
Die Ergebnisse aller Messungen, Überprüfungen und Funktionsprüfungen sind vom Inbetriebsetzer in einem Inbetriebsetzungs-Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
5.3 Übergabedokumentation
Bei der Abnahme ist dem Auftraggeber folgende Dokumentation vollständig zu übergeben:
· Bedienungsanleitung der BWZ (Kurzversion)
· Aktueller Stand der Ausführungsunterlagen
· Betriebsbuch
· Inbetriebsetzungs-Abnahmeprotokoll
6 Dokumentation
· Die Dokumentation muss den Vorgaben der RBBau entsprechen.
· Abweichungen und Änderungen der BWABw gegenüber gesetzlichen Auflagen, Normen und Richtlinien sind zwingend zu dokumentieren und von der zuständigen Bauverwaltung sowie der regional zuständigen Fachaufsicht vorbBrdSch im BAIUDBw KompZBauMgmt freizugeben. Gleiches gilt für Abweichungen gegenüber den vertraglich zugrunde gelegten Ausführungsunterlagen.
· Die Dokumentation ist für eingewiesene Personen, den Instandhalter und den Betreiber verfügbar, vorzugsweise an der BWZ, aufzubewahren.
7 Betrieb und Instandhaltung
7.1 Inspektion und Wartung
Inspektion und Wartung sind im Jahresrhythmus durchzuführen.
7.2 Abschaltung
· Der Betreiber (BwDLZ) muss in sämtlichen Fällen, in denen die BWABw oder Teile davon abgeschaltet werden, so lange für geeignete Ersatzmaßnahmen sorgen, bis die vollständige Funktion wieder hergestellt ist.
· Die Ersatzmaßnahmen sind mit der regional zuständigen Fachaufsicht vorbBrdSch im BAIUDBw KompZBauMgmt abzustimmen.
· Die Zeit der Abschaltung und damit die Zeit der Nichtüberwachung ist so kurz wie möglich zu halten.
7.3 Nutzungsänderungen
Durch den Betreiber ist regelmäßig zu prüfen, ob z. B. durch eine Nutzungsänderung die Funktion der BWABw eingeschränkt wird oder sich das Schutzziel geändert hat. Im Zweifelsfall ist eine Fachfirma hinzuzuziehen und die BWABw den neuen Gegebenheiten anzupassen; die Fachaufsicht vorbBrdSch im BAIUDBw KompZBauMgmt ist zu beteiligen.
8 Normative Verweisungen und Bezugsdokumente
Nr. Dokument Titel
1 DIN VDE V 0826-2 Überwachungsanlagen – Teil 2:
Brandwarnanlagen
2 DIN EN 54-5 Brandmeldeanlagen – Teil 5:
Wärmemelder
3 DIN EN 54-7 Brandmeldeanlagen – Teil 7:
Rauchmelder (Punktförmig)
4 DIN EN 54-11 Brandmeldeanlagen – Teil 11:
Handfeuermelder
5 DIN EN 54-23 Brandmeldeanlagen – Teil 23:
Optische Signalgeber
6 DIN 14662 Feuerwehr-Anzeigetableau für
Brandmeldeanlagen
7 C‑1810‑115 V2 Maßnahmen zur
Brandfrüherkennung in
Liegenschaften, Stand 03/2026
8 RBBau Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben
des Bundes
9 A-2042‑1 Brandschutz Bw
10 C‑1800‑114 Allgemeine baufachliche
Vorgaben für die Durchführung
von Baumaßnahmen der Bw
9 Verantwortlichkeiten (Übersicht)
Aufgabe Verantwortlich
Planung und Ausschreibung Bauverwaltung
Festlegung BWZ-Standort Bauverwaltung + BAIUDBw
KompZBauMgmt K 3
Errichtung und Inbetriebnahme Fachfirma (Auftragnehmer)
Abnahme Bauverwaltung + BAIUDBw
KompZBauMgmt + Fachfirma
Betrieb und Instandhaltung BwDLZ (Betreiber)
(nach Übergabe)
Alarmorganisation BwDLZ + Nutzer-Dienststelle +
Fachaufsicht vorbBrdSch
Nutzung / BSO Teil B Nutzer-Dienststelle
Fachaufsicht vorbBrdSch BAIUDBw KompZBauMgmt
Erstellt auf Grundlage von C‑1810‑115, Version 2, Stand 16.03.2026, herausgegeben durch BMVg A IV 6.
Leistungsbeschreibung – Brandwarnanlage Bundeswehr (BWABw)
Hinweise zur LV-Bearbeitung Die Positionsmengen sind objektbezogen zu ermitteln. Zusätzlich sind je nach Projektstand weitere Positionen für Demontagen, Provisorien, Brandschutzabschottungen, Gerüste, Bestandserkundungen, Kabeltragsysteme, Netzwerktechnik oder Anpassungen an der Stromversorgung aufzunehmen. Die Abstimmung mit Nutzer, Betreiber, Bauverwaltung und Fachaufsicht bleibt projektbezogen erforderlich.
Hinweise zur LV-Bearbeitung
04.010 Planung, Projektierung, Bestandsaufnahme
04.010
Planung, Projektierung, Bestandsaufnahme
04.020 Zentrale Anlagentechnik
04.020
Zentrale Anlagentechnik
04.030 Anzeigetableau und Bedienstellen
04.030
Anzeigetableau und Bedienstellen
04.040 Meldertechnik
04.040
Meldertechnik
04.050 Alarmierungseinrichtungen
04.050
Alarmierungseinrichtungen
04.060 Leitungsnetz und Installation
04.060
Leitungsnetz und Installation
04.070 Schnittstellen, Parametrierung und Beschriftung
04.070
Schnittstellen, Parametrierung und Beschriftung
04.080 Prüfung, Inbetriebnahme, Abnahme
04.080
Prüfung, Inbetriebnahme, Abnahme
04.090 Dokumentation und Unterweisung
04.090
Dokumentation und Unterweisung
04.100 Wartung (optional / gesondert auszuschreiben)
04.100
Wartung (optional / gesondert auszuschreiben)
05 Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
05
Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
05.010 Stundenlohnarbeiten und Dokumentation
05.010
Stundenlohnarbeiten und Dokumentation