Tiefbauarbeiten und Außenanlagen
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05 HOCHBAU (EINHEITSPREISTEIL)
05
HOCHBAU (EINHEITSPREISTEIL)
05.01 ERDARBEITEN FÜR GEBÄUDEAUSHUB UND -HINTERFÜLLUNG
05.01
ERDARBEITEN FÜR GEBÄUDEAUSHUB UND -HINTERFÜLLUNG
05.02 WASSERHALTUNGSARBEITEN
05.02
WASSERHALTUNGSARBEITEN
06 INGENIEURBAU (EINHEITSPREISTEIL)
06
INGENIEURBAU (EINHEITSPREISTEIL)
Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung gültigen Fassungen folgender Regelwerke verbindlich anzuwenden: - ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) inkl. aller zugehörigen Teile und Abschnitte. - ZTV Asphalt-StB und TL Asphalt-StB für Herstellung, Transport und Einbau von Asphaltmischgut, einschließlich temperaturabgesenkter Asphalte gemäß den aktuellen Vorgaben. Die ZTV-ING bildet die Grundlage für alle Abdichtungs-, Schutz- und Oberflächenarbeiten auf Ingenieurbauwerken. Die Asphaltbauweisen richten sich nach den ZTV Asphalt-StB, die gemäß aktuellen Vorgaben die temperaturabgesenkte Bauweise als Regelbauweise vorsehen.
Für alle Arbeiten sind die jeweils zur Bauausführung
Vorbemerkungen zu LB 905 Vorbemerkungen zu LB 905 1. Allgemeines 1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten. 1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilung der Länder- arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom 09.12.2005 definiert. http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der ZTV wwG-StB BY 05 definiert. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 3. Abrechnung 3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte aus. 3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige Grabentiefe nach DIN EN 1610. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderlichen Überdeckung. 3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben- verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung abzüglich der Dicke der Abdeckung. 3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den Tabellen, sofern in der Position nichts anderes ange- geben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück- sichtigen. 3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech- nungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung. Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Ergänzend gilt folgendes: - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungs- graben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der Achse Hauptrohr gemessen. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durch- messer des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die Verfüllung vom AG veranlasst ist. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unab- hängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen. - Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außen- durchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge 0,5 m zugeschlagen. - Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen, nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung gemessen. Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert vergütet werden, gilt ergänzend folgendes: - Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird der Außendurchmesser der Schächte der Abrechnungslänge zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungs- länge der Außendurchmesser des Schachtes und zusätzlich 0,5 m zugeschlagen. - Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zuge- schlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durch- messer eingebaut wird. Sämtliche Positionen für Rohrleitungsarbeiten verstehen sich einschließlich liefern der erforderlichen Rohrleitungen inkl. der dafür erforderlichen Verbindungsmittel.
Vorbemerkungen zu LB 905
Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1. Allgemeines 1.1 Die in der Leistungbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen oberen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Aus- führung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 1.2 Bei Vollsperrungen des Verkehrs bzw. Neubau- strecken ist die Decke in voller Breite mit einem Fertiger bzw. mit mehreren gestaffelt fahrenden Fertigern nahtlos einzubauen. 1.3 Wird im Fahrbahnbereich Handeinbau erforderlich wie z.B. bei Bauwerksanschlüssen, Quernähten, Aufweitungen, Einbauten und dgl., so gelten für diese Flächen die gleichen Grenzwerte für die Unebenheit wie bei maschinellem Einbau. Wird ausserhalb des Fahrbahnbereiches Handeinbau erforderlich, so dürfen für diese Flächen Unebenheiten innerhalb einer 4 m langen Messstrecke höchstens 10 mm betragen. 1.4 Bei gefrästen Flächen dürfen Unebenheiten nur mit allmählichem Übergang auftreten. In Anlehnung an die ZTV Asphalt-StB dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke die Unebenheiten folgende Werte nicht überschreiten: -  10 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Binder- und Tragschichten -  6 mm bei Fräsflächen als Unterlage von Deck- schichten und zum direkten Befahren als Verkehrs- fläche. Die Strukturtiefe darf 6 mm nicht überschreiten. 1.5 Pechhaltige Schichten dürfen nicht heiss gefräst werden. 1.6 Verwertung nach Wahl des AN bedeutet, dass das Material auch in Eigentum des AN übergeht. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1  Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2  Beim Feinfräsen ist ein einwandfreier Wasserab- fluss der gefrästen Fläche zu gewährleisten. 2.3  Tagesanschlüsse, soweit sie nicht vom AG zu vertreten sind. 2.4 Wenn das Herstellen von Einbauten im Leistungs- umfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 2.5 Der Mehrverbrauch des Asphaltmischgutes beim Einbau auf Fräsflächen durch die Strukturtiefe gehört zum Leistungsumfang, wenn der Einbau mit Einbau- dicke nach m2 abgerechnet wird. 3. Abrechnung 3.1 Wenn einzelvertraglich ein Abzug bei Unterschrei- tung des Einbaugewichtes bzw. der Einbaudicke, sowohl der Decke als auch der Decke und der Asphalt- tragschicht zusammen vereinbart wird, gilt folgendes: Der Abzugsbetrag wird für jede Schicht gesondert berechnet. Die so berechneten Abzugsbeträge der einzelnen Schichten werden addiert. 3.2 Wenn sich die Frästiefe auf Anordnung des AG ändert, dann werden die Einheitspreise für die Fräs- positionen und den Mischguteinbau der direkt darüber liegenden Schicht linear angepasst.
Vorbemerkungen
Anforderungen an Asphaltbauweisen Anforderungen an Asphaltbauweisen Ab 01.01.2027 ist bei allen Arbeiten, bei denen Bitumen erhitzt und verarbeitet wird, der gesetzlich verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Bitumenkondensate einzuhalten (1,5 mg/m³ Luft - 8 h). Hierzu ist der Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) zwingend umzusetzen. Die jeweilige Mischgutart ist nach TL Asphalt-StB zu wählen. Als Verfahren sind Additive oder Schaumbitumentechnologien zulässig, sofern diese die Anforderungen der ZTV Asphalt-StB erfüllen. Dies ist bei der Kalkulation und Ausführung des Bieters bei sämtlichen Positionen für Asphaltbauarbeiten zu beachten. Asphaltentsorgung wird nach Titel 596 Materialentsorgung vergütet. Verdacht auf belasteten Aushub ist umgehend der örtlichen Bauleitung mitzuteilen. Mutmaßlich belasteter Asphalt ist separat zu lagern.
Anforderungen an Asphaltbauweisen
06.01 512 Geländemodellierung
06.01
512 Geländemodellierung
06.02 521 Wege
06.02
521 Wege
06.03 522 Straßen
06.03
522 Straßen
06.04 522 Feuerwehrzufahrt
06.04
522 Feuerwehrzufahrt
06.05 522 Kranaufstellfläche mit Anfahrbarkeit Trafo/NEA/Pumpstation
06.05
522 Kranaufstellfläche mit Anfahrbarkeit Trafo/NEA/Pumpstation
06.06 523 Plätze, Höfe, Terassen
06.06
523 Plätze, Höfe, Terassen
06.07 524 Stellplätze
06.07
524 Stellplätze
06.08 524 Abbrucharbeiten Parkplatz 100
06.08
524 Abbrucharbeiten Parkplatz 100
06.09 533 L-Steine
06.09
533 L-Steine
Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende Qualifikationen für jeden Bautrupp mindestens erforderlich. Rohrleitungsbauarbeiten: - 1x Facharbeiter: Ausbildung zum Rohrleitungsbauer - 1x Fachaufsicht: Weiterbildung Geprüfte/r Polier/in Die Sachkunde kann auch mit vergleichbaren Nachweisen oder mit mehrjähriger (mindestes 3 Jahre) Berufserfahrung  von ähnlichen Maßnahmen nachgewiesen werden. Zusätzlich für Wasserleitungen erforderlich: - Schweißerzeugnis - Zertifizierung nach den DVGW-Arbeitsblättern GW 381 oder vergleichbar
Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten sind folgende
Hinweis Prüfungstermine: Hinweis Prüfungstermine: Die Termine für TV-Inspektionen, Dichtheitsprüfungen, Wasserproben, etc. sind dem Auftraggeber mindestens 3 Werktage vor der Durchführung schriftlich anzuzeigen und die Ergebnisse umgehend nach der Durchführung, spätestens 10 Tage vor der Abnahme zu übergeben. Vermeindlich erforderliche Untersuchungen, wie z. B. Lastplattendruckversuche sind dem AG rechtzeitig vorher (mind. 1/2 Arbeitstag) anzukündigen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Prüfungen auf Kosten des AN zu wiederholen, sollten diese aufgrund fehlender Information des Durchführungstermins angezweifelt werden. Zusätzliche Nachweise zu Aufmaßen: Durch den AN sind täglich sowie bei besonderen Ereignissen (Antreffen von Fels, unbekannten Sparten, etc.) Fotos zu erstellen und den Bauablauf zu dokumentieren. Die Fotos sind dem AG nach Beendigung der Baumaßnahme auf einem geeigneten Datenträger unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Hinweis Prüfungstermine:
Hinweis zu Bauausführung: Hinweis zu Bauausführung: Zu Beginn der Hochbauarbeiten sind folgende Leistungen des Abschnitts Tiefbau auszuführen: - Herstellung Regenwasserkanal Bestandsschacht 127 bis Neubau Schacht RW 8.1. - Herstellung der Drainageleitungen von Baugrube bis Regenwasserkanal bzw. Vorfluter. - Herstellung der Grabenverrohrung mit Geländeauffüllung im Bereich der Tank-Road. - Herstellung des Anschlusses der Hauptwasserleitung DN 400 an der General-Patton-Road bis zum Baufeld (inkl. Querung der General-Patton-Road in offener Bauweise. - Rückbau der bestehenden Mittelspannungsleitung mit Neuverlegung entlang der General-Patton-Road (siehe dazu auch Abschnitt Elektrotechnik). - Herstellung Stromanschluss inkl. Wasser- und Abwasseranschluss Baucontainer Parkplatz General-Patton-Road. Hinweis Wasserleitung: Ein Teil der Hauptwasserleitung wird zu Baubeginn hergestellt. Daran kann der Auftragnehmer auf Wunsch seine Brauchwasseranschlüsse (Anzahl nach Wahl des Auftragnehmers) herstellen. Für die zu Beginn hergestellte Wasserleitung, welche für die Brauchwasseranschlüsse in Betrieb genommen wird, beginnt die Gewährleistung mit der Schlussabnahme und nicht mit Inbetriebnahme. Dies ist vom Bieter bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Lieferung Material: Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung der Rohre, auch wenn nicht explizit im Standardleistungskatalog genannt.
Hinweis zu Bauausführung:
Hinweis zu Erdarbeiten: Hinweis zu Erdarbeiten: Homogenbereiche laut Bodengutachten: (Schicht 2) Homogenbereich B1 = Homogenbreich 1 (Schicht 3) Homogenbereich B2 = Homogenbreich 2 (Schicht 4) Homogenbereich B3 = Homogenbreich 3 Abrechnung nach Lieferschein für alle Leistungen der Tiefbauarbeiten. Es werden folgende lose Umrechnungsfaktoren für die Tiefbauarbeiten abhängig vom tatsächlich eingebauten Material angewendet: Sand      1,6 t/m3 Frostschutz   1,7 t/m3 Schottertragschicht   1,8 t/m3 Bodenaustausch    2,0 t/m3 Dies findet auch Anwendung bei der Nachtragskalkulation. Ausgleichsringe: Bei der Schachtherstellung dürfen je Schacht maximal drei Ausgleichringe mit einer Höhe von zusammen 24 cm eingebaut werden. Herstellung von Leitungsgräben entsprechend DIN 1610. Der Aushub wird ab Oberkante vergütet. Als Oberkante wird innerhalb des SIM-Centers diejenige nach Bodenabtrag nach Titel 512 Geländemodellierung definiert. Ansonsten gilt der Aushub nach Abtrag/Abbruch Asphalt bzw. Pflaster.
Hinweis zu Erdarbeiten:
06.10 541 Abwasseranlagen
06.10
541 Abwasseranlagen
06.11 542 Wasseranlagen
06.11
542 Wasseranlagen
06.12 547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
06.12
547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
06.13 551 Einbauten in Außenanlagen
06.13
551 Einbauten in Außenanlagen
06.14 551 Entsorgungsanlagen (Müllplatz)
06.14
551 Entsorgungsanlagen (Müllplatz)
06.15 559 Fundament Sprinklertank
06.15
559 Fundament Sprinklertank
06.16 559 Streifenfundamente NEA
06.16
559 Streifenfundamente NEA
06.17 559 Streifenfundamente Trafo
06.17
559 Streifenfundamente Trafo
06.18 559 Aufstellfläche Trafo bzw. Temporärer Trafo
06.18
559 Aufstellfläche Trafo bzw. Temporärer Trafo
06.19 559 Straßenbeleuchtung General-Patton-Road
06.19
559 Straßenbeleuchtung General-Patton-Road
06.20 559 Orientierungs- und Informationssysteme
06.20
559 Orientierungs- und Informationssysteme
06.21 591 Allgemeines
06.21
591 Allgemeines
06.22 596 Materialentsorgung
06.22
596 Materialentsorgung
07 FREIANLAGEN (EINHEITSPREISTEIL)
07
FREIANLAGEN (EINHEITSPREISTEIL)
01 Angabe zur Baustelle und zum Baustellenbetrieb Das Staatliche Bauamt Regensburg baut für das U.S. Corps of Engineers ein Simulations- und TAF-Center in Hohenfels. Doe Belagsarbeiten werden als gesondertes Gewerk ausgeschrieben. Rodungs- und Bodenarbeiten sind bereits durchgeführt. Die Leistungen Landschaftbau umfassen den Auftrag von Oberboden, Planie, Pflanz- und Ansaatarbeiten sowie die Fertigstellungspflege. Weiterhin ist ein Fitnessparcours mit Sitzplatz und einem Fußweg herzustellen. Darüberhinaus sind Zäune, Tore und sowie Barrieren nach ATFP-Anforderungen zu errichten. Das Baufeld der Freianlagen erstreckt sich auf allen Seiten um den neuen Gebäudekomplex ENDE DER ALLGEMEINEN BAU- UND MASSNAHMENBESCHREIBUNG
01 Angabe zur Baustelle und zum Baustellenbetrieb
07.01 VORARBEITEN
07.01
VORARBEITEN
07.02 ERDARBEITEN
07.02
ERDARBEITEN
07.03 BEFESTIGTE FLÄCHEN
07.03
BEFESTIGTE FLÄCHEN
07.04 EINFRIEDUNGEN UND ANFAHRSCHUTZ
07.04
EINFRIEDUNGEN UND ANFAHRSCHUTZ
07.05 AUSSTATTUNG, EINBAUTEN
07.05
AUSSTATTUNG, EINBAUTEN
07.06 VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
07.06
VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
07.07 PFLANZ- UND SAATARBEITEN
07.07
PFLANZ- UND SAATARBEITEN
07.08 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 1 JAHR
07.08
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE 1 JAHR
09 PARKPLATZ General-Patton Road
09
PARKPLATZ General-Patton Road
09.01 524 Stellplätze (Bedarfsposition)
09.01
524 Stellplätze (Bedarfsposition)