Sektional- und Schnelllauftore ALDI
Silbersteinstraße 146 - Neubau 92 WE mit Aldi-Markt
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Allgemeine Projektbeschreibung Errichtung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Supermarkt und 92 Wohneinheiten in der Silbersteinstraße 146 (Ecke Eschersheimer Straße) in 12051 Berlin. Der bestehende Supermarkt wird abgerissen und durch den nachfolgend beschriebenen Neubau ersetzt. Die Bebauung wird als Eckgebäude an der Silbersteinstraße, Ecke Eschersheimer Straße errichtet. Im Erdgeschoss wird der neue Supermarkt mit den dazugehörigen Nebenräumen errichtet. Oberhalb des Marktes entsteht eine U-förmige Wohnbebauung. Die beiden langen Schenkel schließen jeweils bündig an das bestehende Vorder- und Gartenhaus des Nachbargebäudes an. Der geplante Neubau orientiert sich an den Höhen der beiden anschließenden Gebäude. An der Straßenkreuzung wird die Ecke durch ein rückgesetztes Staffelgeschoss betont. Hierdurch ergeben sich für den Neubau 5 - 6 Etagen. Die Traufhöhe beträgt an der Eckbetonung 21,80m; ansonsten 18.80m. Der Neubau kann in die Gebäudeklasse 5 / Bauwerkslasse 3 eingeordnet werden. Das Gebäude wird nicht unterkellert.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Baustelleneinrichtung Die Flächen der Baustelleneinrichtung werden durch die örtliche Bauüberwachung vorgegeben. Deren Nutzung ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauüberwachung festgelegt. Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können. Die eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN eigenverantwortlich in Absprache mit Projektleitung abzugrenzen und zu sichern, einschl. eventuell erforderlicher Verkehrssicherungen. Weiterhin hat der AN für einen ausreichend sicheren und fachgerechten Baumschutz innerhalb seiner Baustelleneinrichtungsbereiche eigenverantwortlich und zu seinen Lasten zu sorgen. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Fahrstraßen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungsflächen und Umfahrungen dürfen dafür nicht genutzt werden und sind permanent freizuhalten. Wirtschaftswege, öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe - Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Telekom, Feuerwehr usw. - wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden. Durch den AN ist sicherzustellen, dass nur zugelasseneund geprüfte Geräte und Werkzeuge verwendet werden. Jeder AN hat die für seine Leistungerbringung benötigten Beleuchtungsmittel zur Ausleuchtung der Arbeitsbereiche selbst beizustellen und zu betreiben. Der ordnungsgemäße Betrieb, die arbeitstägliche Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie der Verschluss und die Sicherung der eigenen sowie allgemeinen Baustelleneinrichtung ist Sache des AN. Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht den Baustellenbereich. Der bestehende Zustand der angrenzenden öffentlichen Bereiche, Nachbargrundstücke und Zuwegungen ist durch den AN ausreichend und nachweislich zu dokumentieren (einschl. Fotos), vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung. Der bestehende Zustand ndist gemeinsam m¿Arit der örtlich¿Aren Bauleitunnïg orr Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und ¿sadurch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. @p Nach Beendigung des BV sind die Baustellen- und Arbeitsbereiche durch den AN zu beräumen, gründlich zu reinigen und die Außenanlagen in ihren ursprünglichen vorherigen Zustand wieder herzustellen. Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Bruttoschlussrechnungssumme des AN abziehen. Alle Beschädigungen im öffentlichen Gehweg- und Verkehrsbereich sind durch den verursachenden AN zu seinen Lasten wieder instandzusetzen. Die Wiederherstellungsarbeiten sind ausschließlich von einer durch das örtliche Straßen- und Tiefbauamt zugelassenen Tiefbaufirma auszuführen.
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb Mit der Baustelleneröffnung wird dem Auftragnehmer die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle eigenen Arbeitskräfte, sowie der Nachunternehmer sind zum schriftlichen Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren. Der Nachweis ist der örtlichen Bauüberwachung zu Beginn des Vorhabens zu übergeben. Für den An- und Abtransport aller Materialien bis zur jeweiligen Verwendungsstelle/ Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und hat die dafür notwendige Technik/Leistung selbst zu erbringen. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und zu verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und zu verriegeln, vorh. Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder korrekt aufzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen/ sichern. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl obliegt dem Auftragnehmer.
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, daß alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Für die Planung der Montagekapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen, Sichern und Reinigen der Baustellen- und Arbeitsbereiche. Sind zur Sicherstellung der vereinbarten Fertigstellungstermine darüber hinausgehende Arbeitszeiten erforderlich, so sind diese auf Anforderung durch die örtliche BÜ durch die AN abzusichern und zu realisieren. Die behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten/ Nachtarbeit/ Wochenendarbeit sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmer einen geeigneten Bauleiter, mit Befugnis zu rechtskräftigen Abstimmungen, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung/ Auftragsabwicklung des Auftragnehmers auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muß er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der BÜ nachweisen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der BÜ erfolgen. Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer folgendes zu beachten bzw. zu leisten: Der Bauleiter bzw. ein weisungsberechtigter Vertreter (Vorarbeiter) ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle zu sein und die Arbeiten fachgerecht zu überwachen. Längere Abwesenheit von der Baustelle ist der örtlichen BÜ vorher anzuzeigen. Für diesen Fall ist vom Auftragnehmer ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur erfahrene und geschulte Arbeitskräfte einzusetzen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die der Auftraggeber aufgrund Ihrer Verhaltensweise als unfähig oder sonst wie ungeeignet erachtet, sind auf Verlangen der örtlichen BÜ sofort von der Baustelle zu entfernen. Sie sind seitens des Auftragnehmers unverzüglich und kostenlos für den Auftraggeber durch akzeptable Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Bauleiter und der Vorarbeiter müssen über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen. Es wird mind. wöchentlich 1x eine Bauberatung/ Baubesprechung mit allen Projektbeteiligen AN durchgeführt. An dieser regelmäßigen Besprechung müssen alle AN bindend teilnehmen. Die Teilnehmer müssen berechtigt sein, rechtskräftige Abstimmungen treffen zu können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erfordhmeerlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und etwai>ge erforderlich¿Are behördliche ¿ArKontrollen ddïurchführen zu lassen. Schweißarbeiten und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn der Arbeiten zwingend bei der örtlichen BÜ anzuzeigen. Durch den AN sind ausreichend Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Abdeckung und Schutz aller brennbaren Stoffe/Oberflächen im Arbeitsbereich und dessen Umfeld) und zusätzliche geeignete und funktionsfähige Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen und im Arbeitsbereich vorzuhalten, ggf. Brandwache.
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über folgende Punkte gemäß den beiliegenden Anlagen genau zu informieren: - Lage und Zufahrt zum Bauvorhaben, einschl. dem Umfeld - Baustellenverhältnisse - Bodenverhältnisse - Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehen - Beschaffenheit der Nachbarbebauung sowie Lage der im Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Anlagen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen. Die Anfragen bzw. Nachfragen bei Unklarheiten zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich an domoplan zu stellen. Die Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer verwendet, müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Alle Positionen verstehen sich grundsätzlich inkl. der Leistungen herstellen, liefern und montieren.
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen Die Ausführung hat in jedem Fall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, der örtlichen Vorschriften, der örtlichen Verordnungen, aller behördlichen Auflagen, den Hochbaurichtlinien und den Runderlassen der Länder zu erfolgen, sofern sie dieses Bauvorhaben und Gewerk betreffen oder tangieren. Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der Arbeits-Sicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich. Bei Baustelleneröffnung ist der Sicherheitsbeauftragte des AN der Bauüberwachung schriftlich zu benennen. Besonders hingewiesen wird auf aktuell gültige Baustellenverordnung (BStVO). Bei der Ausführung der Arbeiten sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zwingend zu beachten und umzusetzen.
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung Alle Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten müssen gemäß Bauregelliste über die erforderlichen Verwendbar- keitsnachweise, Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren, einschl. aller erforderlichen Übereinstimmungsnachweise/ -erklärungen des AN. Evtl. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall sind in Verantwortung und zu Lasten des AN herbeizuführen und zu veranlassen. Die nachstehenden Leistungen sind grundsätzlich als Komplettleistung zu verstehen, einschl. Entsorgung alles anfallenden Bauschutt, Lieferung aller erforderlichen Materialien und Baustoffe, Verschnitt, Transport zu Verwendungsstellen, aller erforderlichen Untergrund- vorbereitungen, Anpassungen, Herstellung von Anschlüssen, Aussparungen, Schutzmaßnahmen, Versiegelungen usw. Vor Ausführungsbeginn sind die einzelnen Baustoffe und Ausführungen als Materialmuster zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe und Anzahl anzubringen. Der Umfang der erforderlichen Bemusterungen ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann.
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) - Baustellenverordnung (BStVO) - Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) - Technische Regelungen TRGS sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen dergesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinien, Sicherheitsregeln und anderen bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ZH 1 -Schriften). Für die Einhaltung vg. Regelungen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich. Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil: - SiGe-Plan (Stand - Ausführungsplanung) - Baustellenordnung (Stand - Ausführungsplanung) Mit Baubeginn ist vom Bieter gem. § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktionsverfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation vor Baubeginn der Bauüberwachung zu übergeben Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gem. § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben. Vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montage- und/ oder Abbruchanweisungen an den zuständigen SiGe-Koordinator zu übergeben. Der SiGe-Plan unterliegt erfahrungsgemäß bauablaufbedingt ständigen Anpassungen (Änderungen Planung, hieraus erforderliche Änderungen im Bauablauf, temperaturbedingte Änderung/ Unterbrechung von Ausführungszeiten, Änderungen im Baustellenumfeld durch weitere Baumaßnahmen, usw.). Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV BGV 1 § 6 der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt. @ ,Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN. n b
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen
1.8 Leistungseinschluss In den allgemeinen Vorbemerkungen (Pkt. 1.1 bis 1.7) aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Angbeotsberarbeitung zu berücksichtigen/ einzukalkulieren.
1.8 Leistungseinschluss
01 Sektional- und Schnelllauftore ALDI
01
Sektional- und Schnelllauftore ALDI
allgemeine Vorbmerkungen 1. Grundlage des Angebotes und der eistungsbeschrei- bung sind: das Leistungsverzeichnis 2. Das beiliegende LV ist auszufüllen. Ergänzungen und Hinweise sind schriftlich dem ausgefüllten LV beizulegen. Leistungsverzeichnisse des Nachunter- nehmers werden nicht gewertet 3. Es sind sämtliche notwendige Leistungen, welche für die angebotenen Arbeiten erforderlich sind einzukalkulieren. 4. Es sind alle Normen, Gesetze und Rechtsver- ordnungen, die für die Ausführung der beschriebenen Leistung notwendig sind zu beachten. 5. Hallentore, Tore und Überladebrücken sind betriebs- fertig zu montieren inklusive aller notwendigen Sicherheitseinrichtungen. 6. Bei Auftragserteilung ist im Rahmen der Abnahme eine komplette Dokumentation mit zu übergeben. Diese muss unter anderem die Prüfbücher, Er- satzteillisten, Schaltschemen, Typenblätter, Prüf- zeugnisse und Wartungshinweise enthalten.
allgemeine Vorbmerkungen
Sektionaltore Vorbemerkungen Das Torblatt besteht aus doppelwandigen, Polyurethan ausgeschäumten Stahllamellen. Außenseite micro-profiliert geprägt, waagerecht gesickt in gleichmäßiger Aufteilung. Beschlagart H (höhergeführter-Beschlag), seitlich geschlossene Winkelzarge, gefertigt aus feuerverzinktem Stahlblech, mit Seiteneingreifschutz. Torglieder mit beidseitiger Farbbeschichtung. Außen in anthrazitgrau (RAL 7016), innen in grauweiß (RAL 9002). Gewichtsausgleich durch ein hinter dem Sturz gelagertes Torsionsfederaggregat. Komplett einbaufertiger Wellenantrieb vorverdrahtet zum Anflanschen, 400 V Drehstrom, Schutzart mindestens IP 54. 1. Sektionartor Vorsatzrampe: Der Wellenantrieb ist auf der dem Anlieferungslager gegenüberliegenden Seite zu positionieren. 2. Sektionartor Anlieferungsraum: Der Wellenantrieb ist rechts, auf der Seite der Kühlzellen, zu positionieren. Die Höhe der Kühlzellen ist dabei zu beachten. Die Steuerung im separaten Gehäuse mit Folientaster „Auf-Halt-Zu“ als „Totmannschaltung“, Schutzklasse des Steuerkastens IP 65, ist links neben dem Sektionaltor im Anlieferungsraum und m Anlieferungsraum rechts auf der Trennwand zwischen Anlieferungsraum und Anlieferungslager anzuordnen. Ausführung des Sektionaltores im Anlieferungsraum mit Schnellentriegelung, Wartungsentriegelung, Aufschubsicherung (nicht durch zusätzlichen manuellen Sperrriegel) sowie von außen angebrachter abgeschlossener Notentriegelung. Im Anlieferungsraum ist ein Schlüsselschalter „Auf-Halt-Zu“ in Aufputz Ausführung mit Profilzylinder und 6 Schlüsseln vorzusehen. Die Laibung der Rohbauöffnung in der Außenwand ist dreiseitig mit einem Stahl-Umfassungsprofil, t = 3 mm, als Riffelblech, zu verkleiden. Führungsschienen sowie die Laibungen des Sektionaltores sind auf beiden Seiten des Tores, jeweils rechts und links, mit einem Anfahrschutz, beschichtet in anthrazitgrau (RAL 7016), gegen mechanische Einwirkung zu schützen. Sie sind jeweils 5 cm eingerückt in den Fahrwegen zu positionieren.
Sektionaltore Vorbemerkungen
01.__.0010 Sektionaltor Vorsatzrampe 2,80 x 3,00m Liefern und montieren eines Sektionaltores am Übergang zwischen Anlieferungsraum und Vorsatzrampe. Lichte Durchgangsbreite 2,80 m Lichte Durchgangshöhe 3,00 m Der Freiraum zwischen UK Sturz und UK Decken- konstruktion beträgt: 1,6 m Laufschienenbeschlag des Tores Typ '..........' Torglieder mit beidseitiger Farbbeschichtung. Außen: anthrazitgrau (RAL 7016) Innen: grauweiß (RAL 9002) Hersteller: Novoferm Vertriebs GmbH
01.__.0010
Sektionaltor Vorsatzrampe 2,80 x 3,00m
1.00
Stk
01.__.0020 Sichtsektionen in Alusprossenrahmen Sichtsektionen, doppelschalig verglast, liefern und montieren als Zulage zu Vorposition in PU-Sandwich-Bauweise. Verglasung in Aluminiumsprossenrahmen.
01.__.0020
Sichtsektionen in Alusprossenrahmen
O
1.00
Stk
01.__.0030 Sektionaltor Anlieferungsraum 2,01 x 2,51m Liefern und montieren eines sektionaltores am Übergang zwischen Anlieferungslager und Anlieferungsraum. Lichte Durchgangsbreite: 2,01 m Lichte Durchgangshöhe: 2,51 m Der Freiraum zwischen UK Sturz und UK Decken- konstruktion beträgt: 2,09 m Laufschienenbeschlag des Tores Typ: '............' Farbbeschichtung Außen: anthrazitgrau (RAL 7016) Innen: grauweiß (RAL 9002) Hersteller: Novoferm Vertriebs GmbH
01.__.0030
Sektionaltor Anlieferungsraum 2,01 x 2,51m
1.00
Stk
01.__.0040 Sichtsektionen in Alusprossenrahmen Sichtsektionen, doppelschalig verglast, liefern und montieren als Zulage zu Vorposition in PU-Sandwich-Bauweise. Verglasung in Aluminiumsprossenrahmen.
01.__.0040
Sichtsektionen in Alusprossenrahmen
O
1.00
Stk
01.__.0050 Sektionaltor Anlieferungsraum 2,01 x 2,30m Liefern und montieren eines sektionaltores am Übergang zwischen Anlieferungslager und Anlieferungsraum. Lichte Durchgangsbreite: 2,01 m Lichte Durchgangshöhe: 2,30 m Der Freiraum zwischen UK Sturz und UK Decken- konstruktion beträgt: 2,47 m Laufschienenbeschlag des Tores Typ: '...........' Farbbeschichtung Außen: anthrazitgrau (RAL 7016) Innen: grauweiß (RAL 9002) Hersteller: Novoferm Vertriebs GmbH
01.__.0050
Sektionaltor Anlieferungsraum 2,01 x 2,30m
1.00
Stk
01.__.0060 Sichtsektionen in Alusprossenrahmen Sichtsektionen, doppelschalig verglast, liefern und montieren als Zulage zu Vorposition in PU-Sandwich-Bauweise. Verglasung in Aluminiumsprossenrahmen.
01.__.0060
Sichtsektionen in Alusprossenrahmen
O
1.00
Stk
01.__.0070 Schlupftür, einflügelig als Fluchttür Schlupftür, einflügelig, mit Obentürschliesser im Sektionaltor integriert, in Form und Farbe wie das Sektionaltor, mit Drückergarnitur, Einsteckschloss vorgerichtet für Profilzylinder, als Zulage zur Vorposition Breite: ca. '1,00 ' m Höhe: ca. '2,00 ' m
01.__.0070
Schlupftür, einflügelig als Fluchttür
1.00
Stk
01.__.0080 Feuerwehr-Schnell-Entriegelung Feuerwehr-Schnell-Entriegelung (gesicherte Entriegelung von außen) liefern und fachgerecht einbauen.
01.__.0080
Feuerwehr-Schnell-Entriegelung
1.00
Stk
01.__.0090 E-Motor Elektrischer Motorantrieb, einschließlich erforderlichem Zubehör wie Steuerung, Schalter und Sicherungseinrichtungen gemäß DIN EN 12453 und den Arbeitstättenrichtlinien für die beschriebenen Tore inklusive Totmannschaltung (Öffnen und Schließen mit Dauerdruck) liefern und montieren. Verkabelung zwischen Steuerkasten und E-Motor liefern und fachgerecht ausführen. Netzzuführung (CE KON Steckdose 400 Volt) bauseits. Motortyp:
01.__.0090
E-Motor
3.00
Stk
01.__.0100 Sektionaltore Steuerungen Impulssteuerung (Schließkantensicherung) als Zulage zur Totmannsteuerung, gemäß DIN EN 12453 liefern und fachgerecht montieren
01.__.0100
Sektionaltore Steuerungen
O
1.00
Stk
01.__.0110 Zulage Lichtschranke zur Impulssteuerung Lichtschranke als Zulage zur Impulssteuerung liefern und fachgerecht montieren
01.__.0110
Zulage Lichtschranke zur Impulssteuerung
O
1.00
Stk
01.__.0120 Zulage Zugdrucktaster zur Impulssteuerung Zugdrucktaster inklusive Kragarm (innen/außen) als Zulage zur Impulssteuerung liefern und fachgerecht montieren.
01.__.0120
Zulage Zugdrucktaster zur Impulssteuerung
O
1.00
Stk
01.__.0130 Zulage Funksteuerung zur Impulssteuerung Funkempfänger und Handsender als Zulage zur Impulssteuerung liefern und fachgerecht montieren
01.__.0130
Zulage Funksteuerung zur Impulssteuerung
O
1.00
Stk
01.__.0140 Brandfallsteuerung (RWA-Funktion) Brandfallsteuerung mit variabel einstellbarer bzw. fest vorgegebener Höhe der zu öffnenden Tores sowie Funktionserhalt über 30/90 Minuten. Der Impuls erfolgt über die bauseitige BMA / RWA.
01.__.0140
Brandfallsteuerung (RWA-Funktion)
O
1.00
Stk
Überladebrücke Anmerkungen Anlieferungsraum / Überladebrücke Am Übergang zwischen Anlieferungsraum und mechanischer Überladebrücke erhält der Massivsockel eine Schutzkante aus verzinktem L-Eisen in der Vermaßung mind. 100 x min. 200 mm (Schenkellänge x Schenkelhöhe), Länge = 3,50 m (gem. Breite Vorsatzrampe), Dicke 10 mm mit Befestigungsankern über die gesamte Breite. Für die Montage der Überladebrücke wird durch den Lieferanten nach Herstellerangabe ein Rampenanschlussprofil angeschweißt.
Überladebrücke Anmerkungen
01.__.0150 Überladebrücke Klapplippe nicht unterf. 2,00m (Sektionaltor Vorsatzrampe 2,80 x 3,00m) Mechanische Überladebrücke mit Klapplippe, stationär, für Fahrzeuge mit Ladebordwand nicht unterfahrbar, in Kompakt- bauweise, Antrieb elektrohydraulisch, mit Arretierung, automatischer Rückkehr in die Nullage, Wiederanlauf- sperre, rutschsicherem Brückenplateau aus Tränenblech. Ausrüstung entsprechend der neuesten UVV und der Arbeitsstättenrichtlinie ZH1/156, Grund- und Deckanstrich nach Standardfarbkarte liefern und montieren. Elektroanschluß von der Brücke bis zum Bedienfeld. (interne Verdrahtung bis zum Steuerkasten) Inklusive aller erforderlichen Leerrohre, Steuerungen und Verdrahtungen liefern und anschlußfertig montieren. Der Stromanschluß erfolgt bauseits. Plattformbreite: 2,00 m dynamische Tragfähigkeit: 60 KN Niveauausgleich (max. 12 %) Länge derÜberladebrücke: ca.400 mm Nennlänge Klappkeil: ca.300 mm Typ: NovoDock L100 von Novoferm
01.__.0150
Überladebrücke Klapplippe nicht unterf. 2,00m (Sektionaltor Vorsatzrampe 2,80 x 3,00m)
1.00
Stk
01.__.0160 Einfahr-Rangierhilfen Pflaster Einfahr-Rangierhilfen, Stahlrohr, verzinkt als Köcher- ausführung für den Einbau in Pflaster als Paar liefern Montage erfolgt bauseits Länge: ca. '2,5 ' m
01.__.0160
Einfahr-Rangierhilfen Pflaster
1.00
Stk
01.__.0170 Tor-Brückenverriegelung Tor-Brückenverriegelung liefern und als Zulage zu den Überladebrücken fachgerecht montieren
01.__.0170
Tor-Brückenverriegelung
1.00
Stk
01.__.0180 Gummi-Anfahrpuffer 500x250x90 mm Gummi-Anfahrpuffer 500x250x90 mm an Betonwand montieren, einschl. aller notwendigen Nebenleistungen
01.__.0180
Gummi-Anfahrpuffer 500x250x90 mm
2.00
Stk
01.__.0190 Wartungsvertrag für Überladebrücken und Tore gemäß LV Wartungsvertrag für die Prüfung der Überladebrücken und Tore gemäß Richtlinien für kraftbetätigte Fenster und Türen und Tore (BGR 232, ehemalige ZH 1/494 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften) Die Prüfergebnisse sind beim Auftraggeber in einem vorliegenden Prüfbuch zu erfassen. - Prüfung 1 mal im Jahr Der angegebene Preis versteht sich als Pauschalpreis pro Jahr.
01.__.0190
Wartungsvertrag für Überladebrücken und Tore gemäß LV
L
1.00
PSCH
Schnelllauftore Vorbemerkungen Die Innentüren, durch die Waren bewegt werden, sind als Schnelllauftore, geeignet zum Anschluß an einen herkömmlichen 230 V Stromkreis ohne zusätzliche Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Fehlerstrom-Schutzschalter oder allstromsenitive Schutzschalter, mit Umfassungszarge (Abkantung 25 mm) auszuführen. Alle sichtbaren Teile des Tores, mit Ausnahme des Behangs, sind in der Farbe anthrazitgrau (RAL 7016) zu erstellen. Der Behang aus PVC mit einer Stärke von mind. 1,4 mm und zwei waagerecht verlaufenden Windaussteifungsprofilen in anthrazitgrau (RAL 7016) schließt mit einer flexiblen Leiste und einer Gummidichtung ohne starres Bodenprofil am Boden ab. Der Behang wird mit einem Motiv nach Angabe der Mieterin bedruckt. Die Türöffnung erfolgt über Zugschalter, die im Verkaufsraum an einem Ausleger/Galgen befestigt jeweils in Laufrichtung rechtsseitig in Flucht zur Umfassungszarge im Abstand von 0,90 m zur Wand zu montieren sind. Am Zugschalter ist eine Kordel anzubringen, die auf einer Höhe von 1,90 m ab OKFF endet. Die lagerseitige Türöffnung erfolgt über ein Radarmeldesystem des gewählten Schnelllauftor Herstellers. Eine Nachrüstung auf ein anderes System (z. B. Erkennung über Infrarotmelder) muss jederzeit erfolgen können. Ist eine erhöhte Sicherheit gegen unbefugtes betreten des Lagers erforderlich, kann statt des Einbaus eines verkaufsraumseitigen Zugschalters, eine sprachgesteuertes System zur zur Öffnung der Schnelllauftore verwendet werden. Die Sprachbefehle werden über das bereits vorhandene verkaufsstelleninterne Funksystem erteilt. Eine automatische Notöffnungsfunktion des Tores bei Stromausfall wird über Gegengewichte in der seitlichen Führungsschiene gewährleistet. Der Behang muss sich bei einem Anfahrschaden oder im Gefahrenfall beschädigungsfrei aus der Führungsschiene drücken lassen (Crashfunktion). Die Torsteuerung verfügt über einen Not-Aus-Taster und erfüllt mindestens die Schutzart IP 54. Der Schaltschrank ist auf der Lagerseite zu montieren nach Angabe der Mieterin. Der Stromanschluss erfolgt mit einem 230 V CEE-Stecker mit einer Kabelschlaufe von mindestens 1,50 m Länge. Die Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit sowie die Offenhaltezeit müssen variabel einstellbar sein. Die frequenzgerichtete Öffnungsgeschwindigkeit beträgt max. 1,2 m/sek. Zur Absicherung des Durchgangsbereiches verfügt das Tor in den seitlichen Führungsschienen über einen Lichtgittervorhang mit mindestens 1,30 m Höhe im Bereich der Laufebene des Behanges. Die Anfahrschutz, Führungsschienen sowie diAre Laibungen der Schnelllauftore sind auf beiden Seiten des Tores, rechts und links, mit einem beschichtet in anthrazitgrau (RAL 77en016), gegen mechanische Einwirkung zu schützen. Sie sind jeweils 5 cm eingerückt in den Fahrwegen zu positionieren. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen.
Schnelllauftore Vorbemerkungen
01.__.0200 Schnelllauftor 2,01 x 2,30 m Liefern und montiren eines Schnelllauftores am Übergang zwischen Lager und Anlieferungsraum. Maße: 2,01 x 2,30 m Alle sichtbaren Teile des Tores, mit Ausnahme des Behangs, sind in der Farbe anthrazitgrau (RAL 7016) zu erstellen. Der Behang aus PVC mit einer Stärke von mind. 1,4 mm und zwei waagerecht verlaufenden Windaussteifungsprofilen in anthrazitgrau (RAL 7016) schließt mit einer flexiblen Leiste und einer Gummidichtung ohne starres Bodenprofil am Boden ab. Der Behang wird mit einem Motiv nach Angabe der Mieterin bedruckt. Hersteller: ASSA ABLOY, Aliga-Tor GmbH, record Türautomation GmbH Fabrikat '..........'
01.__.0200
Schnelllauftor 2,01 x 2,30 m
1.00
Stk
01.__.0210 Schnelllauftor 2,01 x 2,51 m Liefern und montiren eines Schnelllauftores am Übergang zwischen Verkaufsraum und Lager. Maße: 2,01 x 2,51 m Alle sichtbaren Teile des Tores, mit Ausnahme des Behangs, sind in der Farbe anthrazitgrau (RAL 7016) zu erstellen. Der Behang aus PVC mit einer Stärke von mind. 1,4 mm und zwei waagerecht verlaufenden Windaussteifungsprofilen in anthrazitgrau (RAL 7016) schließt mit einer flexiblen Leiste und einer Gummidichtung ohne starres Bodenprofil am Boden ab. Der Behang wird mit einem Motiv nach Angabe der Mieterin bedruckt. Hersteller: ASSA ABLOY, Aliga-Tor GmbH, record Türautomation GmbH. Fabrikat '..........'
01.__.0210
Schnelllauftor 2,01 x 2,51 m
1.00
Stk
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (§ 2 Nr.1 VOB Teil B). Es handelt sich um Leistungen, die in der Planung nicht vorhersehbar bzw. nicht erfasst sind, deren Ausführung sich jedoch als notwendig erweist. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen.
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten
01.__.0220 Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter Gemittelter Stundenverrechnungssatz für einen Bauvorarbeiter der an der Leistungsausführung Fliesen-, Platten und Natursteinarbeiten beteiligten Gewerke. Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter oder dgl. (Berufsgruppe II)
01.__.0220
Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter
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01.__.0230 Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
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Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
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01.__.0240 Stundenverrechnungssatz für einen Helfer Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
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Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
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