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Description
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Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung
Angaben zum Vorhaben
1.1 Adresse:
Seestraße 51-55 / Turiner Straße 55
in 13347 Berlin-Mitte - OT Wedding
1.2 Bauherr
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
1.3 Objektspezifische Angaben:
Anzahl der Wohnungen / Gewerbe: 125 WE / 3 GE
m² Wohnfläche / m² Gewerbefl.: 8.568 m² / 471 m²
Baujahr: 1964
Gebäude bewohnt/unbewohnt:
Wohnanlage bewohnt, Auszug der Mieter während der
Strangsanierung.
1.4 Zugänglichkeit zur Baustelle:
Kurzbeschreibung der Zugänglichkeit der Baustelle:
Hofzufahrt: von der Seestraße aus zwischen den Blöcken
der Seestraße 53 und 50
Der benachbarte Neubau der Seestraße 50a hat eine
Tiefgarageneinfahrt welche freizuhalten ist
Der Innenhof ist über eine eingeschränkte Durchfahrt
von 3,45 m Höhe an der dünnsten Stelle 4,35m Breite in
der Seestraße 51 zugänglich
Der Müllstellplatz in der Seestraße 53 sowie Seestraße
50a ist freizuhalten
Es bestehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in
Parkbuchten über die Seestraße 53-55 sowie in der
Turiner Straße 51
Anlieferungsverkehr findet über die Anlieferungszonen
oder zeitlich begrenzt über die Baustellenfläche statt
privates Parken der Arbeitskräfte des AN egal in
welchem Vertragsverhältniss, ist untersagt
1.5 Geplante Leistungen:
Geplant ist eine Strangsanierung mit Bad- und
Küchenerneuerung. Flure und Zimmer werden nur
an den notwendigstens Bauteilen Bearbeitet.
Eine stattfindende Schadstoffsanierung wird in den zu
bearbeitenden Bauteilen / Bereichen stattfinden.
Eine Überarbeitung des Treppenhauses erfolgt nur auf
Anweisung des AG; die Entscheidung zur Bearbeitung ist
offen.
Das BV hat für diese Aufgabe folgendende Gewerke:
FL 01 - Baustelleneinrichtung
FL 02 - Bauhauptarbeiten
FL 03 - Fliesenlegerarbeiten
FL 04 - Malerarbeiten
FL 05 - Bodenbelagsarbeiten
FL 06 Tischlerarbeiten
FL 07 Dachdeckerarbeiten
FL 08 - Schadstoffsanierung
FL 09 - Bau- und Feinreinigung
FL 10 - Heizung, Lüftung, Sanitär
FL 11 - Elektro
1.6 Weisungsbefugter SIGEKO
Wird zu Beginn der Baumaßnahme bekannt gegeben.
2. Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten
2.1 Kosten der Einrichtungen
Mit den Einheitspreisen sind abgegolten:
Alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der
Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte mit den
Toilettenräumen, Sanitär- und Heizungsanlagen,
Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw.
Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport
der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und
-maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine
bzw. bauseitiger Leistungen in den Außenanlagen
erforderlich. Kellerräume zur Lagerung von Materialien
stehen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache
mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung.
Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht.
Die Positionen zur Baustelleneinrichtung sind in der
Leistungsbeschreibung gesondert textlich erfasst und
dort entsprechend zu verpreisen.
2.2 Flächen und Räume auf dem Grundstück / im
öffentlichen Bereich
Auf dem Grundstück und im Hause stehen Räume für die
Materiallagerung und Personalunterkunft zur
Verfügung. Für die Baustelleneinrichtung können in
begrenztem Umfang Flächen in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung auf dem Grundstück des AG zur
Verfügung gestellt werden.
Die Kosten für die verkehrsrechtliche Genehmigung
(Absperr- und Sicherungsmaßnahmen) und für die
Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der
Auftragnehmer.
2.3 Schutz und pfleglicher Umgang mit Pflanzen,
Flächen, Räumen, Einrichtungen und
Bauteilen, Wiederherstellung des Ursprungszustandes
Pflanzen, Flächen, Räumlichkeiten, Einrichtungen und
angrenzende Bauteile sind nach Abschluss der Arbeiten
wieder in den Zustand vor der Sanierung zu bringen
(Wiederherstellung des Ursprungszustandes).
Dazu hat der AN eigenverantwortlich eine
Fotodokumentation der Pflasterflächen, der Grünanlagen,
der Treppenhäuser, der Keller und der Wohnungen
vorzunehmen. Die Kosten für die Dokumentation sind
einzukalkulieren.
Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie
Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe
vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen.
Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine
Kosten zu beseitigen.
Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden,
einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt.
Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen
Schäden nicht von ihm stammen.
Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen
Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege,
Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung
zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Er hat mit
Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die er zur
Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den
vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt,
Verpackungen und sonstige Verunreinigungen sind zu
beseitigen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der bestehende Zustand des Grundstückes und der Gebäude
ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn
der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung
protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige
Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist
durch den AN zu veranlassen und der AG hierzu
einzuladen. Unterbleibt die Dokumentation des
Ursprungszustandes gehen alle Leistungen zur
ordnungsgemäßen Wiederherstellung des
Ursprungszustandes zu Lasten des Auftragnehmers.
Dies gilt auch dann, wenn der Ursprungszustand durch
fehlende Dokumentation nicht mehr eindeutig
feststellbar ist. Eine Freistellung von dieser Regelung
kann nur erfolgen, wenn der AN nachweisen kann, dass
die Beeinträchtigung des Ursprungszustandes nicht vom
AN zu vertreten ist.
Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem die
Fertigstellung dem Auftraggeber angezeigt wird und der
Auftraggeber die Bauleistung abgenommen hat, die
Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle.
Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und
öffentliche Einrichtungen der Ver- und
Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke,
GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten,
Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den
ungehinderten Zugang ständig freizuhalten.
Dies gilt ebenfalls für das angrenzende Grundstück der
Seestraße 50a.
2.4 Vermeidung von Lärm
Vermeidung von Lärm auf der Baustelle (Sanierung)
Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz
gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten.
Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt in der AVV die
Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens.
Die Baustelle ist so zu betreiben, dass die
verursachten Schallemissionen nicht zur Überschreitung
der Richtwerte nach der TA Lärm führen.
Die Betriebszeitenregelung und zulässigen
Immissionsrichtwerte von Geräten und Maschinen sind in
der Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV)
aufgeführt und weitestgehend, ggf. durch geeignete
zusätzliche Maßnahmen, einzuhalten.
Radionutzung
Auf der Baustelle ist die Nutzung von Radios o.a. bei
Hörbarkeit im Treppenhaus untersagt.
Das Haus bleibt während der Sanierung bewohnt; die
Mieter in den zu bearbeitenden Aufgänge ziehen
temporär aus.
3. Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation,
Leistungsverzeichnis und Ausführung
Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren.
Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit dem zuständigen Hausmeister.
zuständiger Techniker: Herr Kara
Tel.: 0151 / 120 37 201
Bei Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis richten Sie
bitte Ihre Anfragen in Textform an die
Vergabeplattform.
Nur bei bewohnten Wohnungen:
Bei allen Arbeiten in den Wohnungen sind die
notwendigen Abdeckarbeiten in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Zur teilweisen Sicherung sind einige
Gebäude und/oder Räume durch verschlossene Türen
gesichert. Die Schlüssel hierzu werden vom o. g.
zuständigen Kundenzentrum gegen Quittung ausgehändigt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit den ihm
überreichten Schlüsseln sehr sorgfältig umzugehen. Kann
der Auftragnehmer ihm übergebene Schlüssel nicht
zurückreichen gleich aus welchem Grund hat er die
Kosten einer deshalb notwendigen Änderung der
Schließanlage zu tragen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen
Die Bereitstellung von Unterlagen für und durch den AN
erfolgt über die Plattform WeltWeitBau. Der AG wird dem AN
den Zugang nach Auftragserteilung einrichten.
Der AN benennt dem AG hierfür 2 konkrete Mitarbeiter.
Die Bauleitung (BL) übt in Vertretung des Bauherren das
Hausrecht auf der Baustelle aus.
Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags für die Zeit
von 7.00 bis 18.00 Uhr festgelegt, gewünschte Abweichungen
sind mit der BL und Arbeitgeber (AG) grundsätzlich im Vorfeld
abzustimmen. Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen sind
vom AG ausdrücklich genehmigen zu lassen.
Geräuschintensive Arbeiten sind erst ab 8.00 Uhr, sowie nicht
zwischen 13.00 und 15.00 Uhr durchzuführen.
LV-Vorbemerkungen: Regelmäßige Besprechungstermine
(jour-Fixe), min. wöchentlich nach Vorgabe ÖBL
Der Auftragnehmer (AN) hat zur Bauanlaufbesprechung der
Objektüberwachung seinen entscheidungsbefugten und
qualifizierten Fachbauleiter zu benennen. Diese Person muss
verhandlungssicher deutsch sprechen (Mindestens C2-Niveau)
und ist verpflichtet an den turnusmäßigen Baubesprechungen
teilzunehmen, alle ihr von der Bauüberwachung des
Auftraggebers übertragenden Aufgaben und Aufträgen
selbstständig zu lösen und auszuführen, sowie ein Bautagebuch
zu führen, das wöchentlich bzw. vor der Baubesprechung der BL
vorzulegen ist.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend
deutschsprechender Mitarbeiter (Mindestens C2-Niveau) seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die Baubesprechungen leiten die örtliche Objektüberwachung.
Hierzu werden Protokolle erstellt, die für alle Auftragnehmer
gültig sind, die Anweisungen sind einzuhalten und entsprechend
umzusetzen.
Weiter nimmt der Auftragnehmer an regelmäßigen
Besprechungen zu Feinabstimmung der Bauablaufplanung teil.
Diese erfolgen zunächst 1x wöchentlich (zusätzlich zur zuvor
beschriebenen Baubesprechung). Sollten alle Fristen eingehalten
werden, im weiteren Verlauf dann alle 2 Wochen.
Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung
einzurechnen und damit abgegolten.
Vorbemerkungen: Qualitätsmanagement Auftragnehmer
Der Auftragnehmer hat in regelmäßigen Abständen (mindestens
36 h vor der geplanten Feinbauablaufbesprechung) für alle von
ihm geschuldeten Leistungen den aktuellen Bautenstand zu
ermitteln und alle Abweichungen vom aktuell geltenden
Feinbauablaufplan in folgender Form an die Objektüberwachung
zu übergeben:
Die vom AG beauftragte Objektüberwachung stellt den jeweils
aktuellen Feinbauablaufplan über einen geeigneten digitalen
Mechanismus online zur Verfügung, so dass der AN sich diesen
jederzeit herunterladen kann. Vor der hier beschriebenen
wöchentlichen Zustandsfeststellung muss der AN den aktuellen
Zustand herunterladen und seiner Soll/ IST Betrachtung
zugrunde legen.
Der AN benennt spätestens zur Bauanlaufbesprechung einen
oder mehrere Emailadressen mit denen auf die digital
bereitgestellten Feinbauablaufplänen zugegriffen werden soll.
Der vom AN beauftrage Objektüberwacher leistet bis zur
Bauanlaufbesprechung im nötigen Umfang IT-Support um den
Zugriff für den AN zu gewährleisten.
Der AN ist dafür verantwortlich, ein eigenes
Qualitätsmanagement auf der Baustelle zu etablieren.
Dieses Qualitätsmanagement muss sicherstellen, dass die
eigenen Teilleistungen in angemessener Qualität an
Nachfolgegewerke übergeben werden.
Insbesondere bei der Freimeldung der eigenen Leistungen (zur
technischen Zustandsfeststellung) an die Objektüberwachung
hat der AN sicherzustellen, dass die eigenen Leistungen in
angemessener Qualität fertiggestellt sind. Der Fachbauleiter des
AN hat die eigenen Leistungen zu prüfen, Mängel festzustellen
und vor Übergabe abzustellen. Über diese Tätigkeit ist für jede
technische Zustandsfeststellung eine geeignete Niederschrift zu
erstellen und auf Nachfrage an die Objektüberwachung zu
übergeben.
Als angemessene Qualität gilt hierbei: Es dürfen keine
abnahmeverhindernden Mängel vorhanden sein.
Es dürfen keine Mängel vorhanden sein, die schon bei flüchtiger
in Augenscheinnahme auffallen. Es dürfen in der Regel nicht
mehr als 3 Mängel je technischer Zustandsfeststellung (je
Wohnung/ Treppenhaus/ Fassadenabschnitt) und Gewerk
vorhanden sein.
Der vorgegebene Bautaktplan ist eng getaktet und erfordert, dass
mehrere Gewerke gleichzeitig/ überlappend in einer Wohnung /
Fassadenabschnitt (oder vergleichbaren Teilen des Gebäudes)
tätig werden. Die Koordination der gleichzeitig/ überlappend
tätigen Gewerke untereinander sowie die Wahrung von Ordnung
und Sauberkeit auf der Baustelle ist Aufgabe der Fachbauleitung
des AN.
Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung
einzurechnen und damit abgegolten.
Alle vom AN am Bau eingesetzten Mitarbeiter müssen
ausschließlich bei ihm selbst angestellt sein und deren
Firmenzugehörigkeit für Außenstehende durch tragen von
Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild erkennbar
sein.
Geplante Subunternehmervergaben sind grundsätzlich durch den
Bauherrn im Vorfeld genehmigen zu lassen.
Die Fachbauleitung ist verpflichtet, für die arbeitsschutzgerechte
Ausstattung Ihrer Arbeitskräfte zu sorgen und deren Einhaltung
durchzusetzen.
Zu beachten sind weiterhin die Gewerkerelevanten
Verordnungen aus der Landesbauordnung Berlin, GefStoffV,
entsprechende TRGS, sowie die Vorschriften und Regeln der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), GewAbf,
KrWG.
Für die Baustelle wird vom AG ein Sicherheitskoordinator gemäß
Baustellenverordnung eingesetzt.
Den Forderungen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Die Baustelle ist generell sauber zu halten, bei Nichteinhaltung
wird die Baustelle durch Dritte gesäubert und dem AN als
Umlage prozentual auferlegt.
Die allgemeinen Vorbemerkungen, technischen Vorbemerkungen
und Vorbemerkungen Gefahrstoffe der LV´s, sowie die
beigefügten BVB´s und ZVB´s des AG sind Bestandteil dieses
Leistungsverzeichnisses und werden im Auftragsfall
Vertragsbestandteil.
Sie beschreiben verbindlich die Zielstellungen des Bauherrn
(Bauaufgabe), insbesondere aber die grundlegenden,
gewerkespezifischen Anforderungen an den Auftragnehmer (AN)
zur Erbringung seines Werkes.
Im Weiteren werden die örtlichen und zeitlichen
Rahmenbedingungen am Bau beschrieben,
Produkt-Richtqualitäten, Technologien und Details als spezifische
Qualitätsmindestanforderungen definiert, die somit ausdrücklich
die Kalkulationsgrundlage für den AN darstellen.
Alternativvorschläge müssen vom AN schriftlich in der jeweiligen
Position ausgewiesen werden und bedürfen des
Gleichwertigkeitsnachweises.
Dem LV beigefügt sind:
Lageplan
Baustelleneinrichtungsplan
Ansichten
Grundrisse
Schnitte
Detailpläne
Bauzeiten-, Terminpläne
Schadstoffgutachten
Formblätter 1,2,3,4,5
Infoblatt Bauabfallentsorgung
Freimeldungen
Die einzelnen Teilleistungen des Auftragnehmers sind vor
Weiterführung sich weiter aufbauenden Teilleistung bis zur
endfertigen Oberfläche durch Berichte und vollständige
Fotodokumentation in Nachweisform der fachgerechten
Ausführung der örtlichen Bauleitung zur Freimeldung der
Vorgewerken / der Vorleistungen zu übergeben. Erst mit
Begehung und Unterzeichnung der örtlichen Bauleitung dürfen
die Teilleistungen überbaut / weitergeführt werden. Hierfür sind
alle erforderlichen Datenblätter (Dokumentation), wie
Herstellerrichtlinien, Produktdatenblätter,
Übereinstimmungserklärung und Bauleitererklärungen als
Anlagen anzuhängen. Die Kosten sind in die Positionen der
Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten.
Zur Vereinfachung der Kalkulation und Abrechnung wird das LV
weitgehend in komplexe Leistungen (Hauptleistungen)
zusammengefasst. (z. B. Systeme entsprechend der
Richtqualitätsangabe). Bei abweichenden Systemen ist im
Vorfeld die Gleichwertigkeit nachzuweisen und in prüffähiger
Form vorzulegen.
In den Positionen "Vorbereitende Arbeite, zusätzliche Positionen,
Zulagen etc." sind darüber hinaus alle bauspezifischen
Anpassungen und besonderen Leistungen zu den
Hauptleistungspositionen enthalten.
Alle zu erbringenden Leistungen verstehen sich als komplette
abnahmefähige Leistung, einschl. aller ggf. erforderlichen
Materialien und sämtlicher Nebenleistungen, die zur Ausführung
der Arbeiten erforderlich sind. Damit sind alle Leistungen zur
Herstellung abgedeckt, sofern nicht in der Ausschreibung anders
ausgeschrieben.
Teilnahme am Mängelmanagement (digital)
Alle an der Baustelle Beteiligten verwenden ein digitales
Mängelmanagement.
Der Versand von Mängelmeldungen erfolgt mittels E-Mails.
Der AN benennt spätestens zur Bauanlaufbesprechung eine
Emailadresse, die für die Kommunikation in Bezug auf das
Mängelmanagement verwendet werden soll.
Die Parteien vereinbaren abweichend von der VOB, dass für die
Kommunikation in Bezug auf Mängel (Mängelmeldung,
Freimeldung, Nachfristsetzung,) keine Schriftform notwendig ist.
Bei Streitigkeiten in Bezug auf den Zugang von Kommunikation
in Bezug auf das Mängelmanagement muss der AG nur
nachweisen, dass der AG, die Objektüberwachung oder die
eingesetzte Mängelmanagementsoftware die Kommunikation per
Email an die vom AN genannte Adresse versendet haben.
Mit diesem Nachweis gilt die Kommunikation als zugestellt.
Die Parteien vereinbaren mindestens einmal wöchentlich den
Status der Mängel im digitalen Mängelmanagement zu prüfen
und zu aktualisieren. Zu diesem Zweck erhält der AN einen
Zugang auf das digitale Mängelmanagementwerkzeug.
Die Zugangsinformationen werden an die zuvor vom AN
benannte Emailadresse gesendet.
Die Aktualisierung des Status der Mängel erfolgt direkt im
digitalen Mängelmanagement. Eine Freimeldung von Mängeln
außerhalb des digitalen Mängelmanagementsystems (z.B. per
Papier/ Email) ist unzulässig.
Der AN akzeptiert die hier genannte Vorgehensweise und
verpflichtet sich zu Freimeldung/ Abmeldung aller Mängel direkt
im digitalen Mängelmanagement. Zur Mangelabmeldung
verpflichtet sich der AN eine Fotodokumentation und
Beschreibung der erbrachten Leistung mit einzureichen.
Eine Ablehnung benannter Mängel hat mit ausreichender
Begründung zu erfolgen.
Die für die Nutzung des digitalen Managements nötigen Lizenzen
werden dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung
einzurechnen und damit abgegolten.
HINWEIS
Das Gebäude wurde auf Schadstoffe untersucht und bei
bestimmte Gebäudeteile wurden Schadstoffe nachgewiesen,
Schadstoffgutachten ist dem LV beigefügt.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die BL wird zum Baubeginn in Abstimmung mit allen beteiligten
Unternehmen und der Verwaltung einen verbindlichen
Baustelleneinrichtungsplan abstimmen und die zentrale
Baustelleneinrichtung (BE) koordinieren.
Für Materialanlieferungen, Materialzwischenlager, Container,
Aufenthalts- und Lagerräume, Geräte, Kleinmaschinen und -
materialien stehen im begrenztem Umfang Flächen zur
Verfügung.
Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln
und ggf. zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht
ausreichenden Schutzes und Wiederherstellung, gehen zu
Lasten des AN.
Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys,
Sickerschächte, Einläufe vor Verschmutzungen bzw. Verstopfung
zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl.
der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt.
Die Benutzung von Mieterstrom ist untersagt.
Bei Kleinstmengenentnahme ist die Zustimmung des AG bzw.
des Mieters erforderlich.
Die Feuerwehrzufahrten dürfen nicht belegt oder versperrt
werden.
Krane und Schrägaufzüge für Material etc. stehen bauseits nicht
zur Verfügung und können aufgrund der
baulichenGegebenheiten nicht aufgestellt/genutzt werden.
Alle Materialen und Geräte die für die Ausführung der Leistungen
benötigt werden, müssen per Handtransport zu den
Ausführungsorten transportiert werden, es werden kein Gerüste
und Bauaufzüge an den Häusern gestellt.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse, sowie eine
Baustellentoilette werden durch den AG gestellt.
Alle weiterführenden Aufwendungen des AN für seine eigene BE
sind, falls diese keine ausgewiesenen Positionen darstellen, in
die Position Baustelleneinrichtung oder in den Einheitspreise der
Hauptleistungsposition (EP) einzukalkulieren, eine separate
Vergütung erfolgt somit nicht.
TERMINE
Die Gesamtbauzeit ist vom Mai 2026 bis März 2028 geplant.
BAUEN IM BESTAND, BEWOHNTE VERHÄLTNISSE,
GEWERBE
Am Bauwerk werden abschnittsweise, jedoch auch z. T.
gleichzeitig, Arbeiten durch andere Gwewerke ausgeführt.
Die Arbeiten sind im vorgegebenden zeitlichen Rahmen gem.
Bauablaufplan durchzuführen und finden teilweise in bewohnte
verhältnisse statt.
SCHUTZMASSNAHMEN
Dem AN obliegt der bedarfsgerechte Schutz aller bauseitig an
sein Werk angrenzenden Bereiche, Einrichtungsgegenstände
des Mieters, der Laufflächen, sowie seiner eigenen Leistungen
bis zur gemeinsamen technischen Abnahme.
Der Umfang der Schutzmaßnahmen wird nach Beauftragung
konkret festgelegt. (Folienschutz, arbeitstägliche Reinigung,
wöchentliche Grundreinigung u.ä.).
Weitergehende Aufwendungen, die nicht ausdrücklich über
Positionen ausgewiesen sind bzw. aus abweichenden
Technologien folgen, sind in die Einheitspreise (EP`s)
einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.
NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die jeweiligen EPs
einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
BESONDERE LEISTUNGEN
Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen gemäß VOB/C
werden in den Vorbereitenden Arbeiten, zusätliche Positionen
und/oder Zulagepositionen der Ausschreibung erfasst und
vergütet.
Weitergehende Aufwendungen, die nicht ausdrücklich über
Positionen ausgewiesen sind bzw. aus abweichenden
Technologien folgen, sind in die Einheitspreise (EP`s)
einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet.
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Eventuell notwendige zusätzliche Leistungen (Nachträge) werden
ausschließlich auf Grundlage durch die BL geprüfter, vom
Bauherrn schriftlich vor Ausführung freigegebener Nachträge als
Vertragsbestandteil beauftragt.
Es gelten dann alle Vereinbarungen des Hauptauftrages.
Der Bauherr behält sich vor, die Auftragsvergabe
endsprechender Leistungen z.B. nach abgeschlossenen
LV-Titeln, an Dritte zuvergeben. Die angegebenen Maße sind
"Ca.-Werte" und sind für die Preisbildung ausreichend.
Geringfügige Abweichungen führen nicht zu einer Veränderung
der EP´s.
STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten kommen nur auf ausdrückliche schriftliche
Anweisung der Bauleitung zum Einsatz. Zur Abrechnung werden
nur vollständig ausgefüllte und durch die Bauleitung
unterzeichnete Stundenzettel zugelassen. Stundenzettel sind
zeitnah zu den ausgeführten Arbeiten, einschl. ggf. erforderlicher
Materiallieferscheine, spätestens jedoch 2 Tage nach
Durchführung zur Unterschrift vorzulegen.
Anteilige Materialkosten bedürfen grundsätzlich des
Belegnachweises.
QUALIFIZIERUNGEN
Der AN bestätigt, dass er die Zertifizierungen bzw.
Qualitätsnachweise besitzt. Für die Ausführung der geforderten
Bauleistungen vorhandene Qualifizierungsnachweise sind mit
dem Angebot schriftlich in Kopie einzureichen und vorzulegen.
RECHNUNGSLEGUNG
Ergänzend zum §14, Abs. 1, der VOB/B hat der Auftragnehmer
zu den eigenen einzureichenden schriftlichen Aufmaßen, die
Abbildung aller abzurechnenden Leistungen zusätzlich in Plänen
(Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details), ergänzend mit Fotos,
und weiteren Dokumentationen, darzustellen.
Zur Beschleunigung der Aufmaß- und Rechnungskontrolle sowie
zur Prognose der Baukosten wird dem AN mit Auftrag eine
Exceldatei übergeben. In der dort vorgegebenen Gliederung
nach Räumen oder Teilflächen und den Positionen des
Leistungsverzeichnisses sind die jeweiligen Ergebnisse der
eigenen Mengenermittlung einzutragen. Die jeweils aktuellen
Ergebnisse sind mit jeder Rechnung in einer fortgeschriebenen
Excel-Datei der Objektüberwachung zu übergeben.
Davon unabhängig müssen jeder Rechnung für dritte
unabhängig prüfbare Aufmaße beigefügt werden in denen alle
Leistungen in vom Planer erstellten und übergebenen / oder
selbsterstellten Plänen des AN/ sonstige Planunterlagen
dargestellt und nachgewiesen werden.
Ein Zahlungsplan ist zwischen den AN und AG nach
Auftragsvergabe abzustimmen.
Eine Pauschalierung in sich abgeschlossener Leistungen ist
grundsätzlich möglich. Alle Rechnungen, auch
Zwischenrechnungen, sind kumulativ aufzustellen.
Es ist maximal eine Rechnung pro Monat zu stellen. Wenn seit
der letzten Rechnung des AN mehr als 30 Tage vergangen sind,
hat der AG - oder der von ihm beauftragte Objektüberwacher -
das Recht den AN zur Erstellung einer Zwischenrechnung
aufzufordern. Im Falle einer solchen Aufforderung muss der AN
innerhalb einer Frist von 30 Tagen alle bis zur Aufforderung zur
Rechnungsstellung erbrachten Leistungen abrechnen.
Abrechenbare Leistungen sind entsprechend der
LV-Positionsnummer des Auftrags-LV's auf Grundlage
prüffähiger örtlicher Aufmaße und mit Plänen, Fotos,
Protokollen, weiteren Dokumenten untersetzt, nachzuweisen.
Mit Rechnungslegung ist ein vollständiges Aufmaß mit allen
dafür erforderlichen Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Details
des Objektplaners mit handschriftlichen Ergänzungen des AN,
Aktenvermerken, weiteren schriftlichen Dokumenten,
Fotodokumentation mit Bezügen untereinander und zum Vertrag
zu unterlegen.
Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass die Prüfung von Dritten
nachvollziehbar erfolgen kann.
Die Rechnungen müssen auch alle Angaben, wie
Auftragsnummer u.s.w. des Auftragsschreibens enthalten.
Vor Abgabe der Rechnungen beim Rechnungswesen des
Bauherren muss die Rechnungsprüfung einschließlich Aufmaß,
durch das bauleitende Büro RTW erfolgt sein.
SCHLUSSRECHNUNG
Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach der VOB-Abnahme,
jedoch spätestens nach 12 AT inkl. der kompletten
Dokumentation (Produktdatenblätter, Bautagebuch, Prüf- und
Messprotokolle, Entsorgungsnachweise, Entsorgungsdokumente,
Formblätter nebst Anlagen etc.) sowie der
Fachunternehmererklärung aufzustellen.
SONSTIGE FORDERUNGEN DES AN
Eine Prüfung eventueller AN-Ansprüchen infolge durch Dritte
beschädigter Leistungen bzw. entwendeter Materialien,
Baubehinderungen etc. erfolgt ausschließlich bei umgehender
schriftlicher Anzeige über die BL.
Hieraus kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
DOKUMENTATION
Der AN führt das projektbezogene Begleitprotokoll nach Vorgabe
der BL zur Dokumentation der Vorbereitungspositionen.
Zur Ausführungsfreigabe der aufbauenden Hauptleistungen
müssen diese unter Mitwirkung der Systemhersteller von der BL
technisch zwischenabgenommen werden.
Fotos als Dokumentation des Ursprungszustandes und
Neuherstellung der Einzelnen Leistungen sind vom AN über die
gesamte Bauzeit zu sammeln und der BL im Zuge der
Dokumentation (z.B. CD/DVD) zu übergeben.
Erforderliche Dokumentation des AN
Die vertraglich geschuldete Dokumentation zur Leistung ist
während den gesamten Maßnahmen von AN baubegleitend zu
erstellen.
Die Dokumentation umfasst mindestens die in der folgenden
Aufzählung genannten Bestandteile. Dabei ist in Klammern
jeweils der Zeitpunkt der Übergabe an die Objektüberwachung
angegeben.
a) Den "allgemein bauaufsichtliche Zulassung" (vor Beginn
der Ausführung)
b) Den technischen Datenblätter (vor Beginn der
Ausführung)
c) Den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (vor Beginn
der Ausführung)
d) Bei bauähnlichen Produkten ist die Gleichwertigkeit
nachzuweisen (vor Beginn der Ausführung)
e) Die Systemzulassungen (vor Beginn der Ausführung)
f) Pflege- und Wartungsempfehlungen (unmittelbar nach
Ende der Ausführung)
g) Prüfprotokolle, Messprotokolle (unmittelbar nach Ende
der Ausführung)
h) Entsorgungsnachweise siehe <<Verweis auf Abschnitt
Abfallmanagement>> (unmittelbar nach Durchführung
der Entsorgung)
i) Die "Übereinstimmungserklärung" (unmittelbar nach
Ende der Ausführung)
j) Die "Bauleitererklärung" (unmittelbar nach Ende der
Ausführung)
k) Die "Fachunternehmererklärung" (unmittelbar nach Ende
der Ausführung)
alle Unterlagen sind der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Dies betreffen alle Teilleistungen am Bau, besonderes
diejenigen, die im Zuge der Ausführungen überdeckt / überbaut
werden.
Dokumentationspflicht des Auftragnehmers:
1. Für alle verarbeitenden Produkte sind allgemein
bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller vorzulegen /
zu übergeben.
2. Die technischen Datenblätter der Hersteller sind
vorzulegen / zu übergeben.
3. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind
vorzulegen / zu übergeben.
4. Lieferscheine sind beizufügen.
Die Unterlagen sind vor Bestellung und Lieferung durch den AN
der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
5. Bei alternativen Produkten muss der Auftragnehmer die
Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt anhand
Pt. 1-4 nachweisen und entsprechend vorzulegen /
einzureichen. Die Gleichwertigkeit ist grundsätzlich vom
AN nachzuweisen und von der ÖBL zu prüfen.
Ansonsten sind die beauftragten Produkte einzubauen.
Die Unterlagen sind vor Bestellung und Lieferung durch den AN
der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
6. Bei Einbauten von Systemen mit entsprechenden
Systemzulassungen, wie z. B. fassadenseitigen
WDV-Systemen oder Trockenbaukomponenten ist eine
Systemzulassung gemäß Pt. 1-4 vorzulegen /
einzureichen. Systembedingte Produkte müssen
zwingend von einem Hersteller eingebaut werden,
verschiedene Hersteller eines Systems sind nicht
zugelassen.
7. Jedes einzelne von unterschiedlichen / divergierenden
Systemen bedingt eine eigene Zulassung und ist gemäß
Punkt 1-4 vorzulegen / zu übergeben.
8. Mit Abschluss von zuvor genannten Einbauten ist eine
"Übereinstimmungserklärung" mit Angaben zum Produkt
gemäß Pt. 1-4 vom Auftragnehmer / Bauleiter des AN
rechtsverbindlich zu unterschrieben und vorzulegen /
einzureichen.
9. Mit Abnahmen, bzw. Zwischen- oder Sichtabnehmen
sind die förmlichen Abnahmeprotokolle beizufügen.
10. Mit Abschluss eines Gewerkes ist vom AN eine
"Bauleitererklärung" vorzulegen / einzureichen.
Diese Unterlagen sind nach einem noch zu vereinbarenden
Schema mit der ÖBL übersichtlich fortlaufend anzulegen und
vom AN zu pflegen.
11. Bei haustechnischen Einbauten ist wie o. g. zu verfahren.
12. Zusätzlich sind Geräteaufbauten / Schematas der
Hersteller / des Aufstellers als Revisionsplanungen,
sowohl der Leitungen / Trassen, als auch der einzelnen
technischen vollautomatischen oder teilautomatischen
Geräte vorzulegen / einzureichen.
13. Funktionsprüfungen / Dichtigkeitsprotokolle / das
teilweise abpressen (strangweise), die Druckprüfungen
vorzulegen / einzureichen.
14. Bei übergeordneten technischen Einheiten, wie z. B.
Funktionen der Haustechnik (HLS), die in Verbindung mit
elektrischen Einheiten funktionieren sollen, sind
Sachverständigenabnahmen erforderlich, die die
"Wirkprinzipprüfung" erfolgreich sicherstellen.
Die detaillierten Abstimmungen sind in Art und Umfang und
Zeitschienen mit der ÖBL zu treffen. Die Dokumentation hat
a) Gewerkeweise und ggf. positionsweise zu erfolgen,
b) Anhand der beauftragten Positionsnummern aus den
Verträgen (Übersicht in jeweiligen Deckblättern) zu
erfolgen,
c) Dazugehörige Lieferscheine aller Materialien vorlegen /
einreichen lassen.
d) In Ordnern mit Trennlagen systematisch sammeln.
Aufforderung zur Fotodokumentation bei verdeckten
Leistungen
Der AN hat für verdeckte Leistungen eine Fotodokumentation zu
erstellen. Diese Fotodokumentation ist in jedem Aufmaß und
jeder Rechnung als PDF-Datei beizulegen.
Die dafür anfallenden Aufwendungen sind im Rahmen der
Erstellung eines prüfbaren Aufmaßes für den AG kostenneutral.
ABNAHME
Es findet nur eine Abnahme als Schlußabnahme der
vertraglichen vereinbarten Gesamtleistung des Auftragnehmers
im Sinne der VOB/B statt, Teilabnahmen von Leistungen und /
oder Abschnitten werden nicht gewährt.
Zwingend vorausgesetzt zur Schlußabnahme des
Auftragnehmers ist die mängelfreie denkmalrechtliche Abnahme
mit der Unteren Denkmalbehörde als Grundlage.
Die Abnahme der Leistung des Bieters findet förmlich statt (VOB
Teil B §12). Voraussetzung ist die schriftliche
Fertigstellungsanzeige des AN mit dem Abnahmebegehren.
Vor der VOB-Abnahme ist eine denkmalrechtliche Abnahme mit
der unteren Denkmalschutzbehörde durchzuführen.
Diese denkmalrechtliche Abnahme bildet die Grundlage für die
VOB Abnahme.
Alle Abnahmen führt die BL im Auftrag des Bauherrn bzw.
gemeinsam mit dem AG rechtsverbindlich durch und protokolliert
diese. Stillschweigende Abnahmen durch Nutzung bzw.
Inbetriebnahme sind ausgeschlossen. Abnahmbegehren, auch
verdeckter Bauleistungen, sind der BL rechtzeitig (mind. 6
Werktage) schriftlich voranzumelden.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung des AN beginnt entsprechend dem im
Abnahmeprotokoll gemeinsam festgelegten Stichtag.
Die Verjährungsfrist ist gem. den Vertragsbedingungen des
Auftraggebers vereinbart (BVB, ZVB).
Unmittelbar vor Ablauf dieser Frist wird durch die BL eine
Baubesichtigung durchgeführt, an der ggf. und auf spezielle
Anforderung der AN kostenfrei teilnimmt. Eine Mängelfreiheit,
bzw. Ausführungsmängel werden dabei protokollarisch bestätigt.
Entsorgungsmanagement
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung (KrWG,
Gew.AbfV), elektronisch mit ZEDAL. Mit der Auftragserteilung
übernimmt der AN die rechtlichen Vorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes und verpflichtet sich als
Abfallbesitzer gem. §3 Abs 9 KrWG zur strikten Einhaltung,
einschließlich aller untergesetzlicher Regelwerke sowie
landesspezifische Regelungen (z.B. Merkblätter), der
Gewerbeabfallverordnung (KrWG, Gew.AbfV) und hält diese
zwingend ein. Der AN benennt mit Angebotsabgabe dem
Abfallbeauftragten des AG einen fachkompetenten
Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Emailadresse), der bei
eventuellen Mängeln kontaktiert werden kann und während der
gesamten Leistungen des Abbruchs jederzeit zur Verfügung
steht.
Ab Beginn der vertraglichen Leistungen des AN sind das
Formblatt 1 rechnungsunabhängig bei jeder Änderung
einzureichen! Das Formblatt 1 (sofern Beförderer oder Entsorger
geändert werden) und das Formblatt 2 (mit dem aktuellen
Entsorgungsstand) sind mit Rechnungslegung einzureichen.
Es sind die Erzeugung gemischter Bau- und Abbruchabfälle
gemäß GewAbvV entsprechend unbedingt zu vermeiden.
Bau- und Abbruchabfälle sind sortenrein in abschließbaren,
zugelassenen Container zu lagern. Gemischte Bau- und
Abbruchabfälle dürfen nur erzeugt werden, wenn diese Abfälle
technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar
getrennt gehalten werden können (z.B. Verbundstoffe).
Die Herstellung von gemischten Abfällen ist unter Verwendung
von Formblatt 3 für jede Charge zu belegen.
Die Disposition der Containergestellung/- wechsel hat so zu
erfolgen, dass eine "Dauerlagerung" unterbleibt.
Volle Container sind unmittelbar abzufahren, ebenso gefährlicher
Abfälle, wenn Abbruch von Stoffklassen / Abfallnummern
beendet sind.
Die Dokumentation der Entsorgung erfolgt im
Einzelnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweise sind zu
unterlassen. Die Dokumentation (Verbleibsdokumente,
Übernahmescheine, Registerbelege) der Entsorgung der nicht
gefährlichen und gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle erfolgt
mittels ZEDAL in elektronischer Form.
Jeder AN hat einen Abfallbeauftragten als kompetenten
Ansprechpartner zu benennen. Die Formblätter sind dauerhaft
entsprechend den Entsorgungen zu vervollständigen und
Formblatt 3 den Rechnungen beizulegen.
Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung
einzurechnen und damit abgegolten.
Prüfung der Planung auf Widersprüche:
Der Auftragnehmer hat die zur Ausführung übergeben Planung
vollständig zu prüfen, bei Widersprüchen in der Planung ist
rechtzeitig vor Ausführung die Objektüberwachung darauf
hinzuweisen. Die Kosten sind in die Positionen der
Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten.
Zuwiderhandlungen:
Bei Zuwiderhandlungen bzw. Nicht-Einhaltung der vertraglich
vereinbarten Leistungen, behält sich der Bauherr das Recht vor,
das 3-fache des vom AN durch die Pflichtverletzung ersparten
Aufwandes in Abzug zu bringen (dauerhaft einzubehalten).
Hierbei gilt der folgende Arbeitsmodus als vereinbart:
Die Objektüberwachung erstellt eine prüfbare Kalkulation mit
den angenommenen, durch die Pflichtverletzung ersparten
Aufwendungen
Der AN hat das Recht, auf eigene Kosten, den Nachweis zu
erbringen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich
geringer waren, als von der Objektüberwachung geschätzt.
Als geeigneter Nachweis gilt dabei z.B. ein Kurzgutachten
eines geeigneten öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen mit
Die Bereitstellung von Unterlagen für und durch den AN
3. Angaben zur Baustelle
3.1. Bestand
Der 1964 errichtete Gebäudekomplex steht als offener
Perimeterblock in einem perforierten Gründerzeitblock.
Er ist im Leopoldkiez des Ortsteils Wedding im Bezirk
Mitte situiert. Die Anlage erstreckt sich dabei über
die Adressen Seestraße 51, 52, 53, 54 und 55 sowie
Turiners Straße 51.
Die Bebauung besteht aus drei Blöcken - genannten
Einheiten:
Block 1 hat einen Aufgang in der Turiner Straße 51 und
ist ein Dreispänner. Das 6 geschossige Gebäude hat 5
Vollgeschosse und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss
(Flachbau) sowie einen Keller und ein Flachdach.
Block 2 ist als eine Zeile erstellt und besteht aus den
Aufgängen Seestraße 55, ausgebildet als Zweispänner,
sowie der Seestraße 54 und 53 welche als Dreispänner
errichtet wurden. Das Gebäude hat 8 Vollgeschosse und
einen Keller sowie ein Flachdach.
Block 3 ist als eine Zeile erstellt und besteht aus den
Aufgängen Seestraße 52 und 51, beide ausgebildet als
Dreispänner. Das Gebäude hat 8 Vollgeschosse und einen
Keller sowie ein Flachdach.
Jeder Aufgang hat einen Fahrstuhl. Während das Gewerbe
eine höhe von 3,20m hat, haben alle Geschosse bis zum
2. OG eine Raumhöhe von 2,80 m. Ab der 3. Etage beträgt
die Raumhöhe 2,68 m bis zur jeweils letzten Etage.
Der Gebäudekomplex wurde in Mauerwerksbauweise
errichtet. Sämtliche Decken sind monolithisch
hergestellte Vollbetonplatten.
Die Mauerstärken sind je nach Lastsituation
unterschiedlich stark ausgebildet, aber es überwiegen
im KG 36,5 cm, im 1-2 OG 30 cm und im 3-6 OG 24
cm. Die Außenwände der Fassade bestehen aus
Kalksand-Vollsteinen, welche ca. 2006 mit einem
WDVS-System versehen wurden, auf dem ein
Kalk-Zement-Putz mit einer Farbbeschichtung angebracht
ist.
Tragende Innenwände sind in unterschiedlichen
Geometrien und Mauerwerksarten, sowohl in Längs- als
auch in Querrichtung, errichtet. An neuralgischen
Punkten sind auch Stahlbetonstützen ausgebildet,
besonders im Bereich der eingezogenen Loggien.
Die Wände sind mit einem mineralischen Innenputz als
Glattputz bis zu 1,5 cm stark verputzt (vermutlich
Kalkzementputz), tapeziert und gestrichen.
Die Bäder sind je nach Ausbildung des
Spritzwasserbereiches überwiegend mit Keramikfliesen
belegt, z.T. durch Vormieter überfliest oder mit
Kunststofffolien überklebt. Die Küchen sind ebenfalls
unterschiedlich stark mit Fliesen o.ä. ausgestattet.
Bauzeitlich wurden keine asbesthaltige Wandbeläge in
den Innenräumen verbaut. Die nicht tragenden Innenwände
wurden zwischen den unterschiedlich ausgebildeten
tragenden Wänden als räumliche Funktionstrennungen
ausgeführt. Sie sind statisch nicht wirksam.
Mit Wandstärken ab 6 cm wurden sie als leichte
Wandkonstruktionen einschalig ausgeführt.
Die Materialien sind eine Form von Porenbetonmauerstein
mit hohem Kalkgehalt und sind beidseitig verputzt und
z.T. mit Fliesen belegt.
Bauzeitlich wurden in den Fluren Nischen aus
Porenbetonmauersteinen in unterschiedlicher Anzahl und
Größe je nach Flurausbildung hergestellt.
Einige Nischen sind leer, einige mit
Mieterschrankkonstruktion offen oder geschlossen belegt
und wenige haben bauzeitliche Einbauschränke.
Die Decken sind monolithisch hergestellte
Stahlbetonplatten. Überwiegend sind die Geschossdecken
16 cm stark und variieren laut Statik zusätzlich in
einigen Bereichen auf 14 und 18 cm. Oberseitig sind
die Decken mit Bodenbelägen ausgestattet.
In den Wohnungen (Flure, Zimmer, Küche) wurden die
bauzeitlichen Bodenbeläge (asbesthaltige
Kunststoff-(Flex-Vinyl-) Platten mit asbesthaltigem
Kleber -festgebunden) verbaut. Sie sind auf den
Fußböden überwiegend noch vorhanden.
Teilweise wurden die Flex-Vinyl-Platten entfernt
und/oder durch einen neuen Belag verdeckt.
Auch Reste des asbesthaltigen Altklebers können noch
erhalten sein.
Die Fußböden der Bäder waren ursprünglich mit
Keramikfliesen verfliest. Hier wurden keine
asbesthaltigen Baustoffe nachgewiesen.
Auf der Dachdecke wurde eine leichte Holzkonstruktion
als Schmetterlingsdach ausgebildet mit einer über die
Segmente verteilten innenliegenden Dachentwässerung,
welche über den Keller in öffentliche Anschlüsse
geleitet wird. Auf dem Holzdachstuhl ist eine
mehrlagige Dachabdichtung aus Bitumenbahnen vorhanden,
welche im Laufe der Jahre mehrfach repariert wurde.
3.2 Maßnahmen
In den Wohneinheiten wird Primär die Küche und das Bad
saniert. Steigleitungen der ELT und der HLS im Flur
werden nur an den entsprechenden Stellen bearbeitet.
Beim Austattungsgrad ist zu beachten das dass Gebäude
unter Milieuschutz steht. Bestimmte Austattungsmerkmal
können nur eingebaut werden wenn die Wohnung diese
aufgrund einer Sanierung etc. vorher schon besaß.
Schadstoffsanierung:
Die Mieter ziehen aus, die Wohnungen werden je nach
Schadstoffsanierungsstufe teilgeräumt und geschleust.
Die Schadstoffsanierung erfolgt in einem terminlich
fixierten Zeitraum zu Beginn der Strangsanierung in dem
nur das Schadstoffgewerk arbeitet nach Freimeldung
können die anderen Gewerke die betroffenen Wohnungen
betreten.
Bad und Küche werden (mit Ausnahme der Decken)
schadstofffrei gemacht. D.h., schadstoffhaltige Böden
inkl. Kleber sowie asbesthaltige Putze und Spachtel
werden komplett entfernt.
Im Flur und den Zimmern erfolgt lediglich eine
Schadstofffreimachung in den direkten
Sanierungsbereichen wie Steigern, Elektroinstallationen
(Schlitze, Aussparungen) etc. In allen übrigen
Wandbereichen verbleiben potentielle Schadstoffe. In
allen Zimmer werden die schadstoffhaltigen Flex-Platten
inkl. Kleber entfernt.
In ca. 30 Wohnungen mit einer nicht mehr zulässigen
Elektro-Installation werden elektrotechnisch
instand-gesetzt und vorher mit einem Schlitzverfahren
im Bereich der Elt-Schlitze partiell Schadstofffrei
gemacht.
In 3 Strängen (21 Wohnungen) müssen bei an Küche oder
Bad an-grenzenden Zimmern die Steigleitungen erneuert
werden. Die entsprechenden Wand- und Bodenbereiche
werden partiell von Schad-stoffen befreit. Die
Steigleitungen werden anschließend abgekoffert.
Bei 5 Einraumwohnungen wird der Boden bei
Schadstoffbelastung komplett erneuert
Asbesthaltige Kleber welche in Fensterbänken verblieben
sind, werden ebenfalls entfernt und die Fensterbank
erneuert
Strangsanierung Wohnungen (nach Schadstoffsanierung):
Die Porenbetonwand zwischen Küche und Bad wird
abgerissen und durch eine Trockenbauwand ersetzt.
Es werden Vorsatzschalen für die Badobjekte errichtet,
die Steigleitungen für Elektro und Sanitär komplett
erneuert.
Im Bad wird der Fliesenspiegel türzargenhoch angebracht
und die Restfläche mit Malervlies tapeziert und
gestrichen; evtl. vorhandener Schimmel wird entfernt.
Der Fußboden wird gefliest.
In der Küche wird auf einer Wand eine halbhoher
Fliesenspiegel angebracht und die Restfläche mit
Raufaser tapeziert und gestrichen; evtl. vorhandener
Schimmel wird entfernt. Der Fußboden wird gefliest wenn
vorher schon eine Fliesenfußboden bestand, ansonsten
mit Linoleum belegt.
Wohnungseingangstüren werden gang- und schließbar
gemacht und die Dichtungen erneuert
Wenn Einbauschränke oder Mieterkonstruktionen in den
gemauerten Nischen vorhanden sind, werden sie für
Elektrosteigleitungen etc. zurückgebaut und
zugeschnitten wieder eingebaut.
Bei Innenliegenden Bädern wir die Entlüftung erneuert.
Die Heizungsstränge für die sanierten Bäder werden
erneuert (im Bad oder angrenzenden Zimmern, je nach
Bestandsstrang)
Erneuerung und Verstärkung der Elektro-Hausanschlüsse,
Elektrosteigleitungen, der Zählerzentralisierung im
Kellergeschoss, der Unterverteilung sowie die
Elektroinstallation (mind. Flur, Küche und Bad) in den
Wohnungen.
Sanierung Gebäude:
Für die Nutzung des Gebäudes werden Technikräume
erneuert und ergänzt, Mieterkeller und Fahrradkeller
neu strukturiert und die Räume entsprechend
hergerichtet.
Die Treppenräume werden nur auf Wunsch des BH
malermäßig überarbeitet, Hauseingangstüren bleiben
unberührt.
Die Grünanlage im Hofbereich bleibt unberührt und wird
nur nach dem Bauvorhaben an notwendigen Stellen
ertüchtigt; evtl. werden Hofgullys mit Sickerpackungen
installiert
Die haus- und elektrotechnische Anlagentechnik wird
erneuert.
Es werden keine Fassadenarbeiten, insbesondere Fenster-
und Dacharbeiten ausgeführt, da sie nicht Teil der
Strangsanierungsmaßnahme sind.
Gewerbeinheiten:
Die Gewerbe werden nur an für die Wohnungserschließung
relevanten Stellen bearbeitet
Im Gewerbe Erdgeschoss - Turiner Straße 51 ist eine
Rabitz-Ahangdecke vorhanden welche glatt gespachtelt
wurde. Für die Demontage der Asbestrohre muss ein
Teilbereich freigeräumt werden (ca. 2,50m x 7m) und
eine Folienabdichtung vom Boden zur Abhangdecke
errichtet wer-den an die eine Schleusung angeschlossen
wird.
Nach Demontage der Rohre wird eine
Trockenbau-Abhangdecke eingebaut und die Decke an der
Öffnungsstelle wieder angepasst
3.3. Verantwortlichkeiten während der Sanierung
Bauherr:
WBM Wohnungsbaugesellschaft Mitte GmbH
Dircksenstraße 38 in 10178 Berlin.
Bauherrenvertreter:
Planung/Bauleitung:
RTW Generalplanungsgesellschaft mbH
Bayreuther Straße. 8, 10787 Berlin,
vertreten durch:
3.4. Qualitätssicherung
Durch die Fachbauleitung des AN sind alle qualitativ
relevanten Teilleistungen prüfend zu begleiten und im
Bautagebuch zu dokumentieren. Das Bautagebuch ist zum
Ender der Woche unhinterfragt der BL zu überreichen.
Die Projektleitung führt auch stichprobenweise
Kontrollen durch mit Hilfe der zuständigen Fachberater
der Systemhersteller.
3. Angaben zur Baustelle
Hinweise für die vertragsgemäße Erfüllung aller
Leistungen und der beengten Situation vor Ort
sind alle zusätzlichen Kosten, Zeit- und
Mehraufwedungen in den Einheitspreisen mit
einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen
abgegolten, wie folgt:
Wegestrecken von bis zu 200 m von den Abbruchstellen zu
den Containern als Zwischenlagerung, siehe
Baustelleneinrichtungspläne.
Transportweg von bis zu 200 m der Anlieferungen neuer
einzubauender Materialien zu den jeweiligen
Einbauorten, siehe Baustelleneinrichtungspläne.
Handtransport für alle Materialien, da Hilfszeuge in
Form von Flurförderfahrzeugen (auch Kleinstfahrzeugen)
nicht eingesetzt werden können.
Die zu entsorgenden Bau- und Abbruchabfälle sind gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz sortenrein in
abschließbaren, firmeneigen und mit TÜV-Siegeln
gekennzeichneten Containern auf dem Grundstück zu
lagern. Stellplätze werden seitens der Bauleitung RTW
vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit den anderen
Gewerken zugewiesen, siehe Baustelleneinrichtungspläne.
Volle Container sind unmittelbar abzufahren, bei
Unterbrechungen der Abbruchmaßnahmen einzelnen
Abfallsorten sind die Container ebenfalls unmittelbar
abzufahren, auch wenn diese nicht voll sind.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe einen
qualifizierten Mitarbeiter als Abfallbeauftragten zu
benennen. Der Abfallbeauftragte des Auftragnehmers i.
S. d. AbfAEV hat regelmäßig an Besprechungen
teilzunehmen.
Der Abfallbeauftragte alle relevanten Absprachen zu
Logistik, Containerstellungen, Abfallarten,
Transportwegen, Zeiträumen, Abfallnummern,
Entsorgungen, sowie Dokumentationen der Formblätter
1-3, mit der örtlichen Bauleitung RTW, sowie dem
beauftragten Abfallmanagement des Generalplaners zu
besprechen und die Ergebnisse, Anordnungen und
Mitteilungen sind im Sinne des gesamten Baufortschritts
unverzüglich umzusetzen.
Hinweise für die vertragsgemäße Erfüllung aller
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Baustelleneinrichtung Liefern, vorhalten und abfahren einer für die
Ausführung der im Folgenden beschriebenen Leistungen
benötigten eigenen Baustelleneinrichtung zur
Durchführung der Baumaßnahme; dies mit allen benötigten
Leistungsbestandteilen in ausreichender Anzahl, die zum
reibungslosen Ablauf der Auftragsleistung erforderlich
sind über die gesamte Bauzeit.
Folgende Bestandteile sind einzukalkulieren:
Gestellung von Baustellenunterkünften (Umkleideräume,
Pausenräume) für eigenes Personal nach
Arbeitsstättenrichtlinie
Gestellung von benötigten Materialcontainern o.ä.
Schuttcontainergestellung, Schutzmaßnahmen für
Aufstellung und Abholung
Maschinen, Geräte, Werkzeuge einschl. Reparatur- und
Wartungskosten sowie Kleinmaterial
Bauaufzüge, Seilwinden, Schuttrutschen für den eigenen
Bedarf
eigene Materialtransportmittel
persönlicher Schutz gegen Staub, geeignete PSA,
geeignete Arbeitskleidung usw.
Transporte, Handtransporte innerhalb der Baustelle
Baureinigung der Arbeitsbereiche täglich während der
gesamten Bauzeit
Leistungsinhalt ist ebenfalls das Beräumen der
Baustelle, einschl. rückstandsfreiem Entfernen der
Schutzbeläge.
Dem Auftragnehmer wird keine Rüstung zur Benutzung zur
Verfügung gestellt.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits zur
Verfügung gestellt, Umlagen für die Verbrauchskosten
siehe Vorbemerkungen.
Abrechnung: pauschal
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__. 2 Prüfung Restfeuchte Prüfung des Estrichs auf vorhandene Restfeuchte mittels
CM-Messung inkl. Protokollierung.
Ausführungsort: Bad, Küche
Abrechnung je Wohnung = 1 Stück
01.__. 2
Prüfung Restfeuchte
125.00
Stk
01.__. 3 Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen.
Für die zu bearbeitenden Bodenflächen sind
elektronische Aufmaße zu erstellen und in
zeichnerischen Aufmaßen / Ansichtsplänen / sonstigen
Plänen darzustellen. Hierbei ist die DIN 18202,
Toleranzausgleichen am Bau, die Grundlage.
Die kompletten waagerechten Böden / freiliegenden
Flächen sind nach Abbruch des Bodenbelags / sonstiger
Aufbauten (Fliesen etc.) entsprechend der DIN 18202
aufzunehmen, die Messpunktabstände sind im Raster von
max. 1m anzulegen, aufzumessen hinsichtlich der
bestehenden waagerechten und zu dokumentieren. Sind
Abweichungen außerhalb der DIN 18202 festgestellt und
per Foto dokumentiert, sind die Flächen mit
erforderlichen Bodenausgleichsmassen gemäß
Leistungsbeschreibung in entsprechenden Plänen
darzustellen (in Dicke und Fläche).
Dies dient als Grundlage für die weiteren Ausführungen
in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
Flächenansatz ist die Pos. 03.02.02.
01.__. 3
Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen
1.00
psch
02 Fliesenlegerarbeiten
02
Fliesenlegerarbeiten
02.__. 1 Untergrundertüchtigung Boden; Reinigung und Grundierung Herstellen eines geeigneten Untergrundes für
nachfolgende Hauptleistung. Dazu Bodenflächen auf
Ebenheit und Festigkeit prüfen.
Bodenflächen vollflächig reinigen, trennende Substanzen
entfernen, Oberfläche haftvermittelnd grundieren
einschl. aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.
Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Einbauort: Bad- und Küchenfußböden
Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich
Anforderung: Haftzugfestigkeit mind. 1,5 N/mm² bzw.
nach Herstellerangaben
gewähltes Fabrikat: Sopro Grundierung GD 749 o.glw.
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 1
Untergrundertüchtigung Boden; Reinigung und Grundierung
810.00
m²
02.__. 2 Bodenausgleich, Nivelliermasse Herstellen eines selbstnivellierenden, schnell
erhärtenden Ausgleiches zum ausgleichen von
Unebenheiten im Boden für nachfolgendes
Abdichtungssystem, einschl. Aufbringen einer
Grundierung gemäß Herstellervorschriften, inkl. aller
Randdämmstreifen, Abschalungen an Rohrdurchführungen
und Einbauteilen, nach 2-3 Stunden befließbar.
Einbauort: Bad- und Küchenfußböden
Untergrund: Beton, Estrich
Ausgleichshöhe: bis 10 mm
gewähltes Fabrikat: SOPRO Fliessspachtel 15 plus
o.glw.
angebotenes Fabrikat Grundierung:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Ausgleich:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 2
Bodenausgleich, Nivelliermasse
B
810.00
m²
02.__. 3 Mehrstärke Bodenausgleich, Niveliermasse bis 10mm Zulage zur Hauptposition Bodenausgleich für Mehrstärke
Bodenausgleich mit Niveliermasse bis 10mm.
Die Verarbeitungen erfolgen gemäß den
Herstellervorschriften.
02.__. 3
Mehrstärke Bodenausgleich, Niveliermasse bis 10mm
200.00
m²
02.__. 4 Bodenspachtelung Unebenheiten der Bodenflächen durch Spachteln
ausbessern, für nachfolgende Fliesenarbeiten.
Einbauort: Bad- und Küchenfußböden
Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich
Schichtdicke: bis 20 mm
Besonderheit: nur nach Aufforderung durch die örtl.
Bauleitung
gewähltes Fabrikat: SOPRO Reparaturspachtel RS 462
o. glw.
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 4
Bodenspachtelung
A
H
200.00
m²
02.__. 5 Abdichtung Boden herstellen, Dichtschlämme Flächenabdichtung auf Bodenflächen mit flexibler
Dichtschlämme, dazu: Wand- und Bodenflächen mit
flexibler, zementärer Dichtschlämme in mind. zwei
Arbeitsgängen im Spachtel- oder Streichverfahren
beschichten. Sockelbereiche sind bis auf 15 cm ü. OKFFB
abzudichten. Der Auftrag jeder Schicht muss
fehlstellenfrei und in gleichmäßiger Dicke erfolgen.
Einzelne Schichten jeweils trocknen lassen.
Eigenschaften:
Trockenschichtstärke mind. 2,0 mm
Nassschichtdicke mind. 2,6 mm
Verbrauch je mm Trockenschichtdicke 1,40 kg/m²
Die Abrechnung erfolgt nur für die horizontalen
Flächen.
Die Abdichtung an aufgehenden Wänden h= 0,15 m ist in
den E.P. mit einzukalkulieren.
Nach Aushärtung der Verbundabdichtung ist diese
stichprobenartig auf die geforderten
Mindestschichtdicken zu überprüfen. Die Auswahl der
Prüfstellen erfolgt durch den AG, die Prüfdurchführung
erfolgt im Beisein des AG. Die Prüfung ist entsprechend
zu protokollieren, Prüfprotokolle sind dem AG zu
übergeben. Nach Prüfung sind die Punkte mit
Abdichtungsmaterial überlappend in zwei Aufträgen zu
überarbeiten.
Wassereinwirkungsklasse in Bädern W1-I und Duschen W2-I
Einbauort: Badfußböden; ggf. Küchenboden
Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-,
Spachtelmasse
gewähltes Fabrikat: Sopro DichtSchlämme Flex 1-K
(DSF 523).
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 5
Abdichtung Boden herstellen, Dichtschlämme
584.00
m²
02.__. 6 Wandabdichtung im Spritzwasserbereich Wandabdichtung im Spritzwasserbereich (Badewanne/
Dusche, Waschbecken) liefern und herstellen.
02.__. 6
Wandabdichtung im Spritzwasserbereich
H
1,000.00
m²
02.__. 7 Dichtband in Wand-Boden-Ixel einlegen Einlegen eines Dichtbandes in die Abdichtung, im
Übergang zwischen Wand- /Boden-Ixeln im
Spritzwasserbereich,Verlegung der Bänder mit einer
reaktiven zweikomponentigen Dichtschlämme, einschl.
aller Dichtecken, Stöße überlappend ausführen.
gewählts Farbrikat: SOPRO AEB 641 Abdichtungsband
o. glw.
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 7
Dichtband in Wand-Boden-Ixel einlegen
1,110.00
m
02.__. 8 Bodenfliesen, 20 x 20 cm, grau liefern und verlegen Bodenfliesen nach vorliegendem Fliesenplan in der
maßgebend eingetragenen Treibrichtung liefern und
verlegen, einschl. des Anarbeitens an vorhandene
Einbauteile und dem anschließenden Verfugen.
Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen. Kleber
und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die
Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die
Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften.
Einbauort: Badfußböden und wenn vorhanden
Badabstellkammern (BT6/6s)
Auf Anweisung Bauleitung Küchen und
Küchenkammern (nur wenn vorher schon
vorhanden)
Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-,
Spachtelmasse,
Format: B x H = 20 x 20cm
Verlegeart: Dünnbett
Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw.
Farbe Fliesen: grau matt
Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept
Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert,
frostbeständig
Rutschhemmwert: R10b
angebotenes Fabrikat Fliesenkleber:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Bodenfliese:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fugen:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 8
Bodenfliesen, 20 x 20 cm, grau liefern und verlegen
810.00
m²
02.__. 9 Sockelfliesen 10 x 60 cm, grau liefern und verlegen Einbauort: Auf Anweisung Bauleitung Küchen und
Küchenkammern (jeweils nur wenn vorher
schon vorhanden)
Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-,
Spachtelmasse,
Format: B x H = 10 x 60cm
Verlegeart: Dünnbett
Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw.
Farbe Fliesen: grau matt
Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept
angebotenes Fabrikat Fliesenkleber:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Bodenfliese:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fugen:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 9
Sockelfliesen 10 x 60 cm, grau liefern und verlegen
H
355.00
m
02.__. 10 Untergrundertüchtigung Wände, Fliesen auf Putz / Gipskarton Herstellen eines geeigneten Untergrundes für
nachfolgende Hauptleistung. Dazu Wandflächen auf
Ebenheit und Festigkeit prüfen.
Wandflächen vollflächig reinigen, trennende Substanzen
entfernen, Oberfläche haftvermittelnd grundieren
einschl. aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.
Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Einbauort: Bad und Küchen Wandflächen für Wandfliesen
Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich, alte Fliesen
Anforderung: Haftzugfestigkeit mind. 1,5 N/mm² bzw.
nach Herstellerangaben
gewähltes Fabrikat: Sopro Grundierung GD 749 o.glw.
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 10
Untergrundertüchtigung Wände, Fliesen auf Putz / Gipskarton
2,500.00
m²
02.__. 11 Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen
aufbringen, zum Ausgleich verbliebender Kleberreste
nach Fliesenabbruch oder Wandunebenheiten.
Oberfläche herstellen für nachfolgende Fliesenverlegung
im Dünnbett.
Untergrund: Massivwände, oder bzw. mineralischer
Putz
Aufttragsdicke: bis 10 mm
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 11
Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen
H
500.00
02.__. 12 Mehrkosten Ausgleichsspachtelung herstellen, je 10 mm Mehrstärke Mehrkosten für die Ausführung der Ausgleichsspachtelung
auf Wänden, in veränderter Schichtdicke, je 10mm
Mehrstärkestärke, zur in der Vorposition beschriebenen
Dicke.
Abrechnungsgrundlage sind die Nachweise der
Lieferscheine, Verbrauchsangaben der Herstellen je
Schichtdicke und Nachweise der Messprotokolle. Diese
sind der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen und dienen
als Nachweis, werden keine Nachweise erbracht, erfolgt
keine Vergütung.
02.__. 12
Mehrkosten Ausgleichsspachtelung herstellen, je 10 mm Mehrstärke
100.00
m²
02.__. 13 Dichtband in Wand-Wand-Ixel einlegen Einlegen eines Dichtbandes in die Abdichtung, in den
Wand- /Wand-Ixeln und an anderen aufgehenden Bauteilen
im Spritzwasserbereich, Verlegung der Bänder mit einer
reaktiven zweikomponentigen Dichtschlämme, einschl.
aller Dichtecken, Stöße überlappend ausführen.
gewähltes Fabrikat: SOPRO DB 438 Dichtungsband o.glw
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 13
Dichtband in Wand-Wand-Ixel einlegen
375.00
m
02.__. 14 Wandfliesen 25 x 40 cm Weiß liefern und verlegen auf Zargenhöhe Bodenfliesen nach vorliegendem Fliesenplan in der
maßgebend eingetragenen Treibrichtung liefern und
verlegen, einschl. des Anarbeitens an vorhandene
Einbauteile und dem anschließenden Verfugen.
Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen.
Kleber und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die
Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die
Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften.
Einbauort: Bad und wenn vorhanden Badabstellkammern
(BT6/6s) Auf Anweisung Bauleitung Küchen
und Küchenkammern
Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-,
Spachtelmasse,
Format: B x H = 40 x 25cm
Verlegeart: Dünnbett
Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw.
Farbe Fliesen: grau matt
Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept
Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert, frostbeständig
Rutschhemmwert: R10b
angebotenes Fabrikat Fliesenkleber:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fliese:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fugen:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 14
Wandfliesen 25 x 40 cm Weiß liefern und verlegen auf Zargenhöhe
2,500.00
m²
02.__. 15 Fensterlaibungen mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Fliesen an Laibungen und Stürzen herstellen.
Breite: bis 30 cm
02.__. 15
Fensterlaibungen mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
H
167.00
lfdm
02.__. 16 Wandfliesen 10 x 10 cm, liefern und verlegen Wandfliesen als Fliesenspiegel nach vorliegendem
Fliesenplan in der maßgebend eingetragenen
Treibrichtung liefern und verlegen, einschl. des
Anarbeitens an vorhandene Einbauteile und dem
anschließenden Verfugen.
Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen.
Kleber und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die
Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die
Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften.
Einbauort: Fliesenspiegel Küche
Untergrund: Mauerwerkswände, Porenbetonwände und
Wandbauplatten aus Gipskarton
Format: B x H = 10 x 10cm
Verlegeart: Dünnbett
Fabrikat Fliesen: Kermos 10x10 Plano AB! o.glw.
Farbe Fliesen: weiß matt
Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept
Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert, frostbeständig
angebotenes Fabrikat Fliesenkleber:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fliese:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Fugen:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 16
Wandfliesen 10 x 10 cm, liefern und verlegen
331.00
m²
02.__. 17 Anarbeiten an durchdringende Bauteile Bad Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie
Heizungsrohre,^Sanitärleitungen,
Waschmaschinenanschluss, WC-Wippe, Abflüsse,
Revisionsklappen etc. der Wand- und Bodenverfliesung an
ca. 20 Stk Rohrdurchdringungen / Bad, Reviklappen und
Objekte, insbesondere für den Zuschnitt im Fugenraster
nach Vorgabe der Detailplanung.
Abrechnung: pro Wohneinheit
02.__. 17
Anarbeiten an durchdringende Bauteile Bad
125.00
psch
02.__. 18 Anarbeiten an durchdringende Bauteile Küche Anarbeiten an durchdringende Bauteile in der Küche wie
Heizungsrohre, Sanitärleitungen,
Waschmaschinenanschluss, Spüle, Abflüsse,
Revisionsklappen, Elektroobjekte etc. der Wand- und
Bodenverfliesung an ca. 10 Stk Rohrdurchdringungen /
Objekte, insbesondere für den Zuschnitt im Fugenraster
nach Vorgabe der Detailplanung.
Abrechnung: pro Wohneinheit
02.__. 18
Anarbeiten an durchdringende Bauteile Küche
H
125.00
psch
02.__. 19 Anschlagsschiene Edelstahl Liefern und Einbauen einer Bodenschiene als
Fliesenabschluss. Anpassen der Schiene an Türbreite.
Schenkellänge angepasst an Fliesenstärke.
Einbauort: Bäder; Küchen und Küchenkammern
Material: Edelstahl V2A
Einzellänge: bis 1,00 m
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 19
Anschlagsschiene Edelstahl
170.00
Stk
02.__. 20 Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen, an
freien Kanten, horizontal und vertikal, z.B. an
Wandabkofferungen, Sockelabkofferungen, freien Ecken
etc. für Fliesendicke ca. 10 mm.
Einbauort: Bäder
Material: Edelstahl V2A
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 20
Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen
980.00
m
02.__. 21 Revisionsöffnung erneut verfugen Nochmaliges Einsetzen der vorhandenen
Revisionsabdeckung nach bauseitigen Eingriffen inkl.
Verfugung.
02.__. 21
Revisionsöffnung erneut verfugen
10.00
Stk
02.__. 22 Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Bad Verfugung mit elastischen Dichtstoffen an Wand und
Bodenflächen; Innenecken, Türzargen
Abdichtung der Anschluss-, Rand- und Bewegungsfugen und
der Fugen zu den Sanitärobjekten mit spritzbaren,
bewegungsausgleichenden Fugendichtmassen, incl. der
nötigen Hinterfüllstoffe. Anbringen eines
Schnittschutzbandes. Verarbeitung nach
Herstellervorschriften.
Einbauort: Bäder
Abrechnung pro Wohneinheit = 1 Stück
angebotenes Fabrikat Dichtstoff:
(vom Bieter einzutragen)
angebotenes Fabrikat Schnittschutzband:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 22
Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Bad
125.00
Stk
02.__. 23 Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Küche Verfugung mit elastischen Dichtstoffen an Bodenflächen;
Innenecken, Türzargen sowie Seiten der Fliesenspegel.
Einbauort: Küchen
Abrechnung pro Wohneinheit = 1 Stück
02.__. 23
Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Küche
H
42.00
Stk
02.__. 24 Revisionsrahmen, befliesbar für Wanne Revisionsrahmen, befliesbar aus Aluminium, einschl.
Befestigungsanker liefern und anstelle einer Wandfliese
in den Wannenträger einbauen, einschl. Fliese
zuschneiden und einkleben, sowie dauerelastisch
(Silikon in Fugenfarbe) verfugen.
Grösse: 300 x 300 mm
Einbauort: Bäder, Wannenträger
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 24
Revisionsrahmen, befliesbar für Wanne
95.00
Stk
02.__. 25 Wannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Badewannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
u. verfugen, zweiseitig, als Zulage zur Hauptposition
"Wandfliesen im Dünnbett".
Abmessungen Wanne: ca. 0,75 m x 1,70 m
Ansatz: ca. 1,90 m²
Abrechnung: je Wannenträger = 1 Stück
02.__. 25
Wannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
95.00
Stk
02.__. 26 Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett
einfliesen u. verfugen, zweiseitig, als Zulage zur
Hauptposition "Wandfliesen liefern und einbauen".
Abmessungen: ca. 0,80 m x 0,80 m
Ansatz: ca. 1 m²
Abrechnung: je Duschtassenträger = 1 Stück
02.__. 26
Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
30.00
Stk
02.__. 27 bodengleiche Duschanlagen befliesen und abdichten Bodengleiches Duschelement auf Untergrund vollflächig
mit Fliesenkleber nach Herstellervorschrift im
Dünnbettverfahren, mit hochflexiblem Dünnbettmörtel C2
TE S1 gemäß DIN EN 12004 auf vorbereitetem Untergrund
einbauen. Unebenheiten ausgleichen.
Duschelement im Dünnbett einfliesen u. verfugen,
dreiseitig, als Zulage zur Hauptposition "Bodenfliesen
liefern und einbauen".
02.__. 27
bodengleiche Duschanlagen befliesen und abdichten
5.00
Stk
02.__. 28 Herstellen einer Wannenablage mit wasserfester Bauplatte Herstellen einer Wannenablage durch eine wasserfeste
Bauplatte in passender Stärke inkl. Unterkonstruktion
und/oder Abdichtungen als Basis für nachfolgende
Fliesenarbeiten.
Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum,
beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit
kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet.
Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm². Druckfestigkeit bei
10% Stauchung: 0,25 N/mm², als Wärmedämmung/
Verbundabdichtung/ Fliesenträger auf tragfähigem
Untergrund aus Beton, MW o.ä. vollflächig mit
Fliesenkleber, C2 TE S1 gem. DIN EN 12004 nach
Herstellervorschrift verlegen. Untergründe von
Mörtelresten und Verunreinigungen säubern. Unebenheiten
ausgleichen.
gewähltes Fabrikat: wedi Bauplatte o.glw
Einbauort: Bad
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 28
Herstellen einer Wannenablage mit wasserfester Bauplatte
40.00
Stk
02.__. 29 Aufdoppeln und Verspachteln der Fensterablagen im
Bad mit wasserfester Bauplatte Aufdoppeln und verspachteln der Fensterablagen im Bad
mit wasserfester Bauplatte in passender Stärke inkl.
Unterkonstruktion und/oder Abdichtungen als Basis für
nachfolgende Fliesenarbeiten oder dem anbringen einer
Innenfensterbank.
Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum,
beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit
kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet.
Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm². Druckfestigkeit bei
10% Stauchung: 0,25 N/mm², als Wärmedämmung/
Verbundabdichtung/ Fliesenträger auf tragfähigem
Untergrund aus Beton, MW o.ä. vollflächig mit
Fliesenkleber, C2 TE S1 gem. DIN EN 12004 nach
Herstellervorschrift verlegen. Untergründe von
Mörtelresten und Verunreinigungen säubern. Unebenheiten
ausgleichen.
gewähltes Fabrikat: wedi Bauplatte o.glw
Einbauort: Bad
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 29
Aufdoppeln und Verspachteln der Fensterablagen im
Bad mit wasserfester Bauplatte
125.00
Stk
02.__. 30 Wedi-Kanal liefern und montieren Abkofferung von Rohren wasserdicht, mit Bauplatte aus
extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, 20 mm, beidseitig
mit Glasfasergewebe armiert und mit
kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet.
Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm 2 Druckfestigkeit bei
10% Stauchung: 0,25 N/mm 2 , liefern und als Abdichtung
unter Dusch- und Badewannen und auf Untergrund lot-
und fluchtgerecht mit geeignetem Fliesenkleber nach
Herstellervorschrift in L-Form oder U-Form herstellen.
Untergründe von Mörtelresten und Verunreinigungen
säubern und grundieren, Unebenheiten für die
waagerechte Verlegung ausgleichen. Einlegen eines
Dichtbandes in die Abdichtung in den Ixel und
Dichtmanschetten an Rohrdurchführungen für Wandbeläge
einarbeiten, nach Herstellervorschriften,
Abwicklung: bis 50 cm
Plattendicke: bis 20 mm
Gewähltes Fabrikat: WEDI / WEDI 610 o.glw.
angebotenes Fabrikat/System:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 30
Wedi-Kanal liefern und montieren
690.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__. 1 Helferstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis
auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen,
werden für einen Hilfsarbeiter berechnet. Eine
Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des
Stundennachweises innerhalb 1-2 Werktagen (bezgl. der
Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
03.__. 1
Helferstunden
20.00
Std
03.__. 2 Facharbeiterstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis
auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen,
werden für einen Facharbeiter berechnet. Eine
Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des
Stundennachweises innerhalb 1-2 Werktagen (bezgl. der
Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
03.__. 2
Facharbeiterstunden
20.00
Std
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