Fliesenarbeiten
Seestraße 51, 52, 53, 54, 55
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Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Angaben zum Vorhaben 1.1 Adresse: Seestraße 51-55 / Turiner Straße 55 in 13347 Berlin-Mitte - OT Wedding 1.2 Bauherr WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Dircksenstraße 38 10178 Berlin 1.3 Objektspezifische Angaben: Anzahl der Wohnungen / Gewerbe: 125 WE / 3 GE m² Wohnfläche / m² Gewerbefl.: 8.568 m² / 471 m² Baujahr: 1964 Gebäude bewohnt/unbewohnt: Wohnanlage bewohnt, Auszug der Mieter während der Strangsanierung. 1.4 Zugänglichkeit zur Baustelle: Kurzbeschreibung der Zugänglichkeit der Baustelle: Hofzufahrt: von der Seestraße aus zwischen den Blöcken der Seestraße 53 und 50 Der benachbarte Neubau der Seestraße 50a hat eine Tiefgarageneinfahrt welche freizuhalten ist Der Innenhof ist über eine eingeschränkte Durchfahrt von 3,45 m Höhe an der dünnsten Stelle 4,35m Breite in der Seestraße 51 zugänglich Der Müllstellplatz in der Seestraße 53 sowie Seestraße 50a ist freizuhalten Es bestehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in Parkbuchten über die Seestraße 53-55 sowie in der Turiner Straße 51 Anlieferungsverkehr findet über die Anlieferungszonen oder zeitlich begrenzt über die Baustellenfläche statt privates Parken der Arbeitskräfte des AN egal in welchem Vertragsverhältniss, ist untersagt 1.5 Geplante Leistungen: Geplant ist eine Strangsanierung mit Bad- und Küchenerneuerung. Flure und Zimmer werden nur an den notwendigstens Bauteilen Bearbeitet. Eine stattfindende Schadstoffsanierung wird in den zu bearbeitenden Bauteilen / Bereichen stattfinden. Eine Überarbeitung des Treppenhauses erfolgt nur auf Anweisung des AG; die Entscheidung zur Bearbeitung ist offen. Das BV hat für diese Aufgabe folgendende Gewerke: FL 01 - Baustelleneinrichtung FL 02 - Bauhauptarbeiten FL 03 - Fliesenlegerarbeiten FL 04 - Malerarbeiten FL 05 - Bodenbelagsarbeiten FL 06 Tischlerarbeiten FL 07 Dachdeckerarbeiten FL 08 - Schadstoffsanierung FL 09 - Bau- und Feinreinigung FL 10 - Heizung, Lüftung, Sanitär FL 11 - Elektro 1.6 Weisungsbefugter SIGEKO Wird zu Beginn der Baumaßnahme bekannt gegeben. 2. Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten 2.1 Kosten der Einrichtungen Mit den Einheitspreisen sind abgegolten: Alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte mit den Toilettenräumen, Sanitär- und Heizungsanlagen, Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw. Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen in den Außenanlagen erforderlich. Kellerräume zur Lagerung von Materialien stehen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung. Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht. Die Positionen zur Baustelleneinrichtung sind in der Leistungsbeschreibung gesondert textlich erfasst und dort entsprechend zu verpreisen. 2.2 Flächen und Räume auf dem Grundstück / im öffentlichen Bereich Auf dem Grundstück und im Hause stehen Räume für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung. Für die Baustelleneinrichtung können in begrenztem Umfang Flächen in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung auf dem Grundstück des AG zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die verkehrsrechtliche Genehmigung (Absperr- und Sicherungsmaßnahmen) und für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer. 2.3 Schutz und pfleglicher Umgang mit Pflanzen, Flächen, Räumen, Einrichtungen und Bauteilen, Wiederherstellung des Ursprungszustandes Pflanzen, Flächen, Räumlichkeiten, Einrichtungen und angrenzende Bauteile sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in den Zustand vor der Sanierung zu bringen (Wiederherstellung des Ursprungszustandes). Dazu hat der AN eigenverantwortlich eine Fotodokumentation der Pflasterflächen, der Grünanlagen, der Treppenhäuser, der Keller und der Wohnungen vorzunehmen. Die Kosten für die Dokumentation sind einzukalkulieren. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen Schäden nicht von ihm stammen. Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Er hat mit Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der bestehende Zustand des Grundstückes und der Gebäude ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist durch den AN zu veranlassen und der AG hierzu einzuladen. Unterbleibt die Dokumentation des Ursprungszustandes gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn der Ursprungszustand durch fehlende Dokumentation nicht mehr eindeutig feststellbar ist. Eine Freistellung von dieser Regelung kann nur erfolgen, wenn der AN nachweisen kann, dass die Beeinträchtigung des Ursprungszustandes nicht vom AN zu vertreten ist. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem die Fertigstellung dem Auftraggeber angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle. Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten. Dies gilt ebenfalls für das angrenzende Grundstück der Seestraße 50a. 2.4 Vermeidung von Lärm Vermeidung von Lärm auf der Baustelle (Sanierung) Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt in der AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten Schallemissionen nicht zur Überschreitung der Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die Betriebszeitenregelung und zulässigen Immissionsrichtwerte von Geräten und Maschinen sind in der Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) aufgeführt und weitestgehend, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen, einzuhalten. Radionutzung Auf der Baustelle ist die Nutzung von Radios o.a. bei Hörbarkeit im Treppenhaus untersagt. Das Haus bleibt während der Sanierung bewohnt; die Mieter in den zu bearbeitenden Aufgänge ziehen temporär aus. 3. Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation, Leistungsverzeichnis und Ausführung Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Hausmeister. zuständiger Techniker: Herr Kara Tel.: 0151 / 120 37 201 Bei Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis richten Sie bitte Ihre Anfragen in Textform an die Vergabeplattform. Nur bei bewohnten Wohnungen: Bei allen Arbeiten in den Wohnungen sind die notwendigen Abdeckarbeiten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zur teilweisen Sicherung sind einige Gebäude und/oder Räume durch verschlossene Türen gesichert. Die Schlüssel hierzu werden vom o. g. zuständigen Kundenzentrum gegen Quittung ausgehändigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit den ihm überreichten Schlüsseln sehr sorgfältig umzugehen. Kann der Auftragnehmer ihm übergebene Schlüssel nicht zurückreichen gleich aus welchem Grund hat er die Kosten einer deshalb notwendigen Änderung der Schließanlage zu tragen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen
Die Bereitstellung von Unterlagen für und durch den AN erfolgt über die Plattform WeltWeitBau. Der AG wird dem AN den Zugang nach Auftragserteilung einrichten. Der AN benennt dem AG hierfür 2 konkrete Mitarbeiter. Die Bauleitung (BL) übt in Vertretung des Bauherren das Hausrecht auf der Baustelle aus. Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags für die Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr festgelegt, gewünschte Abweichungen sind mit der BL und Arbeitgeber (AG) grundsätzlich im Vorfeld abzustimmen. Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen sind vom AG ausdrücklich genehmigen zu lassen. Geräuschintensive Arbeiten sind erst ab 8.00 Uhr, sowie nicht zwischen 13.00 und 15.00 Uhr durchzuführen. LV-Vorbemerkungen: Regelmäßige Besprechungstermine (jour-Fixe), min. wöchentlich nach Vorgabe ÖBL Der Auftragnehmer (AN) hat zur Bauanlaufbesprechung der Objektüberwachung seinen entscheidungsbefugten und qualifizierten Fachbauleiter zu benennen. Diese Person muss verhandlungssicher deutsch sprechen (Mindestens C2-Niveau) und ist verpflichtet an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen, alle ihr von der Bauüberwachung des Auftraggebers übertragenden Aufgaben und Aufträgen selbstständig zu lösen und auszuführen, sowie ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich bzw. vor der Baubesprechung der BL vorzulegen ist. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter (Mindestens C2-Niveau) seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Die Baubesprechungen leiten die örtliche Objektüberwachung. Hierzu werden Protokolle erstellt, die für alle Auftragnehmer gültig sind, die Anweisungen sind einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Weiter nimmt der Auftragnehmer an regelmäßigen Besprechungen zu Feinabstimmung der Bauablaufplanung teil. Diese erfolgen zunächst 1x wöchentlich (zusätzlich zur zuvor beschriebenen Baubesprechung). Sollten alle Fristen eingehalten werden, im weiteren Verlauf dann alle 2 Wochen. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. Vorbemerkungen: Qualitätsmanagement Auftragnehmer Der Auftragnehmer hat in regelmäßigen Abständen (mindestens 36 h vor der geplanten Feinbauablaufbesprechung) für alle von ihm geschuldeten Leistungen den aktuellen Bautenstand zu ermitteln und alle Abweichungen vom aktuell geltenden Feinbauablaufplan in folgender Form an die Objektüberwachung zu übergeben: Die vom AG beauftragte Objektüberwachung stellt den jeweils aktuellen Feinbauablaufplan über einen geeigneten digitalen Mechanismus online zur Verfügung, so dass der AN sich diesen jederzeit herunterladen kann. Vor der hier beschriebenen wöchentlichen Zustandsfeststellung muss der AN den aktuellen Zustand herunterladen und seiner Soll/ IST Betrachtung zugrunde legen. Der AN benennt spätestens zur Bauanlaufbesprechung einen oder mehrere Emailadressen mit denen auf die digital bereitgestellten Feinbauablaufplänen zugegriffen werden soll. Der vom AN beauftrage Objektüberwacher leistet bis zur Bauanlaufbesprechung im nötigen Umfang IT-Support um den Zugriff für den AN zu gewährleisten. Der AN ist dafür verantwortlich, ein eigenes Qualitätsmanagement auf der Baustelle zu etablieren. Dieses Qualitätsmanagement muss sicherstellen, dass die eigenen Teilleistungen in angemessener Qualität an Nachfolgegewerke übergeben werden. Insbesondere bei der Freimeldung der eigenen Leistungen (zur technischen Zustandsfeststellung) an die Objektüberwachung hat der AN sicherzustellen, dass die eigenen Leistungen in angemessener Qualität fertiggestellt sind. Der Fachbauleiter des AN hat die eigenen Leistungen zu prüfen, Mängel festzustellen und vor Übergabe abzustellen. Über diese Tätigkeit ist für jede technische Zustandsfeststellung eine geeignete Niederschrift zu erstellen und auf Nachfrage an die Objektüberwachung zu übergeben. Als angemessene Qualität gilt hierbei: Es dürfen keine abnahmeverhindernden Mängel vorhanden sein. Es dürfen keine Mängel vorhanden sein, die schon bei flüchtiger in Augenscheinnahme auffallen. Es dürfen in der Regel nicht mehr als 3 Mängel je technischer Zustandsfeststellung (je Wohnung/ Treppenhaus/ Fassadenabschnitt) und Gewerk vorhanden sein. Der vorgegebene Bautaktplan ist eng getaktet und erfordert, dass mehrere Gewerke gleichzeitig/ überlappend in einer Wohnung / Fassadenabschnitt (oder vergleichbaren Teilen des Gebäudes) tätig werden. Die Koordination der gleichzeitig/ überlappend tätigen Gewerke untereinander sowie die Wahrung von Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle ist Aufgabe der Fachbauleitung des AN. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. Alle vom AN am Bau eingesetzten Mitarbeiter müssen ausschließlich bei ihm selbst angestellt sein und deren Firmenzugehörigkeit für Außenstehende durch tragen von Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild erkennbar sein. Geplante Subunternehmervergaben sind grundsätzlich durch den Bauherrn im Vorfeld genehmigen zu lassen. Die Fachbauleitung ist verpflichtet, für die arbeitsschutzgerechte Ausstattung Ihrer Arbeitskräfte zu sorgen und deren Einhaltung durchzusetzen. Zu beachten sind weiterhin die Gewerkerelevanten Verordnungen aus der Landesbauordnung Berlin, GefStoffV, entsprechende TRGS, sowie die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), GewAbf, KrWG. Für die Baustelle wird vom AG ein Sicherheitskoordinator gemäß Baustellenverordnung eingesetzt. Den Forderungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Die Baustelle ist generell sauber zu halten, bei Nichteinhaltung wird die Baustelle durch Dritte gesäubert und dem AN als Umlage prozentual auferlegt. Die allgemeinen Vorbemerkungen, technischen Vorbemerkungen und Vorbemerkungen Gefahrstoffe der LV´s, sowie die beigefügten BVB´s und ZVB´s des AG sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Sie beschreiben verbindlich die Zielstellungen des Bauherrn (Bauaufgabe), insbesondere aber die grundlegenden, gewerkespezifischen Anforderungen an den Auftragnehmer (AN) zur Erbringung seines Werkes. Im Weiteren werden die örtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen am Bau beschrieben, Produkt-Richtqualitäten, Technologien und Details als spezifische Qualitätsmindestanforderungen definiert, die somit ausdrücklich die Kalkulationsgrundlage für den AN darstellen. Alternativvorschläge müssen vom AN schriftlich in der jeweiligen Position ausgewiesen werden und bedürfen des Gleichwertigkeitsnachweises. Dem LV beigefügt sind: Lageplan Baustelleneinrichtungsplan Ansichten Grundrisse Schnitte Detailpläne Bauzeiten-, Terminpläne Schadstoffgutachten Formblätter 1,2,3,4,5 Infoblatt Bauabfallentsorgung Freimeldungen Die einzelnen Teilleistungen des Auftragnehmers sind vor Weiterführung sich weiter aufbauenden Teilleistung bis zur endfertigen Oberfläche durch Berichte und vollständige Fotodokumentation in Nachweisform der fachgerechten Ausführung der örtlichen Bauleitung zur Freimeldung der Vorgewerken / der Vorleistungen zu übergeben. Erst mit Begehung und Unterzeichnung der örtlichen Bauleitung dürfen die Teilleistungen überbaut / weitergeführt werden. Hierfür sind alle erforderlichen Datenblätter (Dokumentation), wie Herstellerrichtlinien, Produktdatenblätter, Übereinstimmungserklärung und Bauleitererklärungen als Anlagen anzuhängen. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. Zur Vereinfachung der Kalkulation und Abrechnung wird das LV weitgehend in komplexe Leistungen (Hauptleistungen) zusammengefasst. (z. B. Systeme entsprechend der Richtqualitätsangabe). Bei abweichenden Systemen ist im Vorfeld die Gleichwertigkeit nachzuweisen und in prüffähiger Form vorzulegen. In den Positionen "Vorbereitende Arbeite, zusätzliche Positionen, Zulagen etc." sind darüber hinaus alle bauspezifischen Anpassungen und besonderen Leistungen zu den Hauptleistungspositionen enthalten. Alle zu erbringenden Leistungen verstehen sich als komplette abnahmefähige Leistung, einschl. aller ggf. erforderlichen Materialien und sämtlicher Nebenleistungen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Damit sind alle Leistungen zur Herstellung abgedeckt, sofern nicht in der Ausschreibung anders ausgeschrieben. Teilnahme am Mängelmanagement (digital) Alle an der Baustelle Beteiligten verwenden ein digitales Mängelmanagement. Der Versand von Mängelmeldungen erfolgt mittels E-Mails. Der AN benennt spätestens zur Bauanlaufbesprechung eine Emailadresse, die für die Kommunikation in Bezug auf das Mängelmanagement verwendet werden soll. Die Parteien vereinbaren abweichend von der VOB, dass für die Kommunikation in Bezug auf Mängel (Mängelmeldung, Freimeldung, Nachfristsetzung,) keine Schriftform notwendig ist. Bei Streitigkeiten in Bezug auf den Zugang von Kommunikation in Bezug auf das Mängelmanagement muss der AG nur nachweisen, dass der AG, die Objektüberwachung oder die eingesetzte Mängelmanagementsoftware die Kommunikation per Email an die vom AN genannte Adresse versendet haben. Mit diesem Nachweis gilt die Kommunikation als zugestellt. Die Parteien vereinbaren mindestens einmal wöchentlich den Status der Mängel im digitalen Mängelmanagement zu prüfen und zu aktualisieren. Zu diesem Zweck erhält der AN einen Zugang auf das digitale Mängelmanagementwerkzeug. Die Zugangsinformationen werden an die zuvor vom AN benannte Emailadresse gesendet. Die Aktualisierung des Status der Mängel erfolgt direkt im digitalen Mängelmanagement. Eine Freimeldung von Mängeln außerhalb des digitalen Mängelmanagementsystems (z.B. per Papier/ Email) ist unzulässig. Der AN akzeptiert die hier genannte Vorgehensweise und verpflichtet sich zu Freimeldung/ Abmeldung aller Mängel direkt im digitalen Mängelmanagement. Zur Mangelabmeldung verpflichtet sich der AN eine Fotodokumentation und Beschreibung der erbrachten Leistung mit einzureichen. Eine Ablehnung benannter Mängel hat mit ausreichender Begründung zu erfolgen. Die für die Nutzung des digitalen Managements nötigen Lizenzen werden dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. HINWEIS Das Gebäude wurde auf Schadstoffe untersucht und bei bestimmte Gebäudeteile wurden Schadstoffe nachgewiesen, Schadstoffgutachten ist dem LV beigefügt. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die BL wird zum Baubeginn in Abstimmung mit allen beteiligten Unternehmen und der Verwaltung einen verbindlichen Baustelleneinrichtungsplan abstimmen und die zentrale Baustelleneinrichtung (BE) koordinieren. Für Materialanlieferungen, Materialzwischenlager, Container, Aufenthalts- und Lagerräume, Geräte, Kleinmaschinen und - materialien stehen im begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und ggf. zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes und Wiederherstellung, gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Einläufe vor Verschmutzungen bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Die Benutzung von Mieterstrom ist untersagt. Bei Kleinstmengenentnahme ist die Zustimmung des AG bzw. des Mieters erforderlich. Die Feuerwehrzufahrten dürfen nicht belegt oder versperrt werden. Krane und Schrägaufzüge für Material etc. stehen bauseits nicht zur Verfügung und können aufgrund der baulichenGegebenheiten nicht aufgestellt/genutzt werden. Alle Materialen und Geräte die für die Ausführung der Leistungen benötigt werden, müssen per Handtransport zu den Ausführungsorten transportiert werden, es werden kein Gerüste und Bauaufzüge an den Häusern gestellt. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse, sowie eine Baustellentoilette werden durch den AG gestellt. Alle weiterführenden Aufwendungen des AN für seine eigene BE sind, falls diese keine ausgewiesenen Positionen darstellen, in die Position Baustelleneinrichtung oder in den Einheitspreise der Hauptleistungsposition (EP) einzukalkulieren, eine separate Vergütung erfolgt somit nicht. TERMINE Die Gesamtbauzeit ist vom Mai 2026 bis März 2028 geplant. BAUEN IM BESTAND, BEWOHNTE VERHÄLTNISSE, GEWERBE Am Bauwerk werden abschnittsweise, jedoch auch z. T. gleichzeitig, Arbeiten durch andere Gwewerke ausgeführt. Die Arbeiten sind im vorgegebenden zeitlichen Rahmen gem. Bauablaufplan durchzuführen und finden teilweise in bewohnte verhältnisse statt. SCHUTZMASSNAHMEN Dem AN obliegt der bedarfsgerechte Schutz aller bauseitig an sein Werk angrenzenden Bereiche, Einrichtungsgegenstände des Mieters, der Laufflächen, sowie seiner eigenen Leistungen bis zur gemeinsamen technischen Abnahme. Der Umfang der Schutzmaßnahmen wird nach Beauftragung konkret festgelegt. (Folienschutz, arbeitstägliche Reinigung, wöchentliche Grundreinigung u.ä.). Weitergehende Aufwendungen, die nicht ausdrücklich über Positionen ausgewiesen sind bzw. aus abweichenden Technologien folgen, sind in die Einheitspreise (EP`s) einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet. NEBENLEISTUNGEN Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die jeweiligen EPs einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. BESONDERE LEISTUNGEN Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen gemäß VOB/C werden in den Vorbereitenden Arbeiten, zusätliche Positionen und/oder Zulagepositionen der Ausschreibung erfasst und vergütet. Weitergehende Aufwendungen, die nicht ausdrücklich über Positionen ausgewiesen sind bzw. aus abweichenden Technologien folgen, sind in die Einheitspreise (EP`s) einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN Eventuell notwendige zusätzliche Leistungen (Nachträge) werden ausschließlich auf Grundlage durch die BL geprüfter, vom Bauherrn schriftlich vor Ausführung freigegebener Nachträge als Vertragsbestandteil beauftragt. Es gelten dann alle Vereinbarungen des Hauptauftrages. Der Bauherr behält sich vor, die Auftragsvergabe endsprechender Leistungen z.B. nach abgeschlossenen LV-Titeln, an Dritte zuvergeben. Die angegebenen Maße sind "Ca.-Werte" und sind für die Preisbildung ausreichend. Geringfügige Abweichungen führen nicht zu einer Veränderung der EP´s. STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten kommen nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung der Bauleitung zum Einsatz. Zur Abrechnung werden nur vollständig ausgefüllte und durch die Bauleitung unterzeichnete Stundenzettel zugelassen. Stundenzettel sind zeitnah zu den ausgeführten Arbeiten, einschl. ggf. erforderlicher Materiallieferscheine, spätestens jedoch 2 Tage nach Durchführung zur Unterschrift vorzulegen. Anteilige Materialkosten bedürfen grundsätzlich des Belegnachweises. QUALIFIZIERUNGEN Der AN bestätigt, dass er die Zertifizierungen bzw. Qualitätsnachweise besitzt. Für die Ausführung der geforderten Bauleistungen vorhandene Qualifizierungsnachweise sind mit dem Angebot schriftlich in Kopie einzureichen und vorzulegen. RECHNUNGSLEGUNG Ergänzend zum §14, Abs. 1, der VOB/B hat der Auftragnehmer zu den eigenen einzureichenden schriftlichen Aufmaßen, die Abbildung aller abzurechnenden Leistungen zusätzlich in Plänen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details), ergänzend mit Fotos, und weiteren Dokumentationen, darzustellen. Zur Beschleunigung der Aufmaß- und Rechnungskontrolle sowie zur Prognose der Baukosten wird dem AN mit Auftrag eine Exceldatei übergeben. In der dort vorgegebenen Gliederung nach Räumen oder Teilflächen und den Positionen des Leistungsverzeichnisses sind die jeweiligen Ergebnisse der eigenen Mengenermittlung einzutragen. Die jeweils aktuellen Ergebnisse sind mit jeder Rechnung in einer fortgeschriebenen Excel-Datei der Objektüberwachung zu übergeben. Davon unabhängig müssen jeder Rechnung für dritte unabhängig prüfbare Aufmaße beigefügt werden in denen alle Leistungen in vom Planer erstellten und übergebenen / oder selbsterstellten Plänen des AN/ sonstige Planunterlagen dargestellt und nachgewiesen werden. Ein Zahlungsplan ist zwischen den AN und AG nach Auftragsvergabe abzustimmen. Eine Pauschalierung in sich abgeschlossener Leistungen ist grundsätzlich möglich. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind kumulativ aufzustellen. Es ist maximal eine Rechnung pro Monat zu stellen. Wenn seit der letzten Rechnung des AN mehr als 30 Tage vergangen sind, hat der AG - oder der von ihm beauftragte Objektüberwacher - das Recht den AN zur Erstellung einer Zwischenrechnung aufzufordern. Im Falle einer solchen Aufforderung muss der AN innerhalb einer Frist von 30 Tagen alle bis zur Aufforderung zur Rechnungsstellung erbrachten Leistungen abrechnen. Abrechenbare Leistungen sind entsprechend der LV-Positionsnummer des Auftrags-LV's auf Grundlage prüffähiger örtlicher Aufmaße und mit Plänen, Fotos, Protokollen, weiteren Dokumenten untersetzt, nachzuweisen. Mit Rechnungslegung ist ein vollständiges Aufmaß mit allen dafür erforderlichen Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Details des Objektplaners mit handschriftlichen Ergänzungen des AN, Aktenvermerken, weiteren schriftlichen Dokumenten, Fotodokumentation mit Bezügen untereinander und zum Vertrag zu unterlegen. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass die Prüfung von Dritten nachvollziehbar erfolgen kann. Die Rechnungen müssen auch alle Angaben, wie Auftragsnummer u.s.w. des Auftragsschreibens enthalten. Vor Abgabe der Rechnungen beim Rechnungswesen des Bauherren muss die Rechnungsprüfung einschließlich Aufmaß, durch das bauleitende Büro RTW erfolgt sein. SCHLUSSRECHNUNG Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach der VOB-Abnahme, jedoch spätestens nach 12 AT inkl. der kompletten Dokumentation (Produktdatenblätter, Bautagebuch, Prüf- und Messprotokolle, Entsorgungsnachweise, Entsorgungsdokumente, Formblätter nebst Anlagen etc.) sowie der Fachunternehmererklärung aufzustellen. SONSTIGE FORDERUNGEN DES AN Eine Prüfung eventueller AN-Ansprüchen infolge durch Dritte beschädigter Leistungen bzw. entwendeter Materialien, Baubehinderungen etc. erfolgt ausschließlich bei umgehender schriftlicher Anzeige über die BL. Hieraus kann jedoch kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. DOKUMENTATION Der AN führt das projektbezogene Begleitprotokoll nach Vorgabe der BL zur Dokumentation der Vorbereitungspositionen. Zur Ausführungsfreigabe der aufbauenden Hauptleistungen müssen diese unter Mitwirkung der Systemhersteller von der BL technisch zwischenabgenommen werden. Fotos als Dokumentation des Ursprungszustandes und Neuherstellung der Einzelnen Leistungen sind vom AN über die gesamte Bauzeit zu sammeln und der BL im Zuge der Dokumentation (z.B. CD/DVD) zu übergeben. Erforderliche Dokumentation des AN Die vertraglich geschuldete Dokumentation zur Leistung ist während den gesamten Maßnahmen von AN baubegleitend zu erstellen. Die Dokumentation umfasst mindestens die in der folgenden Aufzählung genannten Bestandteile. Dabei ist in Klammern jeweils der Zeitpunkt der Übergabe an die Objektüberwachung angegeben. a) Den "allgemein bauaufsichtliche Zulassung" (vor Beginn der Ausführung) b) Den technischen Datenblätter (vor Beginn der Ausführung) c) Den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (vor Beginn der Ausführung) d) Bei bauähnlichen Produkten ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen (vor Beginn der Ausführung) e) Die Systemzulassungen (vor Beginn der Ausführung) f) Pflege- und Wartungsempfehlungen (unmittelbar nach Ende der Ausführung) g) Prüfprotokolle, Messprotokolle (unmittelbar nach Ende der Ausführung) h) Entsorgungsnachweise siehe <<Verweis auf Abschnitt Abfallmanagement>> (unmittelbar nach Durchführung der Entsorgung) i) Die "Übereinstimmungserklärung" (unmittelbar nach Ende der Ausführung) j) Die "Bauleitererklärung" (unmittelbar nach Ende der Ausführung) k) Die "Fachunternehmererklärung" (unmittelbar nach Ende der Ausführung) alle Unterlagen sind der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Dies betreffen alle Teilleistungen am Bau, besonderes diejenigen, die im Zuge der Ausführungen überdeckt / überbaut werden. Dokumentationspflicht des Auftragnehmers: 1. Für alle verarbeitenden Produkte sind allgemein bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller vorzulegen / zu übergeben. 2. Die technischen Datenblätter der Hersteller sind vorzulegen / zu übergeben. 3. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind vorzulegen / zu übergeben. 4. Lieferscheine sind beizufügen. Die Unterlagen sind vor Bestellung und Lieferung durch den AN der örtlichen Bauleitung zu übergeben. 5. Bei alternativen Produkten muss der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt anhand Pt. 1-4 nachweisen und entsprechend vorzulegen / einzureichen. Die Gleichwertigkeit ist grundsätzlich vom AN nachzuweisen und von der ÖBL zu prüfen. Ansonsten sind die beauftragten Produkte einzubauen. Die Unterlagen sind vor Bestellung und Lieferung durch den AN der örtlichen Bauleitung zu übergeben. 6. Bei Einbauten von Systemen mit entsprechenden Systemzulassungen, wie z. B. fassadenseitigen WDV-Systemen oder Trockenbaukomponenten ist eine Systemzulassung gemäß Pt. 1-4 vorzulegen / einzureichen. Systembedingte Produkte müssen zwingend von einem Hersteller eingebaut werden, verschiedene Hersteller eines Systems sind nicht zugelassen. 7. Jedes einzelne von unterschiedlichen / divergierenden Systemen bedingt eine eigene Zulassung und ist gemäß Punkt 1-4 vorzulegen / zu übergeben. 8. Mit Abschluss von zuvor genannten Einbauten ist eine "Übereinstimmungserklärung" mit Angaben zum Produkt gemäß Pt. 1-4 vom Auftragnehmer / Bauleiter des AN rechtsverbindlich zu unterschrieben und vorzulegen / einzureichen. 9. Mit Abnahmen, bzw. Zwischen- oder Sichtabnehmen sind die förmlichen Abnahmeprotokolle beizufügen. 10. Mit Abschluss eines Gewerkes ist vom AN eine "Bauleitererklärung" vorzulegen / einzureichen. Diese Unterlagen sind nach einem noch zu vereinbarenden Schema mit der ÖBL übersichtlich fortlaufend anzulegen und vom AN zu pflegen. 11. Bei haustechnischen Einbauten ist wie o. g. zu verfahren. 12. Zusätzlich sind Geräteaufbauten / Schematas der Hersteller / des Aufstellers als Revisionsplanungen, sowohl der Leitungen / Trassen, als auch der einzelnen technischen vollautomatischen oder teilautomatischen Geräte vorzulegen / einzureichen. 13. Funktionsprüfungen / Dichtigkeitsprotokolle / das teilweise abpressen (strangweise), die Druckprüfungen vorzulegen / einzureichen. 14. Bei übergeordneten technischen Einheiten, wie z. B. Funktionen der Haustechnik (HLS), die in Verbindung mit elektrischen Einheiten funktionieren sollen, sind Sachverständigenabnahmen erforderlich, die die "Wirkprinzipprüfung" erfolgreich sicherstellen. Die detaillierten Abstimmungen sind in Art und Umfang und Zeitschienen mit der ÖBL zu treffen. Die Dokumentation hat a) Gewerkeweise und ggf. positionsweise zu erfolgen, b) Anhand der beauftragten Positionsnummern aus den Verträgen (Übersicht in jeweiligen Deckblättern) zu erfolgen, c) Dazugehörige Lieferscheine aller Materialien vorlegen / einreichen lassen. d) In Ordnern mit Trennlagen systematisch sammeln. Aufforderung zur Fotodokumentation bei verdeckten Leistungen Der AN hat für verdeckte Leistungen eine Fotodokumentation zu erstellen. Diese Fotodokumentation ist in jedem Aufmaß und jeder Rechnung als PDF-Datei beizulegen. Die dafür anfallenden Aufwendungen sind im Rahmen der Erstellung eines prüfbaren Aufmaßes für den AG kostenneutral. ABNAHME Es findet nur eine Abnahme als Schlußabnahme der vertraglichen vereinbarten Gesamtleistung des Auftragnehmers im Sinne der VOB/B statt, Teilabnahmen von Leistungen und / oder Abschnitten werden nicht gewährt. Zwingend vorausgesetzt zur Schlußabnahme des Auftragnehmers ist die mängelfreie denkmalrechtliche Abnahme mit der Unteren Denkmalbehörde als Grundlage. Die Abnahme der Leistung des Bieters findet förmlich statt (VOB Teil B §12). Voraussetzung ist die schriftliche Fertigstellungsanzeige des AN mit dem Abnahmebegehren. Vor der VOB-Abnahme ist eine denkmalrechtliche Abnahme mit der unteren Denkmalschutzbehörde durchzuführen. Diese denkmalrechtliche Abnahme bildet die Grundlage für die VOB Abnahme. Alle Abnahmen führt die BL im Auftrag des Bauherrn bzw. gemeinsam mit dem AG rechtsverbindlich durch und protokolliert diese. Stillschweigende Abnahmen durch Nutzung bzw. Inbetriebnahme sind ausgeschlossen. Abnahmbegehren, auch verdeckter Bauleistungen, sind der BL rechtzeitig (mind. 6 Werktage) schriftlich voranzumelden. GEWÄHRLEISTUNG Die Gewährleistung des AN beginnt entsprechend dem im Abnahmeprotokoll gemeinsam festgelegten Stichtag. Die Verjährungsfrist ist gem. den Vertragsbedingungen des Auftraggebers vereinbart (BVB, ZVB). Unmittelbar vor Ablauf dieser Frist wird durch die BL eine Baubesichtigung durchgeführt, an der ggf. und auf spezielle Anforderung der AN kostenfrei teilnimmt. Eine Mängelfreiheit, bzw. Ausführungsmängel werden dabei protokollarisch bestätigt. Entsorgungsmanagement Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung (KrWG, Gew.AbfV), elektronisch mit ZEDAL. Mit der Auftragserteilung übernimmt der AN die rechtlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und verpflichtet sich als Abfallbesitzer gem. §3 Abs 9 KrWG zur strikten Einhaltung, einschließlich aller untergesetzlicher Regelwerke sowie landesspezifische Regelungen (z.B. Merkblätter), der Gewerbeabfallverordnung (KrWG, Gew.AbfV) und hält diese zwingend ein. Der AN benennt mit Angebotsabgabe dem Abfallbeauftragten des AG einen fachkompetenten Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Emailadresse), der bei eventuellen Mängeln kontaktiert werden kann und während der gesamten Leistungen des Abbruchs jederzeit zur Verfügung steht. Ab Beginn der vertraglichen Leistungen des AN sind das Formblatt 1 rechnungsunabhängig bei jeder Änderung einzureichen! Das Formblatt 1 (sofern Beförderer oder Entsorger geändert werden) und das Formblatt 2 (mit dem aktuellen Entsorgungsstand) sind mit Rechnungslegung einzureichen. Es sind die Erzeugung gemischter Bau- und Abbruchabfälle gemäß GewAbvV entsprechend unbedingt zu vermeiden. Bau- und Abbruchabfälle sind sortenrein in abschließbaren, zugelassenen Container zu lagern. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur erzeugt werden, wenn diese Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar getrennt gehalten werden können (z.B. Verbundstoffe). Die Herstellung von gemischten Abfällen ist unter Verwendung von Formblatt 3 für jede Charge zu belegen. Die Disposition der Containergestellung/- wechsel hat so zu erfolgen, dass eine "Dauerlagerung" unterbleibt. Volle Container sind unmittelbar abzufahren, ebenso gefährlicher Abfälle, wenn Abbruch von Stoffklassen / Abfallnummern beendet sind. Die Dokumentation der Entsorgung erfolgt im Einzelnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweise sind zu unterlassen. Die Dokumentation (Verbleibsdokumente, Übernahmescheine, Registerbelege) der Entsorgung der nicht gefährlichen und gefährlicher Bau- und Abbruchabfälle erfolgt mittels ZEDAL in elektronischer Form. Jeder AN hat einen Abfallbeauftragten als kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Die Formblätter sind dauerhaft entsprechend den Entsorgungen zu vervollständigen und Formblatt 3 den Rechnungen beizulegen. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. Prüfung der Planung auf Widersprüche: Der Auftragnehmer hat die zur Ausführung übergeben Planung vollständig zu prüfen, bei Widersprüchen in der Planung ist rechtzeitig vor Ausführung die Objektüberwachung darauf hinzuweisen. Die Kosten sind in die Positionen der Leistungsbeschreibung einzurechnen und damit abgegolten. Zuwiderhandlungen: Bei Zuwiderhandlungen bzw. Nicht-Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen, behält sich der Bauherr das Recht vor, das 3-fache des vom AN durch die Pflichtverletzung ersparten Aufwandes in Abzug zu bringen (dauerhaft einzubehalten). Hierbei gilt der folgende Arbeitsmodus als vereinbart: Die Objektüberwachung erstellt eine prüfbare Kalkulation mit den angenommenen, durch die Pflichtverletzung ersparten Aufwendungen Der AN hat das Recht, auf eigene Kosten, den Nachweis zu erbringen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich geringer waren, als von der Objektüberwachung geschätzt. Als geeigneter Nachweis gilt dabei z.B. ein Kurzgutachten eines geeigneten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit
Die Bereitstellung von Unterlagen für und durch den AN
3. Angaben zur Baustelle 3.1. Bestand Der 1964 errichtete Gebäudekomplex steht als offener Perimeterblock in einem perforierten Gründerzeitblock. Er ist im Leopoldkiez des Ortsteils Wedding im Bezirk Mitte situiert. Die Anlage erstreckt sich dabei über die Adressen Seestraße 51, 52, 53, 54 und 55 sowie Turiners Straße 51. Die Bebauung besteht aus drei Blöcken - genannten Einheiten: Block 1 hat einen Aufgang in der Turiner Straße 51 und ist ein Dreispänner. Das 6 geschossige Gebäude hat 5 Vollgeschosse und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss (Flachbau) sowie einen Keller und ein Flachdach. Block 2 ist als eine Zeile erstellt und besteht aus den Aufgängen Seestraße 55, ausgebildet als Zweispänner, sowie der Seestraße 54 und 53 welche als Dreispänner errichtet wurden. Das Gebäude hat 8 Vollgeschosse und einen Keller sowie ein Flachdach. Block 3 ist als eine Zeile erstellt und besteht aus den Aufgängen Seestraße 52 und 51, beide ausgebildet als Dreispänner. Das Gebäude hat 8 Vollgeschosse und einen Keller sowie ein Flachdach. Jeder Aufgang hat einen Fahrstuhl. Während das Gewerbe eine höhe von 3,20m hat, haben alle Geschosse bis zum 2. OG eine Raumhöhe von 2,80 m. Ab der 3. Etage beträgt die Raumhöhe 2,68 m bis zur jeweils letzten Etage. Der Gebäudekomplex wurde in Mauerwerksbauweise errichtet. Sämtliche Decken sind monolithisch hergestellte Vollbetonplatten. Die Mauerstärken sind je nach Lastsituation unterschiedlich stark ausgebildet, aber es überwiegen im KG 36,5 cm, im 1-2 OG 30 cm und im 3-6 OG 24 cm. Die Außenwände der Fassade bestehen aus Kalksand-Vollsteinen, welche ca. 2006 mit einem WDVS-System versehen wurden, auf dem ein Kalk-Zement-Putz mit einer Farbbeschichtung angebracht ist. Tragende Innenwände sind in unterschiedlichen Geometrien und Mauerwerksarten, sowohl in Längs- als auch in Querrichtung, errichtet. An neuralgischen Punkten sind auch Stahlbetonstützen ausgebildet, besonders im Bereich der eingezogenen Loggien. Die Wände sind mit einem mineralischen Innenputz als Glattputz bis zu 1,5 cm stark verputzt (vermutlich Kalkzementputz), tapeziert und gestrichen. Die Bäder sind je nach Ausbildung des Spritzwasserbereiches überwiegend mit Keramikfliesen belegt, z.T. durch Vormieter überfliest oder mit Kunststofffolien überklebt. Die Küchen sind ebenfalls unterschiedlich stark mit Fliesen o.ä. ausgestattet. Bauzeitlich wurden keine asbesthaltige Wandbeläge in den Innenräumen verbaut. Die nicht tragenden Innenwände wurden zwischen den unterschiedlich ausgebildeten tragenden Wänden als räumliche Funktionstrennungen ausgeführt. Sie sind statisch nicht wirksam. Mit Wandstärken ab 6 cm wurden sie als leichte Wandkonstruktionen einschalig ausgeführt. Die Materialien sind eine Form von Porenbetonmauerstein mit hohem Kalkgehalt und sind beidseitig verputzt und z.T. mit Fliesen belegt. Bauzeitlich wurden in den Fluren Nischen aus Porenbetonmauersteinen in unterschiedlicher Anzahl und Größe je nach Flurausbildung hergestellt. Einige Nischen sind leer, einige mit Mieterschrankkonstruktion offen oder geschlossen belegt und wenige haben bauzeitliche Einbauschränke. Die Decken sind monolithisch hergestellte Stahlbetonplatten. Überwiegend sind die Geschossdecken 16 cm stark und variieren laut Statik zusätzlich in einigen Bereichen auf 14 und 18 cm. Oberseitig sind die Decken mit Bodenbelägen ausgestattet. In den Wohnungen (Flure, Zimmer, Küche) wurden die bauzeitlichen Bodenbeläge (asbesthaltige Kunststoff-(Flex-Vinyl-) Platten mit asbesthaltigem Kleber -festgebunden) verbaut. Sie sind auf den Fußböden überwiegend noch vorhanden. Teilweise wurden die Flex-Vinyl-Platten entfernt und/oder durch einen neuen Belag verdeckt. Auch Reste des asbesthaltigen Altklebers können noch erhalten sein. Die Fußböden der Bäder waren ursprünglich mit Keramikfliesen verfliest. Hier wurden keine asbesthaltigen Baustoffe nachgewiesen. Auf der Dachdecke wurde eine leichte Holzkonstruktion als Schmetterlingsdach ausgebildet mit einer über die Segmente verteilten innenliegenden Dachentwässerung, welche über den Keller in öffentliche Anschlüsse geleitet wird. Auf dem Holzdachstuhl ist eine mehrlagige Dachabdichtung aus Bitumenbahnen vorhanden, welche im Laufe der Jahre mehrfach repariert wurde. 3.2 Maßnahmen In den Wohneinheiten wird Primär die Küche und das Bad saniert. Steigleitungen der ELT und der HLS im Flur werden nur an den entsprechenden Stellen bearbeitet. Beim Austattungsgrad ist zu beachten das dass Gebäude unter Milieuschutz steht. Bestimmte Austattungsmerkmal können nur eingebaut werden wenn die Wohnung diese aufgrund einer Sanierung etc. vorher schon besaß. Schadstoffsanierung: Die Mieter ziehen aus, die Wohnungen werden je nach Schadstoffsanierungsstufe teilgeräumt und geschleust. Die Schadstoffsanierung erfolgt in einem terminlich fixierten Zeitraum zu Beginn der Strangsanierung in dem nur das Schadstoffgewerk arbeitet nach Freimeldung können die anderen Gewerke die betroffenen Wohnungen betreten. Bad und Küche werden (mit Ausnahme der Decken) schadstofffrei gemacht. D.h., schadstoffhaltige Böden inkl. Kleber sowie asbesthaltige Putze und Spachtel werden komplett entfernt. Im Flur und den Zimmern erfolgt lediglich eine Schadstofffreimachung in den direkten Sanierungsbereichen wie Steigern, Elektroinstallationen (Schlitze, Aussparungen) etc. In allen übrigen Wandbereichen verbleiben potentielle Schadstoffe. In allen Zimmer werden die schadstoffhaltigen Flex-Platten inkl. Kleber entfernt. In ca. 30 Wohnungen mit einer nicht mehr zulässigen Elektro-Installation werden elektrotechnisch instand-gesetzt und vorher mit einem Schlitzverfahren im Bereich der Elt-Schlitze partiell Schadstofffrei gemacht. In 3 Strängen (21 Wohnungen) müssen bei an Küche oder Bad an-grenzenden Zimmern die Steigleitungen erneuert werden. Die entsprechenden Wand- und Bodenbereiche werden partiell von Schad-stoffen befreit. Die Steigleitungen werden anschließend abgekoffert. Bei 5 Einraumwohnungen wird der Boden bei Schadstoffbelastung komplett erneuert Asbesthaltige Kleber welche in Fensterbänken verblieben sind, werden ebenfalls entfernt und die Fensterbank erneuert Strangsanierung Wohnungen (nach Schadstoffsanierung): Die Porenbetonwand zwischen Küche und Bad wird abgerissen und durch eine Trockenbauwand ersetzt. Es werden Vorsatzschalen für die Badobjekte errichtet, die Steigleitungen für Elektro und Sanitär komplett erneuert. Im Bad wird der Fliesenspiegel türzargenhoch angebracht und die Restfläche mit Malervlies tapeziert und gestrichen; evtl. vorhandener Schimmel wird entfernt. Der Fußboden wird gefliest. In der Küche wird auf einer Wand eine halbhoher Fliesenspiegel angebracht und die Restfläche mit Raufaser tapeziert und gestrichen; evtl. vorhandener Schimmel wird entfernt. Der Fußboden wird gefliest wenn vorher schon eine Fliesenfußboden bestand, ansonsten mit Linoleum belegt. Wohnungseingangstüren werden gang- und schließbar gemacht und die Dichtungen erneuert Wenn Einbauschränke oder Mieterkonstruktionen in den gemauerten Nischen vorhanden sind, werden sie für Elektrosteigleitungen etc. zurückgebaut und zugeschnitten wieder eingebaut. Bei Innenliegenden Bädern wir die Entlüftung erneuert. Die Heizungsstränge für die sanierten Bäder werden erneuert (im Bad oder angrenzenden Zimmern, je nach Bestandsstrang) Erneuerung und Verstärkung der Elektro-Hausanschlüsse, Elektrosteigleitungen, der Zählerzentralisierung im Kellergeschoss, der Unterverteilung sowie die Elektroinstallation (mind. Flur, Küche und Bad) in den Wohnungen. Sanierung Gebäude: Für die Nutzung des Gebäudes werden Technikräume erneuert und ergänzt, Mieterkeller und Fahrradkeller neu strukturiert und die Räume entsprechend hergerichtet. Die Treppenräume werden nur auf Wunsch des BH malermäßig überarbeitet, Hauseingangstüren bleiben unberührt. Die Grünanlage im Hofbereich bleibt unberührt und wird nur nach dem Bauvorhaben an notwendigen Stellen ertüchtigt; evtl. werden Hofgullys mit Sickerpackungen installiert Die haus- und elektrotechnische Anlagentechnik wird erneuert. Es werden keine Fassadenarbeiten, insbesondere Fenster- und Dacharbeiten ausgeführt, da sie nicht Teil der Strangsanierungsmaßnahme sind. Gewerbeinheiten: Die Gewerbe werden nur an für die Wohnungserschließung relevanten Stellen bearbeitet Im Gewerbe Erdgeschoss - Turiner Straße 51 ist eine Rabitz-Ahangdecke vorhanden welche glatt gespachtelt wurde. Für die Demontage der Asbestrohre muss ein Teilbereich freigeräumt werden (ca. 2,50m x 7m) und eine Folienabdichtung vom Boden zur Abhangdecke errichtet wer-den an die eine Schleusung angeschlossen wird. Nach Demontage der Rohre wird eine Trockenbau-Abhangdecke eingebaut und die Decke an der Öffnungsstelle wieder angepasst 3.3. Verantwortlichkeiten während der Sanierung Bauherr: WBM Wohnungsbaugesellschaft Mitte GmbH Dircksenstraße 38 in 10178 Berlin. Bauherrenvertreter: Planung/Bauleitung: RTW Generalplanungsgesellschaft mbH Bayreuther Straße. 8, 10787 Berlin, vertreten durch: 3.4. Qualitätssicherung Durch die Fachbauleitung des AN sind alle qualitativ relevanten Teilleistungen prüfend zu begleiten und im Bautagebuch zu dokumentieren. Das Bautagebuch ist zum Ender der Woche unhinterfragt der BL zu überreichen. Die Projektleitung führt auch stichprobenweise Kontrollen durch mit Hilfe der zuständigen Fachberater der Systemhersteller.
3. Angaben zur Baustelle
Hinweise für die vertragsgemäße Erfüllung aller Leistungen und der beengten Situation vor Ort sind alle zusätzlichen Kosten, Zeit- und Mehraufwedungen in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen abgegolten, wie folgt: Wegestrecken von bis zu 200 m von den Abbruchstellen zu den Containern als Zwischenlagerung, siehe Baustelleneinrichtungspläne. Transportweg von bis zu 200 m der Anlieferungen neuer einzubauender Materialien zu den jeweiligen Einbauorten, siehe Baustelleneinrichtungspläne. Handtransport für alle Materialien, da Hilfszeuge in Form von Flurförderfahrzeugen (auch Kleinstfahrzeugen) nicht eingesetzt werden können. Die zu entsorgenden Bau- und Abbruchabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sortenrein in abschließbaren, firmeneigen und mit TÜV-Siegeln gekennzeichneten Containern auf dem Grundstück zu lagern. Stellplätze werden seitens der Bauleitung RTW vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit den anderen Gewerken zugewiesen, siehe Baustelleneinrichtungspläne. Volle Container sind unmittelbar abzufahren, bei Unterbrechungen der Abbruchmaßnahmen einzelnen Abfallsorten sind die Container ebenfalls unmittelbar abzufahren, auch wenn diese nicht voll sind. Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe einen qualifizierten Mitarbeiter als Abfallbeauftragten zu benennen. Der Abfallbeauftragte des Auftragnehmers i. S. d. AbfAEV hat regelmäßig an Besprechungen teilzunehmen. Der Abfallbeauftragte alle relevanten Absprachen zu Logistik, Containerstellungen, Abfallarten, Transportwegen, Zeiträumen, Abfallnummern, Entsorgungen, sowie Dokumentationen der Formblätter 1-3, mit der örtlichen Bauleitung RTW, sowie dem beauftragten Abfallmanagement des Generalplaners zu besprechen und die Ergebnisse, Anordnungen und Mitteilungen sind im Sinne des gesamten Baufortschritts unverzüglich umzusetzen.
Hinweise für die vertragsgemäße Erfüllung aller
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__. 1 Baustelleneinrichtung Liefern, vorhalten und abfahren einer für die Ausführung der im Folgenden beschriebenen Leistungen benötigten eigenen Baustelleneinrichtung zur Durchführung der Baumaßnahme; dies mit allen benötigten Leistungsbestandteilen in ausreichender Anzahl, die zum reibungslosen Ablauf der Auftragsleistung erforderlich sind über die gesamte Bauzeit. Folgende Bestandteile sind einzukalkulieren: Gestellung von Baustellenunterkünften (Umkleideräume, Pausenräume) für eigenes Personal nach Arbeitsstättenrichtlinie Gestellung von benötigten Materialcontainern o.ä. Schuttcontainergestellung, Schutzmaßnahmen für Aufstellung und Abholung Maschinen, Geräte, Werkzeuge einschl. Reparatur- und Wartungskosten sowie Kleinmaterial Bauaufzüge, Seilwinden, Schuttrutschen für den eigenen Bedarf eigene Materialtransportmittel persönlicher Schutz gegen Staub, geeignete PSA, geeignete Arbeitskleidung usw. Transporte, Handtransporte innerhalb der Baustelle Baureinigung der Arbeitsbereiche täglich während der gesamten Bauzeit Leistungsinhalt ist ebenfalls das Beräumen der Baustelle, einschl. rückstandsfreiem Entfernen der Schutzbeläge. Dem Auftragnehmer wird keine Rüstung zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits zur Verfügung gestellt, Umlagen für die Verbrauchskosten siehe Vorbemerkungen. Abrechnung: pauschal
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__. 2 Prüfung Restfeuchte Prüfung des Estrichs auf vorhandene Restfeuchte mittels CM-Messung inkl. Protokollierung. Ausführungsort: Bad, Küche Abrechnung je Wohnung = 1 Stück
01.__. 2
Prüfung Restfeuchte
125.00
Stk
01.__. 3 Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen. Für die zu bearbeitenden Bodenflächen sind elektronische Aufmaße zu erstellen und in zeichnerischen Aufmaßen / Ansichtsplänen / sonstigen Plänen darzustellen. Hierbei ist die DIN 18202, Toleranzausgleichen am Bau, die Grundlage. Die kompletten waagerechten Böden / freiliegenden Flächen sind nach Abbruch des Bodenbelags / sonstiger Aufbauten (Fliesen etc.) entsprechend der DIN 18202 aufzunehmen, die Messpunktabstände sind im Raster von max. 1m anzulegen, aufzumessen hinsichtlich der bestehenden waagerechten und zu dokumentieren. Sind Abweichungen außerhalb der DIN 18202 festgestellt und per Foto dokumentiert, sind die Flächen mit erforderlichen Bodenausgleichsmassen gemäß Leistungsbeschreibung in entsprechenden Plänen darzustellen (in Dicke und Fläche). Dies dient als Grundlage für die weiteren Ausführungen in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Flächenansatz ist die Pos. 03.02.02.
01.__. 3
Bestandsaufmaße- Bodenflächen, Oberflächen
1.00
psch
02 Fliesenlegerarbeiten
02
Fliesenlegerarbeiten
02.__. 1 Untergrundertüchtigung Boden; Reinigung und Grundierung Herstellen eines geeigneten Untergrundes für nachfolgende Hauptleistung. Dazu Bodenflächen auf Ebenheit und Festigkeit prüfen. Bodenflächen vollflächig reinigen, trennende Substanzen entfernen, Oberfläche haftvermittelnd grundieren einschl. aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Einbauort: Bad- und Küchenfußböden Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich Anforderung: Haftzugfestigkeit mind. 1,5 N/mm² bzw. nach Herstellerangaben gewähltes Fabrikat: Sopro Grundierung GD 749 o.glw. angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 1
Untergrundertüchtigung Boden; Reinigung und Grundierung
810.00
02.__. 2 Bodenausgleich, Nivelliermasse Herstellen eines selbstnivellierenden, schnell erhärtenden Ausgleiches zum ausgleichen von Unebenheiten im Boden für nachfolgendes Abdichtungssystem, einschl. Aufbringen einer Grundierung gemäß Herstellervorschriften, inkl. aller Randdämmstreifen, Abschalungen an Rohrdurchführungen und Einbauteilen, nach 2-3 Stunden befließbar. Einbauort: Bad- und Küchenfußböden Untergrund: Beton, Estrich Ausgleichshöhe: bis 10 mm gewähltes Fabrikat: SOPRO Fliessspachtel 15 plus o.glw. angebotenes Fabrikat Grundierung: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Ausgleich: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 2
Bodenausgleich, Nivelliermasse
B
810.00
02.__. 3 Mehrstärke Bodenausgleich, Niveliermasse bis 10mm Zulage zur Hauptposition Bodenausgleich für Mehrstärke Bodenausgleich mit Niveliermasse bis 10mm. Die Verarbeitungen erfolgen gemäß den Herstellervorschriften.
02.__. 3
Mehrstärke Bodenausgleich, Niveliermasse bis 10mm
200.00
02.__. 4 Bodenspachtelung Unebenheiten der Bodenflächen durch Spachteln ausbessern, für nachfolgende Fliesenarbeiten. Einbauort: Bad- und Küchenfußböden Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich Schichtdicke: bis 20 mm Besonderheit: nur nach Aufforderung durch die örtl. Bauleitung gewähltes Fabrikat: SOPRO Reparaturspachtel RS 462 o. glw. angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 4
Bodenspachtelung
A
H
200.00
02.__. 5 Abdichtung Boden herstellen, Dichtschlämme Flächenabdichtung auf Bodenflächen mit flexibler Dichtschlämme, dazu: Wand- und Bodenflächen mit flexibler, zementärer Dichtschlämme in mind. zwei Arbeitsgängen im Spachtel- oder Streichverfahren beschichten. Sockelbereiche sind bis auf 15 cm ü. OKFFB abzudichten. Der Auftrag jeder Schicht muss fehlstellenfrei und in gleichmäßiger Dicke erfolgen. Einzelne Schichten jeweils trocknen lassen. Eigenschaften: Trockenschichtstärke mind. 2,0 mm Nassschichtdicke mind. 2,6 mm Verbrauch je mm Trockenschichtdicke 1,40 kg/m² Die Abrechnung erfolgt nur für die horizontalen Flächen. Die Abdichtung an aufgehenden Wänden h= 0,15 m ist in den E.P. mit einzukalkulieren. Nach Aushärtung der Verbundabdichtung ist diese stichprobenartig auf die geforderten Mindestschichtdicken zu überprüfen. Die Auswahl der Prüfstellen erfolgt durch den AG, die Prüfdurchführung erfolgt im Beisein des AG. Die Prüfung ist entsprechend zu protokollieren, Prüfprotokolle sind dem AG zu übergeben. Nach Prüfung sind die Punkte mit Abdichtungsmaterial überlappend in zwei Aufträgen zu überarbeiten. Wassereinwirkungsklasse in Bädern W1-I und Duschen W2-I Einbauort: Badfußböden; ggf. Küchenboden Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-, Spachtelmasse gewähltes Fabrikat: Sopro DichtSchlämme Flex 1-K (DSF 523). angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 5
Abdichtung Boden herstellen, Dichtschlämme
584.00
02.__. 6 Wandabdichtung im Spritzwasserbereich Wandabdichtung im Spritzwasserbereich (Badewanne/ Dusche, Waschbecken) liefern und herstellen.
02.__. 6
Wandabdichtung im Spritzwasserbereich
H
1,000.00
02.__. 7 Dichtband in Wand-Boden-Ixel einlegen Einlegen eines Dichtbandes in die Abdichtung, im Übergang zwischen Wand- /Boden-Ixeln im Spritzwasserbereich,Verlegung der Bänder mit einer reaktiven zweikomponentigen Dichtschlämme, einschl. aller Dichtecken, Stöße überlappend ausführen. gewählts Farbrikat: SOPRO AEB 641 Abdichtungsband o. glw. angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 7
Dichtband in Wand-Boden-Ixel einlegen
1,110.00
m
02.__. 8 Bodenfliesen, 20 x 20 cm, grau liefern und verlegen Bodenfliesen nach vorliegendem Fliesenplan in der maßgebend eingetragenen Treibrichtung liefern und verlegen, einschl. des Anarbeitens an vorhandene Einbauteile und dem anschließenden Verfugen. Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen. Kleber und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften. Einbauort: Badfußböden und wenn vorhanden Badabstellkammern (BT6/6s) Auf Anweisung Bauleitung Küchen und Küchenkammern (nur wenn vorher schon vorhanden) Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-, Spachtelmasse, Format: B x H = 20 x 20cm Verlegeart: Dünnbett Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw. Farbe Fliesen: grau matt Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert, frostbeständig Rutschhemmwert: R10b angebotenes Fabrikat Fliesenkleber: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Bodenfliese: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fugen: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 8
Bodenfliesen, 20 x 20 cm, grau liefern und verlegen
810.00
02.__. 9 Sockelfliesen 10 x 60 cm, grau liefern und verlegen Einbauort: Auf Anweisung Bauleitung Küchen und Küchenkammern (jeweils nur wenn vorher schon vorhanden) Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-, Spachtelmasse, Format: B x H = 10 x 60cm Verlegeart: Dünnbett Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw. Farbe Fliesen: grau matt Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept angebotenes Fabrikat Fliesenkleber: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Bodenfliese: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fugen: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 9
Sockelfliesen 10 x 60 cm, grau liefern und verlegen
H
355.00
m
02.__. 10 Untergrundertüchtigung Wände, Fliesen auf Putz / Gipskarton Herstellen eines geeigneten Untergrundes für nachfolgende Hauptleistung. Dazu Wandflächen auf Ebenheit und Festigkeit prüfen. Wandflächen vollflächig reinigen, trennende Substanzen entfernen, Oberfläche haftvermittelnd grundieren einschl. aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Der Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Einbauort: Bad und Küchen Wandflächen für Wandfliesen Untergrund: Stahlbeton, Beton, Estrich, alte Fliesen Anforderung: Haftzugfestigkeit mind. 1,5 N/mm² bzw. nach Herstellerangaben gewähltes Fabrikat: Sopro Grundierung GD 749 o.glw. angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 10
Untergrundertüchtigung Wände, Fliesen auf Putz / Gipskarton
2,500.00
02.__. 11 Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen aufbringen, zum Ausgleich verbliebender Kleberreste nach Fliesenabbruch oder Wandunebenheiten. Oberfläche herstellen für nachfolgende Fliesenverlegung im Dünnbett. Untergrund: Massivwände, oder bzw. mineralischer Putz Aufttragsdicke: bis 10 mm angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 11
Ausgleichsspachtelung auf die vorbereiteten Wandflächen
H
500.00
02.__. 12 Mehrkosten Ausgleichsspachtelung herstellen, je 10 mm Mehrstärke Mehrkosten für die Ausführung der Ausgleichsspachtelung auf Wänden, in veränderter Schichtdicke, je 10mm Mehrstärkestärke, zur in der Vorposition beschriebenen Dicke. Abrechnungsgrundlage sind die Nachweise der Lieferscheine, Verbrauchsangaben der Herstellen je Schichtdicke und Nachweise der Messprotokolle. Diese sind der Bauleitung rechtzeitig vorzulegen und dienen als Nachweis, werden keine Nachweise erbracht, erfolgt keine Vergütung.
02.__. 12
Mehrkosten Ausgleichsspachtelung herstellen, je 10 mm Mehrstärke
100.00
02.__. 13 Dichtband in Wand-Wand-Ixel einlegen Einlegen eines Dichtbandes in die Abdichtung, in den Wand- /Wand-Ixeln und an anderen aufgehenden Bauteilen im Spritzwasserbereich, Verlegung der Bänder mit einer reaktiven zweikomponentigen Dichtschlämme, einschl. aller Dichtecken, Stöße überlappend ausführen. gewähltes Fabrikat: SOPRO DB 438 Dichtungsband o.glw angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 13
Dichtband in Wand-Wand-Ixel einlegen
375.00
m
02.__. 14 Wandfliesen 25 x 40 cm Weiß liefern und verlegen auf Zargenhöhe Bodenfliesen nach vorliegendem Fliesenplan in der maßgebend eingetragenen Treibrichtung liefern und verlegen, einschl. des Anarbeitens an vorhandene Einbauteile und dem anschließenden Verfugen. Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen. Kleber und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften. Einbauort: Bad und wenn vorhanden Badabstellkammern (BT6/6s) Auf Anweisung Bauleitung Küchen und Küchenkammern Untergrund: Stahlbeton, Estrich, Nivellier-, Spachtelmasse, Format: B x H = 40 x 25cm Verlegeart: Dünnbett Fabrikat Fliesen: Kermos Sirius Newcon o.glw. Farbe Fliesen: grau matt Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert, frostbeständig Rutschhemmwert: R10b angebotenes Fabrikat Fliesenkleber: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fliese: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fugen: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 14
Wandfliesen 25 x 40 cm Weiß liefern und verlegen auf Zargenhöhe
2,500.00
02.__. 15 Fensterlaibungen mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Fliesen an Laibungen und Stürzen herstellen. Breite: bis 30 cm
02.__. 15
Fensterlaibungen mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
H
167.00
lfdm
02.__. 16 Wandfliesen 10 x 10 cm, liefern und verlegen Wandfliesen als Fliesenspiegel nach vorliegendem Fliesenplan in der maßgebend eingetragenen Treibrichtung liefern und verlegen, einschl. des Anarbeitens an vorhandene Einbauteile und dem anschließenden Verfugen. Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen. Kleber und Fugenfüller müssen aufeinander bzw. auf die Grundierung und Abdichtung abgestimmt sein, die Verarbeitung erfolgt gemäß den Herstellervorschriften. Einbauort: Fliesenspiegel Küche Untergrund: Mauerwerkswände, Porenbetonwände und Wandbauplatten aus Gipskarton Format: B x H = 10 x 10cm Verlegeart: Dünnbett Fabrikat Fliesen: Kermos 10x10 Plano AB! o.glw. Farbe Fliesen: weiß matt Farbe Fugen: gemäß Farbkonzept Eigenschaften: Rektifiziert, unglasiert, frostbeständig angebotenes Fabrikat Fliesenkleber: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fliese: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Fugen: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 16
Wandfliesen 10 x 10 cm, liefern und verlegen
331.00
02.__. 17 Anarbeiten an durchdringende Bauteile Bad Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Heizungsrohre,^Sanitärleitungen, Waschmaschinenanschluss, WC-Wippe, Abflüsse, Revisionsklappen etc. der Wand- und Bodenverfliesung an ca. 20 Stk Rohrdurchdringungen / Bad, Reviklappen und Objekte, insbesondere für den Zuschnitt im Fugenraster nach Vorgabe der Detailplanung. Abrechnung: pro Wohneinheit
02.__. 17
Anarbeiten an durchdringende Bauteile Bad
125.00
psch
02.__. 18 Anarbeiten an durchdringende Bauteile Küche Anarbeiten an durchdringende Bauteile in der Küche wie Heizungsrohre, Sanitärleitungen, Waschmaschinenanschluss, Spüle, Abflüsse, Revisionsklappen, Elektroobjekte etc. der Wand- und Bodenverfliesung an ca. 10 Stk Rohrdurchdringungen / Objekte, insbesondere für den Zuschnitt im Fugenraster nach Vorgabe der Detailplanung. Abrechnung: pro Wohneinheit
02.__. 18
Anarbeiten an durchdringende Bauteile Küche
H
125.00
psch
02.__. 19 Anschlagsschiene Edelstahl Liefern und Einbauen einer Bodenschiene als Fliesenabschluss. Anpassen der Schiene an Türbreite. Schenkellänge angepasst an Fliesenstärke. Einbauort: Bäder; Küchen und Küchenkammern Material: Edelstahl V2A Einzellänge: bis 1,00 m angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 19
Anschlagsschiene Edelstahl
170.00
Stk
02.__. 20 Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen, an freien Kanten, horizontal und vertikal, z.B. an Wandabkofferungen, Sockelabkofferungen, freien Ecken etc. für Fliesendicke ca. 10 mm. Einbauort: Bäder Material: Edelstahl V2A angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 20
Abschlussprofil aus Edelstahl liefern und einbauen
980.00
m
02.__. 21 Revisionsöffnung erneut verfugen Nochmaliges Einsetzen der vorhandenen Revisionsabdeckung nach bauseitigen Eingriffen inkl. Verfugung.
02.__. 21
Revisionsöffnung erneut verfugen
10.00
Stk
02.__. 22 Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Bad Verfugung mit elastischen Dichtstoffen an Wand und Bodenflächen; Innenecken, Türzargen Abdichtung der Anschluss-, Rand- und Bewegungsfugen und der Fugen zu den Sanitärobjekten mit spritzbaren, bewegungsausgleichenden Fugendichtmassen, incl. der nötigen Hinterfüllstoffe. Anbringen eines Schnittschutzbandes. Verarbeitung nach Herstellervorschriften. Einbauort: Bäder Abrechnung pro Wohneinheit = 1 Stück angebotenes Fabrikat Dichtstoff: (vom Bieter einzutragen) angebotenes Fabrikat Schnittschutzband: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 22
Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Bad
125.00
Stk
02.__. 23 Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Küche Verfugung mit elastischen Dichtstoffen an Bodenflächen; Innenecken, Türzargen sowie Seiten der Fliesenspegel. Einbauort: Küchen Abrechnung pro Wohneinheit = 1 Stück
02.__. 23
Verfugung mit elastischen Dichtstoffen Küche
H
42.00
Stk
02.__. 24 Revisionsrahmen, befliesbar für Wanne Revisionsrahmen, befliesbar aus Aluminium, einschl. Befestigungsanker liefern und anstelle einer Wandfliese in den Wannenträger einbauen, einschl. Fliese zuschneiden und einkleben, sowie dauerelastisch (Silikon in Fugenfarbe) verfugen. Grösse: 300 x 300 mm Einbauort: Bäder, Wannenträger angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 24
Revisionsrahmen, befliesbar für Wanne
95.00
Stk
02.__. 25 Wannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Badewannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen u. verfugen, zweiseitig, als Zulage zur Hauptposition "Wandfliesen im Dünnbett". Abmessungen Wanne: ca. 0,75 m x 1,70 m Ansatz: ca. 1,90 m² Abrechnung: je Wannenträger = 1 Stück
02.__. 25
Wannenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
95.00
Stk
02.__. 26 Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen u. verfugen, zweiseitig, als Zulage zur Hauptposition "Wandfliesen liefern und einbauen". Abmessungen: ca. 0,80 m x 0,80 m Ansatz: ca. 1 m² Abrechnung: je Duschtassenträger = 1 Stück
02.__. 26
Duschtassenträger mit Wandfliesen im Dünnbett einfliesen
30.00
Stk
02.__. 27 bodengleiche Duschanlagen befliesen und abdichten Bodengleiches Duschelement auf Untergrund vollflächig mit Fliesenkleber nach Herstellervorschrift im Dünnbettverfahren, mit hochflexiblem Dünnbettmörtel C2 TE S1 gemäß DIN EN 12004 auf vorbereitetem Untergrund einbauen. Unebenheiten ausgleichen. Duschelement im Dünnbett einfliesen u. verfugen, dreiseitig, als Zulage zur Hauptposition "Bodenfliesen liefern und einbauen".
02.__. 27
bodengleiche Duschanlagen befliesen und abdichten
5.00
Stk
02.__. 28 Herstellen einer Wannenablage mit wasserfester Bauplatte Herstellen einer Wannenablage durch eine wasserfeste Bauplatte in passender Stärke inkl. Unterkonstruktion und/oder Abdichtungen als Basis für nachfolgende Fliesenarbeiten. Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet. Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm². Druckfestigkeit bei 10% Stauchung: 0,25 N/mm², als Wärmedämmung/ Verbundabdichtung/ Fliesenträger auf tragfähigem Untergrund aus Beton, MW o.ä. vollflächig mit Fliesenkleber, C2 TE S1 gem. DIN EN 12004 nach Herstellervorschrift verlegen. Untergründe von Mörtelresten und Verunreinigungen säubern. Unebenheiten ausgleichen. gewähltes Fabrikat: wedi Bauplatte o.glw Einbauort: Bad angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 28
Herstellen einer Wannenablage mit wasserfester Bauplatte
40.00
Stk
02.__. 29 Aufdoppeln und Verspachteln der Fensterablagen im Bad mit wasserfester Bauplatte Aufdoppeln und verspachteln der Fensterablagen im Bad mit wasserfester Bauplatte in passender Stärke inkl. Unterkonstruktion und/oder Abdichtungen als Basis für nachfolgende Fliesenarbeiten oder dem anbringen einer Innenfensterbank. Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet. Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm². Druckfestigkeit bei 10% Stauchung: 0,25 N/mm², als Wärmedämmung/ Verbundabdichtung/ Fliesenträger auf tragfähigem Untergrund aus Beton, MW o.ä. vollflächig mit Fliesenkleber, C2 TE S1 gem. DIN EN 12004 nach Herstellervorschrift verlegen. Untergründe von Mörtelresten und Verunreinigungen säubern. Unebenheiten ausgleichen. gewähltes Fabrikat: wedi Bauplatte o.glw Einbauort: Bad angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 29
Aufdoppeln und Verspachteln der Fensterablagen im Bad mit wasserfester Bauplatte
125.00
Stk
02.__. 30 Wedi-Kanal liefern und montieren Abkofferung von Rohren wasserdicht, mit Bauplatte aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum, 20 mm, beidseitig mit Glasfasergewebe armiert und mit kunststoffvergütetem Mörtel beschichtet. Mindest-Scherfestigkeit: 0,2 N/mm 2 Druckfestigkeit bei 10% Stauchung: 0,25 N/mm 2 , liefern und als Abdichtung unter Dusch- und Badewannen und auf Untergrund lot- und fluchtgerecht mit geeignetem Fliesenkleber nach Herstellervorschrift in L-Form oder U-Form herstellen. Untergründe von Mörtelresten und Verunreinigungen säubern und grundieren, Unebenheiten für die waagerechte Verlegung ausgleichen. Einlegen eines Dichtbandes in die Abdichtung in den Ixel und Dichtmanschetten an Rohrdurchführungen für Wandbeläge einarbeiten, nach Herstellervorschriften, Abwicklung: bis 50 cm Plattendicke: bis 20 mm Gewähltes Fabrikat: WEDI / WEDI 610 o.glw. angebotenes Fabrikat/System: (vom Bieter einzutragen)
02.__. 30
Wedi-Kanal liefern und montieren
690.00
m
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__. 1 Helferstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen, werden für einen Hilfsarbeiter berechnet. Eine Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des Stundennachweises innerhalb 1-2 Werktagen (bezgl. der Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
03.__. 1
Helferstunden
20.00
Std
03.__. 2 Facharbeiterstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen, werden für einen Facharbeiter berechnet. Eine Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des Stundennachweises innerhalb 1-2 Werktagen (bezgl. der Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
03.__. 2
Facharbeiterstunden
20.00
Std

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