Schlosserarbeiten
SCI Jugendhilfeeinrichtung Moers
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Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Wohnheims für eine Jugendhilfeeinrichtung in Moers. Die Bebauung ist freistehend auf dem Grundstück geplant und erstreckt sich über drei oberirdische Geschosse. Das Objekt wird in konventioneller Massivbauweise errichtet, die Primärkonstruktion besteht aus Stahlbeton und Mauerwerk. Das architektonische Konzept sieht im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss Verwaltungs-, Gemeinschafts- und Bewohnerbereiche vor, im Staffelgeschoss befinden sich Lager, Werk- und Therapieraum sowie Wasch- und Trockenräume. Adresse:                         Galgenbergsheide 30                                       47443 Moers Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Silvia Bredenbeck Tel.:             0271-695 177 Mobil:           0151-155 573 21 E-Mail:         silvia.bredenbeck@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Dokumentation Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schlosserarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Schlosserarbeiten Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18360 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Stoffe und Bauteile Anzubietende Fabrikate Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Ausführungshinweise Hinweise zu Schweißarbeiten Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Vorkehrungen zum Schutz anderer Bauteile, wie z.B. Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Dämmschichten, sowie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung eines einwandfreien Brandschutzes zu treffen. Hinweise zu Geländern und Umwehrungen Geländer und Umwehrungen sind so auszubilden, dass die aus Sicherheitsgründen geforderten Höhen, lichte Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben und zum Fußboden eingehalten werden. Anforderungen an den Werkstoff Stahl Im eingebauten Zustand nicht mehr sichtbare Stahlteile sind entweder aus Chromnickelstahl oder in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Nachträgliche Bearbeitungen sollen weitgehend vermieden werden. Die Verzinkung der Stahlteile ist nach dem Transport auf die Baustelle und vor der Montage der Aluminiumelemente gründlich zu überprüfen. Beschädigte Zinkoberflächen auch nach eventuellen Schweißarbeiten sind zu reinigen, zu entfetten und mit einem hochwertigen Schutzanstrich gut deckend zweimal zu streichen. Statische Anforderungen Sofern notwendig muss die Konstruktion den statischen Anforderungen gerecht werden. Dimensionen und Materialdicken sind, soweit nicht vorgegeben, vom Bieter selbst zu wählen und auf Anforderung nachzuweisen. Einwirkende Lasten müssen sicher auf das Bauwerk übertragen werden. Für die Lastannahmen gelten die einschlägigen Normen. Verbindung und Befestigung Alle Verbindungen und Befestigungen müssen einen Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau ermöglichen. Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen, Muttern usw. müssen in Verbindung mit Aluminium aus austenitischem Chromnickelstahl bestehen. Für alle übrigen Verbindungen und Kleinteile aus Stahl ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Sämtliche Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosionen muss beim Zusammenbau verschiedenartiger metallischer Werkstoffe eine Zwischenlage aus neutralem Material verwendet werden (Ausnahme im Trockenbereich bei Einsatz von nichtrostendem Chromnickelstahl).
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Schlosserarbeiten
01 Schlosserarbeiten
01
Schlosserarbeiten
01.0010 Werk- und Montageplanung / Statische Berechnung Grundlage für die Werkplanung des AN sind die Pläne und Leitdetails des Architekten. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Montage-, Werkstatt- und Fertigungsplanung sowie notwendige statische Berechnungen zu erbringen und mit dem AG abzustimmen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigungen, Bauanschlüsse usw. hervorgehen. Die Unterlagen sind dem AG vor Montagebeginn  in 1-facher Ausfertigung zur Prüfung und Planfreigabe vorzulegen.
01.0010
Werk- und Montageplanung / Statische Berechnung
L
1.00
psch
01.0020 Treppen- und Podestgeländer mit Handlauf V2A Treppen- und Podestgeländer in Form eines Stahlgeländers gemäß Ausführungsplanung für die Innentreppe liefern und fachgerecht montieren. Alle Oberflächen mit Rostschutzanstrich und grundiert zur Aufnahme einer Lackierung  durch den Maler. Gurte:                  Flachstahl 30 x 10 mm Ober- und Untergurt Füllstäbe:             Flachstahl 20 x 5 mm, Abstand max. 12 cm Befestigung:         seitliche Befestigungsplatten und Dübelmontage Handlauf:             Edelstahl Rundrohr D = 42 mm, gebürstet Ecken:                 auf Gehrung Enden:                 stumpf
01.0020
Treppen- und Podestgeländer mit Handlauf V2A
13.00
m
01.0030 Wandhandlauf V2A, 42 mm Wandhandlauf aus Edelstahl liefern und fachgerecht montieren. Ausführung inkl. sämtlicher Schweißnähte, Schrägschnitte, Kleineisenteile, Bohrungen, Verschraubungen, Befestigungsmittel und notwendigen Toleranzausgleichen zum Rohbau. Material:              Edelstahl-Rundrohr D = 42 mm, gebürstet Wandabstand:      50 mm Ecken:                 auf Gehrung Enden:                 stumpf
01.0030
Wandhandlauf V2A, 42 mm
18.00
m
01.0040 Vorgestellte Balkonanlage inkl. Überdachung und Kalender Vorgestellte Balkonanlagen inkl. Überdachung, ca. 7,60 x 2,50 m aus feuerverzinkter Profilstahlkonstruktion gemäß Ausführungsplanung und Statik liefern und montieren.  Gefertigt aus CG-Profilen 200 als Träger und Quadratrohren 100/4 Entwässerung über im CG-Profil eingelegte Entwässerungsebene aus Glattblechen. Wasserablauf über eine Stützeninnenentwässerung. Balkongeländer als Stabstahlgeländer, feuerverzinkt, bestehend aus: - Handlauf:                                                        60 x 40 x 4 mm - Ober- und Untergurt:                30 x 10 mm - Füllstäbe                                                        20 x 5 mm,  Abstand ca. 10 cm
01.0040
Vorgestellte Balkonanlage inkl. Überdachung und Kalender
1.00
Stck
01.0050 Gitterrost, feuerverzinkt, ca, 1,20 x 1,20 m Gitterrost, feuerverzinkt, als Abdeckung für Installationsgrube liefern und fachgerecht montieren, inkl. entsprechendem Auflagewinkel und Befestigungen. Gitterrostelemente herausnehmbar und so aufgeteilt (Gewichtsreduzierung), dass die einzelnen Elemente von einer Person herausgenommen werden können.
01.0050
Gitterrost, feuerverzinkt, ca, 1,20 x 1,20 m
O
1.00
Stck
01.0060 Estrichwinkel 155/80/10 mm Profilstahl-Winkel 155/80/10 mm als Estrichabschluss liefern und fachgerecht mit Ankerdübel im gelochten Flansch auf Betondecke befestigen.Oberfläche gestrahlt. Einzellängen nach Wahl des  AN.
01.0060
Estrichwinkel 155/80/10 mm
O
1.00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die Projekt-/ Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel müssen spätestens 5 Tage nach Ausführung (keine Anerkennung bei einer späteren Vorlage) der Projekt-/ Bauleitung vorliegen. Die Vorlage ist auch per E-Mail möglich, sofern der/die Projekt-/ Bauleiter:in des AG innerhalb der 5 Tage-Frist nicht auf der Baustelle anwesend ist.
Stundenlohnarbeiten
02.0010 Verrechnungsatz Vorarbeiter Verrechnungsatz Vorarbeiter.
02.0010
Verrechnungsatz Vorarbeiter
O
1.00
Std
02.0020 Verrechnungssatz Facharbeiter Verrechnungssatz Facharbeiter.
02.0020
Verrechnungssatz Facharbeiter
O
1.00
Std
02.0030 Verrechnungsatz Helfer Verrechnungsatz Helfer.
02.0030
Verrechnungsatz Helfer
O
1.00
Std