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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Umfang der Leistung
Das Immobilien- und Gebäudemanagement der Stadt Osnabrück, Bierstraße 33-36, 49074 Osnabrück plant einen Umbau/Erweiterung des Schulzentrums am Sonnenhügel zur Oberschule.Die maßnahme umfaßt eine Umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes sowie einen Erweiterungsbau.
Die Bauausführungen finden im Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2027 statt. siehe besondere Vertragsbedingungen.
Zufahrt und öffentliche Belange:
>> B-Plan:
Nicht vorhanden.
>> Grundstück und Zufahrt:
Die Anschrift lautet: Schulzentrum Sonnenhügel, Knollstraße 143 , 49088 Osnabrück. Das Grundstück ist über die Knollstrasse zu erreichen.
Das Grundstück befindet sich direkt an der Sebastopol Str. einer Anliegerstraße. Vor dem Gebäude befindet sich ein Geh-; u. Radweg.
Zufahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind regelmäßig freizuhalten.
Inwieweit der öffentliche Straßenraum zusätzlich für die Anlieferung von Materialien in Anspruch genommen werden kann/muss, ist vom AN eigenständig mit den zuständigen Behörden zu klären. Eventuelle Verunreinigungen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Flächen auf dem Gelände während der Baumaßnahme sind unverzüglich und auf Kosten des Auftragnehmers zu entfernen.
Auf dem Grundstück findet Schulbetrieb statt, sodass Zufahrt und Hoffläche nur eingeschränkt genutzt werden können.
Anlieferungen müssen nach Möglichkeit außerhalb der Schul bzw. der Hol-; und Bringezeiten erfolgen.
Im Umfeld der BauAAstelle ist regelmäßig mit erhöhtem Verkehr zu rechnen, dem bei der Anfahrt von und zur Baustelle jederzeit Rechnung zu tragen ist. Beeinträchtigungen und Gefährdungen des öffentlichen Verkehrsraums sind grundsätzlich zu vermeiden. Temporäre Störungen sind der örtlichen Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Die Beschaffenheit und Zugänglichkeit des Grundstückes wird bei Angebotsabgabe als bekannt vorausgesetzt. Nachforderungen für erschwerten Materialtransport oder Ähnlich aus Unkenntnis der Örtlichkeit können nicht anerkannt werden.
Nachbarschaftsschutz:
Alle Maßnahmen sind so durchzuführen, dass die Geruchs-; Staub-; und Schadstoffemissionen auf einen dem Stand der Technik entsprechendes Minimum reduziert werden.
Beim Baustellenbetrieb dürfen nur Geräte auf dem neuesten Stand der Technik eingesetzt werden, die zur Vermeidung von Lärmemissionen schallisoliert ggf. lärmreduziert sind.
Baugrund und evtl. vorhandene Hindernisse:
Ein Bodengutachten ist vorhanden und liegt den Unterlagen bei.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beschaffung von Informationen über eventuell im Bereich des Baufeldes verlaufende Versorgungs- und Grundleitungen (Telekom etc.). Auch bei negativen Auskünften ist grundsätzlich mit der nötigen Sorgfalt zu arbeiten.
Grundsätzlich geht die Beseitigung von Schäden an Grundleitungen oder Kabeln zu Lasten des Unternehmers.
Baustelleneinrichtung/ Lagerflächen:
sofern vorhanden gem. Baustelleneinrichtungskonzept; ansonsten in Absprache mit der örtlichen Bauleitung
Verfügbare Lagerflächen sind nur im begrenzten Umfang vorhanden und werden durch die Bauleitung zugewiesen. Angeliefertes Material kann kurzfristig zwischengelagert werden und muss zügig verbaut werden.
Der Auftragnehmer hat die Pflicht eigene Materialien, Stoffe und Bauschutt sicher zu lagern bzw. abzudecken.
Jede Firma hat grundsätzlich für die eigene Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Geräte, Arbeitseinrichtungen, Hebezeuge, Gerüste, Arbeitsschutzmaßnahmen, Beleuchtung,
Umkleidemöglichkeit usw. zu sorgen - sofern diese
Leistungen nicht extra im vorliegenden LV erfasst sind.
Werbung
Das Anbringen von Firmenschildern, Werbetafeln etc. ist im gesamten Baustellenbereich grundsätzlich nicht erlaubt.
Parkplätze
Parkmöglichkeiten für die am Bau beteiligten Gewerke stehen nur im öffentlichen Raum zur Verfügung
Aufenthaltsräume
thaAufenthaltsräume stehen nicht zur Verfügung. Für die Unterbringung des eigenen Personals ist der AN selbst verantwortlich. Das Aufstellen von Bauunterkünften ist mit der Bauleitung einvernehmlich abzusprechen. Es besteht kein Anspruch auf Genehmigung.
Sanitärräume
Sanitärräume mit WC- und Waschheinrichtungen werden bauseits in angemessener Anzahl bereitgestellt.
Unterhaltungselektronik
Der Betrieb von Radio-, Musik- und sonstigen Unterhaltungsgeräten aller Art ist nur zulässig, soweit der Schul- und Baustellenbetrieb dadurch nicht nachteilig beeinflusst wird. Die Bauleitung kann den Betrieb derartiger Geräte jederzeit untersagen.
Medienerklärung
Der AN gibt gegenüber der Presse, Medien u. sonstigen interessierten
Bürgern keine Erklärungen oder Stellungnahmen ab, sondern verweist
an den Bauherrn.
Baustellenversorgung:
Anschlüsse für Strom und Wasser werden zentral vorgehalten. Die Verteilung von dort obliegt den Firmen.
Die im Zuge der Arbeiten entstehenden Kosten für Baustrom, -wasser und -abwasser werden vom Auftraggeber übernommen.
Nicht enthalten sind Versorgungskosten für Personalcontainer oder Bauwagen des AN. Der AN hat hierzu die erforderlichen Medienzähler vorzusehen.
Beseitigung von Abfällen/ Reinigung:
Jede auf der Baustelle tätige Firma hat mit Ausführungsbeginn als Nebenleistung dafür zu sorgen, dass sämtliche aus ihrem eigenen Arbeitsbereich anfallenden Abfälle, Verpackungen und Restmaterialien regelmäßig sofort in eigener Zuständigkeit und Verantwortung abtransportiert und entsorgt werden. Eine Zwischenlagerung von Bauabfällen innerhalb des Baustellengeländes wird nicht geduldet. Die Baustelle ist ebenfalls von sonstigem "Hausmüll" wie Kaffee- oder Joghurtbecher, Getränkeflaschen etc. freizuhalten.
Offene Schuttcontainer außerhalb der Baustelle sind gegen Unbefugtpe zu sichern, bzw. zum Wochenende abzufahren.
Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten und jeweils zum Wochenende aufgeräumt und sauber zu hinterlassen, so dass keine Bau-, Schutt- oder Verpackungsmaterialien von Unbefugten entwendet werden können.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sein Personal ausdrücklich auf diese Verpflichtung hinzuweisen und deren Erfüllung nachzuhalten.
Bei Zuwiderhandlung wird ohne weitere Aufforderung ein Dritter mit der Baureinigung beauftragt, die Kosten gehen zu Lasten des Verursachers bzw. werden bei Nichtfeststellbarkeit auf alle bis zu diesem Zeitpunkt am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt bzw. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Bauschild:
Ba( x ) Ein Bauschild wird nicht aufgestellt
( ) Es wird ein Bauschild aufgestellt. Es besteht die Möglichkeit eine Werbetafel in der Größe ca. 0,65mx0,15m anbringen zu lassen. Die Kosten belaufen sich auf 150,00€ netto und werden von der Schlussrechnung abgezogen.
Baubesprechungen und Bautagebuch:
Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, (in der Regel wöchentlich) für die Dauer der Vertragslaufzeit einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte gemäß der Vorlage VHB 411 Vergabehandbuch zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich bzw. auf Anforderung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können und lückenlos mit durchgängiger Nummerierung geführt sein.
Sonstiges:
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen verden Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen.
Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über alle örtlichen Gegebenheiten informiert hat, sich mit den spezifischen Anforderungen dieser Baustelle auf dem Gelände auskennt und ggf. erforderliche Leistungen hierfür in den Einheitspreisen berücksichtigt hat.
Alle Leistungen umfassen grundsätzlich auch die Lieferung der erforderlichen Stoffe und Materialien sowie den Transport bis zur Verwendungsstelle, sofern im LV nicht ausdrücklich anders beschrieben.
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Allgemeine Vorbemerkungen
zusätzliche Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen:
Grundlage für die Vergabe und Durchführung der nachfolgenden Arbeiten sind:
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für die sach- und fachgerechte Herstellung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Bauleistungen gelten - soweit nichts anderes angegeben ist - alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, die neuesten Gelbdrucke der DIN-Vorschriften, soweit sie bereits anerkannte und bewährte Regeln der Technik wiedergeben, die anerkannten und bewährten Regeln der Technik, einschließlich der Herstellervorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle Öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit sowie die Unfallverhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die
VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Fassung, das Baurecht der Bundesrepublik Deutschlands sowie des Landes Niedersachsen sowie Ergänzungen und Auflagen der Stadt Osnabrück.
01 Mitgeltende Unterlagen
Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und damit
Vertragsbestandteil sind:
Baustofferhebung Umweltlabor ABC GmbH vom 25.10.2022
Baugrundgutachten
Planunterlagen zur Übersicht der Sanierungsbereiche
02 Örtliche Verhältnisse und Eigenheiten
Der Bieter hat die Möglichkeit, sich vor Abgabe des Angebotes
über alle die Preisbildung und die Ausführung bestimmenden
Umstände, die örtlichen Verhältnisse und Eigenheiten der
Baustelle, insbesondere durch Augenschein Klarheit zu
verschaffen, sodass aus dem Titel Unkenntnis keinerlei
Nachforderungen abgeleitet werden können und der AN in
jedem Fall die volle Haftung über die angebotenen Leistungen
übernimmt.
03 Widersprüche
Stellt der Bieter in den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche
fest oder erscheinen ihm einzelne Punkte nicht zweifelsfrei oder
als unvollständig, so hat er sich Klarheit durch Rückfrage zu
schaffen. Bedenken des Bieters gegen die Art der Ausführung
sind dem Angebot gesondert und schriftlich beizulegen, da nach
Auftragsvergabe keine wie immer gearteten Nachforderungen
aus diesem Titel gestellt werden können.
04 Brandschutz
Brandbekämpfungsmittel sind in ausreichender Anzahl und
Dimensionierung in den jeweiligen Sanierungsbereichen
vorzuhalten. Fluchtwege sind nach den gültigen Vorschriften frei
zu halten. Im Sinne der Brandbekämpfung sind Abfallstoffe
unverzüglich zu entfernen. Es sind alle gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten; auf die Landesbauordnung Niedersachsen
wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen.
05 Kalkulationsgrundlagen
Mit Abgabe der Einheitspreise sind auch folgende Leistungen
soweit AAnicht anders erwähnt mit einzukalkulieren:
Anzeige der Schadstoffsanierung mit Gefahrstoffen bei den
zuständigen Behörde, soweit erforderlich.
Berücksichtigung technischer, organisatorischer und
persönlicher Schutzmaßnahmen, die sich aus der Lage und
Beschaffenheit des Sanierungsbereiches, der
Arbeitsabwicklung und Sanierungsmethode und der
Auflagen und Anordnungen der staatlichen Behörden für
Arbeitsschutz, sonstiger Behörden, der Fachplaner und
Projektsteuerung, sowie der Gesetzgebung ergeben.
Ständige Kontrolle der Funktionalität von Abschottungen,
Gerätschaften, Filtereinheiten, Schleusen,
Unterdruckhalteanlagen, technischer Überwachungsgeräte,
persönlicher Schutzvorkehrungen sowie der Einhaltung
organisatorischer Abläufe und Arbeitsablaufpläne.
Gegebenenfalls sofortige Meldung der Fachbauleitung und
Beseitigung von Störungen oder Zuwiderhandlungen bzgl.
des vorherigen Punktes.
Transportieren (auch Zwischentransporte) auf der
Baustelle, Laden, Abfahren etc., insbesondere sind
horizontale Transportstrecken von 50 m bis zu 100 m bei
der Kalkulation zu berücksichtigen.
Aktuelle Deponie-, Entsorgungs- und Recyclinggebühren
etc. jeder Art inkl. aller Nachweise.
Beseitigung von Schäden, die durch den AN verursacht
wurden, sowie daraus entstehende Folgeschäden an
angrenzenden Installationen, Außenanlagen, etc.
Freistellung des Auftraggebers und seiner
Erfüllungsgehilfen von allen aus der Sanierung
entstehenden Ansprüche Dritter.
zusätzliche Vertragsbedingungen
09 Fassadenarbeiten
09
Fassadenarbeiten
09.04 Anschlüsse an angrenzende Bauteile
09.04
Anschlüsse an angrenzende Bauteile
09.05 MW Dämmplatten 035 verklebt - Keramik + Putz
09.05
MW Dämmplatten 035 verklebt - Keramik + Putz
09.06 Kantenschutz,Armierung, Anschlussprofile
09.06
Kantenschutz,Armierung, Anschlussprofile
09.07 Schlussbeschichtung keramische Bekleidung
09.07
Schlussbeschichtung keramische Bekleidung