Sprech- und Klingelanlagen
Schule Überlingen
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01 Sprech- und Klingelanlagen
01
Sprech- und Klingelanlagen
01.__.0010 Sprech- und Klingelanlagen Grundsätzlich sind an Haupt- und Nebeneingängen sowie an Küchenanlieferung Sprechanlagen mit Video-Funktion vorzusehen. Die Außensprechstellen mit Klingel/Videokamera müssen robust und schlagfest sowie beleuchtet ausgeführt sein. Die Innensprechstellen müssen als Wand- oder Tischausführung nach Erfordernis vorgesehen werden. Innensprechstellen sind mind. im Sekretariat und Lehrerzimmer vorzusehen. Bei der Küchenanalieferung ist die Innensprechstelle im Büro der Küchenleitung zu platzieren. Sämtliche Innensprechstellen müssen mind. folgende Funktionen haben: einstellbarer Klingelton, Lautstärkereglung, Klingelabstellung (Stummschaltung) mit Rückmeldung und Türöffnerfunktion. Ausführung ist vorher jeweils mit der Stadt Überlingen (Abt. GBM) abzustimmen und freigeben zu lassen.
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Sprech- und Klingelanlagen
1.00
psch