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01 Lüftungsanlage
01
Lüftungsanlage
01.__.0010 Lüftungsanlage · Maximale Außenluft-Auslegungstemperatur: 38 °C
· Außenluftfeuchte bei maximaler Auslegungstemperatur: 40 %
· Minimale Außenluft-Auslegungstemperatur: -12 °C
· Außenluftfeuchte bei minimaler Auslegungstemperatur: 95 %
· RLT-Geräte sollen auf dem Dach als kompakte Außeneinheit mit entsprechenden Schutzgrad/Art und Eignung aufgestellt werden. Alle Anschlüsse müssen witterungsbeständig (Wärme, Hitze, Frost, UV-Beständig usw.) hergestellt werden. Es wird ausdrücklich auf die Dachdurchdringung(en) und deren fachgerechte Abdichtung hingewiesen! Des Weiteren wird auf die Schallübertragung
nochmals verwiesen, da die Lage des Gebäudes sich in einem Wohngebiet befindet. Der Lärmpegel im Außenbereich darf nicht die 40dB-Marke überschreiten (allgemeines Wohngebiet)!
· Die Aufenthaltsräume werden maschinell be- und entlüftet. Zusätzlich sind die Räume und die Fensteröffnungen so auszulegen, dass eine Fensterlüftung (freie Lüftung, gem. ASR A3.6) möglich ist. In den Räumen genügt der
hygienische Mindest-Luftwechsel (Auslegungs-Außenvolumenstrom gem. DIN EN 16798-1, Kategorie II). Es ist jedoch mindestens ein 3facher Luftwechsel in den Aufenthaltsräumen und ein 2facher Luftwechsel in den Nebenräumen vorzusehen.
· Die Sozialräume werden maschinell be- und entlüftet. Der Luftwechsel soll mindestens dem Luftwechsel gem. ASR A4.1 entsprechen.
· Die Aufenthaltsräume sollen temperiert werden, d.h. deltaT Außenluft zu Raumluft ca. 2-4 K. Dazu soll im RLT-Gerät ein Kühlregister vorgesehen werden.
· Im RLT-Gerät ist ein Leerteil für die spätere Nachrüstung eines Nachheizregister vorzusehen.
· Für südorientierte Räume sind Vorkehrungen für mechanische Lüftung und/oder Kühlung gemäß Fachplanung vorzusehen.
· Für die Lüftungsanlagen sind grundsätzlich verzinkte Stahlblech-Systeme einzusetzen.
· Alle Außenluftgitter müssen als Wetterschutz- und Vogelschutzgitter ausgeführt sein. Nach Anforderung ist die Möglichkeit von Frostschutzgittern zu prüfen und
abzustimmen. Auf Elektroheizbänder ist Abstand zu nehmen!
· Befestigungen sind mind. als verzinkte und schallgedämmte mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel (Rohrschelle mit Gummieinlage, Gewindestangen,
Stahlanker etc.) erlaubt.
· Alle Lager der Geräte, Anlagen, Maschinen etc. sind schallgedämmt und entkoppelt zum Gebäude herzustellen.
· Brandschutzklappen sind mit Schmelzlot und/oder thermischer Auslösung und Motor auszustatten. Bei Auslösung sind alle Brandschutzklappen mit Meldungen über Endschalter an die GLT/MSR auszuführen. Ist keine GLT/MSR vorhanden, so müssen die Meldungen als Sammelmeldung (SM) optisch und akustisch angezeigt
werden (Anzeigetableau).
· Die Montage der Brandschutzklappen muss so erfolgen, dass sie für eine spätere Wartung und Instandsetzung ohne zusätzlichen Montageaufwand (Zwischendecken, angrenzende Installationen) zugänglich sind.
· Filter sind entsprechend der Anforderungen wartungsfreundlich (durch Haustechniker) auszuführen. Filterklasse ergibt sich nach Anforderung und ist am
jeweiligen Gerät/Einschub mit Wartungsintervall zu kennzeichnen. Alle Filter müssen am Lüftungsgerät von außen über Zustand, Druck (Anfang/Ende) ablesbar sein.
· Beim Einsatz von Volumenstromreglern (evtl. mit Messfühler) sind diese so zu errichten, dass jederzeit eine Nachjustierung möglich ist und ohne Eingriff in die
GLT-/MSR-Steuerung.
· Die Montage der Volumenstromregler muss so erfolgen, dass sie für eine spätere Wartung und Instandsetzung ohne zusätzlichen Montageaufwand (Zwischendecken, angrenzende Installationen) zugänglich sind.
· Lüftungsgeräte sind generell auf Sockel (mind. 20cm) und Entkoppelt zu montieren.
· Alle Ventilatoren sind generell mit Frequenzumformer und/oder Motorschutzschalter auszuführen und möglichst direkt am Antrieb zu platzieren sowie mit Hinweisschilder (Funktion, Stromkreis, Einstelldaten) zu versehen. Alternativ können Ventilatoren mit EC-Motoren verwendet werden. Das aktuell geltende GEG ist einzuhalten, Luftmengen sind auf die oben genannten Anforderungen auszulegen.
Die GBM Standards Stand 11.05.2025 sind zu beachten und
einzuhalten.
01.__.0010
Lüftungsanlage
1.00
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