Sicherheitsbeleuchtung
Schulbau, Essen
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01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
01.__.0010 Sicherheitsbeleuchtung Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist entsprechend den jeweils neuesten Fassungen der einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik auszuführen und zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage zu planen und zu bauen. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist gemäß dem Brandschutzkonzept und der jeweils für das Projekt zutreffenden Richtlinien bzw. Verordnungen auszuführen. Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist als LPS-System inkl. zugelassenem Brandschutzgehäuse mit Einzelleuchtenüberwachung und individueller Zustands- und Namensanzeige pro Leuchte in Verbindung mit systemgebundenen Betriebsgeräten einschließlich Überwachungsbaustein auszuführen. Die Anlage ist für den Mischbetrieb von Dauerlicht, geschaltetem Dauerlicht und Bereitschaftslicht in einem gemeinsamen Stromkreis zu realisieren. Die Anlage ist in LED-Technik auszuführen, die Nennspannung der LED-Leuchten beträgt 230 V. Für die Fernanzeige der Betriebszustände der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist im Büro ein Meldeund Schalttableau zu installieren. Durch LED-Anzeigen sind folgende Betriebszustände anzuzeigen: Anlage betriebsbereit, Batteriebetrieb und Anlage gestört. Zusätzlich erhalten die Toilettenräume für Schüler*innen eine Sicherheitsbeleuchtung in Form einer Bereitschaftsleuchte. Flucht- und Rettungswege im und außerhalb des Gebäudes sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das Gebäude bis zur ersten öffentlichen Straße und zum Sammelplatz sicher verlassen werden kann. Die Bereitschafts-Dauerlichtleuchten müssen mit Plaketten versehen werden, auf denen die dazugehörigen Stromkreise eingetragen werden. Die Schilder sind mit Schrauben zu fixieren. Im Bereich mit Deckenhöhen über 3,5 m ist die Größe der Beschriftung so anzupassen das diese auf Grundlage der entsprechenden Deckenhöhe leserlich ist. Die Sicherheitsleuchten in den Fluren und Treppenhäusern, Technikräumen, WC’s, Naturwissenschaftsräumen sowie im Außenbereich werden in Bereitschaftsschaltung realisiert. Rettungszeichenleuchten, Hinweisleuchten für Erste-Hilfe-Stellen, Feuerlöscher, Handmelder etc. sind dauerhaft zu hinterleuchten. Die Einhaltung der Beleuchtungsstärke muss durch Messungen vor Ort dokumentiert werden. Der Umbau von Allgemeinbeleuchtung als Notlichtleuchte ist nicht zulässig! Eine Sicherheitsbeleuchtung wird in folgenden Räumen/Bereichen berücksichtigt: - Notwendige Flure (LED-Bereitschaftsleuchten mit Streuprismen) - Notwendige Treppenräume (LED-Bereitschaftsleuchten mit Streuprismen) - Technikräume und Räume in denen Technik der TGA untergebracht ist (LED-Bereitschaftsleuchtenmit Streuprismen) - in WC’s (LED-Bereitschaftsleuchten mit Streuprismen) - Naturwissenschaftsräume (LED-Bereitschaftsleuchten mit Streuprismen) - Erste-Hilfe-Stellen (hinterleuchtete Sonderpiktogramme LED) - Feuerlöscheinrichtungen (hinterleuchtete Sonderpiktogramme LED) - Meldeeinrichtungen (hinterleuchtete Sonderpiktogramme LED) Die Sicherheitsbeleuchtung muss auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie z.B. beim Ausfall eines Endstromkreises. - Aufteilung allgemeine Beleuchtung auf 2 Stromkreise, alternierend - Aufteilung Sicherheitsbeleuchtung auf 2 Stromkreise, alternierend Sämtliche Leitungen und Befestigungen im Raum der Sicherheitsbeleuchtungszentrale werden in E30 ausgeführt. Die E30 Leitungen der Sicherheitsbeleuchtung sind, unter Verwendung eines zugelassenen Kabeltragsystems, bis in den jeweiligen Brandabschnitt zu führen und enden in einer Abzweigdose nach DIN 4102 Teil 12. Abzweigdosen in Rot und von außen sichtbar und dauerhaft beschriftet mit der Kabel- und Sicherungsnummer. Das Gebäude ist mit einer Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie nach folgenden Vorschriften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auszuführen. SchulBauR, DIN VDE 0100 Teil 560, DIN VDE 0100 Teil 718, DIN V VDE V 0108-100, ArbStättVer, ASR 3 4.3, S-BauVO, DIN EN 50171, DIN EN 50172, DIN EN 50272-2, DIN EN 60598-2-22, BGV A8, BGR 216, EN1838, und DIN 4844 auszurüsten. Sämtliche Produkte müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen und von ISO 9001 zertifizierten Unternehmen geliefert werden. Mindestanforderung an Zentralbatterieanlage: - Mischbetrieb innerhalb eines Stromkreises von Dauerlicht, geschaltetem Dauerlicht und Bereitschaftslicht - Nennbetriebsdauer von 3 h und eine Wiederaufladezeit von 12 h. - Automatische sowie manuell auslösende Funktionstesteinrichtung mit Prüfbuch zur Ablage von Status- und Fehlermeldungen- Isolations-Testeinrichtung - Einzelblocküberwachung der Batterie mit Aufzeichnung von Spannung und Temperatur - Trennklemmen zur einfachen Isolationsmessung der Leuchtenstromkreise - Getrennte Überwachungs- und Umschalteinrichtungen für Dauer- /Bereitschaftslicht - Schaltungs- und Überwachungsart pro Stromkreis einzeln einstellbar - TFT-Touch-Display - Integrierter Netzwerkanschluss über WEB - Browser und LAN Schnittstelle Ethernet - USB - Schnittstelle zum: - Aktualisieren der Steuerteilsoftware - Laden / Sichern der Gerätekonfiguration - Laden / Sichern der Stromkreiskonfiguration - Anschluss einer handelsüblichen Tastatur - Übernahme der Logbucheinträge per USB-Stick - Optional: GSM-MODEM ZUR FERNSIGNALISIERUNG PER SMS - Vollautomatische Funktionsüberwachung einschließlich Einzelleuchten- und Stromkreis -Fehlererkennung - Integriertes Prüfbuch - Frei programmierbare Schaltungsarten - Individuelle Benennung des Leuchtenortes im Klartext - Einzelleuchtenüberwachung mit hinterlegtem Zielorttext der einzelnen Leuchte bei Störung
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01.__.0020 Wartungsvertrag der Sicherheitsbeleuchtung Wartungsvertrag der Sicherheitsbeleuchtung für die Dauer der Gewährleistung: Ein Wartungsvertrag mit dem textlichen Inhalt und den Preisen dieser Pos. vom AN bei der Abgabe der Funktionalausschreibung anzubieten. Im Falle einer Beauftragung durch den AG werden die Einzelwartungen aus dem Wartungsvertrag jährlich separat beauftragt. Dieser Wartungsvertrag beinhaltet eine jährliche Prüfung nach DIN VDE 0108 und umfasst folgende Leistungen: - Sichtkontrolle der Funktion der automatischen Prüfeinrichtung. - Kontrolle der Prüfungsparameter und Störungsmeldungen sowie Ausdruck des Prüfungsbuches. - Erstellung von zwei Prüfbüchern. Eins bleibt in der Schule, eine Kopie bekommt der Auftraggeber. - Durchführung einer Funktionsprüfung mit der automatischen Prüfeinrichtung. - Durchführung einer Betriebsdauerprüfung mit der automatischen Prüfeinrichtung. - Erstellung eines Wartungsprotokolls. - Gegebenenfalls Erstellung eines Angebotes bezüglich Instandsetzung. Zur Wartung gehören das Auswechseln defekter Bauteile der Anlagentechnik und defekter Leuchtmittel. Die Kosten hierfür sind jedoch nicht im Einheitspreis einzukalkulieren, da sie Bestandteil der Gewährleistung sind. Die erste Wartung erfolgt ein Jahr nach der Abnahme lt. VOB Teil B, § 12.4. Die zweite Wartung erfolgt zwei Jahre, die dritte Wartung drei Jahre nach der vg. Abnahme. Die vierte Wartung erfolgt vier Jahre nach der vg. Abnahme (auf jeden Fall kurz vor Ablauf der (Gewährleistungsfrist). Die Wartungstermine sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. In den Wartungskosten sind alle Nebenkosten wie Personal-, Reise- Inspektion-Wartungsarbeiten und gegebenenfalls Übernachtungskosten sowie die Vorhaltung aller erforderlichen Werkzeuge enthalten. Die Kosten sind so auszuweisen, dass der Einheitspreis für 1 Jahr gilt. Der Gesamtpreis bezieht sich auf eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren.
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Wartungsvertrag der Sicherheitsbeleuchtung
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