Trockenbau
Schönwalde-Glien HVL03 - 3. BA
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Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 13 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss. Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke).  Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet. Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss. Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten. Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung. Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE). 1 Erschließung 1.1 öffentliche Erschließung Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt. Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet. 1.2 Private Erschließung Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. 2 Bauwerk/ Baukonstruktion 2.1 Fundamente Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze. 2.2 Bauwerksabdichtung Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt. 2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen. 2.4 Tragende Innenwände Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen. 2.5 Nichtragende Innenwände Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt. 2.6 Geschossdecken Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet. Sonstige Hinweise Die ges. Bauausführung sämtliche Arbeiten, sind fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Gewerke haben gemäß VOB die Pflicht vorleistende Werkleistungen in der Gebrauchsfähigkeit zu prüfen und abzunehmen. Dem Bauherrn und der Bauleitung nicht angezeigte Mängel eines Vorgewerkes gehen zu Lasten des Generalunternehmers. Dies umfasst ebenfalls die Kostenübernahme für die ordnungsgemäße Herstellung als auch die Übernahme der Ausgleichszahlung für eventuelle Bauzeitverzögerungen. Aus diesem Grund sind die Kopien der Mängelanzeigen an den Unternehmer zeitgleich dem Auftraggeber (AG) zur Verfügung zu stellen. Ausführungen, welche laut dieser Baubeschreibung im Wortlaut "gemäß Vorgabe des Bauherren" zu erfolgen haben, sind schriftlich ausreichend im Voraus, das heißt mindestens zwei Wochen im Vorwege, festzuhalten. Die Gegebenenfalls während der Bauphase anfallenden Nachträge sind vor der Ausführung detailliert unter der Berücksichtigung von Mehr- und Minderkosten dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen, anderenfalls wird die Abrechnung dieser Leistungen nicht anerkannt. Alle Abweichungen von den Ausführungsplänen und den in der Baubeschreibung aufgeführten Materialien haben ausreichend im Voraus, das heißt, mindestens zwei Wochen im Vorwege, schriftlich unter der Benennung des Grundes und dem Vorschlag eines den Eigenschaften mindestens gleich- oder bessergestellten Äquivalents, angezeigt zu werden. Die endgültige Entscheidung obliegt dem AG. Die Umsetzung erfolgt erst nach erfolgter zeichnerischer Änderung des Ausführungsplanes.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 13 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Vorbemerkung Trockenbauarbeiten Vorgesehene Grundrisse gemäß den Planungsunterlagen werden auf der Basis aller statisch erforderlichen Maßnahmen durch Herstellen von Wänden mittels Mauerwerkswänden oder in Trockenbauweise umgesetzt. Verstärkungen für hängende Elemente Bad, Küche und HWR sind zu berücksichtigen. Hierzu erfolgt vor der 2-lagigen Beplankung der Einbau einer Lage OSB-Platten, d=19 mm, integriert in das Ständerwerk. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Die Arbeiten werden unter Berücksichtigung aller erforderlichen DIN- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen den Planungsunterlagen und den Herstellerunterlagen entsprechend vorgenommen. Der gesamte Ausbau erfolgt in moderner Trockenbauweise (System "Knauf", oder "Rigips") unter Berücksichtigung aller Wärmeschutz-, Raum- und Trittschallschutz nach VDI 4100: 2012 - SSt 1. Die Ausstattung ergibt sich analog der beschriebenen Wohnungseinheiten. Die Ausführungen sind so zu erbringen, dass Rissbildungen verhindert werden. Die Trockenbauwände erhalten eine UK aus Metallständerwerk und beidseitige doppelte Beplankungen aus GK-Bauplatten mit einer Stärke von je 12,5 mm. In Nassbereichen werden wasserresistente Platten verbaut. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung von Dichtigkeit und Schallschutz zu richten. Die Profile sind für eine kraftschlüssige Verbindung weit genug ineinander zu stecken. Der Anschluss zu den Schrägen im Dachverlauf ist durch ausreichend Schrägstellung zu einem sauberen Anschluss zu führen um Verformungen und Rissbildungen auszuschließen. Die Zwischenräume der Wände sind vollständig mit Mineralwolle auszufüllen. Die verstärkten UW-Profile (Türpfosten) sind besonders zu beachten, um Schallbrücken zu unterbinden. Übergänge von Wand auf Trockenbau sind mit einer Dehnungsfuge auf Dauer Rissüberbrückend zu erstellen. Die Trockenbauwände haben Stärken von 15 cm. In den Nassbereichen sowie im Wohnbereich sind z.T. Installationswände, sowie Vorsatzschalen - Höhe 1.25 m bis raumhoch - herzustellen. Die Trockenbauwand ist schließseitig ca. 30 cm hoch herzustellen, damit der Estrich eingebaut werden kann.
Vorbemerkung Trockenbauarbeiten Vorgesehene Grundrisse gemäß den Planungsunterlagen werden auf der Basis aller statisch erforderlichen Maßnahmen durch Herstellen von Wänden mittels Mauerwerkswänden oder in Trockenbauweise umgesetzt. Verstärkungen für hängende Elemente Bad, Küche und HWR sind zu berücksichtigen. Hierzu erfolgt vor der 2-lagigen Beplankung der Einbau einer Lage OSB-Platten, d=19 mm, integriert in das Ständerwerk. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Die Arbeiten werden unter Berücksichtigung aller erforderlichen DIN- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen den Planungsunterlagen und den Herstellerunterlagen entsprechend vorgenommen. Der gesamte Ausbau erfolgt in moderner Trockenbauweise (System "Knauf", oder "Rigips") unter Berücksichtigung aller Wärmeschutz-, Raum- und Trittschallschutz nach VDI 4100: 2012 - SSt 1. Die Ausstattung ergibt sich analog der beschriebenen Wohnungseinheiten. Die Ausführungen sind so zu erbringen, dass Rissbildungen verhindert werden. Die Trockenbauwände erhalten eine UK aus Metallständerwerk und beidseitige doppelte Beplankungen aus GK-Bauplatten mit einer Stärke von je 12,5 mm. In Nassbereichen werden wasserresistente Platten verbaut. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung von Dichtigkeit und Schallschutz zu richten. Die Profile sind für eine kraftschlüssige Verbindung weit genug ineinander zu stecken. Der Anschluss zu den Schrägen im Dachverlauf ist durch ausreichend Schrägstellung zu einem sauberen Anschluss zu führen um Verformungen und Rissbildungen auszuschließen. Die Zwischenräume der Wände sind vollständig mit Mineralwolle auszufüllen. Die verstärkten UW-Profile (Türpfosten) sind besonders zu beachten, um Schallbrücken zu unterbinden. Übergänge von Wand auf Trockenbau sind mit einer Dehnungsfuge auf Dauer Rissüberbrückend zu erstellen. Die Trockenbauwände haben Stärken von 15 cm. In den Nassbereichen sowie im Wohnbereich sind z.T. Installationswände, sowie Vorsatzschalen - Höhe 1.25 m bis raumhoch - herzustellen. Die Trockenbauwand ist schließseitig ca. 30 cm hoch herzustellen, damit der Estrich eingebaut werden kann.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN TROCKENBAUARBEITEN DIN 18340 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18330 - Mauerarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten Ergänzend zu den ATV/DIN 18340 und 18299 aufgeführten Norm gelten: DIN 1052 - Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium- Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern DIN 68705 - Sperrholz DIN 68763 - Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen DIN 68765 - Spanplatten; Kunststoffbeschichtete dekorative Flachpressplatten; Begriff, Anforderungen DIN EN 316 - Holzfaserplatten DIN EN 485-1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen DIN EN 13969 - Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser DIN EN 13986 - Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Zu beachtende Technische Regeln: VDI 3755 - Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 - Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden AGI A 20 - Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsätze TRGS 521 - Faserstäube Weiter sind zu beachten: Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden des Bundesverban des Systemböden e.V. Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden des Bundesverbandes Systemböden e.V. Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips und Gipsbauplattenindustrie e.V.: Merkblatt Nr. 1 - Baustellenbedingungen Merkblatt Nr. 2 - Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Merkbattt Nr. 3 - Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Güteschutz: RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sollen beachtet werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. 2 Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. In Räumen und Bauteilen mit höherer Feuchtigkeitsbeanspruchung als lediglich Spritzwasser dürfen als Untergrund für Fliesen keine gipshaltigen Platten - auch keine Feuchtraumplatten - verwendet werden. Das betrifft z.B. Duschen ohne Duschtassen, Sanitärräume im öffentlichen und gewerblichen Bereich mit Fußbodeneinlauf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 3 Ausführung 3.1 Allgemeines Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18202. Für die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 3, gilt eine Ausführung mit erhöhten Anforderungen gem. Zeile 7 grundsätzlich als vereinbart, ohne daß dies in den Einzelpositionen gesondert vermerkt wird! Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung  nachzuimprägnieren. Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5 cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Durch den Einsatz der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden. Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist zu gewährleisten. Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss an den Einbau des Gussasphalts erfolgen. Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist untersagt. Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben. Ist Klammern zugelassen, dürfen nur Klammergeräte mit Druckbegrenzer verwendet werden. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auftragnehmer nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort aller Voraussicht nach nicht erreicht werden wird. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Gipshaltige Spachtelreste sind restlos von Fußboden- und Estrichflächen zu entfernen! Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. 3.2 Türen und Zargen Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können. Die Oberkante Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung darüber Rücksprache zu halten, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist. 3.3 Wände Ständerwände mit Beplankung aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind so auszuführen, dass Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen nach der malermäßigen Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind. Das Verziehen des Spachtelmaterials über die Fuge hinaus ist zu vermeiden. Bei mehrlagigen Beplankungen ist grundsätzlich jede Beplankungslage zu verspachteln Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden aus Gipskartonplatten im Abstand von < 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, bei Wänden aus Gipsfaserplatten im Abstand von < 10 m. Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen. Wird ein elastischer Wandanschluss (entsprechende Position beachten!) ausgeschrieben, so gilt das in der Regel auch für den Anschluss am Fußboden oder an bereits installierten Sanitärobjekten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Bei gefordertem elastischem Anschluss wird zwischen Decke bzw. Fußboden und dem Stahlblechprofil ein elastisches Dichtungsband eingelegt. Beplankungen dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit angrenzenden Bauteilen haben. Reduzieranschlüsse an massive Stützen sowie gleitende Montagewandanschlüsse sind besonders sorgfältig und in Abstimmung auf die vom Planer festgelegten Detailkonstruktionen herzustellen. Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten. 3.4 Decken Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist. Die Verlegung von Rasterdecken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. In abgehängten Unterdecken sind für Einbau- und Aufsatzleuchten oder ähnliche Einbauten sämtliche erforderlichen Unterkonstruktionen und Verstärkungen vorzusehen. Die Unterdecke darf nicht zusätzlich belastet werden. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden. Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fuge bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren. Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig. Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind. Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen. Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. 4. Abrechnungshinweise Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18340 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nische unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten, ob die Größe von 2,50 m2 überschritten wird. Seitenflächen von Dachgaupen gelten nicht als Leibung, sie sind nach Flächenmaß abzurechnen. 5. Besondere Angaben zur Ausführung MIT DEN EINHEITSPREISEN SIND ABGEGOLTEN : - Eckausbildungen gem. Herstellervorschrift (L,T,Y-Ausbildung) ist mit dem EP abgegolten, Acrylfuge und Metalleckwinkel gesondert; - Ausbildung von Kleinflächen unter 5 m² Einzelgröße - eventuelle zusätzliche Anfahrten etc. sind in den Einheitspreis einzurechnen - Anarbeiten von Fenstern, Türen, Dachflächenfenster, Dachluken etc., in den ausgeschriebenen Laibungspositionen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,50 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Baustrom und Bauwasser werden vom AG als Umlage zur verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Sanitäre Einrichtungen nach Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung werden vom AG gestellt. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01._._.0002 Rollrüstung h ab 3,50 m Rollrüstung h ab 3,50 m Rollrüstung mit Traglast bis 300 kg/m2, für liefern, vorhalten und abtransportieren.
01._._.0002
Rollrüstung h ab 3,50 m
O
6.00
St/W
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und unverbindlich. Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen Qualifikation für die zu erbringende Leistung abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01._._.0003 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0003
Stundenlohn eines Facharbeiters,
O
1.00
h
01._._.0004 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0004
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h
01._._.0005 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten.
01._._.0005
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h
02 Trockenbauwände
02
Trockenbauwände
02._._.0001 GK-Wände, Dicke 100 mm, GK-Wände, Dicke 100 mm, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Einfachständer, beidseitig doppelt beplankt, 2 x 12,5 mm Wandstärke 100 mm Schalldämm-Maß: 47 dB Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: CW 50 Mineralwolle Dämmschicht 45 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Höhe bis ca. 3,00 m Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 47 dB Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: keine Umlaufende Anschlüsse starr vorhandener Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke und Stahlbetonfußboden, Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 45 mm, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen Beplankung beidseitig aus Gipskartonplatten, zweilagig, mit versetzten Stößen, Plattendicke 2x 12,5 mm Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Ausführung gemäß Herstellervorschriften, einschl. aller Materialien und Befestigungsmittel liefern und montieren, sowie die Verspachtelung der Fugen der äußeren Plattenlage und der sichtbaren Befestigungsmittel mit entsprechend dem Hersteller zugelassenen Flächenspachtel glatt spachteln. Einbauort: Raumtrennwände in allen Etagen Die Unterkonstruktion und die Verschraubungen müssen einen Korrosionsschutz nach DIN EN 13964 aufweisen. Bei der Montage an Stahlbetonpfeilern und Unterzügen ist der Mindestbohrabstand zum Rand von min. 7 cm, einzuhalten. Einschließlich sämtlicher: Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse, starr, an Massiv- oder Trockenbauwänden, aus Stahlbeton oder Mauerwerk, mit und ohne Putz, bzw. an Trockenbauwänden für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwand, ohne Brandschutzanforderung, Ausführunghöhe bis 3,00 m. Eckausbildungen, rechtwinklig/Winkel in 90° Grad, als L-förmige Ecke, ohne Brandschutzanforderung, sämtliche Außenecken erhalten eine flächenbündig eingespachtelte Eckschutzschiene. Stirnwandschließung, bei den freien Trockenbauwandenden, doppelt beplankt. Dauerelastische Fugen, an allen Innenecken Wandanschlüssen zwischen Massiv und Trockenbau, Deckenanschlüssen, sowie Einbauteilen herstellen. Die Fugen sind mit einer Rundschnur und einer dauerelastischen, überstreichbaren Versiegelung auszuführen. Schalter- und Dosenausschnitte Durchmesser in allen dimensionen, überwiegend bis 80 mm gemäß Fachtechnikangaben. Einseitige Wandöffnung in allen Dimensionen einschl. Verstärkung der Unterkonstruktion, für u.A. Elektroverteilungen, in allen Formen.
02._._.0001
GK-Wände, Dicke 100 mm,
1,011.08
02._._.0002 GK-Wände, Dicke 125 mm, GK-Wände, Dicke 125 mm, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Einfachständer, beidseitig doppelt beplankt, 2 x 12,5 mm Wandstärke 125 mm Schalldämm-Maß: 47 dB Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: CW 75 Mineralwolle Dämmschicht 60 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, Höhe bis ca. 3,00 m,
02._._.0002
GK-Wände, Dicke 125 mm,
O
H
1.00
02._._.0003 GK-Wände, Dicke 150 mm, GK-Wände, Dicke 150 mm, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Einfachständer, beidseitig doppelt beplankt, 2 x 12,5 mm Wandstärke 150 mm Schalldämm-Maß: 47 dB Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: CW 100 Mineralwolle Dämmschicht 60 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Höhe bis ca. 3,00 m, für Wände mit Installationseinbauten wie z. B. Elt- oder Fußbodenheizungsverteilungen
02._._.0003
GK-Wände, Dicke 150 mm,
O
H
1.00
02._._.0004 GK-Doppelständer-Wände, Dicke 230 mm, GK-Doppelständer-Wände, Dicke 230 mm, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Doppelständer, beidseitig doppelt beplankt, 12,5 mm Wandstärke ca. 23 cm Schalldämm-Maß: ohne Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: 2 x CW 75 Zusätzliche Verstärkung aus in die Ständer hinterschraubte 22mm-OSB-Plattenstreifen, b=40 cm, für Handlaufbefestigungen, je Handlauf 2 stk. Mineralwolle Dämmschicht 60 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Wandhöhe bis ca. 9,25 m, Wandlänge ca. 1,715 m eingebaut im Treppenauge, als Treppenaugenverkleidung, überwiegend 4-seitig Beplankt
02._._.0004
GK-Doppelständer-Wände, Dicke 230 mm,
H
166.94
02._._.0005 GK-Doppelständer-Wände, Dicke 180 mm, Ausführung gem. Statik, GK-Doppelständer-Wände, Dicke 180 mm, als Gipskarton Trockenbauwände, mit Doppelständer, beidseitig doppelt beplankt, 12,5 mm Wandstärke 18 cm, Ausführung gem. Statik für Haustyp 3,  Stützen mit Kopf- und Fußplatte werden bauseits geliefert. Schalldämm-Maß: ohne Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: 2 x CW 75 Mineralwolle Dämmschicht 60 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Wandhöhe bis ca. 0,90 m, Wandlänge ca. 2,725 m + 1,95 m + 1,015 m  eingebaut als Absturzsicherung mit einer Anpralllast von mind. 0,5 kN/ m
02._._.0005
GK-Doppelständer-Wände, Dicke 180 mm, Ausführung gem. Statik,
31.04
02._._.0006 GK-Schachttrennwände, Dicke 100 mm, GK-Schachttrennwände, Dicke 100 mm, als ca. 27 cm tiefe Schachttrennwände, die bis zur Innenseite der Schachwandbeplankung geführt und mit der GK-Beplankung verschraubt werden, damit die Schächtbereiche komplett voneinander getrennt werden als Gipskarton Trockenbauwände, mit Einfachständer, beidseitig doppelt beplankt, 2 x 12,5 mm Wandstärke 100 mm Schalldämm-Maß: 47 dB Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer: CW 50 Mineralwolle Dämmschicht 45 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonbauplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, Höhe bis ca. 3,00 m,
02._._.0006
GK-Schachttrennwände, Dicke 100 mm,
O
0.00
m2
02._._.0007 Zulage gleitender Deckenanschluss, D= 100-150 mm, Zulage gleitender Deckenanschluss, D= 100-150 mm, Wanddicke 100 - 175 mm, ohne Brandschutzanforderung, für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwand, an Massivdecken und Leichtbaudecken, Deckendurchbiegung: max. 20 mm, in Verbindung mit UW Profilen und Anschlussdichtung befestigen, CW Profile und Beplankung um Durchbiegungsmaß verkürzt einbauen, Plattenkanten scharfkantig mit Kantenschutz und Schattenfuge, herstellen. Die Montage erfolgt mit geeigneten Befestigungsmitteln an Stahlbetondecken und Unterzügen. Die Anschlussfugen sind dicht abzuspachteln. Bei der Montage an Stahlbetonpfeilern und Unterzügen ist der Mindestbohrabstand zum Rand von min. 7 cm, einzuhalten.
02._._.0007
Zulage gleitender Deckenanschluss, D= 100-150 mm,
O
0.00
m
02._._.0008 Zulage Deckenanschluss an Dachschrägen, Zulage Deckenanschluss an Dachschrägen, Neigung ca. 28,5° , Wanddicke 100 - 175 mm, ohne Brandschutzanforderung, für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwand.
02._._.0008
Zulage Deckenanschluss an Dachschrägen,
O
0.00
m
02._._.0009 Vorsatzschale Vorsatzschale als Abseitenverkleidung und als Installationsvorsatzschale mit horizontaler Ablage, einseitig doppelt beplankt 2 x 12,5 mm, Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer CW 50, a <= 1000 mm Mineralwolle Dämmschicht 40 mm, Beplankung: Gipskartonbauplatten 2 x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Eckausbildungen, Wand und Bodenanschlüsse. Sämtliche Außenecken erhalten bündig eingespachtelte Eckschutzschienen. Schachtwand als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, Anschlüsse unterseitig starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Rohfußböden, Seitlichüberwiegend an Trockenbau, sowie Stahlbetonwänden, bei Sanitärvorsatzschalen, einschließlich horizontaler Abdeckung, die Flächenmaßig mit erfasst wird. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: Massivbauplatten GK, Verarbeitung gemäß DIN 18181, doppellagig Plattendicke 2 x 12,5 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V., Qualitätsstufe Q2. Ausführung gemäß Herstellervorschriften Einbauort: Installationsvorsatzverkleidungen H= ca. 1,50 m, Installationsschachtverkleidung H= ca. bis 3,00 m einschließlich sämtlicher: Schalter- und Dosenausschnitte Durchmesser in allen dimensionen, überwiegend bis 80 mm gemäß Fachtechnikangaben. Ausschnitte für Sanitärrohre, in allen Dimensionen in doppelt beplankter GK-Vorsatzschale, für Zu- und Abwasserleitungen nach Angabe der Fachtechnik, fachgerecht, herstellen. Einbau von Sanitärunterkonstruktionen. Die bauseitig gelieferte Sanitärunterkonstruktionen gemäß Fachtechnikerangaben fachgerecht in die Trockenbauunterkonstruktionen einbauen, für z.B. WC- / PP- / Waschecken-Innenwand-Tragekonstruktion, die Trockenbauunterkonstruktion entsprechend anpassen und mit den Sanitärhaltern verbinden. Ausschnitte rechteckig, für z.B. Spülkästen Einzelgröße ca. 600 - 1800 cm2
02._._.0009
Vorsatzschale
87.88
02._._.0010 GK Drempelverkleidung GK Drempelverkleidung einseitig doppelt beplankt 2 x 12,5 mm, Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion mit Hutprofilen, Beplankung: Gipskartonbauplatten 2 x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Eckausbildungen, Wand und Bodenanschlüsse.  Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: Massivbauplatten GK, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V., Qualitätsstufe Q2. Ausführung gemäß Herstellervorschriften Einbauort: Installationsvorsatzverkleidungen H= ca. 1,00 m, Installationsschachtverkleidung H= ca. bis 3,00 m Drempelverkleidung Einschließlich sämtlicher: Schalter- und Dosenausschnitte Durchmesser in allen dimensionen, überwiegend bis 80 mm gemäß Fachtechnikangaben. Ausschnitte für Sanitärrohre, in allen Dimensionen in doppelt beplankter GK-Vorsatzschale, für Zu- und Abwasserleitungen nach Angabe der Fachtechnik, fachgerecht, herstellen. Einbau von Sanitärunterkonstruktionen. Die bauseitig gelieferte Sanitärunterkonstruktionen gemäß Fachtechnikerangaben fachgerecht in die Trockenbauunterkonstruktionen einbauen, für z.B. WC- / PP- / Waschecken-Innenwand-Tragekonstruktion, die Trockenbauunterkonstruktion entsprechend anpassen und mit den Sanitärhaltern verbinden. Ausschnitte rechteckig, für z.B. Spülkästen Einzelgröße ca. 600 - 1800 cm2
02._._.0010
GK Drempelverkleidung
241.58
02._._.0011 Schachtwand Schachtwand einseitig doppelt beplankt 2 x 12,5 mm, Feuerwiderstandsklasse: keine Unterkonstruktion als Metallständer CW 50, a <= 1000 mm Mineralwolle Dämmschicht 40 mm, Beplankung: Gipskartonbauplatten 2 x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, einschließlich sämtlicher Zuschnitte, Eckausbildungen, Wand und Bodenanschlüsse. Sämtliche Außenecken erhalten bündig eingespachtelte Eckschutzschienen. Schachtwand als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, Anschlüsse unterseitig starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Rohfußböden, Seitlichüberwiegend an Trockenbau, sowie Stahlbetonwänden, bei Sanitärvorsatzschalen, einschließlich horizontaler Abdeckung, die Flächenmaßig mit erfasst wird. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: Massivbauplatten GK, Verarbeitung gemäß DIN 18181, doppellagig Plattendicke 2 x 12,5 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V., Qualitätsstufe Q2. Ausführung gemäß Herstellervorschriften Einbauort: Schachtwände
02._._.0011
Schachtwand
80.30
02._._.0012 Zulage zementgebundene Trockenbauplatten Zulage zementgebundene Trockenbauplatten, als Doppellage im Bereich von Duschen, je Wandseite auzuführen Ausführung 2x12,5 mm zementgebundene doppelt beplankte Trockenbauplattenlage, als Ersatz der Gipskartonbauplatten
02._._.0012
Zulage zementgebundene Trockenbauplatten
O
1.00
02._._.0013 Imprägnierte Feuchtraumplatten, als Zulage, Imprägnierte Feuchtraumplatten, als Zulage, je Wandseite, auszuführen. Ausführung der 2-lagigen Beplankung GK (D) als 2-lagige Beplankung in GKI (DH2) für Feucht- und Nassräume, ohne Brandschutzanforderung, als Zulageposition zu den zurvor beschiebenen Wänden und Vorsatzschalen.
02._._.0013
Imprägnierte Feuchtraumplatten, als Zulage,
380.10
02._._.0014 Türöffnung 0,885 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m Türöffnung 0,885 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m herstellen für vorbeschriebene GK-Metall-Einfachständerwand, ohne Brandschutzanforderung, Wanddicke 100 - 150 mm, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Aussteifungsprofil, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel. und Beplankung der Leibungen. Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis/ Herstellervorschrift. Abmessungen B/H in mm: 0,885 x 2,13,5 m Wandhöhe bis 3,00 m
02._._.0014
Türöffnung 0,885 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m
68.00
Stk
02._._.0015 Türöffnung 0,76 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m, Türöffnung 0,76 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m, herstellen. Abmessungen B/H in mm: 0,76 x 2,135 m Wandhöhe bis 3,00 m, Wandstärke 10 - 15 cm.
02._._.0015
Türöffnung 0,76 x 2,135 m x 0,10 - 0,15 m,
H
60.00
Stk
GAUBENWÄNDE
GAUBENWÄNDE
02._._.0016 Holzfaserdämmung: Holzfaserdämmung: zwischen den Rippen der Holzkonstruktion, dicht gestoßen und abrutschsicher, mit Holzwolledämmplatten auszustopfen, Stärke: 12 cm, WLG 036, Wärmeleitfähigkeit 0,038 W/m*K, STEICOFLEX 036 oder gleichwertig.
02._._.0016
Holzfaserdämmung:
64.40
02._._.0017 Dampfsperre Dampfsperre innenseitig auf der OSB-Platte der Vorposition, einschließlich sämtlicher Anschlüsse, eine luftdicht verklebte Dampfsperre, fachgerecht einzubauen.
02._._.0017
Dampfsperre
64.40
02._._.0018 Bekleidung Gaubenwände GKB 2x12,5 mm senkrecht Gaubenbekleidung auf Gaubenstielen, als Innenbekleidung, in folgender Ausführung: Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen, als Tragprofil an bauseitigen Dachstielen befestigt. Wärmedämmung und Dampfbremse in gesonderter Position. Decklage/Bekleidung Verarbeitung DIN 18181, zweilagig, aus Gipskarton-Bauplatten GKB DIN 18180, Dicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2. Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen spachteln. Oberflächenausbildung in Standardverspachtelung, Qualitätsstufe Q2 (Grundverspachtelung/Verfugung plus Nachverspachtelung/Finish) gemäß Merkblatt 2.1 der IGG, inkl. aller fachgerecht ausgeführten Anschlüsse und Ausschnitte gem. Planung.
02._._.0018
Bekleidung Gaubenwände GKB 2x12,5 mm senkrecht
62.78
03 Deckenabhängung
03
Deckenabhängung
03._._.0001 Mineralwolledämmung der Decke und Dachschrägen, d=24 Mineralwolledämmung der Decke und Dachschrägen, d=24 cm, horizontal bis geneigt, Neigung ca. 28,5 °, zwischen den Deckenbalken der Dachsparren, bzw. der Deckenkonstruktion, dicht gestoßen, horizontal bis geneigt einbauen, Binderabstand ca. 60 bis 75 cm Stärke: 24 cm, einschließlich senkrechte Abseitendämmung, WLG 035, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, nichtbrennbar nach DIN EN 13 501-1, Euroklasse A1.
03._._.0001
Mineralwolledämmung der Decke und Dachschrägen, d=24
1,571.92
03._._.0002 Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm *** Leistung bei Dachdecker? *** Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm als Dämmung auf den Giebelwänden, aus Mineralwolle, auf den 17,5 cm breiten Leichtbetonwänden, im Giebelbereich, entsprechend der Dachneigung, mit geeignetem Klebemörtel einbauen, WLG 035, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, Dicke: 16 cm, Breite 17,5 cm einschließlich sämtlicher Einpassarbeiten und Eckausbildungen. Vor der Montage sind sämtliche Untergründe gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten Tiefengrund zu beschichten.
03._._.0002
Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm *** Leistung bei Dachdecker? ***
O
136.80
m
03._._.0003.1 Dampfsperre Dampfsperre Unterseitig (innenseitig) ist über die gesamte Fläche, einschließlich sämtlicher Anschlüsse, eine luftdicht verklebte Dampfsperre, fachgerecht einzubauen. Revisionsschacht und deren Rohre, Kabel etc. ist luftdicht mit Dampfsperre zu verkleben.
03._._.0003.1
Dampfsperre
1,571.92
03._._.0003.2 Dampfbremse diffosionsoffen, Gaubendecken Feuchtevariable mit Gittergelege armierte Dampfbrems- und Luftdichtungsbahn (sd-Wert: 0,25 m bis 25 m) mit europäischer technischer Zulassung (ETA), geprüft schadstoffarm liefern und nach Herstellerangaben verlegen, inkl. Befestigungsmaterial und Nebenarbeiten. Die Verlegung erfolgt mit der Schriftseite zum Verarbeiter zeigend. Bahn faltenfrei verlegen und im Abstand von ca. 10-15 cm mit geeigneten Tackerklammern befestigen. Weitere Bahnen mit ca. 10 cm überlappen. Produkt: Proclima Intello Plus o. glw.
03._._.0003.2
Dampfbremse diffosionsoffen, Gaubendecken
89.80
03._._.0005 Glatte Gipskartondecken, an Holzdachkonstruktion, Glatte Gipskartondecken, an Holzdachkonstruktion, horizontal, und geneigt in Dachneigung Neigung ca. 45°, Ausführungshöhe bis 3,50 m, einschließlich Deckenverkleidung am Treppenkopf, Montage an Holzdachunterkonstruktion mit Dampfsperre, die Dampfsperre darf nicht beschädigt werden, bestehend aus: Hut- oder Federprofilen, aus verzinktem Stahlblech, Einfachbeplankung 12,5 mm Gipskatonbauplatten, Stöße und Schrauben verspachtelt, die Stöße erhalten eine Gewebeeinlage. Oberflächenqualität Q2 für direkten Anstrich. Einschließlich sämtlicher Anpassungen und Anschlüsse an Massiv- und Trockenbauwänden, mittels einer dauerelastischen überstreichfähigen Versiegelungsfuge, sauber und glatt abgezogen.
03._._.0005
Glatte Gipskartondecken, an Holzdachkonstruktion,
1,001.38
03._._.0006 Zulage F30 - Gipskartondeckenabhängung Zulage F30 - Gipskartondeckenabhängung als Zulage zur Deckenabhängung der Vorposition, Brandschutzqulität: F 30 Knauf Fireboard plus, oder gleichwertig Stärke: 12,5 mm. Angebotenes Fabriakt: '..........'
03._._.0006
Zulage F30 - Gipskartondeckenabhängung
O
0.00
m2
03._._.0007 Imprägnierte Feuchtraumplatten, einlagig Imprägnierte Feuchtraumplatten, einlagig als Zulage. An Stelle der einlagigen GK- Bauplattenbeplankung ist einseitig eine einlagige feuchteresistente imprägnierte Feuchtraumplatte an den Decken, als Zulage zu den Deckenverkleidungen, zu montieren.
03._._.0007
Imprägnierte Feuchtraumplatten, einlagig
O
0.00
m2
03._._.0008 Imprägnierte Feuchtraumplatten, doppellagig Imprägnierte Feuchtraumplatten, doppellagig als Zulage. An Stelle der doppelten GK- Bauplattenbeplankung ist einseitig eine feuchteresistente imprägnierte Feuchtraumplatten - Doppelbeplankung, mit versetzten Stößen, an den geneigten Dachflächen, als Zulage zu den Decken- und Wandbekleidungen , je Wandseite, zu montieren.
03._._.0008
Imprägnierte Feuchtraumplatten, doppellagig
O
0.00
m2
03._._.0009 Kronenhölzer für Leuchtenmontage, Kronenhölzer für Leuchtenmontage und andere Untergrundverstärkungen in Decken und Wänden, liefern und einbauen.
03._._.0009
Kronenhölzer für Leuchtenmontage,
O
0.00
m
03._._.0010 Ausschnitte für Einbauleuchten, D= bis 10 cm Ausschnitte für Einbauleuchten, D= bis 10 cm in einfach beplankter GK-Deckenabhängung, Größe bis Durchmesser 10 cm, nach Angabe der Fachtechnik, fachgerecht, herstellen.
03._._.0010
Ausschnitte für Einbauleuchten, D= bis 10 cm
O
0.00
St
03._._.0011 Ausschnitte für Lüftungsöffnungen, D= bis 20 cm Ausschnitte für Lüftungsöffnungen, D= bis 20 cm in einfach beplankter GK-Deckenabhängung, Größe Durchmesser über 10 bis 20 cm, nach Angabe der Fachtechnik, fachgerecht, herstellen.
03._._.0011
Ausschnitte für Lüftungsöffnungen, D= bis 20 cm
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0.00
St
03._._.0012 Einseitige Öffnung herstellen, bis 0,05 m2 Einseitige Öffnung herstellen, bis 0,05 m2 einschl. Unterkonstruktion verstärken, Größe bis 0,05 m2 , in allen Formen.
03._._.0012
Einseitige Öffnung herstellen, bis 0,05 m2
O
0.00
St