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Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.
Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet.
Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Sonstige Hinweise
Die ges. Bauausführung sämtliche Arbeiten, sind fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Gewerke haben gemäß VOB die Pflicht vorleistende Werkleistungen in der Gebrauchsfähigkeit zu prüfen und abzunehmen. Dem Bauherrn und der Bauleitung nicht angezeigte Mängel eines Vorgewerkes gehen zu Lasten des Generalunternehmers. Dies umfasst ebenfalls die Kostenübernahme für die ordnungsgemäße Herstellung als auch die Übernahme der Ausgleichszahlung für eventuelle Bauzeitverzögerungen. Aus diesem Grund sind die Kopien der Mängelanzeigen an den Unternehmer zeitgleich dem Auftraggeber (AG) zur Verfügung zu stellen. Ausführungen, welche laut dieser Baubeschreibung im Wortlaut "gemäß Vorgabe des Bauherren" zu erfolgen haben, sind schriftlich ausreichend im Voraus, das heißt mindestens zwei Wochen im Vorwege, festzuhalten. Die Gegebenenfalls während der Bauphase anfallenden Nachträge sind vor der Ausführung detailliert unter der Berücksichtigung von Mehr- und Minderkosten dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen, anderenfalls wird die Abrechnung dieser Leistungen nicht anerkannt. Alle Abweichungen von den Ausführungsplänen und den in der Baubeschreibung aufgeführten Materialien haben ausreichend im Voraus, das heißt, mindestens zwei Wochen im Vorwege, schriftlich unter der Benennung des Grundes und dem Vorschlag eines den Eigenschaften mindestens gleich- oder bessergestellten Äquivalents, angezeigt zu werden. Die endgültige Entscheidung obliegt dem AG. Die Umsetzung erfolgt erst nach erfolgter zeichnerischer Änderung des Ausführungsplanes.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren.
Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden.
Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten.
Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden.
Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen.
Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet.
Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt.
Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind.
Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten.
Sauberkeit auf der Baustelle
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt.
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit kumulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet.
Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden.
Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein.
Baubesprechungen
Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
BAUZEIT
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
PUTZARBEITEN
1. Sämtliche Materialien müssen miteinander
unbedenklich verarbeitbar und verträglich sein
(elektrolytische Spannungsreihe, Bitumen - Korrosion
etc). Dies ist besonders bei der Verwendung Gipsputzen
zu beachten.
2. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren:
a) das Schützen gegen Verschmutzung aller bereits
eingebauten Teile, wie Dachflächen, Geländer,
Beschläge, Stahlkonstruktionen, Fenster, Türen, Tore,
Verglasungen, Verblechungen. Die Behebung von
Beschädigungen durch Staub oder Kalkspritzer geht zu
Lasten des AN.
b) das Kennzeichnen überputzter Einbauten in der Wand
wie Steckdosen, Dübel, Dübelsteinen, Ankerblechen,
etc. für die nachfolgenden Gewerke.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung
aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel
aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung
und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung,
ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle,
für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt.
Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert
vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten,
einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park-
verbots- und Warnschildern und ggf. die
Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal,
liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten
und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig
beräumen.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und
unverbindlich.
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten, sowie die Fahrkosten, werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden
nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte
mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht, innerhalb
einer Woche, vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen
Qualifikation für die zu erbringende Leistung
abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01.__.0002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.__.0002
Stundenlohn eines Facharbeiters,
O
1.00
h
01.__.0003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.__.0003
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h
01.__.0004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01.__.0004
Stundenlohn Auszubildender
O
1.00
h
02 Innenputz
02
Innenputz
Innenputz aus Gipsputz
Innenputz aus Gipsputz
02.__.0001 Gipshaftgrund / Betonkontakt Gipshaftgrund / Betonkontakt liefern und unverdünnt auftragen für gipshaltigen Putzen auf Beton. Die lösemittelfreie, blau oder rot pigmentierte Grundierung dient als Haftvermittler auf glatten und schwach saugenden Untergründen. Auftrag: einmalig.
Produkt:
maxit prim 2010 (Gipshaftgrund /Betonkontakt) o.glw.
02.__.0001
Gipshaftgrund / Betonkontakt
172.64
m2
02.__.0002 Aufbrennsperre für Gipsputz Aufbrennsperre für Gipsputz liefern und auftragen. Zur Untergrundvorbehandlung für gipshaltige Putze auf stark und unterschiedlich saugenden Mauerwerk. Die lösemittelfreie, blau pigmentierte Grundierung dient zur Regulierung des Saugverhaltens am Untergrund. Auftrag:
Produkt:
maxit prim 2000 (Gips Aufbrennsperre) o.glw.
02.__.0002
Aufbrennsperre für Gipsputz
4,872.56
m2
02.__.0003 Vliesgewebe Vliesgewebe, als rissüberbrückende Putzbewehrung an Bauteilübergängen liefern und fachgerecht einbauen.
02.__.0003
Vliesgewebe
5,045.20
m2
02.__.0004 Wandinnenputz als Gips - Neuputz Wandinnenputz als Gips - Neuputz Mörtelgruppe B1 nach EN 13279-1, auf Wänden aus Beton oder Mauerwerk, einlagig, Putzdicke bis 15 mm, Gipsputz P IV, 1-lagig, lot- und fluchtgerecht herstellen, gem. Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie, Oberfläche: abgezogen Oberflächenqualität: Q2, Wandhöhe bis ca. 2,90 m, einschließlich aller Decken-, Fußboden- und Inneneckenausbildungen. Achtung: es sind bis zum vollständigen Abbinden der Putzlage keine Nachbesserungen in der Oberfläche zulässig! Einschließlich sämtlicher: Installationsschlitze schließen (Installtionsschlitze für Kabel und dergleiche), in allen Dimensionen, auswerfen und schließen. Putzeckausbildungen der Außenecken im Bereich der Pfeilerecken Fenster, Türen und Durchgänge, als gerade, senkrechte bzw. waagerechte Putzecken, einschließlich Eckschutzschiene / Putzleisten. Schalterdosen beiputzen, bis 100 cm2 und 6 cm Tiefe, nach dem Einsetzen der Dosen/Schalter durch die Fachtechnik, schließen und bündig mit dem anschließenden Putz, übergangslos beiputzen.
02.__.0004
Wandinnenputz als Gips - Neuputz
5,045.20
m2
02.__.0005 Zulage Fenster- und Türlaibungen inkl. Sturz Verputzen der Fenster- und Türlaibungen inkl. Stürzen mit Material der Vorposition (Pos. 02.__.0004). Auftragen eines Laibungsputzes mit einer erhöhten Stärke von bis zu 40mm (statt 15mm).
Etwaig notwendige Rüstungen sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Einschließlich sämtlicher:
Putzeckausbildungen der Außenecken
Türen und Durchgängen, als gerade, senkrechte
bzw. waagerechte Putzecken, einschließlich Eckschutzschiene.
Putzanschlüsse an die Fensterrahmen, mittels einer dauerelastischen,
überstreichfähigen Versiegelung.
02.__.0005
Zulage Fenster- und Türlaibungen inkl. Sturz
1,027.28
m
02.__.0006 Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement Nachträglich eingesetzte Fensterbänke einputzen, laibungs und unterseitig, mit Gips- oder Kalk-Zement-Putz, incl. umlaufendem Kellenschnitt zur Fensterbank hin. Schlitzbreite bis 5 cm.
02.__.0006
Fensterbänke einputzen, Gips oder Kalk-Zement
O
270.00
m