Dachdecker
Schönwalde-Glien HVL03 - 3. BA
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Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten. Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss. Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke).  Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet. Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss. Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten. Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung. Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE). 1 Erschließung 1.1 öffentliche Erschließung Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt. Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet. 1.2 Private Erschließung Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. 2 Bauwerk/ Baukonstruktion 2.1 Fundamente Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze. 2.2 Bauwerksabdichtung Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt. 2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen. 2.4 Tragende Innenwände Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen. 2.5 Nichtragende Innenwände Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt. 2.6 Geschossdecken Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben. Leistung inklusive provisorische Regenwasserableitung! BAUZEIT Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN 18338 und DIN 18339 Der Dachaufbau des Dachsystems erfolgt auf Grundlage der bautechnischen Anforderungen der genehmigten Baupläne, der Ausführungsplanung sowie der Statik und der bauphysikalischen Nachweise. Die Leistung beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur endgültigen Fertigstellung der Dachflächen notwendig sind. Dazu gehört u.a. die Eindeckung inklusive aller erforderlichen Teilleistungen, wie Dachdeckungsart, Verblechungen, Wärmedämmungen, Dachdurchdringungen und Entlüftungsanschlüsse, Herrichten von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrinnen und Fallrohren etc. Die Arbeiten werden gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Fachregeln für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk, den DIN-Vorschriften und begleitenden technischen Normen ausgeführt. Die am Gebäude angebrachten Entwässerungen und Abdichtungen aus Blech werden bis auf die verzinkten Standrohre, aus Titanzink hergestellt. Dies umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen, Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen etc. Die Entsorgung des Regenwassers erfolgt entweder zur Versickerung auf dem Gelände oder über ein extra rohrgeführtes System in die Kanalisation. Die Dachflächen erhalten eine bituminöse Abdichtung gem. Flachdachrichtlinien, bzw Steildachflächen mit Ziegeldeckeung. Die Ableitung des anfallenden Regenwassers erfolgt über Regenrinnen, gem. Dimensionierung durch den AN. Alle Metallbauteile der Klempnerarbeiten werden in Titanzink montiert. Anzahl und Größe richten sich nach den erforderlichen Berechnungen. Die Dachentwässerung gem. Bemessungsnormen, durch Rinnen mit entsprechender Traufausbildung, keine Innenentwässerung. Die Abwasser - Regenwasserinstallationen erfolgen gem. DIN 1986 / DIN EN 12056 inklusive einer Druckprüfung, die Anschlussleitung erfolgt in HT-Rohr und die Sammel- und Fallleitung in SML-Rohr. Die Ausführungen erfolgen gem. Entwässerungsgesuch bzw. B-Planvorgabe, sowie Entwässerungsplanung. Liegen diese Vorgaben nicht vor, obliegt die Bemessung zur Dimensionierung der erf. Leitungs- und Ablaufgrößen auf max. mögliche Niederschlagsmengen (Starkregenfälle) dem AN. Der AN hat diese dem AG unaufgefordert vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Die Dachklempnerarbeiten werden wie folgt ausgeführt: Regenfallrohre gem. DIN 18461, kreisförmig und mit einem gem. Dimensionierungsberechnung erf. Nennmaß. Standrohre erhalten eine Reinigungsöffnung. Attiken und obere Wandabschlüsse erhalten eine Abdeckung aus legiertem Zink (Titanzink). Ausführung von Abdichtungen: DIN 18915 Bauwerksabdichtungen, Teil 1 bis 10. DIN 18513 Dachabdichtungen: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze.
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV) DACHDECKUNGS- UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN DIN 18338 KLEMPNERARBEITEN DIN 18339 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Dachabdichtungsarbeiten aller Bereiche. 1. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 1172 - Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen, DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen, DIN EN 10326 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen, DIN EN 10327 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen, DIN EN 12588 - Blei und Bleilegierungen - Gewalzte Bleche aus Blei für das Bauwesen, DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nicht rostenden Stähle, DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung, DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Zusätzlich zu beachtende technische Regeln: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin: - Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern, - Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH): - Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen - Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk - Flachdachrichtlinien Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung aktuelle Fassung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften. 2. Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, dass der Schutz fremder Arbeiten garantiert ist. 3. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem AG herzustellen. Insbesondere bei Stehfalzdeckungen ist zur Erzielung eines harmonischen Bildes gemeinsam die Scharenbreite festzulegen. 4. Bei Verwendung von Kupferblech muss zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand gegenüber Nr. 3.4.3 DIN 18339 mindestens 40 mm betragen. 5. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu konsultieren. 6. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. 7. Bei vorgehängten Dachrinnen ist darauf zu achten, das der Falz zwischen Rinnenblech und Einhangblech stets höher als der Rinnenwulst liegt. 8. Bei Ziegeldächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. 9. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf Porenbeton und Mauerwerk mit Dübel und Schrauben, auf Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen. Haftnägel sind nur dort zu verwenden, wo ein Lockern ausgeschlossen ist. Klebeverbindungen mit Kleber auf Bitumenbasis sind als Verbindung von Abdeckungen aus Blech mit glattflächiger Unterkonstruktion für Fensterbank und Gesimsabdeckungen gestattet. 10.Bei Lötverbindungen ist zu beachten: Die Überlappung der Bleche soll mindestens 10 mm betragen. Die gebundene Lötnahtbreite muss im waagerechten und leicht geneigten Bereich 10 mm, im senkrechten Bereich, sowie bei größeren Neigungen 5 mm betragen. Der Lötspalt darf nicht mehr als 0,5 mm weit sein, um eine ausreichende Kapillarwirkung für das Lot zu erreichen. Bei Kupferlötungen sind Flussmittel sofort zu beseitigen. Die ggf. erforderliche zusätzliche Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu verlegen sind. 11.Oberhalb von Durchdringungen der Dachhaut sind die Querfalze nicht rechtwinkelig, sondern schräg zu den Längsfalzen anzuordnen. Bei flachen Dächern (<12 %) sind im Bereich von Durchdringungen die Blechverbindungen (senkrecht zum Gefälle angeordnet) nicht zu falzen, sondern zu löten; gleiches gilt analog für Verwahrungen. Falzarbeiten sind bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius nur mit Vorwärmung durchzuführen. 12.Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln. 13.Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. 14.Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV D9 - Arbeiten mit Schussapparaten) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen während der regulären Arbeitszeiten ausgeführt werden. 15.Wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein anderes als das ausgeschriebene Erzeugnis angeboten, so müssen die wirksamen Lüftungsquerschnitte eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. 16.Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdichtung gemäß Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18339 werden davon nicht berührt. 17.Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. 18.Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. 19.In die Einzelpreise ist einzukalkulieren: a) Konstruktions- und Ausführungspläne, wenn sie nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat erforderlich sind. b) In allen Positionen, auch Unter- und Zulagepositionen, ist mit Material gleicher Qualität wie der in der Hauptposition beschriebenen zu rechnen. So sind z.B. bei als vorbewittert ausgeschriebenen Rinne und Fallrohren auch die dazugehörigen Kessel, Bögen etc. in vorbewitterter Ausführung zu liefern.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01._._.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker für deren Einsatz entsprechen, d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines Helfers vergütet. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und unverbindlich. Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen Qualifikation für die zu erbringende Leistung abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01._._.0002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters, für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01._._.0002
Stundenlohn eines Facharbeiters,
O
5.00
h
01._._.0003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01._._.0003
Stundenlohn Helfer
O
5.00
h
01._._.0004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender für zusätzlich erforderliche Arbeiten, gesondert angewiesen durch die Bauleitung, während normaler Arbeitszeiten werktags 6:00-20:00 Uhr.
01._._.0004
Stundenlohn Auszubildender
O
5.00
h
02 Ziegeldach
02
Ziegeldach
02._._.0001 Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung Für alle Häuser und Dachflächen ist eine Berechnung der maximalen Niederschalgsmengen und die entsprechenden Entwässerungsdimensionierungen, in 2-facher Ausfertigung, zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor der Ausführung, dem AG zu übergeben.
02._._.0001
Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung
O
1.00
psch
Haustyp 5 STEIL-/ ZIEGELDACH Die Mengen sind auf 6 Doppelhäuser summiert.
Haustyp 5
02._._.0002 Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm als Dämmung auf den Giebelwänden, aus Mineralwolle, auf den 17,5 cm breiten Leichtbetonwänden, im Giebelbereich, entsprechend der Dachneigung, mit geeignetem Klebemörtel einbauen, WLG 035, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, Dicke: 16 cm, Breite 17,5 cm einschließlich sämtlicher Einpassarbeiten und Eckausbildungen. Vor der Montage sind sämtliche Untergründe gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten Tiefengrund zu beschichten.
02._._.0002
Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
240.00
m
02._._.0003 Unterspannbahn Unterspannbahn, atmungsaktiv und diffusionsoffen, parallel zur Traufe, verlegen, mittels Klammern befestigen und auf den Sparren einbauen.
02._._.0003
Unterspannbahn
1,165.80
m2
02._._.0004 Konterlattung 30 x 50 mm Konterlattung 30 x 50 mm Größe ca 30 x 50 mm, technisch getrocknet, Sortierklasse S10, Sparrenabstand ca. 0,615 m, liefern und auf den Sparren mit Unterspannbahn, einpassen und einbauen.
02._._.0004
Konterlattung 30 x 50 mm
1,165.80
m2
02._._.0005 Holzdachlatten, 40 x 60 mm Holzdachlatten, 40 x 60 mm für Betondachsteineindeckung, Größe ca 40 x 60 mm, technisch getrocknet, Sortierlkalsse S10, Abstand ca. 30 bis 35 cm, entsprechend dem gewählten Ziegel, liefern und entsprechend dem vorhandenen Dachsteinmaterial fachgerecht einbauen.
02._._.0005
Holzdachlatten, 40 x 60 mm
1,165.80
m2
02._._.0006 Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich, im Brandwandbereich sind an Stelle der Holzdachlatten, nicht brennbare Latten, aus z.B. Aluminiumrechteckrohr, 40 x 60 mm, als Zulage zur Dachlattenposition, entsprechend des gewälten Dachziegelmaterials einzubauen.
02._._.0006
Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
59.40
m2
02._._.0007 Traufausbildung der Dachlattung Traufausbildung der Dachlattung als Zulage zur Dachlattung, einschl. eventuell notwendiger Traufbohle, als Abschluss zur Dachrinne.
02._._.0007
Traufausbildung der Dachlattung
223.80
m
02._._.0008 Vertikales Stirnbrett Lieferung und Montage vertikales Stirnbrett fassadenbündig im Traufbereich einbauen. Höhe 15cm inkl. Distanzausgleich bis 10cm. Farbe: Weiß endbeschichtet inkl. Sichtkanten/ -flächen.
02._._.0008
Vertikales Stirnbrett
258.36
m
02._._.0009 Ziegelsteindach Ziegelsteindach, als flach geneigtes Ziegeldach, aus durchgefärbten Beton, mit speziell verdichteter Oberfläche, Baustoffklasse A1, Größe: ca. 334 x 420 mm, Deckbreite: ca. 300 mm, Form: gewellt, Oberfläche: matt Farbton: Nach Vorgabe AG, Dachneigung ca. 28,518 °, liefern und fachgerecht, einschließlich sämtlicher Anpassarbeiten und Schnitte, sowie ggf. erforderlicher Sturmklammern, einbauen. Festlegung AG Fabrikat: BRASS - Frankfurter Pfanne Dachstein, oder gleichwertig. Flurstück 675 + 733 - Classic Novo Matt Klassisch Rot = 194,3 m² x 2 = 388,60 m² Flurstück 726 + 729 - Classic Novo Matt Granit = 194,3 m² x 2 = 388,60 m² Flurstück 828 - Protegon Matt Bordeaux = 194,3 m² x 1 = 194,3 m² Flurstück 830 - Classic Novo Matt Schiefergrau = 194,3 m² x 1 = 194,3 m²
02._._.0009
Ziegelsteindach
1,165.80
m2
02._._.0010 Ortgangziegel (Giebelsteine) Ortgangziegel ( Giebelsteine ) entsprechend gewähltem Material, Abdeckhöhe ca. 85 mm, fachgerecht, einschließlich Sturmklammern, einbauen. Dachneigung ca. 40°, für rechte und linke Ortgänge, liefern und fachgerecht einbauen, einschließlich sämtlicher Einpassarbeiten. In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine, siehe Pos. 02...0009.
02._._.0010
Ortgangziegel (Giebelsteine)
120.00
m
02._._.0011 Insektenschutzgitter oder Kamm Insektenschutzgitter oder Kamm, als Traufanschluss zu den Dachziegeln, liefern und fachgerecht einbauen.
02._._.0011
Insektenschutzgitter oder Kamm
223.80
m
02._._.0012 Dachfirste mit Firststeinen Dachfirste mit Firststeinen, passend zur gewählten Dachdeckung, als Trockenfirst, einschließlich Trockenfirstunterbau, als Belüftungsfirst, einschl. Befestigung der Firststeine mit V2A-Schrauben und Lüftungselementen. In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine, siehe Pos. 02...0056. Gewähltes Fabrikat Trockenfirstunterbau: '..........'
02._._.0012
Dachfirste mit Firststeinen
129.18
m
02._._.0013 Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125 Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125 passend zum Dachziegelmaterial, aus Ton, Farbe: rot, entsprechend der Dachziegeldeckung, einschließlich Anschluss an das Dunstrohr, DN 125, als Zulage Dachdeckung, einschließlich sämtlicher Anpass- und Anschlussarbeiten an das Rohr, der Dampfsperre, der Wärmedämmung und der Unterspannbahn. In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine, siehe Pos. 02...0056.
02._._.0013
Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125
36.00
St
02._._.0014 Hängedachrinne, rund, 333 Hängedachrinne, rund, 333 DIN EN 612, mit Gefälle, aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink), Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm, halbrund, im Gefälle verlegt einschl. der erforderlichen Rinnenhalter nach DIN (max. Abstand 0,70 m) und Lötmaterial einbauen. Der Entwässerungsnachweis ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.
02._._.0014
Hängedachrinne, rund, 333
229.44
m
02._._.0015 Rinnenendstücke Rinnenendstücke gebördelt (links/rechts) passend zur Rinne einbauen, als Zulage.
02._._.0015
Rinnenendstücke
48.00
St
02._._.0016 Dehnungsausgleicher - Dachrinnen Dehnungsausgleicher - Dachrinnen als Kautschuk-Dehnungselement, als Zulage zu vorbeschriebener Dachrinne und Rinneneinhang.
02._._.0016
Dehnungsausgleicher - Dachrinnen
6.00
St
02._._.0017 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend zur Rinne einbauen, als Zulage.
02._._.0017
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
36.00
St
02._._.0018 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm, aus Titanzinkblech, Stärke 0,7 mm, Durchmesser 100 mm, entsprechend DIN EN 612 - Zn - X, einschl. der erforderlichen Rohrschellen und Wandhalter, nach DIN, Halbwülste und Lötmaterial, befestigt an den Wandpaneelen der Blechfassade, montieren. Max. Schellenabstand 2,00 m.
02._._.0018
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
224.28
m
02._._.0019 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem. Das Verbundsystem besteht aus einem 13 cm starken Partikelschaum bzw. Mineralwolledämmung mit vorgesetzter Putzoberfläche. Hier sind entsprechende Fallrohrhalter zu verwenden.
02._._.0019
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
108.00
St
02._._.0020 Fallrohrauslaufstutzen Fallrohrauslaufstutzen, als freier Auslauf, mit gebörteltem runden Auslaufrand, Winkel ca. 45°, als freier Auslauf, DN 100 bis 125, einbauen.
02._._.0020
Fallrohrauslaufstutzen
36.00
St
02._._.0021 Verlängerung Fallrohrausläufe Fallrohrausläufe auf max. 60 cm verlängern. Die Ausläufe sind seitlich über den Traufstreifen auszuführen. Kanten sind glatt zu schleifen.
02._._.0021
Verlängerung Fallrohrausläufe
24.00
Stk
02._._.0022 Wandanschluss der Ziegeldachfläche Wandanschluss der Ziegeldachfläche an aufsteigenden Wänden, mittels einer Zinblechverwahrung, mindestens 15 cm über die Ziegelfläche geführt und an der Wand mit korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln, im Abstand e <= 20 cm befestigen und verwahren. Der Wandanschluss erfolgt an einer WDVS-Bekleidung mit Putzoberfläche. Die Fuge zwischen Profil und aufgehendem Bauteil, i.M. ca. 10/10 mm dick, mit dauerelastischem, witterungsbeständigem Fugendichtstoff, entsprechend DIN 18 540 abdichten. Das Titanzinkblech ist bis unter die Ziegelebene zu führen, wo eine Rinne auszubilden ist, die bis unter die Ziegel hochgeführt wird. Einschließlich sämtlicher Anschlüsse und Eckausbildungen.
02._._.0022
Wandanschluss der Ziegeldachfläche
76.80
m
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Haustyp 5 Die Mengen sind auf 2 Doppelhäuser summiert.
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Haustyp 5
02._._.0023 OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm, mit Nut und Feder, die OSB ist gemäß Statik als aussteifende Scheibe auszubilden, als Tragebene der Dachdichtung, liefern und dichtgestoßen, zur Aussteifung der Dachscheibe, zuschneiden, gemäß Statik schrauben, ggf. an den Stößen mit Holz unterfüttern und auf der zuvor beschriebenen Keilbohlenlage montieren. Gefälleausbildung der Gaubendächer von 2,0 Grad.
02._._.0023
OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm
81.60
m2
02._._.0024 Untergründe vorbereiten Untergründe vorbereiten die Holzwerkstoffuntergründe ( OSB-Platten ) sind gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten Bitumenvoranstrich satt zu beschichten.
02._._.0024
Untergründe vorbereiten
81.60
m2
02._._.0025 Bitumendachabdichtung - komplett Bitumendachabdichtung - komplett, bestehend aus Polymerbitumenbahnen, 2-lagige Abdichtung PYE G200 S4 und eine Decklage PYE PYV 200 S5, beschiefert, mit Zulassung als harte Bedachung. Ausführung entsprechend den technischen Regeln und der DIN, auf Flachdachflächen, Neigung 2 - 9°, Untergrund Holzbauplatten ( OSB ), einschließlich sämtlicher Grat- und Kehlausbildungen, sowie Eckausbildungen. Gewähltes Fabrikat: '..........'
02._._.0025
Bitumendachabdichtung - komplett
81.60
m2
02._._.0026 Ortgangabschluss, Gaubendach Ortgangabschluss, Gaubendach Abwicklung 800 mm, aus Zink, Farbe hellgrau, 4 Kantungen, mit Vorstoßblechen, verzinkten Schrauben oder anderen geeigneten Befestigungselementen fachgerecht befestigen, nach Herstellervorschrift die Stöße ausbilden und mit der Abdichtung verschweißen. Enzellängen ca. 4,00 m, Einschl. aller Eckausbildungen und Anschlüsse Flachdach- / Steildachübergangsbleche
02._._.0026
Ortgangabschluss, Gaubendach
57.60
m
02._._.0027 Rinneneinhang für Bitumendachdeckung Rinneneinhang für Bitumendachdeckung, einschließlich Anschluss an die Bitumendachdichtung passend zur nachfolgend beschriebenen Rinne, Material Titanzinkblech 0,7 mm.
02._._.0027
Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
42.00
m
02._._.0028 Hängedachrinne, rund, 333 Hängedachrinne, rund, 333 DIN EN 612, mit Gefälle, aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink), Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm, halbrund, im Gefälle verlegt, einschl. der erforderlichen Rinnenhalter nach DIN (max. Abstand 0,70 m) und Lötmaterial einbauen. Der Entwässerungsnachweis ist bei Angebotsabgabe vorzulegen.
02._._.0028
Hängedachrinne, rund, 333
34.80
m
02._._.0029 Rinnenendstücke Rinnenendstücke gebördelt (links/rechts), passend zur Rinne, einbauen, als Zulage.
02._._.0029
Rinnenendstücke
24.00
St
02._._.0030 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend zur Rinne einbauen, als Zulage.
02._._.0030
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
12.00
St
02._._.0031 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm, aus Titanzinkblech, Stärke 0,7 mm, Durchmesser 100 mm, entsprechend DIN EN 612 - Zn - X, einschl. der erforderlichen Rohrschellen und Wandhalter, nach DIN, Halbwülste und Lötmaterial, befestigt an den Wandpaneelen der Blechfassade, montieren. Max. Schellenabstand 2,00 m.
02._._.0031
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
26.40
m
02._._.0032 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem. Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem. Das Verbundsystem besteht aus einem ca. 14 cm starken Partikelschaum mit vorgesetzten Klinkerriemchen. Hier sind entsprechende Fallrohrhalter zu verwenden.
02._._.0032
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem.
24.00
St
02._._.0033 Fallrohrkrümmlinge Fallrohrkrümmlinge, Winkel ca. 45° - 90°, als Fallrohrabknickung DN 100 bis 125, einbauen.
02._._.0033
Fallrohrkrümmlinge
36.00
St
02._._.0034 Fallrohrausläufe der Fallrohre Fallrohrausläufe der Fallrohre, in die Regenrinnen Winkel ca. 45° - 90°, als freie Ausläufe DN 100 bis 125, einbauen.
02._._.0034
Fallrohrausläufe der Fallrohre
12.00
St
Haustyp 3 STEIL-/ ZIEGELDACH Die Mengen betreffen 2 Doppelhaus.
Haustyp 3
02._._.0035 Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
02._._.0035
Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
H
118.40
m
02._._.0036 Unterspannbahn
02._._.0036
Unterspannbahn
H
316.20
m2
02._._.0037 Konterlattung 30 x 50 mm
02._._.0037
Konterlattung 30 x 50 mm
H
316.20
m2
02._._.0038 Holzdachlatten, 40 x 60 mm
02._._.0038
Holzdachlatten, 40 x 60 mm
H
316.20
m2
02._._.0039 Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
02._._.0039
Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
H
30.00
m2
02._._.0040 Traufausbildung der Dachlattung
02._._.0040
Traufausbildung der Dachlattung
H
48.00
m
02._._.0041 Vertikales Stirnbrett
02._._.0041
Vertikales Stirnbrett
H
48.00
m
02._._.0042 Ziegelsteindach Farbton: Nach Vorgabe AG. Festlegung AG Fabrikat: BRASS - Frankfurter Pfanne Dachstein, oder gleichwertig. Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit = 158,10 m2 Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot = 158,10 m2
02._._.0042
Ziegelsteindach
H
316.20
m2
02._._.0043 Ortgangziegel (Giebelsteine) Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne) Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
02._._.0043
Ortgangziegel (Giebelsteine)
H
59.20
m
02._._.0044 Dachfirste mit Firststeinen Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne) Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
02._._.0044
Dachfirste mit Firststeinen
H
24.00
m
02._._.0045 Rohrdurchführungen für Dunstabzug DN 125 Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne) Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
02._._.0045
Rohrdurchführungen für Dunstabzug DN 125
H
8.00
St
02._._.0046 Insektenschutzgitter oder Kamm
02._._.0046
Insektenschutzgitter oder Kamm
H
48.00
m
02._._.0047 Hängerinne, rund, 333
02._._.0047
Hängerinne, rund, 333
H
48.00
m
02._._.0048 Rinnenendstücke
02._._.0048
Rinnenendstücke
H
8.00
St
02._._.0049 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0049
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
H
8.00
St
02._._.0050 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0050
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
H
48.00
m
02._._.0051 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
02._._.0051
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
H
20.00
St
02._._.0052 Fallrohrauslaufstutzen
02._._.0052
Fallrohrauslaufstutzen
H
8.00
St
02._._.0053 Wandanschluss der Ziegeldachfläche
02._._.0053
Wandanschluss der Ziegeldachfläche
H
36.00
m
02._._.0054 Verlängerung Fallrohrausläufe
02._._.0054
Verlängerung Fallrohrausläufe
H
8.00
Stk
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Die Mengen betreffen 1 Doppelhaus.
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH
02._._.0055 OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm Gefälleausbildung der Gaubendächer von 1,5 Grad.
02._._.0055
OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm
H
35.40
m2
02._._.0056 Untergründe vorbereiten
02._._.0056
Untergründe vorbereiten
H
35.40
m2
02._._.0057 Bitumendachabdichtung - komplett
02._._.0057
Bitumendachabdichtung - komplett
H
35.40
m2
02._._.0058 Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
02._._.0058
Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
H
9.80
m
02._._.0059 Hängedachrinne, rund, 333
02._._.0059
Hängedachrinne, rund, 333
H
9.80
m
02._._.0060 Ortgangabschluss, Gaubendach Ortgangabschluss, Gaubendach Abwicklung 800 mm, aus Zink, Farbe hellgrau, 4 Kantungen, mit Vorstoßblechen, verzinkten Schrauben oder anderen geeigneten Befestigungselementen fachgerecht befestigen, nach Herstellervorschrift die Stöße ausbilden und mit der Abdichtung verschweißen. Enzellängen ca. 4,00 m, Einschl. aller Eckausbildungen und Anschlüsse Flachdach- / Steildachübergangsbleche
02._._.0060
Ortgangabschluss, Gaubendach
38.40
m
02._._.0061 Rinnenendstücke
02._._.0061
Rinnenendstücke
H
8.00
St
02._._.0062 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0062
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
H
4.00
St
02._._.0063 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0063
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
H
11.60
m
02._._.0064 Fallrohrkrümmlinge
02._._.0064
Fallrohrkrümmlinge
H
4.00
St
02._._.0065 Fallrohrausläufe der Fallrohre
02._._.0065
Fallrohrausläufe der Fallrohre
H
4.00
St
03 Abdichtungsarbeiten Bodenplatten H3 + H5
03
Abdichtungsarbeiten Bodenplatten H3 + H5
Bemerkung Die Mengen sind auf 8 Doppelhäuser summiert (2x Haustyp 3 + 6x Haustyp 5).
Bemerkung
03._._.0001 Untergründe vorbereiten, Voranstrich Untergrund: Stahlbeton, gründlich reinigen und mit einem geeigneten Bitumenvoranstrich satt beschichten, der Boden- und Wandaufkantungsflächen, aus Elastomerbitumen-Voranstrich mit aromatischem Lösungsmittel im Streich-, Roll- oder Spritzverfahren gut deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund aufbringen. Verbrauch: Saugende Untergründe ca. 0,25 - 0,35 l/m² Nicht saugende Untergründe ca. 0,10 - 0,20 l/m² Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und Temperatur) Der Voranstrich soll, vor dem Aufbringen der nächsten Lage, ausreichend ablüften. Untergrund: neue Stahlbetondecke, die Betonfläche ist zuvor gründlich zu reinigen und abzusaugen. Haustyp 3 = 160,00 m2 Haustyp 5 = 155,30 m2 Gewähltes Fabrikat: '..........'
03._._.0001
Untergründe vorbereiten, Voranstrich
1,251.80
m2
03._._.0002 Schweißbahnabdichtung der Sohle Schweißbahnabdichtung der Sohle, aus einlagiger Bitumenschweißbahn G200 S4 auf Rohbeton. 2 cm an Wandbereichen hochziehen. Haustyp 3 = 160,00 m2 Haustyp 5 = 155,30 m2 Gewähltes Fabrikat: '..........'
03._._.0002
Schweißbahnabdichtung der Sohle
1,251.80
m2
03._._.0003 Abdichtung Grundleitungen Abdichtung der Grundleitungen mit 1K Bitumen - Dickbeschichtung einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten (z.B. Reinigen).
03._._.0003
Abdichtung Grundleitungen
60.00
St