Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.
Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet.
Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Bau- und Leistungsbeschreibung für den Neubau von 8 zweigeschossigen Doppelhäusern mit Dachgeschoss. Diese Ausschreibung beschreibt die kompletten Doppelhäuser. Vorbemerkung: Die Baubeschreibung beschreibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des Bauvorhabens. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Geringfügige Abweichungen von den technischen Einzelheiten und der Austausch in gleichwertige oder höherwertige Qualität bleiben vorbehalten.
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
Leistung inklusive provisorische Regenwasserableitung!
BAUZEIT
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage ( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
BESONDERE HINWEISE ZUR BAUAUSFÜHRUNG Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden: - Lagerplätze Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären. Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet. Schutz der Bewohner ist zu jeder Zeit zu gewähren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmittel, soweit sie unvermeidlich erscheinen, sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit dem Architekten zu erfolgen. Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet. Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt. Täglich zum Feierabend muss der AN sicherstellen, dass alle Türen, Fenster, Stromkästen und Wasseranschlüsse geschlossen bzw. abgeschlossen sind. Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben über die gesamte Ausführungungszeit trocken zu halten. Sauberkeit auf der Baustelle Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen. Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen. Sanitäreinrichtungen Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln. Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot und Rauchverbot in den Gebäuden. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung. Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren. Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen. Rechnungen mit komulativen Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet. Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden. Eingesetztes Personal Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein. Baubesprechungen Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das ab 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN
18338 und DIN 18339
Der Dachaufbau des Dachsystems erfolgt auf Grundlage
der bautechnischen Anforderungen der genehmigten
Baupläne, der Ausführungsplanung sowie der Statik und
der bauphysikalischen Nachweise.
Die Leistung beinhaltet sämtliche Leistungen, die zur
endgültigen Fertigstellung der Dachflächen notwendig
sind. Dazu gehört u.a. die Eindeckung inklusive aller
erforderlichen Teilleistungen, wie Dachdeckungsart,
Verblechungen, Wärmedämmungen,
Dachdurchdringungen und Entlüftungsanschlüsse,
Herrichten von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen,
Schneefanggittern, Regenrinnen und Fallrohren etc.
Die Arbeiten werden gemäß den allgemein anerkannten
Regeln der Technik und den Fachregeln für das
Dachdecker- und Klempnerhandwerk, den DIN-Vorschriften
und begleitenden technischen Normen ausgeführt.
Die am Gebäude angebrachten Entwässerungen und
Abdichtungen aus Blech werden bis auf die verzinkten
Standrohre, aus Titanzink hergestellt.
Dies umfasst alle Regenfallrohre,
Fallrohrbefestigungen, Fallrohrbögen, liegende und
hängende Dachrinnen etc.
Die Entsorgung des Regenwassers erfolgt entweder zur
Versickerung auf dem Gelände oder über ein extra
rohrgeführtes System in die Kanalisation.
Die Dachflächen erhalten eine bituminöse Abdichtung
gem. Flachdachrichtlinien, bzw Steildachflächen mit
Ziegeldeckeung.
Die Ableitung des anfallenden Regenwassers erfolgt über
Regenrinnen, gem. Dimensionierung durch den AN.
Alle Metallbauteile der Klempnerarbeiten werden in
Titanzink montiert. Anzahl und Größe richten sich nach
den erforderlichen Berechnungen. Die Dachentwässerung
gem. Bemessungsnormen,
durch Rinnen mit entsprechender Traufausbildung,
keine Innenentwässerung.
Die Abwasser - Regenwasserinstallationen erfolgen gem.
DIN 1986 / DIN EN 12056 inklusive einer Druckprüfung,
die Anschlussleitung erfolgt in HT-Rohr und die Sammel-
und Fallleitung in SML-Rohr.
Die Ausführungen erfolgen gem. Entwässerungsgesuch bzw.
B-Planvorgabe, sowie Entwässerungsplanung. Liegen diese
Vorgaben nicht vor, obliegt die Bemessung zur
Dimensionierung der erf. Leitungs- und Ablaufgrößen auf
max. mögliche Niederschlagsmengen (Starkregenfälle) dem
AN.
Der AN hat diese dem AG unaufgefordert vor Ausführung
der Arbeiten vorzulegen.
Die Dachklempnerarbeiten werden wie folgt ausgeführt:
Regenfallrohre gem. DIN 18461,
kreisförmig und mit einem gem.
Dimensionierungsberechnung erf. Nennmaß.
Standrohre erhalten eine Reinigungsöffnung.
Attiken und obere Wandabschlüsse erhalten eine
Abdeckung aus legiertem Zink (Titanzink).
Ausführung von Abdichtungen:
DIN 18915 Bauwerksabdichtungen, Teil 1 bis 10.
DIN 18513 Dachabdichtungen: Begriffe, Anforderungen,
Planungsgrundsätze.
Vorbemerkung Dachdecker- und Klempnerarbeiten gem. DIN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
DACHDECKUNGS- UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN DIN 18338
KLEMPNERARBEITEN DIN 18339
Diese Bedingungen gelten für sämtliche
Dachabdichtungsarbeiten aller Bereiche.
1. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN EN 1172 - Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche
und Bänder für das Bauwesen,
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen -
Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine
Anwendungen,
DIN EN 10326 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes
Band und Blech aus Baustählen - Technische
Lieferbedingungen,
DIN EN 10327 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes
Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen -
Technische Lieferbedingungen,
DIN EN 12588 - Blei und Bleilegierungen - Gewalzte
Bleche aus Blei für das Bauwesen,
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1:
Verzeichnis der nicht rostenden Stähle,
DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3:
Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe,
Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und
Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen
für allgemeine Verwendung,
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische
Überzüge
Zusätzlich zu beachtende technische Regeln:
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin:
- Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern,
- Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten
(Fachregeln des Klempner-Handwerks)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
(ZVDH):
- Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und
Außenwandbekleidungen
- Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
- Flachdachrichtlinien
Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung aktuelle
Fassung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den
DIN-Vorschriften.
2. Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu
überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der
Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen
und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, dass der Schutz
fremder Arbeiten garantiert ist.
3. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße,
Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende
Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem AG
herzustellen.
Insbesondere bei Stehfalzdeckungen ist zur Erzielung
eines harmonischen Bildes gemeinsam die Scharenbreite
festzulegen.
4. Bei Verwendung von Kupferblech muss zur Vermeidung
von Ablaufspuren der Überstand gegenüber Nr. 3.4.3 DIN
18339 mindestens 40 mm betragen.
5. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in
Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass
Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken
ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu
konsultieren.
6. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in
Sichtmauerwerk mindestens 2 cm einzulassen und
elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind
Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer
Verfugung anzubringen.
7. Bei vorgehängten Dachrinnen ist darauf zu achten,
das der Falz zwischen Rinnenblech und Einhangblech
stets höher als der Rinnenwulst liegt.
8. Bei Ziegeldächern ohne Schneefanggitter sind
Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden.
9. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt,
durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf
Porenbeton und Mauerwerk mit Dübel und Schrauben, auf
Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln
und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen.
Haftnägel sind nur dort zu verwenden, wo ein Lockern
ausgeschlossen ist.
Klebeverbindungen mit Kleber auf Bitumenbasis sind als
Verbindung von Abdeckungen aus Blech mit glattflächiger
Unterkonstruktion für Fensterbank und Gesimsabdeckungen
gestattet.
10.Bei Lötverbindungen ist zu beachten: Die Überlappung
der Bleche soll mindestens 10 mm betragen. Die
gebundene Lötnahtbreite muss im waagerechten und leicht
geneigten Bereich 10 mm, im senkrechten Bereich, sowie
bei größeren Neigungen 5 mm betragen. Der Lötspalt darf
nicht mehr als 0,5 mm weit sein, um eine ausreichende
Kapillarwirkung für das Lot zu erreichen.
Bei Kupferlötungen sind Flussmittel sofort zu
beseitigen. Die ggf. erforderliche zusätzliche
Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit
einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne
Stöße zu verlegen sind.
11.Oberhalb von Durchdringungen der Dachhaut sind die
Querfalze nicht rechtwinkelig, sondern schräg zu den
Längsfalzen anzuordnen. Bei flachen Dächern (<12 %)
sind im Bereich von Durchdringungen die
Blechverbindungen (senkrecht zum Gefälle angeordnet)
nicht zu falzen, sondern zu löten; gleiches gilt analog
für Verwahrungen. Falzarbeiten sind bei Temperaturen
unter 10 Grad Celsius nur mit Vorwärmung durchzuführen.
12.Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei
Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln.
13.Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
14.Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (BGV
D9 - Arbeiten mit Schussapparaten) uneingeschränkt. Die
Arbeiten dürfen während der regulären Arbeitszeiten
ausgeführt werden.
15.Wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein anderes
als das ausgeschriebene Erzeugnis angeboten, so müssen
die wirksamen Lüftungsquerschnitte eingehalten werden.
Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich
die Rahmengröße vorgegeben ist.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das
gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile
beziehen.
16.Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und
bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter
Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich
für eine ausreichende provisorische Abdichtung gemäß
Abschnitt 4.1.10 ATV DIN 18299 zu sorgen. Ansprüche des
Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.6 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1
DIN 18339 werden davon nicht berührt.
17.Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als
Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und
lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
18.Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine
Nebenleistung.
19.In die Einzelpreise ist einzukalkulieren:
a) Konstruktions- und Ausführungspläne, wenn sie nur
für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat
erforderlich sind.
b) In allen Positionen, auch Unter- und
Zulagepositionen, ist mit Material gleicher Qualität
wie der in der Hauptposition beschriebenen zu rechnen.
So sind z.B. bei als vorbewittert ausgeschriebenen
Rinne und Fallrohren auch die dazugehörigen Kessel,
Bögen etc. in vorbewitterter Ausführung zu liefern.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)
01 Allgemeine Leistungen
01._._.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung
aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel
aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung
und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung,
ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle,
für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt.
Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert
vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur
verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten,
einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park-
verbots- und Warnschildern und ggf. die
Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal,
liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten
und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig
beräumen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und
unverbindlich.
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden
nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte
mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen
Qualifikation für die zu erbringende Leistung
abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01._._.0002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
Stundenlohn eines Facharbeiters,
01._._.0003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
01._._.0004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten
werktags 6:00-20:00 Uhr.
Stundenlohn Auszubildender
02 Ziegeldach
02._._.0001 Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung
Für alle Häuser und Dachflächen ist eine Berechnung der
maximalen Niederschalgsmengen und die entsprechenden
Entwässerungsdimensionierungen, in 2-facher
Ausfertigung, zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor
der Ausführung, dem AG zu übergeben.
Niederschlagsmengen- und Entwässerungsberechnung
Haustyp 5 STEIL-/ ZIEGELDACH
Die Mengen sind auf 6 Doppelhäuser summiert.
02._._.0002 Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
als Dämmung auf den Giebelwänden,
aus Mineralwolle,
auf den 17,5 cm breiten Leichtbetonwänden,
im Giebelbereich, entsprechend der Dachneigung,
mit geeignetem Klebemörtel einbauen,
WLG 035,
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K,
Dicke: 16 cm,
Breite 17,5 cm
einschließlich sämtlicher
Einpassarbeiten und Eckausbildungen.
Vor der Montage sind sämtliche Untergründe gründlich zu
reinigen und mit einem geeigneten Tiefengrund zu
beschichten.
Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
02._._.0003 Unterspannbahn Unterspannbahn,
atmungsaktiv und diffusionsoffen,
parallel zur Traufe,
verlegen, mittels Klammern befestigen
und auf den Sparren einbauen.
02._._.0004 Konterlattung 30 x 50 mm Konterlattung 30 x 50 mm
Größe ca 30 x 50 mm,
technisch getrocknet,
Sortierklasse S10,
Sparrenabstand ca. 0,615 m,
liefern und auf den Sparren mit Unterspannbahn,
einpassen und einbauen.
02._._.0005 Holzdachlatten, 40 x 60 mm Holzdachlatten, 40 x 60 mm
für Betondachsteineindeckung,
Größe ca 40 x 60 mm,
technisch getrocknet,
Sortierlkalsse S10,
Abstand ca. 30 bis 35 cm,
entsprechend dem gewählten Ziegel,
liefern und entsprechend dem vorhandenen
Dachsteinmaterial fachgerecht einbauen.
Holzdachlatten, 40 x 60 mm
02._._.0006 Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich,
im Brandwandbereich sind an Stelle der Holzdachlatten,
nicht brennbare Latten, aus z.B. Aluminiumrechteckrohr,
40 x 60 mm,
als Zulage zur Dachlattenposition,
entsprechend des gewälten Dachziegelmaterials
einzubauen.
Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
02._._.0007 Traufausbildung der Dachlattung Traufausbildung der Dachlattung
als Zulage zur Dachlattung,
einschl. eventuell notwendiger Traufbohle,
als Abschluss zur Dachrinne.
Traufausbildung der Dachlattung
02._._.0008 Vertikales Stirnbrett Lieferung und Montage vertikales Stirnbrett fassadenbündig im Traufbereich einbauen.
Höhe 15cm inkl. Distanzausgleich bis 10cm.
Farbe: Weiß endbeschichtet inkl. Sichtkanten/ -flächen.
02._._.0009 Ziegelsteindach Ziegelsteindach,
als flach geneigtes Ziegeldach,
aus durchgefärbten Beton,
mit speziell verdichteter Oberfläche,
Baustoffklasse A1,
Größe: ca. 334 x 420 mm,
Deckbreite: ca. 300 mm,
Form: gewellt,
Oberfläche: matt
Farbton: Nach Vorgabe AG, Dachneigung ca. 28,518 °, liefern und fachgerecht, einschließlich sämtlicher Anpassarbeiten und Schnitte, sowie ggf. erforderlicher Sturmklammern, einbauen.
Festlegung AG
Fabrikat: BRASS - Frankfurter Pfanne Dachstein, oder gleichwertig.
Flurstück 675 + 733 - Classic Novo Matt Klassisch Rot = 194,3 m² x 2 = 388,60 m²
Flurstück 726 + 729 - Classic Novo Matt Granit = 194,3 m² x 2 = 388,60 m²
Flurstück 828 - Protegon Matt Bordeaux = 194,3 m² x 1 = 194,3 m²
Flurstück 830 - Classic Novo Matt Schiefergrau = 194,3 m² x 1 = 194,3 m²
02._._.0010 Ortgangziegel (Giebelsteine) Ortgangziegel ( Giebelsteine ) entsprechend gewähltem Material, Abdeckhöhe ca. 85 mm, fachgerecht, einschließlich Sturmklammern, einbauen. Dachneigung ca. 40°, für rechte und linke Ortgänge, liefern und fachgerecht einbauen, einschließlich sämtlicher Einpassarbeiten. In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine,
siehe Pos. 02...0009.
Ortgangziegel (Giebelsteine)
02._._.0011 Insektenschutzgitter oder Kamm Insektenschutzgitter oder Kamm,
als Traufanschluss zu den Dachziegeln,
liefern und fachgerecht einbauen.
Insektenschutzgitter oder Kamm
02._._.0012 Dachfirste mit Firststeinen Dachfirste mit Firststeinen,
passend zur gewählten Dachdeckung, als Trockenfirst,
einschließlich Trockenfirstunterbau,
als Belüftungsfirst, einschl. Befestigung der
Firststeine mit V2A-Schrauben und Lüftungselementen.
In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine,
siehe Pos. 02...0056.
Gewähltes Fabrikat Trockenfirstunterbau: '..........'
Dachfirste mit Firststeinen
02._._.0013 Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125 Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125
passend zum Dachziegelmaterial,
aus Ton,
Farbe: rot, entsprechend der Dachziegeldeckung,
einschließlich Anschluss an das Dunstrohr,
DN 125,
als Zulage Dachdeckung,
einschließlich sämtlicher Anpass- und Anschlussarbeiten
an das Rohr, der Dampfsperre, der Wärmedämmung und der
Unterspannbahn.
In Farbe der jeweiligen Ziegeldachsteine,
siehe Pos. 02...0056.
Rohrdurchführung für Dunstabzug DN 125
02._._.0014 Hängedachrinne, rund, 333 Hängedachrinne, rund, 333
DIN EN 612, mit Gefälle,
aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink),
Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm,
halbrund,
im Gefälle verlegt
einschl. der erforderlichen Rinnenhalter
nach DIN (max. Abstand 0,70 m) und Lötmaterial
einbauen.
Der Entwässerungsnachweis ist bei
Angebotsabgabe vorzulegen.
Hängedachrinne, rund, 333
02._._.0015 Rinnenendstücke Rinnenendstücke gebördelt (links/rechts)
passend zur Rinne einbauen, als Zulage.
02._._.0016 Dehnungsausgleicher - Dachrinnen Dehnungsausgleicher - Dachrinnen
als Kautschuk-Dehnungselement,
als Zulage zu vorbeschriebener Dachrinne und
Rinneneinhang.
Dehnungsausgleicher - Dachrinnen
02._._.0017 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
zur Rinne einbauen, als Zulage.
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0018 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm,
aus Titanzinkblech,
Stärke 0,7 mm,
Durchmesser 100 mm,
entsprechend
DIN EN 612 - Zn - X,
einschl. der erforderlichen Rohrschellen und
Wandhalter, nach DIN, Halbwülste und Lötmaterial,
befestigt an den Wandpaneelen der Blechfassade,
montieren.
Max. Schellenabstand 2,00 m.
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0019 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem.
Das Verbundsystem besteht aus einem 13 cm starken
Partikelschaum bzw. Mineralwolledämmung mit
vorgesetzter Putzoberfläche.
Hier sind entsprechende Fallrohrhalter zu verwenden.
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
02._._.0020 Fallrohrauslaufstutzen Fallrohrauslaufstutzen,
als freier Auslauf,
mit gebörteltem runden Auslaufrand,
Winkel ca. 45°,
als freier Auslauf,
DN 100 bis 125, einbauen.
02._._.0021 Verlängerung Fallrohrausläufe Fallrohrausläufe auf max. 60 cm verlängern. Die Ausläufe sind seitlich über den Traufstreifen auszuführen. Kanten sind glatt zu schleifen.
Verlängerung Fallrohrausläufe
02._._.0022 Wandanschluss der Ziegeldachfläche Wandanschluss der Ziegeldachfläche
an aufsteigenden Wänden,
mittels einer Zinblechverwahrung,
mindestens 15 cm über die Ziegelfläche geführt und an
der Wand mit korrosionsgeschützten
Schrauben und Dübeln,
im Abstand e <= 20 cm befestigen und verwahren.
Der Wandanschluss erfolgt an einer WDVS-Bekleidung mit
Putzoberfläche.
Die Fuge zwischen Profil und aufgehendem Bauteil, i.M. ca. 10/10 mm
dick, mit dauerelastischem,
witterungsbeständigem Fugendichtstoff,
entsprechend DIN 18 540 abdichten.
Das Titanzinkblech ist bis unter die Ziegelebene zu
führen, wo eine Rinne auszubilden ist, die bis unter
die Ziegel hochgeführt wird.
Einschließlich sämtlicher Anschlüsse und
Eckausbildungen.
Wandanschluss der Ziegeldachfläche
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Haustyp 5 Die Mengen sind auf 2 Doppelhäuser summiert.
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Haustyp 5
02._._.0023 OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm,
mit Nut und Feder,
die OSB ist gemäß Statik als aussteifende Scheibe
auszubilden,
als Tragebene der Dachdichtung,
liefern und dichtgestoßen,
zur Aussteifung der Dachscheibe,
zuschneiden, gemäß Statik schrauben, ggf. an den Stößen
mit Holz unterfüttern und
auf der zuvor beschriebenen Keilbohlenlage montieren.
Gefälleausbildung der Gaubendächer von 2,0 Grad.
OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm
02._._.0024 Untergründe vorbereiten Untergründe vorbereiten
die Holzwerkstoffuntergründe ( OSB-Platten ) sind
gründlich zu reinigen und mit einem geeigneten
Bitumenvoranstrich satt zu beschichten.
02._._.0025 Bitumendachabdichtung - komplett Bitumendachabdichtung - komplett,
bestehend aus Polymerbitumenbahnen,
2-lagige Abdichtung PYE G200 S4 und
eine Decklage PYE PYV 200 S5, beschiefert,
mit Zulassung als harte Bedachung.
Ausführung entsprechend den technischen Regeln und
der DIN,
auf Flachdachflächen, Neigung 2 - 9°,
Untergrund Holzbauplatten ( OSB ),
einschließlich sämtlicher Grat- und Kehlausbildungen,
sowie Eckausbildungen.
Gewähltes Fabrikat: '..........'
Bitumendachabdichtung - komplett
02._._.0026 Ortgangabschluss, Gaubendach Ortgangabschluss, Gaubendach
Abwicklung 800 mm,
aus Zink, Farbe hellgrau,
4 Kantungen, mit Vorstoßblechen, verzinkten Schrauben
oder anderen geeigneten Befestigungselementen
fachgerecht befestigen,
nach Herstellervorschrift
die Stöße ausbilden und mit der Abdichtung
verschweißen.
Enzellängen ca. 4,00 m,
Einschl. aller Eckausbildungen und Anschlüsse
Flachdach- / Steildachübergangsbleche
Ortgangabschluss, Gaubendach
02._._.0027 Rinneneinhang für Bitumendachdeckung Rinneneinhang für Bitumendachdeckung,
einschließlich Anschluss an die Bitumendachdichtung
passend zur nachfolgend beschriebenen Rinne,
Material Titanzinkblech 0,7 mm.
Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
02._._.0028 Hängedachrinne, rund, 333 Hängedachrinne, rund, 333
DIN EN 612, mit Gefälle,
aus legiertem Zink DIN EN 988 (Titanzink),
Dicke 0,7 mm, Nenngröße 333 mm,
halbrund,
im Gefälle verlegt,
einschl. der erforderlichen Rinnenhalter
nach DIN (max. Abstand 0,70 m) und Lötmaterial
einbauen.
Der Entwässerungsnachweis ist bei Angebotsabgabe
vorzulegen.
Hängedachrinne, rund, 333
02._._.0029 Rinnenendstücke Rinnenendstücke gebördelt (links/rechts),
passend zur Rinne, einbauen,
als Zulage.
02._._.0030 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
zur Rinne einbauen, als Zulage.
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0031 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm,
aus Titanzinkblech,
Stärke 0,7 mm,
Durchmesser 100 mm,
entsprechend
DIN EN 612 - Zn - X,
einschl. der erforderlichen Rohrschellen und
Wandhalter, nach DIN, Halbwülste und Lötmaterial,
befestigt an den Wandpaneelen der Blechfassade,
montieren.
Max. Schellenabstand 2,00 m.
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0032 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem. Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem.
Das Verbundsystem besteht aus einem ca. 14 cm starken
Partikelschaum mit vorgesetzten Klinkerriemchen.
Hier sind entsprechende Fallrohrhalter zu verwenden.
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem.
02._._.0033 Fallrohrkrümmlinge Fallrohrkrümmlinge,
Winkel ca. 45° - 90°,
als Fallrohrabknickung DN 100 bis 125, einbauen.
02._._.0034 Fallrohrausläufe der Fallrohre Fallrohrausläufe der Fallrohre,
in die Regenrinnen
Winkel ca. 45° - 90°,
als freie Ausläufe DN 100 bis 125, einbauen.
Fallrohrausläufe der Fallrohre
Haustyp 3 STEIL-/ ZIEGELDACH
Die Mengen betreffen 2 Doppelhaus.
02._._.0035 Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
Giebelwand-Mineralwolle-Dämmung, 17,5 x 16 cm
02._._.0036 Unterspannbahn
02._._.0037 Konterlattung 30 x 50 mm
02._._.0038 Holzdachlatten, 40 x 60 mm
Holzdachlatten, 40 x 60 mm
02._._.0039 Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
Zulage Aluminiumlattung im Brandwandbereich
02._._.0040 Traufausbildung der Dachlattung
Traufausbildung der Dachlattung
02._._.0041 Vertikales Stirnbrett
02._._.0042 Ziegelsteindach Farbton: Nach Vorgabe AG.
Festlegung AG
Fabrikat: BRASS - Frankfurter Pfanne Dachstein, oder gleichwertig.
Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit = 158,10 m2
Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot = 158,10 m2
02._._.0043 Ortgangziegel (Giebelsteine) Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Ortgangziegel (Giebelsteine)
02._._.0044 Dachfirste mit Firststeinen Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Dachfirste mit Firststeinen
02._._.0045 Rohrdurchführungen für Dunstabzug DN 125 Farbe: Flurstück 678 - Classic Novo Matt Granit (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Farbe: Flurstück 679 - Classic Novo Matt Klassisch Rot (BRASS - Frankfurter Pfanne)
Rohrdurchführungen für Dunstabzug DN 125
02._._.0046 Insektenschutzgitter oder Kamm
Insektenschutzgitter oder Kamm
02._._.0047 Hängerinne, rund, 333
02._._.0048 Rinnenendstücke
02._._.0049 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0050 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0051 Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
Zulage für Regenfallrohrhalter am Wärmeverbundsystem
02._._.0052 Fallrohrauslaufstutzen
02._._.0053 Wandanschluss der Ziegeldachfläche
Wandanschluss der Ziegeldachfläche
02._._.0054 Verlängerung Fallrohrausläufe
Verlängerung Fallrohrausläufe
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH Die Mengen betreffen 1 Doppelhaus.
FLACHDACH- UND GAUBENBEREICH
02._._.0055 OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm Gefälleausbildung der Gaubendächer von 1,5 Grad.
OSB-Platte der Dachfläche, 22 mm
02._._.0056 Untergründe vorbereiten
02._._.0057 Bitumendachabdichtung - komplett
Bitumendachabdichtung - komplett
02._._.0058 Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
Rinneneinhang für Bitumendachdeckung
02._._.0059 Hängedachrinne, rund, 333
Hängedachrinne, rund, 333
02._._.0060 Ortgangabschluss, Gaubendach Ortgangabschluss, Gaubendach
Abwicklung 800 mm,
aus Zink, Farbe hellgrau,
4 Kantungen, mit Vorstoßblechen, verzinkten Schrauben
oder anderen geeigneten Befestigungselementen
fachgerecht befestigen,
nach Herstellervorschrift
die Stöße ausbilden und mit der Abdichtung
verschweißen.
Enzellängen ca. 4,00 m,
Einschl. aller Eckausbildungen und Anschlüsse
Flachdach- / Steildachübergangsbleche
Ortgangabschluss, Gaubendach
02._._.0061 Rinnenendstücke
02._._.0062 Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
Rinneneinhangstutzen, Form G/S, passend
02._._.0063 Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
Regenfallrohr, Durchmesser 100 mm
02._._.0064 Fallrohrkrümmlinge
02._._.0065 Fallrohrausläufe der Fallrohre
Fallrohrausläufe der Fallrohre
03 Abdichtungsarbeiten Bodenplatten H3 + H5
Abdichtungsarbeiten Bodenplatten H3 + H5
Bemerkung Die Mengen sind auf 8 Doppelhäuser summiert (2x Haustyp 3 + 6x Haustyp 5).
03._._.0001 Untergründe vorbereiten, Voranstrich Untergrund: Stahlbeton, gründlich reinigen und mit einem geeigneten
Bitumenvoranstrich satt beschichten, der Boden- und Wandaufkantungsflächen,
aus Elastomerbitumen-Voranstrich mit aromatischem Lösungsmittel im Streich-, Roll- oder Spritzverfahren gut deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund
aufbringen.
Verbrauch:
Saugende Untergründe
ca. 0,25 - 0,35 l/m²
Nicht saugende Untergründe
ca. 0,10 - 0,20 l/m²
Verarbeitungstemperatur: > + 5 °C
Trockenzeit: ca. 2 Std. (je nach Untergrund und Temperatur)
Der Voranstrich soll, vor dem Aufbringen
der nächsten Lage, ausreichend ablüften.
Untergrund: neue Stahlbetondecke,
die Betonfläche ist zuvor gründlich zu reinigen und
abzusaugen.
Haustyp 3 = 160,00 m2
Haustyp 5 = 155,30 m2
Gewähltes Fabrikat: '..........'
Untergründe vorbereiten, Voranstrich
03._._.0002 Schweißbahnabdichtung der Sohle Schweißbahnabdichtung der Sohle,
aus einlagiger Bitumenschweißbahn G200 S4 auf Rohbeton. 2 cm an Wandbereichen hochziehen.
Haustyp 3 = 160,00 m2
Haustyp 5 = 155,30 m2
Gewähltes Fabrikat: '..........'
Schweißbahnabdichtung der Sohle
03._._.0003 Abdichtung Grundleitungen Abdichtung der Grundleitungen mit 1K Bitumen - Dickbeschichtung einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten (z.B. Reinigen).
Abdichtung Grundleitungen