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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen gelten für
sämtliche Leistungen des Gewerks Malerarbeiten,
insbesondere für Arbeiten in Wohnungen, Treppenhäusern
und Kellerräumen. Sie ergänzen die Allgemeinen
Vorbemerkungen des Projektes sowie die jeweiligen
Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses. Die
Allgemeinen Vorbemerkungen verlangen unter anderem
geeignete bzw. zugelassene Baustoffe und in sich
abgestimmte Systeme sowie die Einrechnung
erforderlicher Nebenleistungen und Schutzmaßnahmen.
1. Allgemeines
Sämtliche Leistungen sind vollständig, fachgerecht und
gebrauchsfertig einschließlich aller erforderlichen
Nebenleistungen auszuführen, auch wenn einzelne
Nebenleistungen in den Positionstexten nicht nochmals
ausdrücklich aufgeführt sind.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über
die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandenen
Untergründe, die angrenzenden Bauteile sowie die
Schnittstellen zu anderen Gewerken zu informieren.
Maße, Flächen, Anschlusshöhen und örtliche
Gegebenheiten sind vor Ausführung eigenverantwortlich
am Bau zu prüfen. Festgestellte Abweichungen,
erkennbare Mängel oder Bedenken gegen die vorgesehene
Ausführung sind der Bauleitung vor Beginn der
betreffenden Leistung schriftlich mitzuteilen.
Alle Materialien eines zusammengehörigen
Beschichtungs-, Putz- oder Dämmsystems müssen
untereinander verträglich und aufeinander abgestimmt
sein. Systemfremde Kombinationen sind nur nach
vorheriger schriftlicher Freigabe des Auftraggebers
zulässig.
2. Untergrundprüfung
Vor Ausführung sämtlicher Grundier-, Spachtel-,
Tapezier-, Putz-, Dämm- und Beschichtungsarbeiten sind
die vorhandenen Untergründe auf ihre Eignung für die
vorgesehene Leistung zu prüfen.
Insbesondere sind zu beurteilen:
Tragfähigkeit und Festigkeit,
Ebenheit und Oberflächenbeschaffenheit,
Saugfähigkeit,
Feuchte,
Verschmutzungen und Trennmittel,
kreidende bzw. nicht tragfähige Altbeschichtungen,
Risse, Hohllagen und Putzschäden,
Ausblühungen,
Verträglichkeit vorhandener Beschichtungen mit dem
vorgesehenen System.
Erkennbare Mängel, die eine fachgerechte Ausführung
verhindern, sind vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung
anzuzeigen.
In den Einzelpositionen enthaltene kleinere
Ausbesserungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Größere Putzschäden, konstruktiv bedingte Risse,
umfangreiche Untergrundsanierungen oder nicht
vorhersehbare Ausgleichsarbeiten sind nur auszuführen,
soweit hierfür eine entsprechende Position vorhanden
bzw. eine Beauftragung erfolgt ist.
3. Schadstoffbelastete Bestandsflächen
Das für das Projekt vorliegende Schadstoffkataster ist
zwingend zu beachten. Vor Beginn von Schleif-, Fräs-,
Kratz-, Abbeiz- oder sonstigen staub- bzw.
materialabtragenden Arbeiten an Bestandsoberflächen ist
sicherzustellen, dass der betreffende Bereich
hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen geprüft
und für die vorgesehene Bearbeitung freigegeben wurde.
Das Entfernen, Bearbeiten und Entsorgen
schadstoffhaltiger Beschichtungen ist nicht Bestandteil
normaler Malerarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich
in einer gesonderten Position beschrieben ist.
Der Auftragnehmer darf belastete Bestandsflächen erst
nach erfolgter Schadstoffsanierung bzw. ausdrücklicher
Freigabe durch die Bauleitung bearbeiten. Eine
Kontamination angrenzender Bereiche ist auszuschließen.
4. Schutz angrenzender Bauteile
Vorhandene bzw. bereits fertiggestellte Bauteile sind
gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Hierzu gehören insbesondere Bodenflächen, Treppenläufe
und Podeste, Fenster und Türen, Zargen, Verglasungen,
Fensterbänke, Beschläge, Schalter, Steckdosen,
Einbauteile, Heizkörper, TGA-Installationen sowie
sonstige angrenzende Bauteile.
Abdeckungen und Verklebungen sind so auszuführen, dass
die geschützten Oberflächen nicht beschädigt, verfärbt
oder mit Klebstoffrückständen verunreinigt werden.
Erforderliche Schutzmaßnahmen sind während der eigenen
Arbeiten instand zu halten und nach Abschluss
vollständig zu entfernen. Die geschützten Flächen sind
sauber und unbeschädigt zu übergeben.
5. Grundierungen
Grundierungen sind entsprechend Art, Saugfähigkeit und
Beschaffenheit des jeweiligen Untergrundes sowie
abgestimmt auf die nachfolgenden Materialien
auszuwählen.
Grundierungen dürfen nicht überdosiert werden.
Glänzende, vollständig geschlossene oder filmbildende
Oberflächen sind zu vermeiden, sofern das vorgesehene
System dies nicht ausdrücklich erfordert.
Auf gespachtelten bzw. verputzten Flächen vor
nachfolgender Tapezierung sind geeignete Tapezier- bzw.
Tapetengrundierungen zu verwenden. Quarzsandgefüllte
Haftgründe bzw. Betonkontakt sind hierfür nicht
vorgesehen. Das aktuelle LV trennt entsprechend
zwischen Tapeziergrund für Deckenflächen und Haftgrund
für andere Untergrundsituationen.
6. Spachtelarbeiten
Spachtelmaterialien sind auf den jeweiligen Untergrund
und die vorgesehene Schlussoberfläche abzustimmen.
Fugen, Schraubköpfe, Poren, kleinere Ausbrüche und
Unebenheiten sind entsprechend der jeweiligen Position
zu schließen. Nach ausreichender Trocknung sind die
Flächen fachgerecht zu schleifen und vollständig zu
entstauben.
Die ausgeschriebenen Q2-Flächen sind so herzustellen,
dass sie für die jeweils vorgesehene nachfolgende Wand-
bzw. Deckenbekleidung geeignet sind.
Übergänge zwischen unterschiedlichen Untergründen sind
spannungsarm und fachgerecht auszubilden.
7. Risssanierung
Vorhandene Risse sind hinsichtlich ihres
Erscheinungsbildes zu prüfen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene
Einzelrisssanierung bezieht sich ausschließlich auf
nicht konstruktiv bedingte, ruhende Risse.
Konstruktive, fortschreitende oder bewegungsaktive
Risse sind vor Bearbeitung der Bauleitung anzuzeigen
und dürfen nicht ohne weitere Abstimmung überspachtelt
werden.
8. Tapezierarbeiten
Tapezierarbeiten dürfen erst nach ausreichender
Trocknung und Vorbereitung des Untergrundes ausgeführt
werden.
Tapeten sind vollflächig, blasenfrei, faltenfrei und
auf Stoß zu verkleben. Anschlüsse an Decken, Ecken,
Fenster, Türen, Fliesenflächen und Einbauteile sind
sauber und geradlinig herzustellen.
Kleister und sonstige Hilfsstoffe sind auf Tapetenart
und Untergrund abzustimmen. In Badezimmern sind für die
ausgeschriebenen Raufaserflächen geeignete Klebstoffe
für die dort auftretenden Bedingungen zu verwenden. Im
aktuellen LV sind im Bad sowohl Bereiche oberhalb der
Wandfliesen als auch nicht geflieste Wandflächen
vorgesehen.
9. Beschichtungsarbeiten
Vor Beginn der Schlussbeschichtung müssen die
Untergründe ausreichend trocken, sauber, tragfähig und
gleichmäßig vorbereitet sein.
Beschichtungen sind gleichmäßig, deckend, ansatz-,
streifen- und läuferfrei auszuführen. Die fertigen
Flächen dürfen keine sichtbaren Fehlstellen,
Durchschläge, ungleichmäßigen Glanzstellen oder
störende Werkzeugansätze aufweisen.
Sofern in der Einzelposition nichts Abweichendes
festgelegt ist, sind mindestens zwei deckende
Beschichtungsaufträge bzw. so viele Arbeitsgänge
auszuführen, wie für eine gleichmäßig deckende
Oberfläche erforderlich sind.
Farbton, Glanzgrad, Nassabriebklasse und sonstige
Eigenschaften ergeben sich aus den jeweiligen
Einzelpositionen.
10. Farbkonzept und Bemusterung
Farbtöne sind entsprechend dem Farb- und
Gestaltungskonzept des Auftraggebers auszuführen.
Vor Bestellung größerer Materialmengen bzw. vor
flächiger Ausführung sind die vorgesehenen Farbtöne
durch den Auftraggeber freigeben zu lassen.
Auf Anforderung sind Musterflächen am Bau herzustellen.
Musterflächen müssen den vollständigen vorgesehenen
Beschichtungsaufbau einschließlich
Untergrundvorbereitung, Grundierung und
Schlussbeschichtung wiedergeben.
Die Freigabe einer Musterfläche entbindet den
Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die
fachgerechte Ausführung.
11. Treppenhäuser
Im Treppenhaus sind die Arbeiten besonders sorgfältig
mit den verbleibenden Treppenläufen, Podesten,
Geländern, Türen und sonstigen Bestandsteilen
abzustimmen.
Der Kratzputzsockel ist bis ca. 1,10 m über OKFF
vorgesehen; oberhalb erfolgt die Wandgestaltung gemäß
Farbkonzept. Das entspricht der aktuellen
Baubeschreibung des Projektes.
Übergänge zwischen Kratzputzsockel, profilierter
Trennleiste und oberer Wandbeschichtung sind
fluchtgerecht und optisch sauber herzustellen.
Treppenhausdecken, Treppenlaufuntersichten und Wangen
sind entsprechend den jeweiligen Positionen als
zusammenhängendes gestalterisches System auszuführen.
12. Holzbauteile und Geländer
Vorhandene Holzgeländer und sonstige zu beschichtende
Holzbauteile sind vor der Beschichtung auf Haftung und
Tragfähigkeit vorhandener Altbeschichtungen zu prüfen.
Lose Altbeschichtungen sind zu entfernen, tragfähige
Oberflächen anzuschleifen und kleinere Fehlstellen
fachgerecht zu spachteln.
Beschichtungssysteme müssen für mechanisch beanspruchte
Holzoberflächen im Innenbereich geeignet sein. Das LV
sieht für die vorhandenen Holzgeländer Grundierung nach
Erfordernis sowie Zwischen- und Schlussbeschichtung
vor.
13. Metallbauteile
Metallflächen sind vor der Beschichtung entsprechend
ihrem Zustand zu reinigen, zu entfetten und
erforderlichenfalls zu entrosten.
Freigelegte Stahlflächen sind mit geeignetem
Korrosionsschutzgrund zu versehen. Vorhandene bzw.
werkseitige Grundierungen sind auf Verträglichkeit mit
der vorgesehenen Folgebeschichtung zu prüfen.
Bei Feuer- und Rauchschutztüren dürfen Dichtungen,
Bodendichtungen, Beschläge, Kennzeichnungen und
sonstige funktionsrelevante Bestandteile nicht
überlackiert werden. Herstellervorgaben des
zugelassenen Türsystems sind einzuhalten. Dies ist für
die neu eingebaute T30-RS-Kellertür im LV bereits
entsprechend beschrieben.
14. Kalziumsilikat-Innendämmsystem
Sämtliche Arbeiten an der Kalziumsilikat-Innendämmung
sind als aufeinander abgestimmtes System auszuführen.
Dämmplatten sind vollflächig und hohlraumfrei zu
verkleben. Punkt- oder Batzenverklebungen sind nicht
zulässig.
Klebe- und Armierungsmörtel, Dämmplatten,
Laibungsplatten, Armierungsgewebe, Oberputz,
Grundierung und Schlussbeschichtung müssen miteinander
verträglich und für die Verwendung als kapillaraktives,
diffusionsoffenes Innendämmsystem geeignet sein.
Anschlüsse an Decken, Innenwände, Fußboden, Fenster,
Türen und sonstige angrenzende Bauteile sind
wärmebrückenminimiert auszuführen.
Das aktuelle LV beschreibt den Aufbau vollständig von
der 60-mm-Kalziumsilikatplatte über Laibungsdämmung und
Armierung bis zum mineralischen Oberputz und zur
diffusionsoffenen Schlussbeschichtung.
15. Kellerdeckendämmung
Vor Ausführung der Kellerdeckendämmung ist der
Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung für das
vorgesehene Befestigungs- bzw. Klebesystem zu prüfen.
Dämmplatten sind dicht gestoßen und im Verband zu
verlegen. Offene Fugen und Kreuzfugen sind zu
vermeiden.
Zuschnitte an Wänden, Unterzügen, Leitungen,
Kabeltrassen und sonstigen Durchdringungen sind
passgenau herzustellen.
Klebung und mechanische Befestigung sind entsprechend
dem jeweils verwendeten zugelassenen Dämmsystem und den
Herstellervorgaben auszuführen.
Die ausgeschriebene Dämmstoffdicke beträgt 120 mm bei
WLS 032.
Bei der alternativ vorgesehenen Mineralwolldämmung ist
die weiße Vlieskaschierung als fertige Sichtoberfläche
einschließlich weißer sichtbarer Befestigungsmittel
herzustellen.
16. Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen insbesondere mit
den Gewerken Trockenbau, Innenputz, Fliesen,
Bodenbelag, Fensterbau, Türen/Schreiner, Elektro und
HLS abzustimmen.
Vor Beginn der eigenen Arbeiten ist zu prüfen, ob
erforderliche Vorleistungen fertiggestellt und zur
Weiterbearbeitung geeignet sind.
Beschädigungen oder Verschmutzungen fertiggestellter
Leistungen anderer Gewerke, die durch den Auftragnehmer
verursacht werden, sind auf dessen Kosten fachgerecht
zu beseitigen.
Die Ausführung der Malerarbeiten darf die Funktion von
Dichtungen, Brandschutzbauteilen, Revisionsöffnungen,
Lüftungselementen, Beschlägen oder technischen
Einrichtungen nicht beeinträchtigen.
17. Arbeitsmittel und Zugänglichkeit
Sämtliche für die Ausführung der eigenen Leistungen
erforderlichen Leitern, Arbeitsböcke, Kleingerüste und
vergleichbaren Arbeitsmittel sind, soweit in den
Einzelpositionen nicht anders beschrieben, in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies gilt insbesondere für Arbeiten an
Treppenhausdecken, Treppenlaufuntersichten,
Treppenwangen und höher gelegenen Wandflächen.
Die sichere Begehbarkeit notwendiger Verkehrswege und
Treppen ist während der Arbeiten zu gewährleisten.
18. Reinigung und Entsorgung
Die Arbeitsbereiche sind während der Ausführung laufend
sauber zu halten.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Abdeckungen,
Klebebänder, Verpackungen, Materialreste und sonstige
durch die eigenen Arbeiten entstandene Verschmutzungen
vollständig zu entfernen.
Nicht schadstoffhaltige Abfälle sind fachgerecht zu
sammeln und zu entsorgen.
Für schadstoffhaltige Abfälle gelten ausschließlich die
hierfür vorgesehenen gesonderten Regelungen und
Leistungspositionen.
19. Produkt- und Ausführungsnachweise
Auf Anforderung des Auftraggebers sind vor Ausführung
technische Merkblätter, Produktdaten,
Sicherheitsdatenblätter, Systemnachweise sowie sonstige
für die Beurteilung der angebotenen Materialien
erforderliche Unterlagen vorzulegen.
Bei systemgebundenen Leistungen ist nachzuweisen, dass
die verwendeten Einzelkomponenten für den vorgesehenen
Einsatz miteinander verträglich sind.
Vom Auftraggeber geforderte Produkt-, Farbton- und
Systemfreigaben sind vor Ausführung einzuholen.
20. Nebenleistungen
Mit den jeweiligen Einheitspreisen sind alle zur
vollständigen und fachgerechten Herstellung der
beschriebenen Leistung erforderlichen Nebenarbeiten und
Hilfsstoffe abgegolten, soweit sie nicht ausdrücklich
als gesonderte Position ausgeschrieben sind.
Hierzu gehören insbesondere erforderliche Zuschnitte,
Abklebe- und Schutzmaßnahmen, Reinigung, Entstaubung,
kleinere Anpassungen, Materialtransporte innerhalb der
Baustelle, Werkzeug- und Gerätevorhaltung sowie das
Herstellen sauberer Anschlüsse und Übergänge.
Die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen gelten für
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e