Einbauküchen
Schlicksweg BF3a
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1. Technische Vertragsbedingungen, Tischlerarbeiten 1. Allgemeines 1.1 Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18355 Tischlerarbeiten, DIN 18357 Beschlagarbeiten, sowie alle sonstigen einschlägigen DIN-Vorschriften in ihrer neusten Fassung sowie alle Vorschriften, Ausführungs- und Einbauanweisungen der Hersteller- und Lieferwerke. 1.2 Richtlinien - der Gütegemeinschaft Sperrholz e.V., für die Herstellung und Verarbeitung von Furnier-, Sperrholz - Güte- und Prüfvorschriften der Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V., Marienplatz 4, 90402 Nürnberg - der Hersteller der zur Anwendung kommenden Materialien Verarbeitung von Holztüren - Technische Richtlinien der Bundesverbände des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks, des Glaserhandwerks, des Metallhandwerks über den Einbau von Fenstern und Fenstertüren - Rauchschutztüren sind entsprechend der DIN 18095 auszuführen. 2. Planung / Ausführungsunterlagen Grundlage des Angebots sind die digitalen Planungsunterlagen des Architekten und die Leistungsbeschreibung. Die Maße sind vor Produktionsbeginn auf der Baustell zu prüfen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebots mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter muss die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung über den vorgesehenen Verwendungszweck überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Aus Verzögerungen in der Detailbearbeitung, welche der AN durch nicht diesem LV entsprechenden Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann vom AN keine Verzögerung der Endtermine abgeleitet werden. Technische Bearbeitung Der AN hat folgende, unten aufgeführte technische Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung an den AG zu liefern. Aus den Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie Anschlüsse an das Bauwerk, inkl. Materialangaben hervorgehen. - Positionspläne für den Einbau der Küchezeilen - Typenansichten aller Küchenzeilen 3. Prüfung / Koordination Die Planunterlagen und Nachweise sind dem AG zur Prüfung und Planfreigabe vorzulegen. Notwendige Korrekturen hat der AN in seine Planung zu übernehmen und danach dem AG erneut vorzulegen. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis der AN einen Plan mit dem Vermerk der Freigabe vom AG erhält. Ohne Freigabevermerk darf keine Zeichnung zur Fertigung freigegeben werden. Genehmigte Pläne entbinden den AN nicht von der Haftung und Verantwortung für seine Konstruktion. Soweit zu freigegebenen Plänen Änderungen erforderlich werden, sind diese mit Änderungsdatum und Index zu versehen. Planunterlagen durch den AG Vom AG werden dem AN folgende Planunterlagen zur Verfügung gestellt, die der technischen Bearbeitung durch den AN zugrunde zu legen sind: - Geschossgrundrisse digital im M 1:50, evtl. Detailpläne digital 4. Produktion Mit der Produktion der Küchenzeilen darf erst nach schriftlicher Freigabe der Ausführungunterlagen des AN durch den AG begonnen werden. Der AN hat die zur Produktion und Bestellung notwendigen Mengen und Maße eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. 5. Schutzmaßnahmen Während der Montage und der Zeit bis zur Fertigstellung des Gebäudes bzw. Abnahme müssen alle Küchenzeilen gegen mechanische und chemische Beschädigungen geschützt und gesichert werden. Die Wahl der Maßnahme (Beklebung der Profile mit Folienstreifen oder andere Maßnahmen) bleibt dem AN freigestellt. Es wird jedoch verlangt, dass diese Schutzmaßnahmen eine sichere und wirkungsvolle Lösung darstellen und die Oberfläche nicht verletzen. Glasscheiben müssen bei unvermeidlichen Schweiß- und Flexarbeiten geschützt (abgedeckt) werden. Diese Schutzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Bauleitung vor der Abnahme vollständig zu beseitigen. 6. Reinigung Nach Beendigung der Montagearbeiten sind alle Positions- und Markenaufklebern von den Küchenzeilen zu entfernen. 7. Schnittstellen / tangierende Gewerke Vorleistungen Mindestens 12 Werktage vor Ausführungsbeginn sind die Vorleistungen auf Eignung zu untersuchen und das Ergebnis ist in einem Protokoll niederzulegen. Insbesondere sind zu prüfen: - Anschlüsse vollständig vorhanden - Ebenheiten der Untergründe - Maße Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit sind unverzüglich dem AG mitzuteilen. Diese Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Folgen aus nicht rechtzeitig angezeigten Bedenken gehen zu Lasten des AN. 8. Koordinationsverpflichtung AN / Abrufe Der AN verpflichtet sich zur rechtzeitigen und vollumfänglichen Koordination und Abstimmung seiner Leistung mit allen anderen am Bau befindlichen Unternehmern / tangierenden Gewerken. 9. Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten, soweit in den Positionen nicht Gegenteiliges gesagt ist: - Der Einbau aller sichtbar bleibenden Materialien darf nur nach vorheriger Bemusterung und Genehmigung durch den AG erfolgen. Entsprechende Musterstücke sind auf  Verlangen anzufertigen, einzubauen und nach Bemusterung wieder zu beseitigen. - Stellen, Vorhalten und abbauen der Arbeits- und Schutzgerüste für alle Raumhöhen, soweit erforderlich. - Bei allen zu liefernden und einzubauenden Teilen und Stoffen sind die Vorschriften der Zulassungsbehörden genauestens zu beachten. - Der AN ist allein für die Ausführung und ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistung verantwortlich. Er hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistung durch die Bauleitung. Die anfallenden Leistungen sind so zu erbringen, dass sie die geforderten Eigenschaften aufweisen und den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen. Von der Bauleitung festgestellte Mängel sind sofort in Abstimmung zu beseitigen und die Leistung in einen fachgerechten Zustand zu bringen. - Es wird vorausgesetzt, dass sich der Auftragnehmer vor Abgabe des Angebotes über das Projekt, die Örtlichkeiten ausreichend informiert. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. 10. ZTV als Einheitspreisgrundlage Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und Bestimmungen der Zusätzlichen Technischen Vorschriften ergeben, sind, soweit sie nicht im LV in eigenen Positionen erfasst sind, in den Einheitspreisen der entsprechenden LV-Position einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies ist in der Regel im Einzelfall nicht mehr besonders erwähnt. Die Einheitspreise sind einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Abdeckpappen und dergl. frei Verwendungsstelle und dem Einbau derselben mit den erforderlichen Maschinen, Bestriebsstoffen und Geräten anzugeben. Ebenso ist das Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einzukalkulieren. Dazu gehört das Stellen, Vorhalten und Abbauen der Arbeits- und Schutzgerüste für alle Raumhöhen, soweit erforderlich, sowie das Bereitstellen von Lagerplätzen, das Umsetzen der Maschinen und Geräte zwischen den verschiedenen Bauabschnitten. Bauseits werden lediglich die erforderlichen Fassadengerüste, Bauwasser-, Baustromanschlüsse und Toiletten zur Verfügung gestellt! Notwendige Aufenthaltsräume sind durch den AN sicherzustellen.
1. Technische Vertragsbedingungen, Tischlerarbeiten
2. Standardbeschreibung Standardbeschreibung Die Einbauküchen werden im Open-Book Verfahren vergeben. Folgend aufgelistet die aktuelle Standardausstattung als Mindestanforderung für die auszuschreibenden Küchen. Standardausstattung Alternative Küchenplanungen bei abweichenden Systemmaßen der angebotenen Küchenserie sind gestattet. Die Grundausstattung ist den Entwurfsplänen zu entnehmen. Mindestanforderungen für Arbeitsplatte etc.: • melaminbeschichtete Arbeitsplatte 40 mm • Sockelplatte umlaufend • Spritzschutz an der Wand mit Arbeitsplattenmaterial, mit geringerer Materialstärke • elastische Versiegelung der Anschlussfugen zwischen bspw. Arbeitsplatte und Spritzschutz, Wandanschluss von Passblenden u.ä. • inkl. sämtlicher notwendiger Plattenausschnitte in Arbeitsplatte und Spritzschutz für kücheneigene und auch Installationselemente fremder Gewerke wie Wasserzähler, Steckdosen u.ä. • Kantenschutz der offenen Ausschnittsleibungen mit Aluminiumklebefolie Richtfabrikat Einbauherde: Bosch HND211AR61 inkl. Backblech, Fettpfanne und Rost o.glw. / Glaskeramikkochfeld Kombination mit vier Feldern inkl. Zweikreis-Kochzone und zuschaltbarer Bräterzone, Umluftbackofen, Edelstahlblende und Sichtfenster und versenkbaren Knebeln, inkl. Herdumbauschrank Richtfabrikat Edelstahlspüle: Blanco Classic 40S, Teka 45 B-CN, A.S.K LK-10002 Kubus 340 o.glw., mit Becken und Abtropffläche, dicht eingebaut in Arbeitsplatte, Ab- und Überlaufgarnitur: Viega Raumschaffer, sowie mit Lochung für Armatur Abflußgarnitur mit Geruchsverschluß sowie 1 Geräteanschluß (Geschirrspüler), und mit Verschlußstopfen. Sollte ein Freiplatz für eine Waschmaschine in der Position enthalten sein sind 2 Geräteanschlüsse zu berücksichtigen. Inkl. Armaturstabilisierung und deren Montage. Richtfabrikat Armatur: Grohe Concetto, Art.Nr. 31128001 Einhebelmischer, chrom, Hochdruckausführung. Inklusive aller notwendigen Anschlussmaterialien. Dunstabzug: Umlufthaube als Flachschirmhaube Bosch DFM064W54 mit Filter o.glw. über dem Kochfeld in tiefengekürztem Oberschrank als Standard. Für gewisse Wohnungen sind gem. Planungseintragungen markengleiche und qualtitativ vergleichbare flache Inselhabuen vorzusehen. Blenden: Sämtliche Pass-, Dekor- und Anschlussblenden, sowie Sockelleisten u.ä. sind in Materialität, Oberfläche und Farbe entsprechend den Fronten auszuführen. anzubietende Farben für Fronten: Preisgruppe 2, o.glw., Farben nach Wahl des AG Es ist mit 4 unterschiedlichen Farben, die alle zur Ausführung kommen, zu kalkulieren. anzubietende Farben für Arbeitsplatten: Preisgruppe 2, o. glw., Dekor nach Wahl des AG Es ist mit 4 unterschiedlichen Dekoren, die alle zur Ausführung kommen, zu kalkulieren. anzubietende Griffe: Standardgriffe, Preisgruppe 2 o. glw. Grundmaße: Arbeitshöhe:  ca. 90 cm Oberschrankhöhe: ca. 90cm Unterschränke mit jeweils: • 1 Tür • 1 Einlegeboden • mind. 1 Teleskopschublade (Standardbreite 60 cm; Aufteilung in Abstimmung mit Bauherr möglich) • Wohneinheiten mit drei oder mehr Zimmern erhalten 2 Teleskopschubladen   mit je 60 cm Breite • Teleskopschubladen immer selbtschließend mit Dämpfung • Rückwand • Standardgriffe • Spülenschrank mit Metalleinlegeboden Kombination aus Breiten 30 bis 120 cm, sowie als nutzbare Eckschränke mit Einlegeböden und Drehtür(en). Oberschränke mit jeweils: • 1 Tür • 2 Einlegeböden • Rückwand • Standardgriffe Kombination aus Breiten 30 bis 120 cm, sowie als nutzbare Eckschränke mit Einlegeböden und Drehtür(en).
2. Standardbeschreibung
3. Einbauküche Wohnungen Einbauküche, als Zeile, L-Form, U-Form, o.ä., gem. Ausführungsplanung und o.g. Standardbeschreibung Oberschränke Oberschränke sind in den Bereichen einzukalkulieren, wo eine gestrichelte Linie dargestellt ist, also im Regelfall immer dort, wo die Küche an einer Wand liegt. Über dem Herd wird ein verkürzter Oberschrank angeordnet. Oberschränke entsprechen der Teilung der Unterschränke. Geschirrspülerplatz: Freiplätze für Geschirrspüler sind so einzuplanen, dass ein handelsübliches Unterbaugerät mit angezeigter Breite installiert werden kann. Freiplätze am Ende der Küchenzeile sind mit seitlicher Stützblende in Frontfarbe auszustatten. Kühlschrankplatz: mit Stern gekennzeichnete Elemente sind als Kühlschrankfreiplatz zu kalkulieren. Freiplätze für ein Unterbaugerät sind entsprechend den Planeintragungen zu berücksichtigen. Die Arbeitsplatte ist in diesen Fällen durchlaufend auszuführen. Freiplätze für Unterbaugeräte am Ende der Küchenzeile sind mit seitlicher Stützblende in Frontfarbe auszustatten. Spülenschrank: ein Spülenschrank ohne Einlegeböden ist nur unter den Spülbecken zu kalkulieren. Der Boden des Spülenschranks ist mit einem  mit einem Feuchtigkeitsschutzboden aus Aluminium auszuführen. Unter dem Abtropfblech ist in jedem Fall ein Unterbauschrank mit Schublade und Einlegeböden zu kalkulieren. Ausnahme bilden Küchen in denen der Freiplatz für die Geschirrspülmaschine unter dem Abtropfblech vorgesehen ist. Tresen Frei in den Raum ragende Küchenteile sind mit einer Rückwand und Seitenwand in Frontdekor auszustatten. Die Rückwand soll 10cm über die Arbeitsplatte hochstehen. Spritzschutz Der Spritzschutz zwischen Arbeitsplatte und Hochschrank ist als melaminharzbeschichtete Platte im Dekor der Arbeitsplatte auszuführen. Steckdosen, Wasserzähler u.a. bauseitigen Installationselemente sind in diesem Spritzschutz auszusparen. Geräte: Zur Küche gehören gem. Standardbeschreibung: • Ceranfeld • Backofen • Spüle • Armatur • Umluftabsaugung als Flachschirmhaube mit tiefengekürztem Oberschrank (Gewürzschrank) • Inselhauben • betriebsfertiger Anschluss Besondere zusätzliche Ausstattungsmerkmale (Hochschränke, Einbaugeräte u.ä.) sind entsprechend den Plänen mit einzukalkulieren.
3. Einbauküche Wohnungen
4. Einbauküche Rollstuhlgerecht Ergänzend zum Vortext "Standardbeschreibung" und Position "Einbauküche Wohnungen" sind für die rollstuhlgerechten Wohnungen nach DIN18040-2R folgende Ausstattungsmerkmale in den jeweiligen Küchen zu berücksichtigen: Spritzschutz Entfall der melaminharzbeschichteten Platte im Dekor der Arbeitsplatte. Der Spritzschutz wird vorab vom Gewerk Fliesen als Fliesenschild ab OKFF bis UK Oberschränke entspr. Werkplanung Einbauküchen ausgeführt. Arbeitshöhe Abweichend ist die Arbeitshöhe mit 86 cm auszuführen Unterschränke Sämtliche Unterschränke sind abweichend zur Standardausstattung ausschließlich mit Teleskopauszügen auszustatten. Keine Drehtüren. Teleskopauszüge selbtschließend mit Dämpfung. Unterhalb der Spüle und dem Kochfeld sind die Standardunterschränke durch fahrbare Ausführungen auf gummierten Möbelrollen zu ersetzen. Die Möbelrollen sind auf ein zu erwartendes Gewicht des Unterschrankes im gefüllten Zustand auszulegen. Die Tiefe der fahrbaren Unterschränke ist auf die Aufputzinstallationen abzustimmen. Die fahrbaren Unterschränke müssen sich optisch in die sonstige Einbauküche einfügen. Hochschrank inkl. Backofen Abweichende Ausführung der E-Geräte: Statt Herd-Backofen-Kombi ist in den rollstuhlgerechnten Wohneinheiten ein separater Backofen in einem Hochschrank auszuführen. OK Hochschrank entspricht OK Oberschränke. Die Bedienhöhe Backofen ist zwingend mit 85 cm ü. OKFF auszuführen. Ausstattung Backofen mit Backwagen. Kochfeld Abweichend zum Ceran-Kochfeld der sonstigen Einbauküchen ist für die rollstuhlgerechte Ausstattung der Einbauküchen ein Induktionskochfeld mit Drehknebel-Bedienknöpfen einzukalkulieren. Richtfabrikat: Miele KM520 o.ä. Abweichende Fabrikate sind mit Mehr- od. Minderkosten im Angebot anzugeben. Spüle u. Armatur Das Spülbecken ist, wenn möglich, mit einer Breite von >= 70 cm einzukalkulieren. Sofern möglich ist das gleiche Fabrikat aus der Standardausführung, jedoch in entsprechender Größe, zu wählen. Als Armatur ist eine Einhebel-Mischbatterie mit längerem Armaturhebel und Temperaturbegrenzer anzubieten. Allgemein Sofern keine Richtfabrikatsangaben vorliegen sind die Fabrikate im Rahmen des Angebotes anzugeben. Weitere, nicht abweichend beschriebenen, Eigenschaften sind entsprechend der Standardbeschreibung und den sonstigen Einbaucküchen einzukalkulieren.
4. Einbauküche Rollstuhlgerecht
01 Einbauküchen
01
Einbauküchen
01.01 Küchenzeilen
01.01
Küchenzeilen
01.02 Küchen über Eck
01.02
Küchen über Eck

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